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60 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stipendium"


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Drucksache 101/20 (Beschluss)

Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 101/20

Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 384/1/19

Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 384/19

Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 79/19 (Beschluss)

Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 384/19 (Beschluss)

... Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 79/1/19

Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 79/19

Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 275/18 (Beschluss)

Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 275/18

Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 769/17

Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 825/16

Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 141/16

Bericht der Bundesregierung zum Deutschlandstipendium über die Ergebnisse der Evaluation nach § 15



Drucksache 825/16 (Beschluss)

Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 825/1/16

Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 308/1/15

Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 308/15 (Beschluss)

Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 308/15

Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 497/14

Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 497/1/14

Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 497/14 (Beschluss)

Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 207/13

... (103) Auf die erhöhte Nachfrage nach Studienplätzen haben Bund und Länder reagiert und ihr Engagement für den Ausbau der Studienangebote intensiviert. So hat der Bund seine finanziellen Zusagen für die bis 2015 dauernde zweite Programmphase des Hochschulpaktes 2020 auf gut 4,8 Milliarden Euro gesteigert. Mit ihren Investitionen schaffen Bund und Länder gemeinsam die Voraussetzungen zur Aufnahme von rund 327 Tausend zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern an deutschen Hochschulen bis zum Jahr 2015. Im Rahmen des Qualitätspakts Lehre fördert die Bundesregierung Initiativen von 186 Hochschulen zur Verbesserung ihrer Studienbedingungen mit weiteren rund 2 Milliarden Euro bis 2020. Ebenso stellt der Bund 250 Millionen Euro für den Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen zur Verfügung. Hier werden die Entwicklung und strukturelle Einbindung weiterbildender Studienangeboten an Hochschulen gefördert. Das von Bund und Privaten hälftig finanzierte Deutschlandstipendium ergänzt die Studienförderung als weitere Säule neben dem bewährten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 182/13

... 4. an Fach- und Führungskräfte, die ein Stipendium aus öffentlichen deutschen Mitteln, Mitteln der Europäischen Union oder Mitteln internationaler zwischenstaatlicher Organisationen erhalten, oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 39/1/13

Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 39/13 (Beschluss)

Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 39/13

Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 385/12 (Beschluss)

Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 385/1/12

Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 385/12

Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 178/1/11

Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 178/11 (Beschluss)

Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 190/11

... zum Oktober 2010 sichern im Zusammenspiel mit strukturellen Verbesserungen der Förderungsbedingungen zudem eine attraktive staatliche Ausbildungsförderung für Studierende, Aus- und Fortzubildende auch aus Familien mit geringem Einkommen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 60). Darüber hinaus fördert die Bundesregierung besondere Begabungen durch verschiedene Stipendienprogramme, u.a. das 2011 eingeführte Deutschland-Stipendium (vgl. Tabelle lfd. Nr. 61 und 62).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 178/11

Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 550/10

... Verdoppelung des Bundesanteils an jedem einzelnen Stipendium; außerdem entstehen dem Bund Kosten in Höhe von 7% der privaten Mittel, die zur Erreichung der jeweiligen Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 Satz 2 je Hochschule höchstens eingeworben werden können, als pauschalierter Aufwendungsersatz für anfallende Zweckausgaben der Hochschulen. Die genauen Kosten des Stipendienprogramms ergeben sich nach der Festlegung der Aufwuchsquoten. Diese werden in der Verordnung nach § 14 Nr. 7 des Stipendienprogramm-Gesetzes geregelt. Im Jahr 2011 soll die Höchstgrenze der Förderung bezogen auf die jeweilige Hochschule 0,45 % betragen. Dies verursacht bei durchschnittlich 7 Fördermonaten Kosten in Höhe von ca. 10 Mio. Euro. Der Aufwuchs der folgenden Jahre wird anhand der Entwicklung des Programms in 2011 entschieden werden. Es ist davon auszugehen, dass die Aufwuchsquoten rasch steigen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs; Nachhaltigkeitsaspekte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1455: Erstes Gesetz zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 227/2/10

... Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro, die Finanzierung soll zu jeweils 50 Prozent aus privaten und öffentlichen Mitteln erfolgen. Der öffentliche Anteil der Mittel wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragen. In der Endausbaustufe wird eine Förderung von 8 Prozent der Studierenden angestrebt, die bei Bund und Ländern jeweils jährliche Kosten in Höhe von bis zu 150 Mio. Euro verursachen wird.



