[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1027 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Station"


⇒ Schnellwahl ⇒

0380/20B
0295/20
0380/1/20
0380/20
0469/1/20
0086/1/20
0497/20
0368/20
0091/20
0071/20
0513/20
0164/20
0086/2/20
0246/20
0071/1/20
0043/1/20
0348/20B
0469/20B
0071/20B
0274/20
0348/20
0268/20
0086/20B
0421/20B
0246/4/20
0246/20B
0233/20
0348/1/20
0246/2/20
0265/20B
0168/1/20
0086/20
0098/20
0055/20
0370/20
0075/20
0528/20
0265/1/20
0521/19
0360/19B
0347/19
0206/2/19
0623/19B
0352/19B
0580/19
0621/1/19
0580/19B
0544/19B
0257/19
0504/19
0405/19
0347/19B
0517/19
0425/1/19
0053/19B
0196/19B
0629/19
0359/2/19
0425/19B
0053/1/19
0025/19
0395/19B
0213/19
0196/1/19
0143/19B
0505/1/19
0543/1/19
0011/19B
0502/19
0337/19
0359/19B
0001/19
0544/19
0150/19
0359/1/19
0663/19
0581/19B
0373/19
0543/19B
0498/19B
0589/1/19
0213/19B
0463/19
0581/1/19
0291/19
0157/19B
0621/19B
0517/19B
0540/19
0106/19
0143/1/19
0017/19B
0517/2/19
0557/19
0213/1/19
0333/19
0498/19
0670/19B
0373/19B
0591/19B
0581/2/19
0540/19B
0580/1/19
0505/19
0621/19
0373/1/19
0543/19
0550/19
0670/19
0043/19
0573/19
0143/19
0157/1/19
0556/19
0450/19
0395/1/19
0592/19
0584/19
0206/19
0106/1/19
0554/19
0505/19B
0352/1/19
0534/19
0450/19B
0517/1/19
0623/19
0376/4/18
0375/18B
0423/18
0468/18B
0048/18B
0468/18
0315/18
0355/18B
0376/18B
0048/1/18
0454/18
0375/1/18
0221/18
0551/18B
0548/18
0423/18B
0127/1/18
0387/18
0423/1/18
0360/18B
0048/18
0366/18B
0357/18
0206/18
0376/6/18
0127/18B
0472/2/18
0551/18
0560/18B
0570/18
0570/18B
0360/1/18
0366/2/18
0560/1/18
0423/2/18
0133/18
0355/1/18
0468/1/18
0547/18
0071/18
0596/18
0185/18
0504/1/18
0376/2/18
0691/17
0066/1/17
0590/17
0377/17
0182/17B
0414/17
0671/17
0658/17B
0512/17
0721/17
0567/2/17
0107/17
0612/17
0314/17B
0148/1/17
0195/17
0228/17
0456/17
0066/2/17
0107/17B
0066/17
0452/17
0410/17
0757/1/17
0182/1/17
0314/1/17
0422/17
0066/17B
0039/17
0190/17
0757/17B
0256/17
0487/17
0222/17
0357/17
0717/17
0721/1/17
0658/1/17
0007/1/17
0721/17B
0347/1/17
0676/16
0735/1/16
0712/1/16
0340/16B
0371/16
0601/1/16
0302/16
0580/16
0364/16
0399/16
0083/16
0277/1/16
0804/16B
0580/1/16
0803/1/16
0784/1/16
0371/16B
0162/1/16
0505/16B
0399/16B
0289/1/16
0332/16
0601/16B
0459/16
0711/1/16
0803/16B
0125/16
0304/16
0811/16
0541/16B
0538/1/16
0168/16
0648/16
0161/16
0505/16
0542/16
0430/1/16
0279/16B
0396/16
0312/16B
0580/16B
0804/1/16
0162/16B
0080/16
0103/16
0020/2/16
0681/1/16
0169/16B
0422/1/16
0627/1/16
0078/16B
0340/16
0720/2/16
0601/16
0667/16
0312/16
0078/16
0433/16
0279/1/16
0075/16
0676/16B
0784/16B
0541/1/16
0295/16
0371/2/16
0429/16B
0169/16
0343/16
0277/16B
0538/16
0538/16B
0029/16
0168/16B
0335/16
0550/16
0289/16B
0429/1/16
0020/16B
0310/16
0060/16
0360/15B
0567/2/15
0360/15
0300/15B
0599/1/15
0519/1/15
0519/15B
0344/15B
0277/15B
0025/15
0533/15
0320/15B
0354/2/15
0551/15B
0603/15
0255/1/15
0532/15
0599/15B
0360/1/15
0619/15
0255/15B
0349/15B
0300/1/15
0283/15
0490/15
0551/15
0223/1/15
0354/15B
0344/1/15
0519/15
0500/15
0518/15
0603/15B
0255/15
0195/15B
0440/15
0499/15
0349/1/15
0320/15
0391/15
0071/15
0514/15
0295/15
0641/14B
0113/1/14
0297/14
0077/14B
0297/14B
0223/1/14
0113/14B
0265/14
0252/14
0265/1/14
0049/14B
0308/1/14
0252/14B
0265/14B
0308/14B
0466/14
0612/14B
0557/14
0612/14
0640/1/14
0534/14
0151/14B
0270/14
0557/14B
0641/7/14
0400/14
0223/14B
0640/14B
0151/1/14
0049/1/14
0389/1/13
0207/13
0093/13B
0671/13
0737/13
0325/13B
0288/13
0212/13
0110/13
0778/1/13
0190/13B
0195/13
0342/13B
0119/13
0479/13
0093/1/13
0093/13
0671/1/13
0389/13B
0007/13
0038/13
0710/13
0217/1/13
0184/13
0325/13
0027/13
0493/13
0321/13
0742/13B
0672/13
0190/13
0048/1/13
0290/13
0217/13B
0742/13
0634/13
0195/13B
0348/13
0174/13B
0778/13B
0185/13
0048/13B
0447/13
0074/13
0288/13B
0174/13
0050/13X
0671/13B
0048/13
0325/1/13
0330/13
0342/13
0484/13
0092/12
0460/12B
0312/12B
0319/12X
0446/12
0703/12B
0030/1/12
0282/12
0802/12
0170/12
0413/12
0520/12
0455/12B
0703/1/12
0349/1/12
0460/1/12
0455/1/12
0674/12
0815/12
0511/12
0687/12
0030/12B
0016/12
0817/12B
0575/12
0692/12
0227/12
0412/12
0238/12B
0703/12
0302/1/12
0605/12
0559/2/12
0253/12
0611/12
0238/12
0501/12
0488/1/12
0310/12
0214/12
0312/1/12
0227/12B
0503/12B
0488/12
0610/12
0606/12
0527/12
0460/12
0487/12
0515/12
0292/12
0684/12
0428/12X
