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"Sports"


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0280/04
0429/04
0380/04
0664/04
0890/04B
0105/04
0889/1/04
0889/04B
0613/04
0441/04
0661/03B
Drucksache 265/06 (Beschluss)

... "4. der Bundeswehr sowie der von der Bundeswehr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen, soweit das für Fragen des Verkehrs und Transports und der Logistik zuständige Kommando ein dringendes Erfordernis festgestellt hat,



Drucksache 659/06

... - Eine stärkere Honorierung von Maßnahmen der Verbände zur Bekämpfung von Doping im Rahmen der Sportförderung bzw. die Rückforderung von Fördergeldern bei Unterlassung von Bekämpfungsmaßnahmen. Die Legitimation für staatliche Förderung des Sports geht verloren, wenn sportliche Leistungen auf den Einsatz von Dopingmitteln oder die Anwendung von Dopingmethoden zurückgeführt werden können.



Drucksache 38/06

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben



Drucksache 658/06

... Immer neue Dopingskandale erschüttern die Glaubwürdigkeit des Sports. Der Öffentlichkeit vermittelt sich zunehmend der Eindruck, dass es dem Sportler namentlich in bestimmten Kraft- und Ausdauersportarten nicht gelingen kann, in den Spitzensport vorzudringen, wenn er nicht zu Dopingmitteln und Dopingmethoden greift. Die Problematik ist jedoch nicht auf den Spitzensport beschränkt. Doping ist auch im Breitensport anzutreffen. Einen gesonderten Komplex bildet der Missbrauch vor allem anaboler Steroide im Fitness- und Bodybuildingbereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Anti-Doping-Gesetz (ADG)

§ 1
Definitionen

§ 2
Aufklärung der Bevölkerung

§ 3
Berichtspflichten

§ 4
Straftaten

§ 5
Sportbetrug

§ 6
Strafmilderung und Absehen von Strafe

§ 7
Erweiterter Verfall und Einziehung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
In-Kraft-Treten

Anlage

A. Anabole Wirkstoffe

1. Anabol-androgene Steroide AAS

a Exogene ASS

b Endogene AAS

2. Andere anabole Wirkstoffe:

B. Hormone und verwandte Wirkstoffe

C. BETA-2-AGONISTEN

D. WIRKSTOFFE MIT antiöstrogener Wirkung

E. DIURETIKA UND Andere Maskierungsmittel

F. STIMULANZIEN

G. NARKOTIKA

H. GLUKOKORTIKOSTEROIDE

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 505/06

... Vor dem Hintergrund eines expandierenden Welthandels, der in den letzten sechs Jahrzehnten durchweg rascher gewachsen ist als die Weltwirtschaft, hängt die Entwicklung des Schiffstransports in der EU vom Vorhandensein von leistungsfähigen Hafenkapazitäten ab. Der Planungsprozess und der allgemeine politische Rahmen müssen es ermöglichen, dieses Ziel angesichts des zunehmenden Wettbewerbs um Standorte in und um die Häfen zu erreichen, wobei nicht zuletzt Umweltüberlegungen zu berücksichtigen sind.



Drucksache 101/06 (Beschluss)

... " im einzelnen erläuterten Vorschläge widersprechen Ziffer 9 der Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Mai 2004 (BR-Drucksache 280/04 (Beschluss)), mit der der Übernahme der Transportkosten eine Absage erteilt wurde. Aus Sicht des Bundesrates stellt sich zunächst die Frage, warum bezüglich des Transports vom allgemeinen Grundsatz abgewichen werden soll, dass die Kosten von dem zu unterstützenden Mitgliedstaat getragen werden.



Drucksache 81/15/06

... wird Sportschützen i.S.d. § 14 Abs. 2 WaffG abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von bestimmten Waffenarten berechtigt. Erlaubnis im Sinne dieser Vorschrift ist also ein Erlaubnispapier, womit entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG abgewichen wird, der eine Regelung für die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe, d.h. einer bestimmten Waffe, enthält. Für die Erteilung einer Erlaubnis für diese bestimmte Waffe sind wiederum nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WaffG Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffe anzugeben. Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG wird davon jedoch ausdrücklich abgewichen. Ziffer 14.4 verlangt mit Absatz 1 Satz 4 aber entgegen dem Wortlaut des Gesetzes, dass der Antragsteller Angaben über Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffe zu machen hat, denn es sollen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit dem vollständigen Satz 2 erfüllt sein. Die Angaben nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG sind jedoch Voraussetzung für die Prüfung, ob die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Diese Prüfung entspricht aber nicht den gesetzlichen Vorgaben.



