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18 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steuerbelange"


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Drucksache 452/17

... Die Steuerentlastung nach Satz 1 Nummer 2 wird nur gewährt, wenn die Steuerbelange nicht beeinträchtigt werden und der Entlastungsbetrag mindestens 50 Euro im Kalenderjahr beträgt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 452/17




Zweites Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 3b
Staatliche Beihilfen

§ 26
Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung.

§ 53a
Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 66c
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 47a
Steuerentlastung für den Eigenverbrauch

Artikel 3
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 2a
Staatliche Beihilfen

§ 14
Bußgeldvorschriften

Artikel 4
Weitere Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 9c
Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr

Artikel 5
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Kaffeesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Alkoholsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 688/12

... (1a) Inhabern einer Erlaubnis nach Absatz 1 kann auch die Ausfuhr und das Verbringen von verflüssigtem Erdgas aus dem Steuergebiet erlaubt werden, sofern Steuerbelange nicht beeinträchtigt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/12




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 3
Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt

§ 53a
Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 53b
Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 66b
Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 12
Ermächtigung zu § 10 Absatz 3, 4 und 7

Anlage
(zu § 10) Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der Energieintensität

Artikel 3
Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 478/12

... (2) Der Zweck der Verweisung auf Informationen, die erheblich sein können, besteht darin, einen möglichst weit gehenden Informationsaustausch in Steuerbelangen zu gewährleisten, ohne den Vertragsstaaten zu erlauben, Beweisausforschung durch anlasslose Ermittlungen (jishing expeditions") zu betreiben oder Informationen anzufordern, deren Erheblichkeit hinsichtlich der Steuerbelange einer steuerpflichtigen Person unwahrscheinlich ist. Während Absatz 1 wichtige verfahrenstechnische Anforderungen enthält, die fishing expeditions vermeiden sollen, sind die Buchstaben a bis g so auszulegen, dass sie einen wirksamen Informationsaustausch nicht behindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 478/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
See-, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 27
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 28
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 29
Protokoll

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 23. April 2012

1. Zu dem Abkommen insgesamt

2. Zu den Artikeln 10 und 11

3. Zu den Artikeln 10, 11, 12, 13 und 22

4. Zu Artikel 23 Absatz 5

5. Zu Artikel 25

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 257/11

... c) Der Zweck der Verweisung auf Informationen, die voraussichtlich erheblich sind, besteht darin, einen möglichst weit gehenden Informationsaustausch in Steuerbelangen zu gewährleisten, ohne den Vertragsstaaten zu erlauben, "fishing expeditions" zu betreiben oder Informationen anzufordern, deren Erheblichkeit hinsichtlich der Steuerbelange einer steuerpflichtigen Person unwahrscheinlich ist. Während Buchstabe b wichtige verfahrenstechnische Anforderungen enthält, die "fishing expeditions" vermeiden sollen, sind seine Unterabsätze so auszulegen, dass sie einen wirksamen Informationsaustausch nicht behindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 12. März 2002

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 27

Artikel 5

Zu Artikel 15

Artikel 6

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Artikel 6

Absatz 2


 
 
 


Drucksache 55/11

... b) die Vergällungsmittel und die Art und Weise der Vergällung zu bestimmen und dabei zuzulassen, dass bei der Herstellung von Waren von der Vergällung abgesehen werden kann, soweit Steuerbelange nicht gefährdet erscheinen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a für Unternehmen

b für Bürgerinnen und Bürger

c für Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Biersteuergesetzes

§ 23
Steuerbefreiungen

§ 23a
Verwender

Artikel 2
Änderung des Branntweinmonopolgesetzes

§ 99b

Artikel 3
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes

§ 23
Steuerbefreiungen

§ 23a
Verwender

§ 33
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 5
Änderung des Fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel

II.1 Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vollzugsaufwand

II.2 Kosten- und Preiswirkungen

Kosten für die Wirtschaft

II.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten

Unternehmen

Bürgerinnen und Bürger

Verwaltung

II.4 Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

III. Befristung des Gesetzes

IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1616: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen


 
 
 


Drucksache 232/10

... (2) Der Zweck der Verweisung auf Informationen, die erheblich sein können, besteht darin, einen möglichst weit gehenden Informationsaustausch in Steuerbelangen zu gewährleisten, ohne den Vertragsstaaten zu erlauben "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern

Artikel I

Artikel 23
Informationsaustausch

Artikel II

Artikel III

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel I Zu Artikel II Zu Artikel III

 
 
 


Drucksache 826/10

... (8) Wurden für einfuhrabgaben- und/oder verbrauchsteuerpflichtige Waren die Einfuhrabgaben und/oder die Verbrauchsteuer noch nicht entrichtet, so dürfen die Gegenstände erst ausgehändigt werden, nachdem die Einfuhrabgaben- und/oder Verbrauchsteuerbelange gewahrt sind.