0817/1/12
0608/12
0746/12
0809/12
0641/12
0282/1/12
0170/12B
0170/2/12
0599/12
0184/11
0150/5/11
0407/11
0098/11B
0371/11
0176/1/11
0565/1/11
0374/11
0214/11
0740/11
0280/11
0130/11
0361/11
0370/11
0571/11
0650/11
0809/11
0130/1/11
0150/11B
0310/11
0150/11
0088/11
0785/11
0089/11
0150/1/11
0098/11
0456/3/11
0361/1/11
0179/11
0051/11
0565/11B
0127/11
0825/11
0315/11
0202/11B
0804/11
0190/11
0874/11
0095/11
0379/11
0176/11B
0661/10
0879/10
0680/10
0117/10B
0063/10
0175/10
0064/10
0581/1/10
0063/10B
0064/10B
0104/10
0117/1/10
0482/10
0642/1/10
0489/10B
0259/10B
0312/10
0035/10
0007/10
0676/10
0859/10
0879/10B
0694/10
0873/10
0129/10
0063/1/10
0854/10
0260/10
0549/10
0484/10B
0052/10
0312/10B
0490/10
0634/10
0312/1/10
0489/2/10
0855/10
0530/10
0762/10
0018/10
0117/10
0259/2/10
0581/10B
0805/10
0219/10
0496/10
0236/09B
0673/09
0169/09C
0646/09
0020/09
0756/09
0280/09
0168/09B
0236/1/09
0553/09
0299/09
0162/09
0225/09
0870/09
0823/09
0275/09
0052/09
0626/09
0175/09
0452/09
0146/09
0431/09
0282/09
0031/2/09
0478/09
0167/09B
0031/09B
0572/09
0171/09B
0086/09
0664/09
0665/09
0279/1/09
0169/09D
0915/09
0275/09B
0021/09
0003/09
0909/09
0168/1/09
0169/09G
0153/09B
0204/1/09
0171/09
0015/09
0153/1/09
0688/09
0169/09H
0167/09
0169/09E
0004/09
0169/09F
0069/09
0857/09
0773/09
0171/1/09
0758/09
0235/1/09
0031/09
0460/09
0235/09B
0889/09
0742/09
0573/09
0489/09
0696/09
0279/09B
0314/09
0070/1/09
0251/09
0217/09
0167/1/09
0062/09
0204/09
0126/09
0123/08
0409/08B
0342/1/08
0342/08B
0487/08
0442/2/08
0179/08
0315/08B
0487/08B
0828/08
0148/08
0596/08
0012/08
0179/2/08
0104/08
0295/08
0185/1/08
0185/08B
0643/08
0520/08
0710/08
0113/08
0788/08
0007/1/08
0996/1/08
0567/08
0659/08
0487/1/08
0996/08B
0730/08
0716/08
0442/08B
0760/08
0442/3/08
0559/08
0210/08
0896/08B
0896/1/08
0032/08
0284/08
0968/08
0315/08
0543/08
0733/08
0409/08
0409/1/08
0696/2/08
0442/1/08
0036/08
0768/08
0753/08
0442/08
0930/08
0605/08
0403/08
0699/1/08
0009/08
0491/08
0017/08
0699/08
0202/08
0689/08
0964/08
0755/1/08
0160/08
0372/08
0160/1/08
0696/08B
0194/08
0913/08
0984/08
0364/08
0892/08
0783/08
0701/08
0138/08
0633/08
0696/08
0879/08
0112/08
0253/08
1000/08
0840/1/08
0555/2/07
0109/07
0558/07
0276/07
0206/07
0718/07
0674/07
0224/1/07
0059/07B
0053/07
0338/07
0803/07
0820/07B
0675/07
0448/07
0734/07
0559/07B
0861/1/07
0681/07
0603/07
0075/07
0453/07
0170/07
0794/07
0678/07
0614/07
0529/07
0555/3/07
0542/07
0546/07
0861/07B
0361/07
0718/07B
0559/2/07
0583/07
0820/1/07
0864/1/07
0548/07
0931/07
0863/07
0555/07B
0555/1/07
0188/07
0063/07
0595/07
0900/07
0720/07C
0722/07
0597/07
0059/07
0679/07
0718/1/07
0065/07
0681/1/07
0435/07
0559/07
0555/07
0275/07
0673/07
0681/07B
0550/07
0224/07B
0864/07B
0295/07
0331/06
0256/06
0784/06
0910/1/06
0640/06
0550/1/06
0247/06
0397/06
0353/06
0308/1/06
0820/06B
0308/06
0475/06
0254/06
0214/06
0233/06B
0487/06
0206/06
0617/1/06
0119/1/06
0848/06
0820/06
0151/06
0786/06
0174/06
0150/06
0730/06
0404/06B
0285/1/06
0729/06
0246/06
0214/06B
0285/06
0256/06B
0740/06
0474/06
0214/1/06
0322/06
0256/1/06
0119/3/06
0081/06
0285/06B
0910/06
0308/06B
0305/06
0104/06
0684/06B
0645/06
0716/06
0233/06
0623/06
0119/06B
0617/06
0617/06B
0243/06
0550/06B
0141/06
0676/06
0755/06
0404/1/06
0367/06
0864/06
0948/05
0874/05B
0491/05
0550/1/05
0034/05
0769/1/05
0315/05
0194/05
0593/05
0829/1/05
0829/05
0247/1/05
0248/05
0444/05
0693/05
0400/05
0648/05
0616/05B
0748/05B
0312/05
0246/05
0633/05
0282/1/05
0733/05
0220/1/05
0616/05
0477/05
0550/05B
0247/05
0401/05
0237/1/05
0241/05
0729/05
0490/05
0727/05
0746/05
0759/05
0758/05B
0725/05
0245/05
0728/05
0245/05B
0109/05
0395/05
0648/05B
0352/05
0676/05B
0246/1/05
0769/05
0044/05B
0276/1/05
0492/05
0237/05B
0044/1/05
0758/05
0726/05
0631/05
0097/05
0853/05
0874/05
0367/05
0671/05
0614/05
0622/05
0005/05
0087/05
0648/1/05
0939/05
0270/05
0550/05
0246/05B
0758/1/05
0616/2/05
0654/05
0934/05
0237/05
0513/05
0648/2/05
0245/1/05
0672/05
0524/05
0348/05
0247/05B
0016/05
0621/04
0712/04B
0712/04
0822/04
0893/1/04
0676/3/04
0749/2/04
0336/04
0622/04
0746/1/04
0985/04
0782/04
0676/04B
0892/04
0586/04
0160/04
0874/04
0466/04B
0380/04
0721/2/04
0955/04B
0955/2/04
0725/04
0666/04
0893/04B
0613/04
0889/04
0915/04
0269/1/04
0269/04B
0244/03
0490/03B
0595/03
0661/03B
0595/03B
Drucksache 400/14

