[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

70 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steueranteile"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 62/20

... Differenzen zwischen den auf der Basis vorläufiger Bemessungsgrundlagen verteilten Umsatzsteueranteilen sowie den hinzugerechneten Zu- und Abschlägen nach § 13 des Gesetzes und den Umsatzsteueranteilen sowie den Zu- und Abschlägen, die sich nach der tatsächlichen Entwicklung der Bemessungsgrundlagen ergeben, werden durch vierteljährliche Zwischenabrechnungen (§ 14 Absatz 3 des Gesetzes) sowie durch eine Endabrechnung nach Jahresabschluss (§ 15 des Gesetzes) ausgeglichen.



Drucksache 608/1/19

... cc) Das vorliegende Gesetz sieht keine Regelung vor, die die den Ländern und Kommunen entstehenden Einnahmeausfälle vollständig kompensiert. Daher ist eine Regelung in das Gesetz aufzunehmen, die eine in den Jahren 2020 bis 2023 steigende Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder entsprechend dem Betrag der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen vorsieht.



Drucksache 514/19 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat stellt fest, dass das vorliegende Gesetz keine Regelung vorsieht, um Länder und Kommunen für die entstehenden Einnahmeausfälle vollständig zu kompensieren. Er fordert, dass eine Regelung in das Gesetz aufgenommen wird, die eine in den Jahren 2020 bis 2023 steigende Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder entsprechend dem Betrag der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen vorsieht.



Drucksache 582/19 (Beschluss)

... (in Nachfolge der früheren GVFG-Landesprogramme) finanziert. Die Entflechtungsmittel stehen ab 2020 nicht mehr zur Verfügung. Bereits der Ausgleich der Bedarfe für kommunalen Straßenbau und ÖPNV-Investitionen stellt einige Länder vor erhebliche finanzielle Probleme, weil die zur Kompensation angebotenen zusätzlichen Umsatzsteueranteile bei Weitem nicht ausreichen und zudem auch nicht dynamisiert werden.



Drucksache 582/1/19

... (in Nachfolge der früheren GVFG-Landesprogramme) finanziert. Die Entflechtungsmittel stehen ab 2020 nicht mehr zur Verfügung. Bereits der Ausgleich der Bedarfe für kommunalen Straßenbau und ÖPNV-Investitionen stellt einige Länder vor erhebliche finanzielle Probleme, weil die zur Kompensation angebotenen zusätzlichen Umsatzsteueranteile bei Weitem nicht ausreichen und zudem auch nicht dynamisiert werden.



Drucksache 514/1/19

... c) Der Bundesrat stellt fest, dass das vorliegende Gesetz keine Regelung vorsieht, um Länder und Kommunen für die entstehenden Einnahmeausfälle vollständig zu kompensieren. Er fordert, dass eine Regelung in das Gesetz aufgenommen wird, die eine in den Jahren 2020 bis 2023 steigende Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder entsprechend dem Betrag der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen vorsieht.



Drucksache 469/1/18

... 17. Zum Inkrafttreten sehen Artikel 5 Absatz 3 und Absatz 4 vor, dass die Artikel 3 und 4 erst dann in Kraft treten, sobald in allen Ländern Verträge nach § 4 KiQuTG abgeschlossen wurden. Sofern einzelne Länder keinen Vertrag mit dem Bund abschließen, würden auch solche Länder, die bereits Verträge im Sinne von § 4 KiQuTG abgeschlossen haben, keine finanziellen Mittel über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten. Die Übertragung von Um-satzsteueranteilen unter bestimmten fachgesetzlichen Bedingungen begegnet rechtlichen Bedenken, da insoweit ein Eingriff in die Autonomie der Länder vorläge und die Mittel den Charakter von unzulässigen Finanzhilfen erhielten. Insbesondere dürfen Leistungen zugunsten eines Landes nicht von dem nicht beeinflussbaren Verhalten anderer Länder abhängig gemacht werden.



