18 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Strafantragserfordernis"
Drucksache 8/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
... Als Folgeänderung beinhaltet der Entwurf ferner eine Anpassung des Strafantragserfordernisses in § 205 StGB an den geänderten Schutzbereich des § 201a StGB.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu § 201a
Zu § 201a
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 418/19
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
... Die Problematik hat Eingang in die rechtspolitische Diskussion gefunden. So hatten zum Beispiel die Justizministerinnen und -minister im Rahmen ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2017 bekräftigt, dass Straftaten im Internet entschlossen verfolgt werden sollten. Sie hatten sich ferner dafür ausgesprochen, die Ehrverletzungsdelikte (§§ 185 ff. StGB) darauf zu überprüfen, ob im Hinblick auf die Besonderheiten einer Tatbegehung im Internet Anpassungsbedarf besteht. Vor dem Hintergrund, dass Hatepostings und diffamierende Äußerungen über das Internet besonders häufig Politikerinnen und Politiker als in der Öffentlichkeit stehende Repräsentanten des Staates betreffen, waren sie der Auffassung, dass dabei auch § 188 StGB in den Blick genommen werden sollte. Auch die Frage einer Relativierung oder eines Verzichts auf das Strafantragserfordernis in den Fällen, in denen sich die Tat gegen einen Amtsträger oder sonst im politischen Leben stehende Person richtet, erschien ihnen erörterungswürdig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
... Nach dem Entwurf soll im Ergebnis in dem Umfang an dem Strafantragserfordernis für das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), das Abfangen von Daten (§ 202b StGB) und die Datenhehlerei (§ 202d StGB) festgehalten werden, in dem es bislang nach § 205 Absatz 1 Satz 2 StGB gilt. Die Strafantragsregelung in § 205 Absatz 1 Satz 2 StGB ist daher dahingehend abzuändern, dass sie nur die Grundtatbestände der vorgenannten Delikte (§§ 202a Absatz 1, 202b Absatz 1, 202d Absatz 1StGB-E) erfasst, nicht aber auch die Strafzumessungsregeln und die Qualifikationstatbestände (§§ 202a Absätze 4 und 5, 202b Absätze 3 und 4, 202d Absätze 3 und 4 StGB-E), die der Entwurf für die vorgenannten Delikte vorschlägt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Drucksache 418/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
... Die Problematik hat Eingang in die rechtspolitische Diskussion gefunden. So hatten beispielsweise die Justizministerinnen und -minister im Rahmen ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2017 bekräftigt, dass Straftaten im Internet entschlossen verfolgt werden sollten. Sie hatten sich ferner dafür ausgesprochen, die Ehrverletzungsdelikte (§§ 185 ff. StGB) darauf zu überprüfen, ob im Hinblick auf die Besonderheiten einer Tatbegehung im Internet Anpassungsbedarf besteht. Vor dem Hintergrund, dass Hatepostings und diffamierende Äußerungen über das Internet besonders häufig Politikerinnen und Politiker als in der Öffentlichkeit stehende Repräsentanten des Staates betreffen, waren sie der Auffassung, dass dabei auch § 188 StGB in den Blick genommen werden sollte. Auch die Frage einer Relativierung oder eines Verzichts auf das Strafantragserfordernis in den Fällen, in denen sich die Tat gegen einen Amtsträger oder sonst im politischen Leben stehende Person richtet, erschien ihnen erörterungswürdig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 248/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität
... Nach dem Entwurf soll im Ergebnis in dem Umfang an dem Strafantragserfordernis für das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), das Abfangen von Daten (§ 202b StGB) und die Datenhehlerei (§ 202d StGB) festgehalten werden, in dem es bislang nach § 205 Absatz 1 Satz 2 StGB gilt. Die Strafantragsregelung in § 205 Absatz 1 Satz 2 StGB ist daher dahingehend abzuändern, dass sie nur die Grundtatbestände der vorgenannten Delikte (§§ 202a Absatz 1, 202b Absatz 1, 202d Absatz 1 StGB-E) erfasst, nicht aber auch die Strafzumessungsregeln und die Qualifikationstatbestände (§§ 202a Absätze 3 und 4, 202b Absätze 2 und 3, 202d Absätze 2 und 3 StGB-E), die der Entwurf für die vorgenannten Delikte vorschlägt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Drucksache 424/19
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - "Fahren ohne Fahrschein" als Ordnungswidrigkeit -
... in der Regel erforderlichen Strafantrag, so dass, falls die Strafverfolgungsbehörden kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annehmen, auch ein Prozesshindernis besteht. Zwar hat der Gesetzgeber auch in anderen Fällen insbesondere der Bagatellkriminalität durch die Statuierung eines Strafantragserfordernisses den durch eine Straftat verletzten Personen die Möglichkeit eingeräumt, über die Strafverfolgung zu entscheiden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Falle der Beförderungserschleichung die Verkehrsbetriebe nicht einheitlich vorgehen. So erstatten die Thüringer Verkehrsbetriebe regelmäßig Strafanzeige, wenn die zivilrechtlichen Forderungen nicht beglichen werden oder es sich um Mehrfachtäter handelt. Demgegenüber erstattet beispielsweise in Berlin die S-Bahn Berlin GmbH Strafanzeige, wenn eine Person in einem Zeitraum von einem Jahr mindestens drei Mal ohne gültigen Fahrschein angetroffen wird, während die für den U-Bahn-, Bus- und Tramverkehr zuständigen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) drei Vorgänge innerhalb von zwei Jahren zum Anlass für eine Strafanzeige nehmen. Ob ein Sachverhalt zur Anzeige gebracht wird, kann somit davon abhängen, welches Verkehrsmittel genutzt wird und ob der maßgebliche Zeitraum geringfügig unter- oder überschritten wird. Dies trägt Züge des Zufälligen und ist unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit bedenklich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
§ 118a Unbefugte Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 162/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
... Die Ausgestaltung als Antragsdelikt trägt dem vergleichsweise geringen Unrechtsgehalt einzelner in Betracht kommender Taten Rechnung. Eine unerwünschte Kriminalisierung zwischenmenschlicher Bereiche wird damit vermieden. Aufgrund des Strafantragserfordernisses kann das Opfer selbst darüber bestimmen, ob es einen Eingriff in seine sexuelle Selbstbestimmung als verfolgenswert empfindet oder nicht.
1. Zum Gesetzesentwurf insgesamt:
2. Zu Artikel 1 § 177 StGB
a Hintergrund
b Modifizierte Normstruktur
aa Grundtatbestand
bb Streichung von §§ 179 und 240 Absatz 4 Nummer 1 StGB
cc Erheblichkeit und Auswirkungen auf die übrigen Tatbeständen des 13. Abschnitts
dd Rechtsfolgen
ee Regelbeispiele und Qualifikationen
c Prozessuale Ausgestaltung
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 184i StGB
§ 184i Sexuelle Belästigung
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 179 StGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 179 Absatz 1 Nummer 2 StGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 179 Absatz 5 StGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 240 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 StGB
Drucksache 162/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
... Die Ausgestaltung als Antragsdelikt trägt dem vergleichsweise geringen Unrechtsgehalt einzelner in Betracht kommender Taten Rechnung. Eine unerwünschte Kriminalisierung zwischenmenschlicher Bereiche wird damit vermieden. Aufgrund des Strafantragserfordernisses kann das Opfer selbst darüber bestimmen, ob es einen Eingriff in seine sexuelle Selbstbestimmung als verfolgenswert empfindet oder nicht.