... 6.13.4 Bei Löschmittelbehältern für stationäre Löschanlagen, die zur Speicherung von nicht korrosiv wirkenden Löschgasen dienen, brauchen wiederkehrende Prüfungen nach Ablauf der Prüffristen nur durchgeführt zu werden, wenn die Löschmittelbehälter zu Instandsetzungszwecken geöffnet werden oder wenn nach Gebrauch Löschmittel nachgefüllt wird.



Drucksache 223/14 (Beschluss)

... Die gesonderte Aufnahme der ambulanten geriatrischen Rehabilitation nähme die ambulante Rehabilitation besonders in den Blick, stärkte sie damit weitergehend und trüge so dem Grundsatz ambulant vor stationär in besonderem Maße Rechnung.



Drucksache 640/14 (Beschluss)

... XI wird die Beschränkung auf den stationären Bereich aufgehoben.



Drucksache 151/1/14

... Bei stationären Behandlungen sind derzeit im Endergebnis nur circa 42 Prozent der Fälle zuzahlungspflichtig. Alle anderen Patienten sind entweder von der Zuzahlungspflicht befreit oder haben ihre Zuzahlungsverpflichtungen für das laufende Jahr bereits erfüllt. In der Regel werden die Versicherten nach der stationären Behandlung vom Krankenhaus schriftlich zur Entrichtung der Zuzahlung aufgefordert. Wird die Zuzahlung nach erneuter Zahlungsaufforderung und Erlass eines Leistungsbescheides nicht geleistet, fordert das Krankenhaus den Zuzahlungsbetrag von der zuständigen Krankenkasse zurück und erhält von dort eine Verwaltungskostenpauschale (aktuell 8,50 Euro pro Fall). Diese Pauschale deckt nicht die den Krankenhäusern entstehenden Aufwendungen. Anschließend wird der Einzug von der Krankenkasse weiterverfolgt.



Drucksache 49/1/14

... 13. eine Erlaubniserteilung für Besamungsstationen für den innerstaatlichen Handel (entsprechend § 17



Drucksache 389/1/13

... Sorgen bereitet dem Bundesrat auch die seit einigen Jahren über der Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel liegende Preissteigerungsrate für die Benutzung der Strecken und Stationen; dies bei gleichzeitiger Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Regionalisierungsmittel sowie der Nahverkehrsfinanzierung insgesamt in einem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld.



Drucksache 207/13

... und deren Finanzierung weiterentwickelt. Die wichtigsten Maßnahmen sind: Die Versorgung Demenzkranker durch ambulante Betreuungsleistungen wird verbessert. Zusätzliche Betreuungskräfte für Teilstationäre Pflegeeinrichtungen werden von der PV finanziert. Vorsorgeund Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige werden gestärkt. Die Pflege mehrerer Pflegebedürftiger wird rentenversicherungsrechtlich besser berücksichtigt.



Drucksache 93/13 (Beschluss)

... "Mit Beginn der stationären Jugendhilfemaßnahme außerhalb der Herkunftsfamilie gehen Kindergeldansprüche kraft Gesetzes auf den Träger der Jugendhilfe über."'



Drucksache 671/13

... b) StVG wird eine Ermächtigung zum Erlass von Park- und Haltregelungen zugunsten der Führer von Elektrofahrzeugen i.S.v. § 6a Absatz 7 StVG (neu) eingeführt. Mit dieser Ermächtigung können Stellflächen für Elektrofahrzeuge an eigens für sie eingerichteten Ladestationen geschaffen werden. Des Weiteren wird durch Einfügung eines § 6a Absatz 7 StVG eine Ermächtigung zugunsten der Landesregierungen geschaffen, in den Gebührenordnungen nach § 6a Absatz 6 Satz 2 StVG Befreiungen für die dort beschriebenen Elektrofahrzeuge vorzunehmen.



Drucksache 737/13

... L. in der Erwägung, dass unabhängige Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen in dieser kritischen Phase des politischen und gesellschaftlichen Umbruchs in Ägypten eine entscheidende Rolle einnehmen müssen; in der Erwägung, dass freie und unabhängige Presse und Medien in echten Demokratien ein Kernelement der Gesellschaft sind; in der Erwägung, dass körperliche Gewalt und Schikanen gegen Journalisten in Ägypten zugenommen haben, während ein Gericht in Kairo am 3. September 2013 die Schließung von vier Fernsehstationen, die von der Muslimbruderschaft betrieben wurden oder ihr nahestehen, angeordnet hat, mit der Begründung, dass diese illegal betrieben wurden; in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte in den letzten sechs Wochen Razzien in den Büros mehrerer Fernsehsender durchgeführt haben;



Drucksache 325/13 (Beschluss)

... , die Versuchstierhaltung und die Biotechnologie. Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, außer der Aufnahme eines Patienten in eine Patientenstation der Schutzstufe 4, sind nicht anzeigepflichtig.