Drucksache 96/06

... Forschungsarbeiten sollten sich zunehmend auf die Entwicklung von Systemen zur Überwachung der Einhaltung von Tierschutzvorschriften konzentrieren, damit die amtlichen Kontrollen effizienter und proaktiver werden. Insbesondere sollte die Kontrolle der Transportbedingungen von Tieren vorrangig die Verhütung unzulänglicher Transportbedingungen und weniger das Auferlegen administrativer Sanktionen anstreben, die bei Verstößen gegen Gemeinschaftsvorschriften verhängt werden die häufig erst am Ende der Transports zutage treten. Die kürzlich verabschiedete Verordnung (EG) Nr. 1/2005 beruht auf diesem Konzept. Da die Umsetzung der betreffenden Vorschriften jedoch zusätzliche Bemühungen seitens der zuständigen nationalen Behörden erfordert, sollte die Anwendung und Einbeziehung neuer Technologien (Transportverfolgungssysteme, Kommunikationmittel und elektronische Kennzeichnung) weiter erforscht werden, damit Methoden erarbeitet werden können, die den zuständigen Behörden ihre Aufgabe erleichtern.



Drucksache 678/1/06

... Bei der Beseitigung von Fundmunition aus den beiden Weltkriegen usw. können ggf. auch Schäden für die Umwelt i.S. der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden entstehen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen z.B. Bombenblindgänger gesprengt werden müssen, weil sie nicht entzündet werden können und nicht transportsicher sind. Die Beseitigung von Fundmunition trägt neben der Abwehr von Gefahren für höchste Rechtsgüter auch dazu bei, Umweltschäden oder Bodenbelastungen zu verhindern.



Drucksache 936/06

... Schlachtschweine müssen während der Beförderung zur Schlachtstätte von einem Begleitpapier nach dem Muster der Anlage 2, das auch in elektronischer Form erstellt werden kann, begleitet sein. Das Begleitpapier ist dem Betreiber der Schlachtstätte nach dem Ende des Transports vom Viehhandelsunternehmer oder sonstigen Transporteur auszuhändigen. Der Betreiber der Schlachtstätte hat das Begleitpapier vom Tage der Ausstellung an drei Jahre aufzubewahren.



Drucksache 4/06

... " wird überarbeitet, damit der Begriff eindeutig das Einsammeln und das Zusammenfassen der Abfälle zum Zweck des Transports zu einer geeigneten



Drucksache 880/06

... g) Mitglieder des Präsidiums und des Vorstandes sowie leitende Angestellte des Deutschen Olympischen Sportbundes, .seiner Spitzenverbände und der Olympiastützpunkte, Repräsentanten des deutschen Sports in internationalen Gremien sowie Trainer und verantwortliche Betreuer von Mitgliedern der deutschen Nationalmannschaften,



Drucksache 795/06

... 15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen um die Emissionen im Seetransportsektor einzuschränken, und fordert die Kommission auf, Vorschläge mit den folgenden Zielen vorzulegen:



Drucksache 678/06

... e) Übereinkommen vom 10. Oktober 1989 über die zivilrechtliche Haftung für die während des Transports gefährlicher Güter auf dem Straßen-, Schienen- und



Drucksache 361/06

... iv) des Transports von chemischen Stoffen;



Drucksache 505/06 (Beschluss)

... 13. Das Grünbuch identifiziert die Hafenwirtschaft und den Seeverkehr als Schlüsselbindeglied zwischen dem EU-Binnenmarkt und dem Weltmarkt. Insbesondere für Deutschland als Exportnation sind Häfen, Logistik und Schifffahrt Wirtschaftszweige, die, von überdurchschnittlichen Wachstumsraten geprägt, maßgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Der Bundesrat vermisst im Grünbuch ein entsprechend gewichtetes Kapitel, welches sich den besonderen Fragestellungen der Hafenwirtschaft, des Transports und der Logistik widmet, und bittet die Bundesregierung, eine stärkere Einbeziehung dieses Themenkomplexes bei der Ausgestaltung einer zukünftigen Europäischen Meerespolitik bei der Kommission einzufordern. Insgesamt sollten die mit Schiffbau, Schifffahrt und Häfen verbundenen Chancen noch stärker berücksichtigt werden. Maßnahmen zur Verringerung von Risiken und zur Erhöhung des Nutzens des Seeverkehrs sollten zukünftig intensiviert werden.



