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60 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stipendiums"


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Drucksache 384/19

... Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 79/19

... Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 769/17

... Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 825/16

... Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 308/15

... Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 497/14

... Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 39/13

... Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 385/12

... Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 178/11

... Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 227/2/10

... Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro, die Finanzierung soll zu jeweils 50 Prozent aus privaten und öffentlichen Mitteln erfolgen. Der öffentliche Anteil der Mittel wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragen. In der Endausbaustufe wird eine Förderung von 8 Prozent der Studierenden angestrebt, die bei Bund und Ländern jeweils jährliche Kosten in Höhe von bis zu 150 Mio. Euro verursachen wird.



Drucksache 705/10

... Die Hochschulen prüfen mindestens einmal jährlich, ob die Begabung und Leistung der Stipendiatin oder des Stipendiaten eine Fortgewähr des Stipendiums rechtfertigt. Sie legen hierzu im Bewilligungsbescheid den Zeitpunkt und die Art der Nachweise fest, welche die Stipendiatin oder der Stipendiat erbringen muss, um diese Prüfung zu ermöglichen. Besondere persönliche oder familiäre Umstände, unter denen die Leistung erbracht wurde, werden berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Bewerbungs- und Auswahlverfahren

§ 2
Auswahlkriterien

§ 3
Regelmäßige Begabungs- und Leistungsüberprüfung

§ 4
Erreichen der Höchstgrenze

§ 5
Beirat

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Ergebnisse der Vorprüfung, Nachhaltigkeitsaspekte

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1537: Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 359/2/10

... Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro, die Finanzierung soll zu jeweils 50 Prozent aus privaten und öffentlichen Mitteln erfolgen. Der öffentliche Anteil der Mittel wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragen. In der Endausbaustufe wird eine Förderung von 8 Prozent der Studierenden angestrebt, die bei Bund und Ländern jeweils jährliche Kosten in Höhe von bis zu 150 Mio. Euro verursachen wird. Bis zum Jahr 2013 sind vorgesehen:



Drucksache 732/10

... EU-Bürger sind berechtigt, zum Studium oder zur Ausbildung in einen anderen Mitgliedstaat zu gehen und dort unter denselben Bedingungen wie einheimische Studenten Zugang zu den Bildungseinrichtungen zu erhalten. Schätzungsweise 4 % der Studierenden in Europa kommen während ihres Studiums in den Genuss eines Erasmus-Stipendiums. Seit Beginn des Erasmus-Programms 1987 haben insgesamt über 2 Millionen Studierende daran teilgenommen. Rund 555 000 junge Menschen studieren jedes Jahr an einer Universität im Ausland. Ein Drittel der befragten europäischen Hochschulstudenten gab 2009 in einer Umfrage an, sie hätten vor, in einem anderen EU-Land zu studieren. 53 Junge Bürger, die im Ausland studieren möchten oder nach einem Auslandsstudium in ihr Heimatland zurückkehren wollen, um dort zu arbeiten, haben jedoch noch immer erhebliche Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen Abschlüsse bzw. der Studienzeiten im Ausland. Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen kann langwierig und schwierig sein. 36 % der Studierenden nennen Schwierigkeiten bei der Anerkennung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 228/10

... Die Bundesregierung legt diesen Gesetzentwurf vor, um begabte Studierende auf Grund ihrer Leistungen in Schule, Studium oder Beruf sowie ihres bisherigen persönlichen Werdegangs durch die Bewilligung eines Stipendiums bei der Entfaltung ihrer Talente und Fähigkeiten zu unterstützen. Dabei sollen bei der Auswahl der geförderten Studierenden neben Begabung und Leistung auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere Umstände berücksichtigt werden können, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben. Darüber hinaus soll die Verfügbarkeit einer wachsenden Zahl von Stipendien auch Studieninteressierten, die aus ökonomischen Gründen zögern, ein Studium aufzunehmen, die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtern. Zudem gilt es, bislang in der Begabtenförderung unterrepräsentierte Gruppen stärker einzubeziehen, etwa die Studierenden an Fachhochschulen, die häufiger als Studierende an Universitäten einen bildungsfernen familiären Hintergrund aufweisen. Die Bewilligung des Stipendiums soll all diese Studierenden zu Spitzenleistungen motivieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Kosten für die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht für die Wirtschaft

2. Informationspflichten für die Verwaltung

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:

a. Mengenkomponente

b. Preiskomponente

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Fördergrundsatz

§ 2
Bewerbung, Auswahl und regelmäßige Eignungs- und Leistungsprüfung

§ 3
Auswahlkriterien

§ 4
Ausschluss von Doppelförderung

§ 5
Umfang der Förderung

§ 6
Bewilligung und Förderungsdauer

§ 7
Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Beurlaubung

§ 8
Beendigung

§ 9
Widerruf

§ 10
Mitwirkungspflichten

§ 11
Aufbringung der Mittel

§ 12
Beirat

§ 13
Statistik

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Evaluation

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

VII. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,

VIII. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht für die Wirtschaft

2. Informationspflichten für die Verwaltung

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:

a. Mengenkomponente

b. Preiskomponente

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1208: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines von Bund, Ländern und Privaten finanzierten nationalen Stipendienprogramms