Drucksache 288/13

... XII). Die Länder haben im Rahmen ihrer Kompetenz entsprechende Regelungen getroffen, die allerdings nur Geltung für den Bereich des jeweiligen Landes beanspruchen können. Solche Sachverhalte, die Rechtsverhältnisse von Leistungsberechtigten betreffen, die in einem anderen Bundesland stationäre Leistungen erhalten, können danach nur von dem Land geregelt werden, in dem die stationäre Einrichtung liegt. Sie können daher nicht sicherstellen, dass die bisher einheitliche örtliche und sachliche Zuständigkeit auch dann bestehen bleibt, wenn die stationäre Einrichtung in einem anderen Bundesland liegt.



Drucksache 212/13

... 2.2. LNG-Kopfstationen



Drucksache 110/13

... d) Fahrtstrecke mit Abfahrts- und voraussichtlichen Ankunftszeiten für die Ausgangs- und Zielhäfen und die Tagesendstation,



Drucksache 778/1/13

... 3. Aus Sicht des Bundesrates stellt sich die Frage nach dem Nutzen der zu liefernden Daten. So lässt sich aus den Containerstatusmeldungen der Warenursprung nicht sicher ableiten, da nicht jede Ware auch am Warenursprung in einen Container geladen wird. Dies geschieht oftmals an zentralen Packstationen. Insbesondere bei Sammelcontainern, die auf dem Transportweg der verschiedenen Waren konsolidiert werden, kommt es zu einer Vermischung der unterschiedlichen Waren. Da bisher nicht für alle einzelnen Ereignisse in der Transportkette Containerstatusmeldungen gesammelt werden, würde die Umsetzung des Vorschlags zu einer Erhöhung des Dokumentationsaufwands führen. Dies würde komplexe DV-Lösungen nach sich ziehen, die nicht kurzfristig zu realisieren wären, was die Erfahrungen rund um den neuen Zollkodex bereits gezeigt haben.



Drucksache 190/13 (Beschluss)

... (5) Der Anspruch auf ärztlich begleiteten Patiententransport und Krankentransport besteht nur, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Bei Leistungen, die stationär erbracht werden, gilt dies bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus.



Drucksache 195/13

... "(2a) § 1 gilt nicht für Branchenvereinbarungen zwischen Vereinigungen von Unternehmen, die nach Absatz 1 Preise für Zeitungen oder Zeitschriften binden (Presseverlage), einerseits und Vereinigungen von deren Abnehmern, die im Preis gebundene Zeitungen und Zeitschriften mit Remissionsrecht beziehen und mit Remissionsrecht an Letztveräußerer verkaufen (Presse-Grossisten), andererseits für die von diesen Vereinigungen jeweils vertretenen Unternehmen, soweit in diesen Branchenvereinbarungen der flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertrieb von Zeitungs- und Zeitschriftensortimenten durch die Presse-Grossisten, insbesondere dessen Voraussetzungen und dessen Vergütungen sowie die dadurch abgegoltenen Leistungen geregelt sind. Insoweit sind die in Satz 1 genannten Vereinigungen und die von ihnen jeweils vertretenen Presseverlage und Presse-Grossisten zur Sicherstellung eines flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertriebs von Zeitungen und Zeitschriften im stationären Einzelhandel im Sinne von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut. Die §§ 19 und 20 bleiben unberührt."



Drucksache 342/13 (Beschluss)

... Absatz 2 Satz 1 hebt beispielhaft Bereiche hervor, auf die sich die Unterrichtung durch die Bundesregierung "insbesondere" erstreckt. Die Nennung der "Willensbildung der Bundesregierung" entspricht den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Unterrichtung in erster Linie eine frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung eröffnen muss, und gilt für den Bundesrat gemäß Artikel 23 Absatz 4 GG, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären. Nur auf einer ausreichenden Informationsgrundlage ist der Bundesrat in der Lage, den europäischen Integrationsprozess zu begleiten und zu beeinflussen, die entsprechenden Angelegenheiten der Europäischen Union zu diskutieren und Stellungnahmen zu erarbeiten. Die Unterrichtung muss demnach so erfolgen, dass der Bundesrat nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät (vgl. 2 BvE 4/ 11, Rn. 107). Hinsichtlich der Unterrichtung über die Willensbildung der Bundesregierung selbst ist jedoch der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zu beachten (siehe § 2 Absatz 4). Weiterhin werden in Satz 1 wichtige Stationen im Beratungsprozess auf europäischer Ebene hervorgehoben, die für die Unterrichtung des Bundesrates von Bedeutung sind. Satz 2 stellt klar, dass sich die Bestimmungen auch auf alle vorbereitenden Gremien und Arbeitsgruppen erstrecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/13 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)

§ 1
Mitwirkung des Bundesrates

§ 2
Grundsätze der Unterrichtung

§ 3
Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten

§ 4
Vorhaben der Europäischen Union

§ 5
Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

§ 6
Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten

§ 7
Vorbereitende Beratungen

§ 8
Stellungnahme des Bundesrates

§ 9
Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme

§ 10
Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung

§ 11
Verfahren vor den Europäischen Gerichten

§ 12
Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der Europäischen Union

§ 13
Ausschuss der Regionen

§ 14
Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der Europäischen Union

§ 15
Wahrung der kommunalen Belange

§ 16
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen Thema:

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 119/13

... "§ 3 Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen



Drucksache 479/13

... Während die VAE in der Vergangenheit vor allem als Umladestation in Erscheinung traten, lassen aktuelle Informationen eindeutig darauf schließen, dass sie mittlerweile ein wichtiger Produktionsstandort für andere Marken17 sind, insbesondere in ihren Freizonen.



Drucksache 93/1/13

... "Mit Beginn der stationären Jugendhilfemaßnahme außerhalb der Herkunftsfamilie gehen Kindergeldansprüche kraft Gesetzes auf den Träger der Jugendhilfe über."'



Drucksache 93/13

... 1. Die Regelungen zur Kostenbeitragserhebung für vollstationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe werden an die aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst. Dabei wird neben einer gerechteren Verteilung finanzieller Belastungen und einer stärkeren Berücksichtigung bestehender Verpflichtungen nach dem Unterhaltsrecht auf Seiten der kostenbeitragspflichtigen Eltern durch eine Entlastung niedriger Einkommensgruppen der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt gewährleistet. Dies führt im Zusammenwirken mit einer parallel vorzunehmenden Anpassung der Kostenbeitragsverordnung zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung auf Seiten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei gleichzeitiger Sicherung der Einnahmen.



