Gesetz
4 Inhaltsübersicht
Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)k
4 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Approbation, Erlaubnis zur vorübergehenden oder partiellen Berufsausübung
§ 1
Berufsbezeichnung, Berufsausübung
§ 2
Erteilung der Approbation
§ 3
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung
§ 4
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
§ 5
Rücknahme, Widerruf und Ruhen
§ 6
Verzicht
Abschnitt 2
Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, psychotherapeutische Prüfung
§ 7
Ziel des Studiums, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist
§ 8
Wissenschaftlicher Beirat
§ 9
Dauer, Struktur und Durchführung des Studiums
§ 10
Psychotherapeutische Prüfung als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation
Abschnitt 3
Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
§ 11
Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten
§ 12
Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen Mitgliedstaaten, anderen Vertragsstaaten oder gleichgestellten Staaten
§ 13
Allgemeine Regelungen bei der Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen
§ 14
Bescheinigungen, die zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat erforderlich sind
§ 15
Dienstleistungserbringung in Deutschland
§ 16
Rechte und Pflichten
§ 17
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde
§ 18
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde
§ 19
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
Abschnitt 5
Verordnungsermächtigungen
§ 20
Regelungen über Ausbildung, Prüfung und Approbation
§ 21
Regelungen über Gebühren
Abschnitt 6
Aufgaben und Zuständigkeiten
§ 22
Zuständigkeit von Behörden
§ 23
Unterrichtungspflichten, Prüfpflichten, Mitteilungspflichten
§ 24
Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
§ 25
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
Abschnitt 7
Übergangsvorschriften, Bestandsschutz
§ 26
Weiterführen der alten Berufsbezeichnungen
§ 27
Abschluss begonnener Ausbildungen
§ 28
Weitergelten der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten
Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 65e
Ambulante Krebsberatungsstellen
§ 95c
Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister
Artikel 3
Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5
Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes
Artikel 6
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8
Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Artikel 10
Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung
Artikel lla
Änderung des DRK-Gesetzes
Artikel llb
Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten