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"Sports"
Drucksache 265/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Sechste Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... "4. der Bundeswehr sowie der von der Bundeswehr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen, soweit das für Fragen des Verkehrs und Transports und der Logistik zuständige Kommando ein dringendes Erfordernis festgestellt hat,
Drucksache 659/06
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Dopings im Sport
... - Eine stärkere Honorierung von Maßnahmen der Verbände zur Bekämpfung von Doping im Rahmen der Sportförderung bzw. die Rückforderung von Fördergeldern bei Unterlassung von Bekämpfungsmaßnahmen. Die Legitimation für staatliche Förderung des Sports geht verloren, wenn sportliche Leistungen auf den Einsatz von Dopingmitteln oder die Anwendung von Dopingmethoden zurückgeführt werden können.
Drucksache 38/06
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Richtlinie 2002/15 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben
Drucksache 658/06
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings im Sport
... Immer neue Dopingskandale erschüttern die Glaubwürdigkeit des Sports. Der Öffentlichkeit vermittelt sich zunehmend der Eindruck, dass es dem Sportler namentlich in bestimmten Kraft- und Ausdauersportarten nicht gelingen kann, in den Spitzensport vorzudringen, wenn er nicht zu Dopingmitteln und Dopingmethoden greift. Die Problematik ist jedoch nicht auf den Spitzensport beschränkt. Doping ist auch im Breitensport anzutreffen. Einen gesonderten Komplex bildet der Missbrauch vor allem anaboler Steroide im Fitness- und Bodybuildingbereich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Anti-Doping-Gesetz (ADG)
§ 1 Definitionen
§ 2 Aufklärung der Bevölkerung
§ 3 Berichtspflichten
§ 4 Straftaten
§ 5 Sportbetrug
§ 6 Strafmilderung und Absehen von Strafe
§ 7 Erweiterter Verfall und Einziehung
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 4 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 5 In-Kraft-Treten
Anlage
A. Anabole Wirkstoffe
1. Anabol-androgene Steroide AAS
a Exogene ASS
b Endogene AAS
2. Andere anabole Wirkstoffe:
B. Hormone und verwandte Wirkstoffe
C. BETA-2-AGONISTEN
D. WIRKSTOFFE MIT antiöstrogener Wirkung
E. DIURETIKA UND Andere Maskierungsmittel
F. STIMULANZIEN
G. NARKOTIKA
H. GLUKOKORTIKOSTEROIDE
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... Vor dem Hintergrund eines expandierenden Welthandels, der in den letzten sechs Jahrzehnten durchweg rascher gewachsen ist als die Weltwirtschaft, hängt die Entwicklung des Schiffstransports in der EU vom Vorhandensein von leistungsfähigen Hafenkapazitäten ab. Der Planungsprozess und der allgemeine politische Rahmen müssen es ermöglichen, dieses Ziel angesichts des zunehmenden Wettbewerbs um Standorte in und um die Häfen zu erreichen, wobei nicht zuletzt Umweltüberlegungen zu berücksichtigen sind.
Drucksache 101/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) KOM (2006) 29 endg.; Ratsdok. 5865/06
... " im einzelnen erläuterten Vorschläge widersprechen Ziffer 9 der Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Mai 2004 (BR-Drucksache 280/04 (Beschluss)), mit der der Übernahme der Transportkosten eine Absage erteilt wurde. Aus Sicht des Bundesrates stellt sich zunächst die Frage, warum bezüglich des Transports vom allgemeinen Grundsatz abgewichen werden soll, dass die Kosten von dem zu unterstützenden Mitgliedstaat getragen werden.
