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147 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steuerbelastung"


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Drucksache 168/09 (Beschluss)

... Ein Zeitraum von nur sechs Monaten zwischen dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes und der Antragstellung dürfte in vielen Fällen zu kurz sein, um zu prüfen, ob die Anwendung des neuen Rechts zu einer geringeren Steuerbelastung führt. Der Anwendungszeitraum wird deshalb bis zum 31. Dezember 2009 verlängert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

Artikel 1a
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

§ 88b
Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung

19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3b
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

23. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 681/1/09

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Begründung der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung eine Einbindung der Länder in die Bestimmung eines Staates als nicht kooperativ im Sinne eines Steueroasenlandes allein über das bei reinen Verwaltungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen übliche Verfahren erfolgen soll. Er hält dieses Verfahren weder für verfassungsfest noch der außen- und wirtschaftspolitischen Tragweite der Entscheidung angemessen. Die konstitutive Entscheidung über eine Einordnung eines Gebietes als Steueroase, die erhebliche Steuerbelastungen auslösen kann, bedarf nach Überzeugung des Bundesrates einer parlamentarischen Grundlage.



Drucksache 681/09 (Beschluss)

... Die konstitutive Entscheidung über eine Einordnung eines Gebietes als Steueroase, die erhebliche Steuerbelastungen auslösen kann, bedarf nach Überzeugung des Bundesrates einer parlamentarischen Grundlage.



Drucksache 168/09

... Vorsorgeaufwendungen werden in pauschalierter Form nunmehr grundsätzlich in allen Steuerklassen berücksichtigt, weil diese bei jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer (z.B. bei Steuerklasse V) und bei gesetzlich Versicherten auch bei einer Mehrfachbeschäftigung (Steuerklasse VI) anfallen. Somit wirken sich erstmals auch in den Steuerklassen V und VI die geleisteten Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung und für eine gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren und nicht erst bei der Einkommensteuerveranlagung aus. Dies kann die Steuerbelastung in den Steuerklassen V und VI erheblich senken. In der Steuerklasse III ergeben sich dadurch im Lohnsteuerabzugsverfahren gegenüber dem geltenden Recht in der Regel keine oder nur geringfügige Nachteile, weil die bisherigen Höchstbeträge insbesondere für Kranken- und Pflegeversicherung die steuerliche Auswirkung begrenzten. Lediglich bei privat versicherten Arbeitnehmern (z.B. Beamte) muss die Berücksichtigung auf die Steuerklassen I bis V begrenzt werden, da in diesen Fällen eine Mehrfachbeschäftigung nicht zu einer höheren oder zusätzlichen Beitragsleistung führt. Eine Berücksichtigung der Beiträge auch in Steuerklasse VI würde daher zu einer ungerechtfertigten Begünstigung führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 10c
Sonderausgaben-Pauschbetrag

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle

§ 22
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 23
Erprobung des Verfahrens

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434t
Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Behandlung von Grenzgängern

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen insgesamt

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 10

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 10c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Erster Teil

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zweiter Teil

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 22

Zu § 23

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 764: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung – BürgerEntlastG)


 
 
 


Drucksache 168/1/09

... Ein Zeitraum von nur sechs Monaten zwischen dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes und der Antragstellung dürfte in vielen Fällen zu kurz sein, um zu prüfen, ob die Anwendung des neuen Rechts zu einer geringeren Steuerbelastung führt. Der Anwendungszeitraum wird deshalb bis zum 31. Dezember 2009 verlängert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

25. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 205/09

... Die Bekämpfung des Steuerbetrugs ist ein Bestandteil der Strategie von Lissabon. In ihrer Mitteilung vom 25. Oktober 2005 über den Beitrag der Steuer- und Zollpolitik zur Lissabon-Strategie hat die Kommission unterstrichen, dass der Steuerbetrug zu erheblichen Verzerrungen auf dem Binnenmarkt führt, fairen Wettbewerb verhindert und Steuereinnahmen mindert, die für die Finanzierung öffentlicher Leistungen auf nationaler Ebene bestimmt sind. Mit zunehmenden Betrugsfällen erhöht sich die Steuerbelastung steuerehrlicher Unternehmen, da die Staaten gezwungen sind, ihre Einnahmeausfälle auszugleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr

b Gesamtschuldnerische Haftung

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr

b Gesamtschuldnerische Haftung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr

b Gesamtschuldnerische Haftung

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr

b Gesamtschuldnerische Haftung

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr

b Gesamtschuldnerische Haftung

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Entsprechungstabelle

Einzelerläuterung zum Vorschlag

a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr

b Gesamtschuldnerische Haftung

Artikel 1

Artikel 205

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 650/08

... - die gängigste Preisklasse als Bezugsgröße für die EU-Mindestanforderungen für Verbrauchsteuern und zur Ermittlung des Anteils der spezifischen Verbrauchsteuer an der gesamten Steuerbelastung abzuschaffen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/08




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Zielsetzung des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Zielen und der in anderen Bereichen verfolgten Politik der Union

2 Anhörung der betroffenen Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der betroffenen Kreise

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 2a

Artikel 4

Artikel 2

Artikel 4

Artikel 3

Artikel 3

Artikel 16

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 4/08 (Beschluss)

... auch in den Fällen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 und 3 sowie § 7 Abs. 7 ErbStG zur Anwendung kommt. Anderenfalls könnte es gerade in den Fällen, in denen zur Liquiditätssicherung des Betriebes eine Buchwertabfindung für ausscheidende Gesellschafter vereinbart wurde, zu einer unangemessenen Erbschaftsteuerbelastung für die fortführenden Gesellschafter kommen.



Drucksache 4/08

... Liquiditätsreserven und Investitionsfähigkeit sollen durch staatliche Ansprüche nicht erschöpft werden. Gerade Zeiten des Betriebsübergangs brauchen stabile Rahmenbedingungen, weil sie oft Umstrukturierungen und Neuinvestitionen erforderlich machen. Deshalb wird allen Betrieben eine Verschonung angeboten, die ihre Liquidität schützt Investitionen nicht verhindert und so Arbeitsplätze sichert. Die Erbschaftsteuerbelastung wird dadurch planbar und verkraftbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 3
Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

7. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 12

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Nummern 25 bis 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Teil A (Allgemeines)

Zu § 157

Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 158

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 159

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 160

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 161

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 162

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 163

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 164

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 165

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 166

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 167

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu § 171

Zu § 172

Zu § 173

Zu § 174

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 175

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil C (Grundvermögen)

Zu § 176

Zu § 177

Zu § 178

Zu § 179

Zu § 180

Zu § 181

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 182

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 183

Zu § 184

Zu § 185

Zu § 186

Zu § 187

Zu Nummer 15

Zu § 188

Zu § 189

Zu Nummer 16

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 4/1/08

... auch in den Fällen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 und 3 sowie § 7 Abs. 7 ErbStG zur Anwendung kommt. Anderenfalls könnte es gerade in den Fällen, in denen zur Liquiditätssicherung des Betriebes eine Buchwertabfindung für ausscheidende Gesellschafter vereinbart wurde, zu einer unangemessenen Erbschaftsteuerbelastung für die fortführenden Gesellschafter kommen.



