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0724/05
0917/05
0894/05
0225/05
0552/1/05
0819/1/05
0492/05
0687/05
0479/1/05
0312/1/05
0498/05
0914/05
0361/05B
0817/05
0758/05
0726/05
0132/05B
0591/05
0924/05
0197/05
0336/05
0097/05
0166/05B
0636/05
0853/05
0898/05
0541/1/05
0473/05
0173/05
0622/05
0087/05
0012/05
0323/1/05
0694/05
0423/05
0853/1/05
0183/05
0132/05
0473/05B
0541/05
0660/05
0229/05
0219/05
0078/1/05
0883/05
0329/1/05
0246/05B
0703/05
0331/05B
0654/05
0715/05
0237/05
0008/05
0399/05
0910/05
0809/05
0846/05
0672/05
0524/05
0942/05
0293/05B
0348/05
0275/05
0247/05B
0095/05
0202/1/05
0824/05
0361/05
0607/05
0764/05
0269/04
0566/1/04
0569/04
0980/04
0753/04B
0802/1/04
0525/04
0666/04B
0952/04
0727/1/04
0681/04
0919/04
0413/04B
0566/04B
0551/04B
0683/3/04
0166/04
0596/04
0666/2/04
0336/04
0664/2/04
0983/04
0919/3/04
0610/04
0417/04B
0802/04B
0331/04B
0903/04
0985/04
0576/04
0720/04
0890/1/04
0304/04B
0782/04
0891/04
0889/2/04
0280/04
0408/04
0753/1/04
0280/1/04
0688/1/04
0919/2/04
0280/04B
0184/04
1009/04
0450/04
0688/04B
0681/04B
0571/04
0734/04
0681/1/04
0429/04
0380/04
0128/04B
0904/04
0705/04B
0939/04
0301/04
0525/04B
0688/04
0269/2/04
0891/1/04
0664/04
0890/04B
0891/04B
0995/04
0105/04
0707/4/04
0955/04
0525/1/04
0940/04B
0664/04B
0429/04B
0889/1/04
1011/04
0808/04
0940/04
0985/1/04
0889/04B
0709/04
0417/1/04
0613/04
0441/04
0707/2/04
0707/04
0667/04
0889/04
0591/04
0915/04
0184/04B
0021/04B
0269/04B
0847/03
0244/03
0049/03
0490/03B
0450/03
0595/03
0504/03
0325/03B
0661/03B
0831/03
0485/1/03
0715/03
0595/2/03
0762/03
0595/03B
0485/03B
Drucksache 230/13

... 2. als derjenige, der Futtermittel herstellt, behandelt, in den Verkehr bringt oder verfüttert, entgegen Anhang IV Kapitel V Abschnitt B Nummer 1 ein dort genanntes Futtermittel nicht richtig transportiert,



Drucksache 4/1/13

... Die vorgelegte Fassung des Tierschutzgesetzes sieht ein Verbot bestimmter Wildtierarten in Zirkussen nur vor, wenn sich Tiere der jeweiligen Art "nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden" an wechselnden Orten halten bzw. dorthin oder von dort transportieren lassen. Das stellt einen Rückschritt gegenüber der ursprünglichen Regelung dar. Außerdem besteht ein Wertungswiderspruch zu § 3 Nummer 6 TierSchG. Die vorgelegte Regelung des § 11 Absatz 4 TierSchG ist zumindest entsprechend der ursprünglichen Formulierung zu fassen.



Drucksache 141/1/13

... 3. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Auffassung der Kommission, Sozialinvestitionen als notwendige Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen mit langfristigen Auswirkungen zu verstehen. Dieser präventive Ansatz sollte vor allem auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten sein und Kinder und Jugendliche auf ihrem Lebensweg begleiten. Entscheidend ist daher, dass die präventive Sozialpolitik zum frühestmöglichen Zeitpunkt ansetzt und unter anderem eine verlässliche Kinderbetreuung, frühkindliche Erziehung, Bildung sowie attraktive Breitensportangebote umfasst.



