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"Spreng"
Drucksache 880/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... es, des Waffengesetz
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
§ 12b Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
§ 57b Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen
Kosten der öffentlichen Haushalte
4 Bürokratiekosten
Sonstige Kosten
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 217: 10. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Drucksache 768/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts - Seite 1
... 11. entgegen § 9 Satz 2 in Verbindung mit Anhang 5 Nr. 4 Ziffer 2 oder 3 Abfälle nicht besprengt oder nicht oder nicht rechtzeitig abdeckt,
Drucksache 492/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der ESVP (2008/2003(INI))
... 21. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich weiterhin für ein internationales Verbot von Streumunition zu engagieren, nach Wegen zu suchen, um nicht gezündete Sprengkörper ausfindig und unschädlich zu machen, den betroffenen Ländern weiterhin finanzielle und technische Hilfe zukommen zu lassen, sowie auch weiterhin auf den Abschluss der laufenden Verhandlungen über die Verschärfung des weltweiten Verbots von Landminen, ein weltweites Verbot von Uranwaffen und ein weltweites Übereinkommen zur Kontrolle des Transfers konventioneller Waffen hinzuarbeiten findet es vor diesem Hintergrund beschämend, dass der EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren trotz des bevorstehenden 10. Jahrestages im Jahr 2008 noch nicht rechtsverbindlich ist, und dass nach wie vor unkontrollierte Waffenausfuhren aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union relativ ungehindert vonstatten zu gehen scheinen, sogar an Regierungen von Staaten, in denen die Europäische Union eine ESVP-Operation startet bzw. ins Auge fasst; nimmt ferner die Gefahr zur Kenntnis, dass über Mitgliedstaaten mit weniger strengen Ausfuhrkontrollen und/oder durch eine unverantwortlich flexible Handhabung der Internationalen Einfuhrbescheinigung Waffen durch die Europäische Union in Drittstaaten geschleust werden; betont daher, dass es für alle Mitgliedstaaten wichtig ist bei den Waffenausfuhrkontrollen höchste Standards anzuwenden, um zu vermeiden dass mit EU-Waffen Konflikte angeheizt werden;
Der Vertrag von Lissabon
Bewertung und Ergänzung der ESS
Direkter sicherheitspolitischer Dialog mit der neuen Regierung der Vereinigten Staaten und mit Kanada
Zivile Krisenbewältigung und Katastrophenschutz
Menschliche Sicherheit und die Sicherheitsdimension in der Entwicklungspolitik
Die diplomatische Rolle der Europäischen Union in Bezug auf das iranische Atomprogramm
Militärische Einsatzkräfte
Finanzierung von ESVP-Einsätzen
ESVP und parlamentarische Kontrolle
Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der NATO
Drucksache 498/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... Zusammen mit der Globalisierung wirkt sich auch der technologische Wandel umfassend auf die Gesellschaft aus und bringt tief greifende Folgen für die Sozialpolitik mit sich3. Er sorgt für eine steigende Nachfrage nach qualifiziertem Personal und vergrößert die Kluft zwischen qualifizierten und unqualifizierten Arbeitskräften. Die Arbeitslosenquote beträgt bei den gering qualifizierten Arbeitnehmern etwa 10 % – gegenüber 7 % in der Personengruppe mit Abschluss der Sekundarstufe II und 4 % bei den Hochschulabsolventen. Langfristig lautet die maßgebliche soziale Frage also: Wie kann man den Bürgern am besten die richtigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, damit sie in der modernen Wirtschaft als Arbeitnehmer, Unternehmer und Verbraucher bessere Chancen haben? Diese Fragestellung sprengt die Grenzen der Berufsbildung im klassischen Sinne. Es muss ermittelt werden, welche Arten von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen für einen neuen Wirtschaftstyp benötigt werden und wie man den Bürgern das Rüstzeug für den Erfolg mitgeben kann.
Drucksache 403/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2008/XX/JI KOM (2008) 332 endg.; Ratsdok. 10122/08
... Schusswaffen, Teile von Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe
Drucksache 353/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Verbotsverordnung
... auf die genannten neun Sprengstoffgrundstoffe keine Regelung von Sanktionen. Die Verordnung konnte solche Regelungen auch noch nicht enthalten, da die Änderungen erst nach Neufassung des § 7 im Rahmen des am 1. Juni 2008 in Kraft getretenen REACH-Anpassungsgesetzes vom 20. Mai 2008 (BGBl. I S. 922) erfolgen können.
Anlage Änderung und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
Zu Artikel 1
Drucksache 642/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
... Gemäß Absatz 4 unterliegen die zum Bau oder zur Instandhaltung von Grenzbrücken erforderlichen Waren bei ihrem Verbringen von Deutschland nach Polen bzw. von Polen nach Deutschland keinen Verboten oder Beschränkungen nach innerstaatlichem Recht. Derartige Beschränkungen sind denkbar z.B. für Sprengstoff, der zur Bauausführung erforderlich sein könnte und nach diesen Regelungen im Gesamtbereich der Grenzbrücke unabhängig vom Territorium verwendet werden könnte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Abschnitt 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 1 Umfang des Vertrags
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bau von Grenzbrücken
Artikel 3 Erneuerung und Neubau
Artikel 4 Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften
Artikel 5 Abnahme
Artikel 6 Baukosten
Artikel 7 Abstimmung
Abschnitt 3 Instandhaltung von Grenzbrücken
Artikel 8 Gegenstand der Instandhaltung
Artikel 9 Durchführung der Instandhaltung
Artikel 10 Austausch von Unterlagen
Artikel 11 Informationen über geplante Arbeiten
Artikel 12 Kosten der Instandhaltung
Artikel 13 Durchführung von Prüfungen
Abschnitt 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 Informationen
Artikel 15 Betretungsrecht
Artikel 16 Steuerrechtliche Regelungen
Artikel 17 Datenschutz
Artikel 18 Arbeitsrechtliche Regelungen
Artikel 19 Gemeinsame Arbeitsgruppe
Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
Artikel 20 Meinungsverschiedenheiten
Artikel 21 Geltungsdauer
Artikel 22 Änderung der Anlagen
Artikel 23 Inkrafttreten
Anlage A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Anlage B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Drucksache 229/08
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 des Geräte - und Produktsicherheitsgesetzes
... Tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladung und andere Schussgeräte, die den Bestimmungen der Beschussverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Maschinenverordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Maschinen
§ 4 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
§ 5 CE-Kennzeichnung
§ 6 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen
§ 7 Zugelassene Stellen
§ 8 Marktüberwachung
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung der Aufzugsverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
Artikel 4 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6 Neufassung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen und der Maschinenverordnung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ausführung
III. Kosten und Preisentwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Nummer 1
§ 1 Anwendungsbereich
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu den einzelnen Bestimmungen:
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
§ 3 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Maschinen
§ 4 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
§ 5 CE-Kennzeichnung
§ 6 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen
§ 7 Zugelassene Stellen
§ 8 Marktüberwachung
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsbestimmungen
Zu Artikel 2
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
Drucksache 827/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... Der zusätzliche Umsatz mit solchen Verbundkarten in Apotheken oder in einem Supermarkt, wie man ihn in Bahnhöfen findet, würde allerdings den Rahmen dieser Bereichsausnahme sprengen. Dies gilt erst Recht dann, wenn solche Zahlungsdienste auf Instrumenten beruhen, die für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen innerhalb einer Kommune oder Region verwendet werden können. Die Vorschrift setzt Artikel 3 Buchstabe k der Zahlungsdiensterichtlinie um.
