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"Stipendien"
Drucksache 437/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
... Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Künftig sollen nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer und Lehrerausbilder mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarats durchgeführt werden. Ein neuer Themenschwerpunkt des Programms bezieht sich entsprechend auf Bildung und Erziehung in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Geschichte und interkulturelle Bildung.
Drucksache 136/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2008 zur Erwachsenenbildung (2007/2114(INI))
... 45. hält es für wesentlich, dass finanzielle Anreize geschaffen werden, damit die Menschen freien Zugang zur beruflichen und allgemeinen Bildung und den daraus entstehenden Vorteilen haben; verweist darauf, dass solche finanziellen Anreize in Form von Steuervergünstigungen, Zuschüssen, Stipendien, Kofinanzierung oder Steuernachlässen oder geringeren Sozialversicherungskosten für Arbeitgeber gewährt werden könnten, wodurch angemessene Arbeitsbedingungen für die Erwachsenenbildung geschaffen würden;
Verbesserung der Motivation zur Teilnahme an Erwachsenenbildungsmaßnahmen
Statistische Angaben
Vereinbarkeit von Berufsleben, Familienleben und lebenslangem Lernen und wirksame Durchführung
Solidarität zwischen den Generationen gegen das Altersghetto und Solidarität zwischen den Kulturen
Bedeutung des Sprachunterrichts und besondere Bedürfnisse von Risikogruppen
Zugang zur Hochschulbildung
Verbesserung der Qualität, des Unterrichts und der Angebotspalette
3 Beschäftigungsperspektiven
3 Finanzierung
Drucksache 795/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung (2008/2068(INI))
... 5. unterstützt nachdrücklich die Förderung der dauerhaften und kohärenten beruflichen Weiterbildung von Lehrern im Laufe ihres Berufslebens; ist der Auffassung, dass alle Lehrer regelmäßig die akademischen, arbeitstechnischen und finanziellen Möglichkeiten wie staatliche Stipendien haben sollten, um ihre Fähigkeiten und Qualifikationen sowie ihr pädagogisches Fachwissen aufzufrischen; ist der Auffassung, dass diese Ausbildungsmöglichkeiten dergestalt organisiert werden sollten, dass die Qualifikationen in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden;
Drucksache 426/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
... Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Künftig sollen nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer und Lehrerausbilder mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarats durchgeführt werden. Ein neuer Themenschwerpunkt des Programms bezieht sich entsprechend auf Bildung und Erziehung in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Geschichte und interkulturelle Bildung.
Drucksache 488/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des kulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009 bis 2013) KOM (2007) 395 endg.; Ratsdok. 11708/07
... " aus dem Auswärtigen Politikbereich mit eigener Rechtsgrundlage in die Aktion 2 (Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten, einschließlich Stipendien) von ERASMUS-Mundus als außerordentlich problematisch: Das Programm ERASMUS-Mundus ist im Jahr 2004 mit dem Ziel aufgelegt worden, hochwertige Masterstudiengänge in Europa zu fördern und die europäische Hochschulbildung als internationales Exzellenzzentrum in der Welt zu unterstützen. Entsprechend werden im alten wie im neuen ERASMUS-Mundus-Programm die Master- und Promotionsprogramme vor der Genehmigung auf ihre herausragende akademische Qualität geprüft. Dieses Qualitätskriterium entfällt bei der neuen Aktion 2 "
Drucksache 125/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
... Beteiligungsprogramme, aber auch die Stipendien- und Austauschprogramme sowie das Transatlantische Begegnungsprogramm), aber vor allem auch, in welchem Umfang die einzelnen Maßnahmen Finanzbedarf erzeugen und wie die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden. Schließlich ist die Darstellung der zu erwartenden Belastungen aus Ausfallrisiken erforderlich die sich aus der Durchführung der Fördermaßnahmen ergeben können (z.B. Forderungsausfälle bei Förderkrediten oder Beteiligungen).
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (ERP-Verwaltungsgesetz)
§ 1 Verwalter des Sondervermögens
§ 2 Zweckbestimmung
§ 3 Rechtsgeschäftlicher Verkehr
§ 4 Getrennte Vermögensverwaltung
§ 5 Substanzerhaltungsgebot
§ 6 Kapitalanlagen in der Kreditanstalt für Wiederaufbau
§ 7 Wirtschaftsplan
§ 8 Durchführung der Wirtschaftsförderung
§ 9 Kosten
Artikel 2 Gesetz zur Mitübernahme der Schulden und Rechte des ERP-Sondervermögens in die Bundesschuld und in das Bundesvermögen, über die Zuführung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen an den Bundeshaushalt sowie über die Einbringung von ERP-Vermögen in die Kreditanstalt für Wiederaufbau
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Artikel 3 Änderung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2007
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Notwendigkeit des Artikelgesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Anmerkung
4 Gesetzesfolgenabschätzung
Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungsklausel
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu §§ 1
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage zu Artikel 3 des ERP-Neuordnungsgesetzes
Teil I Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2006
Kapitel 1
Kapitel 4
3 Abschluss
Teil II Finanzierungsübersicht
Drucksache 488/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des kulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009 bis 2013) KOM (2007) 395 endg.; Ratsdok. 11708/07
... Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung Das Feedback der betroffenen Kreise war eindeutig positiv. Die wichtigsten Reaktionen können wie folgt zusammengefasst werden: Fortführung von hochwertigen integrierten Masterprogrammen und Vollzeitstipendien für Studierende aus Drittstaaten unter Beibehaltung des Schwerpunkts auf der Förderung von Spitzenqualität in der Hochschulbildung; Gewährung von Zuschüssen für europäische Studierende zwecks Teilnahme an diesen Programmen, um die Glaubwürdigkeit dieser Programme zu gewährleisten; Ausweitung des Programms auf den dritten Studienzyklus (Promotion); Einrichtung von Kooperationspartnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Hintergrund und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung der betroffenen Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung der betroffenen Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele des Programms
Artikel 4 Programmaktionen
Artikel 5 Zugang zum Programm
Artikel 6 Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Ausschussverfahren
Artikel 9 Gleichberechtigte Programmbeteiligung anderer Länder als der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Querschnittsthemen
Artikel 11 Kohärenz und Komplementarität mit anderen Strategien
Artikel 12 Finanzierung
Artikel 13 Überwachung und Bewertung
Artikel 14 Übergangsbestimmung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang Gemeinschaftsaktionen, Auswahlverfahren und Finanzbestimmungen
Aktion 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Programme einschließlich Stipendienprogramm
A. Erasmus-Mundus-Masterprogramme
B. Erasmus-Mundus-Promotionsprogramm
C. Stipendienprogramm
Aktion 2: Erasmus-Mundus-Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich Stipendienprogramm
Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung
Technische Unterstützung
3 Auswahlverfahren
3 Finanzbestimmungen
1. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise
2. Partnerschaftsvereinbarungen
3. Öffentliche Hochschuleinrichtungen oder Organisationen
4. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller
5. Betrugsbekämpfung
Finanzbogen
Drucksache 66/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits
... (3) Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie zwischen Universitäten, Forschungsinstituten und dem produktiven Sektor beider Regionen zu fördern, einschließlich Stipendien und Programmen für den Austausch von Studenten und Spezialisten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Methoden
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte,
Artikel 9 Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Bereich technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum, Forstwirtschaft sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich der Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im Sozialbereich
Artikel 43 Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen
Artikel 45 Zusammenarbeit im Bereich der indigenen Völker und der anderen ethnischen Gruppen in Zentralamerika
Artikel 46 Zusammenarbeit im Bereich der entwurzelten Bevölkerungsgruppen und der aus der Armee entlassenen Soldaten
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der damit zusammenhängenden Straftaten
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 51 Mittel
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien
Artikel 54 Inkrafttreten
Artikel 55 Laufzeit
Artikel 56 Erfüllung der Verpflichtungen
Artikel 57 Künftige Entwicklungen
Artikel 58 Datenschutz
Artikel 59 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 60 Verbindlicher Wortlaut
Anhang
Einseitige Erklärungen der Europäischen Union Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Gemeinsame Erklärung zu Titel II, Politischer Dialog
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 51 bis 60)
Drucksache 494/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu einem Regelungsrahmen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familienleben und Studienzeiten für junge Frauen in der Europäischen Union (2006/2276(INI))
... 23. ermuntert die Unternehmer, im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen, Stipendien, die auch an Studierende mit Familienpflichten vergeben werden könnten, zu gewähren, um die Beschäftigung junger Akademiker zu fördern;
Drucksache 762/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... In Artikel 15 ist festgelegt, in welchen Bereichen Gleichbehandlung gewährleistet sein muss, um möglichst günstige Bedingungen zu schaffen. Lediglich Stipendien sowie Verfahren für den Erhalt von Wohnraum und Sozialhilfeleistungen sind eingeschränkt, da dies keine Rechte sind, auf die der Arbeitnehmer aufgrund seiner Beiträge Anspruch hätte. Hinzu kommt, dass diese Fachkräfte wahrscheinlich ein relativ hohes Gehalt beziehen werden und diese Regelung nach einzelstaatlichen Vorschriften aller Voraussicht nach nicht in Anspruch nehmen können.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 und 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 , 9 und 10
Artikel 8 , 11 und 12
Artikel 13 , 14 und 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18 , 19, 20 und 21
Kapitel VI
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Günstigere Bestimmungen
Kapitel II Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausnahmeregelungen
Artikel 7 Zulassungsquoten
Kapitel III EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz
Artikel 8 EU-Blue-Card
Artikel 9 Ablehnungsgründe
Artikel 10 Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card
Artikel 11 Zulassungsanträge
Artikel 12 Verfahrensgarantien
Kapitel IV Rechte
Artikel 13 Zugang zum Arbeitsmarkt
Artikel 14 Befristete Arbeitslosigkeit
Artikel 15 Gleichbehandlung
Artikel 16 Familienangehörige
Artikel 17 Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card
Artikel 18 Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber
Kapitel V Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 19 Bedingungen
Artikel 20 Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber
Artikel 21 Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 22 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 23 Berichte
Artikel 24 Anlaufstellen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Inkrafttreten
Artikel 27 Adressaten
Drucksache 461/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft "Europa gelingt gemeinsam "
... Unter dem Leitmotiv "Bildung verbindet – Education Unites –EU" wurde die zentralen bildungspolitischen Handlungsfelder vorangetrieben. Das mit rd. 7 Mrd. Euro dotierte Programm "Lebenslanges Lernen" wurde gestartet. Damit werden erfolgreiche Maßnahmen wie die der Erasmusstipendien fortgeführt. Die europaweite Hochschulzusammenarbeit wurde im Rahmen einer Bologna-Ministerkonferenz insbesondere unter den Aspekten Mobilität, Qualität und Beschäftigungsfähigkeit gestärkt.
Drucksache 488/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des kulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009 bis 2013) KOM (2007) 395 endg.; Ratsdok. 11708/07
... " aus dem Auswärtigen Politikbereich mit eigener Rechtsgrundlage in die Aktion 2 (Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten, einschließlich Stipendien) von ERASMUS-Mundus als außerordentlich problematisch: Das Programm ERASMUS-Mundus ist im Jahr 2004 mit dem Ziel aufgelegt worden, hochwertige Masterstudiengänge in Europa zu fördern und die europäische Hochschulbildung als internationales Exzellenzzentrum in der Welt zu unterstützen. Entsprechend werden im alten wie im neuen ERASMUS-Mundus-Programm die Master - und Promotionsprogramme vor der Genehmigung auf ihre herausragende akademische Qualität geprüft. Dieses Qualitätskriterium entfällt bei der neuen Aktion 2 "
Drucksache 251/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften -Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven KOM (2007) 161 endg.; Ratsdok. 8322/07
... 9. Sollten gemeinsame Konzepte entwickelt werden, um die Kohärenz und die Wirkungskraft der verschiedenen Systeme zu verstärken, mit denen europäische Forscher im nichteuropäischen Ausland wie auch ausländische Forscher in Europa vernetzt werden sollen? Gibt es Raum für die Steigerung von Kohärenz und Wirkungskraft europäischer und einzelstaatlicher Systeme für die internationale Mobilität von Forschern (z.B. durch die gemeinsame Entwicklung internationaler Stipendien nach dem ‚Fulbright.-Muster)?
Grünbuch Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven Text von Bedeutung für den EWR
3 Zusammenfassung
1. Ein neuer Blick auf den Europäischen Forschungsraum
2. Die Vision eines Europäischen Wirtschaftsraums
Elemente der Vision des Europäischen Forschungsraums
3. Die Verwirklichung des EFR
3.1. Schaffung eines einheitlichen Arbeitsmarktes für Forscher
Schaffung eines einheitlichen Arbeitsmarktes für Forscher
3.2. Schaffung von Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau
Schaffung von Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau
3.3. Stärkung der Forschungseinrichtungen
Stärkung der Forschungseinrichtungen
3.4. Austausch von Wissen
Austausch von Wissen
3.5. Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten
Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten
3.6. Öffnung zur Welt: die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Öffnung zur Welt: die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
4. Die Vorgehensweise: Öffentliche Diskussion und weitere Schritte
Drucksache 511/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Biogefahrenabwehr KOM (2007) 399 endg.; Ratsdok 11951/07
... Organisationen wie Einrichtungen ohne Erwerbszweck, Stiftungen und Treuhandunternehmen, die Mittel für die biowissenschaftliche Forschung zur Verfügung stellen, könnten eine wichtige Rolle spielen. Forschungsstipendien sollten nicht nur von der Qualität des betreffenden Vorschlags, sondern auch von der Fähigkeit des Antragstellers zur Einhaltung der Biostandards und möglicher künftiger Sicherheitsleitlinien abhängig gemacht werden. Dies könnte zu einer Grundbedingung für die Vergabe von Forschungsstipendien gemacht werden. Wissenschaftliche Fachzeitschriften, in denen Forschungsarbeiten veröffentlicht werden, könnten auf aus einem etwaigen Missbrauch der betreffenden Forschungsergebnisse resultierende Sicherheitsrisiken hingewiesen werden.
