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218 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stipendien"


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Drucksache 230/1/20

... f) Um insbesondere Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Mediendienstleister in ihrer künstlerischen Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der gegenwärtigen Krise auf die Gesellschaft zu unterstützen sowie die Möglichkeiten künstlerischer Projekte in der digitalen Welt zu fördern, wird die Bundesregierung gebeten gemeinsam mit den Ländern spartenspezifische und zukunftsgerichtete Förder-, Stipendien- oder Darlehensprogramme zu entwickeln.



Drucksache 230/20 (Beschluss)

... 6. Um insbesondere Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Mediendienstleister in ihrer künstlerischen Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der gegenwärtigen Krise auf die Gesellschaft zu unterstützen sowie die Möglichkeiten künstlerischer Projekte in der digitalen Welt zu fördern, wird die Bundesregierung gebeten, gemeinsam mit den Ländern spartenspezifische und zukunftsgerichtete Förder-, Stipendien- oder Darlehensprogramme zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern - Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten


 
 
 


Drucksache 101/20

... Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 1/20

... Ein entsprechender Aufgabenzuwachs ist auch im Zuwendungsbereich zu verzeichnen. Die Haushaltsmittel für die Projektförderung, beispielsweise im Bereich der Humanitären Hilfe, der Krisenprävention und der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, sind erheblich gestiegen. Das Auswärtige Amt fördert unter anderem Maßnahmen der Krisenprävention, Konfliktbewältigung, Stabilisierung und Friedensförderung weltweit. Nach OECD-Schätzungen leben derzeit etwa 2 Milliarden. Menschen in fragilen Staaten, etwa 58 Staaten gelten als fragil. Die Zahl hat zuletzt zugenommen und wird nach OECD-Projektionen weiter zunehmen. Auch die Zahl der Menschen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, ist in den letzten Jahren beständig angewachsen und hat im Juli 2019 einen Höchststand von knapp 142 Millionen. erreicht. Zudem hat sich das Aufgabenfeld der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik erweitert, so insbesondere in den Bereichen strategische Kommunikation, Medienförderung und Digitalisierung, Wissenschaftsförderung, Auslandsschulwesen, Kulturerhalt, Stipendien und Austauschprojekte. Im Zentrum der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik steht die Aufgabe, Zugang zu Kultur und Bildung über soziale, geografische und politische Grenzen hinweg zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Aufsicht

§ 4
Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 5
Wahl des Personalrats

§ 6
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

§ 7
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin

§ 8
Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte

§ 9
Fortgeltung der Dienstvereinbarungen

§ 10
Aufbauzulage

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 9
Kurierdienst und Auslands-IT

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderungen sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund:

Länder und Kommunen:

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

VIII. Kosten und Personalentwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5024, AA: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten, des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und des AZR-Gesetzes

I. Zusammenfassung

4 Bund

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 384/19

... Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 79/19

... Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 128/19

... 3. Vergabe von Stipendien,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20i
Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.

§ 20j
Präexpositionsprophylaxe

§ 35a
Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, Verordnungsermächtigung.

§ 89
Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen

§ 89a
Sektorenübergreifendes Schiedsgremium, Verordnungsermächtigungen

§ 124
Zulassung

§ 125
Verträge

§ 125a
Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung

§ 125b
Bundesweit geltende Preise

§ 142
Sachverständigenrat.

§ 326
Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie von dessen Stellvertreter

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 295
Übermittlungspflichten und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen.

Artikel 3
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Schiedsamtsverordnung

§ 2

§ 12a

§ 14

§ 17

Artikel 7
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 121
Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen

Artikel 8
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 9
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 125
(weggefallen).

