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26 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steuerausfall"


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Drucksache 489/1/19

... Nummer 2 enthält eine deminimis-Regelung, nach der Steuergestaltungen mit einem nicht bedeutenden Steuerausfallrisiko nicht der Mitteilungspflicht unterliegen. Die Vorschrift enthält die für die Berechnung erforderlichen Parameter, insbesondere einen typisierten Einkommensteuersatz und den anzuwendenden Zinssatz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Erfüllungsaufwand

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1

5. Zum Titel des Gesetzes und

Zu Artikel 1 Nummer 1a

Artikel 1a
Weitere Änderung der Abgabenordnung

§ 138l
Pflicht zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen

Artikel 2a
Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3a
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemein:

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 1 wird auf die Begründung zu Dreifachbuchstabe aaa verwiesen. Satz 2 entspricht der bereits an anderer Stelle in der Abgabenordnung verwendeten Formulierung. s.§ 154 Absatz 2a Satz AO .

Zu Buchstabe c

3 Allgemein:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4:

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Satz 1 bis 3:

Zu Satz 4:

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 §§ 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO

Zu Artikel 1 Nummer 1a

Zu Artikel 1 Nummer 1b

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 138i, 138j Absatz 3 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

12. Zu Artikel 1Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

14. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe d § 7 Absatz 14 Satz 2 EUAHiG


 
 
 


Drucksache 816/16 (Beschluss)

... Hinzu kommt, dass sich die automatisierte Einreihung von Arbeitnehmern bei Heirat in die Steuerklasse IV in der Praxis bewährt hat. Das Verfahren ist den Bürgern geläufig, nicht mit finanziellen oder verfahrensrechtlichen Nachteilen verbunden und weist keine besondere Fehleranfälligkeit auf. Gleichzeitig wird das Risiko eines Steuerausfalls durch unplausible (weil fehlerhafte) Steuerklassenkombinationen bei Heirat ausgeschlossen, die Anzahl der Pflichtveranlagungsfälle reduziert und ein Anreiz für die Inanspruchnahme des auf der Steuerklasse IV aufsetzenden Faktorverfahrens (§ 39f EStG) geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 117c Absatz 2 und 4 AO

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO

Zu § 138b

Zu § 138c

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO-E

5. Zu Artikel 1 nach Nummer 10 § 175b AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 379 Absatz 4 AO

7. Zu Artikel 1a - neu - § 4i Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

8. Zu Artikel 1a - neu - § 32a Absatz 1 Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1a - neu - § 39b Absatz 2 EStG Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Im Einzelnen

Satz 13

Satz 14

Satz 15

Satz 16

10. Zu Artikel 1a - neu - § 39e Absatz 3 Satz 3 und § 52 Absatz 39 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

11. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 1b - neu -, 3a - neu -, 3b - neu -, 3c - neu und 4 § 3 Absatz 2 Nummer 4, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 1 Satz 1, § 35 Absatz 4 und § 37 Absatz 15 - neu ErbStG

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Nummer 3c

Zu Nummer 4

12. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 3, 4 § 13 Absatz 1 Nummer 16, § 17 Absatz 3, § 37 Absatz 14 ErbStG

Zu a:

Zu b:

Zu c:

13. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 37 Absatz 13 und 14 ErbStG

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

14. Zu Artikel 5a - neu - § 7 Absatz 1 Satz 4 und § 50 Absatz 4 - neu - InvStG

Artikel 5a
Änderung des Investmentsteuergesetzes

15. Zu Artikel 5b - neu - § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO Artikel 5c - neu - Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 5b
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 5c
Einschränkung eines Grundrechts

Zu Artikel 5b

Zu Artikel 5c


 
 
 


Drucksache 407/16

... Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen schätzt den bundesweiten Steuerausfall aus Kassenmanipulationen auf insgesamt 5 bis 10 Mrd. Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem

2. Einführung einer Kassen-Nachschau

3. Sanktionierung von Verstößen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 146a
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

§ 146b
Kassen-Nachschau

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 30
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem

2. Einführung einer Kassen-Nachschau

3. Sanktionierung von Verstößen

III. Alternativen

1. Null-Option

2. INSIKA INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme

a INSIKA-Infrastruktur

b INSIKA-Technik INSIKA-Smartcard

3. Zertifizierungsverfahren

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 146b
- neu - AO

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

§ 147
Absatz 6 Satz 3 - neu - AO

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

§ 379
Absatz 1 AO

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3286: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungs-Verordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Lösung des Gesetzentwurfs

Darstellung von Alternativen

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung


 
 
 


Drucksache 376/13 (Beschluss)

... Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes führt zu Steuerausfallsrisiken in Milliardenhöhe. Insbesondere verbundenen Unternehmen ermöglicht die Rechtsprechung zudem eine steuergünstige "Verschiebung" von Verpflichtungen und damit erhebliches Gestaltungspotenzial. Um Gestaltungen vorzubeugen und die Rechtsprechung in haushaltsverträglicher Weise umzusetzen, ist eine gesetzliche Regelung geboten, die die Aufwandsrealisierung zeitlich streckt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 19 InvStG

3. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - bis 03 - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - und 0b - neu - Inhaltsübersicht, § 4f, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 12c und 14a - neu - EStG Artikel 12 § 11 Absatz 6 und § 34 Absatz 8c - neu - KStG Artikel 16 Nummer 3a - neu - Inkrafttreten

§ 4f
Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

Artikel 12
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Begründung

Zu Artikel 11

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 03

Zu Nummer 4

Zu Absatz 12c

Zu Absatz 14a

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Finanzielle Auswirkungen

4. Zu Artikel 11 § 15b EStG


 
 
 


Drucksache 73/13 (Beschluss)

... Unter Ausnutzung aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Unternehmen durch gezielte Vereinbarung von Schuldübernahmen die geltenden Gesetze ins Leere laufen lassen und ihre Steuerlast erheblich mindern. Darüber hinaus werden Schuldübernahmen am Markt von Kreditinstituten bereits als "Dienstleistung" angeboten. Es drohen Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Allein in den von der Problematik mit erfassten Pensionsrückstellungen ruhen derzeit stille Lasten, deren Aufdeckung bundesweit zu einem Steuerausfallsrisiko von bis zu 20 Mrd. Euro führen und die Finanzierung wichtiger Politikfelder gefährden kann. Der Bundesrat hatte hierzu im Gesetzgebungsverfahren einen Lösungsvorschlag vorgelegt, den der Bundestag nicht aufgegriffen hat.



Drucksache 73/1/13

... Unter Ausnutzung aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Unternehmen durch gezielte Vereinbarung von Schuldübernahmen die geltenden Gesetze ins Leere laufen lassen und ihre Steuerlast erheblich mindern. Darüber hinaus werden Schuldübernahmen am Markt von Kreditinstituten bereits als "Dienstleistung" angeboten. Es drohen Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Allein in den von der Problematik mit erfassten Pensionsrückstellungen ruhen derzeit stille Lasten, deren Aufdeckung bundesweit zu einem Steuerausfallsrisiko von bis zu 20 Mrd. Euro führen und die Finanzierung wichtiger Politikfelder gefährden kann. Der Bundesrat hatte hierzu im Gesetzgebungsverfahren einen Lösungsvorschlag vorgelegt, den der Bundestag nicht aufgegriffen hat.



Drucksache 376/1/13

... Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes führt zu Steuerausfallsrisiken in Milliardenhöhe. Insbesondere verbundenen Unternehmen ermöglicht die Rechtsprechung zudem eine steuergünstige "Verschiebung" von Verpflichtungen und damit erhebliches Gestaltungspotenzial. Um Gestaltungen vorzubeugen und die Rechtsprechung in haushaltsverträglicher Weise umzusetzen, ist eine gesetzliche Regelung geboten, die die Aufwandsrealisierung zeitlich streckt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 19 InvStG

3. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - bis 03 - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - und 0b - neu - Inhaltsübersicht, § 4f, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 12c und 14a - neu - EStG

