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"Steuerrechtliche"


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0622/04
0012/04
0586/04
0613/04
0887/04
0560/03
0560/03B
0560/1/03
Drucksache 150/07

... Aus steuerrechtlichen Gründen ist die Schaffung eines neuen Auslagentatbestandes notwendig.



Drucksache 815/07

... Bei Prüfungen und Leistungen außerhalb der Anlagen der Technischen Prüfstelle werden zu den Gebühren die anfallenden Reisekosten in Rechnung gestellt, soweit in den einzelnen Gebührennummern nichts anderes bestimmt ist. Sie setzen sich zusammen aus den Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel und den steuerrechtlichen Höchstsätzen für Kilometer-, Tage- und Übernachtungsgeld. Höhere Kosten müssen begründet und nachgewiesen werden. Dies gilt auch für Reisenebenkosten. Bei Flugreisen von mehr als 12 Stunden Dauer können Kosten der Business-Klasse berechnet werden. Für die im Zusammenhang mit der Prüftätigkeit anfallenden Reisezeiten wird für jede begonnene Viertelstunde eine Gebühr nach Gebührennummer 499 berechnet.



Drucksache 758/07

... (UhVorschG) knüpft bislang an die Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes an. Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts soll die Regelbetrag-Verordnung aufgehoben und stattdessen eine an den einkommensteuerrechtlichen Kinderfreibetrag angelehnte Definition des gesetzlichen Mindestunterhalts in § 1612a Abs. 1



Drucksache 559/07

... 16. Anpassung der Regelung zum Jahreseinkommen an steuerrechtliche Änderungen (§ 14 Abs. 1 und 2



Drucksache 930/07

... Da auf die Tätigkeit der Notare im Sinne des § 3 Abs. 1 der Bundesnotarordnung künftig die allgemeinen steuerrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden werden, kann die Sonderregelung in § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 entfallen.



Drucksache 568/07

... Es können deshalb auch solche Personen nebenberuflich tätig sein, die im steuerrechtlichen Sinne keinen Hauptberuf ausüben, z.B. Hausfrauen, Vermieter, Studenten, Rentner oder Arbeitslose.



Drucksache 331/06

... 66. Die Bundesregierung wird jedoch die von der Monopolkommission in ihrem Sondergutachten angesprochenen umsatzsteuerrechtlichen Fragen vor dem Hintergrund des Auslaufens der gesetzlichen Exklusivlizenz und im Lichte des Aufforderungsschreibens der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 10. April 2006 zur Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über die Mehrwertsteuer auf Postdienstleistungen eingehend prüfen.



Drucksache 621/06

... -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (



Drucksache 555/06

... Eine Liberalisierung ergibt sich auch durch die nunmehr vorgesehene Erwähnung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Komplementäre wie etwa bei einer GmbH & Co. KG. Nach geltendem Recht kann die GmbH & Co. KG nicht als Wirtschaftsprüfungs oder Buchprüfungsgesellschaft anerkannt werden. Aufgrund steuerrechtlicher und haftungsrechtlicher Vorteile der GmbH & Co. KG ist jedoch ein Bedarf im Berufsstand durchaus gegeben.



Drucksache 779/06

... In einem eigenständigen REIT-Gesetz sollen die gesellschafts- und steuerrechtlichen Regelungen normiert werden, die von einem deutschen REIT zu erfüllen sind. Der REIT soll das Spektrum der indirekten Immobilienanlage in Deutschland ergänzen. Er weist von den Publikums- und Spezialimmobilienfonds nach dem



Drucksache 622/06 (Beschluss)

... Es erscheint nicht gerechtfertigt, dass die Erzielung von Einkünften durch die Erforschung bzw. Ausbeutung des Meeresbodens des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils am Festlandsockel zu inländischen Einkünften führt, andere Tätigkeiten mit dem Zweck der Einkunftserzielung in demselben räumlichen Bereich aber nicht. Mit der Erweiterung des steuerrechtlichen Inlandsbegriffs werden auch die Einkünfte aus der Energieerzeugung im Bereich des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils am Festlandsockel als inländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensbesteuerung beschränkt einkommensteuerpflichtiger Personen und auf Antrag nach § 1 Abs. 3