Drucksache 671/1/13

... 1. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der Führer dieser Kraftfahrzeuge, im Bereich von Ladestationen jedoch nur, soweit deren Antrieb oder Antriebssystem von außen mit elektrischer Energie aufladbar sind;



Drucksache 389/13 (Beschluss)

... Sorgen bereitet dem Bundesrat auch die seit einigen Jahren über der Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel liegende Preissteigerungsrate für die Benutzung der Strecken und Stationen; dies bei gleichzeitiger Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Regionalisierungsmittel sowie der Nahverkehrsfinanzierung insgesamt in einem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld.



Drucksache 7/13

... es bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme, die in besonderem Maße geeignet erscheinen, Risiken und Fehlerquellen in der stationären Versorgung zu erkennen, auszuwerten und zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse beizutragen."



Drucksache 38/13

... (c) Vorschriften für stationäre Fanggeräte und Baumkurren;



Drucksache 710/13

... Um die Einrichtungen zum Laden (Ladesäulen und induktive Ladesysteme) von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen benutzen zu können, werden dort Stellflächen benötigt. Zur vollständigen Integration der Fahrzeuge in den Straßenverkehr muss gewährleistet sein, dass Parkplätze mit einer Ladestation nicht von sonstigen Fahrzeugen blockiert werden.



Drucksache 217/1/13

... Der Koalitionsausschuss der Parteien der Bundesregierung hat am 4. November 2012 unter anderem beschlossen, dass die Krankenkassen für die durch den Wegfall der Praxisgebühr entstehenden Mehrausgaben einen vollständigen und dauerhaften Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Für das Jahr 2013 erfolgt der Ausgleich für den Wegfall der Praxisgebühr aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Für das Jahr 2014 ist eine Ausgleichsregelung im Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen enthalten.



Drucksache 184/13

... (6) Von der Bereitstellung der SST-Dienste werden alle öffentlichen und privaten Betreiber weltraumgestützter Infrastrukturen profitieren, so auch die Union aufgrund ihrer Zuständigkeit für ihre Weltraumprogramme - den geostationären Navigations-Ergänzungsdienst für Europa (European Geostationary Navigation Overlay Service - EGNOS) und Galileo, die durch die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo)12 eingeführt wurden, und das Programm Copernicus/GMES, das durch die Verordnung (EU) Nr. 911/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011-2013)13 eingerichtet wurde. Wiedereintrittswarnungen nutzen darüber hinaus den nationalen im Zivilschutz tätigen Behörden.



Drucksache 325/13

... in denen Menschen stationär medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden oder ambulant medizinisch untersucht oder behandelt werden.



Drucksache 27/13

... Absatz 3 sieht vor, dass eine Altenpflegeausbildung im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung für den in § 7 Absatz 1 Nummer 2 genannten Personenkreis um ein Drittel der Ausbildungszeit zu verkürzen ist. Die Verkürzung der Ausbildungszeit auf zwei Jahre setzt voraus, dass die Tätigkeit der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung gemäß § 71 Absatz 1 oder 2 des



Drucksache 493/13

... "(10) Bei Patientinnen oder Patienten, die zur voll- oder teilstationären Behandlung in das Krankenhaus aufgenommen werden und für die Entgelte nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 berechnet werden, ist für Aufnahmen ab dem 1. August 2013 ein Versorgungszuschlag in Höhe von 1 Prozent der entsprechenden Entgelte und für Patientinnen oder Patienten, die ab dem 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 aufgenommen werden, ein Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 Prozent der entsprechenden Entgelte vorzunehmen und gesondert in der Rechnung auszuweisen. Der nach Satz 1 für 2013 zu berechnende Versorgungszuschlag ist nach Maßgabe von § 10 Absatz 5 Satz 6 zu erhöhen. Der Versorgungszuschlag wird bei der Ermittlung der Erlösausgleiche nicht berücksichtigt."



Drucksache 321/13

... Die AVMD-Richtlinie gilt nur für Anbieter, die dem EU-Recht unterliegen. Werden audiovisuelle Mediendienste über Satellit bereitgestellt, fallen sie unter mitgliedstaatliches Recht, sofern die Satellitenbodenstation sich in dem betreffenden Mitgliedstaat befindet oder eine "diesem Mitgliedstaat gehörende"53 Übertragungskapazität des Satelliten genutzt wird. Diese Bestimmungen erstrecken sich nicht auf Inhalte, die zwar aus Ländern außerhalb der EU über das Internet bereitgestellt werden, aber für die EU bestimmt sind.



Drucksache 742/13 (Beschluss)

... Mit dem Stationierungskonzept des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26.10.2011 wird die Anzahl der Dienstposten in Deutschland voraussichtlich bis zum Jahr 2022 von 281 500 auf 197 500 reduziert. Die durchschnittliche Anzahl der Dienstposten je 1 000 Einwohner wird damit von 3,4 auf 2,4 abgesenkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 742/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)


 
 
 


Drucksache 672/13

... b) deren Antriebssystem - bestehend aus Elektromotoren und anderen Motoren oder Antriebsquellen - ganz oder überwiegend aus mechanischen und von außen aufladbaren elektrochemischen Energiespeichern, aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern oder aus Kombinationen von diesen gespeist wird, soweit diese Kraftfahrzeuge von außen mit elektrischer Energie aufladbar sind, im Bereich von Ladestationen,".



Drucksache 190/13

... (5) Der Anspruch auf ärztlich begleiteten Patiententransport und Krankentransport besteht nur, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Bei Leistungen, die stationär erbracht werden, gilt dies bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus.



Drucksache 48/1/13

... 3. Die verbindliche quantitative Zielvorgabe für Ladestationen gemäß Anhang II des Richtlinienvorschlags (Artikel 4 Absatz 1) ist in eine unverbindliche Empfehlung abzuändern.



