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"Sport"
Drucksache 335/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... Über Erasmus+ werden transnationale Kooperationsprojekte sowie die Unterstützung politischer Reformen finanziert.27 Allein 2014 wurden mehr als 1700 Projekte in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport unterstützt. Ab 2016 erhalten Aktionen und Projekte Priorität, die im Zeichen der Zielsetzungen der Pariser Erklärung Inklusion und grundlegende Werte fördern. Daher stehen nun 400 Mio. EUR zur Entwicklung neuer Strategien und Projekte zur Förderung dieser Prioritäten zur Verfügung; weitere 13 Mio. EUR sollen ausgegeben werden, um bürgernahe Initiativen zu verbreiten und auszubauen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert
- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen
- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen
2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern
- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten
- Rechtsvorschriften anpassen
- Medienkompetenz fördern
3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten
4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern
- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken
- EU-Finanzierungen optimal nutzen
- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen
5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen
6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung
7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen
- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken
- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen
3 Schlussfolgerung
Drucksache 289/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22 /EG - COM(2016) 289 final
... /EG gewährleistet werden. Die Bestimmungen dieser Verordnung sollten daher u.a. für elektronisch erbrachte nicht audiovisuelle Dienstleistungen gelten, deren Hauptmerkmal die Bereitstellung des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen und deren Nutzung ist, vorbehaltlich jedoch des besonderen Ausschlusses gemäß Artikel 4 und der in Artikel 9 vorgesehenen späteren Überprüfung dieses Ausschlusses. Audiovisuelle Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen, die in erster Linie in der Bereitstellung des Zugangs zu Übertragungen von Sportveranstaltungen bestehen und auf der Grundlage von ausschließlichen Gebietslizenzen erbracht werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Der Zugang zu Finanzdienstleistungen für Privatkunden, einschließlich Zahlungsdienste, sollte unbeschadet der Vorschriften dieser Verordnung betreffend Nichtdiskriminierung bei Zahlungen ebenfalls aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zugang zu Online-Schnittstellen
Artikel 4 Zugang zu Waren oder Dienstleistungen
Artikel 5 Nichtdiskriminierung aus Gründen im Zusammenhang mit der Zahlung
Artikel 6 Vereinbarungen über den passiven Verkauf
Artikel 7 Durchsetzung durch die Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 8 Unterstützung für Verbraucher
Artikel 9 Überprüfungsklausel
Artikel 10 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG
Artikel 11 Schlussbestimmungen
Drucksache 550/16
... 2. zum Transport von Erdgas Angaben über die Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten,
Drucksache 650/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Dieser kann zum einen durch die Anordnung von Auflagen oder Bedingungen für den Betrieb gentechnischer Anlagen der Sicherheitsstufen 1 und 2 zusätzlicher Erfüllungsaufwand entstehen. Die Kosten hängen insoweit von der Art der angeordneten Maßnahmen ab. Voraussichtlich ist der Erfüllungsaufwand gering, da nur sehr wenige Fälle betroffen sein dürften. Durch die unentgeltliche Bereitstellung von Proben zu Überwachungszwecken entsteht der Wirtschaft ebenfalls Erfüllungsaufwand. Dessen Höhe variiert je nach Preis des betroffenen Produkts, ist insgesamt aufgrund der geringen Mengen jedoch als gering anzusehen. Für die Wirtschaft entsteht, soweit der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen im Einzelfall auf der Grundlage dieses Gesetzes beschränkt oder verboten wird, allenfalls nur ein sehr geringer Erfüllungsaufwand. Beim Erlass einer Anbaubeschränkung oder eines Anbauverbots haben sich die betroffenen Landwirte hierüber zu informieren, was mit einem geringfügigen, nicht messbaren zeitlichen Aufwand verbunden ist. Darüber hinaus kann sich Erfüllungsaufwand ergeben, falls Anbaubeschränkungen in Form von Bewirtschaftungsauflagen erlassen werden. Die Kosten hängen insoweit entscheidend von der Art der Bewirtschaftungsauflagen ab. Durch die erweiterte Mitteilungspflicht für das Standortregister beim Anbau zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken wird eine Informationspflicht ausgeweitet. Der Erfüllungsaufwand hierfür entsteht einmalig und ist als marginal anzusehen. Da Anbaubeschränkungen oder -verbote nicht Handel mit bzw. Transport und Lagerung von dem betreffenden gentechnischen Saatgut betreffen, weil sie den freien Warenverkehr von gentechnisch veränderten Organismen als Erzeugnis oder in Erzeugnissen nicht beeinträchtigen dürfen, entsteht im Übrigen kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft.
