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"Steueraufkommens"


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0192/05
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0321/05
0681/04
0417/04B
0680/04B
0681/04B
0681/1/04
0417/1/04
0680/04
0560/03
0736/03
Drucksache 651/10

... Das Änderungsprotokoll ermöglicht den deutschen Finanzbehörden, Auskünfte in Steuersachen in einem größeren Umfang als bisher von den maltesischen Finanzbehörden einzuholen. Dies wird in nicht bezifferbarem Umfang zur Erhöhung des Steueraufkommens führen, das dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden zufließt. Unternehmen, insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen durch dieses Gesetz keine unmittelbaren direkten Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind von dem Gesetz nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel I

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel II

Artikel III

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel I Zu Artikel II Zu Artikel III

 
 
 


Drucksache 282/1/09

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Ermittlung des Gewerbesteueraufkommens für die Gemeinden, in deren Gebieten im Untergrund künftig CO



Drucksache 450/09

... "(6) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens Vorschriften zu den Absätzen 1 bis 4, insbesondere zur Sicherheitsleistung zu erlassen; dabei kann es

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/09




§ 25
Übergangsvorschriften

‚Artikel 8a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 169/09C

... (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens sowie zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu bestimmen, welche Räume, Flächen, Anlagen und Betriebsteile zum Steuerlager gehören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09C




Artikel 1
Tabaksteuergesetz (TabStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Bemessungsgrundlagen

§ 4
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 5
Steuerlager

§ 6
Steuerlagerinhaber

§ 7
Registrierte Empfänger

§ 8
Registrierte Versender

§ 9
Begünstigte

§ 10
Beförderungen (Allgemeines)

§ 11
Beförderungen im Steuergebiet

§ 12
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 15
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 16
Verpackungszwang

§ 17
Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung

§ 18
Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 19
Einfuhr

§ 20
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 21
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 22
Erwerb durch Privatpersonen

§ 23
Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten, Versandhandel

Abschnitt 5
Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

§ 24
Beipackverbot

§ 25
Packungen im Handel, Stückverkauf

§ 26
Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis

§ 27
Preisnachlässe und -ermäßigungen

§ 28
Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis

§ 29
Ausspielung

Abschnitt 6
Steuervergünstigungen

§ 30
Steuerbefreiungen

§ 31
Verwender

§ 32
Erlass, Erstattung der Steuer und der Steuerzeichenschuld

Abschnitt 7
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

§ 33
Steueraufsicht

§ 34
Geschäftsstatistik

§ 35
Besondere Ermächtigungen

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 36
Ordnungswidrigkeiten

§ 37
Schwarzhandel mit Zigaretten

§ 38
Übergangsvorschriften

Begründung

Zu Artikel 1

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 3
- Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Zu § 22

Zu § 23

Abschnitt 5
- Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Abschnitt 6
- Steuervergünstigungen

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Abschnitt 7
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Abschnitt 8
- Schlussbestimmungen

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38


 
 
 


Drucksache 263/09

... Im Gesetzgebungsverfahren sind jeweils alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Abschätzung der Gesetzesfolgen zu nutzen. Die auf Grundlage des Gesetzes über Steuerstatistiken in den Steuerverwaltungen der Länder erhobenen Daten sind für eine belastbare Gesetzesfolgenabschätzung unzureichend; sie bedürfen der Ergänzung durch den Zugriff auf zeitnahe Daten des Steuervollzugs. Gleiches gilt für die Vorausschätzung des laufenden Steueraufkommens für Zwecke der Haushaltsaufstellung, auch hier sind weitere Daten aus den automatisierten Besteuerungsverfahren zur Verbesserung der Qualität der Aufkommens- und Verteilungsprognose notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)

§ 1
Stabilitätsrat

§ 2
Aufgaben des Stabilitätsrates

§ 3
Regelmäßige Haushaltsüberwachung

§ 4
Drohende Haushaltsnotlage

§ 5
Sanierungsverfahren

Artikel 2
Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz

§ 1
Kreditermächtigungen

§ 2
Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben

§ 3
Bereinigung um finanzielle Transaktionen

§ 4
Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme

§ 5
Konjunkturkomponente

§ 6
Ausnahmesituationen

§ 7
Kontrollkonto

§ 8
Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 3
Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)