§ 112a
Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten

Artikel 11
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 12
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 12a
Änderung des Apothekengesetzes

§ 20a

§ 20b

Artikel 13
Änderung des Transfusionsgesetzes

§ 35
Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 14a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 14b
Änderung des Infektionssehutzgesetzes

Artikel 15
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 15a
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 15b
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 16
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 5/1/18

... 12. Stipendien des Europäischen Forschungsrates (ERC-Grants) haben sich zunehmend als Auszeichnung und als Nachweis für Spitzenforschung etabliert. Auch die gastgebenden Einrichtungen gewinnen über die bei ihnen beschäftigten ERC-Stipendiaten Ansehen in der nationalen wie der globalen Wissenschaftsgesellschaft. Der Bundesrat fordert daher, den ERC zu stärken und Lehre, soweit sie zur Vermittlung von Forschungstätigkeiten und -ergebnissen erfolgt, zukünftig im Rahmen eines ERC-Grants als förderfähig anzuerkennen. Die vorhandenen Förderlinien "Starting Grant", "Consolidator Grant", "Advanced Grant" und "Proof of Concept" müssen in einem künftigen Rahmenprogramm eine Budgetaufstockung erfahren. Für die Fortführung der wieder eingeführten Förderlinie "Synergy Grants" oder neuer teamorientierter Fördermaßnahmen ist eine weitere Mittelaufstockung erforderlich, um einer weiteren Überzeichnung entgegenzuwirken.



Drucksache 261/1/18

... 9. Der Bundesrat betont die herausgehobene Bedeutung des Marie-Skłodowska-Curie-Programms mit seinen verschiedenen Aktivitäten (unter anderem Netzwerke und Stipendien) für den wissenschaftlichen Nachwuchs und für die Hochschulen insgesamt. Der Bundesrat bedauert, dass diese Bedeutung nach den Plänen der Kommission nicht in einem signifikanten finanziellen Aufwuchs einen entsprechenden Ausdruck findet. Der Bundesrat fordert daher eine Nachbesserung in der finanziellen Ausstattung.



Drucksache 193/18

... 19. 3 OMK zur Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden und Residenzstipendien, 2010, 2012, 2014.



Drucksache 261/18 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat betont die herausgehobene Bedeutung des Marie-Skłodowska-Curie-Programms mit seinen verschiedenen Aktivitäten (unter anderem Netzwerke und Stipendien) für den wissenschaftlichen Nachwuchs und für die Hochschulen insgesamt. Der Bundesrat bedauert, dass diese Bedeutung nach den Plänen der Kommission nicht in einem signifikanten finanziellen Aufwuchs einen entsprechenden Ausdruck findet. Der Bundesrat fordert daher eine Nachbesserung in der finanziellen Ausstattung.



Drucksache 193/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission konkrete Herausforderungen bei der freien Entfaltung von Kunst und Kultur erkannt hat, etwa die Problematiken von Teilzeitarbeitsverhältnissen oder der Doppelbesteuerung von Künstlerinnen und Künstlern, welche sich vor allem bei Stipendien stellt. Diese Probleme weiterhin zu analysieren und gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten, hält der Bundesrat für sinnvoll.



Drucksache 5/18 (Beschluss)

... 7. Stipendien des Europäischen Forschungsrates (ERC-Grants) haben sich zunehmend als Auszeichnung und als Nachweis für Spitzenforschung etabliert. Auch die gastgebenden Einrichtungen gewinnen über die bei ihnen beschäftigten ERC-Stipendiaten Ansehen in der nationalen wie der globalen Wissenschaftsgesellschaft. Der Bundesrat fordert daher, den ERC zu stärken und Lehre, soweit sie zur Vermittlung von Forschungstätigkeiten und -ergebnissen erfolgt, zukünftig im Rahmen eines ERC-Grants als förderfähig anzuerkennen.



Drucksache 193/1/18

... 6. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission konkrete Herausforderungen bei der freien Entfaltung von Kunst und Kultur erkannt hat, etwa die Problematiken von Teilzeitarbeitsverhältnissen oder der Doppelbesteuerung von Künstlerinnen und Künstlern, welche sich vor allem bei Stipendien stellt. Diese Probleme weiterhin zu analysieren und gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten, hält der Bundesrat für sinnvoll.