Drucksache 310/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz - EEG 2016)
... Zu diesem Zweck werden für die Jahre 2021 bis 2024 zwei Ausschreibungsrunden durchgeführt. Im Interesse eines kontinuierlichen Zubaus ist das jährliche Ausschreibungsvolumen in dem gesamten Zeitraum 2021 bis 2030 mit 730 MW jeweils gleich hoch. Dies greift wichtige Punkte aus dem "Wismarer Appell"4 der Küstenländer auf. Schließlich wird im weiteren Verfahren zu diesem Gesetz geprüft, wie der Ausbau der Windenergie auf See kurzfristig mit der Netzanbindung und dem Netzausbau an Land besser synchronisiert wird. Dies betrifft die Übergangsphase bis zum Beginn des zentralen Modells. Auch in dieser Zeit soll erreicht werden, dass der auf See erzeugte Strom bis an Land und weiter zum Verbraucher transportiert wird.
Drucksache 335/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... 4. In der Mitteilung kündigt die Kommission die Einrichtung eines Netzwerks an, das in Schulen, Jugend- und Sportclubs sowie Justizvollzugsanstalten den direkten Kontakt mit positiven Vorbildern ermöglichen soll. Der Bundesrat erkennt an, dass der direkte Kontakt mit Vorbildern in jungen Menschen Entwicklungen anstoßen kann, welche die theoretische Behandlung von Wertevermittlung und Antiradikalisierung im Unterricht effektiv ergänzen können. Der Besuch von Unternehmern, Künstlern oder Aussteigern aus einem radikalisierten Umfeld als "Inklusionsbotschafter" muss jedoch in pädagogische Konzepte eingebettet sein. Diese fallen in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, in Deutschland der Länder, und können auch aus fachlicher Sicht nur von diesen erarbeitet werden. Der Bundesrat spricht sich zudem für die Förderung bestehender Netzwerke aus, auch um Parallelstrukturen zu vermeiden.
Drucksache 201/16
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
... "Hierbei sind die Satzbeschreibung OSCI-XMeld (§ 3 Absatz 1 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) und das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport (§ 3 Absatz 2 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) in der im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils geltenden Fassung zu Grunde zu legen."
Drucksache 52/16
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Ablösung der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt und zur Änderung der Druckgeräteverordnung
... (5) Solange sich ein einfacher Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von mehr als 50 bar·Liter im Verantwortungsbereich des Einführers befindet, ist dieser dafür verantwortlich, dass die Lagerungs- und Transportbedingungen die Übereinstimmung des einfachen Druckbehälters mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der Richtlinie
Drucksache 126/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 Nummer 2 AntiDopG
6. Zu Artikel 1 § 4 AntiDopG - Schaffung einer Kronzeugenregelung
10. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG
11. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG
12. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG
13. Zu Artikel 1 Aufnahme einer Verjährungsregelung
14. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG
15. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG
Drucksache 55/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
... Der Bundesgerichtshof hat am 1. Juli 2014 entschieden, dass ein Geschädigter mangels datenschutzrechtlicher Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Absatz 2 TMG keinen Anspruch gegenüber einem Online-Bewertungsportal auf Auskunft über Namen und Anschrift desjenigen Nutzers habe, der in dem Portal unwahre und damit unzulässige Tatsachenbehauptungen über ihn aufstellt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - VI ZR 345/13; BGHZ 201, 380 - 386).
Drucksache 211/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel
... Abschließend möchte die Kommission darauf hinweisen, dass sie im Zusammenhang mit der Konvention gegen die Manipulation von Sportereignissen beabsichtigt, im Einklang mit den EU-Verfahren fur internationale Vereinbarungen in einem ersten Schritt dem Ministerrat einen Vorschlag für einen Beschluss vorzulegen, durch den die Kommission zur Unterzeichnung der Konvention im Namen der Europäischen Union ermächtigt werden soll.