Drucksache 239/08

... Das im Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital dient als Grundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung. Ob insoweit eine tatsächliche Steuerbelastung für den Steuerpflichtigen eintritt, hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen des Betreffenden in der Auszahlungsphase ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 239/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 92a
Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

§ 92b
Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

Artikel 2
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 5
Zertifizierung

§ 7
Informationspflicht des Anbieters; Sicherungsschein

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Bausparkassen

Artikel 4
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

§ 20
Anwendungsvorschrift

Artikel 7
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

5 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

5 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 92a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 92b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 462: Gesetz zur Verbesserung der Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersversorgung (Eigenheimrentengesetz – ERG)


 
 
 


Drucksache 982/08

... 40. unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten ihre Finanzpolitik nachhaltig gestalten sollten, indem die Steuerbelastung gerecht auf Arbeitnehmer, Verbraucher, Wirtschaftsunternehmen und Kapitaleinkünfte über die Generationen hinweg verteilt wird

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 982/08




Allgemeine Erwägungen

2 Arbeitskräfte

2 Renten

Finanzielle Tragfähigkeit

Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege


 
 
 


Drucksache 352/08

... 1Zur Bestimmung des jeweils angemessenen Kapitalisierungszinssatzes ist unter Berücksichtigung der Steuerbelastung vom Zins für eine risikolose Investition auszugehen, auf den ein funktions- und risikoadäquater Zuschlag vorzunehmen ist. 2Die Laufzeit der vergleichbaren risikolosen Investition richtet sich danach, wie lange die übernommene Funktion voraussichtlich ausgeübt wird. 3Der Zuschlag ist so zu bemessen, dass er sowohl für das übernehmende als auch für das verlagernde Unternehmen die in vergleichbaren Fällen jeweils unternehmensübliche Risikobeurteilung berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Anwendung der Regelungen zum Transferpaket

Abschnitt 2
Wert des Transferpakets und Ansatz der Verrechnungspreise für seine Bestandteile

§ 3
Wert des Transferpakets

§ 4
Bestandteile des Transferpakets

§ 5
Kapitalisierungszinssatz

§ 6
Kapitalisierungszeitraum

§ 7
Bestimmung des Einigungsbereichs

§ 8
Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche

Abschnitt 3
Einzelheiten in Fällen nachträglicher Anpassungen

§ 9
Anpassungsregelung des Steuerpflichtigen

§ 10
Erhebliche Abweichung

§ 11
Angemessene Anpassung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 12
Anwendungsvorschrift

§ 13
Inkrafttreten

II. Begründung:

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 530: Entwurf einer Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung – FVerlV)


 
 
 


Drucksache 605/08 Steuerbelastung


Drucksache 813/08

... 5. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, ihre Reformen im Bereich der Steuer- und Sozialversicherungssysteme weiterzuführen und so die Steuerbelastung für die Arbeitnehmer zu verringern;



Drucksache 544/07 (Beschluss)

... Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde zur Verbesserung der Steuerbelastungstransparenz das Betriebsausgabenabzugsverbot für die Gewerbesteuer eingeführt (§ 4 Abs. 5b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 1 EStG , Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7 GewStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 14 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 260a - neu - EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3c – neu – § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und 37 § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG

Zu § 4

Zu § 4

7. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und Nr. 37 Buchst. c2 - neu - § 4 Abs. 5 und Abs. 5b, § 52 Abs. 12 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 3e - neu - und Nr. 5 Buchstabe a § 4f Satz 5 und § 10 Abs. 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 3f - neu - § 4h Abs. 3 EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Nr. 1a und 1b EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a und b § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 10 Abs. 4 EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6a – neu – § 10b Abs. 1 EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - und 37 Buchstabe d1 - neu - §§ 15 Abs. 4 und 52 Abs. 32b EStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

16. Zu Artikel 1 Nr. 7b - neu -, 8 und 9 Buchstabe a §§ 19 Abs. 2, 22 und 22a EStG Artikel 2a - neu - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c - neu - § 22a Abs. 4 - neu - EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 32b EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 32b Abs. 3 Satz 1 EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - und 37 Buchstabe h1 - neu - §§ 35 Abs. 1 und 52 Abs. 50a EStG

Zu Nummer 14a

Zu Nummer 37

22. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG Artikel 27a – neu – Melderechtsrahmengesetz

Zu Artikel Nr. 22 (§ 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG)

Zu Artikel 27a

24. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 4 EStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 41b Abs. 1 EStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 28a - neu - § 44 Abs. 1 EStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe 0a - neu - und c - neu - § 46 Abs. 2 und 5 EStG

28. Zu Artikel 1 nach Nummer 30 § 50 Abs. 1 EStG

29. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe c3 - neu - § 52 Abs. 23 EStG

30. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe d § 52 Abs. 23e EStG

31. Zu Artikel 1 Nr. 43a - neu - § 91 Abs. 1 EStG

32. Zu Artikel 1a - neu - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

33. Zu Artikel 1a - neu - § 54 Abs. 1 EStDV

34. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 5 Abs. 1 KStG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG

36. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 KStG

37. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a, 6 und 7 §§ 37 Abs. 4, 38 Abs. 4 bis 9 und 40 KStG

38. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 37 Abs. 5 Satz 4 KStG

39. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz Artikel 4 Umwandlungsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nr. 2a - neu - und 3 § 18 Abs. 3 und § 27 Abs. 1a UmwStG

42. Zu Artikel 4 Nr. 2b - neu - § 22 Abs. 2 UmwStG

43. Zu Artikel 4 Nr. 2c - neu - § 23 Abs. 1 UmwStG

44. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 4 Nr. 8 UStG

45. Zu Artikel 8 Nr. 4a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

46. Zu Artikel 14 Nr. 2 § 42 AO

47. Zu Artikel 14 Nr. 3 § 116 Abs. 1 AO

48. Zu Artikel 14 Nr. 5a - neu - § 367 Abs. 2 AO

49. Zu Artikel 14 Nr. 6 § 393 Abs. 3 AO

50. Zu Artikel 18 Nr. 4 und 8 §§ 2c und 7a StStatG

51. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu -, 02 - neu - und 2 § 2 Abs. 2a - neu -, § 5 Abs. 2 und § 18 InvStG

52. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe d - neu - § 13 Abs. 4 und § 18 Abs. 5 - neu - InvStG

53. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3, § 18 Abs. 9 - neu - InvStG

54. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu - und 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3 und § 18 Abs. 9 - neu - InvStG

55. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe f - neu - § 13 Abs. 4 Satz 4 - neu - und § 18 Abs. 10 - neu - InvStG

56. Zu Artikel 23 Nr. 1b - neu - und 2 Buchstabe g - neu - § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 11 - neu - InvStG

57. Zu Artikel 23 Investmentsteuergesetz

58. Zu Artikel 26a - neu - Steuerberatungsgesetz

59. Zu Artikel 28 Abs. 3 Inkrafttreten

60. Zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problematik für Tagespflegepersonen


 
 
 


Drucksache 297/07

... 30. bekundet seine Überzeugung, dass bei ansonsten gleichbleibenden Gegebenheiten das neue System weder zu einem Anstieg der öffentlichen Gesamtausgaben noch zu einer Erhöhung der Steuerbelastung für die Bürger führen darf; gelangt zu der Schlussfolgerung, dass im Falle einer direkten vollständigen oder teilweisen Zuweisung einer für alle Bürger sichtbaren Steuer an die Europäische Union im Rahmen eines neuen Systems eine entsprechende Reduzierung an anderer Stelle vorgenommen werden müsste; regt an, dass die nationalen Rechnungshöfe und der Europäische Rechnungshof aufgefordert werden sollten, die Einhaltung dieses Grundsatzes zu überprüfen und zu gewährleisten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/07