Drucksache 33/06

... Bestimmte Seegebiete der Europäischen Union, vor allem die Ostsee, sind im Winter mehrere Monate lang mit Eis bedeckt, was zu höheren Unfall- und Verschmutzungsrisiken führt, deren Umweltfolgen katastrophal sein könnten. Der seit einigen Jahren festzustellende Trend zu einer anhaltenden Zunahme des Transports von Erdölerzeugnissen in der Ostsee erfordert verschärfte Schutz- und Überwachungsmaßnahmen.



Drucksache 507/06

... Die Bereitstellung einer effizienten, flexiblen, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur kann als unverzichtbare Voraussetzung für die Wirtschaftsentwicklung angesehen werden, da dies die Produktivität steigert und – aufgrund des einfacheren Personen- und Warentransports - die Entwicklungsaussichten der betreffenden Regionen verbessert. Verkehrsnetze schaffen zusätzliche Chancen für den Handel und steigern gleichzeitig die Effizienz. Darüber hinaus ist vor allem in einer erweiterten Union der Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (namentlich der betreffenden Abschnitte der dreißig prioritären Projekte im Rahmen der transeuropäischen Verkehrsnetze) - mit Gewicht besonders auf grenzüberschreitenden Projekten - wesentlich, um eine bessere Integration der einzelstaatlichen Märkte zu erreichen.



Drucksache 17/06

... vii) die Dauer des Transports zu den Schlachtbetrieben muss möglichst kurz gehalten werden;



Drucksache 73/06

... Das revidierte Übereinkommen enthält - entsprechend seiner Konzeption als Rahmenregelung - nur Eckwerte für die künftige Regelung des Tiertransports;



Drucksache 81/06

... es erstmalig ab 1. April 2003 erteilt wurden. Die Möglichkeit der Waffenbehörde, aus konkretem Anlass (z.B. bei Anhaltspunkten für Missbrauch) im Einzelfall unter Beachtung des § 8 Abs. 2 das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen (vgl. § 45), bleibt unberührt (s. Altbesitz-Übergangsregelung § 58). Die Pflicht zur erneuten Überprüfung des Bedürfnisses drei Jahre nach Erteilung der Ersterlaubnis zum Waffen- und Munitionsbesitz besteht nur einmalig. Nach diesem Zeitpunkt wird ohne konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, für die die Waffenbehörde darlegungspflichtig wäre, keine Bedürfnisprüfung mehr durchgeführt. Im Falle von Jägern und Sportschützen, die diese Eigenschaften durch Lösen von Jagdscheinen oder den Fortbestand der Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband nachweisen können wird gemäß § 8 Abs. 2 ab diesem Zeitpunkt regelmäßig der Fortbestand des Bedürfnisses für ordnungsgemäß erworbene Waffen unterstellt. Für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses gelten ansonsten dieselben Grundsätze wie für die Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 101/1/06

... " im einzelnen erläuterten Vorschläge widersprechen Ziffer 9 der Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Mai 2004 (BR-Drucksache 280/04 (Beschluss)), mit der der Übernahme der Transportkosten eine Absage erteilt wurde. Aus Sicht des Bundesrates stellt sich zunächst die Frage, warum bezüglich des Transports vom allgemeinen Grundsatz abgewichen werden soll, dass die Kosten von dem zu unterstützenden Mitgliedstaat getragen werden. Selbstverständlich bleibt es den Hilfe leistenden Staaten unbenommen, auf Grund der Bewertung der Gesamtsituation bei einer Katastrophe oder aufgrund gegenseitiger Vereinbarungen ganz oder teilweise auf Kostenerstattung zu verzichten, wie dies beispielsweise bei deutschen Hilfeleistungseinsätzen häufig der Fall ist. Eines zentralen Finanzierungsansatzes in der EU bedarf es insoweit nicht. Es besteht hier letztlich die Gefahr, dass Mitgliedstaaten mit ihren eigenen Anstrengungen im Katastrophenschutz nachlassen in der Erwartung, dass aus anderen Bereichen der EU Katastrophenschutzteams zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt gesehen erscheint die Gemeinschaftsfinanzierung des Transports nicht geeignet, die Effektivität des Katastrophenschutzes zu verbessern.