Drucksache 404/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
... Angesichts der breiten Nutzung des Internets durch Täter des internationalen Terrorismus können die Nutzungsdaten zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus und damit für die Arbeit des BKA von großem Nutzen sein. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn bestimmte Gegenstände, wie Materialien zum Bau von Sprengkörpern, in Tauschbörsen angeboten werden oder Propagandamaterial, beispielsweise des islamistischen Terrorismus, über das Internet verbreitet wird. Nach Satz 2 kann die Auskunft auch für die Zukunft verlangt werden. Diese Regelung ist notwendig weil Absatz 2 anders als Absatz 1 nicht als Erhebungsbefugnis ausgestaltet ist. Satz 3 regelt, wie diese Daten an das BKA zu übermitteln sind. Auskünfte über Bestandsdaten im Bereich der Telemedien können vom BKA nach § 20a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 TMG (siehe Artikel 2) erhoben werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 4a Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
Unterabschnitt 3a Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
§ 20a Allgemeine Befugnisse
§ 20b Erhebung personenbezogener Daten
§ 20c Befragung und Auskunftspflicht
§ 20d Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
§ 20e Erkennungsdienstliche Maßnahmen
§ 20f Vorladung
§ 20g Besondere Mittel der Datenerhebung
§ 20h Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
§ 20i Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
§ 20j Rasterfahndung
§ 20k Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
§ 20l Überwachung der Telekommunikation
§ 20m Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
§ 20n Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
§ 20o Platzverweisung
§ 20p Gewahrsam
§ 20q Durchsuchung von Personen
§ 20r Durchsuchung von Sachen
§ 20s Sicherstellung
§ 20t Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
§ 20u Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
§ 20v Gerichtliche Zuständigkeit, Kennzeichnung, Verwendung und Löschung
§ 20w Benachrichtigung
§ 20x Übermittlung an das Bundeskriminalamt
Artikel 2 Änderung des Telemediengesetzes
Artikel 3 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
Artikel 5 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
Erster Teil
A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
D. Finanzielle Auswirkung
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Zweiter Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 20a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 20i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 bis 5
Zu § 20j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 20l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 20m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20o
Zu § 20p
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20q
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20r
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20s
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20t
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 20u
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20v
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 20w
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20x
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 136: Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
Drucksache 154/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung ausländerrechtlicher Maßnahmen bei der Bekämpfung von Jugendgewalt und Kriminalität
... "5b. Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er sich in Fertigkeiten, welche die Begehung schwerer Straftaten ermöglichen, insbesondere im Umgang oder in der Herstellung von Waffen, Sprengstoffen oder ähnlich gefährlichen Stoffen, unterweisen lässt oder unterweisen ließ oder andere darin unterweist oder unterwiesen hat, und Anhaltspunkte für eine Verbindung des Ausländers oder der Ausbildungseinrichtung zu Organisationen bestehen, die der Unterstützung des Terrorismus verdächtig sind; das Vorliegen der Voraussetzungen nach Halbsatz 1 wird vermutet, wenn die Unterweisung in einem in der Verwaltungsvorschrift zu § 73 Abs. 4 bestimmten Staat außerhalb der Ausbildung in den jeweiligen regulären Sicherheitsorganen erfolgt oder erfolgt ist,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 53 Zwingende Ausweisung
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
§ 9 Strafvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Umsetzung im Bereich des Aufenthaltsgesetzes
III. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Auswirkungen
B. Im Einzelnen:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Drucksache 364/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Gemeinsam für die Gesundheit - ein strategischer Ansatz der Europäischen Union für 2008 - 2013 KOM (2007) 630 endg.; Ratsdok. 14689/07
... Es würde den Rahmen dieses Weißbuchs sprengen, die Parameter für die Begleitung und Bewertung der vier Gesundheitsziele der Strategie festzulegen. Diese Entscheidung obliegt den Mitgliedstaaten nach der Annahme der Strategie. Die Empfehlung, die Option 3 anzunehmen, bedeutet, dass ein neuer Durchführungsmechanismus der strukturierten Zusammenarbeit von und mit den Mitgliedstaaten vereinbart und eingeführt wird. Eine der ersten Aufgaben dieses neuen Prozesses der Zusammenarbeit wird es sein, Indikatoren für die Begleitung der Strategie, Zielwerte für diese Indikatoren und die Häufigkeit der Datenerhebung festzulegen.
Drucksache 175/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
... 2. unerlaubter Verkehr mit Waffen, Munition, Sprengstoffen, nuklearen und radioaktiven sowie chemischen und biologischen Materialien,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Gegenstand der Zusammenarbeit
Artikel 2 Zuständige Stellen
Artikel 3 Formen der Zusammenarbeit
Artikel 4 Umsetzung der Zusammenarbeit
Artikel 5 Nichterfüllung eines Ersuchens
Artikel 6 Vertraulichkeit und Grenzen der Verwendung
Artikel 7 Evaluierung des Abkommens und Einrichtung von Arbeitsgruppen
Artikel 8 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Artikel 9 Personenbezogene Daten
Artikel 10 Sicherheit von Reisedokumenten
Artikel 11 Verhältnis zu sonstigen völkerrechtlichen Übereinkünften
Artikel 12 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Denkschrift
2 Allgemeines
Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 20. August 2007: NKR-Nr. 200: Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
Drucksache 783/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... Befreiung von den Regelungen Insbesondere aus dem Bereich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen wird der hohe Aufwand kritisiert den leistungsabhängige Entgeltregelungen verursachen. Maßstab derartiger Regelungen sei für gewöhnlich die Pünktlichkeit. Um den Aufwand zu minimieren, würden regelmäßig gewisse Fahrplanabweichungen vorab toleriert (PV < 5 Min., GV < 15 Min.). Die Erfassung der die Toleranzgrenzen überschreitenden Unpünktlichkeiten, deren Ursachenzuscheidung, das nachfolgende Einpflegen in die Trassenentgeltrechnungen, die Gegenprüfung durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie das Beschwerdemanagement verursachten für alle Beteiligten einen Aufwand, der jedwedes Kosten-Nutzen-Verhältnis sprenge und insbesondere kleinere Eisenbahnen unverhältnismäßig belaste. Aus diesem Grunde wird angeregt, über Befreiungstatbestände nachzudenken.
Drucksache 224/08
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2007
... Schadenersatzleistungen an Dritte bei Ausbildung, Einsatz, Sprengversuchen, Erprobungen und sonstigem Dienstbetrieb
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen
Drucksache 267/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu Armenien
... 2. fordert eine sofortige, gründliche, transparente, unabhängige und unparteiische Untersuchung der Ereignisse des 1. März 2008, einschließlich einer unabhängigen Untersuchung der Polizeiintervention bei der Zersprengung der Demonstration, und dass alle Verantwortlichen vor Gericht gebracht und für Fehlverhalten und kriminelle Gewaltakte bestraft werden; fordert den Rat und die Kommission auf, den armenischen Behörden für eine solche Untersuchung die Unterstützung der Europäischen Union anzubieten
Drucksache 242/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von schwerwiegenden Straftaten und der Organisierten Kriminalität
... 7. unerlaubter Verkehr mit Waffen, Munition, Sprengstoffen, nuklearen und radioaktiven Materialien,
Drucksache 838/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften*)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Waffengesetzes
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Artikel 3 Änderung des Beschussgesetzes
Artikel 4 Änderung der Beschussverordnung
Artikel 5 Änderung des Bundesjagdgesetzes
Artikel 6 Neubekanntmachung
Artikel 7 In- und Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Waffenrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft:
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
4. Sonstige Kosten:
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes:
1. Zu den Änderungen des Waffen- und Beschussrechts Artikel 1 bis 4 :
2. Zur Änderung im Bundesjagdgesetzes Artikel 5 :
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union:
B. Zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer n
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummern 14 bis 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aaa
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe ddd
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe fff
Zu Buchstabe ggg
Zu Buchstabe hhh
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe nnn
Zu Buchstabe ooo
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe gg
Zu Buchstabe hh
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe ddd
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe fff
Zu Buchstabe ggg
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu den Nummern 7 bis 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu § 18a
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 12. November 2007: NKR-Nr. 172: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Drucksache 273/2/07
Antrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation
... , das Sprengstoffrecht (Pyrotechnik) und das Gefahrstoffrecht nicht ausgenommen werden. Darüber hinaus sind die Verbraucherinnen und Verbraucher aktive Marktteilnehmer und Nachfrager für das breite Spektrum von Dienstleistungen, das von dem vorliegenden Gesetzentwurf gar nicht berührt wird.
