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"Steuerbefreiung"
Drucksache 111/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht 2006 der Bundesregierung
... en in der Land- und Forstwirtschaft ist die vollständige Steuerbefreiung aufrecht zu erhalten.
Drucksache 138/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... e von 2 % im Jahr 2005 und von 5,75 % im Jahr 2010 als Ziel fest. Viele Mitgliedstaaten setzen die Richtlinie mittels Kraftstoffsteuerbefreiungen um, was durch die Richtlinie zur Energiebesteuerung8 erleichtert wird. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat jüngst Verpflichtungen bezüglich der Biokraftstoffnutzung eingeführt, nach denen die Mineralölunternehmen den Kraftstoffen, die sie auf dem Markt anbieten, einen bestimmten Prozentsatz an Biokraftstoffen zusetzen müssen.
1. Einleitung
2. das Biokraftstoffpotenzial Ausschöpfen - EIN strategisches Konzept
2.1. Biokraftstoffe der ersten Generation
2.2. Die Biokraftstoffe der zweiten und der folgenden Generationen
2.3. Biokraftstoffe in Entwicklungsländern
3. Die Biokraftstoffstrategie - sieben politische Schwerpunkte
3.1. Förderung der Nachfrage nach Biokraftstoffen
3.2. Nutzung der Umweltvorteile
3.3. Entwicklung von Erzeugung und Vertrieb von Biokraftstoffen
3.4. Expansion der Rohstoffproduktion
3.5. Mehr Möglichkeiten für den Handel
3.6. Unterstützung von Entwicklungsländern
3.7. Förderung von Forschung und Entwicklung
Drucksache 872/06
... es werden geändert, um steuerliche Anreize für den nachträglichen Einbau von Partikelminderungstechnik in Personenkraftwagen mit Dieselmotor zu schaffen, damit von diesen deutlich geringere gesundheitliche Gefährdungen und Belastungen für die Umwelt ausgehen. Nachgerüstete im Verkehr befindliche Fahrzeuge werden befristet steuerbefreit, während nicht nachgerüstete zugelassene Fahrzeuge und Neufahrzeuge, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse (0,005 g/km) nicht einhalten, erhöht besteuert werden.
Drucksache 779/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... "Erbringt die REIT-Aktiengesellschaft oder eine ihr nachgeordnete Immobilienpersonengesellschaft entgeltliche Nebentätigkeiten für Dritte, entfällt die Steuerbefreiung ab dem Wirtschaftsjahr, in dem diese Tätigkeit erbracht wurde."
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 3 und 9 REITG Artikel 2a - neu - KStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2a
Zu § 38
Zu § 40
3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 REITG
4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 REITG
5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 und § 15a - neu - REITG
6. Zu Artikel 1 §§ 2 und 15b - neu - REITG
7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG
8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG
9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 REITG
10. Zu Artikel 1 § 8 REITG
11. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 1 REITG
12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 REITG Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
13. Zu Artikel 1 §§ 12 Abs. 1 und 18 Abs. 2 REITG
14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 REITG
15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 REITG
16. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 REITG
17. Zu Artikel 1 §§ 16 Abs. 3 bis 5, 18 Abs. 5, 21 Abs. 1 REITG
18. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 3 - neu - REITG
19. Zu Artikel 1 § 18 REITG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 4 REITG
21. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 5 Satz 2 REITG
22. Zu Artikel 1 § 19 REITG
23. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 5 REITG
24. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Satz 1 REITG
25. Zu Artikel 1 § 20a - neu - REITG
26. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 1 REITG
27. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 - neu - REITG
28. Zu Artikel 1 REITG
29. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 Satz 2 und 3 EStG
Zu Buchste a
Zu Buchste b
30. Zu Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG
31. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 EStG
32. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Abs. 4 AO
Drucksache 206/2/06
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es Punkt 22 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
... Die Bundesregierung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Einsatz von Energieerzeugnissen der Altöl-Recycling-Industrie für die Herstellung von Schmierstoffen aus Altölen, wie bisher steuerbefreit bleibt.
Drucksache 171/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern KOM (2006) 76 endg.; Ratsdok. 6746/06
... Mit der Richtlinie 69/169/EWG des Rates vom 28. Mai 1969 wurden die Vorschriften über die Befreiung der Waren, die von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführt werden, von den Umsatzsteuern (MwSt) und Sonderverbrauchssteuern harmonisiert. Ein solches Gemeinschaftssystem von Steuerermäßigungen für Einfuhren hat sich in Bezug auf Reisen zwischen Drittländern und der Gemeinschaft als notwendig erwiesen. Es muss jedoch angepasst werden, um der Tatsache Rechnung zu tragen dass die Gemeinschaft erweitert worden ist und nun unter anderem an Russland, die Ukraine und Belarus grenzt. Die Kommission, bei der Ersuchen mehrerer Mitgliedstaaten um Änderung der Richtlinie eingegangen sind, schlägt vor, die Vorschriften über Steuerbefreiungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu modernisieren und zu diesem Zweck vor allem
Drucksache 778/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
... Diese Lösung steht auch einer aufwändigen Überprüfung und Unterscheidung zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Betriebsvermögen entgegen, denn sie führt insbesondere in den neuen Ländern zu einer vollständigen Steuerbefreiung von nicht begünstigtem Vermögen.