Drucksache 947/06

... 28. betont die bedeutende Rolle des Sports als Mittel zur Verbesserung der Lebensqualität, des Selbstwertgefühls, der Unabhängigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen;



Drucksache 910/06

... Die Öl- und Gasindustrie macht umfassenden Gebrauch von der GNSS-Technik sowohl zur Exploration als auch für den Betrieb, sowohl an Land als auch vor der Küste, wo die Genauigkeit und die Leistungsgarantien von Ortungsdiensten von allergrößter Bedeutung sind. Die GNSS-Ortungsfunktionen nutzen auch der Sicherheit des Öl- und Gastransports.



Drucksache 81/3/06

... Auch im Hinblick auf den Umgang mit Waffen durch gefährdete Personen außerhalb des Bewachungsgewerbes kann die Sportschützen-Sachkunde nicht als ausreichend angesehen werden.



Drucksache 81/18/06

... Mitglieder österreichischer traditioneller Schützenvereinigungen sowie österreichischer Sportschützenvereine dürfen ... (bestimmte Waffen) ... einschließlich der dafür bestimmten Munition in die Bundesrepublik Deutschland, beschränkt auf den Freistaat Bayern, mitnehmen und dort besitzen, wenn der Vereinigung ...



Drucksache 801/06

... 12. betont, dass die hohe Anzahl von Arbeitsplatzverlusten in Europa den Trend zur verstärkten industriellen Umstrukturierung bestätigt; stellt fest, dass die Sektoren der Fertigung, des Transports, der Telekommunikation und der Finanzdienstleistungen davon am stärksten betroffen sind; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen des EGF Rechnung zu tragen;



Drucksache 104/06

... In einem zweiten Schritt wird die Kommission um ein Mandat ersuchen, innerhalb der IMO die Überarbeitung des erwähnten Übereinkommens von 1996 zu verhandeln, um die Grenze zu überprüfen, bei der Schiffseigner das Recht verlieren, ihre Haftung zu begrenzen. Diese ergänzende künftige Initiative der Kommission wird sich auf eine Konsultation der verschiedenen betroffenen Parteien und eine gründliche wirtschaftliche Analyse des Themas gründen, wobei Entwicklungen im internationalen Transportsektor berücksichtigt werden sollen.



Drucksache 265/1/06

... "4. der Bundeswehr sowie der von der Bundeswehr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen, soweit das für Fragen des Verkehrs und Transports und der Logistik zuständige Kommando ein dringendes Erfordernis festgestellt hat,



Drucksache 178/06

... Die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Lärmbekämpfung soll künftig nicht mehr den Lärm von Sportanlagen und anderen Einrichtungen umfassen, die der Freizeitgestaltung dienen oder eine soziale Zweckbestimmung haben. Regelungen zur Bekämpfung des Lärms von sozialen Einrichtungen, Sport- und Freizeitanlagen wie Kindergärten, Jugendheimen, Spielplätzen, Sportstätten und -stadien, Theatern und Aufführungsorten sowie Veranstaltungs- und Festplätzen, Hotels und Gaststätten fallen als Anlagen mit überwiegend lokaler Bedeutung künftig in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 125b

Zu Artikel 125c

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 143c

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 84/06

... A. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen das Jahr 2005 zum Internationalen Jahr des Sports und der Leibeserziehung erklärt haben,



Drucksache 81/9/06

... Eine Glaubhaftmachung des Bedürfnisses durch den Sportschützen nach § 8 Abs. 1



