Drucksache 3/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... Der Vorschlag geht auf Klagen aus der Praxis zurück, nach denen Auskunfts- und Rederecht häufig von einigen wenigen Aktionären missbraucht werden, um mit einer Vielzahl von Fragen die Verwaltung zu Informationsfehlern zu verleiten und die Hauptversammlung in die Länge zu ziehen. Dies führt zu einer Beeinträchtigung der Diskussionskultur in der Hauptversammlung und dazu, dass sachlich interessierte Aktionäre mit Stimmgewicht ihr fernbleiben. Auf der gleichen Linie liegt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Gerichte nach Art. 14 Abs. 1 GG gehalten sind, auch einer missbräuchlichen Handhabung des Fragerechts durch die Aktionäre entgegenzutreten, um eine Abwicklung der Hauptversammlung in angemessener und zumutbarer Zeit zu ermöglichen. Es geht dabei nicht um eine Beschneidung der Aktionärsrechte, vielmehr beabsichtigt die Regelung, den Aktionären in dieser Frage mehr Entscheidungsfreiheit einzuräumen und die Hauptversammlung - sofern sie das wünschen - wieder zu einer straffen, auf die wesentlichen strategischen Entscheidungen konzentrierten Plattform zu machen, die dann auch wieder mehr an inhaltlichem Gewicht und Attraktivität für Aktionäre mit ernstzunehmenden Stimmanteilen gewinnen könnte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 3
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