Drucksache 556/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)
... Außer den wirtschaftsfördernden Maßnahmen sollen in begrenztem Umfang völkerverbindende, insbesondere transatlantische transatlantische Projekte finanziell unterstützt werden. Dabei handelt es sich um Stipendienprogramme und Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung. Hierfür sind im Wirtschaftsplan Baransätze von insgesamt 6,2 Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro veranschlagt.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Begründung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 29. Juni 2007
3 Investitionsfinanzierung
4 Erläuterungen
Sonstige Ausgaben
4 Erläuterungen
Kap. 3
2 Abschluss
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2006
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)
Drucksache 559/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... c) Stipendien, soweit sie nicht von Buchstabe b, Nummer 28 oder Nummer 29 erfasst sind,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
§ 1 Zweck des Wohngeldes
§ 2 Wohnraum
§ 3 Wohngeldberechtigung
Teil 2 Berechnung und Höhe des Wohngeldes
Kapitel 1 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Kapitel 2 Haushaltsmitglieder
§ 5 Haushaltsmitglieder
§ 6 Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
§ 7 Ausschluss vom Wohngeld
§ 8 Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen
Kapitel 3 Miete und Belastung
§ 10 Belastung
§ 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung
§ 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung
Kapitel 4 Einkommen
§ 13 Gesamteinkommen
§ 14 Jahreseinkommen
§ 15 Ermittlung des Jahreseinkommens
§ 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
§ 17 Freibeträge
§ 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
Kapitel 5 Höhe des Wohngeldes
§ 19 Höhe des Wohngeldes
Teil 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
§ 20 Gesetzeskonkurrenz
§ 21 Sonstige Gründe
Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
§ 22 Wohngeldantrag
§ 23 Auskunftspflicht
§ 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung
§ 25 Bewilligungszeitraum
§ 26 Zahlung des Wohngeldes
§ 27 Änderung des Wohngeldes
§ 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs
§ 29 Haftung, Aufrechnung und Verrechnung
§ 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall
§ 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides
Teil 5 Kostentragung und Datenabgleich
§ 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
§ 33 Datenabgleich
Teil 6 Wohngeldstatistik
§ 34 Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht
§ 35 Erhebungsmerkmale
§ 36 Erhebungszeitraum, Zufallsstichprobe und Sonderaufbereitungen
Teil 7 Schlussvorschriften
§ 37 Bußgeld
§ 38 Verordnungsermächtigung
§ 39 Wohngeld- und Mietenbericht
§ 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen
§ 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung
Teil 8 Überleitungsvorschriften
§ 42 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
§ 43 Festlegung der Mietenstufen
§ 44 Weitergeltung bisherigen Rechts
Anlage 1 Werte für a, b und c
Anlage n 3 bis 7 siehe gesonderte Anlagen
Artikel 2 Folgeänderungen anderer Gesetze
Artikel 3 Änderung der Wohngeldverordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau
Artikel 6 Aufhebung des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Artikel 7 Neubekanntmachung der Wohngeldverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Alternativen
VI. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
4. Bürokratiekosten
a Informationspflichten für die Wirtschaft
b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
c Informationspflichten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zur Überschrift des Teils 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zur Überschrift des Teils 2 Wohngeldberechnung
Zur Überschrift des Kapitels 1 und zu § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zur Überschrift des Kapitels 3 Miete und Belastung
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zur Überschrift des Teils 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
Zu § 20
Zu § 21
Zur Überschrift des Teils 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zur Überschrift des Teils 5 Kostentragung und Datenabgleich
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu den Anlagen 1 bis 7
Zu Artikel 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummern 12 bis 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 456/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 über "Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU " (2006/2274(INI))
... " zur Umsetzung des Siebten Forschungsrahmenprogramms genutzt, Stipendien, Auszeichnungen und andere Anreize gefördert und durch Mentoringprojekte und andere Unterstützung gerade Frauen zu innovativen Unternehmensgründungen angeregt werden sollten;
Drucksache 390/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften KOM (2006) 213 endg.; Ratsdok. 9628/06
... a) Studien-, Forschungs- und Berufsausbildungsstipendien, die natürlichen Personen gezahlt werden;
Drucksache 121/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung (Euratom) des Rates über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007 bis 2011) KOM (2006) 42 endg.; Ratsdok. 6185/06
... Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft kann stattdessen auch die Form eines Pauschalbetrags, einschließlich von Stückkostensätzen, oder einer Pauschalfinanzierung annehmen, oder es kann die Erstattung förderfähiger Kosten mit Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen kombiniert werden. Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft kann in der Form von Stipendien oder Preisen erfolgen.
Drucksache 350/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament - Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen: Bildung, Forschung und Innovation KOM (2006) 208 endg.; Ratsdok. 9166/1/06
... 7. Stipendien und Darlehen von Bund und Ländern sind personengebunden. Soweit es mit dem Förderziel vereinbar ist, werden schon jetzt Auslandsaufenthalte finanziell unterstützt. Hindernisse entstehen jedoch durch sozial-, steuer-, aufenthalts- und versorgungsrechtliche Regelungen, die beseitigt werden müssen. Gestaltungsspielräume zu Gunsten von Lehre und Forschung müssen stärker als bisher genutzt werden.
Drucksache 500/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte) KOM (2006) 354 endg.; Ratsdok. 11038/06
... " und des EU-UN-Stipendienprogramms sichergestellt werden soll. Die derzeitige Rechtsgrundlage für die Finanzierung des Europäischen Interuniversitären Zentrums läuft Ende 2006 ab19. Artikel 12 eröffnet außerdem die Möglichkeit einer Kofinanzierung mit den Mitgliedstaaten, anderen Geberländern, internationalen und regionalen Organisationen und anderen Einrichtungen.
Drucksache 428/06
Vorlage an den Bundesrat
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Gründung der deutschpolnischen Begegnungsschule "Willy-Brandt-Schule " in Warschau
... 13. Der Schulträger wird die Teilnahme von Schülern und Absolventen der Schule an Ausschreibungen für nationale und internationale Stipendien unterstützen.
Drucksache 581/06
Vorlage an den Bundesrat
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Gründung der deutsch-polnischen Begegnungsschule "Willy-Brandt-Schule " in Warschau
... 13. Der Schulträger wird die Teilnahme von Schülern und Absolventen der Schule an Ausschreibungen für nationale und internationale Stipendien unterstützen.
Drucksache 350/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament - Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen: Bildung, Forschung und Innovation KOM (2006) 208 endg.; Ratsdok. 9166/1/06
... 7. Stipendien und Darlehen von Bund und Ländern sind personengebunden. Soweit es mit dem Förderziel vereinbar ist, werden schon jetzt Auslandsaufenthalte finanziell unterstützt. Hindernisse entstehen jedoch durch sozial-, steuer-, aufenthalts- und versorgungsrechtliche Regelungen, die beseitigt werden müssen. Gestaltungsspielräume zu Gunsten von Lehre und Forschung müssen stärker als bisher genutzt werden.