Drucksache 81/16/06

... wird Sportschützen i.S.d. § 14 Abs. 2 WaffG abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von bestimmten Waffenarten berechtigt. Erlaubnis im Sinne dieser Vorschrift ist also ein Erlaubnispapier, womit entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG abgewichen wird, der eine Regelung für die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe, d.h. einer bestimmten Waffe, enthält. Für die Erteilung einer Erlaubnis für diese bestimmte Waffe sind nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WaffG Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffe anzugeben. Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG wird davon jedoch ausdrücklich abgewichen. Ziffer 14.4 verlangt aber mit Absatz 4 entgegen dem Wortlaut des Gesetzes, dass der Antragsteller Angaben über Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffe zu machen hat. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Prüfung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG, ob die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des



Drucksache 398/06

... (1) Ausgangsstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie Rückstellmuster sind so zu lagern, dass ihre Qualität nicht nachteilig beeinflusst wird und Verwechslungen vermieden werden. Kritische Parameter der Lagerung und des Transports müssen kontrolliert und aufgezeichnet werden, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen zu bestätigen. Satz 1 gilt entsprechend für Behältnisse, äußere Umhüllungen, Kennzeichnungsmaterial und, soweit verwendet, auch für Packungsbeilagen. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind bei bedruckten Verpackungs- und Kennzeichnungsmaterialien einzuhalten.



Drucksache 38/06 (Beschluss)

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben



Drucksache 81/17/06

... es Sportschützen ermöglicht, ohne Voreintrag – d.h. auch bei der ersten Waffe ohne Voreintrag - bestimmte deliktsunspezifische Schusswaffen zu erwerben. Andernfalls würde die gelbe Waffenbesitzkarte ins Leere laufen. Im Übrigen wäre der Antragsteller auch nicht verpflichtet, die erste eingetragene Waffe dann auch tatsächlich zu erwerben. Er könnte sie quasi nur zum Schein eintragen lassen, um dann ohne den für weitere Waffen erforderlichen Eintrag zusätzliche Waffen zu kaufen. Auch insoweit ist die Regelung widersinnig.



Drucksache 81/10/06

... Auf dem Weg z.B. zur Schießstätte oder zum Büchsenmacher – unabhängig, ob von einem Jäger, Sportschützen oder jedem anderen berechtigten Waffenbesitzer - darf eine Schusswaffe nur im nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Zustand transportiert werden.



Drucksache 398/06 (Beschluss)

... In diesem Falle handelt es sich jedoch um einen Herstellungsschritt, der auch bei einer Transitware dazu führen würde, dass dennoch eine Freigabe vorzunehmen ist. Andererseits besagt die amtliche Begründung zu § 24 Abs. 2 (vgl. Seite 79 Abs. 1 letzter Satz), dass mit der Ausnahmeregelung ein Umverpacken, Umfüllen und Neukennzeichnen im Falle von während des Transports beschädigten Behältnissen ermöglicht werden soll, "



Drucksache 141/06

... Die Förderung des deutschen Spitzensports wird 2006 auf hohem Niveau fortgeführt. Insbesondere werden durch den Bund unterstützt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 176/06

... Zum Zweck der Verhinderung von Straftaten und zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit Großveranstaltungen mit grenzüberschreitendem Bezug, insbesondere im Bereich des Sports oder der Tagungen des Europäischen Rates, übermitteln die Vertragsparteien einander sowohl auf Ersuchen als auch aus eigener Initiative nach dem innerstaatlichen Recht der übermittelnden Vertragspartei nichtpersonenbezogene Informationen, die hierzu erforderlich sein können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Entwurf

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Artikel 1
Grundsätze

Kapitel 2
DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Artikel 2
Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien

Artikel 3
Automatisierter Abruf von DNA-Profilen

Artikel 4
Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen

Artikel 5
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 6
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 7
Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen

Artikel 8
Daktyloskopische Daten

Artikel 9
Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten

Artikel 10
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 11
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 12
Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern

Artikel 13
Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen

Artikel 14
Übermittlung personenbezogener Daten

Artikel 15
Nationale Kontaktstelle

Kapitel 3
Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 16
Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 17
Flugsicherheitsbegleiter

Artikel 18
Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 19
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Kapitel 4
Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration

Artikel 20
Dokumentenberater

Artikel 21
Aufgaben der Dokumentenberater

Artikel 22
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Artikel 23
Unterstützung bei Rückführungen

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Artikel 24
Gemeinsame Einsatzformen

Artikel 25
Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr

Artikel 26
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 27
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 28
Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 29
Schutz und Beistand