§ 4f
Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

Artikel 12
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Artikel 11

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 03

Zu Nummer 4

Zu Absatz 12c

Zu Absatz 14a

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 276/12

... Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH5 kann gegenwärtig der ursprüngliche Aussteller (Großhändler oder Hersteller) die dem Einlöser gewährte Erstattung vom Preis für den ursprünglichen Verkauf der Gegenstände abziehen, auf die sich der Gutschein bezieht. Um einen Steuerausfall zu vermeiden (die nächsten Steuerpflichtigen in der Absatzkette müssen keine Vorsteuerberichtigung vornehmen), gilt die Erstattung durch den Hersteller als Zahlung eines Dritten an den Einlöser, die (abzüglich der enthaltenen MwSt) in der Rechnung, die der Einlöser dem Kunden ausstellt, auf die Steuerbemessungsgrundlage aufgeschlagen werden muss. Daher wird im vorgenannten Beispiel der Einlöser dem Kunden eine Rechnung über 100 EUR (einschließlich MwSt) ausstellen, auch wenn der Kunde nur 95 EUR bezahlt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Was ist ein Gutschein?

2. Welche Lösungen werden vorgeschlagen?

1. Die Definition von Gutscheinen für mehrwertsteuerliche Zwecke

2. Zeitpunkt der Besteuerung

3. Bestimmungen für den Vertrieb

4. Rabattgutscheine

5. Weitere Änderungen technischer Art bzw. Folgeänderungen

3. Technische Erläuterung der wichtigsten Bestandteile des Vorschlags

Unterscheidung zwischen Gutscheinen und Zahlungsinstrumenten Artikel 30a Absatz 2

Reihengeschäfte mit Gutscheinen Artikel 25 Buchstabe d, Artikel 74a und Artikel 74b

Vertrieb eines Mehrzweckgutscheins

Neutralität von kostenlosen Rabattgutscheinen Artikel 25 Buchstabe e und Artikel 74c

Einlösung eines Rabattgutscheins

Anhörung interessierter Kreise

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

2 Entsprechungstabelle

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. der Vorschlag IM einzelnen

Artikel 25

Buchstabe d

Buchstabe e

Artikel 28

Artikel 30a

Artikel 30b

Artikel 65

Artikel 66

Artikel 74a

Artikel 74b

Artikel 74c

Artikel 169

Artikel 193

Artikel 272

Vorschlag

Artikel 1

Kapitel 5
Gemeinsame Bestimmungen zu den Kapiteln 1 und 3

Artikel 30a

Artikel 30b

Artikel 65

Artikel 74a

Artikel 74b

Artikel 74c

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 632/1/12

... zielt darauf ab, bei Strom- und Gaslieferungen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger zu verlagern, wenn dieser selbst Strom oder Gas liefert. Die bisher schon bei grenzüberschreitenden Lieferungen geltende Regelung soll damit auf Inlandslieferungen erweitert werden. Als Grund für diese Maßnahme wird in der Gesetzesbegründung lediglich abstrakt auf Steuerausfallrisiken in diesem Bereich verwiesen. Diese sind auf Fachebene bisher jedoch nicht konkretisiert worden; insbesondere hat der Bund den Ländern bisher etwaige Erkenntnisse über Betrugsfälle nicht mitgeteilt. Die Notwendigkeit für eine solche Maßnahme kann daher mangels praktischer Erkenntnisse nicht erkannt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/12




1. Zu Artikel 2 Nummer 3, 13a - neu - und 35 Buchstabe a1 - neu - und j 1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 13 - neu - KStG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 und 35 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 13 - neu - KStG *

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 35

3. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 13a - neu - und Nummer 35 Buchstabe j 1 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG * Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

5. Zu Artikel 2 Nummer 33 und 35 Buchstabe o § 50d Absatz 9 Satz 3 und § 52 Absatz 59a Satz 9 - neu - EStG

6. Zu Artikel 2 Nummer 33 und 35 Buchstabe o § 50d Absatz 10 und § 52 Absatz 59a Satz 10 - neu - EStG * Artikel 3 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 2 - neu - KStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu -, Nummer 33a - neu - und Nummer 35p - neu - Inhaltsübersicht, § 50i - neu - und § 52 Absatz 59c1 - neu - EStG