Drucksache 300/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe
... Unseriöse Kaffeefahrten, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind, stellen trotz gesetzgeberischer Maßnahmen und einer breiten Aufklärung der Verbraucher immer noch einen verbraucherpolitischen Missstand dar. Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, die gewerberechtlich als sogenannte "Wanderlager" einzustufen sind. Nach Medienrecherchen beträgt der Umsatz der Branche 500 Millionen Euro im Jahr. Genaue Zahlen liegen mangels statistischer Erhebungen nicht vor. Oft locken die Veranstalter in Zeitungsinseraten und Hauswurfsendungen mit kostenlosem Transport zum Veranstaltungsort und niedrigen Preisen. Sie versprechen den Teilnehmern Geschenke, Gewinne und viele Angebote. In der Realität enden die langen, ermüdenden Busfahrten häufig in einem abgelegenen Landgasthof, wo die Verletzlichkeit der Teilnehmer mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt wird. Vielfach werden Produkte verkauft, die die Teilnehmer nicht verwenden können oder die unverhältnismäßig hohe Preise haben, die durch falsche Anpreisungen gerechtfertigt werden. Dabei machen die Veranstalter ein besonders gutes Geschäft mit Produkten, die auf das gesteigerte Interesse an ausgewogener Ernährung und Gesundheit der Teilnehmer abzielen. Aber auch der zunehmende Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen birgt ein erhebliches Risiko und Schädigungspotenzial für die Verbraucher. Zudem wird eine Tendenz beobachtet, den Ort der Verkaufsveranstaltung ins Ausland zu verlagern und somit die gewerberechtliche Anzeigepflicht zu umgehen.
Drucksache 362/15 (Beschluss)
... "Als Händler im Sinne dieses Gesetzes gilt auch jeder, der wesentliche Teile des Verkaufsablaufs nach der Bestellung, wie Lagerung, Kommissionierung, Transport und Auslieferung, vornimmt."
Drucksache 599/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98 /EG über Abfälle - COM(2015) 595 final; Ratsdok. 14975/15
... Zu klären ist zum Beispiel, warum das "abschließende Recyclingverfahren" zwar keine mechanische Trennung mehr zulässt, wohl aber eine chemische, physikalische, nasse, thermische oder cryogene Trennung. Es beginnt, sobald die Abfallmaterialien einem Produktionsprozess zugeführt werden, aber es bleibt unklar, auf welcher Stufe der Behandlungskette dies stattfindet und an welcher Stelle im Weiteren die Quoten ermittelt werden. Für Papier beginnt das "abschließende Recyclingverfahren" gewöhnlich mit dem Einfüllen des Altpapiers in den Pulper. Das vorhergehende Recyclingverfahren wäre dann die Sammlung und der Transport des Altpapiers, da eine Sortierung in der Regel nicht stattfindet. Für Flüssigkeitskartons, die in den gleichen Prozess gelangen, ist jedoch die LVP-Sortierung ein vorhergehendes Recyclingverfahren. Bei Kunststoffen dürfte es sehr von der Qualität der Kunststoffabfälle und der jeweiligen Verfahrenstechnik abhängen, wann von einem abschließenden Recyclingverfahren zu sprechen ist. Bei Aluminium mit den vielen Verbunden kann es die Pyrolyseanlage sein, aber auch die nachfolgend erforderliche Schmelze, vielleicht aber auch bereits die vorhergehende Sortierung oder mechanische Aufbereitung.
Drucksache 317/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Da Anbaubeschränkungen oder -verbote nicht Handel, Transport und Lagerung mit dem betreffenden gentechnischen Saatgut betreffen, weil sie den freien Warenverkehr von gentechnisch veränderten Organismen als Erzeugnis oder in Erzeugnissen nicht beeinträchtigen dürfen, entsteht im Übrigen kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. In der Summe sind somit eher Einsparungen für die Wirtschaft zu erwarten.
Drucksache 414/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr - COM(2015) 453 final; Ratsdok. 11846/15
... 5. So haben beispielsweise in Bezug auf den Westbalkan zahlreiche Mitgliedstaaten die über die Deckung der aus dem Rücktransport erwachsenden Kosten hinausgehende Unterstützung der freiwilligen Rückkehr eingestellt, um keine weiteren Migranten anzuziehen.
Drucksache 36/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz - GVVG-ÄndG)
... Strafbar sind damit die in der oben genannten Absicht vorgenommenen Reisen in gleicher Weise, sobald der Täter in das Versuchsstadium eintritt. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Handlungen des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne weitere Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollen. Die neu eingefügte Norm stellt hierbei auf die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ab. Das Unternehmen der Ausreise wird daher vorliegen, wenn die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ohne weitere Zwischenschritte unmittelbar bevorsteht. Hierbei ist nach dem Transportmittel zu differenzieren. Erfolgt der Transport mittels eines Flugzeuges, wird der Beginn des Unternehmens der Ausreise anzunehmen sein, wenn der Antritt des Fluges zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland nunmehr unmittelbar bevorsteht. Erfolgt der Transport auf dem Landweg, wird der Beginn des Unternehmens der Ausreise dann eintreten, wenn zum Überschreiten der Landesgrenzen angesetzt wird. Dem Verlassen der Bundesrepublik Deutschland können die Ermittlungsbehörden somit künftig auch unter strafrechtlichen Aspekten entgegentreten.