Artikel 30
Allgemeine Haftungsregelung

Artikel 31
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 32
Dienstverhältnisse

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Artikel 33
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich

Artikel 34
Datenschutzniveau

Artikel 35
Zweckbindung

Artikel 36
Zuständige Behörden

Artikel 37
Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten

Artikel 38
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit

Artikel 39
Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung

Artikel 40
Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz

Artikel 41
Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 42
Erklärungen

Artikel 43
Ministerkomitee

Artikel 44
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 45
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 46
Kosten

Artikel 47
Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften

Artikel 48
Ratifikation, Annahme, Genehmigung

Artikel 49
Verwahrer

Artikel 50
Inkrafttreten

Artikel 51
Beitritt

Artikel 52
Kündigung

Anlage 1
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Anlage 2
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Gemeinsame Erklärung

I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

II. Das Königreich Belgien erklärt

III. Das Königreich Spanien erklärt

IV. Die Französische Republik erklärt

V. Das Königreich der Niederlande erklärt

VI. Die Republik Österreich erklärt

VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Kapitel 2
DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

Zu Artikel 18

„II. Das Königreich Belgien erklärt

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2


 
 
 


Drucksache 398/1/06

... In diesem Falle handelt es sich jedoch um einen Herstellungsschritt, der auch bei einer Transitware dazu führen würde, dass dennoch eine Freigabe vorzunehmen ist. Andererseits besagt die amtliche Begründung zu § 24 Abs. 2 (vgl. Seite 79 Abs. 1 letzter Satz), dass mit der Ausnahmeregelung ein Umverpacken, Umfüllen und Neukennzeichnen im Falle von während des Transports beschädigten Behältnissen ermöglicht werden soll, "



Drucksache 143/06

... a) Kriegsschiffe, Truppentransportschiffe oder sonstige einem Mitgliedstaat gehörende oder von ihm betriebene Schiffe, die im Staatsdienst stehen und ausschließlich anderen als Handelszwecken dienen,



Drucksache 678/06 (Beschluss)

... Bei der Beseitigung von Fundmunition aus den beiden Weltkriegen usw. können ggf. auch Schäden für die Umwelt im Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden entstehen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen z.B. Bombenblindgänger gesprengt werden müssen, weil sie nicht entzündet werden können und nicht transportsicher sind. Die Beseitigung von Fundmunition trägt neben der Abwehr von Gefahren für höchste Rechtsgüter auch dazu bei, Umweltschäden oder Bodenbelastungen zu verhindern.



Drucksache 782/06

... Im September 1997 tagte erstmals eine vom Europaratskomitee zur Entwicklung des Sports (CDDS) eingesetzte Arbeitsgruppe zur "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Doping Übersetzung

Artikel 1
Gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen

Artikel 2
Förderung der Anwendung des Übereinkommens

Artikel 3
Vorbehalte

Artikel 4
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Beitritt

Artikel 7
Geltungsbereich

Artikel 8
Kündigung

Artikel 9
Notifikationen

I. Allgemeines

1. Inhalt des Zusatzprotokolls

2. Entstehung und Stand des Verfahrens

Denkschrift

II. Besonderes

1. Artikel 1 – Gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen

2. Artikel 2 – Förderung der Anwendung des Übereinkommens

3. Artikel 3 bis 9


 
 
 


Drucksache 358/06

... /EG stellt dementsprechend klar, dass "Öffentliche Unternehmen” vom Anwendungsbereich der Richtlinie und auch dieses Gesetzes ausgenommen sein sollen. Der öffentliche Zweck muss vorrangig das Handeln dieser Stellen bestimmen. Gewinnorientierung ist nicht ausgeschlossen, aber nicht das ausschließliche oder vorrangige Ziel. Solche Einrichtungen sind z.B. Einrichtungen in den Bereichen der Daseinsvorsorge, Wissenschaft, Kultur, Gesundheit, Bildung, Wirtschaftsförderung, des Sports, etc. Das Vorliegen von Wettbewerb allein schließt die Einordnung der Tätigkeit als eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtgewerblicher Art damit nicht aus. Dagegen kann das Vorliegen von "entwickeltem Wettbewerb" auf dem relevanten Markt zu einem anderen Ergebnis führen (EuGH Rs. C 360/96 - "Gemeente Arnhem"). Bei entwickeltem Wettbewerb kann die Tätigkeit - trotz staatlicher Beherrschung und der Ausübung einer grundsätzlich im Interesse der Allgemeinheit liegenden Aufgabe - als gewerblich einzuordnen sein. Der EuGH hat dies z.B. bei Messegesellschaften bejaht. Dies hat dann zur Folge, dass die diese Tätigkeit ausübende juristische Person nicht als Einrichtung nach Nummer 1 Buchstabe b einzuordnen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen im Sinne dieses Gesetzes