Drucksache 450/09

... waren, die Steuerlagerinhaber oder registrierte Empfänger in Besitz genommen haben, als in ihr Steuerlager oder ihren Betrieb aufgenommen gelten, soweit Steuerbelange dadurch nicht beeinträchtigt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/09




§ 25
Übergangsvorschriften

‚Artikel 8a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 169/09C

... 3. bei Gefährdung der Steuerbelange Sicherheit bis zur Höhe des Steuerwerts des tatsächlichen Steuerlagerbestands zu verlangen oder das Steuerlager unter amtlichen Verschluss zu nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09C




Artikel 1
Tabaksteuergesetz (TabStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Bemessungsgrundlagen

§ 4
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 5
Steuerlager

§ 6
Steuerlagerinhaber

§ 7
Registrierte Empfänger

§ 8
Registrierte Versender

§ 9
Begünstigte

§ 10
Beförderungen (Allgemeines)

§ 11
Beförderungen im Steuergebiet

§ 12
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 15
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 16
Verpackungszwang

§ 17
Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung

§ 18
Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 19
Einfuhr

§ 20
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 21
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 22
Erwerb durch Privatpersonen

§ 23
Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten, Versandhandel

Abschnitt 5
Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

§ 24
Beipackverbot

§ 25
Packungen im Handel, Stückverkauf

§ 26
Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis

§ 27
Preisnachlässe und -ermäßigungen

§ 28
Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis

§ 29
Ausspielung

Abschnitt 6
Steuervergünstigungen

§ 30
Steuerbefreiungen

§ 31
Verwender

§ 32
Erlass, Erstattung der Steuer und der Steuerzeichenschuld

Abschnitt 7
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

§ 33
Steueraufsicht

§ 34
Geschäftsstatistik

§ 35
Besondere Ermächtigungen

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 36
Ordnungswidrigkeiten

§ 37
Schwarzhandel mit Zigaretten

§ 38
Übergangsvorschriften

Begründung

Zu Artikel 1

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 3
- Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Zu § 22

Zu § 23

Abschnitt 5
- Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Abschnitt 6
- Steuervergünstigungen

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Abschnitt 7
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Abschnitt 8
- Schlussbestimmungen

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38


 
 
 


Drucksache 169/09D

... c) bei Gefährdung der Steuerbelange Sicherheit bis zur Höhe des Steuerwerts des tatsächlichen Lagerbestands zu verlangen oder das Steuerlager unter amtlichen Verschluss zu nehmen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09D




Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol

Zweiter Teil

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 130
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 131
Steuertarif

§ 132
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 133
Steuerlager

§ 134
Steuerlagerinhaber

§ 135
Registrierte Empfänger

§ 136
Registrierte Versender

§ 137
Begünstigte

§ 138
Beförderungen (Allgemeines)

§ 139
Beförderungen im Steuergebiet

§ 140
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 141
Ausfuhr

§ 142
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 143
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 144
Steueranmeldung, Steuerbescheid, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 145
Einfuhr

§ 146
Unregelmäßigkeiten in zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 147
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 148
Erwerb durch Privatpersonen

§ 149
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 150
Versandhandel

§ 151
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 152
Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen

§ 153
Verwender

§ 154
Steuerentlastung im Steuergebiet

§ 155
Steuerentlastung bei der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen zum Zweiten Teil

§ 156
Steueraufsicht

§ 157
Geschäftsstatistik

§ 158
Ordnungswidrigkeiten

§ 159
Besondere Ermächtigungen

§ 160
Übergangsbestimmungen zum Zweiten Teil

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 130

Zu § 131

Zu § 132

Abschnitt 2
- Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 133

Zu § 134

Zu § 135

Zu § 136

Zu § 137

Zu § 138

Zu § 139

Zu § 140

Zu Absatz 5

Zu § 141

Zu § 142

Zu § 143

Zu § 144

Abschnitt 3
- Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien

Zu § 148

Zu § 149

Zu § 150

Zu § 151

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 152

Zu § 153

Zu § 154

Zu § 155

Abschnitt 6
- Schlussbestimmungen

Zu § 156

Zu § 157

Zu § 158

Zu § 159

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7


 
 
 


Drucksache 169/09G

... 3. bei Gefährdung der Steuerbelange, Sicherheit bis zur Höhe des Steuerwerts des tatsächlichen Steuerlagerbestands zu verlangen oder das Steuerlager unter amtlichen Verschluss zu nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09G