Drucksache 429/17

... Neben strukturellen Maßnahmen im allgemeinen Finanzierungssystem führen einige Länder gezielte Anreize ein, um bestimmte Aspekte der Hochschulbildung zu verbessern. Um das Prestige und die mit guter Lehre verbundenen Belohnungen zu erhöhen, haben einige Länder neue Formen von Lehrstipendien und Rahmenvorgaben für Exzellenz in der Lehre eingeführt. Andere Initiativen zielen auf eine Stärkung der Beziehungen zwischen Lehre und Forschung durch die bessere Integration von Qualitätsrahmen und Finanzierungssystemen ab.30 Ferner wurden auch Finanzierungsinitiativen zum Aufbau von Beziehungen zwischen Hochschuleinrichtungen und externen Partnern gestartet, um die forschungsbasierte Lehre zu fördern, interdisziplinäre Bildung und Forschung zu unterstützen und um praktische Innovationen in den Unterricht einzubringen.



Drucksache 769/17

... Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 825/16

... Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 141/16

... Bericht der Bundesregierung zum Deutschlandstipendium über die Ergebnisse der Evaluation nach § 15



Drucksache 172/16

... Die Mitgliedstaaten sollten zudem auch über andere Möglichkeiten nachdenken, damit Menschen, die internationalen Schutz brauchen, mehr Wege zur legalen Einreise in die EU offenstehen. Flüchtlingsspezifische Regelungen wie die Neuansiedlung oder die Aufnahme aus humanitären Gründen sollten dadurch ergänzt werden, dass bestehende Regelungen zur regulären Aufnahme für Gruppen wie Studenten, Wissenschaftler oder Arbeitnehmer stärker für Flüchtlinge geöffnet werden. Bereits vorhandene Initiativen sollten voll unterstützt werden. Andere Initiativen wie etwa private Patenschaften, bei denen die Kosten für diese Patenschaften und die Unterstützung bei der Ansiedlung schutzbedürftiger Menschen von privaten Gruppen oder Organisationen mitgetragen werden können, können ebenfalls dazu beitragen, die legalen Zugangswege zu vervielfachen. Private Patenschaften können vielgestaltig sein - von Stipendien für Studenten und Akademiker bis hin zu Integrationshilfen für geförderte Angehörige. Diese Patenschaften sind nicht nur eine Methode, um die Möglichkeiten zur legalen Einreise zu vergrößern, sondern helfen auch, das Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu verstärken und die Unterstützung für Flüchtlinge zu vergrößern. Da in der Regel auch örtliche Gemeinschaften beteiligt sind, schaffen diese Patenschaften zudem eine gastfreundliche Atmosphäre. Dies sollte daher durch die Entwicklung bewährter Verfahren auf EU-Ebene gefördert werden - einschlägige Modelle und Erfahrungen aus Drittländern können hier als Anregung dienen. Die Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, andere legale Möglichkeiten für schutzbedürftige Menschen - wie beispielsweise die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen - in vollem Umfang zu nutzen. So wird die Kommission Möglichkeiten prüfen, um auch in dieser Frage ein koordiniertes europäisches Vorgehen zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 308/1/15

... Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 308/15

... Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 532/14

... Von Bundesseite liegen eine Reihe von Fördermöglichkeiten zu beruflichen Anpassungsqualifizierungen über die Weiterbildungsinstrumente der Arbeitsförderung (SBG III/II, WeGebAU), die Instrumente der Bildungsfinanzierung sowie das Programm MobiPro-EU vor. Im Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung - IQ" (Förderprogramm IQ), das gemeinsam von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit getragen wird, werden seit Anfang 2013 regionale Modellprojekte zur Angebotsentwicklung für Anpassungsqualifizierungen unterstützt. Daneben gibt es spezifische Unterstützungsprogramme in den Ländern (z.B. Stipendienprogramm Hamburg).



