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28 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steuerabzugsmerkmale"


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Drucksache 379/20

... Die Regelung knüpft an das erst 2015 eingeführte Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen an. Wird in diesem Verfahren den zur Anfrage Verpflichteten vom Bundeszentralamt für Steuern ein sogenannter Nullwert zurückgemeldet, so sind auch Sterbefälle davon umfasst, ohne dass dieses bislang aber offengelegt wird. Künftig werden die relevanten Sterbeinformationen den Anfragenden immer mit zurückgemeldet. Die ganz überwiegende Anzahl der Anfragen stammt von im Inland tätigen Kreditinstituten.



Drucksache 538/19

... "(7) Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39e Absatz 4 Satz 2) die Lohnsteuer für Bezüge von kurzfristigen, im Inland ausgeübten Tätigkeiten beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer, die einer ausländischen Betriebsstätte dieses Arbeitgebers zugeordnet sind, mit einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent des Arbeitslohns erheben. Eine kurzfristige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 liegt nur vor, wenn die im Inland ausgeübte Tätigkeit 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt."



Drucksache 65/18

... Die Zulagenauszahlung muss ebenfalls vereinfacht werden. Dies gelingt durch eine Verknüpfung mit dem Lohnsteuerabzugsverfahren. Der Arbeitgeber verringert die von ihm abzuführende Lohnsteuer in Höhe der seinen Beschäftigten zustehenden Zulagen, die sich aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ergeben.



Drucksache 816/16 (Beschluss)

... Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Lohnsteuerabzug nach einem besonderen Verfahren vorgenommen werden, dem sog. permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich. Dabei wird die Höhe der laufenden Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn und der entsprechenden Jahreslohnsteuer ermittelt. Durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I Seite 2592) wurde dieses Verfahren mit Blick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale auf Fälle beschränkt, bei denen seit Beginn des Kalenderjahres ein durchgängiges Dienstverhältnis zu demselben Arbeitgeber besteht.



Drucksache 432/14

... § 139b Absatz 3 Satz 1 Nummer 14 - neu - und Absatz 6 Satz 6 - aufgehoben - Für die zutreffende Bildung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ist die dauerhafte Speicherung des von der Meldebehörde übermittelten Datums jag des Ein- und Auszugs" zwingend notwendig. Durch die derzeitig nur temporäre Speicherung dieses Datums kann es insbesondere dann zu Fehlern kommen, wenn Steuerpflichtige bzw. Meldebehörden Wegzüge ins bzw. Zuzüge aus dem Ausland nicht rechtzeitig melden. Der Bildung der ELStAM kann dann statt einer eigentlich aktuelleren und zutreffenden Meldung eine alte und unzutreffende Meldung zu Grunde gelegt werden. Dies führt unter Umständen zu einem fehlerhaften Lohnsteuerabzug beim Steuerpflichtigen.



Drucksache 670/13

... § 39b Absatz 2 Satz 12 EStG lässt deshalb unter bestimmten Voraussetzungen den Lohnsteuerabzug nach einem besonderen Verfahren zu (permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich). Bei diesem Verfahren wird der laufende Lohnsteuerabzug nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn und unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle vorgenommen. Durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) ist dieses Verfahren mit Blick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale dahingehend eingeschränkt worden, als der Ausgleich nur noch dann zulässig ist, wenn seit Beginn des Kalenderjahres ein durchgängiges Dienstverhältnis zu demselben Arbeitgeber besteht. Damit sind kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse mit Steuerklasse VI, die regelmäßig nicht das ganze Jahr über bestehen, vom permanenten Lohnsteuerabzug ausgeschlossen. Das Bedürfnis der Praxis, gerade für diesen Personenkreis das bisherige Verfahren des Lohnsteuerabzugs weiterhin zu ermöglichen, belegen auch die Ausführungen zum permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten im "Lexikon für das Lohnbüro 2013".



Drucksache 632/12

... "§ 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale".



Drucksache 302/1/12

... Die Möglichkeit des Abrufs der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch die Arbeitgeber wird nach derzeitigem Stand von der Finanzverwaltung ab dem 01.11.2012 mit Wirkung für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.01.2013 zur Verfügung gestellt. Auf der Basis einer ausführlichen Risikobewertung und von Empfehlungen auch externer Berater hat sich die Finanzministerkonferenz am 26.04.2012 dafür ausgesprochen, am Start des elektronischen Verfahrens zum 01.11.2012 festzuhalten, die Einführung des verpflichtenden Abrufs für die Arbeitgeber jedoch bis zum 31.12.2013 zu strecken. Ziel ist es, dadurch den Arbeitgebern, aber auch der Verwaltung, einen gleitenden Einstieg in das neue Verfahren zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass die Arbeitgeber auch erst im Laufe des Jahres 2013 mit dem elektronischen Abrufverfahren starten können. Die derzeit geltenden Bestimmungen gehen von einem verpflichtenden Abruf durch alle Arbeitgeber mit Wirkung zum 01.01.2013 aus.