§ 3
Gleichbehandlungsanspruch

§ 4
Bearbeitung von Anfragen; Transparenz

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

1. Ziel und wesentlicher Inhalt der Richtlinie

2. Zum Inhalt der Richtlinie im Einzelnen

3. Umsetzungsbedarf im nationalen Recht

a Rechtslage in Deutschland

b Umsetzungsbedarf im Einzelnen:

II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Informationsweiterverwendungsgesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Preise

V. Gender-Mainstreaming

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 194/05

... Um die Situation der Wassernutzung in Deutschland zu vervollständigen, ist es notwendig, auch die Entnahme zu Bewässerungszwecken einzubeziehen. Sie ist zwar insgesamt gegenüber den Bereichen in Absatz 1 von eher untergeordneter Bedeutung, aber durch große regionale Unterschiede charakterisiert. So sind Auswirkungen in einigen Teilen Deutschlands auf den Wasserhaushalt von höherer Bedeutung. Die Bewässerung findet nicht nur innerhalb der Landwirtschaft, sondern auch in größerem Maße für die Pflege von Parkanlagen und Sportstätten (z.B. Golfplätze) statt. Hier werden zum Teil große Wassermengen gewonnen und eingesetzt. Sie sind daher in die Erhebung einzubeziehen. Die Wassergewinnung zur Bewässerung wird in Absatz 2 gesondert geregelt, da hier nur ein geringer Teil der in Absatz 1 genannten Erhebungsmerkmale relevant ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Entwurf

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz - UStatG

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung der Luftverunreinigungen

§ 11
Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe

§ 12
Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung

§ 13
Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien

§ 14
Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle

§ 15
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.

§ 16
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 17
Hilfsmerkmale

§ 18
. Auskunftspflicht

§ 19
Anschriftenübermittlung

§ 20
Übermittlung

§ 21
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 252/05

... - ggf. Transportschlüssel zur Kommunikation mit der Root-CA und



Drucksache 829/05

... Mit diesen Messungen soll vor allem gewährleistet werden, dass ausreichende Informationen über Hintergrundwerte zur Verfügung stehen. Diese Informationen sind unerlässlich, um die höheren Werte in stärker schadstoffbelasteten Gebieten (Stadtgebiete, Industriegebiete, Verkehrszonen) sowie den möglichen Anteil des Langstreckentransports von Schadstoffen beurteilen zu können und um die Analyse für die Quellenzuordnung zu unterstützen. Die Informationen sind ferner unerlässlich für die Untersuchung einzelner Schadstoffe (z. B Partikel). Außerdem sind die Hintergrundwerte aufgrund des verstärkten Einsatzes von Modellen - auch für städtische Gebiete - von großer Bedeutung.



Drucksache 248/05

im Bereich der Elektrizitätsversorgung das Netzgebiet, für dessen Primärregelung, Sekundäregelung und Minutenreserve ein Betreiber von Übertragungsnetzen im Rahmen der Union für die Koordinierung des Transports elektrischer Energie (UCTE) verantwortlich ist,



Drucksache 471/05

... Die Kommission wird eine öffentliche Konsultierung zu Aktionen einleiten, die die Union möglicherweise auf dem Gebiet des Sports unternehmen könnte, was die erzieherischen und sozialen Werte des Sports und den Lebensstil Jugendlicher anbelangt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 471/05




1. Einführung

2. DieROLLE der Jugend IN der IM Rahmen der Lissabon-Strategie begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung

2.1. Kontext

2.2. Der Europäische Pakt für die Jugend

2.2.1. Maßnahmen zugunsten von Beschäftigung, Integration und sozialem Aufstieg von Jugendlichen

2.2.2. Maßnahmen zugunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität

2.2.3. Maßnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

3. Dieaktive Bürgerschaft Jugendlicher

4. AUFNAHME der Jugendpolitischen Dimension IN andere Politikbereiche

5. Unterstützung der Strategie durch Programme

6. Engagement Jugendlicher

7. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Europäischer Pakt für die Jugend

Beschäftigung, Integration, sozialer Aufstieg

Allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität

Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

Anhang 2
Auszüge aus dem Vorschlag der Kommission für Integrierte Leitlinien 2005-2008

Mikroökonomische Reformen

3 Beschäftigungsleitlinien

2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

Anhang 3
14 Zielvorgaben für die Jugendpolitik

3 Partizipation20

3 Information21

FreiwilligeAktivitäten Jugendlicher22

Besseres Verständnis und eine bessere Kenntnis der Jugendlichen23

Anhang 4
für die Jugendpolitik relevante Gemeinschaftsprogramme


 
 
 


Drucksache 285/05

... Youth programs, sports/promotion of physical activity Life-long learning, consumer education



Drucksache 313/05

... Petition 258/2003 von Albertine Heyse-Soulli (belgischer Staatsangehörigkeit) seitens `The Old Horses Lodge' mit 3551 Unterschriften, zu den Bedingungen des Transports von lebenden Tieren, insbesondere Pferden



Drucksache 78/05

Bereich des Straßentransports ausüben (FahrPersArbZV)



Drucksache 897/05

... iii) die Kosten oder der Wert des Transports der eingeführten Waren an den Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Gemeinschaft, des Verladens sowie die Kosten für die Behandlung im Zusammenhang mit dem Transport und der Versicherung der Waren.



Drucksache 932/05

... -Ausstosses vorzunehmen und Vorschläge vorzulegen, wie ein großer Teil des Gütertransports von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger verlagert werden kann; fordert die Kommission auf, als Teil ihrer Überprüfung des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP) Vorschläge zu unterbreiten, um ein transeuropäisches Hochgeschwindigkeitsnetz für den Gütertransport auf der Schiene zu schaffen, durch das Abhilfe für das Problem der Aufsplitterung des Güterverkehrsnetzes geschaffen wird und die verbleibenden Infrastrukturengpässe beseitigt werden; fordert außerdem die Prüfung verbindlicher CO



Drucksache 246/05

... (4) Netzbetreiber können bei einer für mehrere Transportkunden zusammengefassten Kapazitätsanfrage verlangen, dass die Transportkunden des Transportvertrages einen Vertreter und Empfangsbevollmächtigten benennen, der alle für das Zustandekommen und die Abwicklung des Portfoliovertrages erforderlichen Willenserklärungen einschließlich der Nominierungen abgibt und entgegennimmt. Der Vertreter muss die zur Durchführung des Gastransports erforderlichen technischen Kommunikationsmittel sicher beherrschen.



Drucksache 432/05

... - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2000 zum Bericht der Kommission an den Europäischen Rat im Hinblick auf die Erhaltung der derzeitigen Sportstrukturen und die Wahrung der sozialen Funktion des Sports im Gemeinschaftsrahmen - Helsinki Bericht zum Sport3,



Drucksache 227/05

... Daher begrüßt die Bundesregierung den von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) vorgesehenen Workshop zu Fragen hinsichtlich der Umsetzung der Bestimmungen des neuen Kapitels 15 der RheinSchUO, der noch für dieses Jahr geplant ist. Auch die Anhörung des Gewerbes durch die ZKR hinsichtlich der vom Entwicklungszentrum für Schiffstechnik und Transportsysteme e.V. erarbeiteten Studie zu alternativen Rettungsformen wird vom BMVBW unterstützt.



Drucksache 732/05

... • der Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der Gemeinschaft, der Einfluss auf die Ticketpreise (unter anderem berücksichtigend die Existenz anderer Transportmöglichkeiten) und die Emissionszuordnungen und die proportionale Verteilung der Kosten zwischen der Industrie und den Endverbrauchern des Transports



Drucksache 773/05

... (k) Während des Transports und bei normaler Handhabung sollten die pyrotechnischen Gegenstände die pyrotechnische Sätze einschließen, sofern vom Hersteller nicht anders angegeben.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.