Drucksache 705/10

... Die Hochschulen prüfen mindestens einmal jährlich, ob die Begabung und Leistung der Stipendiatin oder des Stipendiaten eine Fortgewähr des Stipendiums rechtfertigt. Sie legen hierzu im Bewilligungsbescheid den Zeitpunkt und die Art der Nachweise fest, welche die Stipendiatin oder der Stipendiat erbringen muss, um diese Prüfung zu ermöglichen. Besondere persönliche oder familiäre Umstände, unter denen die Leistung erbracht wurde, werden berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Bewerbungs- und Auswahlverfahren

§ 2
Auswahlkriterien

§ 3
Regelmäßige Begabungs- und Leistungsüberprüfung

§ 4
Erreichen der Höchstgrenze

§ 5
Beirat

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Ergebnisse der Vorprüfung, Nachhaltigkeitsaspekte

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1537: Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 227/10

... Erst in jüngerer Zeit haben sich Stipendienmodelle entwickelt, die auf dem Grundsatz der Kofinanzierung sowohl aus öffentlichen Mitteln als auch aus Mitteln privater Geldgeber beruhen. Mit der pauschalen teilweisen Herausnahme solcher kofinanzierten Einkünfte vom Einkommensbegriff bis zu einer Höhe von insg. 300 Euro monatlich im neu gefassten § 21 Absatz 3 Nummer 2 ist bereits der Umstand mit berücksichtigt, dass die in solchen Stipendien enthaltenen Anteile privater Geldgeber nach bisherigem Recht vor Anrechnung als eigenes Einkommen des Auszubildenden noch zu einem Abzug über die Freibetragsregelung des Absatzes 1 führen konnten. Es erscheint ausreichend und angemessen, diese typisierende Aufteilung bei einem insgesamt bis 300 Euro monatlich nicht als Einkommen anzurechnenden Stipendienbetrag zugleich auch als abschließende Lösung für die Frage der Anrechnungswirkung als eigenes Einkommen des Auszubildenden nach § 23 gelten zu lassen. Eine konkrete Prüfung, in welchem prozentualen Verhältnis in einem einheitlich gewährten Stipendium jeweils öffentliche und private Mittel enthalten sind, um zu einem individuell zu ermittelnden zusätzlichen Abzugsbetrag über die Freibeträge nach Absatz 1 zu gelangen, lässt sich angesichts des dabei entstehenden Bearbeitungsaufwands nicht rechtfertigen. Da die Freibeträge ohnehin auf alle, ggf. auch sonstigen Einkommensbestandteile des Auszubildenden anzuwenden sind, würden sie sich andernfalls abhängig von der individuellen Einkommenssituation für die Stipendienanteile auch unterschiedlich auswirken. Das erscheint ebenfalls nicht angemessen und würde der Einzelfallgerechtigkeit nicht dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

§ 66a
Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 22
Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners.

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434u
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Zuschläge zum Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland

§ 2
Höhe des Auslandszuschlags

§ 8
Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

Übersicht 1 Bedarfssätze im BAföG

Übersicht 2 Freibeträge vom Einkommen bei der Leistungsgewährung im BAföG

Übersicht 3 Bedarfssätze im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 4 Zuschüsse zur Vergütung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 5 Abweichende Freibeträge vom Einkommen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1195: Entwurf für ein dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsgesetzes (23. BAföGÄndG)

Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)


 
 
 


Drucksache 359/2/10

... Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro, die Finanzierung soll zu jeweils 50 Prozent aus privaten und öffentlichen Mitteln erfolgen. Der öffentliche Anteil der Mittel wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragen. In der Endausbaustufe wird eine Förderung von 8 Prozent der Studierenden angestrebt, die bei Bund und Ländern jeweils jährliche Kosten in Höhe von bis zu 150 Mio. Euro verursachen wird. Bis zum Jahr 2013 sind vorgesehen:



Drucksache 732/10

... EU-Bürger sind berechtigt, zum Studium oder zur Ausbildung in einen anderen Mitgliedstaat zu gehen und dort unter denselben Bedingungen wie einheimische Studenten Zugang zu den Bildungseinrichtungen zu erhalten. Schätzungsweise 4 % der Studierenden in Europa kommen während ihres Studiums in den Genuss eines Erasmus-Stipendiums. Seit Beginn des Erasmus-Programms 1987 haben insgesamt über 2 Millionen Studierende daran teilgenommen. Rund 555 000 junge Menschen studieren jedes Jahr an einer Universität im Ausland. Ein Drittel der befragten europäischen Hochschulstudenten gab 2009 in einer Umfrage an, sie hätten vor, in einem anderen EU-Land zu studieren. 53 Junge Bürger, die im Ausland studieren möchten oder nach einem Auslandsstudium in ihr Heimatland zurückkehren wollen, um dort zu arbeiten, haben jedoch noch immer erhebliche Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen Abschlüsse bzw. der Studienzeiten im Ausland. Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen kann langwierig und schwierig sein. 36 % der Studierenden nennen Schwierigkeiten bei der Anerkennung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 228/10

... Die Bundesregierung legt diesen Gesetzentwurf vor, um begabte Studierende auf Grund ihrer Leistungen in Schule, Studium oder Beruf sowie ihres bisherigen persönlichen Werdegangs durch die Bewilligung eines Stipendiums bei der Entfaltung ihrer Talente und Fähigkeiten zu unterstützen. Dabei sollen bei der Auswahl der geförderten Studierenden neben Begabung und Leistung auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere Umstände berücksichtigt werden können, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben. Darüber hinaus soll die Verfügbarkeit einer wachsenden Zahl von Stipendien auch Studieninteressierten, die aus ökonomischen Gründen zögern, ein Studium aufzunehmen, die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtern. Zudem gilt es, bislang in der Begabtenförderung unterrepräsentierte Gruppen stärker einzubeziehen, etwa die Studierenden an Fachhochschulen, die häufiger als Studierende an Universitäten einen bildungsfernen familiären Hintergrund aufweisen. Die Bewilligung des Stipendiums soll all diese Studierenden zu Spitzenleistungen motivieren.

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Drucksache 228/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Kosten für die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht für die Wirtschaft

2. Informationspflichten für die Verwaltung

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:

a. Mengenkomponente

b. Preiskomponente

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Fördergrundsatz

§ 2
Bewerbung, Auswahl und regelmäßige Eignungs- und Leistungsprüfung

§ 3
Auswahlkriterien

§ 4
Ausschluss von Doppelförderung

§ 5
Umfang der Förderung

§ 6
Bewilligung und Förderungsdauer

§ 7
Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Beurlaubung

§ 8
Beendigung

§ 9
Widerruf

§ 10
Mitwirkungspflichten

§ 11
Aufbringung der Mittel

§ 12
Beirat

§ 13
Statistik

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Evaluation

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

VII. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,

VIII. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht für die Wirtschaft

2. Informationspflichten für die Verwaltung

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:

a. Mengenkomponente

b. Preiskomponente

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1208: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines von Bund, Ländern und Privaten finanzierten nationalen Stipendienprogramms


 
 
 


Drucksache 705/1/10

... Nach § 6 Absatz 1 StipG wird das Stipendium für einen bestimmten Bewilligungszeitraum gewährt. Eine Überprüfung der Leistungen der Stipendiatin oder des Stipendiaten mindestens einmal jährlich ist daher unnötig und bedeutet für die Hochschulen einen vermeidbaren zusätzlichen Aufwand. § 2 Absatz 3 StipG fordert nur eine regelmäßige Prüfung der Begabung und Leistung, nicht aber zwingend eine jährliche.