a Antrag des Landes Baden-Württemberg:
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
b Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg:
c Antrag des Freistaats Thüringen:
Zu Artikel 1
d Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen:
e Antrag des Freistaates Bayern:
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
f Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen:
g Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen:
5. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 28 Abs. 2 Satz 1, Satz 2
6. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 28 Abs. 2 Satz 2 ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 28 Abs. 3
8. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 28a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 Satz 3, Abs. 1a - neu -, Abs. 2 Satz 1
9. b Nach Absatz 1 ist folgender Absatz 1a einzufügen:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
10. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 260/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Juni 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (1) Sieht dieses Abkommen für Einkünfte aus Quellen in einem Vertragsstaat eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung in diesem Staat vor (mit oder ohne andere Bedingungen), und werden diese Einkünfte nach dem im anderen Vertragsstaat geltenden Recht unter Zugrundelegung des Betrags besteuert, der in den anderen Staat überwiesen oder dort bezogen wird, nicht aber unter Zugrundelegung des Gesamtbetrags der Einkünfte, so ist die nach diesem Abkommen im erstgenannten Staat zu gewährende Steuerbefreiung oder -ermäßigung nur auf den Teil der Einkünfte anzuwenden, der in den anderen Staat überwiesen oder dort bezogen wird.
Drucksache 206/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es
... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Steuerbefreiung von
1. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
2. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
3. Zu Artikel 1 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 - neu - EnergieStG
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
7. Zu Artikel 1 § 50 EnergieStG
8. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 2 - neu - EnergieStG
9. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 3 und § 57 Abs. 5 Satz 1 EnergieStG
10. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 3 EnergieStG
11. Zu Artikel 1 § 51 EnergieStG und Artikel 2 § 9a StromStG
12. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
13. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 1a - neu - EnergieStG
14. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 2 - neu -; § 55 Abs. 1 Satz 2 - neu - EnergieStG
15. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EnergieStG
16. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 9a Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 - neu - , 5 - neu - StromStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Drucksache 461/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
... Bei einer höheren Attraktivität und Akzeptanz des Gesetzes könnte sich die Anzahl der anerkannten und der Aufsicht der Länder unterliegenden Unternehmensbeteiligungsgesellschaften erhöhen. Aufgrund der Gewerbesteuerbefreiung der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften könnte sich dieses Steueraufkommen verringern.
Drucksache 138/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... en in ausgewählten Sektoren wie dem Agrar- und Forstbereich, der Schifffahrt und dem öffentlichen Verkehr eine längerfristige Steuerbefreiung für Reinkraftstoffe für sinnvoll und erforderlich. Es gelten in diesen Sektoren geringere Steuersätze oder Steuerbefreiungen für fossile Kraftstoffe, so dass die unter Zugrundelegung des regulären Dieselsteuersatzes festgestellte Überförderung für diese Bereiche nicht zutrifft. Für den Agrar- und Forstbereich in Deutschland schafft die Steuerbefreiung außerdem eine Minderung für die bestehenden internationalen Wettbewerbsnachteile bei der Besteuerung von Agrardiesel.
Drucksache 331/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht 2004/2005 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und zu den Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2005: Dynamik unter neuen Rahmenbedingungen " sowie "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005: Beharren auf alten Privilegien "
... f) Der Bundesrat hält an seiner Auffassung fest, dass aus der Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post AG im Bereich des Universaldienstes erhebliche Wettbewerbsverzerrungen resultieren, die mit der geplanten Anhebung des Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent ab dem Jahr 2007 weiter verschärft werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Steuerbefreiung zeitgleich mit der Aufhebung der Exklusivlizenz zu beenden.
1. Zu B - Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation
2. Zu C - Stellungnahme zum Kapitel Post
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... • Von 2006 bis 2009 werden durch die vereinbarten Maßnahmen Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen in einem Gesamtvolumen von rd. 19 Mrd. € abgebaut. Die derzeit vollständige Steuerbefreiung für
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 629/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. Februar 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Darüber hinaus hat sich Deutschland in Absatz 1 Buchstabe d im Interesse der Vermeidung einer doppelten Steuerbefreiung oder einer sonstigen ungerechtfertigten Inanspruchnahme des Abkommens einen Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode vorbehalten.
Drucksache 362/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. August 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Veräußerungsgewinn
... (3) Studenten, Praktikanten oder Lehrlinge im Sinne des Absatzes 2 haben zudem während eines solchen Studiums oder einer solchen Ausbildung bei nicht unter Absatz 2 fallenden Fördergeldern, Stipendien und Vergütungen aus unselbständiger Arbeit Anspruch auf die gleichen Steuerbefreiungen, -vergünstigungen oder -minderungen, die im Gastland ansässigen Personen unter gleichen Umständen gewährt werden.
Drucksache 596/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs (2005/2249(INI))
... 6. betont, dass die Steuerbefreiungen für den Luftverkehr und andere Ungleichgewichte zu einem äußerst unfairen Wettbewerb zwischen der Luftfahrt und anderen Verkehrssektoren führen;
Drucksache 331/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht 2004/2005 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und zu den Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekomunikation 2005: Dynamik unter neuen Rahmenbedingungen " sowie "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005: Beharren auf alten Privilegien "
... f) Der Bundesrat hält an seiner Auffassung fest, dass aus der Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post AG im Bereich des Universaldienstes erhebliche Wettbewerbsverzerrungen resultieren, die mit der geplanten Anhebung des Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent ab dem Jahr 2007 weiter verschärft werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Steuerbefreiung zeitgleich mit der Aufhebung der Exklusivlizenz zu beenden.
Zu B - Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation
Zu C - Stellungnahme zum Kapitel Post
Drucksache 162/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/49/EG über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten
... 2. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass durch die Richtlinie Doppelbesteuerungen beseitigt, nicht jedoch völlige Nichtbesteuerungen erleichtert werden sollen. Er bittet deshalb die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags nachdrücklich für den Kommissionsvorschlag auszusprechen, nach dem die Steuerbefreiung im Quellenstaat nur zu gewähren ist, wenn die Einkünfte im Sitzstaat einer effektiven Besteuerung unterliegen.
Drucksache 105/05
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates - Initiative zur Stärkung des Immobilienmarktes in Deutschland, Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland
... 3. Bei der rechtlichen Gestaltung der REITs sollten keine Steuerschlupflöcher entstehen und Steuerausfälle müssen sich in Grenzen halten. REITs nach ausländischem Vorbild bereiten unter den Bedingungen des deutschen Steuerrechts besondere Probleme, weil die ursprünglich steuerpflichtigen Mieterträge über Auslandstransaktionen in steuerbefreite Dividendenerträge umgewandelt werden können. Daneben sind dieselben Steuervergünstigungen, die inländischen REITs gewährt werden, aus europarechtlichen Gründen auch ausländischen REITs zu gewähren, die im Inland tätig sind. Dies könnte im Ergebnis eine Steuerpräferenz für den ausländische REIT bedeuten, weil im Ausland - je nach Standort - niedrigere Quellensteuersätze gelten als in Deutschland.
Drucksache 341/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... Weitere Steuermindereinnahmen oder Ausgabenerhöhungen entstehen nicht. Im Gegenteil: Wenn nur begünstigtes Vermögen auf den Erwerber übergeht, kann dessen Feststellung und Bewertung unterbleiben, wenn nicht innerhalb der Zehnjahresfrist die Voraussetzungen für die Stundung und Steuerbefreiung entfallen. Hierdurch verringern sich der Aufwand bei den Erbschaftsteuer- und Betriebsfinanzämtern sowie die Kosten des Steuerpflichtigen vor allem für die Steuerberatung. Die Höhe der Einsparungen kann nicht beziffert werden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:
§ 28 Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen
Begründung
I .Allgemeines
1. Verfassungsrechtliche Fragen
2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nr. 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Nr. 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 7
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Drucksache 213/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Grünbuch "Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen" KOM (2005) 94 endg.; Ratsdok. 7607/05
... 13. Angesichts der zentralen Bedeutung einer steigenden Erwerbsbeteiligung Älterer im Lissabon-Prozess fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bis Ende 2005 einen Strategieplan "Ältere am Arbeitsmarkt" vorzulegen. Darin soll dargelegt werden, mit welchen Instrumenten die Bundesregierung die Erhöhung der Erwerbsquote Älterer auf 50 % bis zum Jahr 2010 erreichen will. Dabei soll die Bundesregierung auch Stellung nehmen, in welcher Höhe derzeit öffentliche Mittel (Steuerbefreiungen bei der Einkommensteuer, Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Frührentnerinnen und -rentner unter 65 Jahren, Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für Frühverrentungsmodelle aus Beitragsmitteln, Zuwendungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte usw.) für einen Rückzug Älterer vom Arbeitsmarkt aufgewendet werden und wie sich diese Aufwendungen in den nächsten Jahren entwickeln werden.
Drucksache 162/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/49/EG über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten
... 2. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass durch die Richtlinie Doppelbesteuerungen beseitigt, nicht jedoch völlige Nichtbesteuerungen erleichtert werden sollen. Er bittet deshalb die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags nachdrücklich für den Kommissionsvorschlag auszusprechen, nach dem die Steuerbefreiung im Quellenstaat nur zu gewähren ist, wenn die Einkünfte im Sitzstaat einer effektiven Besteuerung unterliegen.