Drucksache 469/18 (Beschluss)

... 12. Zum Inkrafttreten sehen Artikel 5 Absatz 3 und Absatz 4 vor, dass die Artikel 3 und 4 erst dann in Kraft treten, sobald in allen Ländern Verträge nach § 4 KiQuTG abgeschlossen wurden. Sofern einzelne Länder keinen Vertrag mit dem Bund abschließen, würden auch solche Länder, die bereits Verträge im Sinne von § 4 KiQuTG abgeschlossen haben, keine finanziellen Mittel über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten. Die Übertragung von Umsatzsteueranteilen unter bestimmten fachgesetzlichen Bedingungen begegnet rechtlichen Bedenken, da insoweit ein Eingriff in die Autonomie der Länder vorläge und die Mittel den Charakter von unzulässigen Finanzhilfen erhielten.



Drucksache 502/18 (Beschluss)

... Auf der Grundlage der im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2018 veranschlagten Zinsausgaben wird der Fonds "Deutsche Einheit" voraussichtlich am 8. Dezember 2018 vollständig getilgt sein. Ab diesem Zeitpunkt entfällt damit die Verpflichtung der Länder, zur Tilgung des Fonds "Deutsche Einheit" beizutragen. Bei der Umsetzung der Zusage des Bundes, entsprechende Umsatzsteueranteile den Ländern zur Verfügung zu stellen, wird jedoch erwartet, dass auch der für das Jahr 2018 anteilig den Ländern zustehende Betrag in Höhe von voraussichtlich 140 Mio. Euro den Ländern zur Verfügung gestellt wird.



Drucksache 502/1/18

... II zu verhindern. Sie führt jedoch zu einer deutlichen Umverteilung der bisherigen Mittel unter den Ländern und steht dem bisherigen Ziel der Bundesbeteiligung, die Kommunen bei den originären KdU-Ausgaben zu entlasten, deutlich entgegen. Die Verteilung nach dem Umsatzsteueranteil der Gemeinden basiert auf der Wirtschaftskraft der Gemeinden. Dieser Anteil weicht zum Teil deutlich von den Belastungen durch Ausgaben für die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem



Drucksache 469/18

... (KiföG) über Umsatzsteueranteile finanziert, die bereits aus Mitteln aus dem Betreuungsgeld finanziert werden oder für die bereits Mittel aus einem der Bundesprogramme im Bereich der Kindertagesbetreuung fließen.



Drucksache 773/17

... Die Unterschiede zwischen den vorläufig gezahlten und den nach § 12 FAG endgültig festzustellenden Umsatzsteueranteilen und Ausgleichsleistungen müssen durch Abschlusszahlungen ausgeglichen werden. Die Abschlusszahlungen für 2015 sind zu ermitteln.



Drucksache 188/16

... Die Unterschiede zwischen den vorläufig gezahlten und den nach § 12 FAG endgültig festzustellenden Umsatzsteueranteilen und Ausgleichsleistungen müssen durch Abschlusszahlungen ausgeglichen werden. Die Abschlusszahlungen für 2014 sind zu ermitteln.



Drucksache 791/10

... steuer so festzusetzen, dass sie, bezogen auf diesen gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis für Zigaretten, der globalen Verbrauchsteuer entspricht und der Betrag des Stücksteueranteils gleich dem Betrag aus dem wertabhängigen Tabaksteueranteil und der Umsatzsteuer ist. Die so errechneten Steueranteile werden anschließend auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/10




§ 2
Steuertarif

§ 23
Steuerbefreiungen

§ 23a
Steuerfreie Verwendung

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 169/09C

... steuer so festzusetzen, dass sie, bezogen auf diese Zigaretten der gängigsten Preisklasse, der globalen Mindestverbrauchsteuer entspricht und der Betrag des Stücksteueranteils gleich dem Betrag aus dem wertabhängigen Tabaksteueranteil und der Umsatzsteuer ist. Die so errechneten Steueranteile werden anschließend auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09C




