[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2885 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sport"


⇒ Schnellwahl ⇒

0049/20
0015/20
0350/20B
0112/20
0278/20
0295/20
0068/20B
0386/20B
0011/20
0375/20
0314/20B
0375/20B
0175/20
0286/20
0280/1/20
0176/20
0008/20
0088/20B
0242/20
0094/20
0224/20
0344/20
0343/20
0359/20
0278/20B
0051/20B
0009/20
0164/20
0037/20
0452/20B
0208/20
0246/20
0068/1/20
0092/20
0160/1/20
0286/20B
0088/1/20
0085/20
0427/1/20
0033/20
0348/20
0157/20
0157/1/20
0268/20
0185/20
0088/20
0306/1/20
0255/20
0278/1/20
0386/20
0051/1/20
0452/1/20
0033/20B
0062/20
0139/20
0259/20
0160/20B
0265/20B
0158/1/20
0033/1/20
0098/20
0098/1/20
0333/20
0106/20B
0157/20B
0280/20B
0350/1/20
0158/20B
0002/20
0106/20
0392/20
0094/20B
0021/20
0239/1/20
0314/1/20
0265/1/20
0552/1/19
0521/19
0481/19
0155/1/19
0637/19
0400/19B
0579/19
0170/19
0399/1/19
0179/19B
0230/19B
0363/1/19
0013/1/19
0544/19B
0453/1/19
0578/1/19
0421/19
0517/19
0248/19
0067/19B
0666/19
0288/19
0651/19
0150/1/19
0425/19
0425/19B
0213/19
0068/1/19
0635/19
0572/19
0158/1/19
0490/19
0068/19B
0490/1/19
0586/19
0541/1/19
0254/1/19
0544/19
0645/19B
0150/19
0207/19
0155/19B
0209/19
0579/19B
0634/19
0067/1/19
0585/19
0579/1/19
0490/19B
0481/19B
0213/19B
0495/19
0621/19B
0346/1/19
0578/19B
0453/19
0168/19
0490/2/19
0308/19
0017/19B
0075/19
0518/19
0137/19B
0013/19B
0557/19
0213/1/19
0399/19B
0346/19B
0591/19B
0127/19
0401/19
0563/1/19
0552/19B
0394/19
0621/19
0399/19
0230/1/19
0231/19
0304/19
0324/19
0645/19
0548/19
0450/19
0363/19B
0584/19
0575/19
0068/19
0150/19B
0578/19
0429/19
0665/19
0453/19B
0066/19
0534/19
0450/19B
0633/19
0501/18
0349/18
0603/18B
0376/4/18
0219/18
0571/18
0372/18B
0347/18
0207/3/18
0430/18B
0423/18
0603/1/18
0054/1/18
0618/18B
0209/1/18
0617/18
0468/18
0153/18B
0037/18B
0618/1/18
0376/18B
0391/18
0209/18B
0234/18B
0551/18B
0556/1/18
0054/3/18
0543/18
0460/18B
0352/18B
0423/18B
0270/18B
0207/1/18
0569/18
0387/18
0252/18
0197/18B
0061/18
0563/18
0198/18
0423/1/18
0152/18
0207/18B
0197/1/18
0153/1/18
0270/1/18
0012/18B
0284/1/18
0066/18
0015/18
0012/1/18
0206/18
0027/18
0234/1/18
0443/18
0173/18
0016/18
0551/18
0560/18B
0055/18
0426/18
0560/1/18
0460/1/18
0058/18
0054/18B
0070/1/18
0309/18
0352/1/18
0214/18
0556/18B
0571/18B
0185/18
0070/18B
0556/18
0222/18
0037/1/18
0430/1/18
0352/18
0667/17
0777/17
0126/1/17
0418/1/17
0441/17B
0757/17
0315/1/17
0182/17B
0061/1/17
0039/17B
0595/17
0441/1/17
0709/17
0711/1/17
0106/17
0121/17
0221/17
0719/17
0206/17
0039/1/17
0108/17
0721/17
0127/1/17
0708/17
0612/17
0412/17
0419/1/17
0189/1/17
0429/17B
0439/17B
0419/17B
0426/1/17
0136/17
0200/17B
0121/2/17
0440/1/17
0385/17
0711/17
0073/1/17
0646/1/17
0004/17
0537/17
0464/17
0106/1/17
0085/1/17
0108/17B
0410/17
0200/17
0182/1/17
0058/17
0125/17
0426/17B
0439/1/17
0675/17
0596/17
0127/17
0419/17
0374/1/17
0604/17
0231/17
0424/1/17
0127/17B
0243/17
0488/17
0726/17
0138/17
0173/17
0428/17
0569/1/17
0184/17
0014/17
0039/17
0061/17B
0233/17B
0121/17B
0713/17
0438/1/17
0013/17
0110/17B
0374/17B
0360/17
0717/17
0417/17B
0696/17
0573/17
0108/1/17
0711/17B
0121/1/17
0416/1/17
0005/17
0315/17B
0233/17
0120/17
0387/17
0725/17
0429/1/17
0411/17
0692/17
0148/16
0735/1/16
0592/16
0812/16
0371/16
0011/16
0409/16
0533/16
0072/16
0302/16
0270/16
0049/16B
0580/16
0769/16
0335/16B
0432/16B
0103/1/16
0797/16B
0235/16
0562/16
0619/16B
0357/16
0803/1/16
0806/1/16
0118/16
0540/16
0535/1/16
0121/16
0332/16
0502/16
0236/1/16
0604/16
0655/16B
0783/16B
0236/16B
0459/16
0271/16
0803/16B
0126/1/16
0239/16B
0783/1/16
0125/16
0541/16B
0747/1/16
0746/16
0294/1/16
0168/16
0648/16
0244/16
0432/16
0618/16
0542/16
0678/16
0620/16B
0126/16
0298/16
0194/16
0038/16B
0396/16
0481/16
0239/1/16
0021/16
0358/16
0103/16
0294/16B
0303/16
0432/1/16
0356/16
0721/16
0126/16B
0079/16
0169/16B
0604/16B
0521/16
0049/1/16
0258/16
0038/1/16
0235/16B
0239/16
0154/16
0287/16
0604/1/16
0078/16B
0546/16
0748/16
0797/1/16
0310/16B
0738/1/16
0138/16
0806/16B
0435/16
0063/16
0290/16B
0747/16B
0078/16
0746/16B
0433/16
0768/16
0030/16
0787/16B
0358/16B
0389/16
0254/1/16
0215/16B
0498/16
0651/1/16
0541/1/16
0506/16
0540/16B
0169/16
0398/16
0127/16
0164/16
0281/16
0166/16
0338/16B
0205/16
0124/16
0467/16
0415/16
0620/1/16
0188/16
0029/16
0655/1/16
0787/1/16
0542/16B
0168/16B
0338/16
0542/1/16
0103/16B
0290/1/16
0114/16
0335/16
0289/16
0550/16
0650/16
0310/16
0335/1/16
0201/16
0052/16
0126/1/15
0055/15B
0211/15
0300/15B
0362/15B
0599/1/15
0317/15B
0414/15
0036/15
0317/15
0126/15B
0373/15
0184/15
0120/15B
0446/15
0432/15B
0129/15B
0129/1/15
0510/1/15
0020/15
0416/15
0024/15
0353/15B
0005/15
0439/1/15
0340/15
0367/1/15
0556/15
0510/15B
0337/15B
0057/15
0329/15B
0110/15
0362/1/15
0440/15B
0337/1/15
0619/15
0509/15
0119/15
0283/15
0311/15B
0127/15B
0354/15B
0559/1/15
0212/15B
0252/15
0096/15
0063/15
0559/15
0500/15
0144/15
0465/15
0312/15
0556/15B
0056/15
0540/15
0441/15B
0046/15
0439/15B
0447/15
0499/15
0594/15
0127/1/15
0329/1/15
0441/1/15
0440/1/15
0456/15
0199/15
0096/15B
0071/15
0432/15
0034/15
0055/1/15
0123/14B
0102/14B
0191/1/14
0653/14B
0641/14B
0435/1/14
0458/1/14
0607/1/14
0424/14B
0009/14
0432/14
0088/14B
0236/14
0445/14
0131/14
0218/14B
0413/1/14
0077/14B
0337/14
0618/14
0198/1/14
0236/14B
0088/1/14
0541/14
0393/1/14
0033/14
0120/1/14
0303/14
0163/14
0543/1/14
0580/14
0203/14
0424/14
0445/1/14
0308/14
0204/14B
0406/14
0318/14
0293/1/14
0653/14
0102/1/14
0191/8/14
0653/1/14
0458/14B
0204/1/14
0534/14
0607/14B
0042/1/14
0218/14
0199/1/14
0270/14
0378/14
0445/14B
0319/14X
0313/1/14
0647/14
0236/1/14
0033/1/14
0543/14B
0198/14B
0238/14
0042/14B
0033/14B
0604/14
0084/14
0198/14
0004/14
0283/14
0422/1/14
0313/14B
0509/14
0400/14
0400/14B
0199/14
0393/14B
0016/14
0435/14B
0244/14
0429/1/14
0233/14
0072/14
0445/2/14
0429/14
0400/1/14
0199/14B
0608/14
0413/14B
0429/14B
0543/14
0120/14B
0244/1/14
0303/14B
0730/1/13
0296/1/13
0333/13
0437/1/13
0556/13
0207/13
0263/13
0193/13
0764/13
0171/1/13
0687/13B
0113/13
0737/13
0150/13
0325/13B
0286/13B
0113/1/13
0442/1/13
0689/1/13
0212/13
0087/13
0032/13
0445/13B
0110/13
0581/1/13
0778/1/13
0266/13B
0683/13
0190/13B
0556/13B
0324/1/13
0141/13B
0023/13
0516/13
0286/1/13
0308/13
0058/13
0479/13
0368/13
0175/13
0665/1/13
0682/13
0199/1/13
0182/13
0183/13
0307/13
0581/13B
0038/13
0728/1/13
0318/13
0687/13
0059/13
0804/13B
0807/13B
0800/1/13
0730/13B
0120/1/13
0017/13
0325/13
0147/13
0814/1/13
0199/13B
0326/13
0022/13
0321/13
0814/13B
0688/13B
0230/13
0004/1/13
0141/1/13
0141/13
0492/13
0234/1/13
0190/13
0120/13
0296/13B
0515/13
0062/13
0526/1/13
0247/13
0689/13B
0158/13
0807/1/13
0060/13
0561/1/13
0636/13
0120/13B
0348/13
0819/1/13
0066/13
0778/13B
0804/1/13
0324/13B
0751/13
0185/13
0430/13
0068/13
0814/13
0445/1/13
0447/13
0444/13
0188/13
0437/13B
0520/13
0688/1/13
0048/13
0100/13
0757/13
0421/13B
0347/13
0055/1/13
0570/1/13
0728/13B
0325/1/13
0055/13B
0559/13
0665/13B
0234/13B
0668/13
0109/13
0031/13
0180/13
0063/13
0650/13
0526/13B
0819/13B
0503/1/12
0040/12B
0752/12B
0091/12
0414/1/12
0376/12
0399/12
0752/12
0472/12B
0218/1/12
0672/12
0632/12
0363/12
0312/12B
0185/1/12
0262/12
0579/12
0046/12
0631/12B
0379/12B
0440/12
0675/12
0315/12
0819/2/12
0277/12
0745/12B
0676/12
0557/12
0802/12