Drucksache 212/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich bestimmter Maßnahmen zur Vereinfachung der Erhebung der Mehrwertsteuer, zur Unterstützung der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und -umgehung und zur Aufhebung bestimmter Entscheidungen über die Genehmigung von Ausnahmeregelungen
... Die neue Regelung gilt für Dienstleistungen im Bausektor (einschließlich einiger oder sämtlicher Bau-, Reparatur-, Reinigungs- und Abbrucharbeiten), die Überlassung von Personal im Zusammenhang mit Bauleistungen, Grundstücke und Gebäude, die nach Ausübung der entsprechenden Option besteuert werden, sowie für die Lieferung von Abfallstoffen, Schrott und recyclingfähigem Material, einigen aus der Behandlung dieser Stoffe hervorgehenden Erzeugnissen und einigen damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Der Begriff „Abfallstoffe“ ist in einem neuen Anhang definiert, der ein Verzeichnis der derzeitigen Ausnahmeregelungen enthält. Derzeit sind zwar einige Mitgliedstaaten ermächtigt, abweichend von der normalen Regelung die Lieferung von Abfallstoffen von der Steuer zu befreien, aber eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft eröffnet die Möglichkeit der Erstattung gezahlter Steuer, ist einfach zu verwalten, hat sich dort, wo sie bereits eingeführt worden ist, als tauglich erwiesen und gewährleistet, dass nicht erstattungsfähige Steuer nicht als verborgene Steuer vom Verkäufer auf den Käufer übergewälzt wird. Außerdem würde eine weitere Befreiung, auch wenn sie nur fakultativ wäre, nicht gut zu der generell notwendigen Beschränkung des Geltungsbereichs von Steuerbefreiungen passen.
Drucksache 144/3/05
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Fahrzeugen nach § 40 Abs. 3 BImSchG und zur Förderung schadstoffarmer LKW und Busse
... Diese Anreize, beispielsweise durch aufkommensneutrale Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen für Fahrzeuge mit Partikelfilter oder gleichwertige Techniken, sollten nur Nachrüstungen umfassen.
Drucksache 144/05
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Fahrzeugen nach § 40 Abs. 3 BImSchG und zur Förderung schadstoffarmer Lkw und Busse
... 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung nochmals, auch für schadstoffarme Lkw und Busse steuerliche oder wirtschaftliche Anreize zu schaffen. Diese Anreize, beispielsweise durch aufkommensneutrale Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen für Fahrzeuge mit Partikelfilter oder gleichwertige Techniken, sollten sowohl Neufahrzeuge als auch Nachrüstungen umfassen. Dabei muss sichergestellt sein, dass den Ländern keine Einnahmeausfälle entstehen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung zukünftig bei der Bemessung der Lkw-Maut ein stärkeres Splitting, insbesondere für schadstoffarme Lkw nach EURO V zu Grunde legen.
Drucksache 479/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG )
... § 2 Steuerbefreiungen
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
§ 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht
§ 2 Steuerbefreiungen
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Steuersatz
§ 5 Steuerschuldner
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Umrechnung fremder Währungen
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 11 Mitteilung an die Genehmigungsbehörde
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 13 Nachschau
§ 14 Ermächtigung
§ 15 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Artikel 8 Änderung der Kleinbetragsverordnung
Artikel 9 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 544/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 90 der 813. Sitzung des Bundesrates am 08. Juli 2005
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften
... Die Grunderwerbsteuerbefreiung ist sachlich nicht geboten und führt zu einer Zunahme von Verwaltungsaufwand. Eine Grunderwerbsteuerpflicht von
Drucksache 872/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über das Vorhaben zur Schaffung des europäischen Systems der neuen Generation für das Flugverkehrsmanagement (SESAR) und die Errichtung des gemeinsamen Unternehmens SESAR
... (14) Desgleichen sollte dieser Einrichtung eine Steuerbefreiung von Seiten der Mitgliedstaaten zugute kommen, was andere Abgaben und Steuern als die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern angeht, und die seinem Personal gezahlten Bezüge sollten von jeder innerstaatlichen Einkommensbesteuerung befreit sein.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Flugsicherung: Wesentliches Element des Flugverkehrs
2.1. Eine institutionelle Organisation im Umbruch
2.2. Eine veralternde Infrastruktur
2.3. Eine notwendige technische Reform
3. DAS Projekt SESAR
3.1. SESAR: Die Flugsicherung der neuen Generation
4. SESAR IST EIN industriepolitisches Grossvorhaben für Europa
5. Die SESAR-Führungsstruktur: Schlüsselfaktor für den Erfolg
5.1. Entscheidungsschwierigkeiten vermeiden
5.2. Der einheitliche europäische Luftraum: eine institutionelle Lösung
5.3. Das gemeinsame Unternehmen SESAR
6. SESAR IST EIN Schrittweise ZU verwirklichendes Vorhaben
6.1. Definitionsphase 2005-2007
6.2. Umsetzungsphase 2008-2020
• Entwicklung 2008-2013
• Errichtung 2014-2020
6.3. Akteure und Finanzierung
7. Fazit
Begründung
1.Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Ziele
1.2. Allgemeiner Kontext
1.2.1. Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften
1.2.2. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung interessierter Parteien
2.1.1. Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden
2.1.2. Zusammenfassung und Berücksichtigung der Antworten
2.2. Heranziehung von Fachwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Gewähltes Mittel