Artikel 1
Tabaksteuergesetz (TabStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Bemessungsgrundlagen

§ 4
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 5
Steuerlager

§ 6
Steuerlagerinhaber

§ 7
Registrierte Empfänger

§ 8
Registrierte Versender

§ 9
Begünstigte

§ 10
Beförderungen (Allgemeines)

§ 11
Beförderungen im Steuergebiet

§ 12
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 15
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 16
Verpackungszwang

§ 17
Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung

§ 18
Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 19
Einfuhr

§ 20
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 21
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 22
Erwerb durch Privatpersonen

§ 23
Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten, Versandhandel

Abschnitt 5
Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

§ 24
Beipackverbot

§ 25
Packungen im Handel, Stückverkauf

§ 26
Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis

§ 27
Preisnachlässe und -ermäßigungen

§ 28
Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis

§ 29
Ausspielung

Abschnitt 6
Steuervergünstigungen

§ 30
Steuerbefreiungen

§ 31
Verwender

§ 32
Erlass, Erstattung der Steuer und der Steuerzeichenschuld

Abschnitt 7
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

§ 33
Steueraufsicht

§ 34
Geschäftsstatistik

§ 35
Besondere Ermächtigungen

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 36
Ordnungswidrigkeiten

§ 37
Schwarzhandel mit Zigaretten

§ 38
Übergangsvorschriften

Begründung

Zu Artikel 1

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 3
- Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Zu § 22

Zu § 23

Abschnitt 5
- Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Abschnitt 6
- Steuervergünstigungen

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Abschnitt 7
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Abschnitt 8
- Schlussbestimmungen

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38


 
 
 


Drucksache 238/08

... Die Regelung bestimmt ferner, dass das Bundesministerium der Finanzen in einer begleitenden Rechtsverordnung regelt, wie der Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer auf die Länder zu verteilen ist. Die Länder werden hierbei verpflichtet, dem Bundesministerium der Finanzen die hierzu erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Ferner wird das Verfahren bestimmt nach dem die Länder die Verteilung der Umsatzsteueranteile auf ihre Gemeinden vornehmen.



Drucksache 924/08 (Beschluss)

... Auch bei den Kindergelderhöhungen in den Jahren 2000 und 2002 wurde der verfassungsrechtliche Anspruch der Länder im Vermittlungsverfahren durch die Gewährung zusätzlicher Umsatzsteueranteile anerkannt. Die bereits in den damaligen Vermittlungsverfahren vorgebrachte Auffassung des Bundes wird von den Ländern weiterhin zurückgewiesen. Der Bund verkennt erneut, dass Art. 106 Abs. 3 Satz 5 GG einen eigenständigen Anspruch der Länder begründet den das Maßstäbegesetz und das



Drucksache 924/2/08

... Auch bei den Kindergelderhöhungen in den Jahren 2000 und 2002 wurde der verfassungsrechtliche Anspruch der Länder im Vermittlungsverfahren durch die Gewährung zusätzlicher Umsatzsteueranteile anerkannt. Die bereits in den damaligen Vermittlungsverfahren vorgebrachte Auffassung des Bundes wird von den Ländern weiterhin zurückgewiesen. Der Bund verkennt erneut, dass Art. 106 Abs. 3 Satz 5 GG einen eigenständigen Anspruch der Länder begründet, den das Maßstäbegesetz und das



Drucksache 141/06

... Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder und der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen errechnen sich aus den gesetzlich definierten Umsatzsteueranteilen.



Drucksache 965/04 (Beschluss)

... Der Bund erhält geringere Zinsgewinne aus den seitens der Länder überlassenen Umsatzsteueranteilen. Den Ländern entstehen keine Kosten. Die Kommunen sparen die Beträge für eine Vorfinanzierung.



Drucksache 965/04

Umsatzsteueranteilen.



Drucksache 83/17 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.