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18 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strafantragserfordernis"


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Drucksache 8/20

... Als Folgeänderung beinhaltet der Entwurf ferner eine Anpassung des Strafantragserfordernisses in § 205 StGB an den geänderten Schutzbereich des § 201a StGB.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu § 201a

Zu § 201a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 418/19

... Die Problematik hat Eingang in die rechtspolitische Diskussion gefunden. So hatten zum Beispiel die Justizministerinnen und -minister im Rahmen ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2017 bekräftigt, dass Straftaten im Internet entschlossen verfolgt werden sollten. Sie hatten sich ferner dafür ausgesprochen, die Ehrverletzungsdelikte (§§ 185 ff. StGB) darauf zu überprüfen, ob im Hinblick auf die Besonderheiten einer Tatbegehung im Internet Anpassungsbedarf besteht. Vor dem Hintergrund, dass Hatepostings und diffamierende Äußerungen über das Internet besonders häufig Politikerinnen und Politiker als in der Öffentlichkeit stehende Repräsentanten des Staates betreffen, waren sie der Auffassung, dass dabei auch § 188 StGB in den Blick genommen werden sollte. Auch die Frage einer Relativierung oder eines Verzichts auf das Strafantragserfordernis in den Fällen, in denen sich die Tat gegen einen Amtsträger oder sonst im politischen Leben stehende Person richtet, erschien ihnen erörterungswürdig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 168/19

... Nach dem Entwurf soll im Ergebnis in dem Umfang an dem Strafantragserfordernis für das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), das Abfangen von Daten (§ 202b StGB) und die Datenhehlerei (§ 202d StGB) festgehalten werden, in dem es bislang nach § 205 Absatz 1 Satz 2 StGB gilt. Die Strafantragsregelung in § 205 Absatz 1 Satz 2 StGB ist daher dahingehend abzuändern, dass sie nur die Grundtatbestände der vorgenannten Delikte (§§ 202a Absatz 1, 202b Absatz 1, 202d Absatz 1StGB-E) erfasst, nicht aber auch die Strafzumessungsregeln und die Qualifikationstatbestände (§§ 202a Absätze 4 und 5, 202b Absätze 3 und 4, 202d Absätze 3 und 4 StGB-E), die der Entwurf für die vorgenannten Delikte vorschlägt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 418/19 (Beschluss)

... Die Problematik hat Eingang in die rechtspolitische Diskussion gefunden. So hatten beispielsweise die Justizministerinnen und -minister im Rahmen ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2017 bekräftigt, dass Straftaten im Internet entschlossen verfolgt werden sollten. Sie hatten sich ferner dafür ausgesprochen, die Ehrverletzungsdelikte (§§ 185 ff. StGB) darauf zu überprüfen, ob im Hinblick auf die Besonderheiten einer Tatbegehung im Internet Anpassungsbedarf besteht. Vor dem Hintergrund, dass Hatepostings und diffamierende Äußerungen über das Internet besonders häufig Politikerinnen und Politiker als in der Öffentlichkeit stehende Repräsentanten des Staates betreffen, waren sie der Auffassung, dass dabei auch § 188 StGB in den Blick genommen werden sollte. Auch die Frage einer Relativierung oder eines Verzichts auf das Strafantragserfordernis in den Fällen, in denen sich die Tat gegen einen Amtsträger oder sonst im politischen Leben stehende Person richtet, erschien ihnen erörterungswürdig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 248/19

... Nach dem Entwurf soll im Ergebnis in dem Umfang an dem Strafantragserfordernis für das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), das Abfangen von Daten (§ 202b StGB) und die Datenhehlerei (§ 202d StGB) festgehalten werden, in dem es bislang nach § 205 Absatz 1 Satz 2 StGB gilt. Die Strafantragsregelung in § 205 Absatz 1 Satz 2 StGB ist daher dahingehend abzuändern, dass sie nur die Grundtatbestände der vorgenannten Delikte (§§ 202a Absatz 1, 202b Absatz 1, 202d Absatz 1 StGB-E) erfasst, nicht aber auch die Strafzumessungsregeln und die Qualifikationstatbestände (§§ 202a Absätze 3 und 4, 202b Absätze 2 und 3, 202d Absätze 2 und 3 StGB-E), die der Entwurf für die vorgenannten Delikte vorschlägt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 424/19