Drucksache 537/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat: Das Europäische Technologieinstitut: Die nächsten Schritte KOM (2006) 276 endg.; Ratsdok. 10361/06
... Beschleunigte und vereinfachte nationale Zulassungs- und Visa-Verfahren für Studierende und Forschende aus Drittländern wurden bereits verabschiedet9 und sollten rasch umgesetzt werden. Spezielle Visa-Vereinbarungen könnten ebenfalls nötig sein. Die Bereitstellung finanzieller Mittel für Studierende und Forschende aus Drittstaaten würde die weltweite Attraktivität des ETI zusätzlich stärken. Der Verwaltungsrat des ETI sollte die Frage von Stipendien und Forschungszuschüssen für ausländische Studierende und Forschende mit herausragenden Leistungen prüfen. Das Kriterium für das ETI sollte wie immer die überdurchschnittliche Qualität des Ergebnisses sein.
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Struktur und Governance
2.1. Die Wissensgemeinschaften
2.2. Der Verwaltungsrat
3. Personalarrangements zwischen dem ETI und den Wissensgemeinschaften
4. Akademische Grade
5. Welche Vorteile bringt es, sich zu beteiligen?
6. Weitere Themen
6.1. Geistige Eigentumsrechte
6.2. Rechtsgrundlage
6.3. Finanzierung
7. Weltweiter Anziehungspunkt
8. Verbindung zu anderen Ausbildungs-, Forschungs- und Innovationsaktivitäten der EU
9. Die nächsten Schritte
10. Fazit
Drucksache 350/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament - Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen:
... Außerdem behindern immer noch Verwaltungsvorschriften die akademische Mobilität zu Zwecken des Studiums, der Forschungsausbildung oder der Arbeit in einem anderen Land. Im günstigsten Fall sind die Verfahren zur akademischen Anerkennung langwierig, im schlimmsten Fall hindern die Nichtanerkennung von Qualifikationen und die eingeschränkte Möglichkeit, nationale Stipendien/Darlehen und Versorgungsansprüche in ein anderes Land mitzunehmen Studierende, Forscher und Hochschullehrer daran, die in anderen Mitgliedstaaten sich bietenden Möglichkeiten in vollem Umfang zu nutzen.
Mitteilung
2 Einführung
die VOR UNS liegenden Herausforderungen.
1. Die Hürden um die Universitäten IN Europa abbauen
2. WIRKLICHE Autonomie und Verantwortlichkeit für die Universitäten sichern
3. Anreize für strukturierte Partnerschaften mit Unternehmen bieten
4. Die richtige Mischung von Fertigkeiten und können für den Arbeitsmarkt anbieten
5. Die Finanzierungslücke verringern und die Finanzierung für Bildung und Forschung effizienter einsetzen
6. INTERDISZIPLINARITÄT und Transdisziplinarität verstärken
7. Wissen IM Zusammenspiel mit der Gesellschaft aktivieren
8. EXZELLENZ auf höchster Ebene anerkennen
9. Die Sichtbarkeit und Anziehungskraft des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums IN der WELT erhöhen
UND WAS die Kommission beitragen KANN und sollte
Schlussfolgerungen
Anhang 1 Statistische Tabellen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Danksagung
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Die EU wird direkte persönliche Kontakte fördern, indem sie mehr Stipendien für Studierende und Forscher bereitstellt und die Visaverfahren erleichtert. Kroatische Bürger benötigen keine Kurzzeitvisa mehr. Die Kommission hat dem Rat vorgeschlagen, sie zur Aushandlung von Visaerleichterungsabkommen mit den übrigen Ländern der Region zu ermächtigen, damit solche Abkommen 2007 geschlossen werden können. Der Vorschlag erstreckt sich auch auf Rückübernahmeabkommen, allerdings nicht für Albanien, da die EU mit diesem Land bereits ein solches Abkommen unterzeichnet hat. Darüber hinaus wird die EU weiterhin Unterstützung in zentralen Bereichen wie Energie, Verkehr und wirtschaftliche Zusammenarbeit leisten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 474/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005
... Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Künftig sollen nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarats durchgeführt werden. Die weiterhin genutzte Tagungsstätte in Donaueschingen wird sowohl vom Europarat als auch vom Land Baden-Württemberg bezuschusst. Das Auswärtige Amt fördert die Teilnahme von Lehrern an den Fortbildungsmaßnahmen in Donaueschingen.
Drucksache 800/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien (2006/2034(INI))
... 33. stellt fest, dass Inder Vorbehalte gegen die Europäische Union haben, sich aber auch eingehend mit der Union befassen und sie besser verstehen möchten; begrüßt das mit 33 Mio. Euro dotierte Stipendiensystem im Rahmen von Erasmus Mundus, bei dem der Schwerpunkt besonders auf die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Technik zu legen ist und das, wenn aus dem Erfolg Indiens Lehren gezogen werden, der Leistungsfähigkeit der Europäischen Union Auftrieb geben könnte, was die Pyramide betrifft, die die Grundlage der Informationsgesellschaft bildet, nämlich: Bildung, Forschung und Entwicklung sowie Innovation; begrüßt die Einrichtung eines Jean-Monnet-Lehrstuhls für Europastudien an der Universität von Delhi als Initiative von grundlegender Bedeutung zur Stärkung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Indien; vertritt die Auffassung, dass die europäischen Hochschulen diese Initiative unterstützen sollten durch verstärkte Konzentration auf Studien über Indien und durch effiziente Vermarktung dieser Kurse; schlägt vor, dass die einschlägigen europäischen Hochschulen die Einrichtung von Forschungsbüros in Indien, wie dies die Harvard Business School kürzlich in Mumbai getan hat, prüfen sollten fordert die Delegation der Kommission und die Botschafter der Mitgliedstaaten auf, mit den indischen Behörden zusammenzuarbeiten, um die der Europäischen Union zustehende Rolle bei der Förderung von Bildung und kulturellem und wissenschaftlichem Austausch zu stärken, und ist der Auffassung, dass der kulturelle Austausch dazu beitragen würde, dass eine konstruktive Zusammenarbeit von einer breiten Öffentlichkeit unterstützt würde und der berufliche und geschäftliche Austausch auch für das Verständnis der jeweils anderen Kultur vorteilhaft sein und den Informationsfluss in beide Richtungen fördern könnte; weist besonders auf den Erfolg des Programms "
Drucksache 687/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2006) 481 endg.; Ratsdok. 12677/06
... 9. Der Bundesrat bekräftigt unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zur Finanzierung des Hochschulbereichs sowie zum Stipendien- und Darlehenswesen (BR-Drucksache 319/05 (Beschluss) sowie BR-Drucksache 350/06(B), dass aus den Zielsetzungen von Lissabon zum Aufbau einer wissensbasierten Gesellschaft keine verbindlichen Vorgaben für den Hochschulbereich abgeleitet werden können, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen wären, und betont, dass die EU über keinerlei Zuständigkeiten hinsichtlich der Finanzierung der Hochschulen in den Mitgliedstaaten verfügt und ihr daher keine Festlegungen über Prioritäten der nationalen Haushalte oder der Haushalte der Länder und Kommunen zustehen.