Drucksache 81/15/06
Antrag des Freistaates Bayern
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... wird Sportschützen i.S.d. § 14 Abs. 2 WaffG abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von bestimmten Waffenarten berechtigt. Erlaubnis im Sinne dieser Vorschrift ist also ein Erlaubnispapier, womit entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG abgewichen wird, der eine Regelung für die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe, d.h. einer bestimmten Waffe, enthält. Für die Erteilung einer Erlaubnis für diese bestimmte Waffe sind wiederum nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WaffG Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffe anzugeben. Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG wird davon jedoch ausdrücklich abgewichen. Ziffer 14.4 verlangt mit Absatz 1 Satz 4 aber entgegen dem Wortlaut des Gesetzes, dass der Antragsteller Angaben über Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffe zu machen hat, denn es sollen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit dem vollständigen Satz 2 erfüllt sein. Die Angaben nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG sind jedoch Voraussetzung für die Prüfung, ob die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Diese Prüfung entspricht aber nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Drucksache 96/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (2006 bis 2010) KOM (2006) 13 endg.; Ratsdok. 5734/06
... Forschungsarbeiten sollten sich zunehmend auf die Entwicklung von Systemen zur Überwachung der Einhaltung von Tierschutzvorschriften konzentrieren, damit die amtlichen Kontrollen effizienter und proaktiver werden. Insbesondere sollte die Kontrolle der Transportbedingungen von Tieren vorrangig die Verhütung unzulänglicher Transportbedingungen und weniger das Auferlegen administrativer Sanktionen anstreben, die bei Verstößen gegen Gemeinschaftsvorschriften verhängt werden die häufig erst am Ende der Transports zutage treten. Die kürzlich verabschiedete Verordnung (EG) Nr. 1/2005 beruht auf diesem Konzept. Da die Umsetzung der betreffenden Vorschriften jedoch zusätzliche Bemühungen seitens der zuständigen nationalen Behörden erfordert, sollte die Anwendung und Einbeziehung neuer Technologien (Transportverfolgungssysteme, Kommunikationmittel und elektronische Kennzeichnung) weiter erforscht werden, damit Methoden erarbeitet werden können, die den zuständigen Behörden ihre Aufgabe erleichtern.
Drucksache 678/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
... Bei der Beseitigung von Fundmunition aus den beiden Weltkriegen usw. können ggf. auch Schäden für die Umwelt i.S. der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden entstehen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen z.B. Bombenblindgänger gesprengt werden müssen, weil sie nicht entzündet werden können und nicht transportsicher sind. Die Beseitigung von Fundmunition trägt neben der Abwehr von Gefahren für höchste Rechtsgüter auch dazu bei, Umweltschäden oder Bodenbelastungen zu verhindern.
Drucksache 936/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine (Schweine -Salmonellen-Verordnung)
... Schlachtschweine müssen während der Beförderung zur Schlachtstätte von einem Begleitpapier nach dem Muster der Anlage 2, das auch in elektronischer Form erstellt werden kann, begleitet sein. Das Begleitpapier ist dem Betreiber der Schlachtstätte nach dem Ende des Transports vom Viehhandelsunternehmer oder sonstigen Transporteur auszuhändigen. Der Betreiber der Schlachtstätte hat das Begleitpapier vom Tage der Ausstellung an drei Jahre aufzubewahren.
Drucksache 4/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle KOM (2005) 667 endg.; Ratsdok. 5050/06
... " wird überarbeitet, damit der Begriff eindeutig das Einsammeln und das Zusammenfassen der Abfälle zum Zweck des Transports zu einer geeigneten
Drucksache 880/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
... g) Mitglieder des Präsidiums und des Vorstandes sowie leitende Angestellte des Deutschen Olympischen Sportbundes, .seiner Spitzenverbände und der Olympiastützpunkte, Repräsentanten des deutschen Sports in internationalen Gremien sowie Trainer und verantwortliche Betreuer von Mitgliedern der deutschen Nationalmannschaften,
Drucksache 795/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur thematischen Strategie zur Luftreinhaltung (2006/2060(INI))
... 15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen um die Emissionen im Seetransportsektor einzuschränken, und fordert die Kommission auf, Vorschläge mit den folgenden Zielen vorzulegen:
Drucksache 678/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
... e) Übereinkommen vom 10. Oktober 1989 über die zivilrechtliche Haftung für die während des Transports gefährlicher Güter auf dem Straßen-, Schienen- und
Drucksache 361/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 170 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1990 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit
... iv) des Transports von chemischen Stoffen;
Drucksache 505/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... 13. Das Grünbuch identifiziert die Hafenwirtschaft und den Seeverkehr als Schlüsselbindeglied zwischen dem EU-Binnenmarkt und dem Weltmarkt. Insbesondere für Deutschland als Exportnation sind Häfen, Logistik und Schifffahrt Wirtschaftszweige, die, von überdurchschnittlichen Wachstumsraten geprägt, maßgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Der Bundesrat vermisst im Grünbuch ein entsprechend gewichtetes Kapitel, welches sich den besonderen Fragestellungen der Hafenwirtschaft, des Transports und der Logistik widmet, und bittet die Bundesregierung, eine stärkere Einbeziehung dieses Themenkomplexes bei der Ausgestaltung einer zukünftigen Europäischen Meerespolitik bei der Kommission einzufordern. Insgesamt sollten die mit Schiffbau, Schifffahrt und Häfen verbundenen Chancen noch stärker berücksichtigt werden. Maßnahmen zur Verringerung von Risiken und zur Erhöhung des Nutzens des Seeverkehrs sollten zukünftig intensiviert werden.