Drucksache 141/13

... Bei Schulabbrechern ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich höher, langfristig in die Arbeitslosigkeit zu geraten oder von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht zu sein. Die Strategie Europa 2020 enthält die Zielvorgabe, die Schulabbrecherquote auf unter 10 % zu senken. 13,5 % der jungen Menschen brechen jedoch immer noch die Schule ab. Die Senkung der Schulabbrecherquote gehört zu den Investitionsprioritäten des Europäischen Sozialfonds, den die Mitgliedstaaten nutzen können, um politische Strategien im Einklang mit der integrierten Strategie in der Empfehlung des Rates 79 aus dem Jahr 2011 zu entwickeln, unter anderem durch Präventionsmaßnahmen, Interventionsmaßnahmen und Maßnahmen, mit denen Schulabbrecher wieder in das Bildungssystem zurückgeführt werden. Das neue Programm "Erasmus für alle"80 für die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das die Notwendigkeit verstärkter Investitionen der EU in Bildung und Ausbildung widerspiegelt, und seine weitere Durchführung können inklusive Bildungsinitiativen unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 492/13

... a) In Satz 1 werden nach den Wörtern "im Sport" die Wörter "zu erwerben oder" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/13




Drittes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 147
Übergangsvorschrift aus Anlass des Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 1a
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 2
Änderung der Arzneimittelhandelsverordnung

Artikel 2a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 139d
Erprobung von Leistungen und Maßnahmen zur Krankenbehandlung

Artikel 3a
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Artikel 4
Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 234/1/13

... d) Der Bundesrat betont, dass die Länder in Ausübung ihrer Gesetzgebungszuständigkeit neben der Kanalisierung unerlaubter Glücksspielangebote alle weiteren gleichrangigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags verfolgen. Hierunter sind neben Suchtprävention, Spieler- und Jugendschutz auch die Abwehr von Folge- und Begleitkriminalität, Manipulationsgefahren sowie Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/1/13




1. Allgemein

2. Zum Glücksspielstaatsvertrag

3. Zur Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen

4. Zur Zuständigkeit der Kartellbehörden im Bereich der Wasserversorgung

5. Zur Forderung nach einer sektorspezifischen Anreiz- Regulierung durch die Bundesnetzagentur

6. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

7. Zur Umsetzung von Compliance-Programmen

8. Zur Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Strafverfolgungsbehörden

9. Zur preisbindenden Wirkung von Preisempfehlungen


 
 
 


Drucksache 190/13

... Der Rettungsdienst, der insbesondere die Notfallrettung, aber auch den qualifizierten Krankentransport umfasst, hat sich in Deutschland als eigenständiger medizinischer - vorklinischer - Leistungsbereich entwickelt. Ihn weiterhin unter den Bereich "Fahrkosten" (§ 60) des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (



Drucksache 120/13

... /EG über ein Formblatt betreffend die Sozialvorschriften für Fahrtätigkeiten im Kraftverkehr (ABL. L 330/80 vom 16.12.2009, S. 80) sowie der Leitlinie Nummer 5 der Europäischen Kommission über das Formblatt zur Bescheinigung von Tätigkeiten (http://ec.europa.eu/transport/road/social_provisions/driving_time/guidance_notes_en.htm) sowie der Kontrollpraxis Rechnung getragen.



Drucksache 296/13 (Beschluss)

... abgeschieden wird, und die aufzubringende Energie für den Transport von CO



Drucksache 515/13

... Für eine tragfähige Entwicklung der Stahlindustrie spielen auch ein fairer Zugang zu primären und sekundären Rohstoffen sowie zum Rohstofftransport auf dem Seeweg unter wettbewerbsfähigen Marktbedingungen eine wesentliche Rolle.



Drucksache 62/13

... Die Konsultationen wurden ergänzt durch eine Anhörung der Interessenträger am 29. Mai 2012 (mit rund 85 Teilnehmern), eine Konferenz am 24. September 2012 (mit rund 420 Teilnehmern) und durch Gespräche mit einzelnen Akteuren, die das ganze Jahr 2012 hindurch stattfanden. Kommissionsbedienstete kamen mit Vertretern der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (als Vertreter der Eisenbahnunternehmen), der "European Passenger Transport Operators", der Europäischen Transportarbeiter-Föderation, des Europäischen Fahrgastverbands, der "European Rail Infrastructure Managers" und des UITP (Internationaler Verband für das öffentliche Verkehrswesen) zusammen. Gezielte Zusammenkünfte mit Interessenträgern wurden auch in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Polen, Schweden und dem Vereinigten Königreich durchgeführt.



Drucksache 526/1/13

... 5. Der Bundesrat begrüßt, dass die Förderung junger Menschen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die bislang im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen (Programmteil Leonardo da Vinci) erfolgte, im künftigen integrierten Unionsprogramm für Bildung, Jugend und Sport "Erasmus+" fortgeführt werden soll, und zwar mit einer deutlich erhöhten finanziellen Ausstattung des Gesamtprogramms. Die von der Kommission vorgenommene Fokussierung des Programms auf die Entwicklung der Berufsbildung und auf die Unterstützung junger Menschen, die die Möglichkeiten des Binnenmarkts voll nutzen wollen, darf aber aus Sicht des Bundesrates nicht dazu führen, dass andere Bildungsbereiche und Programmziele vernachlässigt werden. Neben berufswirksamen Aspekten gehören eine Vielzahl weiterer grundlegender Aspekte wie Völkerverständigung, Entwicklung eines Europäischen Wertebewusstseins, Erwerb sozialer Kompetenzen, Förderung der sprachlichen Vielfalt und des interkulturellen Bewusstseins in der Union zu den Programmzielen.