Drucksache 9/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007 bis 2013) KOM (2005) 705 endg.; Ratsdok. 5057/06
... Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft kann stattdessen sowohl die Form eines Pauschalbetrags, einschließlich von Stückkostensätzen, als auch einer Pauschalfinanzierung annehmen, oder es kann die Erstattung erstattungsfähiger Kosten mit Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen kombiniert werden. Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft kann in der Form von Stipendien oder Preisen erfolgen.
Drucksache 687/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2006) 481 endg.; Ratsdok. 12677/06
... 22. Ohne eine begleitende finanzielle Unterstützung ärmerer Studierender würde die Einführung von Studiengebühren die Gefahr von Ungerechtigkeiten beim Zugang zur Hochschulbildung zweifellos weiter verstärken. Gerade Personen aus besonders stark benachteiligten Gruppen haben oft große Hemmungen, Risiken einzugehen und sich zu verschulden, und scheuen häufig davor zurück, statt Geld zu verdienen Zeit in ein Studium zu investieren, das nicht unbedingt einen angemessenen privaten Ertrag nach dem Studienabschluss gewährleistet. Dies ist besonders dort relevant, wo die Höhe der Studiengebühren auf Grundlage des geschätzten künftigen Verdienstes festgelegt wird, wobei davon ausgegangen wird, dass sich ein Hochschulstudium künftig auch in Zukunft in gleichem Maße in der Wirtschaft auszahlt wie heute. Durch staatliche Kreditbürgschaften, einkommensabhängige Darlehen, Stipendien und an Bedürftigkeitsprüfungen gekoppelte Beihilfen können die Staaten den Zugang ärmerer Studierender zur Hochschulbildung verbessern. Zahlreiche europäische Länder haben bereits solche Konzepte eingeführt (z.B. BE, ES, FR, IE, IT, LV, LT, NL, AT, PT, UK, LI). Zwar werden diese Konzepte noch nicht lange genug angewandt, um umfassende Schlüsse ziehen zu können; am Beispiel Australiens und der Vereinigten Staaten wird jedoch deutlich, dass Studiengebühren, wenn sie durch eine gezielte finanzielle Unterstützung ergänzt werden, zu einer Steigerung der Studierendenzahlen führen können, ohne dass sich dies negativ auf die Gerechtigkeit auswirkt26.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1 Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen
2. Effizienz und Gerechtigkeit in Strategien für lebenslanges Lernen einbeziehen
3. Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen
3.1. Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen
3.2. Primar- und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern
3.3. Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern
3.4. Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern
4. Massnahmen der Europäischen Union
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... ist die Begabtenförderung des Bundes durch die Begabtenförderungswerke, die vom Bundeshaushalt finanzierte Stipendien für das Grundstudium und die Promotion vergeben. Die Träger dieser Werke decken weitgehend das gesellschaftspolitische Spektrum der Bundesrepublik ab. Zurzeit sind es elf Begabtenförderungswerke: zwei in kirchlicher Trägerschaft, sechs den politischen Parteien nahestehende Stiftungen, je ein Förderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes bzw. der Deutschen Wirtschaft und - als größtes - die weltanschaulich neutrale Studienstiftung des deutschen Volkes.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 362/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. August 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Veräußerungsgewinn
... (3) Studenten, Praktikanten oder Lehrlinge im Sinne des Absatzes 2 haben zudem während eines solchen Studiums oder einer solchen Ausbildung bei nicht unter Absatz 2 fallenden Fördergeldern, Stipendien und Vergütungen aus unselbständiger Arbeit Anspruch auf die gleichen Steuerbefreiungen, -vergünstigungen oder -minderungen, die im Gastland ansässigen Personen unter gleichen Umständen gewährt werden.
Drucksache 687/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2006) 481 endg.; Ratsdok. 12677/06
... 9. Der Bundesrat bekräftigt unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zur Finanzierung des Hochschulbereichs sowie zum Stipendien- und Darlehenswesen (BR-Drucksache 319/05 (Beschluss) sowie BR-Drucksache 350/06 (Beschluss)), dass aus den Zielsetzungen von Lissabon zum Aufbau einer wissensbasierten Gesellschaft keine verbindlichen Vorgaben für den Hochschulbereich abgeleitet werden können, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen wären, und betont, dass die EU über keinerlei Zuständigkeiten hinsichtlich der Finanzierung der Hochschulen in den Mitgliedstaaten verfügt und ihr daher keine Festlegungen über Prioritäten der nationalen Haushalte oder der Haushalte der Länder und Kommunen zustehen.
Drucksache 805/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Belarus
... 9. fordert Rat und Kommission auf, ein Programm aufzulegen, das Stipendien, Besuche und Praktika für Nichtregierungsorganisationen sowie Aktivisten umfasst, die für Menschen- und Minderheitenrechte eintreten;
Drucksache 852/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit KOM (2005) 596 endg.; Ratsdok. 14908/05
... Im Jahr 200311 verpflichtete sich die Kommission, 45 neue Aktionen umzusetzen und nationale, regionale und lokale Behörden zu ermutigen, an einer grundsätzlichen Änderung der Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt mitzuarbeiten. Diese Aktionen ergänzen die zahlreichen anderen Formen der Unterstützung, die die Kommission seit vielen Jahren - seit dem bahnbrechenden Programm LINGUA 1990 - leistet. Im Rahmen der Programme SOKRATES und Leonardo DA VINCI investiert die Kommission jährlich mehr als 30 Millionen Euro in: Stipendien, damit Sprachenlehrkräfte einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren können; die Vermittlung von Fremdsprachenassistent/innen an Schulen; die Finanzierung von Schüleraustauschen auf Klassenbasis, als Motivation zum Sprachenlernen; die Erstellung neuer Fremdsprachenlehrgänge auf CD und im Internet; und Projekte, die die Vorteile des Sprachenlernens aufzeigen. Die Kommission führt strategische Studien durch und fördert so den Diskurs, die Innovation und den Austausch von Good Practice.12Zusätzlich dazu regen die zentralen Aktionen von Gemeinschaftsprogrammen zur Förderung der Mobilität und transnationaler Partnerschaften die Teilnehmer/innen an, Fremdsprachen zu lernen.
I Einleitung
I.1 Mehrsprachigkeit und Europäische Werte
I.2 Was bedeutet Mehrsprachigkeit?
II eine multilinguale Gesellschaft
II.1 Sprachenlernen
II.1.1 Sprachenkenntnisse
II.1.2 Wie unterstützt die Gemeinschaft den Erwerb von Sprachenkenntnissen und die Sprachenvielfalt?