Artikel 5
Kaffeesteuergesetzes (KaffeeStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Kaffeehaltige Waren

§ 4
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 5
Steuerlager

§ 6
Steuerlagerinhaber

§ 7
Registrierte Versender

§ 8
Begünstigte

§ 9
Beförderungen im und aus dem Steuergebiet

§ 10
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 11
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 12
Steueranmeldung, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 13
Einfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 15
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 16
Erwerb durch Privatpersonen

§ 17
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 18
Versandhandel

§ 19
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 20
Steuerbefreiungen

§ 21
Steuerentlastung

Abschnitt 6
Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen

§ 22
Steueraufsicht

§ 23
Besondere Ermächtigungen

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 24
Ordnungswidrigkeiten

§ 25
Übergangsvorschriften

Begründung

Zu Artikel 5

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Abschnitt 3
- Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 6
- Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen

Zu § 22

Zu § 23

Abschnitt 7
- Schlussbestimmungen

Zu § 24

Zu § 25


 
 
 


Drucksache 309/09

... 68. befürwortet die Schaffung einer einheitlichen und konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Unternehmen; fordert die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Mehrwertsteuerbelange, damit Unternehmer ihren Verpflichtungen im Herkunftsland des Unternehmens nachkommen können;



Drucksache 169/09H

... (2) Wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen, hat der Steuerlagerinhaber als Versender oder der registrierte Versender Sicherheit für die Beförderung zu leisten. Werden die Energieerzeugnisse über das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats in ein anderes Steuerlager im Steuergebiet oder zu einem Begünstigten (§ 9c) im Steuergebiet befördert, hat der Steuerlagerinhaber als Versender oder der registrierte Versender abweichend von Satz 1 für die Beförderung unter Steueraussetzung eine in allen Mitgliedstaaten gültige Sicherheit zu leisten. Das Hauptzollamt kann in den Fällen der Sätze 1 und 2 auf Antrag zulassen, dass die Sicherheit durch den Eigentümer, den Beförderer oder den Empfänger der Energieerzeugnisse geleistet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09H




Artikel 6
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 1a
Sonstige Begriffsbestimmungen

§ 9a
Registrierte Empfänger

§ 10
Beförderungen im Steuergebiet

§ 11
Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

Abschnitt 2
Verbringen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs.

§ 18a
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr

Abschnitt 2a
Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten.

§ 19
Einfuhr

§ 19a
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 35
Einfuhr

§ 41
Nicht leitungsgebundene Einfuhr

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu § 9a

Zu § 9b

Zu § 9c

Zu § 9d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu § 10

Zu § 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 13

Zu § 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu § 19a

Zu § 19b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39


 
 
 


Drucksache 169/09E

... 3. bei Gefährdung der Steuerbelange Sicherheit in Höhe des Steuerwerts des tatsächlichen Steuerlagerbestands zu verlangen oder das Steuerlager unter amtlichen Verschluss zu nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09E




Artikel 3
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)

Teil 1
Schaumwein

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 4
Steuerlager

§ 5
Steuerlagerinhaber

§ 6
Registrierte Empfänger

§ 7
Registrierte Versender

§ 8
Begünstigte

§ 9
Beförderungen (Allgemeines)

§ 10
Beförderungen im Steuergebiet

§ 11
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 12
Ausfuhr

§ 13
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 14
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 15
Steueranmeldung, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 16
Einfuhr

§ 17
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 18
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 19
Erwerb durch Privatpersonen

§ 20
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 21
Versandhandel

§ 22
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 23
Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen

§ 24
Steuerentlastung im Steuergebiet

§ 25
Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 6
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

§ 26
Steueraufsicht

§ 27
Geschäftsstatistik

§ 28
Besondere Ermächtigungen

Teil 2
Zwischenerzeugnisse

§ 29
Steuergegenstand

§ 30
Steuertarif

§ 31
Herstellung von Zwischenerzeugnissen

Teil 3
Wein

§ 32
Begriffsbestimmung

§ 33
Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten

§ 34
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

§ 36
Verwaltungsvorschriften

§ 37
Übergangsvorschriften

Begründung

Teil 1
- Schaumwein

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
- Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 3
- Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Abschnitt 6
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, besondere Ermächtigungen

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 2
- Zwischenerzeugnisse

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Teil 3
- Wein

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37


 
 
 