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. ZUSÄTZLICHE Angaben
5.1. Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Artikel 1 Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens
Artikel 2 Rechtsstatus
Artikel 3 Satzung des gemeinsamen Unternehmens
Artikel 4 Finanzierungsquellen
Artikel 5 Ausschuss
Artikel 6 Bewertung
Artikel 7 Inkrafttreten
Anhang Satzung des gemeinsamen Unternehmens
Artikel 1 Mitglieder
Artikel 2 Organe des gemeinsamen Unternehmens
Artikel 3 Zusammensetzung des Verwaltungsrates
Artikel 4 Abstimmungen des Verwaltungsrats
Artikel 5 Aufgaben und Sitzungen des Verwaltungsrats
Artikel 6 Der Exekutivdirektor
Artikel 7 Personal des gemeinsamen Unternehmens
Artikel 8 Vereinbarungen
Artikel 9 Externe Verträge
Artikel 10 Arbeitsgruppen
Artikel 11 Finanzbestimmungen
Artikel 12 Einnahmen
Artikel 13 Finanzordnung
Artikel 14 Ausführung und Kontrolle des Haushalts
Artikel 15 Zu erstellende Unterlagen
Artikel 16 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 17 Eigentumsrechte
Artikel 18 Transparenz und Handhabung von Unterlagen
Artikel 19 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 20 Haftung
Artikel 21 Vertraulichkeit
Artikel 22 Dauer des gemeinsamen Unternehmens
Artikel 23 Auflösung des gemeinsamen Unternehmens
Artikel 24 Anwendbares Recht
Drucksache 732/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs KOM (2005) 459 endg.; Ratsdok. 12790/05
... Auf der Grundlage einer Einigung auf Gegenseitigkeit ist aufgrund des derzeitigen Gemeinschaftsrechts eine Besteuerung von Flugtreibstoff auch für Flüge zwischen zwei Mitgliedstaaten möglich. Sie gilt in solchen Fällen für alle EU-Luftfahrtunternehmen. Es ist jedoch allgemein üblich geworden, den Treibstoff für internationale Flüge von jeglicher Besteuerung auszunehmen - diese Politik diente ursprünglich dazu, die Zivilluftfahrt in ihren Anfängen zu fördern. Die rechtsverbindlichen Ausnahmen sind in den bilateralen Luftverkehrsabkommen (ASA) festgelegt5. Die Verhinderung der Diskriminierung von EU-Luftfahrtunternehmen könnte sich daher auf Strecken als schwierig erweisen, auf denen Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EU-Ländern Verkehrsrechte haben und weiterhin Steuerbefreiung im Rahmen der einschlägigen ASA genießen6.
Mitteilung
1. Einleitung
2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang
3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen
4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll
4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr
4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene
5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche
5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr
5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements
5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung
6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels
6.1. Bewertung der Optionen
6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit
6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung
7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels
8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU
9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang : Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung
Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
Spektrum der berücksichtigten Emissionen
Gewährleistung der Einhaltung
3 Verwaltung
Drucksache 479/2/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG ) - Antrag des Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein -
... § 2 Steuerbefreiungen
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes(Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
§ 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht
§ 2 Steuerbefreiungen
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Steuersatz
§ 5 Steuerschuldner
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Umrechnung fremder Währungen
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 11 Mitteilung an die Genehmigungsbehörde
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 13 Nachschau
§ 14 Ermächtigung
§ 15 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Artikel 8 Änderung der Kleinbetragsverordnung
Artikel 9 Änderung der Spielverordnung
Artikel 10 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 - neu - SpEStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2
4. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2 Abs. 3 - neu -
Drucksache 326/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetz es
... Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17.02.2005 in den verbundenen Rechtssachen Linneweber und Akritidis (C-453/02 und C-462/02) entschieden, dass die Umsatzsteuerbefreiung der Veranstaltung von Glücksspielen bzw. des Betriebs von Glücksspielgeräten nicht von der Identität des Veranstalters oder Betreibers abhängig gemacht werden darf. Da § 4 Nr. 9 Buchst. b
Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Drucksache 937/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
... ist Folge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17. Februar 2005 (verbundene Rechtssachen C-453/02 und C-462/02) und der Anschluss-Urteile des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2005 - V R 7/02 - und 19. Mai 2005 - V R 50/01, wonach es unzulässig ist, Umsätze gewerblicher Glücksspielanbieter zu besteuern, während Umsätze zugelassener öffentlicher Spielbanken steuerbefreit sind. Die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, werden in die Umsatzsteuerpflicht einbezogen. Die Änderung verhindert Steuerausfälle von Bund, Ländern und Gemeinden, die infolge der aktuellen Rechtsprechung eintreten.