Drucksache 317/15
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Da Anbaubeschränkungen oder -verbote nicht Handel, Transport und Lagerung mit dem betreffenden gentechnischen Saatgut betreffen, weil sie den freien Warenverkehr von gentechnisch veränderten Organismen als Erzeugnis oder in Erzeugnissen nicht beeinträchtigen dürfen, entsteht im Übrigen kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. In der Summe sind somit eher Einsparungen für die Wirtschaft zu erwarten.
Drucksache 126/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG
5. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG
6. Zu Artikel 1 § 9 und § 10 AntiDopG
7. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG
8. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG
Drucksache 373/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung nach § 37g BImSchG über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff -Nachhaltigkeitsverordnung respektive der Biomassestrom -Nachhaltigkeitsverordnung
... eq für 2011, die durch den Einsatz der quoten- und steuerrechtlich geförderten Biokraftstoffe gegenüber fossilen Kraftstoffen erzielt wurden. Dabei sind sämtliche direkte Treibhausgasemissionen, die aus dem Anbau der Rohstoffe, inklusive solchen aus bekannten Landnutzungsänderungen, dem Transport und der Verarbeitung resultieren, berücksichtigt. Emissionen, die auf Verlagerungseffekten beruhen, sind jedoch nicht enthalten. Daher können die Auswirkungen im Hinblick auf den Klimaschutz nicht abschließend beurteilt werden.
Drucksache 184/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Elfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Die Änderung der Ferienreiseverordnung trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Betroffen sind die Managementregeln(3) "Klimaschutz", der Nachhaltigkeitsindikator 2 "Klimaschutz", die Lebensqualitätsindikatoren 11 "Mobilität sichern" und 13 "Luftqualität". Durch die Freigabe stauunauffälliger Autobahnstrecken werden Staus auf Ausweichstreck en, Umwegfahrten und somit unnötiger CO 2-Ausstoß vermieden. Die Verordnung bildet die Grundlage für eine sichere, zügige und reibungslose A bwicklung des Ferienreiseverkehrs in den Hauptreisezeiten (Managementregel (3); Indikatoren 2, 13). Die Fr eigabe nicht m ehr benötigter Verbotsstrecken fördert den ungehinderten Gütertransport (Indikator 11a).
Drucksache 120/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 24 GG für die Lärmbekämpfung beinhaltet diese Einschränkung auf den Bereich der Straße hingegen nicht. Sie ist vielmehr umfassend zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm zu verstehen. Ausgenommen ist lediglich der Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm, der z.B. von sozialen Einrichtungen und Sportanlagen ausgeht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zur Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zu Artikel 1 KInvFErrG
7. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b KInvFG
8. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - KInvFG
9. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c KInvFG
10. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d KInvFG
11. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a KInvFG
12. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b KlnvFG
13. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c KlnvFG
14. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 3 KlnvFG
15. Zu Artikel 2 § 4 Absatz 1 KInvFG
16. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 KInvFG
17. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 Satz 1 KInvFG
18. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 1 AufbHG
19. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 2 AufbHG
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Es wird eine Regelung zum minder schwerer Fall in das Gesetz aufgenommen: Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn ein altruistischer Schleuser, der eine erstbzw. einmalige Schleusung ohne kommerzielle Gewinninteressen durchführt, z.B. in dem er mit seinem Privatfahrzeug zwei Ausländer über die Grenze transportiert. Solchen besonderen und altruistischen Fallgestaltungen soll mit der Regelung zu einem minder schweren Fall angemessen Rechnung getragen werden.
Drucksache 432/15 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung
... Diese Entwicklung steht in Widerspruch zu den praktischen Bedürfnissen der Fahrzeughersteller und -händler. Denn die Fahrzeuge müssen, bevor sie an die Händler bzw. die Kundinnen und Kunden ausgeliefert werden, betriebsfähig gemacht werden. Die entsprechenden Einrichtungen und Dienstleistungen sind meist nicht unmittelbar vor Ort beim Fahrzeughersteller oder -händler verfügbar. Die Zulassung eines Fahrzeugs allein zu diesem Zweck würde zu einem unverhältnismäßig großen Wertverlust führen. Die Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens scheidet ebenfalls aus, weil auch dieses gemäß § 16a Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur für Überführungs- und Probefahrten genutzt werden darf. Den finanziellen Aufwand eines Transports mit einem Anhänger können insbesondere die vielen mittelständischen Unternehmen nicht leisten. Diese Fahrten können auch nicht immer mit einer gemäß § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulässigen Fahrt verbunden werden.
