133 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Stoffgehalte"
Drucksache 712/09
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV )
... bei Heizöl EL nach § 3 Absatz 1 Nummer 9 jeweils berechnet auf einen Stickstoffgehalt im Heizöl EL von 140 Milligramm je Kilogramm, und
Drucksache 280/09A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts
... für den behördlichen Vollzug mit dem Ziel einer praktikablen Harmonisierung von Maßnahmen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers entwickelt worden ist. Satz 2 stellt künftig mit Gesetzeskraft klar, dass die Besorgnis einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht schon bei jeder zwar messtechnisch nachweisbaren, den Wasserhaushalt aber in keiner Weise beeinträchtigenden Erhöhung von Schadstoffgehalten oder Schadstoffmengen vorliegt. Der Begriff der Geringfügigkeit ist im Rahmen des Satzes 2 ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff. Bei der Anwendung des Gesetzes kann sich der Vollzug an den von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser entwickelten Grundsätzen und abgeleiteten Werten orientieren. Dem entspricht auch die Regelung, dass die Geringfügigkeitsschwelle "
Drucksache 894/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittel-rechtlicher Verordnungen
... wird der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Stichprobenahmen zur Ermittlung der Schadstoffgehalte nach der
Drucksache 433/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Verordnung über tierische Nebenprodukte) KOM (2008) 345 endg.; Ratsdok. 10637/08
... 26. Die Verwendung von Materialien der Kategorie 1, 2 oder 3 im Rahmen ihrer jeweiligen Beseitigung als Brennstoff sollte näher erläutert werden. Regelbrennstoffe, wie Heizöl EL, Steinkohle oder naturbelassenes Holz, erfüllen bestimmte, z.B. in DIN-Vorschriften festgelegte Anforderungen (z.B. max. Elementgehalte, Brennwerte, physikalische Eigenschaften). Auch an sogenannte Ersatzbrennstoffe werden Qualitätsanforderungen, z.B. in Bezug auf Homogenität, Schadstoffgehalte, Brennwerte, usw., gestellt, auch um zu gewährleisten, dass es sich nicht mehr um Abfälle handelt. Es wird daher die Klarstellung angeregt, dass die Beseitigung/Verwertung "
Drucksache 433/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Verordnung über tierische Nebenprodukte) KOM (2008) 345 endg.; Ratsdok. 10637/08
... 25. Die Verwendung von Materialien der Kategorie 1, 2 oder 3 im Rahmen ihrer jeweiligen Beseitigung als Brennstoff sollte näher erläutert werden. Regelbrennstoffe, wie Heizöl EL, Steinkohle oder naturbelassenes Holz, erfüllen bestimmte, z.B. in DIN-Vorschriften festgelegte Anforderungen (z.B. maximale Elementgehalte, Brennwerte, physikalische Eigenschaften). Auch an sogenannte Ersatzbrennstoffe werden Qualitätsanforderungen, z.B. in Bezug auf Homogenität, Schadstoffgehalte, Brennwerte usw., gestellt, auch um zu gewährleisten, dass es sich nicht mehr um Abfälle handelt. Es wird daher die Klarstellung angeregt, dass die Beseitigung/Verwertung "
Drucksache 294/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Düngegesetz es
... "Festmist sind Geflügelexkremente gleichgestellt, die in landwirtschaftlichen Betrieben in den Haltungsverfahren Hähnchen-, Puten-, Enten-, Gänse- und sonstiger Geflügelmast oder -zucht anfallen und technologisch bedingt einen hohen Anteil Einstreu (mindestens 7 Kilogramm Einstreu pro Tag je 3 Tonnen Lebendmassezunahme im Jahr) oder einen Stickstoffgehalt von weniger als 11 Kilogramm Stickstoff/Tonne Frischmasse enthalten;"
Drucksache 575/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV )
... Bezüglich der Verwendung von Bodenmaterial als Hauptbestandteil für die Herstellung von Bodenhilfsstoffen und Kultursubstraten sowie unter Verwendung von Bodenmaterial hergestellte und für Freilandanwendungen zulässige Kultursubstrate selbst sind die schadstoffbezogenen Vorsorgeregelungen des Bodenschutzrechtes (einschließlich der Sonderregelungen für Böden mit großflächig naturbedingt oder siedlungsbedingt erhöhten Schadstoffgehalten) zu berücksichtigen.
Drucksache 294/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Düngegesetz es
... "Festmist sind Geflügelexkremente gleichgestellt, die in landwirtschaftlichen Betrieben in den Haltungsverfahren Hähnchen-, Puten-, Enten-, Gänse- und sonstiger Geflügelmast oder -zucht anfallen und technologisch bedingt einen hohen Anteil Einstreu (mindestens 7 Kilogramm Einstreu pro Tag je 3 Tonnen Lebendmassezunahme im Jahr) oder einen Stickstoffgehalt von weniger als 11 Kilogramm Stickstoff/Tonne Frischmasse enthalten;"
Drucksache 276/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... -Emissionen von Anlagen im Sinne von Anhang 1 Nr. VII bis IXb sind über die Bilanzierung und Saldierung der Kohlenstoffgehalte der CO
Drucksache 696/3/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35 /EG KOM (2006) 232 endg.; Ratsdok. 13388/06
... - Im Zuge der Verfahren zur Bestimmung verunreinigter Standorte ist eine Gefährdungsabschätzung, die auf der Grundlage umfassenderer Untersuchungs- und Bewertungsmethoden erfolgt, den regelmäßigen und dabei häufig überflüssigen Messungen von Schadstoffgehalten im Boden gemäß Artikel 11 Abs. 3 des Richtlinienvorschlags vorzuziehen.