Drucksache 247/13

... Weißbuch: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem http://ec.europa.eu/transport/themes/strategies/2011_whitepaper_en.htm Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/about/roadmap/index_en.htm



Drucksache 689/13 (Beschluss)

... 22. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass es nach dem Vorschlag der Kommission Anbietern von Inhalten, Anwendungen und Diensten völlig freistehen soll, miteinander Vereinbarungen über die Übertragung des Datenvolumens oder -verkehrs als "Spezialdienste" mit bestimmter Dienstqualität oder eigener Kapazität zu schließen. So können innerhalb der begrenzten Übertragungskapazitäten am jeweiligen Breitbandanschluss des Endkunden Spezialdienste in einen Verdrängungswettbewerb mit den übrigen Inhalten, Diensten und Anwendungen des nach dem Best-Effort-Prinzip funktionierenden Internets treten. Damit würde der Marktzutritt für weniger finanzstarke Anbieter erschwert werden, einhergehend mit Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner Unternehmen oder regional agierender Anbieter. Da in Breitbandnetzen mit technologisch begrenzten Übertragungsraten die Bevorzugung bestimmter Dienste womöglich auf Kosten anderer Dienste geht, stellt sich die von der Kommission vorab zu klärende Frage, wie man den gleichzeitigen Netzausbau des offenen Internets und der Transportkapazitäten für bestimmte Qualitätsklassen bzw. Spezialdienste sicherstellen kann, um die schrittweise Verdrängung des offenen Internets durch neue, möglicherweise teure Dienste zu verhindern. Die pauschale Vorgabe, dass die allgemeine Qualität von Internetzugangsdiensten nicht in wiederholter oder ständiger Weise beeinträchtigt werden darf, ist daher nicht geeignet, die von der Unterscheidung zwischen Spezialdiensten und BestEffort-Internet ausgehenden Gefahren für das offene Internet auszuräumen. Insbesondere vor dem Hintergrund der zum Teil unzureichenden TK-Netze in Verbindung mit ambitionierten Breitbandzielen gewinnen solche Fragen eine große Bedeutung.



Drucksache 158/13

... (1) Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermitteln. Dabei sind die unterschiedlichen situativen Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Die Ausbildung soll die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter außerdem in die Lage versetzen, die Lebenssituation und die jeweilige Lebensphase der Erkrankten und Verletzten und sonstigen Beteiligten sowie deren Selbständigkeit und Selbstbestimmung in ihr Handeln mit einzubeziehen.



Drucksache 807/1/13

... 26. Im Hinblick auf die in der Mitteilung angesprochene verstärkte Unterstützung durch die EU bei Erfahrungsaustausch, der Präsentation vorbildlicher Verfahren und der Förderung der Zusammenarbeit ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Kommission vor Ausweitung ihrer Aktivitäten, wie z.B. beim "European Local Transport Information System" (ELTIS) und "Urban Act" (URBACT), zunächst eine kritische Evaluierung vornehmen sollte.



Drucksache 60/13

... i) die territoriale Organisation (z.B. Verkehrs- und Transportinfrastruktur),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen

2.1 Der Einzelhandel im Wandel

2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber

2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten

3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen

3.1 Stärkung der Verbraucher

3.1.1 Verbraucherinformation

3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten

3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels

3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen

3.2.2 Elektronischer Handel

3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel

3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel

3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung

3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen

3.5.1 Produktkennzeichnung

3.5.2 Elektronische Zahlungen

3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds

3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen

3.6.2 Informelle Wirtschaft

3.7 Internationale Dimension

4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor


 
 
 


Drucksache 561/1/13

... 4. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass dieses Monitoringsystem zur Bewusstseinsschärfung für vorhandene Einsparpotenziale bei Schiffsbrennstoffen und den Abbau von Informationsmängeln bzw. "Marktbarrieren" notwendig ist. Der harte Wettbewerb unter den Reedereien und die hohen Brennstoffkosten erfordern einen energieeffizienten Schiffsbetrieb, um am globalen Transportmarkt bestehen zu können. Dabei werden bereits Monitoring- und Berichtsysteme und weitere technische und betriebliche Sparmaßnahmen eingesetzt. Zudem ist der "Ship Energy Efficiency Management Plan (SEEMP)" seit 2013 für die Schifffahrt gesetzlich verpflichtend.