... in der Regel erforderlichen Strafantrag, so dass, falls die Strafverfolgungsbehörden kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annehmen, auch ein Prozesshindernis besteht. Zwar hat der Gesetzgeber auch in anderen Fällen insbesondere der Bagatellkriminalität durch die Statuierung eines Strafantragserfordernisses den durch eine Straftat verletzten Personen die Möglichkeit eingeräumt, über die Strafverfolgung zu entscheiden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Falle der Beförderungserschleichung die Verkehrsbetriebe nicht einheitlich vorgehen. So erstatten die Thüringer Verkehrsbetriebe regelmäßig Strafanzeige, wenn die zivilrechtlichen Forderungen nicht beglichen werden oder es sich um Mehrfachtäter handelt. Demgegenüber erstattet beispielsweise in Berlin die S-Bahn Berlin GmbH Strafanzeige, wenn eine Person in einem Zeitraum von einem Jahr mindestens drei Mal ohne gültigen Fahrschein angetroffen wird, während die für den U-Bahn-, Bus- und Tramverkehr zuständigen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) drei Vorgänge innerhalb von zwei Jahren zum Anlass für eine Strafanzeige nehmen. Ob ein Sachverhalt zur Anzeige gebracht wird, kann somit davon abhängen, welches Verkehrsmittel genutzt wird und ob der maßgebliche Zeitraum geringfügig unter- oder überschritten wird. Dies trägt Züge des Zufälligen und ist unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit bedenklich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 424/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 118a
Unbefugte Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 162/16 (Beschluss)

... Die Ausgestaltung als Antragsdelikt trägt dem vergleichsweise geringen Unrechtsgehalt einzelner in Betracht kommender Taten Rechnung. Eine unerwünschte Kriminalisierung zwischenmenschlicher Bereiche wird damit vermieden. Aufgrund des Strafantragserfordernisses kann das Opfer selbst darüber bestimmen, ob es einen Eingriff in seine sexuelle Selbstbestimmung als verfolgenswert empfindet oder nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzesentwurf insgesamt:

2. Zu Artikel 1 § 177 StGB

a Hintergrund

b Modifizierte Normstruktur

aa Grundtatbestand

bb Streichung von §§ 179 und 240 Absatz 4 Nummer 1 StGB

cc Erheblichkeit und Auswirkungen auf die übrigen Tatbeständen des 13. Abschnitts

dd Rechtsfolgen

ee Regelbeispiele und Qualifikationen

c Prozessuale Ausgestaltung

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 184i StGB

§ 184i
Sexuelle Belästigung

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 179 StGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 179 Absatz 1 Nummer 2 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 179 Absatz 5 StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 240 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 StGB


 
 
 


Drucksache 162/1/16

... Die Ausgestaltung als Antragsdelikt trägt dem vergleichsweise geringen Unrechtsgehalt einzelner in Betracht kommender Taten Rechnung. Eine unerwünschte Kriminalisierung zwischenmenschlicher Bereiche wird damit vermieden. Aufgrund des Strafantragserfordernisses kann das Opfer selbst darüber bestimmen, ob es einen Eingriff in seine sexuelle Selbstbestimmung als verfolgenswert empfindet oder nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/1/16




1. Zum Gesetzesentwurf insgesamt:

2. Zu Artikel 1 § 177 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 184i StGB

§ 184i
Sexuelle Belästigung

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 179a - neu - StGB

§ 179a
Tätliche Sexuelle Belästigung

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 179 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 179 Absatz 1 Nummer 2 StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 179 Absatz 1 Nummer 3 StGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 179 Absatz 5 StGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 240 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 StGB


 
 
 