Mängel des derzeitigen Finanzierungssystems

Erste Phase der Reform: ein verbessertes System der nationalen Beiträge

Gleichheit zwischen den Mitgliedstaaten

Einfache Darstellung

Solidarität und gleiche Würde unter den Mitgliedstaaten

Politische Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Überprüfung der Ausgaben

Vorläufiger Übergangscharakter des Systems

Empfehlungen für ein verbessertes System der nationalen Beiträge

Die Schreyer-Vorschläge

Struktur - und Kohäsionsausgaben

2 Schlussfolgerung

Zweite Phase der Reform: ein neues Eigenmittelsystem

Umfassende Wahrung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten

Steuerliche Neutralität

Schrittweise Einführung des neuen Systems

Herstellung einer eindeutigen politischen Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Reform der Ausgaben

Mögliche Optionen für die Zukunft

Anhang

Vormerkungen für Projekte:

Vormerkungen für Regionen

Sonderfonds für Mitgliedstaaten

3 Sonderbedingungen

Sonderbedingungen in Rechtsgrundlagen

Sonderbedingungen zur Finanzierung des Haushalts


 
 
 


Drucksache 533/07

... 17. Um die Investitionskraft der Unternehmen zu stärken und die Attraktivität des Standorts Deutschland – auch und gerade im Interesse des Erhalts und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze – erheblich zu erhöhen, hat die Bundesregierung die Unternehmensbesteuerung reformiert (vgl. Tabelle lfd. Nr. 107). Die Reform wird zum 1. Januar 2008 in Kraft treten und die Steuerbelastung inländischer Unternehmen rechtsformunabhängig deutlich reduzieren. Die nominale Belastung der Unternehmensgewinne sinkt auf unter 30% und liegt damit künftig im Mittelfeld der EU 15. Die Unternehmensteuerreform ist außerdem durch eine ausgeprägte Mittelstandskomponente gekennzeichnet:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/07




Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 – 2008 Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007

Teil I

1. Einleitung

1.1. Institutioneller Rahmen

1.2. Aktuelle Wirtschaftslage

2. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten – soziale Sicherheit wahren

2.1. Konsolidierung fortsetzen

2.2. Soziale Sicherungssysteme reformieren

3. Strukturellen Wandel voranbringen

3.1. Wissensgesellschaft ausbauen

3.2. Wettbewerbsfähigkeit und Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit stärken

4. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten

5. Ausblick

Anhang zum
Teil I

Teil II
Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung im Rahmen des Nationalen Reformprogramms 2006 – 2007


 
 
 


Drucksache 196/07

... Indem alle Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, ihr Steuerniveau unter die jeweilige Höhe vom 1. Januar 2003 zu senken, sofern die Mindestbeträge eingehalten werden und die Gesamtsteuerbelastung infolge der Einführung von Straßenbenutzungsgebühren weitgehend gleich bleibt ( vgl. oben Beschreibung der Option C2+), können bei der neuen Regelung mehr Mitgliedstaaten zwischen gewerblich und nicht gewerblich genutztem Gasölkraftstoff unterscheiden indem sie den Steuersatz für nicht gewerblich genutztes Gasöl konstant halten und den für gewerblich genutzten herabsetzen.



Drucksache 220/07 (Beschluss)

... Damit sollen Gestaltungen verhindert werden, bei denen auf Grund der Steuersatzspreizung betriebliche Gewinne z.B. in Form von Darlehenszinsen abgesaugt werden und so die Steuerbelastung auf den Abgeltungsteuersatz reduziert wird. Die Regelung schießt aber über das Ziel der Verhinderung von Missbräuchen hinaus, indem sie ein gestalterisches Wirken des Steuerpflichtigen bereits dann annimmt, wenn der Steuerpflichtige zu mindestens 1 Prozent an der Gesellschaft beteiligt ist. Ein steuerschädliches, gestalterisches Mitwirken des Steuerpflichtigen setzt aber voraus, dass dieser auf das Verhalten der Gesellschaft in einem gewissen Maße einwirken kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG

25. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG

26. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

27. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

28. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG

29. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz

30. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG

31. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

32. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG

34. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG

35. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz

36. Zum Gesetzentwurf allgemein

37. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 220/1/07

... Damit sollen Gestaltungen verhindert werden, bei denen auf Grund der Steuersatzspreizung betriebliche Gewinne z.B. in Form von Darlehenszinsen abgesaugt werden und so die Steuerbelastung auf den Abgeltungsteuersatz reduziert wird. Die Regelung schießt aber über das Ziel der Verhinderung von Missbräuchen hinaus, indem sie ein gestalterisches Wirken des Steuerpflichtigen bereits dann annimmt, wenn der Steuerpflichtige zu mindestens 1 Prozent an der Gesellschaft beteiligt ist. Ein steuerschädliches, gestalterisches Mitwirken des Steuerpflichtigen setzt aber voraus, dass dieser auf das Verhalten der Gesellschaft in einem gewissen Maße einwirken kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 2 Buchstabe c Satz 2 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b und c § 6 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 sowie Abs. 2a EStG ,

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 7 Abs. 3a - neu - EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - und 39 Buchstabe m - neu - § 35a Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 52 Abs. 50b EStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG

28. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG

29. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG

30. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG

31. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG

32. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG

33. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 KStG

34. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG

35. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

36. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

37. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

38. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG

39. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz

40. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG

41. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 Buchstabe d, e und f GewStG

42. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO

Zu Nummer 5

43. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

44. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG

45. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG

46. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz

47. Zu Artikel 10 Zerlegungsgesetz :

Begründung

2 Allgemein

Im Einzelnen

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zum Gesetzentwurf allgemein

49. Zum Gesetzentwurf allgemein

50. Zum Gesetzentwurf allgemein

51. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 196/1/07

... Faktisch haben weder die Vorgänger-Richtlinien 92/81/EWG bzw. 92/82/EWG noch die oben genannte Richtlinie zu einer spürbaren Harmonisierung der Verbrauchsteuerbelastung für Agrardiesel geführt. Im Gegenteil: Während die steuerliche Belastung der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland noch gestiegen ist (Einführung eines Selbstbehalts, einer Obergrenze für rückerstattungsfähige Verbrauchsmengen), haben andere Mitgliedstaaten zur gleichen Zeit die Belastung ihrer Landwirte spürbar gesenkt bzw. erheben keine Steuer auf Agrardiesel. Die Bundesregierung sollte angesichts der oben beschriebenen Entwicklung mit Nachdruck aufgefordert werden, ihre in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Absicht einer stärker harmonisierten Energiebesteuerung in der EU auch für den landwirtschaftlichen Bereich in die Tat umzusetzen.



Drucksache 567/1/07

... Der Vorteil für die institutionellen Anleger ist, dass sie nicht durch Gewerbesteuerbelastung auf der Fondsebene benachteiligt werden, und für die ausländischen Anleger, dass nicht automatisch eine inländische Betriebsstätte begründet wird.