0458/1/12
0170/12
0413/12
0108/12B
0517/1/12
0508/12
0472/1/12
0024/1/12
0761/1/12
0725/12
0086/1/12
0535/1/12
0420/12B
0520/12
0818/12B
0414/12B
0470/12
0420/12
0371/1/12
0581/1/12
0031/12
0819/12B
0295/12
0557/12B
0767/1/12
0476/12
0687/12
0819/1/12
0683/12
0688/12
0478/12
0224/12
0548/12
0040/12
0651/12
0663/12
0016/12
0618/12
0806/12B
0190/12
0808/12
0181/12
0575/12
0434/12
0300/12
0389/1/12
0300/1/12
0486/12
0313/12
0806/1/12
0367/12
0454/12
0581/12B
0573/12
0525/1/12
0559/2/12
0147/12
0603/1/12
0157/12
0371/12B
0603/12
0157/12B
0263/1/12
0159/12
0615/12
0253/12
0761/12B
0246/12B
0661/12
0218/12B
0397/12
0300/12B
0085/12
0389/12B
0185/12B
0740/12
0376/12B
0767/12B
0806/12
0264/12
0032/1/12
0458/12B
0310/12
0263/12
0074/12
0379/12
0731/12
0312/1/12
0631/12
0721/12
0503/12B
0818/1/12
0610/12
0820/12
0672/1/12
0108/12
0246/1/12
0487/12
0717/12
0466/12
0292/12
0517/12B
0021/12
0265/12
0371/12
0557/1/12
0624/12
0428/12X
0024/12B
0817/1/12
0396/12
0608/1/12
0608/12
0136/12
0397/1/12
0577/12
0535/12
0459/1/12
0745/1/12
0156/12
0746/12
0603/12B
0263/12B
0809/12
0672/12B
0040/1/12
0086/12B
0761/12
0549/12
0681/12
0608/12B
0819/12
0599/12
0128/11
0409/11
0854/4/11
0513/11B
0165/11
0314/11B
0072/11
0052/11
0342/11
0343/11B
0505/2/11
0325/11
0861/1/11
0377/11
0407/11
0783/11
0317/11B
0520/1/11
0513/11
0214/8/11
0854/11
0390/11
0713/11
0858/11
0836/11
0035/11
0710/11
0079/11B
0214/7/11
0314/1/11
0378/11
0513/1/11
0653/1/11
0176/1/11
0713/11B
0565/1/11
0767/1/11
0368/11
0314/11
0214/11
0597/11
0079/1/11
0761/11B
0524/1/11
0027/11B
0255/11
0576/11
0179/1/11
0228/11
0230/11
0103/11
0740/11
0583/11
0706/1/11
0179/11B
0767/11B
0487/11B
0090/11
0528/11
0214/11B
0620/11
0370/11
0079/11
0653/11B
0831/1/11
0258/11
0150/2/11
0817/11
0571/11
0624/11
0395/11
0761/11
0487/4/11
0628/11
0834/1/11
0121/11
0767/2/11
0713/1/11
0214/2/11
0650/11
0344/11
0512/11B
0650/2/11
0214/9/11
0844/11
0056/11
0809/11
0626/11
0216/11
0216/11X
0041/11
0111/11
0237/11
0070/11
0574/11
0555/11
0058/11
0806/11B
0861/11B
0214/1/11
0214/3/11
0043/11
0150/11B
0639/11
0067/11
0487/1/11
0831/11B
0533/1/11
0264/11
0539/11B
0088/11
0625/11
0036/11
0142/11
0317/1/11
0399/11B
0089/11
0123/11
0720/11
0578/1/11
0343/1/11
0854/1/11
0834/11B
0761/1/11
0833/11
0806/1/11
0367/11
0054/11
0103/1/11
0214/5/11
0232/11
0259/11
0256/11
0340/1/11
0831/11
0662/11
0214/4/11
0179/11
0341/11B
0228/1/11
0505/11B
0636/11
0565/11B
0068/11
0360/11
0323/11B
0512/1/11
0362/11
0045/11
0228/11B
0062/11
0041/11B
0655/11
0214/6/11
0821/11
0029/1/11
0487/2/11
0197/11
0231/11
0849/11B
0347/11
0590/11
0342/1/11
0027/11
0733/11
0323/1/11
0597/11B
0127/11
0685/1/11
0706/11B
0487/3/11
0825/11
0315/11
0037/11
0073/11
0607/11
0331/2/11
0176/11
0597/1/11
0190/11
0216/11B
0874/11
0340/11B
0378/11B
0349/11
0323/11
0773/11
0565/11
0462/11
0305/11
0505/1/11
0660/11
0520/11B
0524/11B
0849/1/11
0379/11
0176/11B
0661/10
0879/10
0507/10
0616/10
0466/1/10
0170/10
0680/3/10
0178/10
0810/10
0775/10
0323/10
0244/10
0205/10
0175/10
0580/1/10
0701/10B
0857/10
0080/10
0796/10
0289/1/10
0031/10B
0161/10
0874/10
0443/10B
0536/10
0716/10
0506/10
0104/10
0821/10
0792/10
0737/10
0069/10B
0551/10
0738/10
0454/10
0857/1/10
0188/1/10
0774/10
0259/10B
0188/10B
0034/10
0701/10
0312/10
0035/10
0661/2/10
0168/10
0152/10
0845/10B
0679/10
0490/10B
0660/10B
0289/10
0438/10
0487/1/10
0461/10
0483/10
0188/10
0454/10B
0575/10
0016/10
0267/1/10
0315/10
0459/1/10
0278/10
0016/2/10
0845/1/10
0329/10
0599/1/10
0879/10B
0694/10
0493/10
0444/10
0732/10
0873/10
0698/10
0286/10B
0616/1/10
0262/10
0504/10
0231/10
0100/10
0169/10
0466/10B
0260/10
0235/10
0675/1/10
0580/10B
0861/10
0612/10
0850/10
0052/10
0443/1/10
0312/10B
0155/10
0243/10
0335/10
0675/10
0857/10B
0725/10
0487/10B
0454/1/10
0849/10
0289/10B
0771/10
0443/10
0016/1/10
0822/10
0267/10B
0247/10B
0693/10
0286/1/10
0660/1/10
0154/10
0802/10
0312/1/10
0281/10
0118/10
0031/1/10
0230/10
0561/10
0740/10
0530/10
0821/1/10
0144/10
0773/10
0305/10
0532/3/10
0824/10
0701/1/10
0868/10
0772/10
0258/10
0616/10B
0421/10
0075/10
0849/1/10
0773/10B
0490/1/10
0599/10B
0675/10B
0031/10
0018/10
0001/2/10
0084/10
0182/10
0158/10B
0813/10
0303/10
0422/10
0773/1/10
0247/10
0117/10
0158/10
0259/2/10
0789/2/10
0428/10
0497/10
0016/10B
0158/1/10
0812/10
0645/1/10
0459/10B
0661/1/10
0057/10
0805/10
0219/10
0747/10
0545/10
0282/1/09
0088/09B
0273/09
0614/09B
0070/09B
0291/09
0577/09B
0868/09
0221/09
0070/09
0282/3/09
0825/1/09
0730/09
0479/09
0559/09B
0712/1/09
0280/1/09
0068/1/09
0107/09
0391/2/09
0756/09
0280/09
0228/09
0866/09
0024/1/09
0216/09
0432/09
0805/09
0815/09
0274/09
0756/1/09
0094/09
0225/09
0281/1/09
0274/09B
0786/09
0259/09
0173/09
0665/1/09
0672/09
0399/1/09
0281/09B
0712/09B
0577/09
0280/09B
0173/1/09
0846/09
0348/09
0202/1/09
0431/09
0282/09
0828/09
0019/09
0603/09B
0087/09
0311/09
0530/09B
0068/09B
0100/09
0558/09
0190/09
0656/09
0399/09
0282/4/09
0192/09
0664/09
0381/09
0339/09
0665/09
0278/09A
0018/09
0756/09B
0226/09
0174/09
0049/09
0616/09
0577/2/09
0613/09
0068/09
0088/1/09
0035/09
0249/09
0295/09
0274/1/09
0819/09
0825/09B
0566/2/09
0402/09
0620/09B
0386/09
0281/09
0119/09B
0296/1/09
0286/09
0338/09
0074/09
0402/09B
0528/09B
0153/1/09
0603/09
0007/09
0817/09
0688/09
0282/2/09
0171/6/09
0282/5/09
0624/1/09
0816/09
0282/09B
0391/09
0912/09
0202/09B
0391/1/09
0154/09
0024/09
0530/09
0434/09
0781/09
0559/09
0164/09
0130/09
0009/09
0322/09
0620/09
0551/09
0341/1/09
0773/09
0258/09
0665/09B
0137/09
0528/09
0758/09
0387/09
0058/09
0278/09
0280/09A
0702/09
0024/09B
0088/09
0391/09B
0889/09
0184/09
0099/09
0163/09
0530/1/09
0081/09
0603/1/09
0781/09B
0490/09
0189/09
0522/09
0825/09
0577/1/09
0214/09
0202/09
0727/09
0119/2/09
0023/09
0155/09
0048/09
0548/09
0614/09
0566/09B
0399/09B
0786/1/09
0735/09
0786/09B
0402/1/09
0087/1/09
0173/09B
0528/1/09
0070/1/09
0620/1/09
0165/09
0806/09
0491/09
0473/09
0103/09
0187/09
0359/09
0294/09
0781/1/09
0402/08B
0499/08
0563/08
0763/08
0123/08
0348/1/08
0174/08
0389/08
0525/08
0853/08B
0348/08
0361/08
0022/08
0029/08
0226/08
0688/08
0780/08
0400/08
0487/08
0183/08
0551/08
0766/5/08
0294/1/08
0960/08
0340/08
0010/3/08
0692/08
0648/08B
0917/08
0039/08B
0433/08
0096/08B
0379/08
0780/08B
0684/08
0828/08
0499/08B
0556/08
0129/08B
0148/08
0596/08
0385/08
0012/08
0361/1/08
0766/1/08
0401/08
0196/08
0766/08
0104/08
0185/08
0765/08
0951/08
0668/08
0019/08
0963/1/08
0133/08
0668/2/08
0185/1/08
0964/08B
0185/08B
0618/1/08
0145/08
0873/1/08
0476/08
0520/08
0710/08
0538/3/08
0914/08
0140/08
0514/08
0209/08
0668/08B
0485/08
0462/08
0058/08
0855/08
0010/08A
0625/08
0007/1/08
0137/08
0766/4/08
0334/08
0294/08B
0168/08
0687/08
0567/08
0353/08
0399/08
0559/1/08
0606/1/08
0568/1/08
0084/08
0999/08
0378/08
0096/2/08
0648/08
0716/08
0760/08
0294/08
0527/08B
0933/08
0024/08B
0037/08
0160/08B
0906/08
0402/08
0559/08
0820/08
0753/08B
0458/08
0559/3/08
0134/1/08
0655/08
0428/08B
0964/1/08
0924/08
0166/08
0486/08
0963/08
0433/08B
0566/1/08
0032/08
0880/08
0681/08
0106/08
0021/08
0134/08B
0833/08
0952/08
0433/1/08
0668/1/08
0402/1/08
0030/08
0753/1/08
0808/08
0104/1/08
0398/08
0466/08
0193/08
0036/08
0265/08
0882/08
0176/08
0591/08
0527/08
0550/1/08
0492/08
0883/08
0588/08
0260/08
0129/08
0428/08
0753/08
0116/1/08