Drucksache 699/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufnahme der Stoffe 2-(2-Methoxyethoxy)ethanol, 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol, Methylendiphenyl-Diisocyanat, Cyclohexan und Ammoniumnitrat in die Richtlinie 76/769 /EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Änderung der Richtlinie 76/769 /EWG des Rates) KOM (2007) 559 endg.; Ratsdok. 13530/07
... Ammoniumitrat wird in der gesamten EU weithin als Düngemittel verwendet, ist aber auch Hauptbestandteil des handelsüblichen Sprengstoffes ANFO (ammonium nitrate fuel-oil), einem Gemisch aus Ammoniumnitrat und Mineralöl. Ammoniumnitrat wird sowohl allein als auch in Mischungen mit anderen Nährstoffen als Düngemittel verwendet. In der Terminologie der Düngemittelindustrie spricht man von Ein- und Mehrnährstoffdünger, im
Begründung
1. Hintergrund
1.1. Beschreibung der chemischen Stoffe chemische Zusammensetzung und Verwendung
1.1.1. 2- 2-Methoxyethoxy ethanol DEGME
1.1.2. 2- 2-Butoxyethoxy ethanol DEGBE
1.1.3. Methylendiphenyl-Diisocyanat MDI
1.1.4. Cyclohexan
1.1.5. Ammoniumnitrat AN
1.2. Risikobewertung und Maßnahmen zum Risikomanagement
1.2.1. 2- 2-Methoxyethoxy ethanol DEGME
1.2.2. 2- 2-Butoxyethoxy ethanol DEGBE
1.2.3. Methylendiphenyl-Diisocyanat MDI
1.2.4. Cyclohexan
1.2.5. Ammoniumnitrat AN
1.3. Ziel des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörungen
2.2. Folgenabschätzung
2.2.1. Schlussfolgerungen
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang
Drucksache 838/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 13 Abs. 6 Satz 2 und 3 - neu - WaffG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG
3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 3 Satz 2 WaffG
4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 4a - neu - WaffG
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 6 Satz 01 – neu – WaffG
6. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a1 - neu -, Nummern 10a, 10b und 10c - neu - sowie Nummer 28 Buchstabe a1 - neu - Inhaltsübersicht, § 21 Abs. 3 Nr. 1 und 3 sowie Absatz 6, § 21a - neu -, § 22 Abs. 1 Satz 2 und § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c WaffG
Zu Nummer n
Zu Nummer 10c
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 24 Abs. 1 Satz 3 WaffG Artikel 2 Nr. 01 - neu - und Nummer 6a - neu - Inhaltsübersicht und § 21a - neu - AWaffV
8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 27 Abs. 1 Satz 2 WaffG
9. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 32a Abs. 3 Nr. 1 WaffG
10. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 42a Satz 1, 2 und 3 WaffG
11. Zu Artikel 1 Nr. 23a - neu - § 42b - neu - WaffG
12. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 45 Abs. 5 - neu - WaffG
13. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - § 49 Abs. 2 WaffG
14. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe b und c § 50 Abs. 2 WaffG
15. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c § 53 Abs. 1 Nr. 21a - neu - WaffG
16. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 58 Abs. 10 WaffG
17. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 WaffG
18. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc1 - neu - Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3.4 bis 1.3.6 WaffG
19. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe hhh Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6.1.3 und 1.6.4 WaffG
20. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe mmm Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.9 WaffG
21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachfachbuchstabe ddd Anlage 1 Abschnitt I Unterabschnitt 2 Nr. 2.2
22. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 8.1 WaffG
23. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 WaffG
24. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe c Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1.5 WaffG
25. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.5 WaffG
26. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 13 AWaffV
27. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 14 Satz 3 AWaffV
28. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - und Nummer 13 - neu - § 15 Abs. 2 Nr. 2 und Anlage AWaffV
Drucksache 553/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
... - illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen
§ 84 Eingehende Ersuchen
§ 85 Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 2 Geldstrafen und Geldbußen
§ 86 Eingehende Ersuchen
§ 87 Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 3 Einziehung und Verfall
§ 88 Eingehende Ersuchen
§ 89 Sicherstellungsmaßnahmen
§ 90 Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 91 Vorrang des Zehnten Teils
Abschnitt 2 Besondere Formen der Rechtshilfe
§ 92 Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 93 Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 95 Sicherungsunterlagen
§ 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen
§ 97 Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln
§ 98 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Neuerungen des RbSich im Verhältnis zur bisherigen Regelung
III. Gründe für die Umsetzung des RbSich im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG
IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht auf Grund des RbSich
V. Verhältnis zu anderen Übereinkommen
VI. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1. Zur Neufassung des § 1 Abs. 4 IRG
2. Zur Neufassung des § 58 Abs. 3
3. Zu § 66 – Herausgabe von Gegenständen
a Neufassung des § 66 Abs. 1 IRG
b Einfügung des § 66 Abs. 3 IRG
4. Zur Neufassung des § 74 Abs. 4 S. 1
5. Zur Neufassung des § 78
6. Zur Neufassung des Neunten Teils §§ 84 – 90
a Umstrukturierung §§ 84 – 88 und 90
b Zur Neufassung des § 89
7. Zu § 91 - Vorrang des Zehnten Teils
8. Zu §§ 92 und 93
9. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
10. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
11. Zu § 96 – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen
12. Zu § 97 – Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln
13. Zu § 98 – Schlussvorschriften
II. Zu Artikel 2 – Inkrafttreten
Drucksache 646/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über den Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Bereich Sicherheitsforschung und Innovation KOM (2007) 511 endg.; Ratsdok. 12918/07
... (CBRNE) sowie Radiofrequenzwaffen aufzufinden, nachzuweisen, zurückzuverfolgen, zu identifizieren und unschädlich zu machen. Öffentliche und private Akteure müssen sich dafür einsetzen, dass legal hergestellte Explosivstoffe sicherer werden und dass Terroristen daran gehindert werden, unkonventionelle Explosivstoffe zu verwenden. Die Kommission wird in Kürze einen EU-Aktionsplan für die Sicherheit von Explosiv- und Sprengstoffen annehmen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Über Bedarf und Prioritäten im Bereich der europäischen Sicherheitsforschung muss allen ein klarer Überblick gegeben werden
- Internationale Zusammenarbeit
2. Sicherheitsforschung im Dienste eines EU-weiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Mehr Sicherheit für Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen
- Organisierte Kriminalität und Terrorismus
- Sicherheit und Gesellschaft
- Intelligente Überwachung und bessere Grenzkontrollen
- Wiederherstellung der Sicherheit in einer Krisensituation
3. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in der Sicherheitsforschung
4. Der Kontakt zwischen Sicherheitsforschung und öffentlichen und privaten Interressenträgern muss hergestellt werden
5. Bündelung der Kräfte: Einrichtung des Europäischen Forums für Sicherheitsforschung und Innovation ESRIF
1. Aufgaben und Ziele
2. Struktur
6. Schlussfolgerungen und wichtigste Massnahmen
Drucksache 68/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... Damit dürfte in vielen Bereichen eine Duplizität der Prüfungen bzw. Voraussetzungen bzgl. der Zuverlässigkeit vorliegen, wenn eine befugte erlaubnisbedürftige Tätigkeit auf das reisende Gewerbe ausgeweitet wird. Es erscheint daher vertretbar, in diesen Fällen auf die zusätzliche erforderliche Reisegewerbekarte zu verzichten. Soweit in bestimmten Tätigkeitsbereichen eine reisegewerbliche Tätigkeit ausgeschlossen oder eingeschränkt werden soll so ist dies bereits jetzt in den einschlägigen Fachgesetzen vorgegeben (z.B. § 22 Abs. 4 SprengstoffG).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage 1 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
§ 2 Ausnahmen vom Verbot
§ 3 Langfristige Verträge
§ 4 Erbbaurechtsverträge
§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
§ 6 Verträge mit Gebietsfremden
§ 7 Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Gaststättengesetzes
Artikel 11 Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
Artikel 13 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 15 Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes
Artikel 16 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 18 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 19 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
Artikel 21 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 22 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 23 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 24 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 25 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 28 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 29 Neubekanntmachung
Artikel 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel
III. Regelungsinhalt
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
V.1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
V.2 Kosten- und Preiswirkungen
V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Wird das Gaststättenrecht geändert.
• Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.
• wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.
• wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.
• wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.
• wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.
• wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
1. Zu § 1
2. Zu §§ 2 bis 7
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
3. Zu § 7
4. Zu § 8
5. Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nr. 1
zu Nr. 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 9
II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Artikel 10
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 19
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 22
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 25
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Absatz 2
Drucksache 931/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit KOM (2007) 766 endg.; Ratsdok. 16488/07
... f) Herstellung, Besitz, Erwerb, Beförderung oder Bereitstellung oder Verwendung von Schusswaffen, Sprengstoffen, atomaren, biologischen und chemischen Waffen sowie Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit biologischen und chemischen Waffen,
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
• Begründung und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Bestimmungen
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2 Konsultationsverfahren und Folgenabschätzung
• Konsultation der interessierten Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Titel I Anwendungsbereich, Definitionen und allgemeine Grundsätze
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Grundsätze für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Titel II Vorschriften für öffentliche Aufträge
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 4 Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 5 Vertraulichkeit
Kapitel II Anwendungsbereich: Schwellenwerte und Ausnahmen
Abschnitt 1 Schwellenwerte
Artikel 6 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge
Artikel 7 Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von öffentlichen Aufträgen und Rahmenvereinbarungen
Abschnitt 2 Aufträge, die nicht unter die Richtlinie fallen
Artikel 8 Aufträge, die auf der Grundlage internationaler Vorschriften vergeben werden
Artikel 9 Besondere Ausnahmen
Kapitel III Besondere Vorschriften über die Verdingungsunterlagen und die Auftragsunterlagen
Artikel 10 Technische Spezifikationen
Artikel 11 Varianten
Artikel 12 Unteraufträge
Artikel 13 Bedingungen für die Auftragsausführung
Artikel 14 Informationssicherheit
Artikel 15 Versorgungssicherheit
Artikel 16 Verpflichtungen im Zusammenhang mit Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsbedingungen
Kapitel IV Verfahren
Artikel 17 Anwendbare Verfahren
Artikel 18 Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung
Artikel 19 Wettbewerblicher Dialog
Artikel 20 Fälle, die das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung rechtfertigen
Artikel 21 Rahmenvereinbarungen
Kapitel V Vorschriften über die Veröffentlichung und die Transparenz
Abschnitt 1 Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Artikel 22 Bekanntmachungen
Artikel 23 Abfassung und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Abschnitt 2 Fristen
Artikel 24 Fristen für den Eingang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote
Abschnitt 3 Inhalt und Übermittlung von Informationen
Artikel 25 Aufforderung zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zum Dialog
Artikel 26 Unterrichtung der Bewerber und Bieter
Abschnitt 4 Mitteilungen
Artikel 27 Vorschriften über Mitteilungen
Abschnitt 5 Vergabevermerke
Artikel 28 Inhalt der Vergabevermerke
Kapitel VI Ablauf des Verfahrens
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 29 Überprüfung der Eignung der Bewerber und Auswahl der Teilnehmer, Vergabe des Auftrags
Abschnitt 2 Eignungskriterien
Artikel 30 Persönliche Lage des Bewerbers
Artikel 31 Befähigung zur Berufsausübung
Artikel 32 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Artikel 33 Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
Artikel 34 Qualitätssicherungsnormen
Artikel 35 Normen für Umweltmanagement
Artikel 36 Zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
Abschnitt 3 Auftragsvergabe
Artikel 37 Zuschlagskriterien
Artikel 38 Ungewöhnlich niedrige Angebote
Titel III Statistische Pflichten, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 39 Statistische Pflichten
Artikel 40 Inhalt der statistischen Aufstellung
Artikel 41 Beratender Ausschuss
Artikel 42 Neufestsetzung der Schwellenwerte
Artikel 43 Änderungen
Artikel 44 Änderung der Richtlinie 2004/18/EG
Artikel 45 Umsetzung
Artikel 46 Inkrafttreten
Artikel 47 Adressaten
Anhang I Dienstleistungen gemäss Artikel 1
Anhang II Definition bestimmter in Artikel 10 genannter technischer Spezifikationen
Anhang III Angaben, die in den in Artikel 22 genannten Bekanntmachungen enthalten sein müssen
Ankündigung der Veröffentlichung einer Vorinformation über ein Beschafferprofil
Bekanntmachung einer Vorinformation
3 Bekanntmachung
3 Vergabevermerk
Anhang IV Merkmale für die Veröffentlichung
Anhang V Register 36
Teil A Öffentliche Bauaufträge
Teil B Öffentliche Lieferaufträge
Teil C Öffentliche Dienstleistungsaufträge
Anhang VI Anforderungen an die Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme oder der Angebote
Finanzbogen
Drucksache 169/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2007 (KOM (2006) 0629 )
... 31. befürwortet mit Nachdruck die Absicht der Kommission, den Rahmenbeschluss über die Terrorismusbekämpfung zu aktualisieren und dabei vor allem gegen die Probleme der Weitergabe von Sprengstoffen und von Kenntnissen vorzugehen sowie die Terrorismuspropaganda zu bekämpfen; betont aber, dass eine Ausweitung der Sicherheit der Bürger den Schutz ihrer Grundrechte nicht gefährden darf;
Drucksache 929/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern KOM (2007) 765 endg.; Ratsdok. 16534/07
... BOMBEN, TORPEDOS, RAKETEN, FLUGKÖRPER, ANDERE SPRENGKÖRPER UND -LADUNGEN SOWIE ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen der Union und der internationalen Zusammenarbeit
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Genehmigungen
Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 5 Allgemeingenehmigungen
Artikel 6 Globalgenehmigungen
Artikel 7 Einzelgenehmigungen
Kapitel III Information, Zertifizierung und Ausfuhr nach der Verbringung
Artikel 8 Information durch die Lieferanten
Artikel 9 Zertifizierung
Artikel 10 Ausfuhrbeschränkungen
Kapitel IV Zusammenarbeit im Zollwesen und in der Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Zollwesen
Artikel 12 Informationsaustausch
Kapitel V Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter
Artikel 13 Aktualisierung des Anhangs
Artikel 14 Ausschuss
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 15 Schutzmaßnahmen
Artikel 16 Berichterstattung
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
Anhang Liste der Verteidigungsgüter
ML1 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER KLEINER ALS 20 MM, ANDERE HANDFEUERWAFFEN UND MASCHINENWAFFEN MIT EINEM KALIBER VON 12,7 MM 0,50 INCH ODER KLEINER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML2 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER VON 20 MM ODER GRÖßER, ANDERE WAFFEN ODER BEWAFFNUNG MIT EINEM KALIBER GRÖßER ALS 12,7 MM 0,50 INCH , WERFER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML3 MUNITION UND ZÜNDERSTELLVORRICHTUNGEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML4 BOMBEN, TORPEDOS, RAKETEN, FLUGKÖRPER, ANDERE SPRENGKÖRPER UND -LADUNGEN SOWIE ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML5 FEUERLEITEINRICHTUNGEN, ZUGEHÖRIGE ÜBERWACHUNGS- UND ALARMIERUNGSAUSRÜSTUNG SOWIE VERWANDTE SYSTEME, PRÜF- ODER JUSTIERAUSRÜSTUNG UND AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:
ML6 LANDFAHRZEUGE UND BESTANDTEILE HIERFÜR WIE FOLGT:
ML7 CHEMISCHE ODER BIOLOGISCHE TOXISCHE AGENZIEN, REIZSTOFFE, RADIOAKTIVE stoffe, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, BESTANDTEILE UND MATERIALIEN WIE FOLGT:
ML8 ENERGETISCHE MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE stoffe WIE FOLGT:
ML9 KRIEGSSCHIFFE, MARINE-SPEZIALAUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESTANDTEILE HIERFÜR, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE:
ML10 LUFTFAHRZEUGE, LUFTFAHRTGERÄTE NACH DEM PRINZIP .LEICHTER ALS LUFT, UNBEMANNTE LUFTFAHRZEUGE, TRIEBWERKE, LUFTFAHRZEUG-AUSRÜSTUNG, ZUSATZAUSRÜSTUNG UND BESTANDTEILE, BESONDERS KONSTRUIERT ODER GEÄNDERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT:
ML11 ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG, SOWEIT nicht ANDERWEITIG VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASST, WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML12 WAFFENSYSTEME MIT HOHER KINETISCHER ENERGIE HIGH VELOCITY KINETIC ENERGY WEAPON SYSTEMS UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML13 SPEZIALPANZER- ODER SCHUTZAUSRÜSTUNG UND KONSTRUKTIONEN SOWIE BESTANDTEILE WIE FOLGT:
ML14 SPEZIALISIERTE AUSRÜSTUNG FÜR DIE MILITÄRISCHE AUSBILDUNG ODER FÜR DIE SIMULATION MILITÄRISCHER SZENARIEN, SIMULATOREN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR DIE AUSBILDUNG IM UMGANG MIT DEN VON NUMMER ML1 ODER ML2 ERFASSTEN FEUERWAFFEN ODER WAFFEN, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR.
