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44 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sportboots"


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Drucksache 127/1/17

... Der Begriff "Anhänger" umfasst dabei alle hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Fahrzeuge, mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden. Somit unterliegen die Halter aller Kfz-Anhänger, ob mit einem Kfz verbunden oder nicht, der Gefährdungshaftung; dies giltauch für Anhänger, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 6c PflVG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 FZV nicht der Versicherungspflicht unterliegen wie zum Beispiel Pferdesportanhänger und Sportbootstrailer (vgl. Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage 2014, § 7 StVG, Rn. 4).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/1/17




1. Zu den Artikeln 1 bis 10

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 1374 Absatz 2 BGB

'Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

3. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG

'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Begründung

a Allgemeines

b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG

c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG


 
 
 


Drucksache 127/17 (Beschluss)

... Der Begriff "Anhänger" umfasst dabei alle hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Fahrzeuge, mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden. Somit unterliegen die Halter aller Kfz-Anhänger, ob mit einem Kfz verbunden oder nicht, der Gefährdungshaftung; dies gilt auch für Anhänger, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 6c PflVG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 FZV nicht der Versicherungspflicht unterliegen wie zum Beispiel Pferdesportanhänger und Sportbootstrailer (vgl. Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage 2014, § 7 StVG, Rn. 4).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/17 (Beschluss)




1. Zu den Artikeln 1 bis 10

2. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG

'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Begründung

a Allgemeines

b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG

c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG


 
 
 


Drucksache 540/16

... Verordnung zur Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften über Sportboote und Wassermotorräder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder - 10. ProdSV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundlegende Anforderungen

§ 4
Freier Warenverkehr

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 5
Allgemeine Pflichten der Hersteller

§ 6
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 7
Bevollmächtigter des Herstellers

§ 8
Pflichten des Einführers

§ 9
Pflichten des Händlers

§ 10
Einführer oder Händler als Hersteller Ein Einführer oder Händler gilt als Hersteller, wenn er

§ 11
Pflichten der privaten Einführer

§ 12
Angabe der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3
Konformität und Konformitätsbewertung

§ 13
EU-Konformitätserklärung und Erklärung nach Anhang III der Richtlinie 2013/53/EU

§ 14
CE-Kennzeichnung

§ 15
Konformitätsbewertungsverfahren

§ 16
Entwurf und Bau

§ 17
Abgasemissionen

§ 18
Geräuschemissionen

§ 19
Begutachtung nach Bauausführung

§ 20
Zusätzliche Anforderungen

§ 21
Technische Unterlagen

Abschnitt 4
Marktüberwachung

§ 22
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure

§ 23
Vorläufige Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 24
Formale Nichtkonformität

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

§ 25
Ordnungswidrigkeiten

§ 26
Straftaten

§ 27
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung von Rechtsvorschriften

§ 1
Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung

§ 2
Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung

§ 3
Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

§ 4
Änderung der See-Sportbootverordnung

§ 3
CE-Kennzeichnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2 Erfüllungsaufwand für den Bund

4.3 Erfüllungsaufwand für die Länder

4.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Konformität und Konformitätsbewertung

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Marktüberwachung

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 402/09

... Anpassung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung, der Sportbootführerscheinverordnung-See sowie eine Folgeanpassung der Sportseeschifferscheinverordnung. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte für Bund, Länder und Gemeinden

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung

§ 18f
Zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

§ 24
Ruhen des Befähigungszeugnisses und vorläufige Fahruntersagung

§ 24a
Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen

§ 24b
Zuständige Behörde

§ 24c
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-See

§ 8b
Ruhen der Fahrerlaubnis

§ 8c
Vorläufige Sicherstellung von Sportbootführerscheinen

§ 8d
Zuständige Behörde

§ 8e
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Ziel

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Folgenabschätzung

IV. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 – Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung

a Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs §§ 24 bis 24c, Änderungsbefehl Nr. 5

§ 24
Ruhen des Befähigungszeugnisses

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

§ 24a
Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 24b
Zuständige Behörde

Absatz 1

Absatz 2

§ 24c
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

b Weitere Umsetzung des STCW-Übereinkommens §§ 18b, 18c, 18f, 21, 25, 31, Änderungsbefehle Nummern 1. bis 4. sowie 6. und 7.

Zu § 18b

Zu § 18f

Zu § 21

Zu § 25

Zu § 31

2. Zu Artikel 2 – Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-See § 8b Ruhen der Fahrerlaubnis

Absatz 1

Absätze 2 bis 5

Absatz 6

§ 8c
Vorläufige Sicherstellung von Sportbootführerscheinen

§ 8d
Zuständige Behörde

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 8e
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 10
Kosten

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

3. Zu Artikel 3 – Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung

4. Zu Artikel 4 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 891: Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften - Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs in der Berufs- und Freizeitschifffahrt


 
 
 


Drucksache 12/18 PDF-Dokument



Drucksache 176/17 PDF-Dokument



Drucksache 297/18 PDF-Dokument



Drucksache 455/14 PDF-Dokument



Drucksache 486/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.