§ 50i
Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

8. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KStG *

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zu Artikel 3

Zu § 8b

Zu § 8b

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu Artikel 8

Zu § 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4a

Zu § 15

Zu Absatz 1a

Zu § 16

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 9

Zu § 4

Zu § 24

Zu § 27

9. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

10. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 02 - neu - und 4 § 3 Absatz 3, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 8

Zu § 3

Zu Satz 1 und 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Satz 6

Zu Satz 7

Zu § 5

Zu § 18

11. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 02 - neu - und 4 Inhaltsübersicht, § 3a - neu - und § 18 Absatz 23 - neu - InvStG *

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

Zu Artikel 8

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

Zu § 18

12. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - und § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG *

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

13. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu -, 3 - neu - und 4 - neu - § 20 Absatz 2 Satz 3 und 4, § 21 Absatz 1 Satz 2 und 3, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG *

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

14. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe c § 4 Nummer 18 UStG

15. Zu Artikel 10 Nummer 6 Buchstabe a und b § 13b Absatz 2 und 5 UStG

16. Zu Artikel 10 Nummer 9, 15 und 17 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG Artikel 11 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO Artikel 12 Nummer 2 § 19a EGAO Artikel 27 HGB Artikel 28 EGHGB Artikel 32 Artikel 33 Absatz 8

17. Zu Artikel 19a ErbStG

18. Zu Artikel 26 §§ 1, 6a, 8, 13, 16, 17, 19, 20 und 23 GrEStG

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

Zu Nummer 9

19. Zum Gesetz allgemein


 
 
 


Drucksache 532/1/10

... Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der Zahlung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber an das Finanzamt um eine Leistung aus dem eigenen Vermögen des Arbeitgebers, die den allgemeinen insolvenzrechtlichen Anfechtungsregeln unterliegt, obwohl der Arbeitgeber die geschuldete Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten und diese gegenüber dem Finanzamt anzumelden und abzuführen hat. Im Falle der Insolvenzanfechtung liegt der Steuerausfall des Fiskus darin, dass die vom Insolvenzverwalter angefochtenen und zur Insolvenzmasse ausgezahlten Lohnsteuern bei den Einkommensteuerveranlagungen der Arbeitnehmer angerechnet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/1/10




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zur Eingangsformel

Zu Artikel 1

13. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG

14. Zu Artikel 3 § 14 Absatz 1, § 55 Absatz 4, § 96 Absatz 3 InsO

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

15. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO

16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 InsO

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 55 Absatz 4 InsO

18. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 96 Absatz 3 InsO

19. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung

20. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung

21. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben c und d § 54 Absatz 2 und 3 EnergieStG Nummer 2 Buchstaben b und c § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG , zu Artikel 7 Nummer 2 § 9b Absatz 2 StromStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StromStG Zu Artikel 8 StromStV

22. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 54 Absatz 2 und 3, § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG Artikel 7 Nummer 2 und 3 § 9b Absatz 2, § 10 StromStG

23. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

Zu Buchstabe b

24. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

26. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

27. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes *

28. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein *

29. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV

30. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,

31. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 681/09

... Die vorgesehenen Maßnahmen sind geeignet, Steuermindereinnahmen – die durch legale und illegale Nutzung der Möglichkeiten von Steueroasen verursacht werden – einzuschränken. Betroffen ist ein erhebliches nicht genauer quantifizierbares Steuerausfallvolumen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung SteuerHBekV

Abschnitt 1
Vorschriften zu § 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f des Einkommensteuergesetzes

§ 1
Versagung des Abzugs von Betriebsausgaben und Werbungskosten

§ 2
Versagung der Entlastung vom Steuerabzug

§ 3
Versagung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen und Versagung des Teileinkünfteverfahrens