0766/08B
0498/08
0550/08B
0452/08
0993/08
0403/08
0339/08
0566/08B
0023/08
0263/08
0538/2/08
0544/08
0980/08
0229/08
0007/08B
0349/1/08
0048/08
0279/08
0298/08
0827/08
0831/08
0233/08
0065/08
0800/08
0437/08
0773/08
0873/08B
0017/08
0580/08
0964/08
0832/08
0505/1/08
0384/08
0915/08
0160/08
0532/08
0230/08
0372/08
0024/1/08
0160/1/08
0029/08B
0963/08B
0105/08
0349/08
0692/08B
0575/1/08
0819/08
0853/08
0840/08
0301/08
0302/08
0526/08
0630/08
0913/08
0024/08
0104/08B
0172/08B
0606/08B
0172/08
0814/08
0082/08
0568/08B
0873/08
0795/08
0692/1/08
0138/08
0129/1/08
0172/1/08
0766/2/08
0039/08
0505/08B
0713/08
0520/1/08
0396/08
0361/08B
0016/08
0399/08B
0879/08
0499/1/08
0374/08
0112/08
0020/08
0253/08
0010/1/08
0853/1/08
0567/1/08
0766/3/08
0348/08B
0482/08
0627/08
0568/08
0938/07
0269/07
0426/07
0702/07
0434/07
0844/1/07
0434/07B
0831/07
0923/07
0106/1/07
0952/07
0277/07
0731/07B
0222/07
0838/07
0223/1/07
0210/07
0715/07
0574/1/07
0574/07B
0598/07
0938/1/07
0235/07
0433/07
0159/07
0558/07
0276/07
0076/07
0718/07
0674/07
0082/07
0129/07B
0223/07
0544/07B
0896/07
0059/07B
0272/07B
0223/2/07
0378/07
0446/07
0731/07
0026/07B
0789/07
0026/1/07
0547/07
0692/07
0752/07
0106/07B
0675/07
0810/07
0641/07
0040/07
0373/07
0127/07
0320/1/07
0682/1/07
0797/1/07
0027/07B
0838/07B
0914/07
0008/1/07
0734/07
0643/07B
0146/07
0777/07
0667/07
0666/07
0601/07
0040/07B
0533/07
0069/07
0823/07
0544/8/07
0844/07B
0230/07
0918/07
0681/07
0320/07B
0075/07
0065/1/07
0824/07
0489/1/07
0196/07
0800/07
0574/07
0165/07
0844/07
0938/07B
0589/07
0065/07B
0775/07
0461/07
0747/1/07
0504/07
0512/07
0196/07B
0227/07
0263/07
0678/07
0113/07
0057/07
0223/07B
0604/1/07
0223/5/07
0492/07
0776/07
0764/07B
0474/07
0412/07
0040/1/07
0719/07
0225/07
0117/1/07
0546/07
0008/07B
0307/07
0361/07
0204/07
0736/07
0196/1/07
0068/07
0567/1/07
0385/07
0473/07B
0589/1/07
0579/1/07
0583/07
0251/07
0889/07
0429/07
0064/07
0358/07
0277/1/07
0026/07
0129/1/07
0055/07
0864/1/07
0272/07
0473/1/07
0223/4/07
0931/07
0129/07
0419/07
0788/07
0888/07
0108/07
0197/07
0085/07
0860/07
0915/07
0796/2/07
0489/07B
0797/07
0135/07
0816/07
0932/07
0474/1/07
0612/07
0929/07
0511/07
0059/1/07
0241/07
0355/1/07
0800/1/07
0535/07B
0275/1/07
0778/07
0055/07B
0298/07
0124/07
0272/1/07
0838/2/07
0797/07B
0063/07
0355/07B
0023/07
0701/07
0535/1/07
0408/07
0489/07
0682/07
0677/07
0640/07
0826/07
0544/7/07
0823/07B
0643/07
0906/07
0403/07
0136/07
0572/2/07
0604/07
0538/07
0329/07
0282/07
0939/07
0722/07
0380/07
0838/1/07
0059/07
0580/07B
0679/07
0800/07B
0417/07
0117/07B
0469/07
0383/07B
0065/07
0080/07
0764/07
0081/07
0681/1/07
0383/07
0166/07
0229/07
0728/07
0223/3/07
0665/07
0383/1/07
0837/07
0275/07
0673/07
0022/07
0681/07B
0682/07B
0604/07B
0568/07
0460/07
0823/1/07
0179/07
0567/07B
0864/07B
0027/1/07
0295/07
0579/07
0277/07B
0420/07
0563/07
0214/07
0021/07
0580/07
0924/07
0233/07
0016/07
0365/06
0612/06
0265/06B
0364/1/06
0659/06
0414/06
0038/06
0658/06
0247/06
0314/06
0391/06
0366/06
0938/06
0505/06
0101/06B
0081/15/06
0330/06
0096/06
0329/06
0678/1/06
0308/06
0073/06B
0569/06
0259/06
0206/06
0054/06
0198/06
0642/06
0175/1/06
0460/06
0510/06
0175/06B
0484/06
0930/06
0364/06B
0072/06
0460/06B
0936/06
0553/06B
0004/06
0672/06
0701/06
0880/06
0917/06
0636/06
0002/06B
0764/06
0863/06
0054/1/06
0427/1/06
0744/06B
0293/06
0330/06B
0002/06
0754/1/06
0285/1/06
0884/06
0427/06B
0901/06
0078/1/06
0744/06
0795/06
0078/06B
0723/06
0868/06
0285/06
0365/1/06
0162/1/06
0206/1/06
0678/06
0361/06
0029/06
0563/1/06
0474/06
0054/06B
0688/06
0505/06B
0033/06
0162/06
0507/06
0936/1/06
0883/06
0830/06
0005/06
0788/06
0119/06
0017/06
0171/06
0261/06
0006/06
0073/06
0260/06
0509/06
0081/06
0131/06
0668/06
0804/06
0909/1/06
0101/1/06
0285/06B
0570/06
0947/06
0931/06
0403/06B
0910/06
0081/3/06
0081/18/06
0791/06
0680/06
0709/06B
0128/06
0364/06
0201/06
0801/06
0155/06
0600/06
0104/06
0257/06
0101/06
0909/06
0206/06B
0130/06
0330/1/06
0944/06
0265/1/06
0178/06
0205/06
0040/06
0084/06
0528/06B
0081/9/06
0623/06
0473/06
0365/06B
0011/06
0744/1/06
0081/16/06
0884/06B
0936/2/06
0936/06B
0398/06
0038/06B
0081/17/06
0207/06
0365/2/06
0081/10/06
0398/06B
0553/1/06
0302/06
0486/06
0141/06
0462/06
0176/06
0020/06
0403/06
0587/06
0162/06B
0751/1/06
0629/06
0175/06
0724/06
0563/06B
0398/1/06
0143/06
0754/06B
0635/06
0745/06
0678/06B
0362/06
0589/06
0782/06
0755/06
0211/06
0528/1/06
0696/06
0358/06
0075/06
0306/06
0485/06
0527/06
0705/06
0303/06
0073/1/06
0265/06
0948/05
0606/05
0240/05
0655/05
0097/05B
0431/05
0166/05
0229/05B
0312/05B
0015/1/05
0552/05B
0626/05
0933/05
0298/1/05
0870/05
0730/05
0672/05B
0912/05
0323/05B
0293/05
0790/05
0466/05
0412/05
0424/05
0582/05
0807/05
0194/05
0252/05
0251/05
0094/05
0849/05
0540/05
0710/05
0829/05
0184/05
0329/05B
0247/1/05
0672/1/05
0250/05
0248/05
0331/05
0778/05B
0471/05
0478/05
0285/05
0089/05B
0097/1/05
0313/05
0286/1/05
0078/05
0763/05
0290/05
0897/05
0009/05
0667/05
0091/05B
0780/05
0479/05B
0706/05
0275/1/05
0053/05
0312/05
0932/05
0246/05
0711/1/05
0464/05
0778/05
0232/05
0947/05
0432/05
0202/05
0045/05B
0923/05
0013/05
0227/05
0086/05B
0252/05B
0872/05
0011/05
0732/05
0091/1/05
0331/1/05
0912/1/05
0911/05
0853/05B
0286/05B
0479/2/05
0247/05
0249/05
0401/05
0773/05
0241/05
0721/05
0711/05
0252/1/05
0086/1/05
0748/05
0163/1/05
0912/05B
0229/1/05
0078/05B
0873/05
0208/05
0555/05
0392/05
0640/05
0318/05
0946/05
0642/05
0761/05
0045/05
0245/05
0010/05
0711/05B
0089/05
0262/05
0089/1/05
0323/05
0245/05B
0110/05
0298/05
0035/05
0395/05
0588/05
0275/05B
0541/05B
0473/1/05
0352/05
0015/05
0202/05B
0287/05
0102/05
0246/1/05
0449/05
0766/05
0132/1/05
0015/05B
0788/05
0363/05
0332/05
0789/1/05
0769/05
0724/05
0917/05
0894/05
0225/05
0552/1/05
0819/1/05
0492/05
0687/05
0479/1/05
0312/1/05
0498/05
0914/05
0361/05B
0817/05
0758/05
0726/05
0132/05B
0591/05
0924/05
0197/05
0336/05
0097/05
0166/05B
0636/05
0853/05
0898/05
0541/1/05
0473/05
0173/05
0622/05
0087/05
0012/05
0323/1/05
0694/05
0423/05
0853/1/05
0183/05
0132/05
0473/05B
0541/05
0660/05
0229/05
0219/05
0078/1/05
0883/05
0329/1/05
0246/05B
0703/05
0331/05B
0654/05
0715/05
0237/05
0008/05
0399/05
0910/05
0809/05
0846/05
0672/05
0524/05
0942/05
0293/05B
0348/05
0275/05
0247/05B
0095/05
0202/1/05
0824/05
0361/05
0607/05
0764/05
0269/04
0566/1/04
0569/04
0980/04
0753/04B
0802/1/04
0525/04
0666/04B
0952/04
0727/1/04
0681/04
0919/04
0413/04B
0566/04B
0551/04B
0683/3/04
0166/04
0596/04
0666/2/04
0336/04
0664/2/04
0983/04
0919/3/04
0610/04
0417/04B
0802/04B
0331/04B
0903/04
0985/04
0576/04
0720/04
0890/1/04
0304/04B
0782/04
0891/04
0889/2/04
0280/04
0408/04
0753/1/04
0280/1/04
0688/1/04
0919/2/04
0280/04B
0184/04
1009/04
0450/04
0688/04B
0681/04B
0571/04
0734/04
0681/1/04
0429/04
0380/04
0128/04B
0904/04
0705/04B
0939/04
0301/04
0525/04B
0688/04
0269/2/04
0891/1/04
0664/04
0890/04B
0891/04B
0995/04
0105/04
0707/4/04
0955/04
0525/1/04
0940/04B
0664/04B
0429/04B
0889/1/04
1011/04
0808/04
0940/04
0985/1/04
0889/04B
0709/04
0417/1/04
0613/04
0441/04
0707/2/04
0707/04
0667/04
0889/04
0591/04
0915/04
0184/04B
0021/04B
0269/04B
0847/03
0244/03
0049/03
0490/03B
0450/03
0595/03
0504/03
0325/03B
0661/03B
0831/03
0485/1/03
0715/03
0595/2/03
0762/03
0595/03B
0485/03B
Drucksache 98/20