Drucksache 206/06

... 1. für alle oder einige der in § 4 genannten Energieerzeugnisse, soweit sie nicht von § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 8 erfasst werden, die Kontrollmaßnahmen für die verbrauchsteuerrechtliche Überwachung der innergemeinschaftlichen Beförderung von Energieerzeugnissen ganz oder teilweise ausgesetzt werden,



Drucksache 149/06

... "Integrierte Maßnahmen sollen ein positiveres Image der unternehmerischen Initiative in der Gesellschaft bewirken, nicht nur, um die Einstellungen zu ändern, sondern auch, damit die Europäer ihre Fertigkeiten verbessern und Hindernisse beseitigt werden, die Neugründungen, Übertragungen und Unternehmensausbau im Wege stehen. Die Hindernisse regulatorischer steuerrechtlicher und finanzieller Art wurden bereits in früheren Papieren der Kommission behandelt.3 Im Februar 2004 verabschiedete die Kommission einen Aktionsplan für unternehmerische Initiative4, in dem bereichsübergreifende flankierende Maßnahmen für die politische Förderung der unternehmerischen Initiative angeregt werden. Im November 2005 wurde eine integrierte KMU-Politik eingeleitet.5



Drucksache 281/06

... Vor allem die Beratungen über Rückstellungen für Umweltsanierungskosten haben deutlich gemacht dass ein Unternehmen durch einzelstaatliche nichtsteuerrechtliche Vorschriften verpflichtet sein kann, Rückstellungen zu bilden. Es scheint nun auf der Fachebene allgemein anerkannt zu sein, dass ein gewisses Maß an gegenseitiger Anerkennung einzelstaatlicher Rechtspflichten notwendig ist, was über die Umweltpolitik hinaus erhebliche Auswirkungen hat z.B. wenn Ausgaben aufgrund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften getätigt werden. In Bezug auf Rückstellungen entspricht dies wohl auch dem Grundsatz der "



Drucksache 621/3/06

... -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (



Drucksache 252/06

... (UVG) knüpft bislang an die Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes an. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, mit dem das bürgerlichrechtliche Unterhaltsrecht reformiert wird, wird die Regelbetrag-Verordnung aufgehoben. An ihre Stelle tritt eine an den einkommensteuerrechtlichen Kinderfreibetrag angelehnte Definition des gesetzlichen Mindestunterhalts im



Drucksache 759/06

... -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (



Drucksache 621/1/06

... -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (



Drucksache 778/06

... Entlastet wird in erster Linie Vermögen, das der Produktion von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen und deren Verteilung dient. Die Überlassung von Vermögenswerten wie Kapital, beweglichen und unbeweglichen Sachen und Rechten gegen Entgelt, die auch einkommensteuerrechtlich im Normalfall nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (oder freiem Beruf), sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung angesehen werden wird hingegen nicht begünstigt. Die Neuregelung erweist sich gegenüber dem bisherigen Recht als zielgenauer. Eine Vergünstigung wird nicht mehr gewährt, soweit Steuerpflichtige Geldanlagen und Grundstücke in gewerblich geprägte Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften einbringen. Vermieden werden auch missbräuchliche Gestaltungen, in denen natürliche und juristische Personen Wirtschaftsgüter an gewerblich geprägte Personengesellschaften verkauften um sie danach zurückzumieten (Fälle des "



Drucksache 836/06

Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)



Drucksache 133/06

... G. in der Erwägung, dass Terry Davis, Generalsekretär des Europarats, in einer Erklärung anlässlich der Erläuterung der Stellungnahme äußerte, dass die vorgeschlagenen Änderungen der Gesetze der Russischen Föderation zur Regelung der Versammlungsfreiheit legitime Ziele der Bekämpfung des Terrorismus und der Geldwäsche verfolgen, dass es aber dem Europarat erscheint, als ob einige Aspekte dieser Änderungen, die administrative und steuerrechtliche Anforderungen für die Registrierung von nichtstaatlichen und gemeinnützigen Organisationen, die Teilnahme von Ausländern und Minderjährigen und die Kontrollbefugnis der Behörden über die Tätigkeiten von NOGs und über die Gründe für ihre Auflösung betreffen, zu restriktiv seien H. unter Hinweis auf die Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten, die es informellen Gruppen erlauben frei zu existieren, ohne irgend eine Bekanntmachung oder Registrierung bei der Regierung zu beantragen, die ausländischen Bürgern und Staatenlosen, die legal in ihrem Hoheitsgebiet ansässig sind, alle wesentlichen Rechte wie den eigenen Staatsangehörigen in Bezug auf die Gründung von und den Beitritt zu Vereinen einräumen und die es ausländischen Organisationen gestatten, Vertretungen und Filialen zu eröffnen, um ihren Tätigkeiten nachzugehen,



Drucksache 621/06 (Beschluss)

... -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (



Drucksache 66/06

... Die monopol- und verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen im Gesetzentwurf haben keine Gleichstellungsrelevanz.