Abschnitt 2
Vorschriften zu § 33 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e des Körperschaftsteuergesetzes

§ 4
Versagung der Steuerbefreiung nach § 8b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes

Abschnitt 3
Vorschriften zu Artikel 97 § 22 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 5
Erstmalige Anwendung des § 90 Absatz 2 Satz 3, des § 147a, des § 162 Absatz 2 Satz 3 und des § 193 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 3 der Abgabenordnung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 6
Anwendungsvorschrift

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Satz 1

Satz 2

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1029: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz in § 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f des Einkommensteuergesetzes, § 33 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e des Körperschaftssteuergesetzes und Artikel 97 § 22 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung eingefügten Ermächtigungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf einer Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV)


 
 
 


Drucksache 344/1/08

... keine dem entgegenstehende Regelung enthält. Damit wären erhebliche Steuerausfallrisiken verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB ,

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 2 HGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB , Nr. 10 § 253 Abs. 3 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 2 HGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 §§ 253 und 254 HGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe c § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 285 HGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 340h HGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe b § 340k Abs. 5 Satz 2 - neu - HGB

17. Zu Artikel 1 Nr. 77 § 341k Abs. 4 Satz 2 - neu - HGB

18. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 66 EGHGB

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 65 und 66 EGHGB

20. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 5 Abs. 1 EStG

21. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b1 - neu - § 5 Abs. 1b - neu - EStG Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 12e EStG

22. Zu Artikel 3 Nr. 2a - neu - § 6a Abs. 3 EStG Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 52 Abs. 16 Satz 10 EStG

23. Zu Artikel 10 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung


 
 
 


Drucksache 778/06

... Für die Länder als Aufkommensgläubiger der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird ein Steuerausfall von ca. 450 Mio. Euro im Jahr geschätzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 778/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gegenfinanzierung; Anpassung des Bewertungsrechts

E. Finanzielle Auswirkungen

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Kosten für die Wirtschaft

7. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchtstabe aa Satz 1

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummern 18 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 66/06

... Einmaliger Steuerausfall bei Branntwein-, Schaumwein-/ Zwischenerzeugnisste uer im Jahr des In-Kraft-Tretens durch Wegfall der Sonderregelung für vorgezogene Dezemberzahlung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol

Artikel 2
Änderung des

Artikel 3
Änderung des Kaffeesteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gesetz über das Branntweinmonopol

II. Verbrauchsteuergesetze

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltseinnahmen/-ausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 779/1/06

... Durch die Einführung der Exit Tax werden Steuergestaltungen – insbesondere im Bereich des Sale-and-lease-back – ermöglicht, die ein für die Haushalte von Bund und Ländern erhebliches, nicht näher quantifizierbares Steuerausfallrisiko zur Folge haben. So werden Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien im Sinne des § 3 Nr. 70 EStG-E beim Steuerpflichtigen lediglich zur Hälfte der Besteuerung unterworfen, die Kosten aus der Rückmietung und aus einem möglichen späteren Rückkauf jedoch in voller Höhe berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 3 und 9 REITG Artikel 2a - neu - KStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

Zu § 38

Zu § 40

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 REITG

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 REITG

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 und § 15a - neu - REITG

6. Zu Artikel 1 §§ 2 und 15b - neu - REITG

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG

8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG

9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 REITG

10. Zu Artikel 1 § 8 REITG

11. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 1 REITG

12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 REITG Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

13. Zu Artikel 1 §§ 12 Abs. 1 und 18 Abs. 2 REITG

14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 REITG

15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 REITG

16. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 REITG

17. Zu Artikel 1 §§ 16 Abs. 3 bis 5, 18 Abs. 5, 21 Abs. 1 REITG

18. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 3 - neu - REITG

19. Zu Artikel 1 § 18 REITG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 4 REITG

21. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 5 Satz 2 REITG

22. Zu Artikel 1 § 19 REITG

23. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 5 REITG

24. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Satz 1 REITG

25. Zu Artikel 1 § 20a - neu - REITG

26. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 1 REITG

27. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 - neu - REITG

28. Zu Artikel 1 REITG

29. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 Satz 2 und 3 EStG

Zu Buchste a

Zu Buchste b

30. Zu Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG

31. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 EStG

32. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Abs. 4 AO


 
 