Drucksache 33/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr KOM (2005) 589 endg.; Ratsdok. 5171/06
... Bestimmte Seegebiete der Europäischen Union, vor allem die Ostsee, sind im Winter mehrere Monate lang mit Eis bedeckt, was zu höheren Unfall- und Verschmutzungsrisiken führt, deren Umweltfolgen katastrophal sein könnten. Der seit einigen Jahren festzustellende Trend zu einer anhaltenden Zunahme des Transports von Erdölerzeugnissen in der Ostsee erfordert verschärfte Schutz- und Überwachungsmaßnahmen.
Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... Die Bereitstellung einer effizienten, flexiblen, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur kann als unverzichtbare Voraussetzung für die Wirtschaftsentwicklung angesehen werden, da dies die Produktivität steigert und – aufgrund des einfacheren Personen- und Warentransports - die Entwicklungsaussichten der betreffenden Regionen verbessert. Verkehrsnetze schaffen zusätzliche Chancen für den Handel und steigern gleichzeitig die Effizienz. Darüber hinaus ist vor allem in einer erweiterten Union der Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (namentlich der betreffenden Abschnitte der dreißig prioritären Projekte im Rahmen der transeuropäischen Verkehrsnetze) - mit Gewicht besonders auf grenzüberschreitenden Projekten - wesentlich, um eine bessere Integration der einzelstaatlichen Märkte zu erreichen.
Drucksache 17/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau / die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel KOM (2005) 671 endg.; Ratsdok. 5101/06
... vii) die Dauer des Transports zu den Schlachtbetrieben muss möglichst kurz gehalten werden;
Drucksache 73/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert)
... Das revidierte Übereinkommen enthält - entsprechend seiner Konzeption als Rahmenregelung - nur Eckwerte für die künftige Regelung des Tiertransports;
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... es erstmalig ab 1. April 2003 erteilt wurden. Die Möglichkeit der Waffenbehörde, aus konkretem Anlass (z.B. bei Anhaltspunkten für Missbrauch) im Einzelfall unter Beachtung des § 8 Abs. 2 das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen (vgl. § 45), bleibt unberührt (s. Altbesitz-Übergangsregelung § 58). Die Pflicht zur erneuten Überprüfung des Bedürfnisses drei Jahre nach Erteilung der Ersterlaubnis zum Waffen- und Munitionsbesitz besteht nur einmalig. Nach diesem Zeitpunkt wird ohne konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, für die die Waffenbehörde darlegungspflichtig wäre, keine Bedürfnisprüfung mehr durchgeführt. Im Falle von Jägern und Sportschützen, die diese Eigenschaften durch Lösen von Jagdscheinen oder den Fortbestand der Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband nachweisen können wird gemäß § 8 Abs. 2 ab diesem Zeitpunkt regelmäßig der Fortbestand des Bedürfnisses für ordnungsgemäß erworbene Waffen unterstellt. Für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses gelten ansonsten dieselben Grundsätze wie für die Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.
Drucksache 101/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) KOM (2006) 29 endg.; Ratsdok. 5865/06
... " im einzelnen erläuterten Vorschläge widersprechen Ziffer 9 der Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Mai 2004 (BR-Drucksache 280/04 (Beschluss)), mit der der Übernahme der Transportkosten eine Absage erteilt wurde. Aus Sicht des Bundesrates stellt sich zunächst die Frage, warum bezüglich des Transports vom allgemeinen Grundsatz abgewichen werden soll, dass die Kosten von dem zu unterstützenden Mitgliedstaat getragen werden. Selbstverständlich bleibt es den Hilfe leistenden Staaten unbenommen, auf Grund der Bewertung der Gesamtsituation bei einer Katastrophe oder aufgrund gegenseitiger Vereinbarungen ganz oder teilweise auf Kostenerstattung zu verzichten, wie dies beispielsweise bei deutschen Hilfeleistungseinsätzen häufig der Fall ist. Eines zentralen Finanzierungsansatzes in der EU bedarf es insoweit nicht. Es besteht hier letztlich die Gefahr, dass Mitgliedstaaten mit ihren eigenen Anstrengungen im Katastrophenschutz nachlassen in der Erwartung, dass aus anderen Bereichen der EU Katastrophenschutzteams zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt gesehen erscheint die Gemeinschaftsfinanzierung des Transports nicht geeignet, die Effektivität des Katastrophenschutzes zu verbessern.
