[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

448 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steuerrechtliche"


⇒ Schnellwahl ⇒

0085/1/20
0221/1/20
0085/20B
0379/20
0344/20
0080/20
0085/20
0221/20B
0111/1/20
0111/20B
0329/1/20
0002/20
0084/20
0552/1/19
0100/19B
0169/19
0005/19B
0608/1/19
0454/1/19
0514/19B
0492/19B
0005/1/19
0097/19B
0663/19
0185/19
0354/1/19
0501/19
0518/19
0354/19B
0552/19B
0258/19
0492/19
0185/19B
0097/1/19
0514/19
0514/1/19
0212/19
0349/18
0402/1/18
0614/1/18
0367/18
0563/18B
0421/18
0308/18
0402/18B
0308/18B
0278/18
0614/18B
0221/17
0157/17B
0153/1/17
0154/2/17
0314/17B
0153/17B
0059/1/17
0154/17B
0452/17
0154/1/17
0157/1/17
0059/17B
0314/1/17
0524/1/17
0347/17
0153/2/17
0232/17B
0406/1/16
0119/16B
0344/16
0532/16
0119/1/16
0418/1/16
0816/16B
0641/1/16
0472/16
0418/16B
0635/16
0066/16B
0489/16
0555/16
0641/16B
0715/1/16
0387/16B
0279/16
0642/16
0415/16
0387/1/16
0373/15
0137/15B
0273/15B
0137/15
0426/15
0102/14B
0560/14
0191/1/14
0431/14
0432/14
0552/14B
0592/1/14
0541/14
0350/14B
0535/14
0102/1/14
0638/3/14
0350/1/14
0394/1/14
0552/14
0149/14
0014/1/14
0191/14B
0291/1/14
0191/3/14
0291/14B
0014/14B
0639/14
0448/13
0207/13
0196/13B
0376/13B
0073/13
0196/13
0137/13
0095/13B
0339/13B
0095/1/13
0339/13
0094/13
0735/13B
0532/13B
0735/1/13
0066/13
0652/13
0376/13
0376/1/13
0532/1/13
0137/13B
0031/13
0474/1/12
0483/12
0301/12B
0519/12
0681/1/12
0681/12B
0316/12
0657/12
0668/12
0663/12
0681/4/12
0516/1/12
0302/1/12
0681/2/12
0792/12B
0603/12
0301/1/12
0514/12
0310/12
0137/12
0474/12B
0330/1/12
0792/1/12
0134/12
0302/4/12
0474/12
0632/1/12
0681/12
0558/12
0040/11
0535/11
0080/11
0768/11
0761/11B
0737/11
0665/11
0339/11
0761/11
0041/11
0067/11
0054/2/11
0336/11
0722/11
0833/11
0054/11
0737/11B
0127/11
0177/11B
0055/11
0177/1/11
0004/1/10
0723/10
0161/10
0849/2/10
0850/10B
0227/10
0846/10
0532/1/10
0438/10
0483/10
0474/10
0732/10
0698/10
0542/10
0225/10
0850/10
0052/10
0312/10B
0131/10
0661/10B
0441/10
0312/1/10
0740/10
0264/10
0031/10
0532/10B
0661/1/10
0849/10B
0850/1/10
0167/10
0169/09
0157/09
0169/09C
0865/09
0634/09
0169/09D
0296/09
0168/09
0003/09
0395/09
0168/1/09
0169/09G
0309/09
0687/09
0169/09H
0169/09E
0169/09F
0123/08
0650/08
0344/08B
0841/08
0923/1/08
0644/08
0004/08B
0551/08
0828/08
0105/1/08
0923/08
0923/2/08
0295/08
0629/08
0004/08
0004/1/08
0788/08
0168/08
0239/08
0399/08
0105/08B
0207/08
0561/08B
0448/08
0968/08
0923/4/08
0168/1/08
0168/08B
0753/08
0652/08
0923/6/08
0544/08
0642/08
0827/08
0043/08
0343/08K
0923/08B
0923/3/08
0923/5/08
0561/1/08
0195/08
0399/08B
0782/08
0033/08
0344/1/08
0543/07
0567/07
0274/07B
0544/07B
0207/07
0513/07
0540/07
0725/07
0930/07B
0008/1/07
0559/07B
0274/1/07
0220/1/07
0150/1/07
0720/07E
0008/07B
0068/07
0567/1/07
0559/1/07
0663/07
0120/07
0150/07B
0150/07
0815/07
0758/07
0559/07
0930/07
0107/1/07
0568/07
0567/07B
0331/06
0621/06
0555/06
0779/06
0622/06B
0206/06
0149/06
0281/06
0621/3/06
0252/06
0759/06
0621/1/06
0778/06
0836/06
0133/06
0621/06B
0066/06
0206/1/06
0542/1/06
0542/06B
0206/2/06
0261/06
0621/2/06
0155/06
0253/06
0206/06B
0623/06
0641/06
0302/06
0141/06
0759/06B
0621/4/06
0836/06B
0229/05B
0618/1/05
0325/05
0900/1/05
0897/05
0479/05B
0011/05
0084/05
0479/2/05
0229/1/05
0673/05
0901/05
0403/05
0595/05
0937/05
0326/1/05
0479/1/05
0321/05
0045/1/05
0390/05
0162/05
0632/05
0229/05
0655/1/05
0666/04B
0666/2/04
0622/04
0012/04
0586/04
0613/04
0887/04
0560/03
0560/03B
0560/1/03
Drucksache 390/05

... Mit der Neuregelung wird nicht mehr ausschließlich an die steuerrechtlichen Einkommensbegriffe angeknüpft. Vielmehr soll Einkommen aus den genannten Einkunftsarten nur dann auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden, wenn den Einkünften eine eigene Beschäftigung oder Tätigkeit der oder des Versorgungsberechtigten zugrunde liegt. Damit werden im Rahmen dieser Einkunftsarten reine Kapitalbeteiligungen von der Anrechnung ausgenommen.



Drucksache 162/05

... enthält, gelten für die SCE die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft. Nach Ansicht der Kommission ist es von wesentlicher Bedeutung, diese neue Gesellschaftsform zu fördern und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Unternehmen sie in der Praxis optimal nutzen können. Die SCE wird genauso behandelt werden wie Genossenschaften in ihrem Sitzmitgliedstaat, so dass sie indirekt bereits in den Genuss der Rechtsvorteile kommt, die die Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren für die bereits erfassten einzelstaatlichen Genossenschaftsformen bietet. Während einige einzelstaatliche Genossenschaftsformen bereits in der Liste im Anhang zur der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren aufgeführt sind, wird vorgeschlagen, noch weitere solche Genossenschaften in den neuen Anhang zu der Richtlinie aufzunehmen. In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission vor, auch die SCE in die Liste aufzunehmen. Auch wenn diese Aufnahme, wie im Fall der SE, mehr als Signal zu sehen ist, das unterstreicht, welche Bedeutung die Kommission der SCE beimisst, und jede Unsicherheit und jeden Zweifel beseitigen soll, so gewährleistet diese Maßnahme doch, dass die SCE ab 2006 in vollem Umfang in den Genuss der Rechtsvorteile der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren kommt.



Drucksache 632/05

... Aktualisierung der zur Ermittlung des korrigierten Wirtschaftswerts benötigten Beziehungswerte, um für landwirtschaftliche Betriebe, die keine Buchführung oder Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung nach steuerrechtlichen Vorschriften betreiben, ein Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft ermitteln zu können.



Drucksache 229/05

... - Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich nicht nur nach der verkehrsrechtlichen Behandlung, sondern auch nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BFH-Urteil vom 01.08.2000, BStBl II 2001, 72). Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489).



Drucksache 655/1/05

... die entsprechende Erfassung im einzelnen Gerät nicht vorschriebe. Vergnügungssteuerrechtliche Regelungen, die dann nicht an den Kasseninhalt des Gerätes anknüpften, dem einzigen derzeit in der Verordnung vorgesehenen Anknüpfungspunkt, könnten dann faktisch ins Leere laufen, wenn die zu besteuernden Geräte die notwendigen Daten nicht manipulationssicher erfassten. Die seit dem 15. November 1989 bestehende "Freiwillige Selbstbeschränkung" der Spielgerätebranche im Hinblick auf den Einbau manipulationssicherer Zählwerke genügt den neuen Anforderungen zur Umsetzung eines rechtmäßigen Steuermaßstabes nicht mehr.



Drucksache 666/04 (Beschluss)

... stellt sich zudem die Frage, ob mit dem Vorhaben zukünftig nicht sogar solche Betriebe aus der steuerrechtlichen Erfassung herausfallen würden.



Drucksache 666/2/04

... stellt sich zudem die Frage, ob mit dem Vorhaben zukünftig nicht sogar solche Betriebe aus der steuerrechtlichen Erfassung herausfallen würden.