Drucksache 129/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
... Kraftwerksanschlüsse an das Übertragungsnetz werden in der Regel einsystemig ausgeführt. Damit unterscheiden sie sich vom vermaschten Stromtransportnetz, das redundant, also zweisystemig ausgestattet ist. In Niedersachsen bestehen Sachverhaltskonstellationen, bei denen wegen der engen Ortslage eine Erdverkabelung von Seiten des zuständigen Netzbetreibers favorisiert wird. Beispielsweise möchte der Netzbetreiber TenneT vom Umspannwerk Conneforde das Kraftwerk Maade in Wilhelmshaven mit einem einsystemigen Erdkabel anschließen. Eine Gesetzesänderung brächte hier Rechtssicherheit. Die bestehende Gesetzeslage erlaubt eine Erdverkabelung nicht zwingend. Die insoweit vorgeschlagene Aufnahme als C-Pilotprojekt für Erdkabel im Sinne von § 2 Absatz 3 BBPlG führt nicht rechtssicher zu einer Lösung, da die Anschlussleitung auch weiterhin nicht als Bestandteil des Verbundnetzes aufgefasst werden kann.
Drucksache 129/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
... Kraftwerksanschlüsse an das Übertragungsnetz werden in der Regel einsystemig ausgeführt. Damit unterscheiden sie sich vom vermaschten Stromtransportnetz, das redundant, also zweisystemig ausgestattet ist. In Niedersachsen bestehen Sachverhaltskonstellationen, bei denen wegen der engen Ortslage eine Erdverkabelung von Seiten des zuständigen Netzbetreibers favorisiert wird. Beispielsweise möchte der Netzbetreiber TenneT vom Umspannwerk Conneforde das Kraftwerk Maade in Wilhelmshaven mit einem einsystemigen Erdkabel anschließen. Eine Gesetzesänderung brächte hier Rechtssicherheit. Die bestehende Gesetzeslage erlaubt eine Erdverkabelung nicht zwingend. Die insoweit vorgeschlagene Aufnahme als C-Pilotprojekt für Erdkabel im Sinne von § 2 Absatz 3 BBPlG führt nicht rechtssicher zu einer Lösung, da die Anschlussleitung auch weiterhin nicht als Bestandteil des Verbundnetzes aufgefasst werden kann.
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 28. Hierdurch sollen nach Aussage der Kommission neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen geschaffen werden. Diese Überprüfung darf jedoch nicht mittelbar dazu führen, dass europäische Förderprogramme wie das Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport "Erasmus+" sowie das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" [gekürzt oder inhaltlich] zu stark an wenigen thematisch engen Prioritäten ausgerichtet werden. Diese Programme profitieren gerade von der Vielfalt ihrer Themenstellungen.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 20/15
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (hier: - Bundesratsbeauftragte, die seit 2011 oder später in Beratungsgremien der Europäischen Union tätig sind sowie - Bundesratsbeauftragte für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union, deren Neubestellung in 2014 ansteht.)
... 18. Ausschuss für Bildungsfragen und Weisungssitzungen zum Ministerrat "Bildung, Jugend, Kultur und Sport"; Bereich Bildung Nordrhein-Westfalen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union (Jörg Janßen) Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport (einschl. audiovisueller Bereich)
Drucksache 416/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt - COM(2015) 462 final
... - Ein individuelles Dienstleistungsangebot, das die Bedürfnisse und die Fähigkeiten der langzeitarbeitslosen Person widerspiegelt und auf Maßnahmen beruht, die auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen (Hilfe bei der Arbeitssuche, Schulungen einschließlich Sprachkurse, Arbeitserfahrung, Validierung nichtformalen und informellen Lernens, Mentoring, Schuldenberatung, Rehabilitation, Kinderbetreuungs- und Pflegeangebote, Wohn- und Transportkostenzuschüsse) und einen individuellen Weg für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt skizzieren.
Drucksache 24/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
... Artikel 16 regelt die Durchbeförderung. Er sieht in Absatz 1 vor, dass jeder Mitgliedstaat als Drittmitgliedstaat den Transport der verurteilten Person vom Ausstellungsstaat in den Vollstreckungsstaat durch sein Hoheitsgebiet nach Maßgabe seines Rechts bewilligen muss, sofern der Ausstellungsstaat ihn hierzu unter Vorlage einer Kopie einer Bescheinigung ersucht, für die das in Anhang I des Rahmenbeschlusses Freiheitsstrafen wiedergegebene Standardformular zu verwenden ist. Die Vorschrift findet insofern nur auf die Überstellung aus einem Mitgliedstaat an einen anderen Mitgliedstaat Anwendung. Sie gilt nicht für die Überstellung aus einem Drittstaat an einen Mitgliedstaat oder aus einem Mitgliedstaat an einen Drittstaat.