ML15 BILDAUSRÜSTUNG ODER AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:
ML16 SCHMIEDESTÜCKE, GUSSSTÜCKE UND ANDERE UNFERTIGE ERZEUGNISSE, DEREN VERWENDUNG IN EINER ERFASSTEN WARE ANHAND VON MATERIALZUSAMMENSETZUNG, GEOMETRIE ODER FUNKTION BESTIMMT WERDEN KANN UND DIE FÜR EINE DER VON NUMMER ML1, ML2, ML3, ML4, ML6, ML9, ML10, ML12 ODER ML19 ERFASSTEN WAREN BESONDERS KONSTRUIERT SIND.
ML17 VERSCHIEDENE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE, MATERIALIEN UND BIBLIOTHEKEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML18 AUSRÜSTUNG FÜR DIE HERSTELLUNG DER VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASSTEN WAREN WIE FOLGT:
ML19 STRAHLENWAFFEN-SYSTEME, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN ODER VERSUCHSMODELLE WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML20 KRYOGENISCHE TIEFTEMPERATUR- UND SUPRALEITENDE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:
ML21 SOFTWARE WIE FOLGT:
ML22 TECHNOLOGIE WIE FOLGT:
Finanzbogen
Drucksache 500/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Strategie für die Außendimension, Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms (2006/2111(INI))
... 35. fordert die Kommission und den Rat auf, einheitliche Verfahren für die Überwachung der Herstellung, Lagerung, Beförderung, Einfuhr und Ausfuhr von und des Handels mit Waffen und Sprengstoffen zu schaffen, um ihre missbräuchliche Verwendung innerhalb der Europäischen Union wie in Drittstaaten zu verhindern;
Empfehlungen, die dem Rat und der Kommission zur Prüfung unterbreitet werden
Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht in der Außendimension des RFSR
Zu den Hauptzielen der Strategie
Stärkung von Sicherheits- und Menschenrechtsaspekten
Ein hohes Maß an Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität für Unionsbürger
Stärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und Sicherung der Grenzen
Stärkung der internationalen Solidarität im Bereich der Migrations-, Rückübernahme- und Asylpolitik
Drucksache 825/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung KOM (2007) 650 endg.; Ratsdok. 14960/07
... ": die Unterweisung in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Feuer- oder sonstigen Waffen oder schädlichen oder gefährlichen Stoffen oder die Unterweisung in anderen spezifischen Methoden oder Verfahren mit dem Ziel, eine Handlung im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 zu begehen, in Kenntnis der Tatsache, dass die vermittelten Fähigkeiten für diesen Zweck eingesetzt werden sollen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
Europäische Union
Internationale Zusammenarbeit
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Drucksache 691/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. September 2007 zu der Verordnung (EG) Nr. 1546/2006 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 622/2003 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit (Mitführen von Flüssigkeiten im Flugzeug)
... 2. weist darauf hin, dass durch Röntgengeräte, mit denen Flüssigkeiten im Handgepäck kontrolliert werden, keine in Flüssigkeiten enthaltenen Sprengstoffe entdeckt werden können, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und Forschungsstudien zu unterstützen, um wirksame Instrumente für das Aufspüren von Sprengstoffen in Flüssigkeiten zu entwickeln;
Drucksache 282/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
2. Isolierglas-Sonderaufbauten zur Durchschusshemmung, Durchbruchhemmung oder Sprengwirkungshemmung nach anerkannten Regeln der Technik oder
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften,
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und wesentliche Neuregelungen der Verordnung
1. Anlass
2. Vorgaben der Richtlinie
3. Umsetzungskonzept
4. Umsetzungsbedarf
5. Wesentliche Änderungen im Überblick
a Einführung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden; Einführung von Modernisierungsempfehlungen
b Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr
c Übergangsregelungen für Energieausweise
d Anforderungen an und Inspektion von Klimaanlagen
e Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden
f Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen bei klimatisierten Wohngebäuden
6. Überprüfung der Anforderungen
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Folgen der Verordnung, Kosten
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
a Energieausweise
b Klimaanlagen
c Sonstiges
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Kosten für die Wirtschaft
b Preiswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 9
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Zu § 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu § 31
Zu Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude
Zu Anlage 1 Tabelle 1 Höchstwerte
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
Zu Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
Zu Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude
Zu Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Zu Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Zu Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Zu Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen
Zu Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung
Drucksache 122/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
... , die durch Sprengstoff begangen soll, bei der bisherigen Regelung. Der Versuch der Vorbereitung ist in einem solchen Fall nach wie vor nicht strafbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung des Entwurfs
2. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
3. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 838/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 20 der 840. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2007
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 13 Abs. 6 Satz 2 und 3 - neu - WaffG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG
3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 3 Satz 2 WaffG
4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 4a - neu - WaffG
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 6 Satz 01 – neu – WaffG
6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 7 - neu - WaffG
7. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a1 - neu -, Nummer 10... - neu - und Nummer 28 Buchstabe a1 - neu - Inhaltsübersicht, § 21 Abs. 3 Nr. 1 und 3 sowie Absatz 6, § 21a - neu - und § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c WaffG *
8. Zu Artikel 1 Nr. 10... § 22 Abs. 1 Satz 2 WaffG *
9. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 24 Abs. 1 Satz 3 WaffG Artikel 2 Nr. 01 - neu - und Nummer 6a - neu - Inhaltsübersicht und § 21a - neu AWaffV
10. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 27 Abs. 1 Satz 2 WaffG
11. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 32a Abs. 3 Nr. 1 WaffG
12. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 42a Satz 1 WaffG
13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 42a Satz 1, Satz 2 WaffG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 45 Abs. 5 - neu - WaffG
15. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - § 49 Abs. 2 WaffG
16. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe b und c § 50 Abs. 2 WaffG
17. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c § 53 Abs. 1 Nr. 21a - neu - WaffG
18. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 58 Absatz 10 WaffG
19. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 WaffG
20. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc1 - neu - Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3.4 bis 1.3.6 WaffG
21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe hhh Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6.1.3 und 1.6.4 WaffG
22. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe mmm Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.9 WaffG
23. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ddd Anlage 1 Abschnitt I Unterabschnitt 2 Nr. 2.2
24. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 8.1 WaffG
25. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 WaffG
26. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe c Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1.5 WaffG
27. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt Nr. 1.2.5 WaffG
28. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 WaffG
29. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 13 AWaffV
30. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 14 Satz 3 AWaffV
31. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - und Nummer 13 - neu - § 15 Abs. 2 Nr. 2 und Anlage AWaffV
Drucksache 554/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz - EinsatzWVG )
... Die Bundesrepublik Deutschland hat sich entschieden, im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit erhöhte Verantwortung zu übernehmen. Die damit verbundene Präsenz im Ausland ist, wie Ereignisse in der Vergangenheit und Gegenwart zeigen, mit erheblichen Gefahren für das eingesetzte Personal verbunden. In besonderem Maße betrifft dies die Streitkräfte. Zu erinnern ist an die auf Angehörige des deutschen ISAF-Kontingents verübten Sprengstoffattentate am 7. Juni 2003 und am 19. Mai 2007, bei denen sieben Soldaten getötet und 34 Soldaten verletzt wurden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Gesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmung
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Berufliche Qualifizierung
§ 4 Schutzzeit
§ 5 Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen
Abschnitt 2 Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
§ 6 Wehrdienstverhältnis besonderer Art
§ 7 Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat
§ 8 Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
§ 9 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
Abschnitt 3 Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
§ 10 Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung
§ 11 Weiterverwendung nach der Schutzzeit
Abschnitt 4 Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer
§ 12 Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung
§ 13 Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit
§ 14 Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit
§ 15 Befristete Arbeitsverhältnisse
Abschnitt 5 Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
§ 16 Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
§ 17 Erstattungsanspruch
§ 18 Entschädigung
Abschnitt 6 Besondere Personengruppen
§ 19 Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes
§ 20 Zum Bund abgeordnete Beschäftigte
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 21 Umzüge aus gesundheitlichen Gründen
§ 22 Folgeänderungen anderer Gesetze
§ 23 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Notwendigkeit und Ziele
2. Gesetzgebungskompetenz
3. Befristung, Verwaltungsvereinfachung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Abschnitt 3 Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
Zu § 10
Zu § 11
Zu Abschnitt 4 Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Abschnitt 5 Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Abschnitt 6 Besondere Personengruppen
Zu § 19
Zu § 20
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu § 23
C. Kostendarstellung
D. Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
F. Verbändebeteiligung
Zu den Stellungnahmen im Einzelnen:
Drucksache 121/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
... a) ein Kernsprengkörper oder
Drucksache 751/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44 /EG und 2003/10 /EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
... - des § 25 des Sprengstoffgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Ermittlung und Bewertung der Gefährdung; Messungen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 4 Messungen
§ 5 Fachkunde
Abschnitt 3 Auslösewerte und Schutzmaßnahmen bei Lärm
§ 6 Auslösewerte bei Lärm
§ 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition
§ 8 Gehörschutz
Abschnitt 4 Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte sowie Schutzmaßnahmen bei Vibrationen
§ 9 Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen
§ 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen
Abschnitt 5 Unterweisung der Beschäftigten, Beratender Ausschuss, arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 11 Unterweisung der Beschäftigten
§ 12 Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 13 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 14 Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
Abschnitt 6 Ausnahmen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
§ 15 Ausnahmen
§ 16 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Übergangsvorschriften
Anhang Vibrationen
1. Hand-Arm-Vibrationen
2. Ganzkörper-Vibrationen
Artikel 2 Änderung der Biostoffverordnung
Artikel 3 Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Artikel 4 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Artikel 5 Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Artikel 6 Änderung weiterer Verordnungen
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
A.I. Ausgangslage
A.II. Ausführung
A.III. Kosten und Preiswirkungen
A.III.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
A.III.2 Sonstige Kosten
B Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Absatz 5
Zu Artikel 7
Drucksache 658/06
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings im Sport
... " zielt darauf ab, dass von der Regelung im Wesentlichen der professionelle Sport erfasst wird. Es erschiene mit dem Übermaßverbot staatlichen Strafens unvereinbar und würde auch das Konzept der Vorschrift als Vorfeldtatbestand zum Betrug sprengen, wenn der gesamte Breitensport erfasst würde.
