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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stiche"


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Drucksache 202/10

... Das Prüfungsamt leitet die Aufsichtsarbeiten unverzüglich den für die Bewertung bestimmten Prüferinnen und Prüfern zu. Es ermittelt die Bewertungen der einzelnen Aufsichtsarbeiten nach Maßgabe des § 7b Absatz 2 Satz 4 der Bundesnotarordnung und führt die Einigung sowie bei Bedarf den Stichentscheid gemäß § 7b Absatz 2 Satz 5 der Bundesnotarordnung herbei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer

§ 1
Leitung des Prüfungsamtes

§ 2
Verwaltungsrat

§ 3
Aufgabenkommission

§ 4
Prüferinnen und Prüfer

Teil 2
Notarielle Fachprüfung

§ 5
Prüfungsgebiete

§ 6
Prüfungstermine

§ 7
Prüfungsorte

§ 8
Zulassung zur Prüfung

§ 9
Rücktritt und Versäumnis

§ 10
Vorbereitung der schriftlichen Prüfung

§ 11
Anfertigung der Aufsichtsarbeiten

§ 12
Bewertung der Aufsichtsarbeiten

§ 13
Ladung zur mündlichen Prüfung

§ 14
Mündliche Prüfung

§ 15
Bewertung der mündlichen Prüfung

§ 16
Nachteilsausgleich

§ 17
Einsicht in Prüfungsunterlagen

§ 18
Mängel im Prüfungsverfahren

§ 19
Wiederholungsprüfung

§ 20
Widerspruchsverfahren

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 21
Aufbewahrungsfristen

§ 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

4. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Verwaltung

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

5. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Teil 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Teil 3

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1149: Verordnung über die notarielle Fachprüfung


 
 
 


Drucksache 280/1/09

... Gewässerveränderungen, insbesondere Verbreiterungen, Vertiefungen, Verlegungen und Durchstiche, können nur durchgeführt werden, wenn auch die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betroffenen (Anlieger-) Grundstücke zur Duldung verpflichtet werden können.



Drucksache 823/09

... Verletzungen durch Nadelstiche und andere scharfe/spitze Instrumente stellen für die Arbeitnehmer im Gesundheitswesen in Europa eines der größten und häufigsten Berufsrisiken dar und verursachen hohe Kosten für die Gesundheitssysteme und die Gesellschaft insgesamt.



Drucksache 280/09 (Beschluss)

... Gewässerveränderungen, insbesondere Verbreiterungen, Vertiefungen, Verlegungen und Durchstiche, können nur durchgeführt werden, wenn auch die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betroffenen (Anlieger-) Grundstücke zur Duldung verpflichtet werden können.



Drucksache 857/09

... B. in der Erwägung, dass bei der Unterdrückung einer friedlichen Demonstration der Opposition am Jahrestag des Unabhängigkeitsreferendums, dem 28. September 2009, den Quellen zufolge 100 bis 200 Menschen getötet wurden (das Militär hat zahlreiche Leichen entfernt, um eine Zählung der Toten zu verhindern, und den Familien der Opfer nicht erlaubt, ihre Trauer zu bekunden) sowie mehr als 1 000 Menschen durch Kugeln oder Bajonettstiche verletzt wurden und dass es zu zahlreichen Fällen von Vergewaltigung gekommen ist,



Drucksache 783/09

... Im Grünbuch wurde untersucht, welche Ausnahmen bestehen, die möglicherweise für nutzererstellte Inhalte von Belang sind (Zitate zu Zwecken wie Kritik oder Rezensionen, beiläufige Benutzung und Karikaturen, Parodien oder Pastiches)15, und ob möglicherweise eine neue Ausnahme für "



Drucksache 524/08

... die Nutzung zum Zwecke von Karikaturen, Parodien oder Pastiches



Drucksache 4/08

... (4) Zum Abbauland gehören die Betriebsflächen, die durch Abbau der Bodensubstanz überwiegend für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nutzbar gemacht werden (Sand-, Kies-, Lehmgruben, Steinbrüche, Torfstiche und dergleichen).



Drucksache 233/06 (Beschluss)

... In der jüngeren Vergangenheit kam es in Hamburg wiederholt zu Messerstechereien. Betroffen war insbesondere der Bereich der Reeperbahn. Im Mai 2005 wurde ein Bundespolizeibeamter, der einen Obdachlosen in der S-Bahnstation Reeperbahn vor Schlägern schützen wollte, durch mehrere Messerstiche schwer verletzt. Am ersten Septemberwochenende 2005 wurden in Hamburg bei mehreren Messerattacken insgesamt 13 Personen verletzt, allein 8 durch einen Amoklauf in einer Kiezkneipe. Diese und andere Ereignisse haben in der Öffentlichkeit die Forderung aufkommen lassen, in bestimmten Straßen oder Stadteilen das Tragen von Messern zu verbieten. Besonders in der Kritik standen dabei die so genannten gefährlichen Messer, wie legale Springmesser oder Dolche.