Drucksache 947/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007 (2006/2105(INI))
... 28. betont die bedeutende Rolle des Sports als Mittel zur Verbesserung der Lebensqualität, des Selbstwertgefühls, der Unabhängigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen;
Drucksache 910/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu Anwendungen der Satellitennavigation KOM (2006) 769 endg.; Ratsdok. 16540/06
... Die Öl- und Gasindustrie macht umfassenden Gebrauch von der GNSS-Technik sowohl zur Exploration als auch für den Betrieb, sowohl an Land als auch vor der Küste, wo die Genauigkeit und die Leistungsgarantien von Ortungsdiensten von allergrößter Bedeutung sind. Die GNSS-Ortungsfunktionen nutzen auch der Sicherheit des Öl- und Gastransports.
Drucksache 81/3/06
Antrag des Landes Berlin
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Auch im Hinblick auf den Umgang mit Waffen durch gefährdete Personen außerhalb des Bewachungsgewerbes kann die Sportschützen-Sachkunde nicht als ausreichend angesehen werden.
Drucksache 81/18/06
Antrag des Freistaates Bayern
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Mitglieder österreichischer traditioneller Schützenvereinigungen sowie österreichischer Sportschützenvereine dürfen ... (bestimmte Waffen) ... einschließlich der dafür bestimmten Munition in die Bundesrepublik Deutschland, beschränkt auf den Freistaat Bayern, mitnehmen und dort besitzen, wenn der Vereinigung ...
Drucksache 801/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Perspektiven von Frauen im internationalen Handel (2006/2009(INI))
... 12. betont, dass die hohe Anzahl von Arbeitsplatzverlusten in Europa den Trend zur verstärkten industriellen Umstrukturierung bestätigt; stellt fest, dass die Sektoren der Fertigung, des Transports, der Telekommunikation und der Finanzdienstleistungen davon am stärksten betroffen sind; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen des EGF Rechnung zu tragen;
Drucksache 104/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die zivilrechtliche Haftung und die Sicherheitsleistungen von Schiffseignern KOM (2005) 593 endg.; Ratsdok. 5907/06
... In einem zweiten Schritt wird die Kommission um ein Mandat ersuchen, innerhalb der IMO die Überarbeitung des erwähnten Übereinkommens von 1996 zu verhandeln, um die Grenze zu überprüfen, bei der Schiffseigner das Recht verlieren, ihre Haftung zu begrenzen. Diese ergänzende künftige Initiative der Kommission wird sich auf eine Konsultation der verschiedenen betroffenen Parteien und eine gründliche wirtschaftliche Analyse des Themas gründen, wobei Entwicklungen im internationalen Transportsektor berücksichtigt werden sollen.
Drucksache 265/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Sechste Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... "4. der Bundeswehr sowie der von der Bundeswehr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen, soweit das für Fragen des Verkehrs und Transports und der Logistik zuständige Kommando ein dringendes Erfordernis festgestellt hat,
Drucksache 178/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
... Die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Lärmbekämpfung soll künftig nicht mehr den Lärm von Sportanlagen und anderen Einrichtungen umfassen, die der Freizeitgestaltung dienen oder eine soziale Zweckbestimmung haben. Regelungen zur Bekämpfung des Lärms von sozialen Einrichtungen, Sport- und Freizeitanlagen wie Kindergärten, Jugendheimen, Spielplätzen, Sportstätten und -stadien, Theatern und Aufführungsorten sowie Veranstaltungs- und Festplätzen, Hotels und Gaststätten fallen als Anlagen mit überwiegend lokaler Bedeutung künftig in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 125b
Zu Artikel 125c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 143c
Artikel 2
Drucksache 84/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Entwicklung und Sport
... A. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen das Jahr 2005 zum Internationalen Jahr des Sports und der Leibeserziehung erklärt haben,
Drucksache 81/9/06
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Eine Glaubhaftmachung des Bedürfnisses durch den Sportschützen nach § 8 Abs. 1
Drucksache 81/16/06
Antrag des Freistaates Bayern
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... wird Sportschützen i.S.d. § 14 Abs. 2 WaffG abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von bestimmten Waffenarten berechtigt. Erlaubnis im Sinne dieser Vorschrift ist also ein Erlaubnispapier, womit entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG abgewichen wird, der eine Regelung für die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe, d.h. einer bestimmten Waffe, enthält. Für die Erteilung einer Erlaubnis für diese bestimmte Waffe sind nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WaffG Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffe anzugeben. Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG wird davon jedoch ausdrücklich abgewichen. Ziffer 14.4 verlangt aber mit Absatz 4 entgegen dem Wortlaut des Gesetzes, dass der Antragsteller Angaben über Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffe zu machen hat. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Prüfung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG, ob die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des
Drucksache 398/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Ablösung der Betriebsordnung für pharmazeutische Unternehmer
... (1) Ausgangsstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie Rückstellmuster sind so zu lagern, dass ihre Qualität nicht nachteilig beeinflusst wird und Verwechslungen vermieden werden. Kritische Parameter der Lagerung und des Transports müssen kontrolliert und aufgezeichnet werden, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen zu bestätigen. Satz 1 gilt entsprechend für Behältnisse, äußere Umhüllungen, Kennzeichnungsmaterial und, soweit verwendet, auch für Packungsbeilagen. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind bei bedruckten Verpackungs- und Kennzeichnungsmaterialien einzuhalten.