Drucksache 497/14

... Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 207/13

... (103) Auf die erhöhte Nachfrage nach Studienplätzen haben Bund und Länder reagiert und ihr Engagement für den Ausbau der Studienangebote intensiviert. So hat der Bund seine finanziellen Zusagen für die bis 2015 dauernde zweite Programmphase des Hochschulpaktes 2020 auf gut 4,8 Milliarden Euro gesteigert. Mit ihren Investitionen schaffen Bund und Länder gemeinsam die Voraussetzungen zur Aufnahme von rund 327 Tausend zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern an deutschen Hochschulen bis zum Jahr 2015. Im Rahmen des Qualitätspakts Lehre fördert die Bundesregierung Initiativen von 186 Hochschulen zur Verbesserung ihrer Studienbedingungen mit weiteren rund 2 Milliarden Euro bis 2020. Ebenso stellt der Bund 250 Millionen Euro für den Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen zur Verfügung. Hier werden die Entwicklung und strukturelle Einbindung weiterbildender Studienangeboten an Hochschulen gefördert. Das von Bund und Privaten hälftig finanzierte Deutschlandstipendium ergänzt die Studienförderung als weitere Säule neben dem bewährten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 22/13

... Die Kommission nimmt auch die Bedenken hinsichtlich der Finanzierungsmodalitäten für Mobilitätsmaßnahmen zur Kenntnis, insbesondere im Hinblick auf die Garantiefazilität für Studiendarlehen. Die Kommission versichert dem Bundesrat, dass die Förderung der Mobilität von Leistungspunkten (credit mobility) wie bisher erfolgt: Studierende, die einen Teil ihres Studiums bzw. Fortbildungsmaßnahmen im Ausland absolvieren, erhalten weiterhin nichtrückzahlbare Stipendien. Nur im Falle der vollen Mobilität zum Erwerb eines Studienabschlusses auf Master-Ebene bietet das Programm Darlehensmöglichkeiten für das Auslandsstudium. Die Garantiefazilität für Studiendarlehen ersetzt somit nicht bestehende Stipendien, sondern soll zu zusätzlichen Formen der Finanzierung führen, um stärker als bislang die Mobilität von Abschlüssen und weniger die Mobilität von Leistungspunkten zu fördern.



Drucksache 141/13

... Zugängliche Informationen, zum Beispiel über Arbeitsvermittlungsdienste, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Gesundheitsleistungen oder Stipendien, sind eine Grundvoraussetzung für Chancengleichheit und die Bürgerbeteiligung an Wirtschaft und Gesellschaft. Um den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu solchen Informationen zu erleichtern, gewährleistet die vorgeschlagene Richtlinie zum barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen 78 den uneingeschränkten Zugang zu einer Reihe von Websites öffentlicher Stellen für alle Bürgerinnen und Bürger, auch für Menschen mit einer Behinderung und für ältere Menschen. Außerdem wird die Kommission den Bürgerinnen und Bürgern besser zugängliche Informationen über ihre sozialen Rechte in Form benutzungsfreundlicher Leifäden zum Sozialschutz zur Verfügung stellen und Unterstützung bei der Einführung von Dienstleistungen bieten, durch die alle den jeweils aktuellen Stand ihrer Renten- und Pensionsansprüche in Erfahrung bringen können. Des Weiteren wird die Kommission durch eine vorgeschlagene Richtlinie, die im ersten Halbjahr 2013 vorgelegt werden soll, eine bessere Anwendung und Durchsetzung des Rechts auf Freizügigkeit unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 60/13

