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98 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"SprengstoffG"


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Drucksache 106/20 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 106/20

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 576/19

... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch [...] geändert worden ist, werden nach dem Wort "Sprengstoffgesetzes" die Wörter ", § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 des Luftsicherheitsgesetzes" eingefügt.



Drucksache 576/19 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 33/19 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 651/19

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 617/19

... Aufgrund des § 6 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 39 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBI. I S. 3518), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2017 (BGBI. I S. 1586) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



Drucksache 576/1/19

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 617/1/19

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 363/18

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 136/17

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 125/17

... Es ist damit zu rechnen, dass vermehrt extremistische Straftäter - auch solche, die sich vor ihrer Verurteilung zum Beispiel in Syrien oder dem Irak haben ausbilden lassen oder an den dortigen Kämpfen beteiligt waren - auch nach Verbüßung einer längeren Haftstrafe in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin radikalisiert und gefährlich sind. Die bisher im Bereich der Vergehen im Wesentlichen auf Sexualdelikte fokussierten Kataloge tauglicher Anlass- bzw. Vortaten für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung und die fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Absatz 3 Satz 1 und § 68b Absatz 1 Satz 3 StGB sollen daher moderat ausgeweitet werden. Erfasst werden sollen auch die vorstehend genannten Vergehen aus dem Terrorismusbereich, die nicht nur aufgrund ihrer Strafandrohungen (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren) zu den schweren Straftaten zu zählen sind, sondern denen auch immanent ist, dass sie die Gefahr der Begehung schwerster terroristischer Gewalttaten und damit erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit begründen. Denn es handelt sich um solche Straftaten, die im Vorfeld terroristischer Gewalttaten begangen werden und die die Gefahr erhöhen, dass es tatsächlich zu solchen Taten kommt. Dabei ist zu bedenken, dass zum Beispiel eine Verurteilung nach § 89a StGB hohe Anforderungen an die subjektive Tatseite stellt. Der Täter muss bei der Vornahme der in § 89a Absatz 2 normierten Vorbereitungshandlungen (zum Beispiel Bau einer Bombe, Besorgen eines Sprengstoffgürtels, sich im Umgang mit Sprengstoffen unterweisen lassen) zur Begehung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat bereits fest entschlossen sein (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014, 3 StR 243/13 = BGHSt 59, 218 ff) . Die Tat setzt also voraus, dass es bereits zu einer Gefährdung der durch § 89a StGB geschützten gewichtigen Rechtsgüter gekommen ist. Zur Terrorismusfinanzierung nach § 89c StGB gehört nicht nur das Sammeln und Überlassen von Geld, sondern auch von geldwerten Tatmitteln wie Waffen, Sprengstoff oder Fahrzeugen zur Begehung von Anschlägen (Fischer, StGB, 63. Auflage 2016, § 89c Rn. 3). Ein solcher praktizierter Zugang zu Tatmitteln bei eigener Tatentschlossenheit (§ 89c Absatz 2 StGB) kann in der Gefährlichkeit mit Vorbereitungshandlungen nach § 89a StGB vergleichbar sein. Das Unterstützen einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129a Absatz 5 Satz 1 erste Alternative StGB kann womöglich auf die aktive Bereitschaft zur zukünftigen Einbindung in konkrete Anschläge schließen lassen. Außerdem ist unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der mit diesen Erweiterungen verbundenen möglichen Eingriffe in die Rechte der Betroffenen auch die außerordentliche Schwere der insoweit drohenden Taten zu betonen, die - im Falle eines terroristischen Anschlags - bis hin zu gemeingefährlichen Tötungsdelikten mit einer womöglich großen Anzahl von Opfern reichen können. Gerade bei religiös und weltanschaulich motivierten Terroristen handelt es sich um sehr gefährliche Täter, deren Gewaltbereitschaft nach wohl allgemeiner Einschätzung besonders hoch ist (vgl. schon Bundestagsdrucksache 16/12428, S. 2).