Drucksache 391/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477 /EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen KOM (2006) 93 endg.; Ratsdok. 7258/06
... Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union Der Vorschlag steht im Einklang mit der Politik der Union zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Er ergibt sich unmittelbar aus der Mitteilung der Kommission über Maßnahmen für mehr Sicherheit in Bezug auf Explosiv- und Sprengstoffe, Materialien für die Bombenherstellung und Schusswaffen (KOM (2005)
Drucksache 678/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
... Bei der Beseitigung von Fundmunition aus den beiden Weltkriegen usw. können ggf. auch Schäden für die Umwelt i.S. der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden entstehen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen z.B. Bombenblindgänger gesprengt werden müssen, weil sie nicht entzündet werden können und nicht transportsicher sind. Die Beseitigung von Fundmunition trägt neben der Abwehr von Gefahren für höchste Rechtsgüter auch dazu bei, Umweltschäden oder Bodenbelastungen zu verhindern.
1. Zu Artikel 1 § 1 USchadG
2. Zu Artikel 1 § 1 Satz 2 USchadG *
3. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 USchadG
4. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe c USchadG
5. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG
6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG
7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 USchadG
8. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 6 USchadG
9. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 8 USchadG
10. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG
11. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG
12. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG
13. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu - USchadG
14. Zu Artikel 1 §§ 4 bis 7 USchadG
15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 USchadG
16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 - neu - USchadG
17. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu - USchadG
18. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 3 - neu - USchadG *
19. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 3 - neu - USchadG *
20. Zu Artikel 1 § 9 USchadG
21. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 USchadG
22. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3 USchadG *
23. Zu Artikel 1 § 10 USchadG
24. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 USchadG
25. Zu Artikel 1 § 12 USchadG
26. Zu Artikel 1 § 12 USchadG
27. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG
28. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG
29. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 USchadG
30. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 3, 4, 5 und 6 zu § 3 Abs. 1 USchadG
31. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - Inhaltübersicht zum WHG
32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 21 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG
33. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 BNatSchG
34. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG
35. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG *
36. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 - neu - BNatSchG *
37. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 3 - neu - BNatSchG
38. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 2 und 3 BNatSchG *
39. Zu Artikel 3 Nr. 3 und 4 § 21 Abs. 4 und § 21a BNatSchG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 651/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Vorbereitung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und das Gesetzgebungsverfahren
... 1. das Waffen- und Sprengstoffrecht (bisher Artikel 74 Abs. 1 Nr. 4a GG);
Anlage Bericht über die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Vorbereitung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und das Gesetzgebungsverfahren
A. Einführung
B. Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen
I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung
II. Verlagerung von Kompetenzmaterien in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes
III. Einschränkung des Anwendungsbereichs der Erforderlichkeitsklausel Artikel 72 Abs. 2 GG
IV. Verlagerung von Kompetenzmaterien auf die Länder
V. Abweichungsrechte der Länder im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung
C. Neuordnung der Zustimmungsbedürftigkeit
I. Bundesgesetzliche Regelungen zur Einrichtung von Behörden und des Verwaltungsverfahrens der Länder bei der Ausführung der Bundesgesetze als eigene Angelegenheit Artikel 84 Abs. 1 GG -neu-
II. Auswirkungen im Zusammenhang mit Rechtsverordnungen
III. Bundesgesetze mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder Artikel 104a Abs. 4 GG - neu -
D. Verbot bundesgesetzlicher Aufgabenzuweisungen an die Kommunen (Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 und Artikel 85 Abs. 1 Satz 2 GG - neu -)
E. Neuordnung der Vertretung Deutschlands auf EU-Ebene (Artikel 23 Abs. 6 GG neu - )
Drucksache 4/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle KOM (2005) 667 endg.; Ratsdok. 5050/06
... (e) ausgesonderte Sprengstoffe;
Drucksache 672/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)
... es dienen können, insbesondere besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in der Herstellung oder im Umgang mit Sprengstoffen oder Waffen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz - ATDG)
§ 1 Antiterrordatei
§ 2 Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht
§ 3 Zu speichernde Datenarten
§ 4 Beschränkte und verdeckte Speicherung
§ 5 Zugriff auf die Daten
§ 6 Weitere Verwendung der Daten
§ 7 Übermittlung von Erkenntnissen
§ 8 Datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 9 Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen
§ 10 Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen
§ 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
§ 12 Errichtungsanordnung
Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst
Artikel 4 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
Erster Teil
A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
D. Finanzielle Auswirkung
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Zweiter Teil
Zu Art. 1 Antiterrordateigesetz – ATDG
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Art. 2 § 22a BVerfSchG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Art. 3 § 9a BNDG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Art. 5 Inkrafttreten
Drucksache 927/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ), Splitterbomben und konventionellen Waffen
... 11. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen dass der Geltungsbereich von Protokoll Nr. 3 des CCW-Übereinkommens über Brandwaffen ausgeweitet wird, um einen weiteren Einsatz von weißen Phosphor-Bomben gegen militärische und zivile Ziele zu verhindern und den Einsatz von (abgereicherten) Uransprengköpfen zu beenden;
Drucksache 172/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat über die Umsetzung der erneuerten Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze -Ein Markenzeichen für Wissen: Das Europäische Technologieinstitut KOM (2006) 77 endg.; Ratsdok. 6844/06
... Eine Wissensgemeinschaft könnte sich im Verlauf ihrer Lebensdauer auf verschiedene Arten weiterentwickeln: Flexibilität muss Teil des Systems sein. Die Wissensgemeinschaft braucht u. U. zusätzliche Leistungsfähigkeit: vielleicht, weil die Arbeitsfelder erweitert werden müssen und neue Partner/innen neues hochwertiges Know-how einbringen würden, vielleicht, weil die Zahl der Studierenden den Ressourcenrahmen sprengt. Eine Wissensgemeinschaft könnte sich auch diversifizieren, weil verschiedene Entwicklungen ihre Arbeit in unerwartete Richtungen gelenkt haben. Wissensgemeinschaften sollten dynamisch bleiben und das ETI sollte in der Lage sein, auf wissenschaftliche Entwicklungen in der ihm am geeignetsten erscheinenden Weise zu reagieren, u. a. indem es Veränderungen der Partnerschaft gestattet, finanzielle Regelungen anpasst oder Mittel nachschießt, wenn dieser zusätzliche Bedarf durch das Bemühen um Topqualität entstanden ist.