... Zu 28: Eine schlagspezifische Einhaltung von maximal 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr Zufuhr führt dazu, dass auf Betriebsebene kein Ausgleich mehr zwischen Mais, Grünland und Feldgras mit höheren N-Gaben und Getreide und Raps mit geringeren N-Gaben stattfinden darf. In Regionen innerhalb der belasteten Gebiete mit 170 kg N/ha/a aus Wirtschaftsdüngern oder mehr liegt der Anteil von Getreide und Raps bei ca. 30 % der LF. Bei einer maximalen N-Menge aus Wirtschaftsdüngern von 100 kg N/ha ergeben sich regional 150 kg maximale N-Zufuhr statt 170 kg N/ha. Die betroffene, zu exportierende Wirtschaftsdüngermenge berechnet sich aus dieser Differenz, der damit verbundenen Güllemenge und dem geschätzten, betroffenen Flächenumfang. Die Begrenzung der Ausbringungsmöglichkeiten führt zu erhöhten Wirtschaftsdünger-Exporten in andere Regionen. Es wird angenommen, dass Mehrkosten für weitere Transporte von 5 € pro m3 entstehen. Dieser Kostenansatz wurde aus den Kostenberechnungen zur DüV 2017 herangezogen.



Drucksache 98/1/20

... i) Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Transporte von Wirtschaftsdüngern muss in der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern der Schwellenwert für Dokumentationspflichten deutlich unter die bisher vorgeschriebenen 200 t Frischmasse gesenkt werden. Die Meldefristen sind unmittelbar an die Lieferung zu binden. Weiterhin sollten bundesweite Regelungen zu Genehmigungspflichten geprüft werden.



Drucksache 333/20

... Prüfungen sind mehrere Vorgänge erforderlich, wie etwa die Herstellung, der Transport und die Lagerung der Prüfpräparate, ihre Verpackung und Etikettierung, ihre Verabreichung an die Prüfungsteilnehmer und deren anschließende Überwachung sowie die Entsorgung von Abfällen und nicht verwendeten Prüfpräparaten. Wenn das Prüfpräparat GVO enthält oder daraus besteht, können diese Vorgänge unter die Richtlinie



Drucksache 106/20 (Beschluss)

... gegenüber "jedermann" konkretisiert wird. Zudem sind im Kontext der Legitimation einer entsprechenden Rechtspflicht Belange des grundrechtlich geschützten Postgeheimnisses und der Berufsfreiheit einzustellen. Insoweit ist für die besondere Inpflichtnahme in der hier interessierenden Hinsicht ein rechtlich beachtlicher Zusammenhang zu berücksichtigen. Postdienstleister nehmen in Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Interessen besondere Freiheiten für sich in Anspruch. Diese weisen zugleich spezifische Gefahren, hier des Handels über sogenannte Internet-Plattformen mit inkriminierten Gütern, auf. Als Kehrseite dieser besonderen Ausübung unternehmerischer Freiheit sind, unter Rückgriff auf den Gedanken der bedingten Gestattung einer qualifiziert riskanten (Transport-)Tätigkeit (vgl. dazu etwa MünchKommStGB-Freund, § 13, Rn. 141 mwN), auch besondere Rechtspflichten zur Abwendung jener spezifischen Gefahren legitimierbar.



Drucksache 157/20 (Beschluss)

... einschließlich Untersuchungen zur Prüfung des Reinigungs- und Desinfektionserfolgs insbesondere von Arbeitsflächen, Rohrleitungssystemen oder Transportbehältnissen, die mit verzehrfertigen Lebensmitteln nach Artikel 2 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 280/20 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission, die Tierschutzvorschriften, einschließlich derjenigen für den Transport und die Schlachtung von Tieren, zu überarbeiten, um ein höheres Tierschutzniveau sicherzustellen. Er sieht allerdings mit Sorge, dass die Bewertung und Überarbeitung des Tierschutzrechts erst für das vierte Quartal 2023 geplant ist. Daher bittet er die Bundesregierung, sich - insbesondere im Rahmen der gegenwärtigen EU-Ratspräsidentschaft - für eine zeitnahe Erhöhung der europäischen Tierwohlstandards einzusetzen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.



Drucksache 350/1/20

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme als Beauftragte des Bundesrates für die Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) eine Vertreterin des LandesBaden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Ministerialrätin Suzan Bacher).



Drucksache 158/20 (Beschluss)

... Nach § 1 der ErMiV sind lediglich Mulch, Grünschnitt, Mahdgut und diasporenhaltiger Boden von der Verordnung ausgenommen. Um die Verfügbarkeit von Regiosaatgut zu erhöhen, ist es von grundliegender Bedeutung, dass auch frisches Druschgut unter die Ausnahmen fällt. Bei Transporten von mehr als 30 km kann sich das Mahdgut in einer Weise erhitzen, dass die Samen in ihrer Keimfähigkeit beeinträchtig werden. Daher ist die Möglichkeit der Verwendung von frischem Druschgut elementar für eine direkte Saatgutübertragung von Spenderflächen auf weiter entfernt liegende Empfängerflächen.



Drucksache 2/20

... (1) Inhaltliche Grundlagen für eine Systemprüfung nach § 95b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind die Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch für das jeweilige Fachverfahren, der Beitragsverfahrensverordnung, der Entgeltbescheinigungsverordnung und dieser Verordnung in der jeweils geltenden Fassung. Ein Programm oder eine Ausfüllhilfe muss alle für das Basismodul vorgeschriebenen Fachverfahren enthalten. Voraussetzung für die Prüfung eines Zusatzmoduls ist, dass das entsprechende Programm oder die Ausfüllhilfe ein geprüftes Basismodul enthält. Ausnahmen können in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 22 festgelegt werden. Kommunikationsmodule sind darauf zu prüfen, dass sie die Anforderungen der Verschlüsselung sowohl der enthaltenen Datensätze als auch der äußeren Transportdatensätze gewährleisten und einen Zugriff oder eine Veränderung während der Übermittlung vom Absender zum Empfänger nicht möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 18o
Verarbeitung der Unternehmernummer

§ 85
Genehmigungs- und anzeigepflichtige Vermögensanlagen.