§ 1
Konsolidierungshilfen

§ 2
Konsolidierungsverpflichtungen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -

§ 1
Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Datenaustausch über das Verbindungsnetz

§ 4
Beschlüsse über das Verbindungsnetz

§ 5
Vergabe

§ 6
Betrieb

§ 7
Kosten

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 5
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

§ 1
Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten

§ 2
Aufgaben

§ 3
Datenübermittlung

§ 4
Kontrollnummer, Datenabgleich

§ 5
Datennutzung

§ 6
Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern

Artikel 6
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 21a
Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Artikel 7
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 14
(Evaluation)

§ 15
(Ermächtigungen)

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 85/09

... Steuereinnahmen in nicht quantifizierbarer Höhe, die Maßnahme dient primär der Sicherung des Steueraufkommens

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fahrzeuglieferungs -Meldepflichtverordnung FzgLiefgMeldV

§ 1
Gegenstand, Form und Frist der Meldung

§ 2
Inhalt der Meldung

§ 3
Meldepflichtiger

§ 4
Ordnungswidrigkeit

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Finanzielle Auswirkungen

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 649: Entwurf einer Verordnung über die Meldepflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer


 
 
 


Drucksache 169/09D

... 2. Zur Sicherung des Steueraufkommens und zur Verfahrensvereinfachung anzuordnen, dass Brennwein mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 22 Volumenprozent, der in ein Steuerlager mit einer Weinbrennerei aufgenommen wird, bis zu seiner bestimmungsgemäßen Verarbeitung wie Branntwein behandelt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09D




Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol

Zweiter Teil

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 130
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 131
Steuertarif

§ 132
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 133
Steuerlager

§ 134
Steuerlagerinhaber

§ 135
Registrierte Empfänger

§ 136
Registrierte Versender

§ 137
Begünstigte

§ 138
Beförderungen (Allgemeines)

§ 139
Beförderungen im Steuergebiet

§ 140
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 141
Ausfuhr

§ 142
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 143
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 144
Steueranmeldung, Steuerbescheid, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 145
Einfuhr

§ 146
Unregelmäßigkeiten in zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 147
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 148
Erwerb durch Privatpersonen

§ 149
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 150
Versandhandel

§ 151
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 152
Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen

§ 153
Verwender

§ 154
Steuerentlastung im Steuergebiet

§ 155
Steuerentlastung bei der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen zum Zweiten Teil

§ 156
Steueraufsicht

§ 157
Geschäftsstatistik

§ 158
Ordnungswidrigkeiten

§ 159
Besondere Ermächtigungen

§ 160
Übergangsbestimmungen zum Zweiten Teil

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 130

Zu § 131

Zu § 132

Abschnitt 2
- Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 133

Zu § 134

Zu § 135

Zu § 136

Zu § 137

Zu § 138

Zu § 139

Zu § 140

Zu Absatz 5

Zu § 141

Zu § 142

Zu § 143

Zu § 144

Abschnitt 3
- Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien

Zu § 148

Zu § 149

Zu § 150

Zu § 151

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 152

Zu § 153

Zu § 154

Zu § 155

Abschnitt 6
- Schlussbestimmungen

Zu § 156

Zu § 157

Zu § 158

Zu § 159

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7


 
 
 


Drucksache 169/09G

... (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens und zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Art und Weise der Bestimmung der für die Besteuerung maßgebenden Kaffeemengen und -arten festzulegen und kaffeehaltige Waren nach dem tatsächlichen Kaffeegehalt zu besteuern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09G




Artikel 5
Kaffeesteuergesetzes (KaffeeStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Kaffeehaltige Waren

§ 4
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 5
Steuerlager

§ 6
Steuerlagerinhaber

§ 7
Registrierte Versender

§ 8
Begünstigte

§ 9
Beförderungen im und aus dem Steuergebiet

§ 10
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 11
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 12
Steueranmeldung, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 13
Einfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 15
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 16
Erwerb durch Privatpersonen