Drucksache 353/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... - Nummer 3 der bisherigen Gesetzesfassung wird gestrichen, da die bisher hiervon erfassten Beteiligungen in die konsolidierte Nettobetrachtung nach Absatz 5 einbezogen werden. - Die bisherige Rückausnahme in Nummer 5 für Kunstgegenstände etc. wird - ergänzt um den Begriff "Herstellung" - grundsätzlich unverändert in Nummer 3 aufgenommen. Diese Katalognummer ist auf einen Hinweis des Bundesfinanzministeriums hin um Wirtschaftsgüter erweitert worden, die ihrer Natur nach typischerweise der privaten Lebensführung dienen. Hierbei wird an die ertragsteuerlichen Wertungen in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 oder Nummer 7 des Einkommensteuergesetzes angeknüpft, die ein Abzugsverbot für solche Wirtschaftsgüter (z.B. Oldtimer, Sportflugzeuge) vorsehen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 und 6 ErbStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 ErbStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 9a - neu - §§ 13a Absatz 9 Satz 9 - neu und 30 Absatz 5 - neu - ErbStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 und 4 § 13a Absatz 10 Satz 2 - neu -, § 13b ErbStG
§ 13b Begünstigtes Vermögen
Begründung
2 Allgemein
Im Einzelnen
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 13b
Zu § 13b
Zu § 13b
Zu § 13b
Zu § 13b
Zu § 13b
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 13b ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13c Absatz 1, 2, 3 und 4 ErbStG
Begründung
2 Allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Im Einzelnen
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 28a Absatz 7, 8 und 9 ErbStG
Begründung
2 Allgemein
Im Einzelnen
Drucksache 5/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der TSE -Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE -Untersuchungsverordnung
... Mit der Einführung einer Monitoringuntersuchung der über 132 Monate alten Rinder erfährt die Verwaltung eine Kostenbelastung (Kosten für BSE-Tests, Transport- und Probenahmekosten) in Höhe von etwa 673.240 Euro im Jahr.
Drucksache 439/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... Die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze des Bußgeldes wegen eines Verstoßes gegen die Nachtflugbeschränkungen gemäß § 58 Absatz 1 Nummer 8a Luftverkehrsgesetz beträgt nach der derzeitigen Fassung des § 58 Absatz 2 bis zu 10 000 Euro und ist damit deutlich niedriger als bei anderen luftverkehrsrechtlichen Verstößen. Beispielsweise kann ein Luftsportgeräteführer, der sein Flugbuch nicht korrekt führt, nach § 58 Absatz 1 Nummer 10 mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro belangt werden.
Drucksache 340/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
... - Die Erlaubnisse gemäß § 54 Absatz 1 KrWG werden grundsätzlich uneingeschränkt erteilt, das heißt für alle gefährlichen Abfälle (vgl. den Erlaubnisvordruck in Anlage 4 AbfAEV). Im Einzelfall kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass noch auf bestimmte Abfallschlüssel zugeschnittene Transportgenehmigungen nach der damaligen
Drucksache 367/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG )
... Im Rahmen einer EU-Studie zu sozialen Aspekten und dem Schutz der Beschäftigten bei wettbewerblichen Ausschreibungen bei öffentlichen Schienenverkehrsdiensten und im Falle eines Betreiberwechsels als Folge haben die europäischen Sozialpartner im Sektor Eisenbahn (Europäische Transportarbeiter Föderation (ETF) und Gemeinschaft der europäischen Bahnen und Infrastrukturgesellschaften (CER)) im Jahr 2013 festgestellt, dass die nationale Eisenbahnpolitik bei einer Liberalisierung und einem grundsätzlich zu begrüßenden Wettbewerb nicht ohne ausreichende Berücksichtigung der Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Bereich funktioniert. In der "Joint Opinion" haben sich die Sozialpartner dafür ausgesprochen, dass es in diesem Bereich verpflichtend sein müsse, Sozialstandards auf nationaler oder regionaler Ebene festzulegen. Ein obligatorischer Personaltransfer im Falle eines Betreiberwechsels werde die Kontinuität der Dienstleistung für die Fahrgäste und Verkehrsbehörden sicherstellen. Damit sollen die Beschäftigten zum Zeitpunkt des Betreiberwechsels geschützt werden. Nur so könne man nach Auffassung der Branche dem Fachkräfte- und Nachwuchsmangel in der Branche entgegenwirken.