Drucksache 384/07

... (3) Der Begünstigungsbetrag ist der im Veranlagungszeitraum nach Absatz 1 Satz 1 auf Antrag begünstigte Gewinn. Der Begünstigungsbetrag des Veranlagungszeitraums, vermindert um die darauf entfallende Steuerbelastung nach Absatz 1 und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag, vermehrt um den nachversteuerungspflichtigen Betrag. des Vorjahres und den auf diesen Betrieb oder Mitunternehmeranteil nach Absatz 5 übertragenen nachversteuerungspflichtigen Betrag, vermindert um den Nachversteuerungsbetrag im Sinne des Absatzes 4 und den auf einen anderen Betrieb oder Mitunternehmeranteil nach Absatz 5 übertragenen nachversteuerungspflichtigen Betrag, ist der nachversteuerungspflichtige Betrag des Betriebs oder Mitunternehmeranteils zum Ende des Veranlagungszeitraums. Dieser ist für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil jährlich gesondert festzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 384/07




Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 12
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 12a
Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 722/07

... Tatsächlich betroffen sind etwa ein bis drei Reeder, die zukünftig eine etwas höhere Steuerbelastung tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des MARPOL-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines:

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den Einzelbestimmungen:

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

a Änderung in Abs. 1:

b Aufhebung des Abs. 3:

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:

VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:

VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:

X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:

XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 568/07

... Durch Multiplikation der Steuerbeträge mit der Zahl der in der entsprechenden Gruppe erfassten Arbeitnehmer und Division der sich hiernach ergebenden Summe der Steuerbeträge durch die Gesamtzahl der Arbeitnehmer und den Durchschnittsbetrag der pauschal zu besteuernden Bezüge ist hiernach die durchschnittliche Steuerbelastung zu berechnen, der die pauschal zu besteuernden Bezüge unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008)

4 Abkürzungsverzeichnis

4 Einführung1

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Unterstützungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Begünstigte Tätigkeiten

5 Nebenberuflichkeit

5 Arbeitgeber/Auftraggeber

Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Gemischte Tätigkeiten

5 Höchstbetrag

Werbungskosten - bzw. Betriebsausgabenabzug

5 Lohnsteuerverfahren

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen

Den gesetzlichen Pflichtbeiträgen gleichgestellte Zuschüsse

Höhe der steuerfreien Zuschüsse, Nachweis

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3b

5 Allgemeines

5 Grundlohn

Nachtarbeit an Sonntagen und Feiertagen

Feiertagsarbeit an Sonntagen

Zusammentreffen mit Mehrarbeitszuschlägen

Nachweis der begünstigten Arbeitszeiten

Pauschale Zuschläge

Zeitversetzte Auszahlung

Zu § 8

5 Allgemeines

Einzelbewertung von Sachbezügen

Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG

Amtliche Sachbezugswerte

Unterkunft oder Wohnung

Kantinenmahlzeiten und Essenmarken

Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Gestellung von Kraftfahrzeugen

Gestellung eines Kraftfahrzeugs mit Fahrer

R 8.2 Bezug von Waren und Dienstleistungen § 8 Abs. 3 EStG

Zu § 9

R 9.2 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung

R 9.3 Ausgaben im Zusammenhang mit Berufsverbänden

R 9.4 Reisekosten

5 Reisekostenbegriff

Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Regelmäßige Arbeitsstätte

R 9.5 Fahrtkosten als Reisekosten

5 Allgemeines

Erstattung durch den Arbeitgeber

Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten R 9.6

5 Allgemeines

5 Konkurrenzregelung

Besonderheiten bei Auswärtstätigkeiten im Ausland

5 Dreimonatsfrist

R 9.7 Übernachtungskosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.8 Reisenebenkosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen

R 9.9 Umzugskosten

5 Allgemeines

Höhe der Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.10 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

Maßgebliche Wohnung

Fahrten mit einem zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug

Behinderte Menschen i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 11 EStG

R 9.11 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung Doppelte Haushaltsführung

Berufliche Veranlassung

Eigener Hausstand

Ort der Zweitwohnung

Notwendige Mehraufwendungen

Notwendige Fahrtkosten

Notwendige Verpflegungsmehraufwendungen

Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung

5 Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber oder Werbungskostenabzug

R 9.12 Arbeitsmittel

R 9.13 Werbungskosten bei Heimarbeitern

Zu § 19

R 19.2 Nebentätigkeit und Aushilfstätigkeit

R 19.3 Arbeitslohn

R 19.4 Vermittlungsprovisionen

R 19.5 Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

5 Allgemeines

Begriff der Betriebsveranstaltung

Herkömmlichkeit Üblichkeit der Betriebsveranstaltung

Übliche Zuwendungen

Besteuerung der Zuwendungen

R 19.6 Aufmerksamkeiten

R 19.7 Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

R 19.8 Versorgungsbezüge

R 19.9 Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers

Zu § 19a

R 19a Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen

5 Allgemeines

Umwandlung von Arbeitslohn

Begriff der Vermögensbeteiligungen

Wert der Vermögensbeteiligung

Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils

Zu § 38

R 38.1 Steuerabzug vom Arbeitslohn

R 38.2 Zufluss von Arbeitslohn

R 38.3 Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers

R 38.4 Lohnzahlung durch Dritte

Unechte Lohnzahlung durch Dritte

Echte Lohnzahlung durch Dritte

R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte

Zu § 39

R 39.1 Verfahren bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte

Grundlagen und Abschluss des allgemeinen Ausstellungsverfahrens

Antrag auf Änderung

Bescheinigung von Kindern

Bescheinigung der Religionsgemeinschaft

Eintragung des Gemeindeschlüssels und der Nummer des Finanzamts

Eintragung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene

Ausstellung von Lohnsteuerkarten mit den Steuerklassen V und VI

Ausstellung von Lohnsteuerkarten für Gefangene und Haftentlassene

Verpflichtung der Gemeinde und des Arbeitnehmers

Verzeichnis der ausgestellten Lohnsteuerkarten

5 Sicherheitsmaßnahmen

R 39.2 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuerkarte Änderung unrichtiger Eintragungen

Änderung der Steuerklassen

5 Steuerklassenwechsel

Änderung der Eintragungen für Kinder durch die Gemeinde; steuerliche Lebensbescheinigung

Änderung der Eintragungen für Kinder durch das Finanzamt

Vereinfachte Eintragung

Übertragung eines Kinderfreibetrags

Mitteilung

Zeitliche Wirkung der Eintragung

Örtliche Zuständigkeit

R 39.3 Nachträgliche Ausstellung von Lohnsteuerkarten

5 Allgemeines

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Eheschließung

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte für den Ehegatten

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Auflösung der Ehe

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Tod des Ehegatten

Ersatz -Lohnsteuerkarte

Zu § 39a

R39a.1 Verfahren bei der Eintragung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags auf der Lohnsteuerkarte

5 Allgemeines

5 Antragsgrenze

Freibetrag wegen außergewöhnlicher Belastung

Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs.1 Nr. 7 EStG

Umrechnung des Jahresfreibetrags oder des Jahreshinzurechnungsbetrags

Änderung eines eingetragenen Freibetrags oder Hinzurechnungsbetrags

R 39a.2 Freibetrag wegen negativer Einkünfte

R 39a.3 Freibeträge bei Ehegatten

5 Werbungskosten

5 Sonderausgaben

Außergewöhnliche Belastungen

Behinderten -Pauschbetrag

Aufteilung des Freibetrags

Zu § 39b

Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte R 39b.1

R 39b.2 Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge

R 39b.3 Freibeträge für Versorgungsbezüge

R 39b.4 Altersentlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug

R 39b.5 Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn

5 Allgemeines

Nachzahlungen, Vorauszahlungen

5 Abschlagszahlungen

R 39b.6 Einbehaltung der Lohnsteuer von sonstigen Bezügen

5 Allgemeines

Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn

Sonstige Bezüge nach Ende des Dienstverhältnisses

Zusammentreffen regulär und ermäßigt besteuerter sonstiger Bezüge

R 39b.7 Berücksichtigung der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug

5 Allgemeines

Ungekürzte Vorsorgepauschale

Gekürzte Vorsorgepauschale

R 39b.8 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 39b.9 Besteuerung des Nettolohns

R 39b.10 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Zu § 39c

R 39c Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte

Zu § 39d

R 39d Durchführung des Lohnsteuerabzugs für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.