§ 17
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 18
Versandhandel

§ 19
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 20
Steuerbefreiungen

§ 21
Steuerentlastung

Abschnitt 6
Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen

§ 22
Steueraufsicht

§ 23
Besondere Ermächtigungen

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 24
Ordnungswidrigkeiten

§ 25
Übergangsvorschriften

Begründung

Zu Artikel 5

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Abschnitt 3
- Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 6
- Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen

Zu § 22

Zu § 23

Abschnitt 7
- Schlussbestimmungen

Zu § 24

Zu § 25


 
 
 


Drucksache 169/09H

... "5. zur Verfahrensvereinfachung, zur Vermeidung unangemessener wirtschaftlicher Belastungen sowie zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 9a bis 14 zu erlassen und dabei insbesondere

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09H




Artikel 6
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 1a
Sonstige Begriffsbestimmungen

§ 9a
Registrierte Empfänger

§ 10
Beförderungen im Steuergebiet

§ 11
Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

Abschnitt 2
Verbringen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs.

§ 18a
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr

Abschnitt 2a
Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten.

§ 19
Einfuhr

§ 19a
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 35
Einfuhr

§ 41
Nicht leitungsgebundene Einfuhr

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu § 9a

Zu § 9b

Zu § 9c

Zu § 9d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu § 10

Zu § 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 13

Zu § 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu § 19a

Zu § 19b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39


 
 
 


Drucksache 169/09E

... (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens sowie zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu bestimmen, welche Räume, Flächen, Anlagen und Betriebsteile zum Steuerlager gehören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09E




Artikel 3
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)

Teil 1
Schaumwein

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 4
Steuerlager

§ 5
Steuerlagerinhaber

§ 6
Registrierte Empfänger

§ 7
Registrierte Versender

§ 8
Begünstigte

§ 9
Beförderungen (Allgemeines)

§ 10
Beförderungen im Steuergebiet

§ 11
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 12
Ausfuhr

§ 13
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 14
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 15
Steueranmeldung, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 16
Einfuhr

§ 17
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 18
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 19
Erwerb durch Privatpersonen

§ 20
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 21
Versandhandel

§ 22
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 23
Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen

§ 24
Steuerentlastung im Steuergebiet

§ 25
Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 6
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

§ 26
Steueraufsicht

§ 27
Geschäftsstatistik

§ 28
Besondere Ermächtigungen

Teil 2
Zwischenerzeugnisse

§ 29
Steuergegenstand

§ 30
Steuertarif

§ 31
Herstellung von Zwischenerzeugnissen

Teil 3
Wein

§ 32
Begriffsbestimmung

§ 33
Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten

§ 34
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

§ 36
Verwaltungsvorschriften

§ 37
Übergangsvorschriften

Begründung

Teil 1
- Schaumwein

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
- Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 3
- Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Abschnitt 6
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, besondere Ermächtigungen

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 2
- Zwischenerzeugnisse

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Teil 3
- Wein

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37


 
 
 


Drucksache 282/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Ermittlung des Gewerbesteueraufkommens für die Gemeinden, in deren Gebieten im Untergrund künftig CO



Drucksache 169/09F

... (5) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu Absatz 3 zu erlassen und die Besteuerung abweichend von Absatz 3 zu regeln, soweit dies zur Sicherung des Steueraufkommens oder zur Anpassung an die Behandlung im Steuergebiet hergestelltem Bier oder wegen der besonderen Verhältnisse bei der Einfuhr erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09F




Artikel 4
Biersteuergesetz (BierStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif, steuerpflichtige Menge

§ 3
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 4
Steuerlager

§ 5
Steuerlagerinhaber

§ 6
Registrierte Empfänger

§ 7
Registrierte Versender

§ 8
Begünstigte

§ 9
Beförderungen (Allgemeines)

§ 10
Beförderungen im Steuergebiet

§ 11
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 12
Ausfuhr

§ 13
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 14
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 15
Steuererklärung, Steueranmeldung, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 16
Einfuhr

§ 17
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 18
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 19
Erwerb durch Privatpersonen

§ 20
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 21
Versandhandel

§ 22
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 23
Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen

§ 24
Steuerentlastung im Steuergebiet

§ 25
Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 6
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen

§ 26
Steueraufsicht

§ 27
Geschäftsstatistik

§ 28
Besondere Ermächtigungen

§ 29
Durchführung

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 30
Ordnungswidrigkeiten

§ 31
Übergangsbestimmungen

Begründung

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 3
- Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Abschnitt 6
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen Schlussbestimmungen

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Abschnitt 7
- Schlussbestimmungen

Zu § 30

Zu § 31


 
 
 


Drucksache 865/2/09

... Länder und Gemeinden sollen mit über 3,8 Mrd. Euro belastet werden. Nach der aktuellen Steuerschätzung müssen die Länder und Kommunen im Jahre 2009 gegenüber dem Vorjahr nahezu doppelt so hohe Rückgänge des Steueraufkommens wie der Bund hinnehmen (Bund: -12,2 Mrd. Euro bzw. -5,1 v.H.;



Drucksache 73/09

... Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen. Primär wird eine Sicherung des Erbschaftsteueraufkommens für die Bundesländer bewirkt, da ohne das Abkommen durch Verhaltensänderungen (Gestaltungen) der Steuerpflichtigen das Aufkommen verringert worden wäre.



Drucksache 344/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob unter Wahrung des bisherigen Steueraufkommens ein neues steuerliches Verfahren zur Bewertung von Pensionsrückstellungen in einheitlicher Anlehnung an das BilMoG möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 2 HGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB , Nr. 10 § 253 Abs. 3 HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 2 HGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 §§ 253 und 254 HGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe c § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 285 HGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 340h HGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe b § 340k Abs. 5 Satz 2 - neu - HGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 77 § 341k Abs. 4 Satz 2 - neu - HGB

16. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 66 EGHGB

17. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 5 Abs. 1 EStG

18. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b1 - neu - § 5 Abs. 1b - neu - EStG Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 12e EStG

19. Zu Artikel 3 Nr. 2a - neu - § 6a EStG

20. Zu Artikel 10 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung


 
 
 


Drucksache 238/08

... 1. Zu 70 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an dem Gewerbesteueraufkommen im jeweiligen Land, das als Summe der Jahre 1990 bis 1997 auf der Grundlage der Erhebung nach § 4 Nr. 2 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes, für Berlin (West) als Summe der monatlichen Nachweisungen des Steueraufkommens, ermittelt wurde;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

§ 5a
Nicht-fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels

§ 5b
Fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels

§ 5c
Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

§ 5d
Übermittlung statistischer Ergebnisse

Artikel 2
Folgeänderungen anderer Gesetze

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 390: Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 680/08

... 7. stellt fest, dass sich die (direkten und indirekten) Steuerausfälle infolge von Steuerbetrug Schätzungen zufolge auf insgesamt 200 bis 250 Milliarden EUR belaufen, was 2 bis 2,25 % des BIP der Europäischen Union entspricht, wobei 40 Milliarden EUR an Steuerausfällen auf MwSt.-Betrug zurückzuführen sind und Schätzungen zufolge 10 % des Mehrwertsteueraufkommens, 8 % der Gesamteinnahmen aus Verbrauchsteuern für alkoholische Getränke im Jahr 1998 sowie 9 % der Gesamteinnahmen aus Verbrauchsteuern für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/08




Strategie der EU zur Bekämpfung von Steuerbetrug

Allgemeine Fragen: Ausmaß des Steuerbetrugs und seine Folgen

Derzeitiges Mehrwertsteuersystem und seine Schwächen

Alternativen zum derzeitigen Mehrwertsteuersystem

Verlagerung der Steuerschuldnerschaft Reverse Charge

3 Pilotprojekt

Besteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen

Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Bereich Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Direktbesteuerung

2 Steuerhinterziehung


 
 
 


Drucksache 924/08 (Beschluss)

... Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.



Drucksache 924/2/08

... Durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 ist die Lastentragung im bisherigen Verhältnis fortgeschrieben worden. Danach tragen der Bund 74 v.H., die Länder und Kommunen 26 v.H. der Aufwendungen (vgl. Art. 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 4 Abs. 2 Maßstäbegesetz und § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.