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Drucksache 705/1/10




1. Zu § 2 Absatz 1 Nummer 2

2. Zu § 3 Satz 1

3. Zu § 5 Absatz 1 Satz 4 und Satz 5 - neu -


 
 
 


Drucksache 479/09

... 12. fordert die Mitgliedstaaten zudem nachdrücklich auf, den Zugang benachteiligter Gruppen zur beruflichen Bildung und zum Hochschulstudium nach den höchsten Standards zu verbessern, u. a. durch die Ausarbeitung und Bekanntmachung geeigneter Stipendiumsregelungen;

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Drucksache 479/09




Verbesserung der Kompetenzen aller Lernenden

Hochwertige Schulen und gute Lehrkräfte


 
 
 


Drucksache 959/08

... B2. Um die Kapazitäten von Einzelpersonen im Bereich der Metrologie durch stärkere Mobilität zu fördern, werden Mobilitätsstipendien vergeben an: 1. Forscher von NMI und BI teilnehmender Staaten, 2. Forscher, die entweder als Einzelperson oder über ihre Organisation ein Exzellenzstipendium erhalten, und 3. Forscher aus EURAMET-Mitgliedstaaten, die nicht am EMFP teilnehmen und in der Metrologieforschung derzeit nur über geringe oder gar keine Kapazitäten verfügen. Diese Mobilitätsstipendien ermöglichen Aufenthalte von Forschern bei NMI oder BI, die an EMFP-Projekten beteiligt sind, oder bei Organisationen, die ein Exzellenzstipendium erhalten.

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Drucksache 959/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziele

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Allgemeiner Hintergrund

1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.5. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Abwägung der Optionen

2.1. Anhörung der interessierten Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Die Optionen im Vergleich

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

2.3. Warum Artikel 169?

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Simulation, Pilotphase und Übergangszeitraum

5.2. Vereinfachung

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.4. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Beitrag der Gemeinschaft

Artikel 2
Bedingungen für den Gemeinschaftsbeitrag

Artikel 3
Tätigkeiten des EMFP

Artikel 4
Rolle der Gemeinsamen Forschungsstelle

Artikel 5
Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der spezifischen Durchführungsstruktur

Artikel 6
Auf den Finanzbeitrag der Gemeinschaft anfallende Zinsen

Artikel 7
Minderung des Gemeinschaftsbeitrags als Sanktion für eine mangelhafte Durchführung

Artikel 8
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch die teilnehmenden Staaten

Artikel 9
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 10
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 11
Teilnahme weiterer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder

Artikel 12
Teilnahme von anderen Drittländern

Artikel 13
Jahresbericht und Bewertung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15

Anhang I
Beschreibung der Ziele und der Tätigkeiten des Europäischen Metrologie-Forschungsprogramms (EMFP)

I. Ziele

II. Tätigkeiten

III. Durchführung der Massnahmen

A. EMFP-Projekte

a Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen – Forschungsthemen für EMFP-Projekte Phase 1 :

b Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EMFP-Projekte Phase 2 :

B. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Exzellenzstipendien und Mobilitätsstipendien Phase 3

C. Mobilitätsstipendien für Nachwuchsforscher

D. Zusammenfassende Tabelle

IV. Finanzierungsmechanismus

A. Finanzierung auf Programmebene

B. Unverbindliche finanzielle Aufschlüsselung

C. Finanzierung von EMFP-Projekten und Forscherstipendien

V. Bestimmungen zu den Rechten des geistigen Eigentums

Anhang II
Verwaltung und Durchführung des Europäischen Metrologie-Forschungsprogramms (EMFP)

I. Einleitung

II. Verwaltung des EMFP in Euramet E.V.

III. Ausschliessliche Zuständigkeiten von Euramet E.V. und Vergabe von Unteraufträgen für administrative und logistische Aufgaben im Rahmen der Durchführung des EMFP an den Gastgeber

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 488/07

... m) garantieren die Verwendung von Arbeitsverträgen für Doktoranden, die ein Stipendium erhalten, wenn dies die nationalen Rechtsvorschriften gestatten;

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Drucksache 488/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Hintergrund und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung der betroffenen Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der betroffenen Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele des Programms

Artikel 4
Programmaktionen

Artikel 5
Zugang zum Programm

Artikel 6
Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Ausschussverfahren