§ 95a
Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

§ 95b
Systemprüfung

§ 95c
Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern

§ 106a
Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

§ 123
Übergangsregelung zur Struktur der Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 31a
Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 281
Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungsermächtigung

§ 313a
Bescheinigungsverfahren

§ 450
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 194a
Modellprojekt zur Durchführung von Online-Wahlen bei den Krankenkassen

§ 194b
Durchführung der Stimmabgabe per Online-Wahl

§ 194c
Verordnungsermächtigung

§ 194d
Evaluierung

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 85
Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst

§ 90
Neufestsetzung nach Altersstufen

§ 91
Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung

§ 136a
Unternehmernummer

§ 218b
Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten

§ 218f
Evaluation

§ 224
Umstellung der Mitgliedsnummer auf die Unternehmernummer

Artikel 8
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Internationale Organisationen

§ 3
Beschäftigungszeiten

§ 4
Zusammenrechnung von Zeiten und Feststellung der Leistungshöhe

§ 5
Übergangsvorschriften

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 60
Datenverarbeitung in der landwirtschaftlichen Alterskasse

Artikel 14
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 65
Übergangsregelung

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 5
Dienstherrnfähigkeit, Dienstrecht

Artikel 16
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Artikel 17
Änderung des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes

Artikel 18
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

§ 26a
Aktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen

Artikel 21
Änderung der Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung

Artikel 22
Änderung der Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung

Artikel 23 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 24
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Abschnitt 2
Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

§ 7
Aufgaben

§ 8
Mitglieder

§ 9
Durchführung der Aufgaben

§ 10
Geschäftsstelle

§ 11
Geschäftsordnung

Abschnitt 3
Übergangsrecht

§ 12
Überprüfung früherer Bescheide

Artikel 25
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

§ 9a
Gemeinsame Grundsätze

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 20
Systemprüfung

§ 22
Gemeinsame Grundsätze

V. und die Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungseinrichtungen bestimmen in Gemeinsamen Grundsätzen den Umfang, die Grundlagen, das Antrags- und Zulassungsverfahren, die Durchführung, die Qualitätssicherung und die Korrekturen für eine Systemprüfung. Sie legen fest, welche Verfahren grundsätzlich von allen Programmen oder Ausfüllhilfen zu erfüllen sind Basismodule und welche Verfahren optional angeboten werden Zusatzmodul . Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das vorher die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören hat.

Artikel 27
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 28
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung

Regelungen zur Änderung des Beitragsrechts

Regelungen zur Änderung des Melderechts

Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung

Regelungen zur Verbesserung von Verwaltungsleistungen

Regelungen zur Digitalisierung

Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung

Schließen von Lücken im Leistungsrecht

Schließung des DO-Rechts

Weitere Maßnahmen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushalte des Bundes und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Haushalte der Deutschen Rentenversicherung

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Vereinfachung Einmalzahlungen

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Unterlagen elektronisch führen

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Einführung eines Datenspeichers für Kleinstarbeitgeber und eine Ausfüllhilfe für Selbständige

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung der Anzeigepflichten im Hinblick auf Beteiligungen

Regelungen zur Aufsichtszuständigkeit für die Arbeitsgemeinschaften

Einschränkung der kostenfreien Übermittlung von Geldleistungen an den Wohnsitz der Leistungsempfänger

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Kommunikation der Bundesagentur für Arbeit mit der Wirtschaft und anderen Versicherungsträgern sowie mit Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern

Bundesagentur für Arbeit

Digitale Abwicklung des Erstattungsverfahren bei anderen Sozialversicherungsträgern

Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Informationen der Agenturen für Arbeit an junge Menschen ohne Anschlussperspektive

Gesamtschau Erfüllungsaufwand der Bundesagentur für Arbeit

Tabelle

Antragsverfahren für berufsständisch Versicherte

5 Rentenausweis

Einführung einer Unternehmernummer in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

Alterssicherung der Landwirte

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 18h

Zu Nummer 3

§ 18k

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 18o

Zu Nummer 5

§ 22
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 23

Zu Nummer 7

§ 23a

Zu Nummer 8

§ 23b
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 23c

Zu Nummer 10

§ 25
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

§ 28a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 12

§ 28b

Zu Nummer 13

§ 28c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 14

§ 28e
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

§ 28f

Zu Nummer 16

§ 28l

Zu Nummer 17

§ 28p

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

§ 45

Zu Nummer 19

§ 85
Zu Buchstabe a, Buchstabe b und Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3b

Zu Absatz 3c

Zu Nummer 20

§ 95

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 95b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95c

Zu Nummer 22

§ 95c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 23

§ 97
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 100

Zu Nummer 26

§ 101

Zu Nummer 27

§ 106
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

§ 106

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

§ 106a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

§ 108
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 196a

Zu Nummer 30

§ 111
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 28f

Zu Nummer 31

§ 123

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

§ 16

Zu Nummer 2

§ 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 31a

Zu Nummer 3

§ 38
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 281

Zu Nummer 5

§ 282

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 282a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

§ 312

Zu Nummer 8

§ 312a

Zu Nummer 9

§ 313

Zu Nummer 10

§ 313a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

§ 314

Zu Nummer 12

§ 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

§ 320

Zu Nummer 14

§ 337

Zu Nummer 15

§ 404

Zu Nummer 16

§ 405

Zu Nummer 17

§ 450

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10

Zu Nummer 3

§ 13
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 71

Zu Nummer 5

§ 77b
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 91a

Zu Nummer 7

§ 175
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

§ 194a
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194b
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194c
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 194d
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

§ 219

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 6
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 28

Zu Nummer 4

§ 31

Zu Nummer 5

§ 51
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 58
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

§ 78a

Zu Nummer 8

§ 109

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

§ 128

Zu Nummer 13

§ 148

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

§ 187a

Zu Nummer 16

§ 196
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 17

§ 196a

Zu Nummer 18

§ 238
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 238

Zu Nummer 19

§ 242
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 242

Zu Nummer 20

§ 244

Zu Nummer 21

§ 254d

Zu Nummer 22

§ 281a

Zu Nummer 23

§ 307d
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 313

Zu Nummer 25

§ 317a

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 2

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 9

§ 47

Zu Nummer 10

§ 85

Zu Nummer 11

§ 86

Zu Nummer 12

§ 87

Zu Nummer 13

§ 90

§ 91

Zu Nummer 14

§ 96

Zu Nummer 15

§ 100
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

§ 130

Zu Nummer 17

§ 136

Zu Nummer 18

§ 136a

Zu Nummer 19

§ 144
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu § 168

Zu Nummer 21

§ 182

Zu Nummer 22

§ 204

Zu Nummer 23

§ 213

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 217

Zu Nummer 26

§ 218b

Zu Nummer 27

§ 218d

Zu Nummer 28

§ 218e

Zu Nummer 29

§ 218f

Zu Nummer 30

§ 220

Zu Nummer 31

§ 221

Zu Nummer 32

§ 224
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

§ 28

Zu Nummer 2

§ 37

Zu Nummer 3

§ 74a
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 76

Zu Nummer 5

§ 77

Zu Nummer 6

§ 78

Zu Nummer 7

§ 94
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

§ 101a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 116

Zu Nummer 10

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 94

Zu Artikel 9

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

§ 12

Zu Nummer 2

§ 16

Zu Nummer 3

§ 29

Zu Nummer 4

§ 75

Zu Nummer 5

§ 137
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

§ 141

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 23
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 27b

Zu Nummer 5

§ 40

Zu Nummer 6

§ 60

Zu Nummer 7

§ 61a

Zu Nummer 8

§ 83

Zu Nummer 9

§ 114

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

§ 2

Zu Nummer 2

§ 46
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 65

Zu Artikel 15

§ 5
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

§ 5b
Durch die Änderung wird § 5b Absatz 2 Satz 4 ohne inhaltliche Änderung sprachlich korrigiert.

Zu Nummer 2

§ 7

Zu Artikel 19

§ 14

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 3

Zu Nummer 3

§ 5
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 8

Zu Nummer 5

§ 9

Zu Nummer 6

§ 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

§ 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

§ 24

Zu Nummer 9

§ 25

Zu Nummer 10

§ 26a

Zu Nummer 11

§ 31

Zu Nummer 12

§ 33

Zu Nummer 13

§ 34
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 21

§ 2

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zum Zweiten Abschnitt §§ 7 bis 11

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Dritten Abschnitt § 12

Zu § 12

Zu Nummer 3

Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 25

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 8
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

§ 9a

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

§ 5
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Nummer 3

§ 14

Zu Nummer 4

§ 17
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 5

§ 18

Zu Nummer 6

§ 19

Zu Nummer 7

§ 20
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

§ 22

Zu Nummer 9

§ 26

Zu Nummer 10

§ 32

Zu Nummer 11

§ 36

Zu Nummer 12

§ 38

Zu Nummer 13

§ 39

Zu Nummer 14

§ 41
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Absatz 1

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4997, BMAS: Entwurf eines 7. SGB IV-Änderungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Bund

Jährlicher Aufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

5 Länder

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 106/20

... gegenüber "jedermann" konkretisiert wird. Zudem sind im Kontext der Legitimation einer entsprechenden Rechtspflicht Belange des grundrechtlich geschützten Postgeheimnisses und der Berufsfreiheit einzustellen. Insoweit ist für die besondere Inpflichtnahme in der hier interessierenden Hinsicht ein rechtlich beachtlicher Zusammenhang zu berücksichtigen. Postdienstleister nehmen in Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Interessen besondere Freiheiten für sich in Anspruch. Diese weisen zugleich spezifische Gefahren, hier des Handels über sogenannte Internet-Plattformen mit inkriminierten Gütern, auf. Als Kehrseite dieser besonderen Ausübung unternehmerischer Freiheit sind, unter Rückgriff auf den Gedanken der bedingten Gestattung einer qualifiziert riskanten (Transport-)Tätigkeit (vgl. dazu etwa MünchKommStGB-Freund, § 13, Rn. 141 mwN), auch besondere Rechtspflichten zur Abwendung jener spezifischen Gefahren legitimierbar.



