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133 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stoffgehalte"


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Drucksache 712/09

... bei Heizöl EL nach § 3 Absatz 1 Nummer 9 jeweils berechnet auf einen Stickstoffgehalt im Heizöl EL von 140 Milligramm je Kilogramm, und



Drucksache 280/09A

... für den behördlichen Vollzug mit dem Ziel einer praktikablen Harmonisierung von Maßnahmen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers entwickelt worden ist. Satz 2 stellt künftig mit Gesetzeskraft klar, dass die Besorgnis einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht schon bei jeder zwar messtechnisch nachweisbaren, den Wasserhaushalt aber in keiner Weise beeinträchtigenden Erhöhung von Schadstoffgehalten oder Schadstoffmengen vorliegt. Der Begriff der Geringfügigkeit ist im Rahmen des Satzes 2 ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff. Bei der Anwendung des Gesetzes kann sich der Vollzug an den von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser entwickelten Grundsätzen und abgeleiteten Werten orientieren. Dem entspricht auch die Regelung, dass die Geringfügigkeitsschwelle "



Drucksache 894/09

... wird der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der



Drucksache 433/1/08

... 26. Die Verwendung von Materialien der Kategorie 1, 2 oder 3 im Rahmen ihrer jeweiligen Beseitigung als Brennstoff sollte näher erläutert werden. Regelbrennstoffe, wie Heizöl EL, Steinkohle oder naturbelassenes Holz, erfüllen bestimmte, z.B. in DIN-Vorschriften festgelegte Anforderungen (z.B. max. Elementgehalte, Brennwerte, physikalische Eigenschaften). Auch an sogenannte Ersatzbrennstoffe werden Qualitätsanforderungen, z.B. in Bezug auf Homogenität, Schadstoffgehalte, Brennwerte, usw., gestellt, auch um zu gewährleisten, dass es sich nicht mehr um Abfälle handelt. Es wird daher die Klarstellung angeregt, dass die Beseitigung/Verwertung "



Drucksache 433/08 (Beschluss)

... 25. Die Verwendung von Materialien der Kategorie 1, 2 oder 3 im Rahmen ihrer jeweiligen Beseitigung als Brennstoff sollte näher erläutert werden. Regelbrennstoffe, wie Heizöl EL, Steinkohle oder naturbelassenes Holz, erfüllen bestimmte, z.B. in DIN-Vorschriften festgelegte Anforderungen (z.B. maximale Elementgehalte, Brennwerte, physikalische Eigenschaften). Auch an sogenannte Ersatzbrennstoffe werden Qualitätsanforderungen, z.B. in Bezug auf Homogenität, Schadstoffgehalte, Brennwerte usw., gestellt, auch um zu gewährleisten, dass es sich nicht mehr um Abfälle handelt. Es wird daher die Klarstellung angeregt, dass die Beseitigung/Verwertung "



Drucksache 294/1/08

... "Festmist sind Geflügelexkremente gleichgestellt, die in landwirtschaftlichen Betrieben in den Haltungsverfahren Hähnchen-, Puten-, Enten-, Gänse- und sonstiger Geflügelmast oder -zucht anfallen und technologisch bedingt einen hohen Anteil Einstreu (mindestens 7 Kilogramm Einstreu pro Tag je 3 Tonnen Lebendmassezunahme im Jahr) oder einen Stickstoffgehalt von weniger als 11 Kilogramm Stickstoff/Tonne Frischmasse enthalten;"



Drucksache 575/1/08

... Bezüglich der Verwendung von Bodenmaterial als Hauptbestandteil für die Herstellung von Bodenhilfsstoffen und Kultursubstraten sowie unter Verwendung von Bodenmaterial hergestellte und für Freilandanwendungen zulässige Kultursubstrate selbst sind die schadstoffbezogenen Vorsorgeregelungen des Bodenschutzrechtes (einschließlich der Sonderregelungen für Böden mit großflächig naturbedingt oder siedlungsbedingt erhöhten Schadstoffgehalten) zu berücksichtigen.



Drucksache 294/08 (Beschluss)

... "Festmist sind Geflügelexkremente gleichgestellt, die in landwirtschaftlichen Betrieben in den Haltungsverfahren Hähnchen-, Puten-, Enten-, Gänse- und sonstiger Geflügelmast oder -zucht anfallen und technologisch bedingt einen hohen Anteil Einstreu (mindestens 7 Kilogramm Einstreu pro Tag je 3 Tonnen Lebendmassezunahme im Jahr) oder einen Stickstoffgehalt von weniger als 11 Kilogramm Stickstoff/Tonne Frischmasse enthalten;"



Drucksache 276/07

... -Emissionen von Anlagen im Sinne von Anhang 1 Nr. VII bis IXb sind über die Bilanzierung und Saldierung der Kohlenstoffgehalte der CO



Drucksache 696/3/06

... - Im Zuge der Verfahren zur Bestimmung verunreinigter Standorte ist eine Gefährdungsabschätzung, die auf der Grundlage umfassenderer Untersuchungs- und Bewertungsmethoden erfolgt, den regelmäßigen und dabei häufig überflüssigen Messungen von Schadstoffgehalten im Boden gemäß Artikel 11 Abs. 3 des Richtlinienvorschlags vorzuziehen.