Drucksache 69/06

... Darüber hinaus werden nunmehr in § 26 Abs. 1 Satz 1 Lichtbildwerke ausdrücklich in den Anwendungsbereich aufgenommen und damit die Vorgaben des Artikels 2 Abs. 1 der Richtlinie umgesetzt. Die in Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie ausdrücklich genannten Bilder, Collagen, Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Bilddrucke, Lithographien und Plastiken als Beispiele der vom Folgerecht erfassten Werke waren auch nach bisherigem Verständnis vom Folgerecht erfasst. Tapisserien, Keramiken und Glasobjekte, die ebenfalls von Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie aufgeführt werden, unterfallen dem Folgerecht, soweit es sich bei ihnen um Werke der bildenden Kunst handelt. Als Originale von Kunstwerken gelten nach Artikel 2 Abs. 2 der Richtlinie auch Exemplare von Kunstwerken, die vom Künstler selbst oder unter seiner Leitung in begrenzter Auflage hergestellt wurden, wobei derartige Exemplare in der Regel nummeriert, signiert oder vom Künstler auf andere Weise ordnungsgemäß autorisiert sein müssen. Diese Definition ist künftig auch dem Verständnis des Begriffs des Originals eines Werkes in § 26 zugrunde zu legen. Satz 2 setzt Artikel 5 der Richtlinie um. Für die Berechnung des Folgerechtsanspruchs wird der Verkaufspreis ohne Steuern zugrunde gelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 233/06

... Betroffen war insbesondere der Bereich der Reeperbahn. Im Mai 2005 wurde ein Bundespolizeibeamter, der einen Obdachlosen in der S-Bahnstation Reeperbahn vor Schlägern schützen wollte, durch mehrere Messerstiche schwer verletzt. Am ersten Septemberwochenende 2005 wurden in Hamburg bei mehreren Messerattacken insgesamt 13



Drucksache 396/05

... Die Erhöhung der Anzahl der vom Bund zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrats um eines auf fünf stellt sicher, dass der Bund als alleiniger Kostenträger der Bibliothek bei relevanten Entscheidungen im Verwaltungsrat, wie z.B. der Feststellung des Haushalts der Bibliothek nach § 13 Abs. 2 dieses Gesetzes, nicht überstimmt werden kann. Die Stellung des Bundes mit einer Sperrminorität bei allen wesentlichen Entscheidungen von einem Drittel der Verwaltungsratsmitglieder, dem Vorsitz im Verwaltungsrat, dem Stichentscheid der oder des Vorsitzenden, der Funktion als oberste Dienstbehörde und der Rechtsaufsicht über die Bibliothek gewährleistet einen Einfluss auf Aufsichts- und Geschäftsführungsentscheidungen, die der umfassenden Finanzierung der Bibliothek durch den Bund angemessen ist. Die in Absatz 1 Nr. 1. durch die Worte „bis zu“ vorgenommene Entsendungsregelung durch die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde soll eine flexible Vertretung der Bundesregierung im Verwaltungsrat ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Rechtsstellung, Sitz

§ 2
Aufgaben, Befugnisse

§ 3
Medienwerke

§ 4
Satzung, Benutzung, Kostenpflicht

§ 5
Organe

§ 6
Verwaltungsrat

§ 7
Generaldirektorin, Generaldirektor

§ 8
Beiräte

§ 9
Rechtsaufsicht

§ 10
Beamtinnen, Beamte

§ 11
Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

§ 12
Wohnungsfürsorge

§ 13
Haushalt, Rechnungsprüfung

§ 14
Ablieferungspflicht

§ 15
Ablieferungspflichtige

§ 16
Ablieferungsverfahren

§ 17
Auskunftspflicht

§ 18
Zuschuss

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Verordnungsermächtigung

§ 21
Landesrechtliche Regelungen

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Vorbemerkungen

1. Aufgabe und Geschichte der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

1.1 Deutsche Bücherei in Leipzig

1.2 Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main, Deutsches Musikarchiv in Berlin

1.3 Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

2. Ziel und Notwendigkeit des Gesetzes

3. Entfallende Vorschriften des noch geltenden Gesetzes

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften Gesetzestitel, Gliederung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 15

Zu § 14

Zu § 18

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 21

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 23

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 629/05

... zugelassenes oder als zugelassen geltendes Arzneimittel in Deutschland nicht verfügbar ist. Soll in derartigen Fällen mit dem Arzneimittel eine lebensbedrohliche Erkrankung behandelt werden (z.B. Schwellung der Atemwege nach Insektenstichen bei Allergikern), ist tatbestandlich kein strafwürdiges Unrecht gegeben.



Drucksache 301/05

... a) Es ist eine Bodenprobe in Standardgröße von mindestens 1 500 ml Erde je Hektar von mindestens 100 Einstichen je Hektar zu nehmen, vorzugsweise in einem das gesamte Feld abdeckenden rechteckigen Raster mit mindestens 5 m Abstand in der Breite und höchstens 20 m Abstand in der Länge. Die gesamte Probe ist für weitere Untersuchungen, d.h. Zystenextraktion, Identifizierung der Art und gegebenenfalls Bestimmung von Pathotyp/Virulenzgruppe zu verwenden;



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 282/16 PDF-Dokument



Drucksache 390/10 PDF-Dokument



Drucksache 500/19 PDF-Dokument



Drucksache 515/16 PDF-Dokument



Drucksache 515/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 587/17 PDF-Dokument



Drucksache 618/15 PDF-Dokument



Drucksache 835/06 PDF-Dokument



Drucksache 888/08 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.