Drucksache 169/09F

... (6) Die steuerpflichtige Menge bestimmt sich bei nicht eichpflichtigen Gefäßen, deren Füllmenge nach der Fertigpackungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung bezeichnet ist, nach dem auf der Fertigpackung angegebenen Nennvolumen, im übrigen nach dem Raumgehalt der Umschließung. Das Hauptzollamt kann auf Antrag zulassen, dass die steuerpflichtige Menge nicht nach dem Raumgehalt der Umschließung ermittelt wird, wenn sie auf andere Weise genau festgestellt werden kann und die Steuerbelange nicht beeinträchtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09F




Artikel 4
Biersteuergesetz (BierStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif, steuerpflichtige Menge

§ 3
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 4
Steuerlager

§ 5
Steuerlagerinhaber

§ 6
Registrierte Empfänger

§ 7
Registrierte Versender

§ 8
Begünstigte

§ 9
Beförderungen (Allgemeines)

§ 10
Beförderungen im Steuergebiet

§ 11
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 12
Ausfuhr

§ 13
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 14
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 15
Steuererklärung, Steueranmeldung, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 16
Einfuhr

§ 17
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 18
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 19
Erwerb durch Privatpersonen

§ 20
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 21
Versandhandel

§ 22
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 23
Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen

§ 24
Steuerentlastung im Steuergebiet

§ 25
Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 6
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen

§ 26
Steueraufsicht

§ 27
Geschäftsstatistik

§ 28
Besondere Ermächtigungen

§ 29
Durchführung

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 30
Ordnungswidrigkeiten

§ 31
Übergangsbestimmungen

Begründung

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 3
- Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Abschnitt 6
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen Schlussbestimmungen

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Abschnitt 7
- Schlussbestimmungen

Zu § 30

Zu § 31


 
 
 


Drucksache 206/06

... (2) Der Inhaber des abgebenden Steuerlagers (Versender) hat für die Beförderung unter Steueraussetzung Sicherheit zu leisten, wenn die Steuerbelange gefährdet erscheinen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Energiesteuergesetz(EnergieStG)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Energieerzeugnisse

§ 2
Steuertarif

§ 3
Begünstigte Anlagen

Kapitel 2
Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Abschnitt 1
Steueraussetzung

§ 4
Anwendungsbereich

§ 5
Steueraussetzungsverfahren

§ 6
Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse

§ 7
Lager für Energieerzeugnisse

§ 8
Entstehung der Steuer bei Entnahme in den freien Verkehr

§ 9
Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes

§ 10
Verkehr im Steuergebiet

§ 11
Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Verbringen nach Einfuhr

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung

Abschnitt 2
Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs

§ 15
Verbringen zu gewerblichen Zwecken

§ 16
Verbringen zu privaten Zwecken

§ 17
Entnahme aus Hauptbehältern

§ 18
Versandhandel

§ 19
Einfuhr Werden Energieerzeugnisse nach § 4 aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingeführt oder befinden sie sich

Abschnitt 3
Freier Verkehr in sonstigen Fällen

§ 20
Differenzversteuerung

§ 21
Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse

§ 22
Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse nach § 4, Auffangtatbestand

§ 23
Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse

Abschnitt 4
Steuerbefreiungen

§ 24
Begriffsbestimmungen, Erlaubnis

§ 25
Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

§ 27
Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 29
Steuerbefreiung für im Betrieb angefallene Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 30
Zweckwidrigkeit

Kapitel 3
Bestimmungen für Kohle

§ 31
Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis

§ 32
Entstehung der Steuer

§ 33
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 34
Verbringen in das Steuergebiet

§ 35
Einfuhr

§ 36
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 37
Steuerbefreiungen, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 4
Bestimmungen für Erdgas

§ 38
Entstehung der Steuer

§ 39
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 40
Nicht leitungsgebundenes Verbringen

§ 41
Nicht leitungsgebundene Einfuhr

§ 42
Differenzversteuerung

§ 43
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 44
Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 5
Steuerentlastung

§ 45
Begriffsbestimmung

§ 46
Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet

§ 47
Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken

§ 48
Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl

§ 49
Steuerentlastung für Gasöle und Flüssiggase

§ 50
Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe

§ 51
Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren

§ 52
Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 54
Steuerentlastung für Unternehmen

§ 55
Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen

§ 56
Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr

§ 57
Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

§ 58
Steuerentlastung für Gewächshäuser

§ 59
Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff

§ 60
Steuerentlastung bei Zahlungsausfall

Kapitel 6
Schlussbestimmungen

§ 61
Steueraufsicht

§ 62
Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen

§ 63
Geschäftsstatistik

§ 64
Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

§ 65
Sicherstellung

§ 66
Ermächtigungen

§ 67
Anwendungsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle

Zu § 31

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Kapitel 5 Steuerentlastung

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 bis 8

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 157/17 PDF-Dokument



Drucksache 682/09 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.