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15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steuerentlastungsgesetzes"


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Drucksache 432/14

... Der Bundesrechnungshof hat in der Vergangenheit bereits mehrfach die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gerügt und angemahnt, diese zielgenauer zu regeln oder gar ganz abzuschaffen. Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 reagierte der Gesetzgeber auf die Kritik des Bundesrechnungshofs 1995 (vgl. BT-Drs. 13/2600, S. 108) dergestalt, dass durch Änderung der Grenzen für die Zugangsberechtigung die Zahl der Anwendungsfälle deutlich reduziert, die Gewinnpauschalen für landwirtschaftliche Betriebe ohne Sondergewinne deutlich erhöht und die unmittelbare Anbindung an die Einheitsbewertung zum 1.1.1964 aufgegeben wurde. Gleichzeitig erfolgte eine Vereinfachung durch Pauschalierung und Nichterfassung von Sondertätigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs in seinem Bericht nach § 99 Bundeshaushaltsordnung vom 17. Januar 2012 (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10c
Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

§ 13a
Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen

§ 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Anlage 1a
(zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 26
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu § 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 26

Zu Buchstabe c

Zu § 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 3

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu § 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu § 6

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu Nummer 3

Zu § 21

Zu § 21

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu § 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu § 4

Zu Buchstabe b

Zu § 4

Zu Nummer 3

Zu § 13b

Zu Nummer 4

Zu § 18

Zu Nummer 5

Zu § 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 43/09

... ob § 2 Satz 2 Nr. 4 des Investitionszulagengesetzes 1996 i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999 vom 19. Dezember 1998 insoweit mit Artikel 20 Abs. 3 GG vereinbar ist, als die Vorschrift auch Investitionen umfasst, bezüglich derer der Investor eine bindende Investitionsentscheidung vor dem 28. September 1998 getroffen hat - 1 BvL 3/ 08 -



Drucksache 606/08

... es i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit (Artikel 20 Abs. 3, Artikel 19 Abs. 4 GG) verfassungswidrig sind.



Drucksache 606/08 (Beschluss)

... es i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit (Artikel 20 Abs. 3, Artikel 19 Abs. 4 GG) verfassungswidrig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/08 (Beschluss)




2 I.

a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union

aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments

bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission

cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen

dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente

ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen

b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit

aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung

bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union

cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union

dd Recht auf Austritt

2 II.


 
 
 


Drucksache 842/06

... i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 mit Artikel 20 Abs. 3 i.V.m. Artikel 2 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als Entschädigungen i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1



Drucksache 667/06

... i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 und Artikel 18 Abs. 1 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002,



Drucksache 774/05

... i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 402) insoweit verfassungswidrig ist, als danach private Grundstücksveräußerungsgeschäfte, die nach dem 31. Dezember 1998 erfolgen und bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren bereits abgelaufen war, ohne Übergangsregelung der Einkommensteuer unterworfen werden



Drucksache 894/04

... - Mit der Steuerreform werden bis 2005 private Haushalte um 16,7 Mrd. Euro entlastet. Der Grundfreibetrag wurde in weiteren Schritten ab 2004 auf 7.664 Euro angehoben, der Eingangssteuersatz auf 16 Prozent und der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent gesenkt. Ab 2005 wird der Eingangssteuersatz auf 15 Prozent abgesenkt; der Spitzensteuersatz wird dann 42 Prozent betragen. Infolge des Steuerentlastungsgesetzes 1999/ 2000/ 2002, der Steuerreform 2000 und der Familienförderungsgesetze sowie weiterer Reformmaßnahmen wird ein Ehepaar mit zwei Kindern bei durchschnittlichem Einkommen (Jahresbrutto 30.678 Euro) im Jahr 2005 um mehr als 2.600 Euro steuerlich einschließlich Kindergelderhöhung im Vergleich zum Jahr 1998 entlastet. Die Höhe des Einkommens eines Ehepaares mit zwei Kindern, für das keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt ebenfalls von 17.201 Euro im Jahre 1998 auf 20.417 Euro im Jahr 2005.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 894/04




Bericht

I. Ausgangslage: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001

II. Stellungnahme der Bundesregierung

III. Aussagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94

IV. Umsetzung des Urteils in der Sozialen Pflegeversicherung

V. Zur Gesetzlichen Rentenversicherung

VI. Zur gesetzlichen Krankenversicherung

VII. Zur Gesetzlichen Unfallversicherung

VIII. Zur Arbeitsförderung Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

IX. Bessere Rahmenbedingungen für das Leben mit Familien - Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen durch eine bereichsübergreifende Familienpolitik


 
 
 


Drucksache 432/14 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 432/1/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.