Drucksache 206/1/06

... bis 2020 einen Marktanteil von 1,5 v.H. am Gesamtfahrzeugbestand erreichen. Dies ist nur durch eine steuerrechtliche Gleichstellung von Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoff zu erzielen.



Drucksache 542/1/06

Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)



Drucksache 542/06 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)



Drucksache 261/06

... (1) Die nach diesem Titel gewährte Meistbegünstigung gilt nicht für die Steuervorteile, die die Vertragsparteien auf der Grundlage von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder sonstiger steuerrechtlicher Regelungen gewähren oder gewähren werden.



Drucksache 621/2/06

... -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (



Drucksache 155/06

... "Aus den genannten Gründen wurden mit dem neuen § 18 Aufzeichnungspflichten geschaffen, die über die handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen hinausgehen. Auch in der Schweiz wurden solche Aufzeichnungspflichten bereits geschaffen.



Drucksache 253/06

... Durch die gesetzliche Definition des Mindestunterhalts unter Bezugnahme auf den steuerrechtlichen Kinderfreibetrag wird eine Harmonisierung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht erreicht. Die im Unterhaltsrecht bewährten drei Altersgruppen werden beibehalten.



Drucksache 206/06 (Beschluss)

... Für die Altöl-Recycling-Industrie als Bestandteil des produzierenden Gewerbes, die als Hauptzweck hochwertiges Schmieröl herstellt, ist dieser Herstellungsprozess mit hohem Energieaufwand verbunden, der nach dem jetzigen Gesetzentwurf zu versteuern ist. Die Verwendung von Energieerzeugnissen für die Herstellung von Heizstoffen aus Altölen im selben Betrieb bleibt dagegen wie bisher steuerbefreit. Es ist sicherzustellen, diese Herstellungsprozesse steuerrechtlich gleich zu behandeln.



Drucksache 623/06

... en nur als Nebenleistungen anderer beruflicher Tätigkeiten zulässig sein. Eine Nebenleistung liegt nur vor, wenn die allgemein rechtsberatende oder rechtsbesorgende Tätigkeit die Leistung insgesamt nicht prägt, wenn es sich also insgesamt nicht um eine spezifisch (allgemein-)rechtliche Leistung handelt. Abzustellen ist dabei darauf, ob eine Dienstleistung als überwiegend rechtlich oder als wirtschaftlich – bzw. etwa in den Fällen, in denen Steuerberater tätig werden, als spezifisch steuerrechtlich – geprägt anzusehen ist.



Drucksache 641/06

... Aktualisierung der zur Ermittlung des korrigierten Wirtschaftswerts benötigten Beziehungswerte, um für landwirtschaftliche Betriebe, die keine Buchführung oder Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung nach steuerrechtlichen Vorschriften betreiben, ein Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft ermitteln zu können.



Drucksache 302/06

... 1. ein Unternehmen die kleinste rechtlich selbständige Einheit, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt;



Drucksache 141/06

... Herausragender Schwerpunkt der Sportpolitik der Bundesregierung ist die Unterstützung der Fußball WM 2006. Die WM soll u. a. dazu genutzt werden, Deutschland als Kulturnation und innovativen Wirtschaftsstandort zu positionieren. Die Vorbereitung umfasst neben der Umsetzung der von der Bundesregierung abgegebenen Regierungsgarantien (u. a. Nationales Sicherheitskonzept, Erleichterungen bei zoll- und steuerrechtlichen Regelungen) ein anspruchsvolles Kunst- und Kulturprogramm sowie eine gemeinsam von der Bundesregierung und BDI getragene Standort- und Imagekampagne.