 


Drucksache 553/06

... ausfall eines Jahres entspricht. Der Kraftfahrzeugsteuerausfall ist der Unterschied zwischen der Kraftfahrzeugsteuer, die sich jährlich auf Grund der Anwendung des



Drucksache 341/05

... Vermögen, das der Produktion von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen und/oder deren Verteilung dient, wird von der Erbschaftsteuer entlastet, da hierdurch volkswirtschaftliche Leistungen und Arbeitsplätze geschaffen und garantiert werden. Vermögenswerte wie Kapital, die Hingabe von beweglichen und unbeweglichen Sachen und Rechten gegen Entgelt, die auch einkommensteuerlich im Normalfall nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung angesehen werden, soll hingegen nicht begünstigt werden. Solches Vermögen wird grundsätzlich nicht dem begünstigten Betriebsvermögen zugerechnet, auch wenn es für Zwecke der Einkommensteuer dem Betrieb zugeordnet ist („gewillkürtes Betriebsvermögen“). Anders als bisher wird bei nichtproduktivem Vermögen auch kein Bewertungsabschlag vorgenommen, wenn es in den Betrieb eingelegt wird. Künftig unterliegen somit beispielsweise Mietwohnungen unabhängig davon, ob sie sich im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befinden, der gleichen Erbschaftsteuer. Der Steuerausfall durch Entlastung des produktiven Vermögens wird hierdurch zum Teil kompensiert. Bei der Abgrenzung nichtproduktiven Vermögens muss jedoch beachtet werden, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

Begründung

I .Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 322/05

... Für die Länder als alleinige Gläubiger der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird ein Steuerausfall von ca. 450 Mio. Euro im Jahr geschätzt, dem ein nicht bezifferbares höheres Aufkommen an Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen und nicht bezifferbare Ersparnisse aus Transferleistungen gegenüberstehen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

§ 12a
Bestand und Bewertung von Betriebsvermögen

§ 19b
Begrenzung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen im Übergangsbereich

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

§ 28a
Begünstigtes Vermögen

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 341/05 (Beschluss)

... Vermögen, das der Produktion von Waren und der Erbringung von Dienst-leistungen und/oder deren Verteilung dient, wird von der Erbschaftsteuer entlastet, da hierdurch volkswirtschaftliche Leistungen und Arbeitsplätze geschaffen und garantiert werden. Vermögenswerte wie Kapital, die Hingabe von beweglichen und unbeweglichen Sachen und Rechten gegen Entgelt, die auch einkommensteuerlich im Normalfall nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung angesehen werden, soll hingegen nicht begünstigt werden. Solches Vermögen wird grundsätzlich nicht dem begünstigten Betriebsvermögen zugerechnet, auch wenn es für Zwecke der Einkommensteuer dem Betrieb zugeordnet ist ("gewillkürtes Betriebsvermögen"). Anders als bisher wird bei nichtproduktivem Vermögen auch kein Bewertungsabschlag vorgenommen, wenn es in den Betrieb eingelegt wird. Künftig unterliegen somit beispielsweise Mietwohnungen unabhängig davon, ob sie sich im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befinden, der gleichen Erbschaftsteuer. Der Steuerausfall durch Entlastung des produktiven Vermögens wird hierdurch zum Teil kompensiert. Bei der Abgrenzung nichtproduktiven Vermögens muss jedoch beachtet werden, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1

Artikel 2

1. In § 10 Abs. 6 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen.

2. § 12 wird wie folgt geändert:

3. § 13a wird wie folgt geändert:

4. § 19a wird wie folgt geändert:

5. Nach § 19a wird folgender § 19b eingefügt:

6. § 28 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 119/16 PDF-Dokument



Drucksache 318/10 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 740/13 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.