Drucksache 38/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Richtlinie 2002/15 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben
Drucksache 81/17/06
Antrag des Freistaates Bayern
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... es Sportschützen ermöglicht, ohne Voreintrag – d.h. auch bei der ersten Waffe ohne Voreintrag - bestimmte deliktsunspezifische Schusswaffen zu erwerben. Andernfalls würde die gelbe Waffenbesitzkarte ins Leere laufen. Im Übrigen wäre der Antragsteller auch nicht verpflichtet, die erste eingetragene Waffe dann auch tatsächlich zu erwerben. Er könnte sie quasi nur zum Schein eintragen lassen, um dann ohne den für weitere Waffen erforderlichen Eintrag zusätzliche Waffen zu kaufen. Auch insoweit ist die Regelung widersinnig.
Drucksache 81/10/06
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Auf dem Weg z.B. zur Schießstätte oder zum Büchsenmacher – unabhängig, ob von einem Jäger, Sportschützen oder jedem anderen berechtigten Waffenbesitzer - darf eine Schusswaffe nur im nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Zustand transportiert werden.
Drucksache 398/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetz es nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenden Änderungen zuzustimmen.
... In diesem Falle handelt es sich jedoch um einen Herstellungsschritt, der auch bei einer Transitware dazu führen würde, dass dennoch eine Freigabe vorzunehmen ist. Andererseits besagt die amtliche Begründung zu § 24 Abs. 2 (vgl. Seite 79 Abs. 1 letzter Satz), dass mit der Ausnahmeregelung ein Umverpacken, Umfüllen und Neukennzeichnen im Falle von während des Transports beschädigten Behältnissen ermöglicht werden soll, "
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Die Förderung des deutschen Spitzensports wird 2006 auf hohem Niveau fortgeführt. Insbesondere werden durch den Bund unterstützt:
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 176/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
... Zum Zweck der Verhinderung von Straftaten und zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit Großveranstaltungen mit grenzüberschreitendem Bezug, insbesondere im Bereich des Sports oder der Tagungen des Europäischen Rates, übermitteln die Vertragsparteien einander sowohl auf Ersuchen als auch aus eigener Initiative nach dem innerstaatlichen Recht der übermittelnden Vertragspartei nichtpersonenbezogene Informationen, die hierzu erforderlich sein können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Entwurf
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Artikel 1 Grundsätze
Kapitel 2 DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten
Artikel 2 Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien
Artikel 3 Automatisierter Abruf von DNA-Profilen
Artikel 4 Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen
Artikel 5 Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen
Artikel 6 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung
Artikel 7 Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen
Artikel 8 Daktyloskopische Daten
Artikel 9 Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten
Artikel 10 Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen
Artikel 11 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung
Artikel 12 Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern
Artikel 13 Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen
Artikel 14 Übermittlung personenbezogener Daten
Artikel 15 Nationale Kontaktstelle
Kapitel 3 Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 16 Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 17 Flugsicherheitsbegleiter
Artikel 18 Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
Artikel 19 Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen
Kapitel 4 Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration
Artikel 20 Dokumentenberater
Artikel 21 Aufgaben der Dokumentenberater
Artikel 22 Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen
Artikel 23 Unterstützung bei Rückführungen
Kapitel 5 Weitere Formen der Zusammenarbeit
Artikel 24 Gemeinsame Einsatzformen
Artikel 25 Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr
Artikel 26 Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
Artikel 27 Zusammenarbeit auf Ersuchen
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 28 Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
Artikel 29 Schutz und Beistand
Artikel 30 Allgemeine Haftungsregelung
Artikel 31 Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts
Artikel 32 Dienstverhältnisse
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz
Artikel 33 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