 
 
 


Drucksache 479/09

... 12. fordert die Mitgliedstaaten zudem nachdrücklich auf, den Zugang benachteiligter Gruppen zur beruflichen Bildung und zum Hochschulstudium nach den höchsten Standards zu verbessern, u. a. durch die Ausarbeitung und Bekanntmachung geeigneter Stipendiumsregelungen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/09




Verbesserung der Kompetenzen aller Lernenden

Hochwertige Schulen und gute Lehrkräfte


 
 
 


Drucksache 959/08

... B2. Um die Kapazitäten von Einzelpersonen im Bereich der Metrologie durch stärkere Mobilität zu fördern, werden Mobilitätsstipendien vergeben an: 1. Forscher von NMI und BI teilnehmender Staaten, 2. Forscher, die entweder als Einzelperson oder über ihre Organisation ein Exzellenzstipendium erhalten, und 3. Forscher aus EURAMET-Mitgliedstaaten, die nicht am EMFP teilnehmen und in der Metrologieforschung derzeit nur über geringe oder gar keine Kapazitäten verfügen. Diese Mobilitätsstipendien ermöglichen Aufenthalte von Forschern bei NMI oder BI, die an EMFP-Projekten beteiligt sind, oder bei Organisationen, die ein Exzellenzstipendium erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 959/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziele

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Allgemeiner Hintergrund

1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.5. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Abwägung der Optionen

2.1. Anhörung der interessierten Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Die Optionen im Vergleich

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

2.3. Warum Artikel 169?

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Simulation, Pilotphase und Übergangszeitraum

5.2. Vereinfachung

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.4. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Beitrag der Gemeinschaft

Artikel 2
Bedingungen für den Gemeinschaftsbeitrag

Artikel 3
Tätigkeiten des EMFP

Artikel 4
Rolle der Gemeinsamen Forschungsstelle

Artikel 5
Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der spezifischen Durchführungsstruktur

Artikel 6
Auf den Finanzbeitrag der Gemeinschaft anfallende Zinsen

Artikel 7
Minderung des Gemeinschaftsbeitrags als Sanktion für eine mangelhafte Durchführung

Artikel 8
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch die teilnehmenden Staaten

Artikel 9
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 10
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 11
Teilnahme weiterer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder

Artikel 12
Teilnahme von anderen Drittländern

Artikel 13
Jahresbericht und Bewertung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15

Anhang I
Beschreibung der Ziele und der Tätigkeiten des Europäischen Metrologie-Forschungsprogramms (EMFP)

I. Ziele

II. Tätigkeiten

III. Durchführung der Massnahmen

A. EMFP-Projekte

a Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen – Forschungsthemen für EMFP-Projekte Phase 1 :

b Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EMFP-Projekte Phase 2 :

B. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Exzellenzstipendien und Mobilitätsstipendien Phase 3

C. Mobilitätsstipendien für Nachwuchsforscher

D. Zusammenfassende Tabelle

IV. Finanzierungsmechanismus

A. Finanzierung auf Programmebene

B. Unverbindliche finanzielle Aufschlüsselung

C. Finanzierung von EMFP-Projekten und Forscherstipendien

V. Bestimmungen zu den Rechten des geistigen Eigentums

Anhang II
Verwaltung und Durchführung des Europäischen Metrologie-Forschungsprogramms (EMFP)

I. Einleitung

II. Verwaltung des EMFP in Euramet E.V.

III. Ausschliessliche Zuständigkeiten von Euramet E.V. und Vergabe von Unteraufträgen für administrative und logistische Aufgaben im Rahmen der Durchführung des EMFP an den Gastgeber

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 488/07

... m) garantieren die Verwendung von Arbeitsverträgen für Doktoranden, die ein Stipendium erhalten, wenn dies die nationalen Rechtsvorschriften gestatten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Hintergrund und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung der betroffenen Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der betroffenen Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele des Programms

Artikel 4
Programmaktionen

Artikel 5
Zugang zum Programm

Artikel 6
Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Ausschussverfahren

Artikel 9
Gleichberechtigte Programmbeteiligung anderer Länder als der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Querschnittsthemen

Artikel 11
Kohärenz und Komplementarität mit anderen Strategien

Artikel 12
Finanzierung

Artikel 13
Überwachung und Bewertung

Artikel 14
Übergangsbestimmung

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang
Gemeinschaftsaktionen, Auswahlverfahren und Finanzbestimmungen

Aktion 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Programme einschließlich Stipendienprogramm

A. Erasmus-Mundus-Masterprogramme

B. Erasmus-Mundus-Promotionsprogramm

C. Stipendienprogramm

Aktion 2: Erasmus-Mundus-Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich Stipendienprogramm

Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung

Technische Unterstützung

3 Auswahlverfahren

3 Finanzbestimmungen

1. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise

2. Partnerschaftsvereinbarungen

3. Öffentliche Hochschuleinrichtungen oder Organisationen

4. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller

5. Betrugsbekämpfung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 673/06

... können Nachwuchswissenschaftlerinnen daher in vielen Fällen keinen Gebrauch machen. Die Verlängerungszeiten des bisherigen Rechts greifen ebenfalls nicht wenn während der wissenschaftlichen Qualifizierung gar kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dies ist beispielsweise bei der Finanzierung einer Promotion mittels eines Stipendiums der Fall.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG)

§ 1
Befristung von Arbeitsverträgen

§ 2
Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

§ 3
Privatdienstvertrag

§ 4
Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten Hochschulen

§ 5
Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen

§ 6
Studentische Hilfskräfte

§ 7
Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge; Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 3
Anpassung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Artikel 4
Neufassung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

Sonderregelungen zur Befristung in der Qualifizierungsphase:

3 Drittmitteltatbestand:

Familienfreundliche Komponente:

Politischer Handlungsrahmen:

3 Alternativen:

Gesetzesfolgenabschätzung / Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

Sonderregelungen zur Befristung in der Qualifizierungsphase:

Familienfreundliche Komponente:

Drittmitteltatbestand:

Gesetzgebungskompetenz des Bundes:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu §§ 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 290/05

... 4. Gemeinschaftszuschüsse können z.B. in Form eines Betriebskostenzuschusses, aktionsbezogenen Zuschusses, Stipendiums, Preises gewährt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/05




Begründung

3 Einleitung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Umfang des Programms

Artikel 2
Spezifische Programmziele

Artikel 3
Aktionen

Artikel 4
Teilnahme am Programm

Artikel 5
Zugang zum Programm

Artikel 6
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

Artikel 7
Umsetzungsmaßnahmen

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Kohärenz mit anderen Instrumenten der Gemeinschaft und der Europäischen Union

Artikel 10
Finanzielle Ausstattung

Artikel 11
Finanzbestimmungen

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Kommission

Artikel 13
Überprüfung und Evaluierung

Artikel 14
Übergangsbestimmung

Artikel 15
Beschluss

Anhang

I. Beschreibung der Aktionen

II. PROGRAMMVERWALTUNG

III. Kontrollen und Prüfungen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 232/04

... 4.5 Die hervorstechendste Veränderung beim Programm Erasmus ist die beträchtliche Steigerung der Mobilität von Studierenden und Lehrkräften. Derzeit nehmen jährlich etwas mehr als 120 000 Studierende an den Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen teil. Im Rahmen des neuen Programms müsste sich diese Zahl auf etwa 375 000 Studierende pro Jahr erhöhen, um die Zielvorgabe von drei Millionen Erasmus-Studierenden bis 2010 zu erreichen. Die durchschnittliche Höhe des Mobilitätsstipendiums für die Studierenden beträgt seit 1993 unverändert 150 Euro monatlich. Damit hat sich der Zuschuss real gesehen jedoch um 25 % vermindert. Um die Zielvorgabe für die Studierendenzahl zu erreichen, muss der Betrag also erheblich gesteigert werden; die Kommission sieht in ihrem Vorschlag deshalb vor, das Stipendiums auf durchschnittlich 250 Euro pro Monat zu erhöhen. Die Zahl der Lehrer, die an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen, soll von derzeit etwa 18 000 auf 40 000 pro Jahr gesteigert werden. Deshalb soll auch hier der Zuschussbetrag in vergleichbarem Maße ansteigen. Daneben werden auch Praktika für Hochschulstudenten und Hochschulpersonal in das Programm eingebunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/04




Mitteilung

2 Zusammenfassung

2 Einleitung

Teil I
Politischer Kontext

Der Lissabon-Prozess

Der Ziele-Prozess – Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa

Lebenslanges Lernen

Wandel in der Hochschulbildung - Der Bologna-Prozess

Steigerung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung - Der Kopenhagen-Prozess

Die EU im Wandel und mit neuen Grenzen

Teil II
Notwendigkeit von Gemeinschaftsmassnahmen

3 Mobilität

Erlernen von Fremdsprachen

Informations - und Kommunikationstechnologien IKT

Veränderung der Gesellschaft

Alternde Gesellschaft = länger lernen

Schneller Wandel des Arbeitsmarktes

Größere soziale Vielfalt

Entwicklung der externen Dimension im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

Künftige Bedürfnisse

Teil III
Im Rahmen der Programme gesammelte Erfahrungen

Sokrates und Leonardo da Vinci – Zwischenevaluierungen

Tempus III Zwischenevaluierung

Teil IV
Gemeinschaftsinterne Politik: Das integrierte Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich lebenslanges lernen

Leitgedanken für die neue Programmgeneration

Das Querschnittsprogramm

Das Programm Jean Monnet

Teil V
Aussenpolitik: Tempus PLUS

Tempus Plus – ein Förderprogramm für lebenslanges Lernen

Teil VI
Vereinfachung der Verfahren

Nächste Schritte und Zeitplan für die Annahme des Vorschlags


 
 
 


Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



Drucksache 324/10 PDF-Dokument



Drucksache 331/18 PDF-Dokument



Drucksache 401/16 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 628/15 PDF-Dokument



Drucksache 679/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.