II.1.3 Schlüsselbereiche für das Aktivwerden in den Bildungssystemen und der Bildungspraxis
II.2 Forschung und Entwicklung im Bereich der Mehrsprachigkeit
II.3 Maßnahmen
III Die multilinguale Wirtschaft
III.1 Sprachenkenntnissen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft
III.2 Mehrsprachigkeit und Verbraucher/innen
III.3 Mehrsprachigkeit und die Informationsgesellschaft
III.4 Sprachenberufe und -industrien
III.5 Übersetzungsdienstleistungen
III.6 Dolmetschdienstleistungen
III.7 Fremdsprachenkenntnisse: Unterrichten, Überprüfen, Zertifizieren
III.8 Maßnahmen Die Kommission wird
IV Mehrsprachigkeit und die Beziehungen Kommission - Bürger/innen
IV.1 Zugang und Transparenz
IV.2 Mehrsprachigkeit - eine Besonderheit der EU
IV.3 Maßnahmen
V Schlussfolgerungen
Drucksache 620/05
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
... Mit Absatz 1wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zur jährlichen Aufstellung eines Förderplans verpflichtet, der die wichtigsten Eckdaten der jährlichen ERP-Wirtschaftsförderung enthalten muss. Dazu gehört die Benennung der Fördermaßnahmen selbst (z.B. Kreditprogramme, Beteiligungsprogramme, aber auch die Stipendien- und Austauschprogramme sowie das Transatlantische Begegnungsprogramm), aber vor allem auch, in welchem Umfang die einzelnen Maßnahmen Finanzbedarf erzeugen und wie die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden können. Schließlich ist die Darstellung der Belastungen und Risiken erforderlich, die sich aus der Durchführung der Fördermaßnahmen ergeben können (z.B. Wahrscheinlichkeit von Forderungsausfällen bei Förderkrediten oder Beteiligungen). Bei der Aufstellung des Förderplans werden die fachlich betroffenen Ressorts umfassend beteiligt. Mit der Vorlage dieses Förderplans in Form eines Berichtes an den Deutschen Bundestag erfolgt dessen Einbindung.
Drucksache 290/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Bürger/innen für Europa" für den Zeitraum 2007 bis 2013 zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft
... 4. Gemeinschaftszuschüsse können z.B. in Form eines Betriebskostenzuschusses, aktionsbezogenen Zuschusses, Stipendiums, Preises gewährt werden.
Drucksache 319/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: "Das intellektuelle Potenzial Europas wecken" - So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten - KOM (2005) 152 endg.; Ratsdok. 8437/05
... Bessere Beratung und Anleitung (vor und während der Hochschulausbildung), eine flexiblere Aufnahmepolitik und auf die Studierenden abgestimmte Lernpfade gewinnen angesichts neuer Lernendentypen, größerer Programmvielfalt und stärkerer Mobilität in ganz Europa zunehmend an Bedeutung. Sie sind zentrale Determinanten für die Ausweitung des Zugangs, die Motivation der Studenten und zur Steigerung von Erfolg und Effizienz - unabhängig davon, ob die Zulassungsbedingungen kompetitiv sind oder nicht. Stipendien-/Darlehenssysteme, leistbare Wohnmöglichkeiten und Teilzeitarbeit oder Assistenzen entscheiden ebenfalls darüber, ob eine Universität für eine entsprechende Bandbreite von Lernenden attraktiv und zugänglich ist - und damit die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft überwindet.
Drucksache 202/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern KOM (2005) 576 endg.; Ratsdok. 7321/05
... , die Finanzmittel (einschließlich Stipendien, Preise, Zuschüsse und Beihilfen) für öffentliche oder private Forschungseinrichtungen, auch für Hochschuleinrichtungen, bereitstellen. In dieser Rolle könnten sie als eine Grundvoraussetzung für die Bereitstellung von Finanzmitteln festlegen, dass die bezuschussten Einrichtungen effektive Strategien, Verfahrensweisen und Mechanismen aufweisen, die in Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen und Anforderungen dieser Empfehlung stehen, und diese auch anwenden.
Anhang
Abschnitt 1 : Die Europäische Charta für Forscher
Für Forscher geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen
Für Arbeitgeber und Förderer geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen
Abschnitt 2 : Der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern
Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex
Abschnitt 3 : Begriffsbestimmungen
Drucksache 729/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Kapazitäten" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 443 endg.; Ratsdok. 12729/05
... • Stärkere strukturierende Wirkung beispielsweise durch Kofinanzierung regionaler, nationaler und internationaler Programme im Sinne von „lebensbegleitende Ausbildung und Laufbahnentwicklung“. Das Konzept der Kofinanzierung soll nicht die Stipendien für Postdoktoranden auf europäischer Ebene ersetzen, die derzeit ausschließliche Praxis des 6. Rahmenprogramms sind. Das Verfahren der Vergabe von Einzelstipendien hat in Europa mittlerweile jedoch das Reifestadium erreicht. Zudem mangelt es dem nationalen Angebot auf diesem Gebiet an Abstimmung hinsichtlich der Ziele, Bewertungsmethoden und Arbeitsbedingungen; es wird im Hinblick auf die internationale oder europäische Dimension häufig noch als relativ eingeschränkt betrachtet. Deshalb wird vorgeschlagen, durch offene Ausschreibungen Programme mitzufinanzieren, die den Zielen des Rahmenprogramms entsprechen. Bewertung und Auswahl erfolgen unabhängig von der Herkunft der Stipendiaten nach dem Kriterium der Qualität und unter Voraussetzung akzeptabler Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen (z.B. im Hinblick auf Gehalt, Sozialversicherung, Begleitung und Laufbahnentwicklung).
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. Rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen
3 Einleitung
Kohärente Entwicklung der Forschungspolitik
• Fortlaufende Beobachtung und Analyse der forschungsbezogenen staatlichen Maßnahmen und Strategien der Industrie
• Koordinierung der Forschungspolitik, einschließlich grenzüberschreitender Initiativen der Zusammenarbeit, die auf der nationalen oder regionalen Ebene zu Fragen von gemeinsamem Interesse durchgeführt werden.
Ethische Aspekte
1. FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN
4 Ziel
4 Ansatz
4 Maßnahmen
1.1. Vorhandene Forschungsinfrastrukturen
1.1.1. Grenzüberschreitender Zugang
1.1.2. Integrationsmaßnahmen
1.1.3. Elektronische Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen IKT
1.2. Neue Forschungsinfrastrukturen
1.2.1. Design-Studien für neue Infrastrukturen
1.2.2. Unterstützung für den Aufbau neuer Infrastrukturen
Phase 1: Unterstützung der Sondierungsphase:
Phase 2: Unterstützung der Aufbauphase:
1.3. Unterstützungsmaßnahmen, auch für neue Erfordernisse
2. Forschung zugunsten von KMU
4 Ziele
4 Ansatz
4 Maßnahmen
Forschung zugunsten von KMU-Zusammenschlüssen
Gemeinsame Merkmale der Förderformen
3. WISSENSORIENTIERTE Regionen
4 Ziele
4 Ansatz
4 Maßnahmen
4. FORSCHUNGSPOTENZIAL
4 Ziel
4 Ansatz
4 Maßnahmen
5. WISSENSCHAFT und Gesellschaft
4 Ziel
4 Ansatz
Ziel des gewählten Ansatzes ist es:
Die Rolle der Hochschulen im Wandel
Junge Menschen und Wissenschaft
Dritte Handlungsschiene: Kommunikation zwischen Wissenschaft und Gesellschaft
6. Massnahmen der internationalen Zusammenarbeit
4 Ziel
4 Ansatz
4 Maßnahmen
• Regionale Festlegung von Schwerpunkten und Strategien für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit
• Stärkung und Ausbau der Partnerschaften für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit, einschließlich struktureller Maßnahmen und Netze
• Unterstützung der Koordinierung nationaler Strategien und Maßnahmen für die internationale wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit
Anhang II vorläufige Mittelaufteilung
Anhang III Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis
Anhang IV Koordinierung von Forschungsprogrammen außerhalb des Gemeinschaftsrahmens
• Initiative für forschungsintensive KMU auf der Grundlage von Artikel 169
Drucksache 727/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Ideen" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 441 endg.; Ratsdok. 12730/05
... • Stärkere strukturierende Wirkung beispielsweise durch Kofinanzierung regionaler, nationaler und internationaler Programme im Sinne von „lebensbegleitende Ausbildung und Laufbahnentwicklung“. Das Konzept der Kofinanzierung soll nicht die Stipendien für Postdoktoranden auf europäischer Ebene ersetzen, die derzeit ausschließliche Praxis des 6. Rahmenprogramms sind. Das Verfahren der Vergabe von Einzelstipendien hat in Europa mittlerweile jedoch das Reifestadium erreicht. Zudem mangelt es dem nationalen Angebot auf diesem Gebiet an Abstimmung hinsichtlich der Ziele, Bewertungsmethoden und Arbeitsbedingungen; es wird im Hinblick auf die internationale oder europäische Dimension häufig noch als relativ eingeschränkt betrachtet. Deshalb wird vorgeschlagen, durch offene Ausschreibungen Programme mitzufinanzieren, die den Zielen des Rahmenprogramms entsprechen. Bewertung und Auswahl erfolgen unabhängig von der Herkunft der Stipendiaten nach dem Kriterium der Qualität und unter Voraussetzung akzeptabler Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen (z.B. im Hinblick auf Gehalt, Sozialversicherung, Begleitung und Laufbahnentwicklung).