Drucksache 37/08

... -Emissionen jedes Fahrzeugs zu staffeln, wobei der Anteil des Steueraufkommens, das auf der CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige Behörden, Industrie- und Berufsverbände, Umweltorganisationen, Verbraucherverbände sowie externe Berater.

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen

Artikel 5
Pools

Artikel 6
Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen

Artikel 7
Abgabe wegen Emissionsüberschreitung

Artikel 8
Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller

Artikel 9
Ausnahmeregelung für unabhängige Hersteller von in kleinen Stückzahlen gebauten Spezialfahrzeugen

Artikel 10
Überprüfung und Berichterstattung

Artikel 11
Informationen für die Verbraucher

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 14
Aufhebung

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang I
Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen

Anhang II
Überwachung und Meldung der Emissionen

Teil
A Erfassung von Angaben über neue Personenkraftwagen und Ermittlung von Daten für die CO2-Überwachung

Teil
B Verfahren zur Ermittlung der Daten für die CO2-Überwachung neuer Personenkraftwagen

Teil
C Format für die Übermittlung von Angaben

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 753/08 (Beschluss)

... Artikel 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.



Drucksache 753/1/08

... Durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 ist die Lastentragung im bisherigen Verhältnis fortgeschrieben worden. Danach tragen der Bund 74 v.H., die Länder und Kommunen 26 v.H. der Aufwendungen (vgl. Artikel 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.



Drucksache 298/08

... Durch das Abkommen verzichtet die Bundesrepublik Deutschland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in gewissem Umfang auf Steuern, die dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden zufließen. Andererseits muss Deutschland bisher gewährte Anrechnungen algerischer Steuern nicht mehr oder nicht mehr in der bisherigen Höhe gewähren, weil Algerien ebenfalls auf Quellensteuern verzichtet. Die Änderung des bisherigen Rechtszustands führt unter Berücksichtigung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen in einigen Punkten zu Steuermindereinnahmen, in anderen aber auch zu Steuermehreinnahmen, die jedoch im Einzelnen nicht bezifferbar sind. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Regelungen des Abkommens per Saldo ausgleichen und somit keine nennenswerten Änderungen des Steueraufkommens von Bund, Ländern und Gemeinden entstehen. Die Wirtschaft wird durch das Abkommen entlastet, da steuerliche Hindernisse im bilateralen Wirtschaftsverkehr beseitigt werden. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind von dem Gesetz nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Artikel 15
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Anwendung des

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 12. November 2007

1. Zu Artikel 7:

2. Zu den Artikeln 10 und 11:

3. Zu Artikel 26:

Denkschrift

I . Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 424: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 12. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung


 
 
 


Drucksache 576/08

... es wird zunächst der jeweilige Gewerbesteuer-Grundbetrag für die einzelnen Jahre 2004 bis 2006 ermittelt, indem der Betrag des örtlichen Brutto-Gewerbesteueraufkommens, das auf der Grundlage des Realsteuervergleichs nach § 4 Nr. 2 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes ermittelt wurde, jeweils durch den für das entsprechende Jahr endgültig geltenden Gewerbesteuer-Hebesatz nach § 4 Nr. 2 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes dividiert wird. Der gewogene durchschnittliche örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz wird ermittelt, indem die Summe der Beträge des örtlichen Brutto-Gewerbesteueraufkommens dieser Jahre durch die Summe der örtlichen Gewerbesteuer-Grundbeträge dieser Jahre dividiert wird. Der gewogene durchschnittliche bundesweite Gewerbesteuer-Hebesatz wird ermittelt, indem die Summe der Beträge des Brutto-Gewerbesteueraufkommens dieser Jahre für alle Gemeinden durch die Summe der Gewerbesteuer-Grundbeträge dieser Jahre für alle Gemeinden dividiert wird.