Drucksache 636/13

... (3) Leistungen nach Absatz 1 werden als Leistungen zur individuellen Verhaltensprävention, als Leistungen zur Prävention in Lebenswelten für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte und als Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben nach § 20a erbracht. Lebenswelten im Sinne des Satzes 1 sind abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports und des Spielens, in denen die Versicherten große Teile ihres Lebens verbringen. Die Krankenkassen fördern mit Leistungen zur Prävention in Lebenswelten unter Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse und im Zusammenwirken mit den in den Ländern zuständigen Stellen insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in den Lebenswelten, indem sie unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für die Lebenswelt die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale erheben und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten entwickeln und deren Umsetzung unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/13




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20
Primäre Prävention

§ 20e
Ständige Präventionskonferenz; Bericht über die Entwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention

§ 307c
Strafvorschriften

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 58
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 120/13 (Beschluss)

... Die von der Bundesregierung angestrebte Änderung hätte den Effekt, dass Milchtransporter grundsätzlich von der Anwendung der Lenk- und Ruhezeitvorschriften ausgenommen wären. Dies ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes nicht Ziel führend und soll durch die Aufnahme einer 100-Kilometer-Umkreisregelung, entsprechend anderen landwirtschaftlich geprägten Ausnahmeregelungen in § 18 Absatz 1 Nummer 2 und 3



Drucksache 348/13

... für die Endverbraucher etwa in den Sektoren Beleuchtung, Wärme, Kälte, umweltfreundlicher Verkehr usw. betrachtet werden. Einzelne technologische Entwicklungen sollten unter dem Aspekt ihrer Integration in das gesamte Energiesystem (Produktion, Transport, Verteilung und Nutzung von Energie) und ihrer Auswirkungen auf das gesamte System bewertet werden. Ein systembezogener Ansatz bedeutet, dass die bestehende Trennung zwischen verschiedenen Energiequellen und verschiedenen Endnutzungsformen überwunden wird, und sollte daher Synergien zwischen den Sektoren (z.B. Energie, IKT, Verkehr, Landwirtschaft) unter Nutzung sektorübergreifender ergänzender Wirkungen und Spillover-Effekte ausschöpfen sowie auf dem gesamten Lebenszyklus basierende Lösungen anstreben, die durch eine Verringerung von Abfällen und die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien zu einer Senkung des Energiebedarfs insgesamt führen.



Drucksache 819/1/13

... ist ein Wachstumssektor mit starken internationalen Verflechtungen. Binnenschiffe sind aus Klimaschutzsicht eine verträgliche Alternative zum Gütertransport mit Lkw. Die Binnenschiffsmotoren setzen allerdings deutlich mehr Partikel und Stickstoffoxide je transportierter Tonne und je zurückgelegtem Kilometer frei als Lkw.



Drucksache 66/13

... c) durch eine schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und ein von dem mit der Beförderung Beauftragten erstelltes Protokoll, das den Transport lückenlos bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist, oder



Drucksache 778/13 (Beschluss)

... 3. Aus Sicht des Bundesrates stellt sich die Frage nach dem Nutzen der zu liefernden Daten. So lässt sich aus den Containerstatusmeldungen der Warenursprung nicht sicher ableiten, da nicht jede Ware auch am Warenursprung in einen Container geladen wird. Dies geschieht oftmals an zentralen Packstationen. Insbesondere bei Sammelcontainern, die auf dem Transportweg der verschiedenen Waren konsolidiert werden, kommt es zu einer Vermischung der unterschiedlichen Waren. Da bisher nicht für alle einzelnen Ereignisse in der Transportkette Containerstatusmeldungen gesammelt werden, würde die Umsetzung des Vorschlags zu einer Erhöhung des Dokumentationsaufwands führen. Dies würde komplexe DV-Lösungen nach sich ziehen, die nicht kurzfristig zu realisieren wären, was die Erfahrungen rund um den neuen Zollkodex bereits gezeigt haben.



Drucksache 804/1/13

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) in der technischen Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") einen Vertreter des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (MR Dr. Norbert Lurz).



Drucksache 324/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass zukünftig Transporte von radioaktiven Abfällen, insbesondere solchen aus der Wiederaufbereitung, in das Transportbehälterlager Gorleben auszuschließen sind. Die noch aus dem Ausland zurückzuführenden radioaktiven Abfälle sollen in anderen sicherheitstechnisch geeigneten Zwischenlagern untergebracht werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemäß der Verständigung vom 9. April 2013 noch vor dem Gesetzesbeschluss hierzu ein tragfähiges Umsetzungskonzept vorzulegen.