... Um diese Ziele zu erreichen, werden Investitionen der öffentlichen Hand allein nicht ausreichen. Daher soll gemeinsam in Kompetenzen investiert werden, wobei der Einzelhandelssektor sich - neben dem Staat, Einzelpersonen und dem Bildungssektor - stärker einbringen muss. Selbst in der derzeitigen Situation, in der die Ausgabenkontrolle im Vordergrund steht, sollten keine Kürzungen der Investitionen in Bildung und Ausbildung ins Auge gefasst werden. Im Gegenteil, umfassende und intelligente Investitionen in die Kompetenzentwicklung sind nicht nur wirtschaftlich am günstigsten, sondern tragen auch dazu bei, das Potenzial der Menschen gewinnbringend freizusetzen. Wie in der Mitteilung "Neue Denkansätze für die Bildung"42 hervorgehoben, müssen verstärkt Anstrengungen zur Modernisierung der Bildungs- und Ausbildungssysteme unternommen werden, damit die Arbeitskräfte ausreichend und angemessen qualifiziert sind. Einzelhandelsunternehmen sollten eine wichtige Rolle bei der Gestaltung neuer Lehrpläne übernehmen, Aus- und Weiterbildungsprogramme mitentwickeln und dabei eng mit den für Bildung verantwortlichen Stellen zusammenarbeiten, um Schwerpunktbereiche zu ermitteln, etwa die Stärkung umwelttechnischer Kompetenzen bei den Beschäftigten oder die Verbesserung der Lieferantenbeziehungen. Die Förderung von Partnerschaften zwischen Ausbildungseinrichtungen und Unternehmen im Rahmen der europäischen Ausbildungsallianz 43, darunter auch die Förderung dualer Ausbildungssysteme, und die Einführung verschiedener Ausbildungsarten und Stipendien kann beiden Seiten nutzen: Unternehmen im Einzelhandel können auf diese Weise sicherstellen, dass sie Zugang zu gut ausgebildeten Arbeitskräften mit den erforderlichen Qualifikationen haben, und Ausbildungseinrichtungen, deren Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt geschätzt werden, erhalten mehr Zulauf. Darüber hinaus wurden auf EU-Ebene kürzlich sektorspezifische Instrumente entwickelt und geprüft, um engere und strukturiertere Partnerschaften zwischen entsprechenden Ausbildungseinrichtungen und Unternehmen zu unterstützen. Dazu gehören die im Rahmen des neuen Programms "Erasmus für alle"44 vorgeschlagenen Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten 45, die besonders geeignet sein dürften, um auf die spezifischen Bedürfnisse des Einzelhandels zu reagieren. Projekte zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sind gute Beispiele dafür, wie Einzelhändler und lokale Behörden zusammenarbeiten können, um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen

2.1 Der Einzelhandel im Wandel

2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber

2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten

3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen

3.1 Stärkung der Verbraucher

3.1.1 Verbraucherinformation

3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten

3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels

3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen

3.2.2 Elektronischer Handel

3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel

3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel

3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung

3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen

3.5.1 Produktkennzeichnung

3.5.2 Elektronische Zahlungen

3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds

3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen

3.6.2 Informelle Wirtschaft

3.7 Internationale Dimension

4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor


 
 
 


Drucksache 39/13

... Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 414/12

... Wenn Nicht-Staatsangehörige/Nichtansässige Zugang zu staatlichen Stipendien erhielten und diese über Staatsgrenzen hinweg übertragbar wären, wäre Mobilität einfacher33. In manchen Fällen ist dies wegen rechtlicher und administrativer Hindernisse nicht möglich. Initiativen wie "Money Follows Researcher"34 zeigen, dass solche Hindernisse beseitigt werden können und wie die Mitgliedstaaten und Forschungseinrichtungen den Zugang zu staatlichen Stipendien und deren Übertragbarkeit unter Wahrung der Interessen aller Seiten organisieren können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/12




1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund

Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme

Die Schwerpunktbereiche des EFR

Aktueller Stand

Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR

2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln

2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme

2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb

Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung

2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher

2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung

2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen

3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz

Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung

Die Kommission - mehr Unterstützung

Transparente Überwachung


 
 
 