Drucksache 290/13

... Die Komplexität parametrischer Systeme und das Basisrisiko können ein wichtiger Hemmfaktor für eine weitere Verbreitung solcher Versicherungssysteme sein. Es ist wichtig, dass die Wetterforschung verlässliche Indizes festlegt. Nur wenn in dem jeweiligen Gebiet durch Wetterstationen in angemessener Nähe zu den Versicherten und die Kartierung der Risikozonen eine systematische Erfassung sichergestellt ist, kann diese Versicherungsart weiter verbreitet werden. Wenn eine ausreichende Zahl an Wetterstationen vorhanden ist, müssen darüber hinaus Daten über versicherte Ereignisse erhoben, aktualisiert, weitergegeben, archiviert und verfügbar gemacht werden. Satellitendaten in Verbindung mit numerischen Analysen und Prognosen haben die Wettervorhersagen kontinuierlich verbessert.



Drucksache 217/13 (Beschluss)

... Der Koalitionsausschuss der Parteien der Bundesregierung hat am 4. November 2012 unter anderem beschlossen, dass die Krankenkassen für die durch den Wegfall der Praxisgebühr entstehenden Mehrausgaben einen vollständigen und dauerhaften Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Für das Jahr 2013 erfolgt der Ausgleich für den Wegfall der Praxisgebühr aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Für das Jahr 2014 ist eine Ausgleichsregelung im Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen enthalten.



Drucksache 742/13

... Mit dem Stationierungskonzept des BMVg vom 26.10.2011 wird die Anzahl der Dienstposten in Deutschland voraussichtlich bis zum Jahr 2022 von 281.500 auf 197.500 reduziert. Die durchschnittliche Anzahl der Dienstposten je 1.000 Einwohner wird damit von 3,4 auf 2,4 abgesenkt.



Drucksache 634/13

... "(3) Das Zwölfte Kapitel ist nicht anzuwenden, sofern sich aus den Sätzen 2 und 3 nichts Abweichendes ergibt. Bei Leistungsberechtigten nach diesem Kapitel gilt der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung und in Einrichtungen zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung nicht als gewöhnlicher Aufenthalt; § 98 Absatz 2 Satz 1 bis 3 ist entsprechend anzuwenden. Für die Leistungen nach diesem Kapitel an Personen, die Leistungen nach dem Sechsten bis Achten Kapitel in Formen ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten erhalten, ist § 98 Absatz 5 entsprechend anzuwenden."‘



Drucksache 195/13 (Beschluss)

... "(2a) § 1 gilt nicht für Branchenvereinbarungen zwischen Vereinigungen von Unternehmen, die nach Absatz 1 Preise für Zeitungen oder Zeitschriften binden (Presseverlage), einerseits und Vereinigungen von deren Abnehmern, die im Preis gebundene Zeitungen und Zeitschriften mit Remissionsrecht beziehen und mit Remissionsrecht an Letztveräußerer verkaufen (Presse-Grossisten), andererseits für die von diesen Vereinigungen jeweils vertretenen Unternehmen, soweit in diesen Branchenvereinbarungen der flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertrieb von Zeitungs- und Zeitschriftensortimenten durch die Presse-Grossisten, insbesondere dessen Voraussetzungen und dessen Vergütungen sowie die dadurch abgegoltenen Leistungen geregelt sind. Insoweit sind die in Satz 1 genannten Vereinigungen und die von ihnen jeweils vertretenen Presseverlage und Presse-Grossisten zur Sicherstellung eines flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertriebs von Zeitungen und Zeitschriften im stationären Einzelhandel im Sinne von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut. Die §§ 19 und 20 bleiben unberührt."



Drucksache 348/13

... Mithilfe des vom RP7 geförderten gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff" (FCH JU) konnte ein von der Wirtschaft geleitetes Programm mit Forschungs- und Demonstrationsaktivitäten für Anwendungen im Verkehrsbereich und im Bereich der stationären Stromerzeugung umgesetzt werden. Die bislang gewährten Finanzhilfen in Höhe von 380 Mio. EUR haben verschiedene Anwendungen (z.B. Fahrzeuge für den Materialumschlag, Notstromversorgungssysteme) näher an den Markt gebracht, wobei gleichzeitig die Kosten gesenkt und die Effizienz und die Lebensdauer der Anwendungen verbessert wurden.



Drucksache 174/13 (Beschluss)

... Zur Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes wird in § 108f Absatz 3 StGB-E der Begriff des Mandatsbewerbers im Sinne der Strafvorschrift definiert. Mandatsbewerber ist danach, wer dazu von dem zuständigen Gremium einer Partei oder einer mitgliedschaftlich organisierten Gruppe von Wahlberechtigten in dem vorgesehenen Verfahren bestimmt oder wessen Bewerbung in der dafür vorgesehenen Form einer für die Durchführung der Wahl zuständigen Stelle angezeigt worden ist. Nicht ausreichend ist demnach die bloße, wenn auch ggf. öffentlich gemachte Intention, sich für ein bestimmtes Mandat zur Wahl stellen zu wollen. Es bedarf vielmehr einer objektiv eindeutig eingrenzbaren Manifestation der Wahlbewerbung. Insoweit bietet es sich an, bei den Kandidaten einer Partei oder einer mitgliedschaftlich organisierten Gruppe von Wahlberechtigten auf den Zeitpunkt der Aufstellung und bei "freien" Einzelkandidaten auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Kandidatur bei einer für die Durchführung der Wahl zuständigen Stelle abzustellen.



Drucksache 778/13 (Beschluss)

... 3. Aus Sicht des Bundesrates stellt sich die Frage nach dem Nutzen der zu liefernden Daten. So lässt sich aus den Containerstatusmeldungen der Warenursprung nicht sicher ableiten, da nicht jede Ware auch am Warenursprung in einen Container geladen wird. Dies geschieht oftmals an zentralen Packstationen. Insbesondere bei Sammelcontainern, die auf dem Transportweg der verschiedenen Waren konsolidiert werden, kommt es zu einer Vermischung der unterschiedlichen Waren. Da bisher nicht für alle einzelnen Ereignisse in der Transportkette Containerstatusmeldungen gesammelt werden, würde die Umsetzung des Vorschlags zu einer Erhöhung des Dokumentationsaufwands führen. Dies würde komplexe DV-Lösungen nach sich ziehen, die nicht kurzfristig zu realisieren wären, was die Erfahrungen rund um den neuen Zollkodex bereits gezeigt haben.