Drucksache 556/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 15. Hierdurch sollen nach Aussage der Kommission neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen geschaffen werden. Diese Überprüfung darf jedoch nicht mittelbar dazu führen, dass europäische Förderprogramme wie das Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport "Erasmus+" sowie das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" gekürzt oder inhaltlich zu stark an wenigen thematisch engen Prioritäten ausgerichtet werden. Diese Programme profitieren gerade von der Vielfalt ihrer Themenstellungen.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 337/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010
... Nach den Ausführungen der Bundesregierung in der Begründung soll geprüft werden, ob die nach europäischem Recht mögliche Festlegung spezifischer Flugbeschränkungsgebiete genutzt werden kann, um neuen, unverträglichen Lärmbelastungen zum Beispiel durch tieffliegende Sportflugzeuge zu begegnen. Diese, zumal mit hohem Verwaltungsaufwand verbundene, Möglichkeit reicht bei weitem nicht aus, um das bisherige, flächendeckend geltende und höhere Lärmschutzniveau bei Überlandflügen aufrechterhalten zu können.
Drucksache 57/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
... Hierunter fallen insbesondere Haftpflicht-, Feuer-, Hagel-, Transport-, Diebstahl-, Hausrat- und Rechtschutzversicherungen.
Drucksache 329/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einer Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum - COM(2015) 366 final
... 4. Der Bundesrat begrüßt außerdem, dass sich die Kommission auf wesentliche inhaltliche Schwerpunkte konzentriert hat, die im Rahmen der Strategie der EU für den Alpenraum verfolgt werden sollen: Den Aufbau von Wohlstand, die Anbindung des Alpenraums sowie den Umweltschutz und die Verbesserung der Nachhaltigkeit im Energiebereich. Damit kann die Strategie der weiteren Entwicklung des Alpenraums einen dynamischen Rahmen geben. Im Schwerpunktbereich Wirtschaftswachstum und Innovation sollen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten Sektoren wie etwa der Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und deren nachgelagerte Bereiche, Energie, die Forschungslandschaft sowie die Aus- und Weiterbildung, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, gestärkt werden. Im Schwerpunktbereich Verkehr soll die Kombination verschiedener Transportmittel im Personen- und Güterverkehr gefördert werden. Im Bereich Kommunikation liegt der Fokus auf der digitalen Vernetzung der Menschen und der besseren Zugänglichkeit öffentlicher Dienste. Der dritte Schwerpunktbereich bezieht sich auf den Umweltschutz und damit auf Themen wie die Bewahrung von Ressourcen, ökologische Konnektivität, Risikomanagement und Klimawandel. Darüber hinaus soll der Alpenraum zur Modellregion für Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden.
Drucksache 110/15
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Die Nachhaltigkeit ergibt sich bezüglich der Managementregel Energie- und Ressourcenverbrauch sowie des Indikators Ressourcenschonung, da aufgrund der Änderung ca. 530 000 Anträge entfallen. Neben dem Papier für die Anträge wird auch Druckermaterial eingespart. Auch müssen diese Anträge nicht mehr per Post transportiert werden.
Drucksache 362/1/15
... "Als Händler im Sinne dieses Gesetzes gilt auch jeder, der wesentliche Teile des Verkaufsablaufs nach der Bestellung, wie Lagerung, Kommissionierung, Transport und Auslieferung, vornimmt."
Drucksache 440/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es
... , nach dem eine Verantwortlichkeit ausgeschlossen ist, sofern er verkürzt - bis auf seine neutrale Vermittlerposition durch den Transport von Daten des Nutzers an der Rechtsverletzung des Nutzers nicht mitgewirkt hat (Mantz/Sassenberg, NJW 2014, S. 3537 ff.).
Drucksache 337/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010
... Nach den Ausführungen der Bundesregierung in der Begründung soll geprüft werden, ob die nach europäischem Recht mögliche Festlegung spezifischer Flugbeschränkungsgebiete genutzt werden kann, um neuen, unverträglichen Lärmbelastungen zum Beispiel durch tieffliegende Sportflugzeuge zu begegnen. Diese, zumal mit hohem Verwaltungsaufwand verbundene, Möglichkeit reicht bei weitem nicht aus, um das bisherige, flächendeckend geltende und höhere Lärmschutzniveau bei Überlandflügen aufrechterhalten zu können.
1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 LuftVO
Drucksache 619/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... -Packrichtlinien (Cargo Transport Unit) (§ 3 Absatz 4 der bisherigen GGVSee) kann entfallen. Die Pflicht zur Erstellung eines Containerpackzertifikats ergibt sich aus Abschnitt 5.4.2 des IMDG-Codes und dessen Vorschriften müssen nach § 3 Abs. 1 GGVSee auch bei der Übergabe zur Beförderung eingehalten sein.