Drucksache 494/10

... strafbar, wenn die Handlungen geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Zudem stellt § 185 in Verbindung mit § 194 StGB die Beleidigung unter Strafe und verzichtet gemäß § 194 Absatz 1 Satz 2 StGB auf das Strafantragserfordernis, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. Schließlich stellt § 189

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art Übersetzung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmung

Kapitel II
Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen

Artikel 3
Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Materials über Computersysteme

Artikel 4
Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Drohung

Artikel 5
Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Beleidigung

Artikel 6
Leugnung, grobe Verharmlosung, Billigung oder Rechtfertigung von Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Artikel 7
Beihilfe und Anstiftung

Kapitel III
Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und diesem Protokoll

Artikel 8
Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und diesem Protokoll

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 9
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Beitritt

Artikel 12
Vorbehalte und Erklärungen

Artikel 13
Status und Rücknahme von Vorbehalten

Artikel 14
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 15
Kündigung

Artikel 16
Notifikation

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Entstehungsgeschichte

2. Inhalt und Würdigung des Zusatzprotokolls

3. Deutscher Vorbehalt

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Kapitel II – Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Kapitel III – Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und dem Zusatzprotokoll

Zu Artikel 8

Zu Kapitel IV – Schlussbestimmungen

Zu den Artikeln 9


 
 
 


Drucksache 495/10

... strafbar, wenn es geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Zudem stellt § 185 in Verbindung mit § 194 StGB die Beleidigung unter Strafe und verzichtet gemäß § 194 Absatz 1 Satz 2 StGB auf das Strafantragserfordernis, wenn die verletzte Person einer unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgten Gruppe angehört, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. Schließlich stellt § 189

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Änderungsbedarf im deutschen Strafrecht

III. Anforderungen, denen das geltende Recht bereits genügt

IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 548/08 (Beschluss)

... h) ob die bereits für andere illegalen Geschäfte bestehende Möglichkeit der Abschöpfung von Gewinnen auch auf den Datenmissbrauch ausgedehnt werden kann, und i) ob das Strafantragserfordernis in § 44 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und 4 und 5 - neu - und Satz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1 BDSG

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG

12. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG

13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - und Absatz 2 Nr. 1 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 44 Abs. 2 Satz 1 BDSG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 548/1/08

... b) ob das Strafantragserfordernis in § 44 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b BDSG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - BDSG

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BDSG

10. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG

11. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG

12. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und Satz 2 - neu - BDSG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 Satz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15.1 Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 4 - neu - BDSG

16. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 1* und Absatz 4 Satz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 1

21. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG

22. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - BDSG

25.2 Zu Artikel 1 Nr. 10 § 43 Abs. 1 Nr. 8a bis 8c, Absatz 2 Nr. 1 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 256/1/06

... zur Verfügung stehen. Durch das Strafantragserfordernis in § 145a Satz 2 StGB wird außerdem gewährleistet, dass der Führungsaufsichtsstelle am Einzelfall orientiert verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68a Abs. 7 Satz 3 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB

5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 463a Abs. 3 StPO

6. Zu den finanziellen Auswirkungen


Ergänzende Texte:

3 Strafgesetzbuch

3 Strafprozeßordnung


 
 
 


Drucksache 256/06 (Beschluss)

... zur Verfügung stehen. Durch das Strafantragserfordernis in § 145a Satz 2 StGB wird außerdem gewährleistet, dass der Führungsaufsichtsstelle am Einzelfall orientiert verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68a Abs. 7 Satz 3 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB

5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 463a Abs. 3 StPO

6. Zu den finanziellen Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 276/05 (Beschluss)

... Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit soll bei einem Verstoß gegen die nicht zustimmungsbedürftige Behandlungsweisung sowohl die Möglichkeit der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht als auch die strafrechtliche Sanktionsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Durch das Strafantragserfordernis in § 145a Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/05 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 276/05

... Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit soll bei einem Verstoß gegen die nicht zustimmungsbedürftige Behandlungsweisung sowohl die Möglichkeit der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht als auch die strafrechtliche Sanktionsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Durch das Strafantragserfordernis in

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen


 
 
 


Drucksache 260/17 PDF-Dokument



Drucksache 382/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.