Drucksache 759/06 (Beschluss)

... -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (



Drucksache 621/4/06

... -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (



Drucksache 836/06 (Beschluss)

Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)



Drucksache 229/05 (Beschluss)

... - Nach der Rechtsprechung des BFH sind die Finanzämter an die verkehrsbehördliche Einstufung von Fahrzeugen rechtlich nicht gebunden (BFH-Urteil vom 29. April 1997, BStBl II 1997, 627). Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BFH-Urteil vom 1. August 2000, BStBl II 2001, 72). Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 5. Mai 1998, BStBl II 1998, 489).



Drucksache 618/1/05

... Die angestrebte und erforderliche Lösung der insolvenzrechtlichen Problematik sollte durch eine Änderung im betroffenen Rechtsgebiet, dem Insolvenzrecht, herbeigeführt werden, um das Einkommensteuerrecht nicht mit einer Regelung zu befrachten, für die kein steuerrechtlicher Regelungsbedarf besteht und die zudem steuersystematischen Bedenken begegnet.



Drucksache 325/05

... Mit dem Gesetz zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung wurde die Reichsregierung ermächtigt, Siedlungsförderung zu betreiben. § 4 des Gesetzes, der den steuerrechtlichen Status der Deutschen Siedlungsbank regelte, ist aufgehoben. Darüber hinaus hat das Gesetz aus heutiger Sicht keinen Anwendungsbereich mehr und kann aufgehoben werden.



Drucksache 900/1/05

... 4. Die grundsätzliche Aufsicht über gemeinnützige Organisationen ist steuerrechtlicher Natur und wird von den Finanzämtern ausgeübt. Ergänzende Kontrollüberlegungen haben zu berücksichtigen, dass Ziel des Terrorismus auch die Verursachung zusätzlicher Kosten der öffentlichen Hand ist. Je mehr Mittel gebunden werden, desto weniger stehen für die Entwicklung des Landes zur Verfügung.



Drucksache 897/05

... (1) Grundlage der Gemeinschaft ist eine Zollunion. Die bestehenden zollrechtlichen Vorschriften sollten im Interesse der Wirtschaftsbeteiligten wie auch der Zollbehörden der Gemeinschaft in einem Zollkodex der Gemeinschaft (nachstehend „Zollkodex“ genannt) zusammengefasst werden. Der Zollkodex, dem das Konzept eines Binnenmarkts zugrunde liegt, muss die allgemeinen Vorschriften und Verfahren enthalten, welche die Anwendung der zolltariflichen und sonstigen gemeinsamen politischen Maßnahmen, die auf Gemeinschaftsebene für den Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und den Ländern oder Gebieten außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft eingeführt wurden, unter Berücksichtigung der Erfordernisse dieser gemeinsamen politischen Maßnahmen gewährleisten. Dabei müssen die besonderen Bestimmungen in anderen Bereichen unberührt bleiben, die im Rahmen von Rechtsvorschriften unter anderem über die Landwirtschaft, die Umwelt, die gemeinsame Handelspolitik, die Statistik oder die Eigenmittel bestehen oder eingeführt werden könnten. Die zollrechtlichen Vorschriften müssen stärker an die Bestimmungen über die Erhebung, Aussetzung und Erstattung der Mehrwert- und Verbrauchsteuern angeglichen werden, ohne den Anwendungsbereich der geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zu verändern.



Drucksache 479/05 (Beschluss)

... Das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) vom 8. April 1922 und die vom Reichsminister der Finanzen dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen (RennwLottAB) vom 16. Juni 1922 enthalten ordnungsrechtliche, gewerberechtliche und steuerrechtliche Bestimmungen.



Drucksache 11/05

... b) eines Doppelbesteuerungsabkommens oder sonstiger internationaler steuerrechtlicher Abkommen.



Drucksache 84/05

... Da im Inland unterschiedliche arbeits- und steuerrechtliche Regelungen für Pensionskassen und Pensionsfonds - als Repräsentanten für "Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung" im Sinne der Richtlinie - gelten, ist es erforderlich, festzulegen, welche Vorschriften für ausländische Einrichtungen gelten sollen, die in Deutschland tätig werden wollen. Da die Erscheinungsformen von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in der EU sehr heterogen sind, ist eine einheitliche Regelung nicht möglich. Die BaFin soll daher von Fall zu Fall entscheiden, in welche Kategorie die ausländischen Einrichtungen einzuordnen sind (Abs. 3).