Ausübung oder Verwertung § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a EStG

Befreiung von der beschränkten Einkommensteuerpflicht

Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalisten, Bildberichterstatter und Artisten

Zu § 40

R 40.1 Größere Zahl von Fällen

Beachtung der Pauschalierungsgrenze

Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes

R 40.2 Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz § 40 Abs. 2 EStG

5 Allgemeines

Verhältnis zur Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

5 Erholungsbeihilfen

5 Reisekosten

Personalcomputer und Internet

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Zu § 40a

5 Allgemeines

Gelegentliche Beschäftigung

Unvorhersehbarer Zeitpunkt

Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenzen

Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

R 40a.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Zu § 40b

zu R 40b.1 Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

5 Direktversicherung

5 Rückdeckungsversicherung

5 Pensionskasse

5 Barlohnkürzung

Voraussetzungen der Pauschalierung

Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenze

5 Durchschnittsberechnung

5 Vervielfältigungsregelung

Rückzahlung pauschal besteuerbarer Leistungen

R40b.2 Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu einer Gruppenunfallversicherung

Zu § 41

R41.1 Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft

R 41.2 Aufzeichnung des Großbuchstabens U

R 41.3 Betriebsstätte

Zu § 41a

R 41a.1 Lohnsteuer-Anmeldung

R 41a.2 Abführung der Lohnsteuer

Zu § 41b

R 41b. Abschluss des Lohnsteuerabzugs

5 Lohnsteuerbescheinigungen

Verbleib der Lohnsteuerkarten

Lohnsteuerbescheinigungen von öffentlichen Kassen

Zu § 41c

R 41c.1 Änderung des Lohnsteuerabzugs

R 41c.2 Anzeigepflichten des Arbeitgebers

R 41c.3 Nachforderung von Lohnsteuer

Zu § 42b

R42b Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber

Zu § 42d

R 42d.1 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

5 Allgemeines

Haftung anderer Personen

5 Gesamtschuldner

5 Ermessensprüfung

5 Haftungsbescheid

5 Nachforderungsbescheid

5 Zahlungsfrist

R 42d.2 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

5 Allgemeines

Inanspruchnahme des Entleihers nach § 42d Abs. 6 EStG

Inanspruchnahme des Verleihers nach § 42d Abs. 7 EStG

Sicherungsverfahren nach § 42d Abs. 8 EStG

5 Haftungsverfahren

5 Zuständigkeit

R 42d.3 Haftung bei Lohnsteuerabzug durch einen Dritten

Zu § 42e

Zu § 42f

R 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

Anwendung der Lohnsteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Lohnsteuerrichtlinien 2008 (LStR 2008)


 
 
 


Drucksache 621/06

... Die Vorschrift wird präzisiert, da ihr derzeitiger Wortlaut im Ergebnis zu einer Steuerbelastung von Prozessen führt, die vor dem Inkrafttreten des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

1. § 50 wird wie folgt gefasst:

2. § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 54 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 55 wird aufgehoben.

5. § 55 wird wie folgt gefasst:

6. § 57 Abs. 5 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

7. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

a Einführung einer Biokraftstoffquote

b Weitere Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

4. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

5. Befristung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

6. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu den Absätzen 6 und 7

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu § 37a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 206/06

... Euro für 1 000 Liter. Dies führt im Ergebnis zu einer Steuerbelastung von 0,10 Euro je Liter, da Biodiesel nach § 2 Abs. 4 wie Dieselkraftstoff (§ 2 Abs. 1 Nr. 4b) zu besteuern ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Energiesteuergesetz(EnergieStG)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Energieerzeugnisse

§ 2
Steuertarif

§ 3
Begünstigte Anlagen

Kapitel 2
Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Abschnitt 1
Steueraussetzung

§ 4
Anwendungsbereich

§ 5
Steueraussetzungsverfahren

§ 6
Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse

§ 7
Lager für Energieerzeugnisse

§ 8
Entstehung der Steuer bei Entnahme in den freien Verkehr

§ 9
Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes

§ 10
Verkehr im Steuergebiet

§ 11
Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Verbringen nach Einfuhr

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung

Abschnitt 2
Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs

§ 15
Verbringen zu gewerblichen Zwecken

§ 16
Verbringen zu privaten Zwecken

§ 17
Entnahme aus Hauptbehältern

§ 18
Versandhandel

§ 19
Einfuhr Werden Energieerzeugnisse nach § 4 aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingeführt oder befinden sie sich

Abschnitt 3
Freier Verkehr in sonstigen Fällen

§ 20
Differenzversteuerung

§ 21
Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse

§ 22
Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse nach § 4, Auffangtatbestand

§ 23
Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse

Abschnitt 4
Steuerbefreiungen

§ 24
Begriffsbestimmungen, Erlaubnis

§ 25
Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

§ 27
Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 29
Steuerbefreiung für im Betrieb angefallene Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 30
Zweckwidrigkeit

Kapitel 3
Bestimmungen für Kohle

§ 31
Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis

§ 32
Entstehung der Steuer

§ 33
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 34
Verbringen in das Steuergebiet

§ 35
Einfuhr

§ 36
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 37
Steuerbefreiungen, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 4
Bestimmungen für Erdgas

§ 38
Entstehung der Steuer

§ 39
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 40
Nicht leitungsgebundenes Verbringen

§ 41
Nicht leitungsgebundene Einfuhr

§ 42
Differenzversteuerung

§ 43
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 44
Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 5
Steuerentlastung

§ 45
Begriffsbestimmung

§ 46
Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet

§ 47
Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken

§ 48
Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl

§ 49
Steuerentlastung für Gasöle und Flüssiggase

§ 50
Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe

§ 51
Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren

§ 52
Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 54
Steuerentlastung für Unternehmen

§ 55
Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen

§ 56
Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr

§ 57
Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

§ 58
Steuerentlastung für Gewächshäuser

§ 59
Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff

§ 60
Steuerentlastung bei Zahlungsausfall

Kapitel 6
Schlussbestimmungen

§ 61
Steueraufsicht

§ 62
Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen

§ 63
Geschäftsstatistik

§ 64
Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

§ 65
Sicherstellung

§ 66
Ermächtigungen

§ 67
Anwendungsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle

Zu § 31

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Kapitel 5 Steuerentlastung

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 bis 8

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 281/06

... Die Höhe der Besteuerung war nicht, ist nicht und wird auch in Zukunft nicht Gegenstand der Erörterungen sein, da dann über den Steuersatz diskutiert werden müsste die Kommission aber nicht beabsichtigt, ihre Arbeiten an der Bemessungsgrundlage auf den Steuersatz auszudehnen. Falls die neue Bemessungsgrundlage für einige Mitgliedstaaten breiter oder enger als ihre augenblickliche Steuerbemessungsgrundlage sein wird, dann könnten die Mitgliedstaaten die Steuerbelastung durch die Anpassung ihrer Steuersätze konstant halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/06




Mitteilung

1. Hintergrund

2. BISHERIGE Fortschritte

2.1. Ziele der Arbeitsgruppe

2.2. Organisation der Arbeitsgruppe

2.3. Ergebnisse der Arbeitsgruppe

3. weitere Schritte

3.1. Allgemeines Konzept

3.2. Verknüpfung zwischen internationalen Rechnungslegungsstandards und Steuerbemessungsgrundlage

3.3. Konsolidierung

3.4. Fakultative oder obligatorische Steuerbemessungsgrundlage

3.5. Arbeitsprogramm für die Zeit nach 2006

4. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Überblick über das Arbeitsprogramm der AG GKKB GKKB - Überblick über das Arbeitsprogramm und die bisherigen Fortschritte