Drucksache 326/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetz es
... Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17.02.2005 in den verbundenen Rechtssachen Linneweber und Akritidis (C-453/02 und C-462/02) entschieden, dass die Umsatzsteuerbefreiung der Veranstaltung von Glücksspielen bzw. des Betriebs von Glücksspielgeräten nicht von der Identität des Veranstalters oder Betreibers abhängig gemacht werden darf. Da § 4 Nr. 9 Buchst. b
Der federführende Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 1 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
3. Der Wirtschaftsausschuss
Drucksache 479/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 56 der 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG ) - Antrag des Landes Niedersachsen -
... § 2 Steuerbefreiungen
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
§ 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht
§ 2 Steuerbefreiungen
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Steuersatz
§ 5 Steuerschuldner
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Umrechnung fremder Währungen
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 11 Mitteilung an die Genehmigungsbehörde
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 13 Nachschau
§ 14 Ermächtigung
§ 15 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Artikel 8 Änderung der Kleinbetragsverordnung
Artikel 9 Änderung der Spielverordnung
Artikel 10 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 326/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetz es
... Mit Urteil vom 17. Februar 2005 (verbundene Rechtssachen C-453/02 und C-462/02) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entschieden, dass eine Umsatzsteuerbefreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz in zugelassenen öffentlichen Spielbanken EG-rechtlich unzulässig ist, wenn gleichzeitig gleichartige Umsätze außerhalb dieser Spielbanken umsatzsteuerpflichtig sind. Der EuGH erkennt eine Verletzung des umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatzes, wenn zur Abgrenzung steuerbefreiter und steuerpflichtiger Glücksspielumsätze an die Identität des Veranstalters oder Betreibers der Spiele oder Geräte angeknüpft wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 2 In-Kraft-Treten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Drucksache 914/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über einen Aktionsplan für Biomasse KOM (2005) 628 endg.; Ratsdok. 15741/05
... Zur Umsetzung der Richtlinie stützen sich viele Mitgliedstaaten auf Kraftstoffsteuerbefreiungen2
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. Das Potenzial der Biomasse
1.2. Kosten und Nutzen
1.3. Nutzung von Biomasse im Verkehr, zur Strom- und Wärmeerzeugung
2. Biomasse zur Wärmeerzeugung
2.1. Rechtsvorschriften zu erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung
2.2. Erneuerung bei der Fernwärme
3. Strom AUS Biomasse
4. BIOKRAFTSTOFFE
4.1. Umsetzung der Biokraftstoffrichtlinie
4.2. Der Fahrzeugmarkt
4.3. Ausgewogenheit zwischen Inlandserzeugung und Einfuhren
4.4. Normen
4.5. Beseitigung technischer Hemmnisse
4.6. Einsatz von Ethanol zur Senkung der Dieselnachfrage
5. QUERSCHNITTSTHEMEN
5.1. Biomasseversorgung
Gemeinsame Agrarpolitik GAP
5 Forstwirtschaft
5 Abfälle
Tierische Nebenprodukte
5 Normen
Verbesserung der Lieferkette
Einzelstaatliche Aktionspläne für Biomasse
5.2. Finanzielle Förderung der Energieerzeugung aus Biomasse durch die EU
5.3. Staatliche Beihilfen
6. Forschung
7. Schlussfolgerung
2 Anhänge
Drucksache 817/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... Neufassung zur Vereinfachung der bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften durch Konsolidierung des Rechtstextes und Vereinfachung der Verfahren im Zusammenhang mit Steuerbefreiung
Mitteilung
1. Einführung
2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene
a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht
b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen
3. das Vereinfachungskonzept der Kommission
a. Aufhebung
b. Kodifizierung18
c. Neufassung21
d. Änderung des Regelungskonzepts
e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie
4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten
5. Schlussfolgerungen
Anhang I
Anhang 2
Drucksache 192/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz - ContStifG )
... Das zu beschließende Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. § 17 des Entwurfs sieht vor, dass Leistungen nach dem Zweiten Abschnitt des Gesetzes Einkommensteuerfrei sind. Da das Aufkommen der Einkommensteuer nach Art. 106 Abs. 3 Satz 1 GG den Ländern und dem Bund gemeinsam zusteht, bedarf das Gesetz nach Art. 105 Abs. 3 GG der Zustimmung des Bundesrates. Dies entspricht der bisherigen Staatspraxis, nach der Gesetze zustimmungsbedürftig sind, die den Verzicht auf die Erhebung von Steuern vorsehen, deren Aufkommen ganz oder zum Teil den Ländern oder Gemeinden zufließt, auch wenn die Auswirkungen der Steuerbefreiung im Verhältnis zum Gesamtsteueraufkommen marginal sind. Auch das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder", das nun ersetzt werden soll und eine entsprechende Befreiung von der Einkommensteuer vorsieht, ist mit Zustimmung des Bundesrates ergangen.