Drucksache 392/20

... "Gegenüber einem Transportnetzbetreiber oder gegenüber einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und jedem seiner Unternehmensteile kann über Satz 1 hinaus in Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 Buchstabe b und des Absatzes 1e eine höhere Geldbuße verhängt werden. Diese darf



Drucksache 94/20 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Weideschlachtung, d.h. die Schlachtung auf dem landwirtschaftlichen Haltungsbetrieb, zunehmendes Interesse bei Landwirten und Verbrauchern erfährt. Dies ist vornehmlich darauf zurückzuführen, dass in vertrauter Umgebung und durch den Verzicht auf den Lebendtiertransport in den Schlachtbetrieb eine besonders tierschonende Schlachtung möglich ist, was sich zudem positiv auf die Fleischqualität auswirken kann.



Drucksache 21/20

... Eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung schafft Chancengleichheit und kann den Kreislauf des geringen Bildungsstands durchbrechen. Der Europäische Bildungsraum, der bis 2025 verwirklicht werden soll, wird den Lernenden die grenzüberschreitende Mobilität in Europa erleichtern und den Zugang zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung verbessern. Im dritten Quartal 2020 wird die Kommission die Ziele des Europäischen Bildungsraums weiterentwickeln und mit den Mitgliedstaaten einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung schaffen; dabei soll insbesondere angestrebt werden, dass junge Menschen mindestens die Sekundarstufe II abschließen und über ein ausreichendes Niveau an Grundfertigkeiten verfügen. Erasmus+ wird die allgemeine und berufliche Bildung, die Jugend und den Sport in Europa weiterhin unterstützen und stärken; dazu werden die Haushaltsmittel für den Zeitraum 2021-2027 deutlich aufgestockt. Künftig soll dieses Programm für junge Menschen mit geringeren Chancen leichter zugänglich gemacht und damit inklusiver gestaltet werden. Die Ausweitung des Programms auf Lehrkräfte, Ausbilder und Akademiker hat zum Ziel, unsere Systeme einander anzunähern und die Vorteile eines Austauschs bewährter Verfahren zu nutzen. Das Programm Digitales Europa wird die Entwicklung fortgeschrittener digitaler Kompetenzen fördern, um den Einsatz dieser Technologien in der gesamten Wirtschaft zu ermöglichen und die digitalen Fähigkeiten der Bildungsanbieter zu stärken. Zur Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten wird die Kommission im zweiten Quartal 2020 auch den Aktionsplan für digitale Bildung aktualisieren, um die digitalen Kompetenzen von jungen Menschen und Erwachsenen zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Bildungsorganisationen für das digitale Zeitalter gerüstet sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/20




Mitteilung

1. Stärkung des sozialen Europas

2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle

Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen

Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung

Schaffung von Arbeitsplätzen

Förderung der Gleichstellung

3. Faire Arbeitsbedingungen

4. Sozialschutz und Eingliederung

Sicherung eines hohen Sozialschutzes

Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung

5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt

6. Gemeinsame Arbeit

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang
: Initiativen der Kommission


 
 
 


Drucksache 239/1/20

... 5. Der Bundesrat verweist auf die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Öko-Institutes und des International Council on Clean Transportation (ICCT) im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Mai 2020, in der die Klimawirkung verschiedener LNG-Lkw-Konzepte in der Nutzungsphase bilanziert und mit der von Diesel-Lkw verglichen wurde. Die Untersuchung nimmt nicht nur die Kohlendioxid-Emissionen in den Blick, sondern berücksichtigt zusätzlich die gesamte Kraftstoffbereitstellung, also Gewinnung, Transport, Lagerung und Tankvorgänge und damit die Wirkung der Klimagase Methan und Lachgas. Im Ergebnis wird der Beitrag dieser Lkw zum Klimaschutz im Verkehr als im besten Fall sehr begrenzt eingeschätzt und eine Förderung von LNG-Lkw aus Klima- und Umweltsicht nicht empfohlen.



Drucksache 314/1/20

... Einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung der notwendigen Netzanbindungskapazitäten kann die 525-kV-Technologie leisten. Sie erlaubt es, über ein einzelnes Kabelsystem die doppelte Leistung im Vergleich zur bisher üblichen 320-kV-Technologie zu transportieren. Ihre Anwendung ist Bestandteil der Offshore-Vereinbarung vom 11. Mai 2020.



Drucksache 265/1/20

... g) Bei der Sammlung, dem Transport und der Verwertung von Altbatterien spielt die Kenntnis bezüglich des chemischen Systems eine außerordentliche Rolle. Mit der entsprechenden Information können die Maßnahmen bei der Sammlung und beim Transport ergriffen werden, die z.B. wegen der potentiell hohen Brandgefahr bei speziellen Batteriesystemen erforderlich sind. Hierfür bedarf es einer normierten Kennzeichnung der Batteriesysteme. Da die Batteriemärkte Weltmärkte sind, wäre grundsätzlich eine globale Festlegung sinnvoll. Das bestehende Brandrisiko, insbesondere bei lithiumhaltigen Batterien, lässt allerdings langwierige Abstimmungen nicht zu. Daher sollte in einem ersten Schritt eine EU-weite Kennzeichnung angestrebt werden.



Drucksache 552/1/19

... Nicht weniger dringend sind jedoch Reformen für Menschen, die sich in der Pflege, im Sport, in der Kultur oder in anderen gesellschaftlichen Bereichen ehrenamtlich betätigen. Der Bundesrat bedauert, dass die von ihm eingebrachten Änderungsanträge im Bereich des Ehrenamts in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht aufgegriffen worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/1/19




2. Zur Förderung ehrenamtlichen Engagements

3. Zu Wohnen für Hilfe

4. Zur Fortführung der Regelungen des § 51a des Bewertungsgesetzes

5. Zur Sicherung der maritimen Wirtschaft


 
 
 


Drucksache 521/19

... Pipelinetransport (übriger Transport), Flüchtige Emissionen aus Brennstoffen



Drucksache 481/19

... Der Deutsche Zoll entdeckt regelmäßig auf Baustellen, im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe oder in Restaurantküchen in Deutschland Verstöße gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften.



Drucksache 155/1/19

... Die Länder haben zur Herstellung verfassungsmäßiger Zustände 2018 einen neuen Staatsvertrag ausverhandelt, der die Vergabe von Studienplätzen in den Fächern (Human-)Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie unter der Beachtung der Vorgaben des BVerfG fortentwickelt. Damit die neuen Regelungen termingerecht zur Öffnung des Bewerbungsportals am 1. Dezember 2019 in Kraft treten, haben die Länder vereinbart, dass der Staatsvertrag zum 15. November 2019 ratifiziert ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, einen rechtssicheren Gleichlauf der Regelungen zur Vergabe der Studienplätze im Zentralen Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung mit der Aufhebung der (verfassungswidrigen) Vorschriften des HRG zu gewährleisten.



Drucksache 637/19

... Seitens der Verwaltung entstehen dem Bund nach aktuellen Einschätzungen Umstellungskosten von etwa 1.080.000 EUR für die Entwicklung der technischen Umsetzung des eKWB beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bezüglich der Umstellung auf ein elektronisches Antragsverfahren belaufen sich die Sachkosten für die Programmierung des Antragsportals nach derzeitigem Stand auf etwa 50.000 EUR. Zusätzliche Personalmittel sind voraussichtlich nicht erforderlich. Der Mehrbedarf an Sach- und gegebenenfalls Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 09 ausgeglichen werden.



Drucksache 400/19 (Beschluss)

... Wichtig ist zudem die Benennung der Themen Technologietransfer und Gründungen. Denn die Investitionen in spezifisch darauf ausgerichtete Strukturen, wie zum Beispiel die Gründerinitiativen, sind notwendig, um Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung in die Wirtschaft zu transportieren und Unternehmensgründungen bzw. -ansiedlungen zu unterstützen.



Drucksache 579/19

... Bei dem Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing handelt es sich um ein verkehrlich außergewöhnlich bedeutendes Projekt, das Teil des TEN-Kernnetzkorridors Rhein-Donau ist. Maßnahmenziel ist die Herstellung der vollständigen Zweigleisigkeit zwischen Markt Schwaben und Tüßling bis zur Grenze nach Österreich sowie die Elektrifizierung der gesamten Strecke. Gleichzeitig gehört die Anbindung des Flughafens München über eine zu bauende Walpertskirchner Spange zum Projektziel. Diese Kapazitätserweiterung und die mit der Elektrifizierung einhergehende Möglichkeit, höhere Lasten im Güterverkehr zu transportieren dient u.a. dem Güterverkehr aus dem und zum Chemiedreieck Richtung München und Richtung Salzburg. Es erfolgt eine Geschwindigkeitsanhebung auf bis zu 160 km/h, die sowohl dem Personenfernverkehr zwischen Salzburg und München dient als auch eine Fernbahnanbindung zum Flughafen München ermöglicht. Sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr erfolgen Verlagerungen von der überlasteten und längeren Strecke über Rosenheim in dieser Verbindung als auch Transportkostensenkungen und Zeiteinsparungen. Die ebenfalls enthaltene Truderinger Kurve stellt eine Verbindung der Bahnstrecken nach Mühldorf und Rosenheim her. Somit können insbesondere Verkehre zwischen dem KV-Terminal München-Riem und Österreich / Italien ohne zeitintensiven Fahrtrichtungswechsel in München geführt werden. Das hohe Gemeinwohlinteresse ergibt sich aus der gesamtwirtschaftlichen Bewertung, die im Vorfeld der Aufnahme des Projekts in den Bedarfsplan erfolgt ist.