Anhang 2
Überblick über die bisher IN der AG GKKB Erzielten Fortschritte

-Rechnungslegungsstandards und Maßgeblichkeit von Handelsbilanz und Steuerbilanz

-Besteuerungsgrundsätze

-Strukturelemente der Steuerbemessungsgrundlage

-Anlagevermögen und Abschreibung einschließlich Veräußerungsgewinnen

-Rücklagen, Rückstellungen und Schulden

-Steuerbares Einkommen

-Internationale Aspekte


 
 
 


Drucksache 332/2/06

... Stellung genommen (Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO vom 15. Mai 2006). Nach Artikel 25 Abs. 3 Satz 3 der Sechsten Richtlinie des Rats der EWG vom 17. Mai 1977 darf die Pauschalregelung für Land- und Forstwirte nicht dazu führen, dass die Pauschallandwirte insgesamt Erstattungen erhalten, die über die Mehrwertsteuer-Vorbelastung hinausgehen. Zur Ermittlung der Mehrwertsteuer-Vorbelastung schreibt das Recht der Europäischen Union eine makroökonomische Berechnung der Vorsteuerbelastung der Landwirte vor.



Drucksache 621/1/06

... en auch für diejenigen Inverkehrbringer festgeschrieben werden, die ausschließlich reine Biokraftstoffe vertreiben. Der beigemischte Anteil ist voll zu versteuern. Dadurch würde der Steuersatz für reine Biokraftstoffe nochmals um mehr als 2 Cent je Liter ansteigen. Auf diese zusätzliche Steuerbelastung der reinen Biokraftstoffe sollte verzichtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 5 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 2 EnergieStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 3 EnergieStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EnergieStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 6 Satz 1 und 3 EnergieStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 66 Abs. 1 Nr. 11a Buchstabe a EnergieStG

13. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 1 bis 3 BImSchG

14. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 9 BImSchG

15. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein

17. Zum Gesetzentwurf insgesamt

24. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 330/06 (Beschluss)

... - die Steuerbelastung nicht unter das für das Jahr 2006 geltende Niveau sinkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 9 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 12 §§ 32a und 32c EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe e EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe g1 - neu - § 52 Abs. 55f - neu - EStG

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 - neu - § 34 Abs. 13c - neu - und § 38 Abs. 1 KStG


 
 
 


Drucksache 142/1/06

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die durchschnittliche Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Land- und Forstwirte in den Jahren 2002 - 2004 zu benennen und die Ermittlung dieser Belastung anhand der makroökonomischen Daten zu erläutern. Zugleich bittet er zu prüfen, ob eine Anpassung der Vorsteuerpauschale geboten ist.



Drucksache 671/06

... Die Steuer für Zigaretten entspricht mindestens dem Betrag (Mindeststeuersatz), der sich aus 96 Prozent der Gesamtsteuerbelastung durch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tabaksteuergesetzes

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

3. § 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

4. § 6 wird wie folgt geändert:

5. § 20 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

6. § 21 wird wie folgt gefasst:

7. Dem § 30 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:

8. § 31 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Kaffeesteuergesetzes

Artikel 3
Neufassung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Tabaksteuergesetz

II. Kaffeesteuergesetz

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltseinnahmen/-ausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 621/06 (Beschluss)

... en auch für diejenigen Inverkehrbringer festgeschrieben werden, die ausschließlich reine Biokraftstoffe vertreiben. Der beigemischte Anteil ist voll zu versteuern. Dadurch würde der Steuersatz für reine Biokraftstoffe nochmals um mehr als 2 Cent je Liter ansteigen. Auf diese zusätzliche Steuerbelastung der reinen Biokraftstoffe sollte verzichtet werden.

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Drucksache 621/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 5 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 2 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 6 Satz 1 und 3 EnergieStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 66 Abs. 1 Nr. 11a Buchstabe a EnergieStG

7. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 1 bis 3 BImSchG

8. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 9 BImSchG

9. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG

10. Zum Gesetzentwurf insgesamt

11. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 542/1/06

... Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung in wesentlichen Teilen ab, da Maßnahmen geplant sind, die zu einer höheren Steuerbelastung von Unternehmen führen. Dies gilt vor allem für die von der Bundesregierung vorgesehene Besteuerung von Scheingewinnen. So sollen künftig bei einer Verlagerung von Wirtschaftsgütern durch ein deutsches Unternehmen ins Ausland diese Wirtschaftsgüter zum Zeitpunkt der Verlagerung steuerlich so behandelt werden, als ob sie verkauft würden. Damit käme es zu einer Scheingewinnbesteuerung von Wirtschaftsgütern, weil es auf eine tatsächliche Veräußerung und einen realisierten Veräußerungsgewinn nicht mehr ankommt.

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Drucksache 542/1/06




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG

Begründung

Zu Artikel 3

§ 37
Abs. 3

§ 37
Abs. 4

§ 37
Abs. 5

§ 37
Abs. 6

§ 37
Abs. 7

Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG

5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz

6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 142/5/06

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die durchschnittliche Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Land- und Forstwirte in den Jahren 2002 - 2004 zu benennen und die Ermittlung dieser Belastung anhand der makroökonomischen Daten zu erläutern. Zugleich erwartet er eine zeitnahe Berechnung der notwendigen Prozentsätze der Vorsteuerpauschalen in Anbetracht der Anhebung der allgemeinen Mehrwertsteuersätze zum 01. Januar 2007.



Drucksache 779/1/06

... Nach geltendem Recht müssen die Gesellschaften bei einer Ausschüttung der EK02-Bestände diese mit 3/7 des Betrags (zuzüglich Solidaritätszuschlag also rund 45 %) nachversteuern. Alternativ können sie bis 2019 abwarten, da ab diesem Zeitpunkt keine zusätzliche Steuerbelastung anfällt.

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Drucksache 779/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 3 und 9 REITG Artikel 2a - neu - KStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

Zu § 38

Zu § 40

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 REITG

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 REITG

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 und § 15a - neu - REITG

6. Zu Artikel 1 §§ 2 und 15b - neu - REITG

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG

8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG

9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 REITG

10. Zu Artikel 1 § 8 REITG

11. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 1 REITG

12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 REITG Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

13. Zu Artikel 1 §§ 12 Abs. 1 und 18 Abs. 2 REITG

14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 REITG

15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 REITG

16. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 REITG

17. Zu Artikel 1 §§ 16 Abs. 3 bis 5, 18 Abs. 5, 21 Abs. 1 REITG

18. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 3 - neu - REITG

19. Zu Artikel 1 § 18 REITG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 4 REITG

21. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 5 Satz 2 REITG

22. Zu Artikel 1 § 19 REITG

23. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 5 REITG

24. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Satz 1 REITG

25. Zu Artikel 1 § 20a - neu - REITG

26. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 1 REITG

27. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 - neu - REITG

28. Zu Artikel 1 REITG

29. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 Satz 2 und 3 EStG

Zu Buchste a

Zu Buchste b

30. Zu Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG

31. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 EStG

32. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Abs. 4 AO


 
 
 


Drucksache 142/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die durchschnittliche Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Land- und Forstwirte in den Jahren 2002 - 2004 zu benennen und die Ermittlung dieser Belastung anhand der makroökonomischen Daten zu erläutern. Zugleich erwartet er eine zeitnahe Berechnung der notwendigen Prozentsätze der Vorsteuerpauschalen in Anbetracht der Anhebung der allgemeinen Mehrwertsteuersätze zum 1. Januar 2007.