Artikel 34 Datenschutzniveau
Artikel 35 Zweckbindung
Artikel 36 Zuständige Behörden
Artikel 37 Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten
Artikel 38 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
Artikel 39 Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung
Artikel 40 Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz
Artikel 41 Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien
Kapitel 8 Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 42 Erklärungen
Artikel 43 Ministerkomitee
Artikel 44 Durchführungsvereinbarungen
Artikel 45 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 46 Kosten
Artikel 47 Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften
Artikel 48 Ratifikation, Annahme, Genehmigung
Artikel 49 Verwahrer
Artikel 50 Inkrafttreten
Artikel 51 Beitritt
Artikel 52 Kündigung
Anlage 1 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Anlage 2 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Gemeinsame Erklärung
I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam
II. Das Königreich Belgien erklärt
III. Das Königreich Spanien erklärt
IV. Die Französische Republik erklärt
V. Das Königreich der Niederlande erklärt
VI. Die Republik Österreich erklärt
VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Kapitel 2 DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam
Zu Artikel 18
„II. Das Königreich Belgien erklärt
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Kapitel 5 Weitere Formen der Zusammenarbeit
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 36
Zu Artikel 37
Zu Artikel 38
Zu Artikel 39
Zu Artikel 40
Zu Artikel 41
Kapitel 8 Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Zu Artikel 42
Zu Artikel 43
Zu Artikel 44
Zu Artikel 45
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 48
Zu Artikel 49
Zu Artikel 50
Zu Artikel 51
Zu Artikel 52
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Drucksache 398/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 47 der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer
... In diesem Falle handelt es sich jedoch um einen Herstellungsschritt, der auch bei einer Transitware dazu führen würde, dass dennoch eine Freigabe vorzunehmen ist. Andererseits besagt die amtliche Begründung zu § 24 Abs. 2 (vgl. Seite 79 Abs. 1 letzter Satz), dass mit der Ausnahmeregelung ein Umverpacken, Umfüllen und Neukennzeichnen im Falle von während des Transports beschädigten Behältnissen ermöglicht werden soll, "
Drucksache 143/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinien 1999/35/EG und 2002/59/EG KOM (2005) 590 endg.; Ratsdok. 6436/06
... a) Kriegsschiffe, Truppentransportschiffe oder sonstige einem Mitgliedstaat gehörende oder von ihm betriebene Schiffe, die im Staatsdienst stehen und ausschließlich anderen als Handelszwecken dienen,
Drucksache 678/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
... Bei der Beseitigung von Fundmunition aus den beiden Weltkriegen usw. können ggf. auch Schäden für die Umwelt im Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden entstehen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen z.B. Bombenblindgänger gesprengt werden müssen, weil sie nicht entzündet werden können und nicht transportsicher sind. Die Beseitigung von Fundmunition trägt neben der Abwehr von Gefahren für höchste Rechtsgüter auch dazu bei, Umweltschäden oder Bodenbelastungen zu verhindern.
Drucksache 782/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 12. September 2002 zum Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping
... Im September 1997 tagte erstmals eine vom Europaratskomitee zur Entwicklung des Sports (CDDS) eingesetzte Arbeitsgruppe zur "
Drucksache 358/06
... /EG stellt dementsprechend klar, dass "Öffentliche Unternehmen” vom Anwendungsbereich der Richtlinie und auch dieses Gesetzes ausgenommen sein sollen. Der öffentliche Zweck muss vorrangig das Handeln dieser Stellen bestimmen. Gewinnorientierung ist nicht ausgeschlossen, aber nicht das ausschließliche oder vorrangige Ziel. Solche Einrichtungen sind z.B. Einrichtungen in den Bereichen der Daseinsvorsorge, Wissenschaft, Kultur, Gesundheit, Bildung, Wirtschaftsförderung, des Sports, etc. Das Vorliegen von Wettbewerb allein schließt die Einordnung der Tätigkeit als eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtgewerblicher Art damit nicht aus. Dagegen kann das Vorliegen von "entwickeltem Wettbewerb" auf dem relevanten Markt zu einem anderen Ergebnis führen (EuGH Rs. C 360/96 - "Gemeente Arnhem"). Bei entwickeltem Wettbewerb kann die Tätigkeit - trotz staatlicher Beherrschung und der Ausübung einer grundsätzlich im Interesse der Allgemeinheit liegenden Aufgabe - als gewerblich einzuordnen sein. Der EuGH hat dies z.B. bei Messegesellschaften bejaht. Dies hat dann zur Folge, dass die diese Tätigkeit ausübende juristische Person nicht als Einrichtung nach Nummer 1 Buchstabe b einzuordnen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen im Sinne dieses Gesetzes