Drucksache 476/06
... Es werden nur solche Vorgaben aus den EU-Vergaberichtlinien übernommen, die für unerlässlich zur Umsetzung erachtet werden. Weitergehende oder auch optionale Regelungen werden derzeit nicht übernommen. Dies soll in einem nächsten Schritt gemeinsam mit einer weitgehenden Vereinfachung erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass der Vorschlag für eine Vereinfachung des Vergaberechts aufgrund umfangreichen Diskussionsbedarfes einen Zeitrahmen umfassen wird der die vorgesehene Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinien erheblich sprengen würde.
Drucksache 688/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere Sicherheitsbehörden KOM (2006) 474 endg.; Ratsdok. 13183/06
... • Detektion von Sprengstoffen sowie chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN).
Grünbuch über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere Sicherheitsbehörden Text von Bedeutung für den EWR
3 Einleitung
I. Normung, Standardisierung und Sicherheitsforschung
1. Normung und Standardisierung
5 Fragen
2. Sicherheitsforschung
5 Frage
II. Bedarf und Lösungen
1. Bedarf und Lösungen aus technologischer Sicht
5 Fragen
1.1 Vielseitige Lösungen
5 Fragen
1.2 Tragbare, mobile Lösungen
5 Fragen
2. Interoperabilität der Systeme4
5 Fragen
3. Integration von Informationen aus verschiedenen Detektionssystemen und Verbesserung der Datenanalyse
5 Fragen
III. Verwendund und Zertifizierung von Instrumenten und Ausrüstungen
1. Best Practice und die Verwendung vorhandener Instrumente und Ausrüstungen
5 Fragen
2. Ermittlung und Verbreitung bewährter Praktiken und die Verwendung neuer Instrumente und Ausrüstungen
5 Fragen
3. Einsatz von Data- und Textminingsystemen
5 Fragen
5. Prüfung und Zertifizierung der Qualität von Instrumenten und Ausrüstungen
5 Fragen
IV. Studien5
5 Fragen
V. Umsetzung der Konsultationsergebnisse
1. Intensiver, zielgerichteter öffentlich-privater Dialog über Detektionstechnologien und ihre Anwendung
5 Fragen
2. Aktionsplan
5 Frage
Beiträge zum Grünbuch
Anhang
I. Hintergrundinformationen zum Grünbuch
II. Standardisierung und Austausch personenbezogener Daten
III. Studien
1. Sicherheit von Großveranstaltungen
2. Kooperation und Informationsaustausch zwischen kriminaltechnischen Labors und Instituten für Sicherheitsforschung
3. Detektionstechnologie und Recht
4. Detektionstechnologie und ihr Einsatz in der Praxis
5. Personendetektion und Biometrie
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
Drucksache 245/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
... in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Nr. 3 nicht regelmäßig besprengt oder vor jeder Verdichtung, bei unverpackten Abfällen zusätzlich täglich, mit geeigneten Materialien abdeckt
Drucksache 155/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO - Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG )
... "Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b, der die Einfügung eines neuen § 18 Abs. 2 in das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung betrifft, enthält eine unmittelbar anwendbare Norm insoweit, als sie dem öffentlichen Eigentümer das Recht einräumt, sein Kultur- oder Archivgut zur Aufnahme in das Verzeichnis anzumelden. Gemäß Artikel 75 Abs. 2 GG dürfen Rahmenvorschriften nur in Ausnahmefällen unmittelbar geltende Regelungen enthalten. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind indes gegeben. Die Einfügung der Vorschrift in das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung führt weder aus quantitativer noch aus qualitativer Sicht dazu, dass punktuelle Vollregelungen den Rahmencharakter des Gesetzes sprengen würden. Vielmehr bleibt eine prägende Ausfüllung des Rahmengesetzes durch den Landesgesetzgeber nach wie vor möglich. Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass das Gesetz nur die Ausfuhr von Kulturgut aus dem Bundesgebiet regelt. Die Möglichkeit für den Landesgesetzgeber, im Rahmen des Denkmalschutzrechts umfassende Regelungen zum Schutz von Kulturdenkmalen vor Entfernung aus ihrem sachlichen oder örtlichen Zusammenhang zu treffen, bleibt davon unberührt - eine Möglichkeit, von der die Landesgesetzgeber auch in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Es kommt hinzu, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes als solcher durch die vorgesehene Änderung nicht erweitert wird. Auf die von § 18 des Gesetzes erfassten Gegenstände finden materiellrechtlich nach wie vor die selben Regelungen Anwendung wie nach bisheriger Rechtslage. Es wird lediglich formell die Möglichkeit eröffnet, solche Gegenstände in das nationale Verzeichnis einzutragen um sie so in den Anwendungsbereich des UNESCO-Übereinkommens zu bringen. Im Hinblick auf das dargestellte Regelungskonzept des UNESCO-Übereinkommens ist es schlechterdings unerlässlich, die Möglichkeit zu einer solchen Eintragung zu schaffen. Denn es wäre verständigerweise nicht hinnehmbar, wenn der Schutz des UNESCO-Übereinkommens lediglich auf Kultur- und Archivgut erstreckt würde, das sich in privatem Eigentum befindet, während öffentliches Eigentum ungeschützt bliebe. Zudem verpflichtet Artikel 5 Buchstabe b des Übereinkommens die Vertragsstaaten zur "
Drucksache 257/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Dies würde die Grenzen dessen sprengen, was nach den Vorgaben des Dreistufentests zulässig ist. Allerdings regelt der Entwurf die Geltung der Schranke auch für Abbildungen.
Drucksache 556/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... Im Bereich der Gefahrenabwehr wäre ein Bedarfsfall beispielsweise gegeben, wenn auf einer Internetplattform Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden. Hier kann für die Polizei von Bedeutung sein, zu erfahren, welche Person/Firma sich hinter dem Anbieter verbirgt und ob Informationen über weitere Internetangebote dieser Person/Firma vorliegen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 - neu - TMG
4. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
Drucksache 178/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
... „12. das Waffen- und das Sprengstoffrecht;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 125b
Zu Artikel 125c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 143c
Artikel 2
Drucksache 498/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kleinwaffen und leichten Waffen mit Blick auf die Konferenz zur Überprüfung des UN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Ausrottung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten und die Schaffung eines internationalen Abkommens über den Waffenhandel
... F. besorgt darüber, dass Munition und Sprengstoffe aus dem Geltungsbereich des internationalen Instruments zur raschen und verlässlichen Identifizierung und Rückverfolgung von illegalen Kleinwaffen und Leichtwaffen ausgenommen wurden, sowie über den nicht rechtsverbindlichen Charakter des Instruments,
Drucksache 190/06
Verordnung der Bundesregierung
Zehnte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
... -Meldeverordnung haben Hersteller und Importeure von Biozid-Produkten der Zulassungsstelle für Biozide bisher über 13 000 Produkte gemeldet. Die Liste dieser Produkte einschließlich der dazugehörigen Informationen umfasst gegenwärtig ca. 500 Seiten. Nachmeldungen erfordern zudem deren Aktualisierung. Nach § 5 der Verordnung ist die Produktliste im Bundesanzeiger zu veröffentlichen; dies würde auch für die zukünftigen Aktualisierungen der Liste gelten. Der Umfang sprengt jedoch den Rahmen der Möglichkeiten des Bundesanzeigers sowie die Handhabbarkeit der gedruckten Listen.