Artikel 9
Gleichberechtigte Programmbeteiligung anderer Länder als der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Querschnittsthemen

Artikel 11
Kohärenz und Komplementarität mit anderen Strategien

Artikel 12
Finanzierung

Artikel 13
Überwachung und Bewertung

Artikel 14
Übergangsbestimmung

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang
Gemeinschaftsaktionen, Auswahlverfahren und Finanzbestimmungen

Aktion 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Programme einschließlich Stipendienprogramm

A. Erasmus-Mundus-Masterprogramme

B. Erasmus-Mundus-Promotionsprogramm

C. Stipendienprogramm

Aktion 2: Erasmus-Mundus-Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich Stipendienprogramm

Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung

Technische Unterstützung

3 Auswahlverfahren

3 Finanzbestimmungen

1. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise

2. Partnerschaftsvereinbarungen

3. Öffentliche Hochschuleinrichtungen oder Organisationen

4. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller

5. Betrugsbekämpfung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 874/06

... Die in Artikel 2 der Entscheidung des Rates 2006/440/EG zur Änderung der Nummer II.1 der GKI vorgesehene Gebührenbefreiung für Schüler und Studenten, postgraduierte Studenten und Forscher für Schengenvisa wird in Buchstabe c umgesetzt. Gebührenbefreiungen für Ausländer, die für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind nach der Entscheidung des Rates 2006/440/EG nicht vorgesehen und kommen daher auf Grundlage von § 52 Absatz 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 673/06

... können Nachwuchswissenschaftlerinnen daher in vielen Fällen keinen Gebrauch machen. Die Verlängerungszeiten des bisherigen Rechts greifen ebenfalls nicht wenn während der wissenschaftlichen Qualifizierung gar kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dies ist beispielsweise bei der Finanzierung einer Promotion mittels eines Stipendiums der Fall.

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Drucksache 673/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG)

§ 1
Befristung von Arbeitsverträgen

§ 2
Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

§ 3
Privatdienstvertrag

§ 4
Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten Hochschulen

§ 5
Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen

§ 6
Studentische Hilfskräfte

§ 7
Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge; Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 3
Anpassung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Artikel 4
Neufassung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

Sonderregelungen zur Befristung in der Qualifizierungsphase:

3 Drittmitteltatbestand:

Familienfreundliche Komponente:

Politischer Handlungsrahmen:

3 Alternativen:

Gesetzesfolgenabschätzung / Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

Sonderregelungen zur Befristung in der Qualifizierungsphase:

Familienfreundliche Komponente:

Drittmitteltatbestand:

Gesetzgebungskompetenz des Bundes:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu §§ 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 290/05

... 4. Gemeinschaftszuschüsse können z.B. in Form eines Betriebskostenzuschusses, aktionsbezogenen Zuschusses, Stipendiums, Preises gewährt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/05




Begründung

3 Einleitung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Umfang des Programms

Artikel 2
Spezifische Programmziele

Artikel 3
Aktionen

Artikel 4
Teilnahme am Programm

Artikel 5
Zugang zum Programm

Artikel 6
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

Artikel 7
Umsetzungsmaßnahmen

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Kohärenz mit anderen Instrumenten der Gemeinschaft und der Europäischen Union

Artikel 10
Finanzielle Ausstattung

Artikel 11
Finanzbestimmungen

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Kommission

Artikel 13
Überprüfung und Evaluierung

Artikel 14
Übergangsbestimmung

Artikel 15
Beschluss

Anhang

I. Beschreibung der Aktionen

II. PROGRAMMVERWALTUNG

III. Kontrollen und Prüfungen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 202/05

... Dies bezieht sich auf jede Art von Vertrag oder auf ein Stipendium, einen Zuschuss oder einen Preis, der von einer Drittpartei finanziert wird, darunter auch Finanzierungen im Zusammenhang mit dem (den) Rahmenprogramm(en)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/05




Anhang

Abschnitt 1
: Die Europäische Charta für Forscher

Für Forscher geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen

Für Arbeitgeber und Förderer geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen

Abschnitt 2
: Der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern

Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex

Abschnitt 3
: Begriffsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 232/04

... 4.5 Die hervorstechendste Veränderung beim Programm Erasmus ist die beträchtliche Steigerung der Mobilität von Studierenden und Lehrkräften. Derzeit nehmen jährlich etwas mehr als 120 000 Studierende an den Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen teil. Im Rahmen des neuen Programms müsste sich diese Zahl auf etwa 375 000 Studierende pro Jahr erhöhen, um die Zielvorgabe von drei Millionen Erasmus-Studierenden bis 2010 zu erreichen. Die durchschnittliche Höhe des Mobilitätsstipendiums für die Studierenden beträgt seit 1993 unverändert 150 Euro monatlich. Damit hat sich der Zuschuss real gesehen jedoch um 25 % vermindert. Um die Zielvorgabe für die Studierendenzahl zu erreichen, muss der Betrag also erheblich gesteigert werden; die Kommission sieht in ihrem Vorschlag deshalb vor, das Stipendiums auf durchschnittlich 250 Euro pro Monat zu erhöhen. Die Zahl der Lehrer, die an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen, soll von derzeit etwa 18 000 auf 40 000 pro Jahr gesteigert werden. Deshalb soll auch hier der Zuschussbetrag in vergleichbarem Maße ansteigen. Daneben werden auch Praktika für Hochschulstudenten und Hochschulpersonal in das Programm eingebunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/04




Mitteilung

2 Zusammenfassung

2 Einleitung

Teil I
Politischer Kontext

Der Lissabon-Prozess

Der Ziele-Prozess – Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa

Lebenslanges Lernen

Wandel in der Hochschulbildung - Der Bologna-Prozess

Steigerung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung - Der Kopenhagen-Prozess

Die EU im Wandel und mit neuen Grenzen

Teil II
Notwendigkeit von Gemeinschaftsmassnahmen

3 Mobilität

Erlernen von Fremdsprachen

Informations - und Kommunikationstechnologien IKT

Veränderung der Gesellschaft

Alternde Gesellschaft = länger lernen

Schneller Wandel des Arbeitsmarktes

Größere soziale Vielfalt

Entwicklung der externen Dimension im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

Künftige Bedürfnisse

Teil III
Im Rahmen der Programme gesammelte Erfahrungen

Sokrates und Leonardo da Vinci – Zwischenevaluierungen

Tempus III Zwischenevaluierung

Teil IV
Gemeinschaftsinterne Politik: Das integrierte Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich lebenslanges lernen

Leitgedanken für die neue Programmgeneration

Das Querschnittsprogramm

Das Programm Jean Monnet

Teil V
Aussenpolitik: Tempus PLUS

Tempus Plus – ein Förderprogramm für lebenslanges Lernen

Teil VI
Vereinfachung der Verfahren

Nächste Schritte und Zeitplan für die Annahme des Vorschlags


 
 
 


Drucksache 818/04

... Aus der Zielsetzung des § 57b Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz HRG ergibt sich zugleich, dass es bei der Berechnung der Promotionszeiten ohne Beschäftigungsverhältnis auf eine formale Betrachtung dann nicht ankommen kann, wo diese zu offensichtlich sinnwidrigen Ergebnissen führen würde. Während bei einem Promotionsstipendium (formale) Brutto- und (tatsächliche) Nettopromotionszeit im Zweifel identisch sind, ist dies etwa bei Promotionen im Bereich der Medizin regelmäßig nicht der Fall. Hier liegt es deshalb nahe, bei der Berechnung der Promotionszeiten ohne Beschäftigungsverhältnis solche Zeiten der medizinischen Ausbildung nicht zu berücksichtigen, die typischerweise nicht für die Promotion genutzt werden (können). Der Gesetzeswortlaut steht dem Abstellen auf eine Nettopromotionszeit, wenn diese aufgrund nachvollziehbarer Kriterien ermittelt wird, nicht entgegen.



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



Drucksache 324/10 PDF-Dokument



Drucksache 331/18 PDF-Dokument



Drucksache 401/16 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 628/15 PDF-Dokument



Drucksache 679/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.