Drucksache 185/13

... • Ermöglichung europäischer FuE im Rahmen internationaler Raumfahrtpartnerschaften (z.B. Internationale Raumstation, Weltraumlageerfassung, weltweite Programme für Erkundung mit Robotern).



Drucksache 48/13 (Beschluss)

... 3. Die verbindliche quantitative Zielvorgabe für Ladestationen gemäß Anhang II des Richtlinienvorschlags (Artikel 4 Absatz 1) ist in eine unverbindliche Empfehlung abzuändern.



Drucksache 447/13

... 4. für die Anlagengruppe der Stationen der Anlage 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 2
Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 25a
Forschungs- und Entwicklungskosten

Artikel 5
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils

3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher

4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen


 
 
 


Drucksache 74/13

... "Bei Ehegatten und Lebenspartnern ist ein gemeinsamer Haushalt im Sinne des Satzes 1 auch dann anzunehmen, wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner dauerhaft in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen wurde, in der Leistungen gemäß § 43 oder § 43a des Elften Buches erbracht werden."



Drucksache 288/13 (Beschluss)

... XII). Die Länder haben im Rahmen ihrer Kompetenz entsprechende Regelungen getroffen, die allerdings nur Geltung für den Bereich des jeweiligen Landes beanspruchen können. Solche Sachverhalte, die Rechtsverhältnisse von Leistungsberechtigten betreffen, die in einem anderen Land stationäre Leistungen erhalten, können danach nur von dem Land geregelt werden, in dem die stationäre Einrichtung liegt. Sie können daher nicht sicherstellen, dass die bisher einheitliche örtliche und sachliche Zuständigkeit auch dann bestehen bleibt, wenn die stationäre Einrichtung in einem anderen Land liegt.



Drucksache 174/13

... Zur Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes wird in Absatz 3 des Regelungsvorschlags der Begriff des Mandatsbewerbers im Sinne der Strafvorschrift definiert. Mandatsbewerber ist danach, wer dazu von dem zuständigen Gremium einer Partei oder einer mitgliedschaftlich organisierten Gruppe von Wahlberechtigten in dem vorgesehenen Verfahren bestimmt oder wessen Bewerbung in der dafür vorgesehenen Form einer für die Durchführung der Wahl zuständigen Stelle angezeigt worden ist. Nicht ausreichend ist demnach die bloße, wenn auch ggf. öffentlich gemachte Intention, sich für ein bestimmtes Mandat zur Wahl stellen zu wollen. Es bedarf vielmehr einer objektiv eindeutig eingrenzbaren Manifestation der Wahlbewerbung. Insoweit bietet es sich an, bei den Kandidaten einer Partei oder einer mitgliedschaftlich organisierten Gruppe von Wahlberechtigten auf den Zeitpunkt der Aufstellung und bei "freien" Einzelkandidaten auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Kandidatur bei einer für die Durchführung der Wahl zuständigen Stelle abzustellen.



Drucksache 50/13 (Begründung)

... Die zeitliche Beanspruchung der Beamten im Rahmen der Optout-Regelung wird in den nächsten Jahren weiterhin erforderlich sein und in vielen Dienststellen den Regelfall darstellen. Erst mit fortschreitender Umsetzung der Stationierungsentscheidungen, der Auflösung von Bundeswehrfeuerwehren und der hiermit verbundenen Unterbringung von Überhangpersonal wird sich die Situation ab dem Jahr 2017 sukzessive entschärfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/13 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

a Erhöhung des Grundgehaltes

b Einführung von Erfahrungsstufen

c Anrechnung bislang gewährter Leistungsbezüge

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Anlage I

Zu Anlage II

Zu Anlage III

Zu Anlage IV Zur Überschrift

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2391: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Professorenbesoldung und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 671/13 (Beschluss)

... 1. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der Führer dieser Kraftfahrzeuge, im Bereich von Ladestationen jedoch nur, soweit deren Antrieb oder Antriebssystem von außen mit elektrischer Energie aufladbar sind;



Drucksache 48/13

... In der vorgeschlagenen Richtlinie ist vorgesehen, dass jeder Mitgliedstaat eine Mindestanzahl von Ladestationen für Elektrofahrzeuge einrichtet, von denen 10 % öffentlich zugänglich sein müssen. Ausgehend von den in vielen Mitgliedstaaten bereits geltenden Zielvorgaben für die Einführung von Elektrofahrzeugen werden die Mindestanzahl der in den einzelnen Mitgliedstaaten vorzusehenden Ladestationen festgelegt und die für die Union als Ganzes zu erwartende Gesamtzahl extrapoliert. In Mitgliedstaaten mit einer höheren Urbanisierungsrate kann von einer größeren Zahl Elektrofahrzeuge ausgegangen werden, da diese aufgrund ihrer begrenzten Reichweite einerseits und des erheblichen positiven Effekts im Sinne einer Verringerung der Schadstoff- und Lärmemissionen andererseits überwiegend in städtischen Ballungsgebieten Verbreitung finden werden. Pro Elektrofahrzeug müssen mindestens zwei Ladestationen für eine vollständige Aufladung sowie eine gewisse Anzahl öffentlich zugänglicher Ladestationen für ein intermittierendes Nachladen zur Verfügung stehen, damit der Reichweitenangst entgegengewirkt werden kann.



Drucksache 325/1/13

... , die Versuchstierhaltung und die Biotechnologie. Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, außer der Aufnahme eines Patienten in eine Patientenstation der Schutzstufe 4, sind nicht anzeigepflichtig.



Drucksache 330/13

... XI Gebrauch gemacht wird. Die Erhebung der Daten wird ab dem Jahr 2013 um die Merkmale Geburtsjahr, Ausbildungsjahr und Art der Ausbildung der in der ambulanten und stationären Pflege tätigen Personen sowie um die Postleitzahl des Wohnortes der Leistungsempfänger und das Vorliegen einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz erweitert. Die Änderungen setzen damit auch eine Zusage der Bundesregierung im Rahmen der Vereinbarungen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege um.