Drucksache 273/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013)
... 19. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Instrumente der Verbundforschung (in Größe und interner Organisation flexible Verbundprojekte, Exzellenznetze, Einzelprojekte, Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen, Stipendien, Forschungsvorhaben für spezielle Gruppen wie z.B. KMU) in kontinuierlicher Entwicklung der Instrumente des Sechsten Forschungsrahmenprogramms dem Bedarf der Forscher(-gruppen) angepasst werden. Er bittet die Bundesregierung, dafür einzutreten, dass die Wahl der Instrumente den Forschern bei der Antragstellung überlassen wird, wie dies sowohl im Märimon-Bericht als auch in der letzten Fünfjahresbewertung der Forschungsrahmenprogramme unter Leitung von Professor Dr. Erkki Ormala gefordert wird. Der Bundesrat schlägt vor, für die Zwischenevaluation des Siebten Forschungsrahmenprogramms Indikatoren festzulegen, die den Zielen der Lissaboner Strategie entsprechen.
Drucksache 806/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen EU-Indien: Eine strategische Partnerschaft
... 43. begrüßt das vor kurzem zwischen der Kommission und der indischen Regierung unterzeichnete Abkommen, mit dem die Kommission 1 000 Stipendien (im Wert von 33 Mio. EUR) schafft, die indischen Studenten den Zugang zu europäischen Universitäten im Rahmen des Programms "Erasmus Mundus" ermöglicht, was zweifelsohne zur Erfüllung der unter der vorstehenden Ziffer genannten Ziele beitragen wird; stellt fest, dass der Indische Rat für kulturelle Beziehungen europäischen Studenten Möglichkeiten bietet, an Universitäten in Indien zu studieren; fordert jedoch größere Anstrengungen auf diesem Gebiet, um aktiver zur Stärkung der Grundlagen der strategischen Partnerschaft beizutragen;
Drucksache 725/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm KOM (2005) 439 endg.; Ratsdok. 12727/05
... • Stärkere strukturierende Wirkung beispielsweise durch Kofinanzierung regionaler, nationaler und internationaler Programme im Sinne von „lebensbegleitendem Lernen und Laufbahnentwicklung“. Das Konzept der Kofinanzierung soll nicht die Stipendien für Postdoktoranden auf europäischer Ebene ersetzen, die derzeit ausschließliche Praxis des 6. Rahmenprogramms sind. Das Verfahren der Vergabe von Einzelstipendien hat in Europa mittlerweile jedoch das Reifestadium erreicht. Zudem mangelt es dem nationalen Angebot auf diesem Gebiet an Abstimmung hinsichtlich der Ziele, Bewertungsmethoden und Arbeitsbedingungen; es wird im Hinblick auf die internationale oder europäische Dimension häufig noch als relativ eingeschränkt betrachtet. Deshalb wird vorgeschlagen, durch offene Ausschreibungen Programme mitzufinanzieren, die den Zielen des Rahmenprogramms entsprechen. Bewertung und Auswahl erfolgen unabhängig von der Herkunft der Stipendiaten nach dem Kriterium der Qualität und unter Voraussetzung akzeptabler Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen (z.B. im Hinblick auf Gehalt, Sozialversicherung, Begleitung und Laufbahnentwicklung).
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. der Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1 ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang - EG-Programm
1. ZIEL
2. Ansatz
3. Tätigkeiten
3.1. Strategisches Ziel 1: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft
3.1.1. Agenda 1.1 Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.1.2. Agenda 1.2 Europäischer Forschungsraum
3.1.3. Agenda 1.3 Energie und Verkehr
3.1.4. Agenda 1.4 Informationsgesellschaft
3.1.5. Agenda 1.5 Biowissenschaften und Biotechnologie
3.2. Strategisches Ziel 2: Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen
3.2.1. Agenda 2.1: Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei
3.2.2. Agenda 2.2 Natürliche Ressourcen
3.2.3. Agenda 2.3 Umwelt und Gesundheit
3.2.4. Agenda 2.4 Klimaänderung
3.3. Strategisches Ziel 3: Sicherheit und Freiheit
3.3.1. Agenda 3.1 Innere Sicherheit
3.3.2. Agenda 3.2 Katastrophen und Hilfsmaßnahmen
3.3.3. Agenda 3.3 Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln
3.4. Strategisches Ziel 4: Europa als Weltpartner
3.4.1. Agenda 4.1 Globale Sicherheit
3.4.2. Agenda 4.2 Entwicklungszusammenarbeit
Ethische Aspekte
Drucksache 273/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013)
... 18. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Instrumente der Verbundforschung (in Größe und interner Organisation flexible Verbundprojekte, Exzellenznetze, Einzelprojekte, Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen, Stipendien, Forschungsvorhaben für spezielle Gruppen wie z.B. KMU) in kontinuierlicher Entwicklung der Instrumente des Sechsten Forschungsrahmenprogramms dem Bedarf der Forscher(-gruppen) angepasst werden. Er bittet die Bundesregierung, dafür einzutreten, dass die Wahl der Instrumente den Forschern bei der Antragstellung überlassen wird, wie dies sowohl im Märimon-Bericht als auch in der letzten Fünfjahresbewertung der Forschungsrahmenprogramme unter Leitung von Professor Dr. Erkki Ormala gefordert wird. Der Bundesrat schlägt vor, für die Zwischenevaluation des Siebten Forschungsrahmenprogramms Indikatoren festzulegen, die den Zielen der Lissaboner Strategie entsprechen.