1. Zum Gesetzesentwurf insgesamt:
2. Zu Artikel 1 § 177 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 184i StGB
§ 184i Sexuelle Belästigung
4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 179a - neu - StGB
§ 179a Tätliche Sexuelle Belästigung
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 179 StGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 179 Absatz 1 Nummer 2 StGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 179 Absatz 1 Nummer 3 StGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 179 Absatz 5 StGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 240 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 StGB
Drucksache 494/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art
... strafbar, wenn die Handlungen geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Zudem stellt § 185 in Verbindung mit § 194 StGB die Beleidigung unter Strafe und verzichtet gemäß § 194 Absatz 1 Satz 2 StGB auf das Strafantragserfordernis, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. Schließlich stellt § 189
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art Übersetzung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmung
Kapitel II Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen
Artikel 3 Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Materials über Computersysteme
Artikel 4 Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Drohung
Artikel 5 Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Beleidigung
Artikel 6 Leugnung, grobe Verharmlosung, Billigung oder Rechtfertigung von Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Artikel 7 Beihilfe und Anstiftung
Kapitel III Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und diesem Protokoll
Artikel 8 Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und diesem Protokoll
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 9 Zustimmung, gebunden zu sein
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Beitritt
Artikel 12 Vorbehalte und Erklärungen
Artikel 13 Status und Rücknahme von Vorbehalten
Artikel 14 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 15 Kündigung
Artikel 16 Notifikation
Denkschrift
I. Allgemeines
1. Entstehungsgeschichte
2. Inhalt und Würdigung des Zusatzprotokolls
3. Deutscher Vorbehalt
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Kapitel II – Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Kapitel III – Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und dem Zusatzprotokoll
Zu Artikel 8
Zu Kapitel IV – Schlussbestimmungen
Zu den Artikeln 9
Drucksache 495/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art
... strafbar, wenn es geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Zudem stellt § 185 in Verbindung mit § 194 StGB die Beleidigung unter Strafe und verzichtet gemäß § 194 Absatz 1 Satz 2 StGB auf das Strafantragserfordernis, wenn die verletzte Person einer unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgten Gruppe angehört, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. Schließlich stellt § 189
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Änderungsbedarf im deutschen Strafrecht
III. Anforderungen, denen das geltende Recht bereits genügt
IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgen
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 548/08 (Beschluss)
... h) ob die bereits für andere illegalen Geschäfte bestehende Möglichkeit der Abschöpfung von Gewinnen auch auf den Datenmissbrauch ausgedehnt werden kann, und i) ob das Strafantragserfordernis in § 44 Abs. 2
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG
5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG
7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und 4 und 5 - neu - und Satz 2 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1 BDSG
10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
11. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG
12. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG
13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - und Absatz 2 Nr. 1 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 44 Abs. 2 Satz 1 BDSG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 548/1/08
... b) ob das Strafantragserfordernis in § 44 Abs. 2
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b BDSG
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG
7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - BDSG
9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BDSG
10. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG
11. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG
12. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG
13. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und Satz 2 - neu - BDSG
14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 Satz 2 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15.1 Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 4 - neu - BDSG
16. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 1* und Absatz 4 Satz 1 BDSG
18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 1
21. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG
22. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 BDSG
23. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG
24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - BDSG
25.2 Zu Artikel 1 Nr. 10 § 43 Abs. 1 Nr. 8a bis 8c, Absatz 2 Nr. 1 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 256/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht
... zur Verfügung stehen. Durch das Strafantragserfordernis in § 145a Satz 2 StGB wird außerdem gewährleistet, dass der Führungsaufsichtsstelle am Einzelfall orientiert verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68a Abs. 7 Satz 3 StGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB
5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 463a Abs. 3 StPO
6. Zu den finanziellen Auswirkungen
Ergänzende Texte:
3 Strafgesetzbuch
3 Strafprozeßordnung
Drucksache 256/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht
... zur Verfügung stehen. Durch das Strafantragserfordernis in § 145a Satz 2 StGB wird außerdem gewährleistet, dass der Führungsaufsichtsstelle am Einzelfall orientiert verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68a Abs. 7 Satz 3 StGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB
5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 463a Abs. 3 StPO
6. Zu den finanziellen Auswirkungen
Drucksache 276/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Rückfalltaten gefährlicher junger Gewalttäter
... Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit soll bei einem Verstoß gegen die nicht zustimmungsbedürftige Behandlungsweisung sowohl die Möglichkeit der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht als auch die strafrechtliche Sanktionsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Durch das Strafantragserfordernis in § 145a Satz 2
Drucksache 276/05
Gesetzesantrag der Freistaaten Bayern, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Rückfalltaten gefährlicher junger Gewalttäter
... Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit soll bei einem Verstoß gegen die nicht zustimmungsbedürftige Behandlungsweisung sowohl die Möglichkeit der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht als auch die strafrechtliche Sanktionsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Durch das Strafantragserfordernis in
Drucksache 260/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Drucksache 382/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.