Drucksache 751/13

... (1) Werden Leistungsprüfungen zur Zuchtwertschätzung von Pferden als pferdesportliche Veranstaltungen durchgeführt, dürfen Pferde, die ihren Ursprung im Inland haben oder in einem inländischen Zuchtbuch eingetragen sind, nicht besser gestellt werden als Pferde aus anderen Mitgliedstaaten. Satz 1 gilt nicht für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 751/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Zuchtorganisationen

§ 8a
Besondere Bestimmungen im Bereich der Pferdezucht

Artikel 2
Verordnung zur Aufhebung tierzuchtrechtlicher Vorschriften

§ 1

§ 2

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2615: Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung und Änderung tierzuchtrechtlicher Vorschriften

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 185/13

... ) und deren Büro für gewerblichen Raumtransport erlassen. Er stützt sich für die Beförderung der Besatzung und der Raumfahrgäste auf den Grundsatz der "Einwilligung nach Aufklärung". 28 Folglich gewährleistet diese Regelung die Fahrgastsicherheit nicht.



Drucksache 430/13

... - eingedenk des rechtmäßigen Handels mit bestimmten konventionellen Waffen, des rechtmäßigen Eigentums an ihnen und ihres Gebrauchs für Zwecke der Freizeitgestaltung und für kulturelle, geschichtliche und sportliche Betätigungen, wo dieser Handel, dieses Eigentum und dieser Gebrauch rechtlich zulässig oder geschützt sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 68/13

... 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 4
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 6
Ermächtigung eines Bevollmächtigten

§ 7
Verpflichtungen des Importeurs

§ 8
Verpflichtungen des Vertreibers

§ 9
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten

§ 10
Benennung der Wirtschaftsakteure

§ 11
EU-Konformitätserklärung

§ 12
CE-Kennzeichnung

§ 13
Konformitätsvermutung

§ 14
Bußgeldvorschriften

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage

2. Alternativen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung der Fallzahlen

Kategorie 8:

Kategorie 9:

Kategorie 9b:

Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4 Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Nachhaltig Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalte

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand

2.4 Bewertung


 
 
 


Drucksache 814/13

... a) "für landwirtschaftliche Zwecke gehaltene und reproduzierte Tiere" Tiere, die zur Erzeugung von Lebensmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gehalten und reproduziert werden. Nicht erfasst werden Tiere, die ausschließlich für andere Zwecke, z.B. Forschung, Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, Erhaltung seltener Rassen oder gefährdeter Arten oder Sport- und Kulturereignisse gehalten und reproduziert werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des VORSCHLAGS

1.1. Hintergrund des Vorschlags

1.2. Ziele des Vorschlags

1.3. Rechtsrahmen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der FOLGENABSCHÄTZUNG

2.1. Konsultationsprozess

2.1.1. Konsultationsmethoden und vorrangig angesprochene Sektoren

2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.1.3. Externes Expertenwissen

2.2. Folgenabschätzung12

3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den HAUSHALT

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorläufiges Verbot

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 6
Umsetzung

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 445/1/13

... Gleichstellung der zulässigen Gesamtlängen von Zugmaschinenzügen mit Lkw-Zügen, welche die Ladelängenbegrenzung einhalten. Die verwendbaren Fahrzeugarten und die Zusammenstellung von Zugmaschinenzügen in Verbindung mit den Vorschriften über die zulässigen Längen von Einzelfahrzeugen in § 32 Absatz 3 und den Vorschriften über das Mitführen von Anhängern in § 32a ergeben auch nach der Änderung noch geringere mögliche Ladelängen als bei Lkw-Zügen mit Gesamtlänge 18,00m. Dies benachteiligt insbesondere die land- oder forstwirtschaftlichen Transporte und schafft dort zusätzliches Verkehrsaufkommen.