Drucksache 183/17

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 136/1/17

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 136/17 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 529/16

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 647/16 (Beschluss)

... 2. In Doppelbuchstabe bb werden die Wörter "Kategorien 3, 4, P2 und T2 im Sinne der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" durch die Wörter "Kategorien F3, F4, P2 und T2 im Sinne des Sprengstoffgesetzes" ersetzt.'



Drucksache 258/16

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 164/1/16

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 651/1/16

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 164/16 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 647/1/16

... 2. In Doppelbuchstabe bb werden die Wörter "Kategorien 3, 4, P2 und T2 im Sinne der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" durch die Wörter "Kategorien F3, F4, P2 und T2 im Sinne des Sprengstoffgesetzes" ersetzt.'



Drucksache 164/2/16

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 400/14

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 400/14 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 400/1/14

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 325/13 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 356/13

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 98/13

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 325/13

... 2. zu ermitteln, wie die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können und dazu die dem jeweiligen Stand von Technik und Medizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse zu erarbeiten; werden dabei Belange des Sprengstoffrechts berührt, beteiligt der Ausschuss den Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe nach § 6 Absatz 2 des Sprengstoffgesetzes geändert worden ist,"



Drucksache 532/13 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 532/1/13

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 325/1/13

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 305/1/12

... bereits nach drei Jahren aufgehoben. Im Hinblick darauf, dass im Bereich des Sprengstoffrechts eine Gebührenerhebung durch die Länder auf Grundlage der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz erfolgen kann, ist hier eine Übergangsregelung für die Länder erforderlich. Daher gewährleisten die Änderungen in Artikel 2 und 4 sowie die Streichung im Artikel 3, dass die Länder bis zum Ablauf der Übergangsfrist von fünf Jahren Gebühren auf Grund der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz erheben können.



Drucksache 382/12 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 557/12

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 382/1/12

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 557/12 (Beschluss)

... " die Wörter "Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" einzufügen.



Drucksache 305/12 (Beschluss)

... bereits nach drei Jahren aufgehoben. Im Hinblick darauf, dass im Bereich des Sprengstoffrechts eine Gebührenerhebung durch die Länder auf Grundlage der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz erfolgen kann, ist hier eine Übergangsregelung für die Länder erforderlich. Daher gewährleisten die Änderungen in Artikel 2 und 4 sowie die Streichung im Artikel 3, dass die Länder bis zum Ablauf der Übergangsfrist von fünf Jahren Gebühren auf Grund der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz erheben können.



Drucksache 382/12

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 557/1/12

... " die Wörter "Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" einzufügen.



Drucksache 744/12

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 320/11

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 747/11

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 529/11

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 169/10 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 169/1/10

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 856/10

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 456/10 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 577/09 (Beschluss)

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 173/09

... es und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, führen zu einer Ausweitung der behördlichen Tätigkeiten beim Bund.



Drucksache 577/09

... es) und Befähigungsscheine (§ 20 des Sprengstoffgesetzes) sowie Teilnehmer staatlicher oder staatlich anerkannter Lehrgänge dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Gegenständen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.4 haben, soweit die durch die Erlaubnis oder den Befähigungsschein gestattete Tätigkeit oder die Ausbildung hierfür dies erfordern. Dies gilt insbesondere für Sprengarbeiten sowie Tätigkeiten im Katastrophenschutz oder im Rahmen von Theatern, vergleichbaren Einrichtungen, Film- und Fernsehproduktionsstätten sowie die Ausbildung für derartige Tätigkeiten.



Drucksache 173/2/09

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 173/1/09

... Die Änderungen des Sprengstoffgesetzes, des



Drucksache 577/2/09

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 281/09

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 816/09

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 577/1/09

... Sprengstoffgesetz



Drucksache 173/09 (Beschluss)

... Die Änderungen des Sprengstoffgesetzes, des



Drucksache 577/3/09

... Sprengstoffgesetz



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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