Drucksache 385/12

... Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



Drucksache 214/12

... 12. fordert stärkere öffentliche Investitionen in die Hochschulbildung, die insbesondere darauf abzielen, der Wirtschaftskrise durch Wachstum auf der Grundlage verbesserter Kenntnisse und erweiterten Wissens zu begegnen und der stärkeren Nachfrage auf Seiten der Studenten durch verbesserte Qualität von Bildung und Dienstleistungen, insbesondere Stipendien, und durch verbesserten Zugang zu ihnen zu entsprechen; vertritt die Auffassung, dass sich Ausgabenkürzungen nachteilig auf die Stärkung der sozialen Dimension der Bildung auswirken - auf den Grundsatz also, auf dem der Bologna-Prozess beruht -; fordert deshalb die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, neue zielgerichtete und flexible Finanzierungsmechanismen einzuführen und europaweite Zuschüsse zu fördern, um Wachstum, hervorragende Qualität und die besonderen und unterschiedlichen Berufungen der Universitäten zu unterstützen; hebt die Notwendigkeit hervor, einen fondsübergreifenden Ansatz zu entwickeln, der auf klaren und wirksamen Regeln basiert und zum Ziel hat, dem zukünftigen Finanzierungsmodell der EU gerecht zu werden und die Unabhängigkeit der Universitäten zu gewährleisten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/12




Bedeutung des Prozesses

3 Entscheidungsfindung

3 Konsolidierung

Maßnahmen auf europäischer Ebene

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 681/12

... "1Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Stipendien vorliegen, hat für inländische Stipendiengeber das Finanzamt vorzunehmen, das für die Veranlagung des Stipendiengebers zur Körperschaftsteuer zuständig ist oder zuständig wäre, wenn der Geber steuerpflichtig wäre."

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Drucksache 681/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Entwurf

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012)

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2172: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats vom 19. Oktober 2012 zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinie 2008 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012)


 
 
 


Drucksache 325/11

... (3) Studenten, Praktikanten oder Lehrlinge im Sinne des Absatzes 2 haben zudem während eines solchen Studiums oder einer solchen Ausbildung im Hinblick auf Zuschüsse, Stipendien und Vergütungen aus unselbständiger Arbeit, die nicht unter Absatz 2 fallen, Anspruch auf die gleichen Steuerbefreiungen, -vergünstigungen oder -ermäßigungen, die im Gastland ansässigen Personen unter gleichen Umständen gewährt werden.

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Drucksache 325/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 6. April 2010

1. Zu Artikel 7:

2. Zu den Artikeln 7, 12 und 14:

3. Zu Artikel 10:

4. Zu den Artikeln 10 und 11:

5. Zu Artikel 15:

6. Zu Artikel 26:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33


 
 
 


Drucksache 141/11

... Neben den genannten Tätigkeiten können Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung von Humanressourcen, Stipendien, integrierten Infrastrukturinitiativen und Maßnahmen zur gezielten Unterstützung durchgeführt werden, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung der Fusionsenergieforschung, Studien zur Unterstützung der Tätigkeiten und die Unterstützung von Veröffentlichungen, Informationsaustausch und Ausbildungsveranstaltungen zur Förderung des Technologietransfers.

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Drucksache 141/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele

1.2 Budget für das Euratom-Rahmenprogramm 2012-2013 einschließlich ITER

1.3 Inhalt des Euratom-Rahmenprogramms 2012-2013

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1 Anhörung interessierter Kreise

2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.2 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Verabschiedung des Rahmenprogramms

Artikel 2
Ziel(e)

Artikel 3
Höchstbetrag und Anteile jedes spezifischen Programms

Artikel 4
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 5
Grundlegende ethische Prinzipien

Artikel 6
Überwachung, Prüfung und Bewertung

Artikel 7
Inkrafttreten

Anhang I
Wissenschaftliche technologische Ziele, Themen Tätigkeiten

3 Einleitung

3 Fusionsenergieforschung

4 Ziel

4 Hintergrund

4 Tätigkeiten

1. Realisierung des ITER

2. FuE zur Vorbereitung des ITER-Betriebs

3. Begrenzte technologische Tätigkeiten zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO

4. Längerfristige FuE-Tätigkeiten

5. Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung

6. Infrastrukturen

7. Industrielle Prozesse und Technologietransfer

IB. Kernspaltung und Strahlenschutz

4 Ziel

4 Hintergrund

4 Tätigkeiten

1. Endlagerung in geologischen Formationen

2. Reaktorsysteme

3. Strahlenschutz

4. Infrastrukturen

5. Humanressourcen und Ausbildung

II. Tätigkeiten der gemeinsamen Forschungsstelle JRC IM NUKLEARBEREICH

4 Ziel

4 Hintergrund

4 Tätigkeiten

Anhang II
Förderformen

1. Förderformen IM Bereich der Fusionsenergie

2. Förderformen in Anderen Bereichen

1. Verbundprojekte

2. Exzellenznetze

3. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

3. Direkte Massnahmen — Gemeinsame Forschungsstelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 767/11 (Beschluss)

... 23. Ferner fordert er, dass verstärkt auf die Möglichkeit einer sozialen Staffelung der Stipendien hingewiesen wird. Im bisherigen Programm war es den Hochschulen zwar auch schon möglich, eine soziale Staffelung der Stipendien vorzunehmen, allerdings wurde von diesem Instrument zur Gleichstellung sozial schwächer ausgestatteter Studierender kaum Gebrauch gemacht. Deshalb ist es für eine künftige, stärkere Partizipation dieser Gruppe an den Austauschprogrammen notwendig, diese Alternative im Programm "ERASMUS für ALLE" auch als gesamtgesellschaftliches Ziel im Sinne der Europa-2020- Strategie deutlich zu formulieren.

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Drucksache 767/11 (Beschluss)




Programmziele und Leistungsmessung:

Integrierter Ansatz

Mittelausstattung und -verteilung

2 Programmabwicklung

Maßgebliche Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 767/2/11

... a. Der Bundesrat fordert, dass verstärkt auf die Möglichkeit einer sozialen Staffelung der Stipendien hingewiesen wird. Im bisherigen Programm war es den Hochschulen zwar auch schon möglich, eine soziale Staffelung der Stipendien vorzunehmen, allerdings wurde von diesem Instrument zur Gleichstellung sozial schwächer ausgestatteter Studierender kaum Gebrauch gemacht. Deshalb ist es für eine künftige, stärkere Partizipation dieser Gruppe an den Austauschprogrammen notwendig, diese Alternative im Programm "ERASMUS für ALLE" auch als gesamtgesellschaftliches Ziel im Sinne der Europa-2020- Strategie deutlich zu formulieren.

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Drucksache 767/2/11




Zu Abschnitt Mittelausstattung und -verteilung:


 
 
 


Drucksache 785/11

... "(1a) Die Kassenärztliche Vereinigung kann zur Finanzierung von Fördermaßnahmen in Gebieten, für die Beschlüsse nach § 100 Absatz 1 und 3 getroffen wurden, einen Strukturfonds bilden, für den sie 0,1 Prozent der nach § 87a Absatz 3 Satz 1 vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen zur Verfügung stellt. Hat die Kassenärztliche Vereinigung einen Strukturfonds nach Satz 1 gebildet, haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds zu entrichten. Mittel des Strukturfonds sollen insbesondere für Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlassung oder der Gründung von Zweigpraxen, für Zuschläge zur Vergütung und zur Ausbildung sowie für die Vergabe von Stipendien verwendet werden."

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Drucksache 785/11




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64a
Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung

§ 87b
Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)

§ 87c
Transparenz der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

§ 87d
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2012

§ 90a
Gemeinsames Landesgremium

§ 111c
Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen

§ 116b
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

§ 137e
Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

§ 303a
Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz

§ 303b
Datenübermittlung

§ 303c
Vertrauensstelle

§ 303d
Datenaufbereitungsstelle

§ 303e
Datenverarbeitung und -nutzung

§ 305b
Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse

§ 321
Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 9
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

§ 21

Artikel 10
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

§ 21

Artikel 11
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 28d
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme.

§ 28f
Anforderungen an das Verfahren der Erhebung und Übermittlung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten.

Artikel 12
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 13
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 54/11

... - Gleichstellung von Stipendien aus unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Mitteln, § 3 Nummer 44

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Drucksache 54/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 32e
Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendungszeitpunkt

Artikel 10
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 11
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 12
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 16
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren

Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren

Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz

Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT

Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG

b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG

c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages

4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen


 
 
 


Drucksache 178/11 (Beschluss)

... Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.