Drucksache 255/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
... Die Maßgaben zum Inkrafttreten des Sprengstoffgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (240-1/1)
Artikel 2 Änderung des Häftlingshilfegesetzes (242-1)
Artikel 3 Aufhebung der Zweiten Verordnung über die Auszahlung von zusätzlichen Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (242-1-2-2)
Artikel 4 Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Heimkehrergesetzes (84-1/1)
Artikel 5 Nichtanwendung von im Einigungsvertrag enthaltenen Maßgaben und Ergänzungen zum Bundesrecht
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel und Notwendigkeit
III. Alternativen
IV. Gegenstand der Rechtsbereinigung
V. Gesetzgebungskompetenz, Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
VI. Folgen und Umfang der Rechtsbereinigung
VII. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Nummer 1
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 1
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 556/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... Im Bereich der Gefahrenabwehr wäre ein Bedarfsfall beispielsweise gegeben, wenn auf einer Internetplattform Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden. Hier kann für die Polizei von Bedeutung sein, zu erfahren, welche Person/Firma sich hinter dem Anbieter verbirgt und ob Informationen über weitere Internetangebote dieser Person/Firma vorliegen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 - neu - TMG
4. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
Drucksache 176/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
... 9. Waffen- und Sprengstoffsofortmeldungen sowie Meldungen von Geld- und Wertzeichenfälschungen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Entwurf
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Artikel 1 Grundsätze
Kapitel 2 DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten
Artikel 2 Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien
Artikel 3 Automatisierter Abruf von DNA-Profilen
Artikel 4 Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen
Artikel 5 Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen
Artikel 6 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung
Artikel 7 Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen
Artikel 8 Daktyloskopische Daten
Artikel 9 Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten
Artikel 10 Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen
Artikel 11 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung
Artikel 12 Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern
Artikel 13 Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen
Artikel 14 Übermittlung personenbezogener Daten
Artikel 15 Nationale Kontaktstelle
Kapitel 3 Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 16 Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 17 Flugsicherheitsbegleiter
Artikel 18 Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
Artikel 19 Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen
Kapitel 4 Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration
Artikel 20 Dokumentenberater
Artikel 21 Aufgaben der Dokumentenberater
Artikel 22 Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen
Artikel 23 Unterstützung bei Rückführungen
Kapitel 5 Weitere Formen der Zusammenarbeit
Artikel 24 Gemeinsame Einsatzformen
Artikel 25 Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr
Artikel 26 Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
Artikel 27 Zusammenarbeit auf Ersuchen
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 28 Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
Artikel 29 Schutz und Beistand
Artikel 30 Allgemeine Haftungsregelung
Artikel 31 Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts
Artikel 32 Dienstverhältnisse
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz
Artikel 33 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
Artikel 34 Datenschutzniveau
Artikel 35 Zweckbindung
Artikel 36 Zuständige Behörden
Artikel 37 Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten
Artikel 38 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
Artikel 39 Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung
Artikel 40 Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz
Artikel 41 Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien
Kapitel 8 Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 42 Erklärungen
Artikel 43 Ministerkomitee
Artikel 44 Durchführungsvereinbarungen
Artikel 45 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 46 Kosten
Artikel 47 Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften
Artikel 48 Ratifikation, Annahme, Genehmigung
Artikel 49 Verwahrer
Artikel 50 Inkrafttreten
Artikel 51 Beitritt
Artikel 52 Kündigung
Anlage 1 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Anlage 2 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Gemeinsame Erklärung
I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam
II. Das Königreich Belgien erklärt
III. Das Königreich Spanien erklärt
IV. Die Französische Republik erklärt
V. Das Königreich der Niederlande erklärt
VI. Die Republik Österreich erklärt
VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Kapitel 2 DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam
Zu Artikel 18
„II. Das Königreich Belgien erklärt
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Kapitel 5 Weitere Formen der Zusammenarbeit
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 36
Zu Artikel 37
Zu Artikel 38
Zu Artikel 39
Zu Artikel 40
Zu Artikel 41
Kapitel 8 Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Zu Artikel 42
Zu Artikel 43
Zu Artikel 44
Zu Artikel 45
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 48
Zu Artikel 49
Zu Artikel 50
Zu Artikel 51
Zu Artikel 52
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Drucksache 751/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44 /EG und 2003/10 /EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
... 37. Zu Artikel 6 Abs. 1 Nr. 2 - neu - (Anhang zu § 2 Anlage 6a Zeile 1 Spalte 5 2. SprengV
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 LärmVibrationsArbSchV
3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5a - neu - LärmVibrationsArbSchV
4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - LärmVibrationsArbSchV
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c LärmVibrationsArbSchV
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c LärmVibrationsArbSchV
7. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 4 LärmVibrationsArbSchV
8. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 4 LärmVibrationsArbSchV
9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 5 LärmVibrationsArbSchV
10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 Satz 1 LärmVibrationsArbSchV
11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 2 LärmVibrationsArbSchV
12. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LärmVibrationsArbSchV
13. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 LärmVibrationsArbSchV
14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 - neu - LärmVibrationsArbSchV
15. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Nr. 13 - neu - LärmVibrationsArbSchV
16. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7a - neu - BioStoffV
17. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 3 Satz 1 BioStoffV
18. Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 2 BioStoffV *
19. Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 5 Satz 7 und Satz 8 - neu - BioStoffV *
20. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 14 BioStoffV
21. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 7 Abs. 6 Satz 2 GefStoffV
22. Zu Artikel 4 Nr. 5 § 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 11 Satz 3 Nr. 2 GefStoffV , Nr. 5a - neu - § 11 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV *
23. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 9 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV *
24. Zu Artikel 4 Nr. 6a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV
25. Zu Artikel 4 Nr. 9a - neu - § 24 Abs. 2 GefStoffV
26. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.1 Satz 2 GefStoffV *
27. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.1 Satz 3 GefStoffV *1
28. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 GefStoffV *2
29. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.4.3 Abs. 1 GefStoffV *
30. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe d Anhang III Nr. 5 GefStoffV
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
32. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a1 - neu - Anhang IV Nr. 22 Abs. 1 GefStoffV
33. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe b Anhang IV Nr. 31 Abs. 1 GefStoffV
34. Zu Artikel 4 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anhang V Nr. 2.1 Nr. 5 GefStoffV
35. Zu Artikel 4 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Anhang V Nr. 2.1 Nr. 7 GefStoffV
36. Zu Artikel 5 Nr. 2 § 27 Abs. 6 BetrSichV
37. Zu Artikel 6 Abs. 1 Nr. 2 - neu - Anhang zu § 2 Anlage 6a Zeile 1 Spalte 5 2. SprengV
38. Zu Artikel 6 Abs. 6 - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 23 Spalte 2 ChemVerbotsV
Drucksache 245/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
... 3. Zur Verhinderung einer Faserausbreitung der Bereich der Ablagerung regelmäßig besprengt und vor jeder Verdichtung, bei unverpackten Abfällen zusätzlich täglich, mit geeigneten Materialien abgedeckt wird.“
Drucksache 678/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
... Bei der Beseitigung von Fundmunition aus den beiden Weltkriegen usw. können ggf. auch Schäden für die Umwelt im Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden entstehen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen z.B. Bombenblindgänger gesprengt werden müssen, weil sie nicht entzündet werden können und nicht transportsicher sind. Die Beseitigung von Fundmunition trägt neben der Abwehr von Gefahren für höchste Rechtsgüter auch dazu bei, Umweltschäden oder Bodenbelastungen zu verhindern.
1. Zu Artikel 1 § 1 USchadG
2. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 USchadG
3. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe c USchadG
4. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG
5. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG
6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 USchadG
7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 6 USchadG
8. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 8 USchadG
9. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG
10. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG
11. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu - USchadG
12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 USchadG
13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu - USchadG
14. Zu Artikel 1 § 10 USchadG
15. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 USchadG
16. Zu Artikel 1 § 12 USchadG
17. Zu Artikel 1 § 12 USchadG
18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG
19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG
20. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 3, 4, 5 und 6 zu § 3 Abs. 1 USchadG
21. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - Inhaltübersicht zum WHG
22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 21 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG
23. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 BNatSchG
24. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG
25. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 3 - neu - BNatSchG
26. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 2 und 3 BNatSchG
27. Zu Artikel 3 Nr. 3 und 4 § 21 Abs. 4 und § 21a BNatSchG Der Bundesrat stellt fest, dass die Regelungen der § 21 Abs. 4, § 21a BNatSchG-E hinsichtlich des Artenschutzrechts u.a. nicht den Anforderungen des EuGH-Urteils vom 10. Januar 2006 - C 98/03 - entsprechen.
28. Zum Gesetzentwurf allgemein
>> Weitere Fundstellen >>
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