A. Zielsetzung
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Kosten
Entwurf
§ 1 Name der Stiftung
§ 2 Stiftungszweck
§ 3 Steuerbegünstigung
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Stiftungsrat
§ 7 Stiftungsvorstand
§ 8 Satzung
§ 9 Verwendung der Mittel
§ 10 Aufsicht, Haushalt, Rechnungsprüfung
§ 11 Finanzielle Ausstattung
§ 12 Leistungsberechtigte Personen
§ 13 Art und Umfang der Leistungen an behinderte Menschen
§ 14 Verzinsung
§ 15 Sonderregelung für Auslandsfälle
§ 16 Gang des Verfahrens
§ 17 Behandlung von Leistungen nach diesem Gesetz bei der Anwendung anderer Gesetze
§ 18 Verhältnis zu anderen Ansprüchen
§ 19 Finanzielle Ausstattung
§ 20 Förderungsmaßnahmen
§ 21 Vergabeplan
§ 22 Verfahren
§ 23 Rechtsweg
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Drucksache 197/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. August 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Absatz 1 Buchstabe c sieht statt der Freistellungsmethode nach Buchstabe a die Anrechnungsmethode nach Buchstabe b vor, wenn die Einkünfte nicht aus aktiver Tätigkeit stammen. Darüber hinaus hat sich Deutschland in Absatz 1 Buchstabe e im Interesse der Vermeidung einer doppelten Steuerbefreiung oder einer sonstigen ungerechtfertigten Inanspruchnahme des Abkommens einen Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode vorbehalten.
Drucksache 341/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... Weitere Steuermindereinnahmen oder Ausgabenerhöhungen entstehen nicht. Im Gegenteil: Wenn nur begünstigtes Vermögen auf den Erwerber übergeht, kann dessen Feststellung und Bewertung unterbleiben, wenn nicht innerhalb der Zehnjahresfrist die Voraussetzungen für die Stundung und Steuerbefreiung entfallen. Hierdurch verringern sich der Aufwand bei den Erbschaftsteuer- und Betriebsfinanzämtern sowie die Kosten des Steuerpflichtigen vor allem für die Steuerberatung. Die Höhe der Einsparungen kann nicht beziffert werden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage
Artikel 1
Artikel 2
1. In § 10 Abs. 6 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen.
2. § 12 wird wie folgt geändert:
3. § 13a wird wie folgt geändert:
4. § 19a wird wie folgt geändert:
5. Nach § 19a wird folgender § 19b eingefügt:
6. § 28 wird wie folgt gefasst:
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeines
1. Verfassungsrechtliche Fragen
2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen
Zu Artikel 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 2
Zu Nr. 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nr. 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Nr. 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Drucksache 913/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen KOM (2005) 627 endg.; Ratsdok. 15745/05
... - Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeiten von Steuerbefreiungen und -ermäßigungen ausschöpfen, die die Richtlinie über die Besteuerung von Energieerzeugnissen
Mitteilung
1. Einführung
1.1. Gründe für den Bericht
1.2. Geltungsbereich
2. Bewertung bestehender Förderregelungen
2.1. Die bestehenden Förderregelungen
2.2. Leistungsbewertung
2.3. Wesentlichen Schlussfolgerungen zur Leistung vgl. Anhänge 3 und 4
5 Windenergie
Forstliche Biomasse
Biogas -Sektor8
3. Aspekte des Handels und des Binnenmarkts
3.1. Einführung
3.2. Entflechtung, Transparenz und marktbeherrschende Anbieter
3.3. Leistungsschwankungen und ihr Ausgleich: Binnenmarktrecht und EE-Förderregelungen müssen vereinbar sein
3.4. Handel mit Energie
3.5. Regulierung für Staatsbeihilfen
3.6. Die wichtigste Erkenntnis
4. KOEXISTENZ oder Harmonisierung
4.1. Mögliche Vorteile
4.2. Mögliche Nachteile
5. ADMINISTRATIVE Hemmnisse
5.1. Bestehende Hemmnisse
1. Unzahl beteiligter Behörden und mangelnde Koordinierung
2. Langer Vorlauf bis zur Erlangung der benötigten Genehmigungen
3. Erneuerbare Energiequellen werden bei der Raumordnung kaum berücksichtigt
5.2. Empfehlungen zu administrativen Hemmnissen
6. Fragen des Netzzugangs
7. HERKUNFTSNACHWEISE
8. Schlussfolgerungen
8.1. Kooperation
8.2. Optimierung
8.3. Nächste Schritte
2 Anhänge
Drucksache 321/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
... Der befristete Anreiz zur Aufdeckung stiller Reserven durch eine hälftige Steuerbefreiung bei der Veräußerung betrieblicher Grundstücke und Gebäude lässt die zusätzliche Mobilisierung von bisher volkswirtschaftlich nicht optimal genutztem Kapital in einem Umfang erwarten, der trotz der eingeräumten Steuerermäßigung zu steuerlichem Mehraufkommen führt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 15b Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Drucksache 394/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen
... a) Nach der Angabe "§ 3b Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte Personenkraftwagen“ wird die Angabe "§ 3c Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen“ eingefügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. Nach § 3b wird folgender § 3c eingefügt:
§ 3c Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen
3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:
§ 9a Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor
4. Dem § 18 wird folgender Absatz 5 angefügt:
Artikel 2 Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 221/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 10. November 2004 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Verteidigungsagentur und ihrer Bediensteten
... Absatz 2 regelt die Befreiung der Bezüge der Bediensteten der Agentur von der nationalen Besteuerung. Gemäß Artikel 9 des Beschlusses werden jedoch von diesen Bezügen Steuern zugunsten der Agentur erhoben. Eine entsprechende Regelung findet sich in Artikel 13 des EG-Immunitätenprotokolls. Ausgenommen von der Steuerbefreiung sind Zahlungen an ehemalige Bedienstete der Agentur. Absatz 2 schafft zudem die Möglichkeit, bei der Festsetzung des auf Einkommen aus anderen Quellen zu erhebenden Steuerbetrags die steuerfreien Bezüge aufgrund einer Tätigkeit in der Agentur zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt). Durch die Einkommensteuerbefreiung wird sichergestellt, dass keinem Mitgliedstaat indirekt die für die Agentur geleisteten Beiträge anderer Mitgliedstaaten zugute kommen.
Drucksache 994/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum
Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post 2002/2003 und zum
Sondergutachten der Monopolkommission -
"Wettbewerbintensivierung in der Telekommunikation -
Zementierung des Postmonopols"
Umsatzsteuerbefreiung
Drucksache 457/04
Empfehlungen der Ausschüsse 800. Sitzung des Bundesrates am 11. Juni 2004
Tätigkeitsbericht 2002/2003 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post - Bericht nach § 81 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz und § 47 Abs. 1 Postgesetz und Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz und § 44 Postgesetz
... Der Bundesrat hält es in Übereinstimmung mit der Monopolkommission für dringend geboten, Wettbewerbsverzerrungen auf Grund der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG aufzuheben. Die Bundesregierung wird daher gebeten,
Drucksache 331/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV ) und zur Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten - 23. BImSchV )
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, zur Unterstützung und Einführung geeigneter Minderungstechnologien steuerliche oder wirtschaftliche Anreize möglichst rasch zu schaffen. Diese Anreize, beispielsweise durch aufkommensneutrale Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen für Fahrzeuge mit Partikelfilter oder gleichwertige Techniken, sollten für Pkw, Lkw und Busse gelten und sowohl Neufahrzeuge als auch Nachrüstungen umfassen. Dabei muss sichergestellt sein, dass den Ländern keine Einnahmeausfälle entstehen.
Drucksache 1002/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 77/388/EWG an nicht im Inland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 hinsichtlich der Einführung von Verwaltungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Regelung der einzigen Anlaufstelle und dem Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer KOM (2004) 728 endg.;
Mitgliedstaaten, die von der Möglichkeit nach Artikel 14 der Richtlinie 67/228/EWG Gebrauch gemacht und Steuerbefreiungen oder degressive Steuerermäßigungen eingeführt haben, können diese sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen beibehalten, wenn sie mit dem MwSt-System in Einklang stehen.
Drucksache 994/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 2002/2003 und zum Sondergutachten der Monopolkommission - "Wettbewerbintensivierung in der Telekommunikation - Zementierung des Postmonopols"
... Nummer 38: Umsatzsteuerbefreiung
Drucksache 284/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Anwendung der Artikel 7 bis 10 der Richtlinie 92/12/EWG
... ) festgelegt, dass beim Verbringen von Mineralöl ins Steuergebiet durch Privatpersonen für deren Bedarf oder auf deren Rechnung keine Steuerbefreiung gewährt werden kann für flüssige Heizstoffe und Kraftstoffe, die in anderen Behältnissen als dem Hauptbehälter des Fahrzeugs oder dem Reservebehälter befördert werden.
Drucksache 994/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 2002/2003 und zum
Sondergutachten der Monopolkommission - "Wettbewerbintensivierung in der Telekommunikation - Zementierung des Postmonopols"
... Umsatzsteuerbefreiung
Drucksache 560/03
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
... nicht anwendbar sind, eine Steuerbefreiung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) beansprucht werden kann (DBA-Schachtelprivileg). Das DBA-Schachtelprivileg wird überwiegend dann gewährt, wenn es sich bei dem inländischen Anleger um eine Gesellschaft handelt, der mindestens 10 °A der Anteile an dem ausländischen Investmentvermögen (in der Form einer Kapitalgesellschaft) unmittelbar gehören und die Steuerbefreiung nicht aufgrund einer sog. Aktivitätsklausel ausgeschlossen ist. Satz 2 bewirkt deshalb, dass die Vorschriften des
Drucksache 736/03
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerreformgesetz - GewStRefG )
... (2) In § 1 der Verordnung über die Gewährung von Steuerbefreiungen für die European Transsonic Windtunnel GmbH vom 1. September 1989 (
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