Drucksache 447/13

... 3. für die Anlagengruppen IV. 1.1 Stahlleitungen PE ummantelt, IV. 1.2 Stahlleitungen kathodisch geschützt und IV. 1.3 Stahlleitungen bitumiert, der Anlage 1, die für den Gastransport mit einem Druck größer als 16 bar ausgelegt sind,



Drucksache 444/13

... - von Anlagen für die Produktion von Rohstoffen und Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Mitteln zum Tätowieren und Bedarfsgegenständen sowie von Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes, einschließlich ihrer Umgebung, Räumlichkeiten, Büros und Einrichtungen sowie des Maschinenparks, - der Umgebung der Produktionsanlagen, der Räumlichkeiten, der Büros, der Einrichtungen und des Maschinenparks und von Transporten,



Drucksache 188/13

... Für den Eintrag von Kunststoffabfällen in die Meere scheinen hauptsächlich folgende Quellen verantwortlich zu sein: Einleitung von Niederschlagswasser, Überläufe der Kanalisation, durch Tourismus bedingte Abfälle, illegale Ablagerung, industrielle Tätigkeiten31, unsachgemäßer Transport, kosmetische Mittel, synthetische Strahlmittel oder aus Kleidung ausgewaschene Polyester- und Acrylfasern32. Kunststoffkügelchen finden sich in den meisten Weltmeeren, auch in nichtindustrialisierten Gebieten wie dem Südwestpazifik33.



Drucksache 437/13 (Beschluss)

... '1a. In § 1 Absatz 1 Nummer 3 und § 2 Nummer 3 werden nach den Wörtern "nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes" die Wörter ", es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt" eingefügt." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 3, § 2 Nummer 3, § 3 Absatz 1 Satz 1 SpielV , Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Nummer 3, § 2 Nummer 3 SpielV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 - neu - SpielV

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 7 Absatz 1 SpielV

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SpielV

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a1 - neu - § 13 Nummer 01 - neu - SpielV

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a2 - neu - 13 Nummer 3 SpielV a3 - neu - 13 Nummer 4 SpielV

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 13 Nummer 5a SpielV

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 13 Nummer 6 Satz 1 SpielV

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Nummer 6 Satz 3 bis 5 - neu - SpielV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV

13. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 SpielV

14. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 12 Absatz 2 SpielV

15. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und b § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2 SpielV Nummer 2 Buchstabe a und b § 19 Absatz 1 Nummer 1 und 1a SpielV


 
 
 


Drucksache 520/13

... (a) EN 16072 "Intelligente Transportsysteme - eSicherheit - Paneuropäische Notruf-Betriebsanforderungen"



Drucksache 688/1/13

... Artikel 165 AEUV stellt im Hinblick auf die "Förderung der europäischen Dimension des Sports" jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage für den Vorschlag dar. Körperliche Aktivität und Bewegung haben in ihrer gesundheitsfördernden Wirkung weit über den Sport hinausreichende Bezüge, was sich auch in den im Anhang vorgeschlagenen Indikatoren widerspiegelt. Die hierüber im Schwerpunkt ins Auge gefassten Zielgruppen sind demnach nicht im organisierten Sport zu finden und wohl auch nicht dafür zu begeistern. Zudem sind in einem Großteil der Mitgliedstaaten und vor allem auch in Deutschland der staatliche Einfluss und die Beteiligungsmöglichkeiten im organisierten Sport zur Implementierung von Aktionsplänen und Programmen nur begrenzt gegeben.



Drucksache 48/13

... Es wurden verschiedene Studien erstellt: In der Studie über saubere Verkehrssysteme ("Clean Transport Systems" - CTS) wurde der mögliche Beitrag alternativer Kraftstoffe zur Verwirklichung des im Weißbuch zum Verkehr formulierten Ziels einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 60 % untersucht. In der CTS-Durchführungsstudie über Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe5 wurden verschiedene Optionen für die Entwicklung einer EU-weiten Infrastruktur für alternative Kraftstoffe bewertet. In der Studie "EU Transport GHG: Routes to 2050"6 wurden insbesondere Fragen der CO



Drucksache 100/13

... "Die Angaben zur Transportleistung müssen von einer Prüfstelle nach § 21 verifiziert worden sein."



Drucksache 757/13

... hat der Besitzer eines Hähnchenmastbetriebes sicherzustellen, dass in den Herden seines Betriebes Proben nach Maßgabe der Nummer 2 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 200/2012 entnommen und transportiert sowie nach Maßgabe der Nummern 3.1 bis 3.4 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 200/2012 behandelt und in einer Untersuchungseinrichtung untersucht werden."



Drucksache 421/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolger für Herrn Staatssekretär a. D. Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff Herrn Staatssekretär Bernd Neuendorf, Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen als Mitglied zu benennen.



Drucksache 347/13

... Aufgabe des Beirats für Aquakultur ist es, politischen Entscheidungsträgern Empfehlungen an die Hand zu geben und sie dabei zu unterstützen, faktengestützte Entscheidungen zu treffen. Die Kommission fördert die aktive Beteiligung aller maßgeblichen Interessenträger: Erzeuger, vorgelagerte Akteure (Futtermittellieferanten, Forschungseinrichtungen, Tierärzte, Ausrüstungslieferanten), nachgelagerte Tätigkeiten (u.a. Ernte, Transport lebender Tiere, Verarbeitung, Ausfuhr, Vertrieb), Verbraucherverbände, nichtstaatliche Umweltorganisationen, Gewerkschaften usw.