Drucksache 294/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006
Vierte Verordnung zur Änderung düngemittelrechtliche r Vorschriften Der federführende Agrarausschuss (A) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetz es nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen:
... Düngemittel - Behandlung mit einem Kationenaustauscherharz zur Bestimmung des chelatisierten Spurennährstoffgehaltes und des chelatgebundenen Anteils von Spurennährstoffen - Deutsche Fassung EN 13366 : 2001
Drucksache 294/06 (Beschluss)
... Düngemittel - Behandlung mit einem Kationenaustauscherharz zur Bestimmung des chelatisierten Spurennährstoffgehaltes und des chelatgebundenen Anteils von Spurennährstoffen - Deutsche Fassung EN 13366 : 2001
Drucksache 294/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierte Verordnung zur Änderung düngemittelrechtliche r Vorschriften
... (1) Bei der amtlichen Untersuchung von Ammoniumnitrat - Ein Nährstoffdünger mit hohem Stickstoffgehalt zur Prüfung der Anforderungen nach der
Drucksache 703/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV )
... wesentlicher Nährstoffgehalt
Drucksache 703/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV )
... wesentlicher Nährstoffgehalt
Drucksache 14/05 (Beschluss)
... wird daher den zuständigen Behörden die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf festzulegen, dass auch die Feststoffgehalte bestimmt werden. Es wäre nicht zu vermitteln, wenn diese Option durch die Deponieverordnung zwar für Abfälle zur Beseitigung eröffnet würde, die
Drucksache 703/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV )
... 10. wesentlicher Nährstoffgehalt
Drucksache 704/4/05
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern
Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung Punkt 29 der 818. Sitzung des Bundesrates am 21.12.2005
... „(7) Auf Ackerflächen, die innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eines Gewässers nach Absatz 6 eine Hangneigung von durchschnittlich mehr als 10 vom Hundert zu diesem Gewässer aufweisen (stark geneigte Flächen), dürfen innerhalb dieses Abstandes Düngemittel mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat nur wie folgt aufgebracht werden:
Drucksache 14/1/05
Empfehlungen Wo der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage (Deponieverwertungsverordnung - DepVerwV )
... wird daher den zuständigen Behörden die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf festzulegen, dass auch die Feststoffgehalte bestimmt werden. Es wäre nicht zu vermitteln, wenn diese Option durch die Deponieverordnung zwar für Abfälle zur Beseitigung eröffnet würde, die
Drucksache 14/05
... Auf dieser Rechtsgrundlage will die Verordnung die Verwertungsverfahren auf Deponien abschließend regeln. Hierzu werden in § 3 grundsätzliche Anforderungen festgelegt, die bei einer Verwertung von Abfällen auf Deponien zu beachten sind. In § 4 werden zur Sicherung der schadlosen Verwertung Grenzwerte für den Schadstoffgehalt von Abfällen in Abängigkeit des jeweiligen Einsatzfalles festgelegt. Die Anforderungen gelten für direkt als Deponieersatzbaustoff verwertete Abfälle sowie für Abfälle, die zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff verwertet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Deponieersatzbaustoff Abfall oder Erzeugnis ist. § 5 regelt das Inverkehrbringen von Abfällen, § 6 Überwachung und Dokumentation, § 7 die Ordnungswidrigkeiten und § 8 die Übergangsvorschriften.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Gender-Mainstreaming
E. Kosten der öffentlichen Haushalte
F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze
§ 4 Einsatz und Zuordnung
§ 5 Inverkehrbringen von Abfällen
§ 6 Überwachung und Dokumentation
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Übergangsregelung
§ 9 Inkrafttreten
Anhang 1 Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (zu § 4)
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Vorgaben zur Beprobung (zu § 6 Abs. 1 und Anhang 1)
Anhang 3 Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (zu § 3 Abs. 3)
1. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen als oder zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff
2. Zuordnung von und Anforderungen an stabilisierte oder verfestigte Abfälle
3. Anforderungen
4. Untersuchungsverfahren zum Nachweis der Verfestigung und der Stabilisierung
5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziele und Konzeption der Verordnung
III. Gender-Mainstreaming
1. Kosten
2. Preiswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Nummer 1
Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Anhang 1:
Zu Anhang 2:
Zu Anhang 3:
Drucksache 704/2/05
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung
... (6) Beim Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsstoffen mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat ist
Drucksache 704/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung
... "(7) Auf Ackerflächen, die innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eines Gewässers nach Absatz 6 eine Hangneigung von durchschnittlich mehr als 10 vom Hundert zu diesem Gewässer aufweisen (stark geneigte Flächen), dürfen innerhalb dieses Abstandes Düngemittel mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat nur wie folgt aufgebracht werden:
Drucksache 500/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV )
... 6. wesentlicher Gehalt an verfügbarem Stickstoff: der in einer Calciumchloridlösung lösliche Anteil von über 10 Prozent bei einem Stickstoffgehalt in der Trockenmasse von mehr als l,5 Prozent."'
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.