§ 3 Gleichbehandlungsanspruch
§ 4 Bearbeitung von Anfragen; Transparenz
§ 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
1. Ziel und wesentlicher Inhalt der Richtlinie
2. Zum Inhalt der Richtlinie im Einzelnen
3. Umsetzungsbedarf im nationalen Recht
a Rechtslage in Deutschland
b Umsetzungsbedarf im Einzelnen:
II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Informationsweiterverwendungsgesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Preise
V. Gender-Mainstreaming
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen:
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 5
Drucksache 194/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
... Um die Situation der Wassernutzung in Deutschland zu vervollständigen, ist es notwendig, auch die Entnahme zu Bewässerungszwecken einzubeziehen. Sie ist zwar insgesamt gegenüber den Bereichen in Absatz 1 von eher untergeordneter Bedeutung, aber durch große regionale Unterschiede charakterisiert. So sind Auswirkungen in einigen Teilen Deutschlands auf den Wasserhaushalt von höherer Bedeutung. Die Bewässerung findet nicht nur innerhalb der Landwirtschaft, sondern auch in größerem Maße für die Pflege von Parkanlagen und Sportstätten (z.B. Golfplätze) statt. Hier werden zum Teil große Wassermengen gewonnen und eingesetzt. Sie sind daher in die Erhebung einzubeziehen. Die Wassergewinnung zur Bewässerung wird in Absatz 2 gesondert geregelt, da hier nur ein geringer Teil der in Absatz 1 genannten Erhebungsmerkmale relevant ist.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Gender Mainstreaming
Entwurf
Artikel 1 Umweltstatistikgesetz - UStatG
§ 1 Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungen, Berichtsjahr
§ 3 Erhebung der Abfallentsorgung
§ 4 Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind
§ 5 Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle
§ 6 Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen
§ 7 Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 8 Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 9 Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 10 Erhebung der Luftverunreinigungen
§ 11 Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe
§ 12 Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung
§ 13 Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien
§ 14 Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle
§ 15 Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.
§ 16 Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz
§ 17 Hilfsmerkmale
§ 18 . Auskunftspflicht
§ 19 Anschriftenübermittlung
§ 20 Übermittlung
§ 21 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Drucksache 252/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk - und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen
... - ggf. Transportschlüssel zur Kommunikation mit der Root-CA und
Drucksache 829/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Luftqualität und saubere Luft in Europa KOM (2005) 447 endg.; Ratsdok. 14335/05
... Mit diesen Messungen soll vor allem gewährleistet werden, dass ausreichende Informationen über Hintergrundwerte zur Verfügung stehen. Diese Informationen sind unerlässlich, um die höheren Werte in stärker schadstoffbelasteten Gebieten (Stadtgebiete, Industriegebiete, Verkehrszonen) sowie den möglichen Anteil des Langstreckentransports von Schadstoffen beurteilen zu können und um die Analyse für die Quellenzuordnung zu unterstützen. Die Informationen sind ferner unerlässlich für die Untersuchung einzelner Schadstoffe (z. B Partikel). Außerdem sind die Hintergrundwerte aufgrund des verstärkten Einsatzes von Modellen - auch für städtische Gebiete - von großer Bedeutung.
Drucksache 248/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaft srechts
im Bereich der Elektrizitätsversorgung das Netzgebiet, für dessen Primärregelung, Sekundäregelung und Minutenreserve ein Betreiber von Übertragungsnetzen im Rahmen der Union für die Koordinierung des Transports elektrischer Energie (UCTE) verantwortlich ist,
Drucksache 471/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über europäische Politiken im Jugendbereich
... Die Kommission wird eine öffentliche Konsultierung zu Aktionen einleiten, die die Union möglicherweise auf dem Gebiet des Sports unternehmen könnte, was die erzieherischen und sozialen Werte des Sports und den Lebensstil Jugendlicher anbelangt.