Drucksache 170/19

... Dadurch, dass die Mindestsätze auf EU-Ebene für mehr als ein Jahrzehnt nicht angehoben wurden, wurde das steuerbedingte Preissignal unterhöhlt, durch das Investitionen in energieeffiziente Technologien und Verhaltensweisen gefördert werden sollten. Außerdem besteht dadurch, dass manche Mitgliedstaaten ihren nationalen Steuersatz seitdem erhöht haben und andere wiederum nicht, das Risiko einer zunehmenden Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt und der Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage in Ländern mit hohen Steuersätzen, insbesondere bei Kraftstoffen, die einfach und legal über Grenzen transportiert werden können. Trotz wiederholter Forderungen nach einer Verlagerung der Besteuerung hat sich der Anteil der Steuereinnahmen aus Umweltsteuern in der EU in den letzten zehn Jahren nicht wesentlich verändert.16



Drucksache 399/1/19

... Da die Bedarfsträger im Regelfall nicht über eine eigene, krisenfeste Transportlogistik verfügen, reicht eine bloße Bereitstellung von Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen, wie sie mit dem ErdölBevG-E vorgesehen ist, nicht aus. Vielmehr ist es zur Erfüllung des Zwecks des



Drucksache 179/19 (Beschluss)

... Durch die Änderung bleibt es möglich, den Ausreisegewahrsam in Unterkünften im gesamten Bundesgebiet zu vollziehen, von denen im Fall des Ausreisewunsches der unverzügliche Transport des ausreisepflichtigen Ausländers zum Flughafen erfolgt.



Drucksache 230/19 (Beschluss)

... § 40 Absatz 6 Satz 1 BBiG-E bzw. § 34 Absatz 9 Satz 1 HwO stellen klar, dass die Tätigkeit im Prüfungsausschuss oder in einer Prüferdelegation ehrenamtlich ist. Um die Prüfungsorganisation vollumfänglich und rechtssicher zu gewährleisten, muss die bisher nicht berücksichtigte Personengruppe der Prüfungsaufsichten hier ebenfalls genannt und damit klargestellt werden, dass es sich auch bei der Prüfungsaufsicht um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Die Tätigkeit der Prüfungsaufsichten besteht dabei nicht nur in der Überwachung von Prüfungsteilnehmern während der Leistungsabnahme, sondern umfasst auch sonstige vor- und nachgelagerte Aufgaben wie zum Beispiel das Sortieren und Kommissionieren von Prüfungsunterlagen, Transport der Prüfungsunterlagen zu und vom Prüfungsort, Vorbereitung des Prüfungsraumes etc.



Drucksache 363/1/19

... "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 3a

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 WaffG

5. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 5

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 13 Absatz 9 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 26

12. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

13. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

15. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 WaffG

16. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 13/1/19

... b) Der Bundesrat bekräftigt, dass die direkte Energienutzung dem Grundsatz des "Efficiency First" grundsätzlich am besten genügt. Er stellt zugleich auch fest, dass elektrische Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien zunehmend abgeregelt wird, weil der Strom nicht abtransportiert werden kann und damit Strom aus Erneuerbaren Energien in erheblichem Umfang nicht sinnvoll genutzt werden kann. Die Energiewandlung ist ein wirksames Instrument, das eine Nutzung dieser Energie ermöglicht und zugleich den Zielen der sicheren, sauberen und bezahlbaren Energieversorgung dient.



Drucksache 544/19 (Beschluss)

... Eine noch weitergehende Reduzierung der klinischen Geburtshilfen lässt befürchten, dass die flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies könnte bei einer signifikanten Zahl von Schwangeren dazu führen, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Transportentfernung zur nächstgelegenen Geburtshilfe von 40 Minuten überschritten würde. Der vorzulegende Gesetzentwurf der Bundesregierung muss daher nachhaltig dazu beitragen, die klinischen Geburtshilfen zu stabilisieren, nicht zuletzt um gleichwertige Lebensverhältnisse auch in ländlichen Regionen gewährleisten zu können.



Drucksache 453/1/19

... "Davon abweichend gilt für Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, die im Bereich der Kurier-, Expressund Paketdienste tätig sind und nicht ausschließlich Briefsendungen befördern, dass Arbeitgeber und Entleiher verpflichtet sind, den Beginn der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung aufzuzeichnen; Absatz 4 gilt insofern nicht. Für die Aufzeichnung können auch digitale Verfahren genutzt werden. Vorliegende digitale Informationen im Zusammenhang mit der konkreten Tätigkeit sind den Aufsichtsbehörden zur Kontrolle auf Verlangen zur Verfügung zu stellen."



Drucksache 578/1/19

... a) Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass für den Transport von Einkäufen wiederverwendbare Taschen die effizienteste Ressourcennutzung und damit die umweltpolitisch sinnvollste Transportmöglichkeit darstellen. Allerdings lehnt der Bundesrat die vorgesehenen Regelungen zum Verbot des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern ab.



Drucksache 421/19

... Die häufig einfachen und eingängigen Botschaften salafistischer Extremisten wenden sich gezielt vor allem an junge Menschen auf der Suche nach Orientierung. Dementsprechend kommt dem Internet als altersgerechtem Medium mit großer Reichweite bei der Verbreitung der Ideologie eine erhebliche Bedeutung zu. Einen ersten, niedrigschwelligen Zugang zu extremistischem Gedankengut finden Interessierte über professionell gestaltete Informationsplattformen. Die daran anschließende Kontaktaufnahme und der Austausch mit Vertretern der Ideologie finden vielfach in sozialen Netzwerken, über Chats und Foren statt. Als wirksames Mittel, um ideologische Inhalte zu transportieren und Emotionen sowie die Bereitschaft zum persönlichen Einsatz bis hin zur Verübung von Anschlägen zu wecken und zu verstärken, werden auch Propagandavideos über das Netz verbreitet. Insbesondere bei jungen Einzeltätern ist die Einwirkung über das Internet ein bedeutsamer Faktor, der Radikalisierungsprozesse ermöglicht und beschleunigt. Neben dem Austausch über die neuen Medien ist aber auch der direkte persönliche Kontakt ein wesentlicher Weg der Werbung für dschihadistische Ideen und zur Rekrutierung von Anhängern.



Drucksache 517/19

... Die Verordnung kann bestimmte Inhalte und Arten der Werbung ausschließen oder einschränken (Nummer 1). Weiterhin können Vorgaben zu Höchstbeträgen für Werbeausgaben festgesetzt werden (Nummer 2), um sicherzustellen, dass Beitragsmittel vorrangig zur Erfüllung der Kernaufgaben der Krankenkassen eingesetzt werden. Hierbei sind sämtliche Ausgaben zu Werbezwecken einschließlich etwaiger Aufwandsentschädigungen für externe Dienstleister zu berücksichtigen. Ferner kann die Verordnung Näheres zur Trennung von Werbemaßnahmen und gesetzlich verpflichtenden Informationen regeln (Nummer 3), damit es nicht zu einer für die Versicherten schwer durchschaubaren Vermischung kommt. Im Hinblick auf die Beauftragung und Vergütung von Mitarbeitern und Dritten zu Werbezwecken (Nummer 4) kann die Verordnung etwa Bedingungen für Sponsoringverträge zum Beispiel mit Sportvereinen, Anforderungen an Kooperationen mit gewerblichen Vermittlern oder Grenzen für Zahlungen an Mitarbeiter oder Laienwerber festlegen. Schließlich ermöglicht die Ermächtigung nähere Regelungen zu Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge nach § 194 Absatz 1a (Nummer 5), insbesondere zur Abgrenzung der fremden Produkte von den Leistungen der Krankenkassen in der Außendarstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Abschnitt

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung oder über eine besondere Versorgung

§ 327
Übergangsregelung zur Änderung der Größe des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 11 bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften.

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Aufgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesversicherungsamt übertragen.

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Einführung einer Regionalkomponente in den RSA

Einführung eines Krankheits-Vollmodells

4 Risikopool

Streichung der Erwerbsminderungsgruppen

Versichertenindividuelle Berücksichtigung von Abschlägen und Rabatten für Arzneimittel im RSA

Begleitende untergesetzliche Regelungen

Stärkung von Präventionsanreizen durch den RSA

Stärkung der Manipulationsresistenz des RSA

Vereinfachung der Prüfungen nach § 20 der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung RSAV

Einführung einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftlichen Beirat

Modernisierung des Organisationsrechts der Krankenkassen

Weiterentwicklung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes

Rechnungszuschlag für Krankenhäuser

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

Vl. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu § 4b

Zu Nummer 4

Zu § 71

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 73b

Zu Nummer 6

Zu § 77

Zu Nummer 7

Zu § 83

Zu Nummer 8

Zu § 87a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu § 92a

Zu Nummer 10

Zu § 137g

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu § 140a

Zu Nummer 12

Zu § 143

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu § 148

Zu § 149

Zu § 150

Zu § 151

Zu § 152

Zu § 153

Zu § 154

Zu § 155

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 156

Zu § 157

Zu § 158

Zu § 159

Zu § 160

Zu § 161

Zu § 162

Zu § 163

Zu § 164

Zu § 165

Zu § 166

Zu § 167

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu Nummer 13

Zu § 173

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu § 217b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu § 217c

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16

Zu § 217d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu § 217f

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu § 260

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 266

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe i

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 21

Zu § 267

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 268

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu § 269

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 23

Zu § 270

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu § 270a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu § 271

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu § 273

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu § 284

Zu Nummer 28

Zu § 293a

Zu Nummer 29

Zu § 295

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 30

Zu § 302

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu § 303

Zu Nummer 32

Zu § 304

Zu Nummer 33

Zu § 305a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu § 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu § 323

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu § 327

Zu § 328

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 4

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 8

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4785, BMG: Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 248/19

... - Nach Nummer 3 des § 202a Absatz 4 Satz 2 StGB-E liegt ein besonders schwerer Fall in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Integrität, Authentizität oder Vertraulichkeit kritischer Infrastrukturen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet. Der Begriff der kritischen Infrastrukturen ist in Anlehnung an die Legaldefinition in § 2 Absatz 10 des Gesetzes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) zu verstehen. Kritische Infrastrukturen sind danach Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.