Drucksache 55/1/13

... , die dem Transport wassergefährdender Stoffe dienen.



Drucksache 570/1/13

... "8. Ausscheidungen der Tiere, die mittels Transportbändern oder entsprechenden Einrichtungen aufgefangen oder transportiert werden, mindestens täglich aus dem Stall entfernt werden."



Drucksache 728/13 (Beschluss)

... c) geeignete Hilfsmittel zur fachgerechten Lagerung und zum Transport von unterschiedlichen Patientengruppen unter Beachtung der Patienten- und Eigenschonung einzusetzen



Drucksache 325/1/13

... es ist es, Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen. Diesem Grundsatz folgend müssen Biostoffe, deren sich der Arbeitgeber entledigen will, auch am Entstehungsort inaktiviert werden. Durch eine sachgerechte Auftragsentsorgung werden weitere Beschäftigte potentiell gefährdet (Beschäftigte des Transportunternehmens, Hilfskräfte bei Unfällen oder Beschäftigte des Entsorgers bei gegebenenfalls vorliegenden Betriebsstörungen). Diese Personen haben nicht das besondere Fachwissen wie die Beschäftigten, die im Labor oder in einer vergleichbaren Einrichtung sowie in der Versuchstierhaltung tätig sind. Nicht inaktivierte Abfälle sollten nicht unnötigerweise auf Straßen transportiert werden



Drucksache 55/13 (Beschluss)

... , die dem Transport wassergefährdender Stoffe dienen.



Drucksache 559/13

... Um den auf See und durch windstarke Onshore-Standorte im Norden gewonnenen Strom in die Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands transportieren zu können, sind der Ausbau der Netzanbindungen von See an Land und die Schaffung weiterer Übertragungskapazitäten zwingend erforderlich.



Drucksache 665/13 (Beschluss)

... liegt generell ein regelmäßiges und gewöhnliches Sammeln oder Befördern vor. Bei wirtschaftlichen Unternehmen kommt es hingegen auf Umfang und Häufigkeit der abfallbezogenen Tätigkeit an. Dabei verbieten sich zwar in Anbetracht des europarechtlichen Hintergrundes verordnungsrechtliche Regelungen, welche die Anzeigepflicht an die Abfallmenge je Transportvorgang knüpfen. Jedoch kann die pro Kalenderjahr von einem Unternehmen gesammelte oder beförderte Gesamtabfallmenge ein Indiz dafür sein, ob das Sammeln oder Befördern von Abfällen eine gewöhnliche und regelmäßige Tätigkeit des Unternehmens darstellt.



Drucksache 234/13 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat betont, dass die Länder in Ausübung ihrer Gesetzgebungszuständigkeit neben der Kanalisierung unerlaubter Glücksspielangebote alle weiteren gleichrangigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags verfolgen. Hierunter sind neben Suchtprävention, Spieler- und Jugendschutz auch die Abwehr von Folge- und Begleitkriminalität, Manipulationsgefahren sowie Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/13 (Beschluss)




1. Allgemein

2. Zum Glücksspielstaatsvertrag

3. Zur Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen

4. Zur Zuständigkeit der Kartellbehörden im Bereich der Wasserversorgung

5. Zur Forderung nach einer sektorspezifischen Anreiz- Regulierung durch die Bundesnetzagentur

6. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

7. Zur Umsetzung von Compliance-Programmen

8. Zur Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Strafverfolgungsbehörden

9. Zur preisbindenden Wirkung von Preisempfehlungen


 
 
 


Drucksache 668/13

... Die vereinfachte Berichterstattung über Güter und Personen stellt nur aggregierte Angaben dar (beförderte Güter insgesamt nach Art der Güter und beförderte Personen insgesamt). Es fehlen tief gegliederte Aufschlüsselungen wie: Einsteigeland/Einladeland und Aussteigeland/Ausladeland; mit intermodalen Transporteinheiten beförderte Güter nach Beförderungsart und Art der Transporteinheit; beförderte Güter nach Gefahrgutklassen;



Drucksache 109/13

... (3) Schienengüterfernverkehr sind Schienengütertransporte, die über eine Mindestdistanz von 50 Kilometern durchgeführt werden.