Drucksache 684/12

... Die Eintragung eines Freibetrags bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, und der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nach § 46 Absatz 2 Nummer 4 EStG verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.



Drucksache 54/1/11

... es die Finanzverwaltung dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer rechtzeitig vor dem Starttermin über die für ihn gebildeten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu informieren. Mit der Information soll der Arbeitnehmer aufgefordert werden, dem zuständigen Finanzamt gewünschte Änderungen oder Berichtigungen mitzuteilen.



Drucksache 253/11 (Beschluss)

... des Gesetzentwurfes findet sich eine Regelung, nach der der Arbeitgeber die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nur für drei zurückliegende Monate berücksichtigen darf. Die Begrenzung auf drei Monate soll der Vermeidung übermäßiger Belastungen dienen, stellt jedoch gleichzeitig eine Verschärfung der bisherigen Rechtslage dar, da es dem Arbeitgeber nunmehr verboten sein soll, nach Ablauf der Dreimonatsfrist Änderungen durchzuführen, während es vorher in seinem Belieben stand. Im Übrigen steht die Regelung des Satzes 5 im Widerspruch zu § 41c Absatz 1 EStG.



Drucksache 54/11

... 2) Das oben aufgeführte Finanztableau berücksichtigt die vollständige Kompensation der mit dem Gesetz verbundenen Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden durch den Bund. Finanzverfassungsrechtlich kann der Bund hier unmittelbar nur die Länder entlasten. Der Ausgleich der Gemeinden erfolgt durch die Länder. Zusätzlich werden die Länder von den einmaligen Kosten entlastet, die der Finanzverwaltung im Zuge der im Jahressteuergesetz 2010 geregelten Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch die schriftliche Übermittlung der erstmals gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmale entstehen. Zur Veranschaulichung der finanziellen Auswirkungen ohne die erwähnten Kompensationsleistungen des Bundes vgl. die Darstellung im allgemeinen Teil der Begründung.



Drucksache 54/11 (Beschluss)

... es die Finanzverwaltung dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer rechtzeitig vor dem Starttermin über die für ihn gebildeten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu informieren. Mit der Information soll der Arbeitnehmer aufgefordert werden, dem zuständigen Finanzamt gewünschte Änderungen oder Berichtigungen mitzuteilen.



Drucksache 679/1/10

... In den heute üblichen Lohnabrechnungen werden regelmäßig die zu Grunde gelegten Lohnsteuerabzugsmerkmale ausgewiesen. Daran knüpft die gesetzliche Regelung an; der gesetzlich bestimmte Ausweis der ELStAM in der Lohnabrechnung dürfte daher zu keinen nennenswerten neuen Belastungen der Arbeitgeber führen. Insoweit ist auch die bisher im Raum stehende Summe von 95 Mio. Euro nicht nachvollziehbar.



Drucksache 679/10

... "§ 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale".



Drucksache 168/09

... Wichtig ist hierbei, dass die ELSTAM-Datenbank (Datenbank für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) frühzeitig zur Verfügung steht. So kann ein Teil zusätzlicher Bürokratiekosten der Wirtschaft vermieden werden. Diese Kosten entstehen dann, wenn die Arbeitnehmer die Bescheinigungen ihres Versicherungsunternehmens an die jeweiligen Arbeitgeber übergeben müssen, damit diese die Daten für einen Lohnsteuerabzug eingeben.



Drucksache 897/08

... für die Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen



Drucksache 547/1/08

... – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale eingefügt. Damit wurde eine gesetzgeberische Grundsatzentscheidung zur Einführung des Verfahrens Elster-Lohn-II geschaffen. Mit diesem Verfahren wird die bisher von den Gemeinden auf der Grundlage des § 39



Drucksache 547/08 (Beschluss)

... – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale eingefügt. Damit wurde eine gesetzgeberische Grundsatzentscheidung zur Einführung des Verfahrens ElsterLohn II geschaffen. Mit diesem Verfahren wird die bisher von den Gemeinden auf der Grundlage des § 39 EStG ausgestellte Papierlohnsteuerkarte abgeschafft und durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt.



Drucksache 253/11 PDF-Dokument



Drucksache 255/16 PDF-Dokument



Drucksache 318/10 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 329/20 PDF-Dokument



Drucksache 454/19 PDF-Dokument



Drucksache 503/20 PDF-Dokument



Drucksache 542/14 PDF-Dokument



Drucksache 631/15 PDF-Dokument



Drucksache 747/07 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.