Drucksache 294/1/06

... Düngemittel - Behandlung mit einem Kationenaustauscherharz zur Bestimmung des chelatisierten Spurennährstoffgehaltes und des chelatgebundenen Anteils von Spurennährstoffen - Deutsche Fassung EN 13366 : 2001



Drucksache 294/06 (Beschluss)

... Düngemittel - Behandlung mit einem Kationenaustauscherharz zur Bestimmung des chelatisierten Spurennährstoffgehaltes und des chelatgebundenen Anteils von Spurennährstoffen - Deutsche Fassung EN 13366 : 2001



Drucksache 294/06

... (1) Bei der amtlichen Untersuchung von Ammoniumnitrat - Ein Nährstoffdünger mit hohem Stickstoffgehalt zur Prüfung der Anforderungen nach der



Drucksache 703/1/05

... wesentlicher Nährstoffgehalt



Drucksache 703/05

... wesentlicher Nährstoffgehalt



Drucksache 14/05 (Beschluss)

... wird daher den zuständigen Behörden die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf festzulegen, dass auch die Feststoffgehalte bestimmt werden. Es wäre nicht zu vermitteln, wenn diese Option durch die Deponieverordnung zwar für Abfälle zur Beseitigung eröffnet würde, die



Drucksache 703/05 (Beschluss)

... 10. wesentlicher Nährstoffgehalt



Drucksache 704/4/05

... „(7) Auf Ackerflächen, die innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eines Gewässers nach Absatz 6 eine Hangneigung von durchschnittlich mehr als 10 vom Hundert zu diesem Gewässer aufweisen (stark geneigte Flächen), dürfen innerhalb dieses Abstandes Düngemittel mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat nur wie folgt aufgebracht werden:



Drucksache 14/1/05

... wird daher den zuständigen Behörden die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf festzulegen, dass auch die Feststoffgehalte bestimmt werden. Es wäre nicht zu vermitteln, wenn diese Option durch die Deponieverordnung zwar für Abfälle zur Beseitigung eröffnet würde, die



Drucksache 14/05

... Auf dieser Rechtsgrundlage will die Verordnung die Verwertungsverfahren auf Deponien abschließend regeln. Hierzu werden in § 3 grundsätzliche Anforderungen festgelegt, die bei einer Verwertung von Abfällen auf Deponien zu beachten sind. In § 4 werden zur Sicherung der schadlosen Verwertung Grenzwerte für den Schadstoffgehalt von Abfällen in Abängigkeit des jeweiligen Einsatzfalles festgelegt. Die Anforderungen gelten für direkt als Deponieersatzbaustoff verwertete Abfälle sowie für Abfälle, die zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff verwertet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Deponieersatzbaustoff Abfall oder Erzeugnis ist. § 5 regelt das Inverkehrbringen von Abfällen, § 6 Überwachung und Dokumentation, § 7 die Ordnungswidrigkeiten und § 8 die Übergangsvorschriften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze

§ 4
Einsatz und Zuordnung

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 6
Überwachung und Dokumentation

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anhang 1
Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (zu § 4)

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Vorgaben zur Beprobung (zu § 6 Abs. 1 und Anhang 1)

Anhang 3
Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (zu § 3 Abs. 3)

1. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen als oder zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff

2. Zuordnung von und Anforderungen an stabilisierte oder verfestigte Abfälle

3. Anforderungen

4. Untersuchungsverfahren zum Nachweis der Verfestigung und der Stabilisierung

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Anhang 1:

Zu Anhang 2:

Zu Anhang 3:


 
 
 


Drucksache 704/2/05

... (6) Beim Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsstoffen mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat ist



Drucksache 704/05 (Beschluss)

... "(7) Auf Ackerflächen, die innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eines Gewässers nach Absatz 6 eine Hangneigung von durchschnittlich mehr als 10 vom Hundert zu diesem Gewässer aufweisen (stark geneigte Flächen), dürfen innerhalb dieses Abstandes Düngemittel mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat nur wie folgt aufgebracht werden:



Drucksache 500/04 (Beschluss)

... 6. wesentlicher Gehalt an verfügbarem Stickstoff: der in einer Calciumchloridlösung lösliche Anteil von über 10 Prozent bei einem Stickstoffgehalt in der Trockenmasse von mehr als l,5 Prozent."'



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.