Drucksache 342/13

... Absatz 2 Satz 1 hebt beispielhaft Bereiche hervor, auf die sich die Unterrichtung durch die Bundesregierung "insbesondere" erstreckt. Die Nennung der "Willensbildung der Bundesregierung" entspricht den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Unterrichtung in erster Linie eine frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung eröffnen muss und gilt für den Bundesrat gemäß Artikel 23 Absatz 4 GG, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären. Nur auf einer ausreichenden Informationsgrundlage ist der Bundesrat in der Lage, den europäischen Integrationsprozess zu begleiten und zu beeinflussen, die entsprechenden Angelegenheiten der Europäischen Union zu diskutieren und Stellungnahmen zu erarbeiten. Die Unterrichtung muss demnach so erfolgen, dass der Bundesrat nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät (vgl. 2 BvE 4/ 11, Rn. 107). Hinsichtlich der Unterrichtung über die Willensbildung der Bundesregierung selbst ist jedoch der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zu beachten (siehe § 2 Absatz 4). Weiterhin werden in Satz 1 wichtige Stationen im Beratungsprozess auf europäischer Ebene hervorgehoben, die für die Unterrichtung des Bundesrates von Bedeutung sind. Satz 2 stellt klar, dass sich die Bestimmungen auch auf alle vorbereitenden Gremien und Arbeitsgruppen erstrecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/13




B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Mitwirkung des Bundesrates

§ 2
Grundsätze der Unterrichtung

§ 3
Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten

§ 4
Vorhaben der Europäischen Union

§ 5
Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

§ 6
Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten

§ 7
Vorbereitende Beratungen

§ 8
Stellungnahme des Bundesrates

§ 9
Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme

§ 10
Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung

§ 11
Verfahren vor den Europäischen Gerichten

§ 12
Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der EU

§ 13
Ausschuss der Regionen

§ 14
Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der EU

§ 15
Wahrung der kommunalen Belange

§ 16
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 484/13

... Mögliche Haushaltsausgaben des Bundes für eine Außenwohnbereichsentschädigung bei neuen oder wesentlich baulich erweiterten militärischen Flugplätzen ergeben sich ebenfalls aus den Regelungen des novellierten Fluglärmgesetzes zur Außenwohnbereichsentschädigung, zum Umfang der Tag-Schutzzone 1 bei neuen oder wesentlich baulich erweiterten Flugplätzen und zur Definition der wesentlichen baulichen Erweiterung. Im Rahmen von Stationierungsentscheidungen kann es an einzelnen militärischen Flugplätzen zu wesentlichen baulichen Erweiterungen kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Entschädigungsgrundsätze

§ 3
Außenwohnbereich

§ 4
Fluglärmbelastung von Grundstücken

§ 5
Entschädigungspauschalen bei Wohnungen

§ 6
Erhöhte Entschädigung aufgrund des Verkehrswertes

§ 7
Berücksichtigung der Art der baulichen Nutzung sowie der Vorbelastung

§ 8
Entschädigung in besonderen Fällen

§ 9
Entschädigung bei schutzbedürftigen Einrichtungen

§ 10
Auszahlung

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung / Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

IV. Gleichstellung von Männern und Frauen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2268: Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung - 3. FlugLSV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 92/12

... Die Rechtsberaterin oder der Rechtsberater bei der Befehlshaberin oder dem Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr und des Multinational Joint Headquarters ist die persönliche rechtliche Beraterin oder der persönliche rechtliche Berater der jeweiligen Befehlshaberin oder des jeweiligen Befehlshabers. Die Rechtsberatung umfasst alle nationalen und internationalen Rechtsangelegenheiten, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Wehrverwaltung fallen. Die Rechtsberatung in Fragen des Einsatzrechts im Rahmen der unmittelbaren Einsatzführung, insbesondere über völkerrechtliche und nationale Mandate, Verfahren der Ziel- und Wirkungsanalyse, multinationale operative Regelwerke, des Stationierungsrechts und des Humanitären Völkerrechts bildet den Schwerpunkt. Sie oder er ist dabei erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner für alle inländischen, ausländischen und internationalen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit Straftaten von und gegen deutsche Soldatinnen und Soldaten in den Einsatzgebieten und der mandatierten Strafverfolgung in den Auslandseinsätzen. Weiterhin ist sie oder er Behördenleiterin oder Behördenleiter der Wehrdisziplinaranwaltschaft ihres oder seines Zuständigkeitsbereichs. Sie oder er macht darüber hinaus für die gesamte einsatzvorbereitende Ausbildung der Streitkräfte im Inland und die Ausbildung multinationaler Anteile im Verantwortungsbereich Deutschlands Vorgaben zu operativ rechtlichen Fragen und überwacht insoweit die Ausbildung. Sie oder er führt zudem die Dienstaufsicht über Rechtsberaterinnen oder Rechtsberater / DEU Legal Advisor in multinationalen Stäben / Hauptquartieren beispielsweise der NATO und der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen

2. Weitere Gesetze

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Beurlaubung

§ 2
Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 3
Einmalzahlung

§ 4
Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Versorgung

§ 5
Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 6
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1

§ 7
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2

§ 8
Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses

§ 9
Freistellung vom militärischen Dienst

§ 10
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit

§ 11
Evaluation

Artikel 2
Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verwendung bei anderen Dienstherren

§ 3
Beurlaubung

§ 4
Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 5
Einmalzahlung

§ 6
Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung

Abschnitt 3
Versorgung

§ 7
Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 8
Evaluation

Artikel 3
Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffbestimmung

§ 2
Dienstgrad

§ 3
Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses

Abschnitt 2
Reservewehrdienstverhältnis

§ 4
Reservewehrdienstverhältnis

§ 5
Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses

§ 6
Diensteid

§ 7
Sachmittel und Entschädigungen

§ 8
Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes

§ 9
Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen

§ 10
Benachteiligungsverbot

§ 11
Versorgung

§ 12
Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet

§ 13
Entlassung

Artikel 4
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 5
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 69i
Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 43b
Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit

§ 80a
Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung des Soldatengesetzes

§ 58a
Reservewehrdienstverhältnis

Artikel 10
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 11
Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

§ 22
Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Artikel 13
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 14
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 13e

§ 21

§ 39

§ 101

§ 102

Artikel 15
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 16
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :

In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :

In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :

Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung

Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie

Weiterentwicklung der Berufsförderung

Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Haushaltsausgaben

1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen

1. Weitere Gesetze

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

V. Sonstige Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Relevanz

VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Nachhaltigkeit

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 8

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Nummern 15 bis 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 101

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr


 
 
 


Drucksache 460/12 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.