Drucksache 31/13

... Eine Vielzahl von Regelungen auf Länderebene bei den Vorschriften im Hinblick auf den Beitritt von Kroatien zur Europäischen Union (Artikel 1 Nummer 3) würde dazu führen, dass bei dem selben Transport durch mehrere Länder dieser Transport in einem Teil der Länder gegen das Kabotageverbot verstoßen würde, während dies in anderen Ländern nicht der Fall wäre.



Drucksache 180/13

... j) das unbefugte Lesen, Kopieren, Ändern oder Löschen von personenbezogenen Daten während der Übermittlung von personenbezogenen Daten an das oder aus dem EES oder während des Transports von Datenträgern zu verhindern, insbesondere durch geeignete Verschlüsselungstechniken (Übertragungskontrolle);



Drucksache 63/13

... Die Konsultationen wurden ergänzt durch eine Anhörung der Interessenträger am 29. Mai 2012 (mit rund 85 Teilnehmern), eine Konferenz am 24. September 2012 (mit rund 420 Teilnehmern) und durch Gespräche mit einzelnen Akteuren, die das ganze Jahr 2012 hindurch stattfanden. Kommissionsbedienstete kamen mit Vertretern der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen, der Vereinigung "European Passenger Transport Operators", der Europäischen Transportarbeiter-Föderation, des Europäischen Fahrgastverbands, der europäischen Schieneninfrastrukturbetreiber (European Rail Infrastructure Managers) und des UITP (Internationaler Verband für das öffentliche Verkehrswesen) zusammen. Besuche und direkte Gespräche mit Interessenträgern wurden in Italien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Polen, Ungarn, Schweden und dem Vereinigten Königreich durchgeführt.



Drucksache 650/13

... und anderen lebensmittelrechtlichen Vorschriften im Rahmen einer Entschließung die Bundesregierung gebeten, sich für die Klärung offener Fragen zu möglichen gesundheitlichen Risiken, die sich aus dem Verzehr von Energydrinks bei gleichzeitiger sportlicher Betätigung und dem Konsum von Alkohol ergeben könnten, einzusetzen. Die Bundesregierung wurde ferner gebeten, die Festlegung eines Warnhinweises für Energydrinks zu veranlassen, sollte ein entsprechendes Risiko wissenschaftlich belegt werden. Hierzu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:



Drucksache 526/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass die Förderung junger Menschen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die bislang im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen (Programmteil Leonardo da Vinci) erfolgte, im künftigen integrierten Unionsprogramm für Bildung, Jugend und Sport "Erasmus+" fortgeführt werden soll, und zwar mit einer deutlich erhöhten finanziellen Ausstattung des Gesamtprogramms. Die von der Kommission vorgenommene Fokussierung des Programms auf die Entwicklung der Berufsbildung und auf die Unterstützung junger Menschen, die die Möglichkeiten des Binnenmarkts voll nutzen wollen, darf aber aus Sicht des Bundesrates nicht dazu führen, dass andere Bildungsbereiche und Programmziele vernachlässigt werden. Neben berufswirksamen Aspekten gehören eine Vielzahl weiterer grundlegender Aspekte wie Völkerverständigung, Entwicklung eines Europäischen Wertebewusstseins, Erwerb sozialer Kompetenzen, Förderung der sprachlichen Vielfalt und des interkulturellen Bewusstseins in der Union zu den Programmzielen.



Drucksache 819/13 (Beschluss)

... ist ein Wachstumssektor mit starken internationalen Verflechtungen. Binnenschiffe sind aus Klimaschutzsicht eine verträgliche Alternative zum Gütertransport mit Lkw. Die Binnenschiffsmotoren setzen allerdings deutlich mehr Partikel und Stickstoffoxide je transportierter Tonne und je zurückgelegtem Kilometer frei als Lkw.



Drucksache 503/1/12

... -Mail-Gesetzes) und absenderbestätigtem Versand (§ 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes) die erforderliche Zuverlässigkeit, um einen Anschein für die Urheberschaft und für die Unverfälschtheit einer De-Mail-Nachricht im Gesetz zu verankern. Mit dem gesetzlichen Anscheinsbeweis wird das Regelungsinstrument gewählt, das auch für die qualifizierte elektronische Signatur im bisherigen Absatz 2 Satz 2 gilt. Auch wenn es sich bei De-Mail um ein Transportmedium, bei der qualifizierten elektronischen Signatur hingegen um ein dokumentenbezogenes Sicherungsmittel handelt, ist im Beweisrecht eine Gleichbehandlung beider Instrumente geboten, weil es sich bei der De-Mail-Nachricht auch um ein elektronisches Dokument im Sinne von § 371 handelt und die Absenderbestätigung dazu führt, dass die Nachricht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Providers versehen wird.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.