1. Einführung
2. DieROLLE der Jugend IN der IM Rahmen der Lissabon-Strategie begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung
2.1. Kontext
2.2. Der Europäische Pakt für die Jugend
2.2.1. Maßnahmen zugunsten von Beschäftigung, Integration und sozialem Aufstieg von Jugendlichen
2.2.2. Maßnahmen zugunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität
2.2.3. Maßnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben
3. Dieaktive Bürgerschaft Jugendlicher
4. AUFNAHME der Jugendpolitischen Dimension IN andere Politikbereiche
5. Unterstützung der Strategie durch Programme
6. Engagement Jugendlicher
7. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Europäischer Pakt für die Jugend
Beschäftigung, Integration, sozialer Aufstieg
Allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität
Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben
Anhang 2 Auszüge aus dem Vorschlag der Kommission für Integrierte Leitlinien 2005-2008
Mikroökonomische Reformen
3 Beschäftigungsleitlinien
2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung
Anhang 3 14 Zielvorgaben für die Jugendpolitik
3 Partizipation20
3 Information21
FreiwilligeAktivitäten Jugendlicher22
Besseres Verständnis und eine bessere Kenntnis der Jugendlichen23
Anhang 4 für die Jugendpolitik relevante Gemeinschaftsprogramme
Drucksache 285/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits - und Verbraucherschutzstrategie"
... Youth programs, sports/promotion of physical activity Life-long learning, consumer education
Drucksache 313/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2003-2004
... Petition 258/2003 von Albertine Heyse-Soulli (belgischer Staatsangehörigkeit) seitens `The Old Horses Lodge' mit 3551 Unterschriften, zu den Bedingungen des Transports von lebenden Tieren, insbesondere Pferden
Drucksache 78/05
Verordnung
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im
Bereich des Straßentransports ausüben (FahrPersArbZV)
Bereich des Straßentransports ausüben (FahrPersArbZV)
Drucksache 897/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex) KOM (2005) 608 endg.; Ratsdok. 15380/05
... iii) die Kosten oder der Wert des Transports der eingeführten Waren an den Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Gemeinschaft, des Verladens sowie die Kosten für die Behandlung im Zusammenhang mit dem Transport und der Versicherung der Waren.
Drucksache 932/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung
... -Ausstosses vorzunehmen und Vorschläge vorzulegen, wie ein großer Teil des Gütertransports von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger verlagert werden kann; fordert die Kommission auf, als Teil ihrer Überprüfung des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP) Vorschläge zu unterbreiten, um ein transeuropäisches Hochgeschwindigkeitsnetz für den Gütertransport auf der Schiene zu schaffen, durch das Abhilfe für das Problem der Aufsplitterung des Güterverkehrsnetzes geschaffen wird und die verbleibenden Infrastrukturengpässe beseitigt werden; fordert außerdem die Prüfung verbindlicher CO
Drucksache 246/05
... (4) Netzbetreiber können bei einer für mehrere Transportkunden zusammengefassten Kapazitätsanfrage verlangen, dass die Transportkunden des Transportvertrages einen Vertreter und Empfangsbevollmächtigten benennen, der alle für das Zustandekommen und die Abwicklung des Portfoliovertrages erforderlichen Willenserklärungen einschließlich der Nominierungen abgibt und entgegennimmt. Der Vertreter muss die zur Durchführung des Gastransports erforderlichen technischen Kommunikationsmittel sicher beherrschen.
Drucksache 432/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Dopingbekämpfung im Sport
... - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2000 zum Bericht der Kommission an den Europäischen Rat im Hinblick auf die Erhaltung der derzeitigen Sportstrukturen und die Wahrung der sozialen Funktion des Sports im Gemeinschaftsrahmen - Helsinki Bericht zum Sport3,
Drucksache 227/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Novellierung des Kapitels 15 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung
... Daher begrüßt die Bundesregierung den von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) vorgesehenen Workshop zu Fragen hinsichtlich der Umsetzung der Bestimmungen des neuen Kapitels 15 der RheinSchUO, der noch für dieses Jahr geplant ist. Auch die Anhörung des Gewerbes durch die ZKR hinsichtlich der vom Entwicklungszentrum für Schiffstechnik und Transportsysteme e.V. erarbeiteten Studie zu alternativen Rettungsformen wird vom BMVBW unterstützt.
Drucksache 732/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs KOM (2005) 459 endg.; Ratsdok. 12790/05
... • der Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der Gemeinschaft, der Einfluss auf die Ticketpreise (unter anderem berücksichtigend die Existenz anderer Transportmöglichkeiten) und die Emissionszuordnungen und die proportionale Verteilung der Kosten zwischen der Industrie und den Endverbrauchern des Transports
Drucksache 773/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Erzeugnisse KOM (2005) 457 endg.; Ratsdok. 13568/05
... (k) Während des Transports und bei normaler Handhabung sollten die pyrotechnischen Gegenstände die pyrotechnische Sätze einschließen, sofern vom Hersteller nicht anders angegeben.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.