Drucksache 330/1/06

... - die Steuerbelastung nicht unter das für das Jahr 2006 geltende Niveau sinkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/1/06




1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 9 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 12 §§ 32a und 32c EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe e EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe g1 - neu - § 52 Abs. 55f - neu - EStG

6. Zu Artikel 1a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b UStG

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 - neu - § 34 Abs. 13c - neu - und § 38 Abs. 1 KStG


 
 
 


Drucksache 141/06

... Familien, private Haushalte und mittelständische Unternehmen werden mit den in der 14. und 15. Legislaturperiode umgesetzten steuerlichen Maßnahmen - dies sind insbesondere die Steuerreform 2000, die Familienförderungsgesetze(Stufen 1 und 2) und weitere Reformmaßnahmen u.a. auf dem Gebiet der steuerlichen Behandlung von Aufwendungen für die Altersvorsorge - nachhaltig entlastet. Allein die tarifliche Steuerbelastung wurde sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen deutlich auf ein historisch niedriges Niveau gesenkt. Die Steuerpolitik wurde verstärkt an der Steuergerechtigkeit, der Förderung von Wachstum und Beschäftigung, der nachhaltigen Sicherung der Steuerbasis und der Europatauglichkeit ausgerichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 590/05

... /EG9, ausgeglichen werden, so dass die Gesamtsteuerbelastung unverändert bleibt.



Drucksache 937/2/05

... Eine Verschärfung der Firmenwagenbesteuerung wäre mittelstandsfeindlich, denn sie würde zu einer zusätzlichen Belastung von Handwerkern, Gewerbetreibenden, Handelsvertretern und Freiberuflern führen. Zum einen würde vor allem bei kleineren Familienunternehmen die Steuerbelastung steigen, denn bei diesen Unternehmen liegt die betriebliche Nutzung der Fahrzeuge in vielen Fällen unter 50 %. Zum anderen würden für diejenigen Unternehmer, die die Fahrzeuge zu über 50 % betrieblich nutzen, die Bürokratielasten aufgrund der geforderten Nachweispflichten weiter zunehmen. Mit einer Verschärfung der Firmenwagenbesteuerung würde zudem die Automobilindustrie im Absatz von Firmenwagen negativ getroffen. Der Absatz von Firmenwagen ist aber ein wesentliches wirtschaftliches Standbein der deutschen Automobilhersteller; jährlich entfallen ca. 30 % aller neu zugelassenen Fahrzeuge auf Firmenwagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 937/2/05




Zu Art. 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 81/05 (Beschluss)

... 26. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Sachverständigenrates, dass im Bereich der Unternehmensbesteuerung dringender Handlungsbedarf besteht, um die steuerliche Attraktivität des Standorts Deutschland zu verbessern. Internationale Steuerbelastungsvergleiche belegen, dass die steuerliche Belastung deutscher Kapitalgesellschaften international eine Spitzenstellung einnimmt. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, ihre abwartende Haltung aufzugeben und für die notwendige Reform der nationalen Unternehmensbesteuerung ein Konzept vorzulegen, das die Steuerbelastung nationaler Unternehmen senkt und den Standort Deutschland im europäischen und internationalen Wettbewerb stärkt.



Drucksache 105/05

... In deutschen Unternehmen ist derzeit viel Kapital in Immobilien gebunden, oft auch mit hohen stillen Reserven. Durch eine Auslagerung auf REITs könnte verstärkt Vermögen liquide gemacht werden. Das Unternehmen kann sich dann zudem auf sein Kerngeschäft konzentrieren, während die Immobilien durch die professionelle Verwaltung in REITs in den meisten Fällen effektiver genutzt werden als vorher. Die Steuerbelastung, die aufgrund der Einbringung der Grundstücke durch die Aufdeckung der stillen Reserven ausgelöst wird, könnte gesetzlich ermäßigt werden.



Drucksache 341/05

... Der steuerfreie Anteil der bisher unter das Halbeinkünfteverfahren fallenden Einnahmen und Bezüge wird abgesenkt. Dadurch erfolgt eine maßvolle Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils von 50 % auf 57 %. Im Zusammenspiel dieser Maßnahme mit der vorgesehenen Senkung der Körperschaftsteuersatz ab 2006 ist die Gesamtsteuerbelastung der ausschütteten Gewinne von Kapitalgesellschaften nicht höher als bisher.



Drucksache 81/1/05

... 32. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Sachverständigenrates, dass im Bereich der Unternehmensbesteuerung dringender Handlungsbedarf besteht, um die steuerliche Attraktivität des Standorts Deutschland zu verbessern. Internationale Steuerbelastungsvergleiche belegen, dass die steuerliche Belastung deutscher Kapitalgesellschaften international eine Spitzenstellung einnimmt. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, ihre abwartende Haltung aufzugeben und für die notwendige Reform der nationalen Unternehmensbesteuerung ein Konzept vorzulegen, das die Steuerbelastung nationaler Unternehmen senkt und den Standort Deutschland im europäischen und internationalen Wettbewerb stärkt.



Drucksache 479/05 (Beschluss)

... Der Steuersatz wird grundsätzlich auf 20 vom Hundert festgelegt. In ihrer materiellen Wirkung bleibt die Steuerbelastung für Spiele gleich, die bisher in den Anwendungsbereich des Rennwett- und Lotteriegesetzes fielen. Die Lotteriesteuer betrug nach § 17 RennwLottG 20 vom Hundert der Bemessungsgrundlage ausschließlich der Steuer. Die Totalisator- und Buchmachersteuer in Höhe von 16 zwei Drittel vom Hundert wurde bisher aus dem Wetteinsatz herausgerechnet (§ 10 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 RennwLottG). Dies entsprach einem Steuersatz in Höhe von 20 vom Hundert des Wetteinsatzes ausschließlich der Steuer.

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Drucksache 479/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

Artikel 1
Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

§ 1
Steuergegenstand, Steuerpflicht

§ 2
Steuerbefreiungen

§ 3
Bemessungsgrundlage

§ 4
Steuersatz

§ 5
Steuerschuldner

§ 6
Entstehung der Steuer

§ 7
Umrechnung fremder Währungen

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Örtliche Zuständigkeit

§ 10
Mitteilungs- und Anzeigepflichten

§ 11
Mitteilung an die Genehmigungsbehörde

§ 12
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 13
Nachschau

§ 14
Ermächtigung

§ 15
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer

Artikel 8
Änderung der Kleinbetragsverordnung

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 321/1/05

... Angesichts einer verbleibenden Unternehmenssteuerbelastung im Inland von gut 33 v.H. für Kapitalgesellschaften und bis zu 42 v.H. bei Personenunternehmen ist es nicht gerechtfertigt, die Niedrigsteuergrenze des § 8 Abs. 3 des



Drucksache 479/2/05

... Der Steuersatz wird grundsätzlich auf 20 vom Hundert festgelegt. In ihrer materiellen Wirkung bleibt die Steuerbelastung für Spiele gleich, die bisher in den Anwendungsbereich des Rennwett- und Lotteriegesetzes fielen. Die Lotteriesteuer betrug nach § 17 RennwLottG 20 vom Hundert der Bemessungsgrundlage ausschließlich der Steuer. Die Totalisator- und Buchmachersteuer in Höhe von 16 zwei Drittel vom Hundert wurde bisher aus dem Wetteinsatz herausgerechnet (§ 10 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 RennwLottG). Dies entsprach einem Steuersatz in Höhe von 20 vom Hundert des Wetteinsatzes ausschließlich der Steuer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/2/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes(Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