Drucksache 567/08 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, von den im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung beabsichtigten Kürzungen bei den steuerfinanzierten Anteilen der Verkehrsinvestitionen abzusehen und für die Haushaltsjahre ab 2009 jährlich mindestens 6,6 Mrd. Euro des Steueraufkommens für die Verkehrsinfrastruktur in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/08 (Beschluss)




Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 567/1/08

... 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, von den im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung beabsichtigten Kürzungen bei den steuerfinanzierten Anteilen der Verkehrsinvestitionen abzusehen und für die Haushaltsjahre ab 2009 jährlich mindestens 6,6 Mrd. Euro des Steueraufkommens für die Verkehrsinfrastruktur in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/1/08




1. Zu Artikel 2 Eingangssatz, § 1 Abs. 1 und 2 MautHV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 33/08

... Im Kaffeesteuerrecht soll die Überwachung verstärkt und das Kaffeesteueraufkommen gesichert werden, indem ergänzende Angaben beim Steuerversandverfahren und bei Steuerentlastungen sowie bei Steuerbefreiungen für Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefordert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tabaksteuerverordnung

§ 9
Änderung von Verhältnissen

§ 10
Erlöschen, Fortbestand der Erlaubnis

§ 32a
Kleinbetragsregelung

Artikel 2
Änderung der Biersteuerverordnung

§ 6
Änderung von Verhältnissen

§ 34
Kleinbetragsregelung

Artikel 3
Änderung der Branntweinsteuerverordnung

§ 31
Steuerfreiheit für branntweinhaltige Waren aus vergällten Erzeugnissen

§ 50a
Kleinbetragsregelung

Artikel 4
Änderung der Alkoholverordnung

Artikel 5
Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung

§ 35a
Kleinbetragsregelung

Artikel 6
Änderung der Kaffeesteuerverordnung

§ 5
Fortbestand, Erlöschen der Erlaubnis

§ 5
Fortbestand, Erlöschen der Erlaubnis

§ 27a
Kleinbetragsregelung

Artikel 7
Änderung der Brennereiordnung

§ 4

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel

II. Verordnungsfolgen § 62 Abs. 2 i.V.m. § 44 GGO

II.1 Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vollzugsaufwand

II.2 Kosten- und Preiswirkungen

II.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten

Unternehmen

Bürgerinnen und Bürger

Verwaltung

III. Befristung der Verordnung

IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 5

Zu § 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer n

Zu Nummern 12 bis 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 4

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu den Nummer n

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu den Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung


 
 
 


Drucksache 344/2/08

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob unter Wahrung des bisherigen Steueraufkommens ein neues steuerliches Verfahren zur Bewertung von Pensionsrückstellungen in einheitlicher Anlehnung an das BilMoG möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/2/08




Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 145/07

... steueraufkommens.



Drucksache 220/1/07

... Der Gesetzentwurf sieht vor, das dem bisherigen Zinsabschlag entsprechende Aufkommen der Kapitalertragsteuer nach einem Postleitzahlensystem zu zerlegen. Hinsichtlich des restlichen Kapitalertragsteueraufkommens (insbesondere der Kapitalertragsteuer auf Dividenden) ist keine Zerlegung beabsichtigt.



Drucksache 227/07

... Durch das Abkommen verzichtet die Bundesrepublik Deutschland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in gewissem Umfang auf Steuern, die dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden zufließen. Andererseits muss Deutschland bisher gewährte Anrechnungen georgischer Steuern nicht mehr oder nicht mehr in der bisherigen Höhe gewähren, weil Georgien ebenfalls auf Quellensteuern verzichtet. Die Änderung des bisherigen Rechtszustands führt unter Berücksichtigung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen per Saldo zu keinen nennenswerten Änderungen des Steueraufkommens von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Wirtschaft wird durch das Abkommen entlastet, da steuerliche Hindernisse im bilateralen Wirtschaftsverkehr beseitigt werden. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind von dem Gesetz nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 1. Juni 2006

Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Unselbständige Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 28
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 29
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 30
Protokoll

Artikel 31
Inkrafttreten

Artikel 32
Kündigung

2. Zu Artikel 7:

3. Zu den Artikeln 10 und 11:

4. Zu Artikel 18:

5. Zu Artikel 26:

6. Zu Artikel 28:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32


 
 
 


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