Drucksache 479/2/05

... Das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) vom 8. April 1922 und die vom Reichsminister der Finanzen dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen (RennwLottAB) vom 16. Juni 1922 enthalten ordnungsrechtliche, gewerberechtliche und steuerrechtliche Bestimmungen.



Drucksache 229/1/05

... - Nach der Rechtsprechung des BFH sind die Finanzämter an die verkehrsbehördliche Einstufung von Fahrzeugen rechtlich nicht gebunden (BFH-Urteil vom 29. April 1997, BStBl II 1997, 627). Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BFH-Urteil vom 1. August 2000, BStBl II 2001, 72). Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 5. Mai 1998, BStBl II 1998, 489).



Drucksache 673/05

... (11)Aufgrund der besonderen Situation der Abgeordneten, insbesondere der fehlenden Verpflichtung, an den Arbeitsorten des Parlaments einen Wohnsitz zu begründen, und ihrer besonderen Bindungen an den Staat, in dem sie gewählt wurden, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ihre nationalen steuerrechtlichen Bestimmungen auf die Entschädigungen, das Übergangsgeld sowie das Ruhegehalt und die Hinterbliebenenversorgung anzuwenden.



Drucksache 403/05

... Absatz 2 definiert das Unternehmen und die Einrichtung zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als Erhebungseinheit. In der amtlichen deutschen Wirtschaftsstatistik ist das die kleinste rechtlich selbständige Einheit, die entweder aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und einen Jahresabschluss erstellt oder ähnliche Aufzeichnungen mit dem Ziel einer jährlichen Feststellung des Vermögensstandes und/oder des Erfolgs ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss.



Drucksache 595/05

... 1. Die Sachverständigengruppe für Vermögensverwaltung u.a. haben eine stärkere Konsolidierung des Sektors mittels grenzübergreifender Fusionen von Fonds als eine Möglichkeit genannt, mittel deren die Kosten gesenkt und die Wertentwicklung der Fonds verbessert werden können. Allerdings waren die Fondsverwalter bisher noch zögerlich in Bezug auf eine Rationalisierung ihres Produktangebots, und dies selbst auf nationaler Ebene. Die OGAW-Richtlinie steht grenzübergreifenden Fusionen von Fonds nicht entgegen, geht indes auch nicht die zahlreichen praktischen Hindernisse an, die zur Erleichterung derartiger Fusionen beseitigt werden müssten. Vereinzelt finden zwar grenzübergreifende Fonds-Fusionen statt, aber aufgrund unterschiedlicher gesellschafts- und steuerrechtlicher Regelungen sind sie selten.



Drucksache 937/05

... Die vorgeschlagene Gesetzesänderung stellt klar, dass diese handelsrechtliche Praxis zur Bildung von Bewertungseinheiten auch weiterhin für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich bleibt. Sie beugt Bestrebungen vor, wirtschaftlich zusammenhängende Bilanzpositionen einzeln zu bewerten. Der handels- und steuerrechtliche Grundsatz der Einzelbewertung (§ 240 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 3



Drucksache 326/1/05

... Mit der vorgesehenen Änderung wird die Unterscheidung zwischen gewerbe- und spielbankrechtlich zugelassenen Spielen in das Umsatzsteuerrecht aufgenommen, um zukünftig Spielbankbetreibern keine Steuerbefreiung für Tätigkeiten zu gewähren, die für Wirtschaftsteilnehmer, die nicht Spielbank-betreiber sind, nicht gilt. Damit wird - entsprechend der Rechtsprechung (z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2003 - 6(B) 33.03 -) - auch umsatzsteuerrechtlich klargestellt, dass es sich bei den in Spielhallen und Spielbanken angebotenen Glücksspielen grundsätzlich nicht um die Ausübung der gleichen Tätigkeit handelt und diese auch nicht im Wettbewerb zueinander stehen.



Drucksache 479/1/05

... Das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) vom 8. April 1922 und die vom Reichsminister der Finanzen dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen (RennwLottAB) vom 16. Juni 1922 enthalten ordnungsrechtliche, gewerberechtliche und steuerrechtliche Bestimmungen.



Drucksache 321/05

... Wirtschaftskreise, insbesondere die mittelständischen Unternehmen, werden durch die steuerrechtlichen Maßnahmen per Saldo entlastet. Steuerinduzierte Einzelpreisänderungen lassen sich nicht ausschließen. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.