A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Zweck der Verwaltungsvorschrift
§ 2
Adressaten
§ 3
Begriffsbestimmungen
§ 4
Kontaktstellen
§ 5
Erreichbarkeit der Kontaktstellen
Abschnitt 2
Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
§ 6
Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände
§ 7
Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel
§ 8
Erstellung und Übermittlung des Entwurfs einer Meldung
§ 9
Prüfung und Bearbeitung der Meldung durch die nationale Kontaktstelle
§ 10
Meldung durch die nationale Kontaktstelle
§ 11
Unterrichtung des betroffenen Unternehmers und Information der Öffentlichkeit
§ 12
Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln
§ 13
Kriterien für Meldungen zu Lebensmittelbedarfsgegenständen
§ 14
Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln
§ 15
Mitteilung über die Einleitung verstärkter Kontrollen bei der Einfuhr
Abschnitt 3
Verfahren bei Meldungen von der Kommission a n die Bundesrepublik Deutschland
§ 16
Bearbeitung und Weitergabe einer Meldung
Abschnitt 4
Schlussbestimmungen
§ 17
Schulungen
§ 18
Außerkrafttreten
§ 19
Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
Zu § 6
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu § 15
Zu Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Kommission an die Bundesrepublik Deutschland
Zu § 16
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 7
Zu Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
Zu § 18
Zu § 19