Drucksache 728/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Menschen" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 442 endg.; Ratsdok. 12731/05
... • Stärkere strukturierende Wirkung beispielsweise durch Kofinanzierung regionaler, nationaler und internationaler Programme im Sinne von „lebensbegleitender Ausbildung und Laufbahnentwicklung“. Das Konzept der Kofinanzierung soll nicht die Stipendien für Postdoktoranden auf europäischer Ebene ersetzen, die derzeit ausschließliche Praxis des 6. Rahmenprogramms sind. Das Verfahren der Vergabe von Einzelstipendien hat in Europa mittlerweile jedoch das Reifestadium erreicht. Zudem mangelt es dem nationalen Angebot auf diesem Gebiet an Abstimmung hinsichtlich der Ziele, Bewertungsmethoden und Arbeitsbedingungen; es wird im Hinblick auf die internationale oder europäische Dimension häufig noch als relativ eingeschränkt betrachtet. Deshalb wird vorgeschlagen, durch offene Ausschreibungen Programme mitzufinanzieren, die den Zielen des Rahmenprogramms entsprechen. Bewertung und Auswahl erfolgen unabhängig von der Herkunft der Stipendiaten nach dem Kriterium der Qualität und unter Voraussetzung akzeptabler Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen (z.B. im Hinblick auf Gehalt, Sozialversicherung, Begleitung und Laufbahnentwicklung).
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. Rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1 ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen
3 Einleitung
Ethische Aspekte
3 Maßnahmen
- Forschererstausbildung
- Lebenslange Ausbildung und Laufbahnentwicklung
- Wege und Partnerschaften zwischen Industrie und Akademie
- Die internationale Dimension
- Besondere Maßnahmen
Drucksache 572/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften
... a) Studien-, Forschungs- und Berufsausbildungsstipendien, die natürlichen Personen gezahlt werden;
Drucksache 766/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2004 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2004
... Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedsstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Es wurde beschlossen, künftig nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarates durchzuführen. Die weiterhin genutzte Tagungsstätte in Donaueschingen wird sowohl vom Europarat als auch vom Land Baden-Württemberg und dem Auswärtigen Amt bezuschusst.
Drucksache 726/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Zusammenarbeit" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 440 endg.; Ratsdok. 12736/05
... • Stärkere strukturierende Wirkung beispielsweise durch Kofinanzierung regionaler, nationaler und internationaler Programme im Sinne von „lebensbegleitende Ausbildung und Laufbahnentwicklung“. Das Konzept der Kofinanzierung soll nicht die Stipendien für Postdoktoranden auf europäischer Ebene ersetzen, die derzeit ausschließliche Praxis des 6. Rahmenprogramms sind. Das Verfahren der Vergabe von Einzelstipendien hat in Europa mittlerweile jedoch das Reifestadium erreicht. Zudem mangelt es dem nationalen Angebot auf diesem Gebiet an Abstimmung hinsichtlich der Ziele, Bewertungsmethoden und Arbeitsbedingungen; es wird im Hinblick auf die internationale oder europäische Dimension häufig noch als relativ eingeschränkt betrachtet. Deshalb wird vorgeschlagen, durch offene Ausschreibungen Programme mitzufinanzieren, die den Zielen des Rahmenprogramms entsprechen. Bewertung und Auswahl erfolgen unabhängig von der Herkunft der Stipendiaten nach dem Kriterium der Qualität und unter Voraussetzung akzeptabler Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen (z.B. im Hinblick auf Gehalt, Sozialversicherung, Begleitung und Laufbahnentwicklung).
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. Rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen
KMU -Beteiligung
Ethische Aspekte
3 Verbundforschung
Internationale Zusammenarbeit
2 Themen
1. Gesundheit
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
3. Informations- und Kommunikationstechnologien
5 Ziel
5 Einleitung
5 Maßnahmen
4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
5. Energie
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
6. Umwelt einschließlich Klimaänderung
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
7. Verkehr einschließlich Luftfahrt
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
5 Fragen:
5 Zukunftsforschung
9. Sicherheit und Weltraum
5 Ziel
9.1 Sicherheit
5 Ansatz
5 Maßnahmen
9.2 Weltraum
5 Ansatz
5 Maßnahmen
Anhang II vorläufige Mittelaufteilung
Anhang III
Anhang IV
Drucksache 692/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur politischen Lage und zur Unabhängigkeit der Medien in Belarus
... 7. fordert den Rat und die Kommission auf, ein Programm für Stipendien und Praktika für unabhängige Journalisten und Fortbildungsprogramme für junge unabhängige Journalisten zu schaffen;
Drucksache 731/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007-2011) der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik KOM (2005) 445 endg.; Ratsdok. 12734/05
... - Mobilität der Forscher: Die Unterstützung wird hauptsächlich durch Beihilfen und Stipendien im Interesse einer verstärkten Mobilität von Wissenschaftlern und Ingenieuren zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten und in Ländern außerhalb der EU gewährt. Für Forscher aus den NUS sind besondere Unterstützungsmaßnahmen möglich.
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1 Neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2 Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1 Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik indirekte Maßnahmen
7.2 GFS direkte Maßnahmen
8. Wachstum durch einen EFR des Wissens
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Anhang Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen
1. Einleitung
2. Themenbereiche der Forschung
2.1 Fusionsenergie
Allgemeines Ziel
5 Maßnahmen
i Realisierung des ITER
ii FuE zur Vorbereitung der Betriebsphase des ITER
iii Technologische Maßnahmen zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO
iv Langfristige FuE-Maßnahmen
v Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung
vi Infrastrukturen
vii Reaktion auf sich abzeichnende und unvorhergesehene Erfordernisse der Politik
2.2 Kernspaltung und Strahlenschutz
i Entsorgung radioaktiver Abfälle
5 Ziele
5 Maßnahmen
ii Reaktorsysteme
5 Ziele
5 Maßnahmen
iii Strahlenschutz
5 Ziele
5 Maßnahmen
iv Infrastrukturen
5 Ziele
5 Maßnahmen
v Humanressourcen und Ausbildung
5 Ziele
5 Maßnahmen
3. ETHISCHE Aspekte
Drucksache 317/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Belarus
... 15. verlangt die Einrichtung eines gezielten bildungspolitischen Programms, aus dem Stipendien, besonders für Studierende der Europäischen Humanistischen Universität (EHU) in Minsk, die in der Europäischen Union studieren möchten, vergeben werden und aus dem wissenschaftliche Einrichtungen finanziell gefördert werden, die bereit sind, diese Studierenden aufzunehmen; verlangt die Einführung eines Ad-hoc-Verfahrens, durch das die Studienleistungen der Studierenden der EHU angerechnet werden können;
Drucksache 846/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China
... 69. fordert die Kommission auf, mit der chinesischen Regierung eine Übereinkunft zur Förderung des voneinander Lernens und des Studentenaustauschs zu treffen; fordert die Kommission außerdem eindringlich auf, EU-weit mehr chinesischsprachige Schulen einzurichten und damit die Möglichkeit zu schaffen, dass Schüler und Studenten aus der Europäischen Union, die daran interessiert sind, die chinesische Sprache zu erlernen, Stipendien oder Fördermittel erhalten können;
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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