Drucksache 622/04

... Dieser Teil und die aufgrund dieses Abkommens getroffenen Regelungen sind nicht so auszulegen, als verhinderten sie die Annahme oder Durchsetzung von Maßnahmen nach den steuerrechtlichen Bestimmungen der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und sonstiger steuerrechtlicher Regelungen oder des internen Steuerrechts, durch die Steuerumgehung und Steuerhinterziehung verhindert werden sollen.



Drucksache 12/04

... Die Regelung weist darauf hin, dass die den Erhebungsbeauftragten, soweit sie ehrenamtlich tätig sind, gezahlten Aufwandsentschädigungen im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften im Sinne von § 3 Nr. 12 Satz 2



Drucksache 586/04

... Den Maßstab für die Heranziehung bildet die Angemessenheit der Belastung für jeden einzelnen Elternteil. Dabei wird hinsichtlich der Höhe der Beiträge nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten differenziert sowie danach, ob die Eltern zusammenleben. Da die Bemessungsgrundlage für die Kostenbeiträge künftig nicht mehr die ersparten Aufwendungen bzw. die modifizierten Beträge aus den Unterhaltstabellen sind, eröffnet die Vorschrift größere Spielräume bei der Heranziehung insbesondere für Eltern mit höherem Einkommen und trägt damit ihrer Leistungsfähigkeit bzw. ihrer Pflicht zur Selbsthilfe besser Rechnung. Schließlich wird der Kindergeldvorteil bei der Heranziehung entsprechend dem steuerrechtlichen Modell ausgeglichen.



Drucksache 613/04

... Der einkommensteuerrechtliche Begriff des Teilbetriebs ist gesetzlich nicht definiert. Es handelt sich um einen sogenannten „Typusbegriff`. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs werden an das Vorliegen eines Teilbetriebs hohe Anforderungen gestellt. Danach ist ein Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist. Ob ein Betriebsteil die für die Befüllung der Teilbetriebseigenschaft erforderliche Selbständigkeit besitzt und für sich gesehen lebensfähig ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nach dem Gesamtbild der Verhältnisse in jedem Einzelfall zu entscheiden. Dies gilt sowohl bei einer Separierung des Netzbetriebes im Wege der Ausgliederung (§§ 20, 24 des



Drucksache 887/04

... Änderung der Verordnung aufgrund der durch das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG -) vom 5. Juli 2004 (BGBl. I S. 1427) geänderten gesetzlichen Bestimmungen im § 10a /Abschnitt XI des



Drucksache 560/03

... "(7) Die Absätze 1 bis 6a sind nicht anzuwenden, wenn auf die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die steuerrechtlichen Vorschriften des Auslandinvestment-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2820), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S.



Drucksache 2/18 PDF-Dokument



Drucksache 9/17 PDF-Dokument



Drucksache 17/16 PDF-Dokument



Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Drucksache 22/2/16 PDF-Dokument



Drucksache 23/15 PDF-Dokument



Drucksache 66/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 70/16 PDF-Dokument



Drucksache 76/16 PDF-Dokument



Drucksache 77/17 PDF-Dokument



Drucksache 103/17 PDF-Dokument



Drucksache 119/16 PDF-Dokument



Drucksache 130/16 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 156/16 PDF-Dokument



Drucksache 157/17 PDF-Dokument



Drucksache 162/17 PDF-Dokument



Drucksache 163/17 PDF-Dokument



Drucksache 168/20 PDF-Dokument



Drucksache 170/20 PDF-Dokument



Drucksache 171/10 PDF-Dokument



Drucksache 171/17 PDF-Dokument



Drucksache 193/20 PDF-Dokument



Drucksache 232/17 PDF-Dokument



Drucksache 241/16 PDF-Dokument



Drucksache 253/11 PDF-Dokument



Drucksache 262/15 PDF-Dokument



Drucksache 262/20 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



Drucksache 285/15 PDF-Dokument



Drucksache 310/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 318/10 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 323/18 PDF-Dokument



Drucksache 329/20 PDF-Dokument



Drucksache 331/18 PDF-Dokument



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 372/18 PDF-Dokument



Drucksache 372/1/18 PDF-Dokument



Drucksache 379/17(neu) PDF-Dokument



Drucksache 379/18 PDF-Dokument



Drucksache 387/19 PDF-Dokument



Drucksache 401/16 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.