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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stoffgruppenregelung"


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Drucksache 272/20

... Gleichermaßen und mit nahezu identischen Modifikationsmöglichkeiten könnten auch cannabimimetische Verbindungen mit einem Ring aus drei Atomen in der Seitenkette hergestellt werden (sogenannte Cyclopropylderivate), die ebenfalls noch nicht von der derzeitigen Stoffgruppenregelung erfasst sind. Aufgrund von Struktur-/Wirkungsbetrachtungen ist sowohl bei 3-Ringen als auch bei 4-Ringen von einer psychoaktiven Wirkung auszugehen, so dass diese ebenfalls in die Erweiterung der in Nummer 2.1.4 definierten Seitenkette aufzunehmen sind. Ohne eine solche Fortschreibung besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass 3-Ringe nach einer Aufnahme der 4-Ringe in die Stoffgruppe der synthetischen Cannabinoide umgehend von den am NPS-Markt aktiven Akteuren nachgeschoben werden. Im Interesse des Schutzes der Bevölkerung und des Einzelnen vor den von solchen potenten cannabimimetischen Wirkstoffen ausgehenden Gesundheitsgefahren ist Vorsorge zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 272/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 525/13

... es (GG) und das Rechtsstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 3 GG gewahrt sein. Angedrohte Strafen müssen erforderlich und angemessen sein, auch im Falle einer Stoffgruppenregelung, die eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe erfassen würde und damit auch Substanzen, die nicht oder nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit psychoaktive und gesundheitsgefährdende Wirkungen haben. Angesichts der zwingend einzuhaltenden Vorgaben des deutschen



Drucksache 231/16 PDF-Dokument



Drucksache 238/19 PDF-Dokument



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