Drucksache 67/19 (Beschluss)

... 8. Die langfristige, national und europäisch koordinierte Frequenzplanung mit ausreichendem und störungsfreiem Frequenzspektrum für Nutzer drahtloser Produktionsmittel in Kultur, Bildung, Forschung, Wissenschaft, Sport und Kirchen muss gewährleistet bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland

Zu Ziffer 1 bis 6

Zu Ziffer 7 und 8

Zu Ziffer 9


 
 
 


Drucksache 666/19

... Die Länder verfolgen die Umsetzung der elektronischen Akte in der gesamten Justiz über drei Verbünde, denen sich jeweils verschiedene Länder und auch der Bund angeschlossen haben. Diese Verbünde sind e2A ("ergonomischelektronische" Aktenführung; Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt), eIP ("elektronisches Integrationsportal"; Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern) und VIS-Justiz (Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen und der Bund). Die infolge der Anpassung der Softwareentwicklung für die elektronische Akte auf die Besonderheiten im Strafverfahren entstehenden Mehrkosten können nicht konkret beziffert werden.



Drucksache 288/19

... 1 Der Bundesrat sieht die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels als einen ersten Schritt, da viele Verbraucherinnen und Verbraucher sich eine Kennzeichnung für Lebensmittel, die Auskunft über das Tierwohl bei der Haltung, dem Transport und der Schlachtung von Nutztieren gibt, wünschen.



Drucksache 651/19

... (3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/19




§ 27a
Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung

§ 42
Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen.

§ 58
Altbesitz; Übergangsvorschriften.

‚Artikel 4a Änderung des Sprengstoffgesetzes

Artikel 4b
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4c
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 150/1/19

... a) Der Bundesrat erwartet eine innovative, zukunftsgerichtete Netzplanung unter Einbeziehung der Nutzung von Elektrolyseuren als Kuppelelement zwischen Strom- und Gasnetzen, um notwendige Kapazitätserhöhungen zum Transport von erneuerbarer Energie umzusetzen.



Drucksache 425/19

... Nur zufällig werden tierschutzrelevante Missstände bekannt, wie zum Beispiel nicht, oder nicht ordnungsgemäß geimpfte Tiere, zu früh von der Mutter abgesetzte Tiere, kranke oder nicht transportfähige Tiere. Hierdurch wird die Gesundheit und Entwicklung der Tiere ernsthaft gefährdet.



Drucksache 425/19 (Beschluss)

... Nur zufällig werden tierschutzrelevante Missstände bekannt, wie zum Beispiel nicht oder nicht ordnungsgemäß geimpfte Tiere, zu früh von der Mutter abgesetzte Tiere, kranke oder nicht transportfähige Tiere. Hierdurch wird die Gesundheit und Entwicklung der Tiere ernsthaft gefährdet.



Drucksache 213/19

Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren



Drucksache 68/1/19

Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen - Antrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern -



Drucksache 635/19

... Regelungen vorgesehen, welche die Einrichtung eines gemeinsamen Akteneinsichtsportals von Bund und Ländern ermöglichen. So kann sichergestellt werden, dass Akteneinsichtsberechtigte im Strafverfahren die Akten bundesweit unter einer zentralen Internetadresse und unter einheitlichen technischen Rahmenbedingungen abrufen können. Zudem werden weitere technische Standards, etwa für die zulässigen physischen Datenträger, festgelegt.



Drucksache 572/19

... "5. Personen, die eSport in Form eines Wettkampfes zwischen Personen berufsmäßig ausüben und deren Einsatz in deutschen Vereinen oder vergleichbaren an Wettkämpfen teilnehmenden Einrichtungen des eSports vorgesehen ist, wenn sie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

a In Satz 1 werden nach den Wörtern in den Fällen des die Angabe § 24a und sowie nach dem Wort Lebensjahres die Wörter der Ausländerin oder eingefügt. b In Satz 2 werden nach dem Wort Beschäftigung die Wörter der Ausländerin oder eingefügt.

§ 3
Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten

§ 24a
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung.

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 4
Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Beschäftigungsverordnung

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Ergänzung von § 19

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Änderung von § 14

5 Aufenthaltsverordnung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 158/1/19

... Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgenommene Aufteilung der Elektrokleinstfahrzeuge in zwei Kategorien ist nicht sachgerecht. Die Verlagerung der Fahrzeuge bis 12 km/h, die ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gefahren werden dürfen, auf die Gehwege und in die Fußgängerzonen führt zu nicht hinnehmbaren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Dort sind sie verpflichtet, Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Es ist nicht zu erwarten, dass Jugendliche sich an diese Regelung halten werden, wenn das Fahrzeug mehr als doppelt so schnell fährt. Eine Geschwindigkeit von 12 km/h ist vergleichbar mit einem sportlichen Jogging-Tempo. Die Besucher der Fußgängerzone dagegen flanieren und bummeln in aller Regel gemütlich in geringer Schrittgeschwindigkeit. Sinn und Zweck von Fußgängerzonen ist es, Passantinnen und Passanten ein Maximum an Bewegungsfreiheit zu ermöglichen und eine hohe Aufenthaltsqualität zu bieten, ohne dass dabei stets auf andere Verkehrsmittel geachtet werden muss (vergleiche König in: Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 2 Randnummer 29).



Drucksache 490/19

... den Ausschuss für Bildungsfragen des Rates und die Weisungssitzungen der Bundesregierung zum Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport (einschl. audiovisueller Bereich);



Drucksache 68/19 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Containerschiffen



Drucksache 490/1/19

... Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport (einschließlich audiovisueller Bereich); Bereich Bildung eine Vertreterin des Landes Rheinland-Pfalz,



Drucksache 586/19

... Insbesondere werden hier wichtige Punkte der Landesverteidigung, der Information und Auskunft, des Transports militärischen Materials und Personen, sowie der Personalverpflichtung geregelt.



Drucksache 541/1/19

... ff) praktikable Definition der Anforderungen an den beabsichtigten Tierschutz beim Tiertransport;



Drucksache 254/1/19

... Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Neuregelung trägt diesen Bedenken nur unzureichend Rechnung. Sie ersetzt lediglich die bisherige Preisabstandsgrenze für Apotheken zur Abgabe von preisgünstigen Importarzneimitteln durch eine differenziertere Preisabstandsregelung. Ausgenommen davon sind künftig allein biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Zytostatika wegen besonderer Anforderungen an Transport und Lagerung. Der GKV-Spitzenverband wird zudem verpflichtet, bis Ende 2021 einen Bericht zu erstellen, den das Bundesministerium für Gesundheit bewertet und dem Deutschen Bundestag zur Befassung hinsichtlich der weiteren Notwendigkeit der Importregelung vorlegt.



Drucksache 544/19

... Eine noch weitergehende Reduzierung der klinischen Geburtshilfen lässt befürchten, dass die flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies könnte bei einer signifikanten Zahl von Schwangeren dazu führen, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Transportentfernung zur nächstgelegenen Geburtshilfe von 40 Minuten überschritten würde. Der vorzulegende Gesetzentwurf der Bundesregierung muss daher nachhaltig dazu beitragen, die klinischen Geburtshilfen zu stabilisieren, nicht zuletzt um gleichwertige Lebensverhältnisse auch in ländlichen Regionen gewährleisten zu können.



Drucksache 645/19 (Beschluss)

... Zum Schutz der Kinder ist es in den vorliegenden Konstellationen deshalb nicht unverhältnismäßig eine zeitlich unbegrenzte Aufnahme vorzusehen. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass die Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses Fallgestaltungen betrifft, in denen zwischen dem Verurteilten und den Kindern oder Jugendlichen ein enger und teilweise unbeaufsichtigter Kontakt, beispielsweise im Rahmen einer Kindertagespflege oder bei einem Sportverein, besteht. Es ist nicht hinnehmbar, dass zum Beispiel Kleinkinder in einer Kindertagesstätte unbeaufsichtigt von einer Person betreut werden, die beispielsweise vor 15 oder 30 Jahren wegen einer Sexualstraftat zum Nachteil von Kindern verurteilt worden ist. Das hochrangige Schutzgut erlaubt es auch nach längerem Zeitablauf das Resozialisierungsinteresse der Verurteilten in einem engen Lebensbereich, dem institutionalisierten Umgang mit Minderjährigen, zurückzustellen. Es soll verhindert werden, dass solche Straftäter beruflichen oder ehrenamtlichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/19 (Beschluss)




A. Rechtslage und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 150/19

... In Satz 4 Nummer 7 werden nach den Wörtern "Weitertransport des auf See erzeugten Stroms" die Wörter "oder für eine Anbindung von Testfeldern im Sinne des § 3 Nummer 9 des



Drucksache 207/19

... Wie auch bisher gilt dieses Führensverbot nicht, wenn nach § 42a Absatz 2 Nummer 3 WaffG ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dieses besteht insbesondere, wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 155/19 (Beschluss)

... Die Länder haben zur Herstellung verfassungsmäßiger Zustände 2018 einen neuen Staatsvertrag ausverhandelt, der die Vergabe von Studienplätzen in den Fächern (Human-)Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie unter der Beachtung der Vorgaben des BVerfG fortentwickelt. Damit die neuen Regelungen termingerecht zur Öffnung des Bewerbungsportals am 1. Dezember 2019 in Kraft treten, haben die Länder vereinbart, dass der Staatsvertrag zum 15. November 2019 ratifiziert ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, einen rechtssicheren Gleichlauf der Regelungen zur Vergabe der Studienplätze im Zentralen Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung mit der Aufhebung der (verfassungswidrigen) Vorschriften des HRG zu gewährleisten.



Drucksache 209/19

... , Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden. In der Aufzählung der in Bezug auf Kinderlärm privilegierten Einrichtungen sind Sportanlagen im Sinne der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 579/19 (Beschluss)

... Die eingleisigen Streckenabschnitte sind, insbesondere seitdem ein zweites Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Autotransport anbietet, den ganzen Tag mit vier Zügen pro Stunde und Richtung durch die Autozüge, den Fernverkehr der DB AG, den Nahverkehr und einzelne Güterzüge zu 100 Prozent ausgelastet und damit für zusätzliche Zugfahrten nicht mehr aufnahmefähig.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.