§ 1
Steuergegenstand, Steuerpflicht

§ 2
Steuerbefreiungen

§ 3
Bemessungsgrundlage

§ 4
Steuersatz

§ 5
Steuerschuldner

§ 6
Entstehung der Steuer

§ 7
Umrechnung fremder Währungen

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Örtliche Zuständigkeit

§ 10
Mitteilungs- und Anzeigepflichten

§ 11
Mitteilung an die Genehmigungsbehörde

§ 12
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 13
Nachschau

§ 14
Ermächtigung

§ 15
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer

Artikel 8
Änderung der Kleinbetragsverordnung

Artikel 9
Änderung der Spielverordnung

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 - neu - SpEStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2

4. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2 Abs. 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 901/05

... 1) Es sollen zusätzliche Anreize im Bereich der haushaltsnahen Midijobs gesetzt werden, um Angebot und Nachfrage auf dem Markt für Dienstleistungen in Privathaushalten zu stärken. Hierzu muss die derzeitige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Situation sowohl von Arbeitgebern als auch von Beschäftigten attraktiver gestaltet werden. Dabei könnten vor allem hinzuverdienende Ehepartnerinnen und -partner erreicht werden, für die bisher eine reguläre Aufnahme der Beschäftigung aufgrund der hohen Steuerbelastung des zusätzlichen Einkommens selten in Frage kam. Die hohe Grenzsteuerbelastung besteht derzeit in Steuerklasse V, würde sich aber auch bei Anwendung eines Anteilssystems ergeben. Für hauptberuflich sozialversicherungspflichtige Nebenjobberinnen und -jobber und selbständige Tagesbetreuungspersonen muss dieses sozialversicherungs- und steuerrechtlich privilegierte Beschäftigungsmodell verschlossen bleiben. Es soll nur für Beschäftigte gültig sein, die lediglich einen Midijob bei einem Arbeitgeber besitzen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass der neue Midijob nur dann zur Anwendung kommt, wenn im Zuge des Haushaltsscheckverfahrens deutlich wird, dass die Beschäftigten bei der Krankenversicherung, bei der sie derzeit versichert sind, auch verbleiben.



Drucksache 479/1/05

... Der Steuersatz wird grundsätzlich auf 20 vom Hundert festgelegt. In ihrer materiellen Wirkung bleibt die Steuerbelastung für Spiele gleich, die bisher in den Anwendungsbereich des Rennwett- und Lotteriegesetzes fielen. Die Lotteriesteuer betrug nach § 17 RennwLottG 20 vom Hundert der Bemessungsgrundlage ausschließlich der Steuer. Die Totalisator- und Buchmachersteuer in Höhe von 16 zwei Drittel vom Hundert wurde bisher aus dem Wetteinsatz herausgerechnet (§ 10 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 RennwLottG). Dies entsprach einem Steuersatz in Höhe von 20 vom Hundert des Wetteinsatzes ausschließlich der Steuer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/1/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

§ 1
Steuergegenstand, Steuerpflicht

§ 2
Steuerbefreiungen

§ 3
Bemessungsgrundlage

§ 4
Steuersatz

§ 5
Steuerschuldner

§ 6
Entstehung der Steuer

§ 7
Umrechnung fremder Währungen

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Örtliche Zuständigkeit

§ 10
Mitteilungs- und Anzeigepflichten

§ 11
Mitteilung an die Genehmigungsbehörde

§ 12
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 13
Nachschau

§ 14
Ermächtigung

§ 15
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer

Artikel 8
Änderung der Kleinbetragsverordnung

Artikel 9
Änderung der Spielverordnung

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 321/05 (Beschluss)

... Angesichts einer verbleibenden Unternehmenssteuerbelastung im Inland von gut 33 v.H. für Kapitalgesellschaften und bis zu 42 v.H. bei Personenunternehmen ist es nicht gerechtfertigt, die Niedrigsteuergrenze des § 8 Abs. 3 des



Drucksache 341/05 (Beschluss)

... Der steuerfreie Anteil der bisher unter das Halbeinkünfteverfahren fallenden Einnahmen und Bezüge wird abgesenkt. Dadurch erfolgt eine maßvolle Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils von 50 % auf 57 %. Im Zusammenspiel dieser Maßnahme mit der vorgesehenen Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2006 ist die Gesamtsteuerbelastung der ausschütteten Gewinne von Kapitalgesellschaften nicht höher als bisher.



Drucksache 321/05

... Anhebung des Anrechnungsfaktors bei der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von 1,8 auf 2,0. Damit wird die Gewerbesteuerbelastung bei Personenunternehmen bis zu einem Hebesatz von 379 % neutralisiert. Die bereits günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen für den Mittelstand werden somit weiter verbessert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 15b
Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 45/1/05

... Rechtsprechung und Verwaltung hatten über Jahrzehnte hinweg übereinstimmend die Auffassung vertreten, bei der Einnahmenüberschussrechnung könne kein gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden. Damit war gewillkürtes Betriebsvermögen nur bei Bilanzierung zulässig. Hiervon ist der Bundesfinanzhof im Jahr 2003 abgewichen. Seiner Auffassung nach gebietet eine verfassungskonforme Auslegung des Betriebsvermögensbegriffes, auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung gewillkürtes Betriebsvermögen anzuerkennen. Hintergrund hierfür ist, dass sich aufgrund der Versagung des gewillkürten Betriebsvermögens bei der Einnahmenüberschussrechnung gleichheitswidrig ein anderer Gesamtgewinn und damit eine andere Steuerbelastung ergäbe als bei der Bilanzierung. Dieses verfassungsrechtliche Problem träte gleichermaßen ein, wenn entsprechend dem Gesetzentwurf die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei der Einnahmenüberschussrechnung versagt würde. Hinzu kommt, dass nach dem Wortlaut der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelung dem Betriebsvermögen bei Einnahmenüberschussrechnung nur solche Wirtschaftsgüter zugeordnet werden sollen, die ausschließlich für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden, wohingegen es bei Bilanzierung auf eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 % ankommt. Auch diese unterschiedliche Behandlung wäre verfassungsrechtlich problematisch. Schließlich scheidet die befürchtete Verlagerung verlustträchtiger Wertpapiergeschäfte in den steuerlich relevanten Bereich des Betriebsvermögens schon nach derzeitiger Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung aus, da verlustträchtige Wirtschaftsgüter objektiv nicht geeignet sind, einen Betrieb zu fördern.

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Drucksache 45/1/05




2 A

1. Zu Artikel 1

5 Folgeänderungen:

Begründung

2. Zu Artikel 2 Nr. 1 und 5 Buchst. a Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

5 Folgeänderungen:

Begründung

3. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b - neu -*

5 Folgeänderungen:

Begründung

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b - neu - und 5 Buchst. a

5 Folgeänderungen:

Begründung

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. c - neu -, 2 sowie 5 Buchst. al - neu - und a2 - neu - Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

5 Folgeänderungen:

Begründung

6. Zu Artikel 2 Nr. la - neu -

5 Folgeänderungen:

Begründung

7. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchst. a

Begründung

2 B

8. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss

2 C

9. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner,


 
 
 


Drucksache 253/03

... "Eine Steuerermäßigung nach Satz 1 erfolgt nicht, wenn der den gewerblichen Einkünften entsprechende Gewerbeertrag einer nur niedrigen Gewerbesteuerbelastung unterliegt. Das ist der Fall, wenn der von der hebeberechtigten Gemeinde bestimmte Hebesatz 200 vom Hundert unterschreitet." '



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.