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Schließlich treibt die Kommission eine Reihe sektorspezifischer Initiativen voran, die für den Binnenmarkt von Relevanz sind. Beispielsweise werden weitere Maßnahmen zugunsten des Binnenmarkts für den Straßengüterverkehr dazu beitragen, dass die Transportleistungen besser und wettbewerbsfähiger werden. Die Kommission wird sich insbesondere damit befassen, die Regeln für den Marktzugang im Güterkraftverkehr einfacher und leichter durchsetzbar zu gestalten. Sie wird prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um für gleiche Ausgangsbedingungen bei der Personenbeförderung im Inland und für mehr Wettbewerb bei der Lastkraftwagenvermietung zu sorgen, um die Durchsetzung der einschlägigen
Drucksache 119/15
... c) von der Einhaltung von Anforderungen an Transportmittel, mit denen die Tiere, deren Teile oder die Erzeugnisse befördert werden,
Drucksache 283/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... "Satz 1 Nummer 2 bis 4, 6, 8, 10 und 11 gilt nicht für Psychotherapeuten; Satz 1 Nummer 9 gilt nicht für Psychotherapeuten, soweit sich diese Regelung auf die Feststellung und die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit bezieht. Satz 1 Nummer 5 gilt für Psychotherapeuten in Bezug auf die Verordnung von Leistungen zur psychotherapeutischen Rehabilitation. Satz 1 Nummer 7 gilt für Psychotherapeuten in Bezug auf die Verordnung von Krankentransporten sowie Krankenhausbehandlung. Das Nähere zu den Verordnungen durch Psychotherapeuten bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6, 8 und 12."
Drucksache 311/15 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung
... 2. mit Stützluftventilatoren (Durchtriebslüfter) mit einer Leistung von mindestens 40 000 cbm/Std., die so im Stall angeordnet sind, dass der erzeugte Luftstrom in Längsrichtung verläuft und vom nächsten Ventilator angesaugt und weitertransportiert wird. Der Abstand zwischen den Ventilatoren darf nicht mehr als 30 m und zu den Seitenwänden jeweils nicht mehr als 9 m betragen;
Drucksache 127/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
... ermöglicht sogar, den Mitgliedstaaten vorzuschreiben, dass EAG vornehmlich an Betriebe zur Wiederverwendung abzugeben sind. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden. Die Umsetzung ist sinnvoll nur möglich, wenn diese Geräte so früh wie möglich dem Abfallstrom entnommen und damit nicht durch Transporte unbrauchbar werden. Zwar werden über diesen Weg nach bisherigen Erfahrungen nicht sehr viele Geräte für eine Wiederverwendung aussortiert. Aber wenn die Prüfung erst nach Transporten in der Erstbehandlungsanlage stattfindet, reduziert sich der Anteil nochmals. Dies gilt auch für Geräte, die durch den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger optiert worden sind. Befürchtungen, dass über eine solche Separierung auch z.B. energieineffiziente Geräte weitergegeben werden oder einer Beraubung Vorschub geleistet wird, werden damit entkräftet, dass fachkundiges Personal solche Geräte bereits als ungeeignet aussortiert bzw. die Separierung unter den gleichen Bedingungen stattfindet wie die sonstige Erfassung der EAG. Das Personal kann zudem die Geräte auch Kategorien zuordnen und deren Masse registrieren.
Drucksache 354/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)
... § 42 SGB XI hingegen beschränkt dies auf "die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege". Diese Eingrenzung stellt eine nicht notwendige Beschränkung dar und ist auch im Vergleich zu § 39 SGB XI schwer zu begründen; so können in der Verhinderungspflege beispielsweise Transportkosten bereits durch den Verhinderungspflegebetrag gedeckt werden, was hingegen in der Kurzzeitpflege derzeit nicht möglich ist.
Drucksache 559/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpest-MonitoringVerordnung - WvGeflpestMonV )
... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Vogelgrippe-Monitoring innerhalb der Geflügelwirtschaft zu intensivieren. Damit soll eine wirksamere Überwachung der potenziellen Vektoren wie Geräte, Fahrzeuge, Transportmaterial, Abfälle aus der Geflügelhaltung, Geflügelmist, Vogelfedern, geschlachtete Tiere usw. erfolgen.
Drucksache 212/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa - COM(2015) 192 final
... Bei einer Verständigung auf EU-weite Kriterien der Frequenzzuteilung sind die Spielräume der Mitgliedstaaten zur Sicherung der Meinungsvielfalt zu erhalten. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass ein Rundfunkspektrum erhalten bleibt, das neben der bestehenden Programmvielfalt einen wirtschaftlichen Betrieb von DVB-T und dessen Entwicklungsmöglichkeiten garantiert. Ebenso muss ein ausreichendes Spektrum für den Betrieb von PMSE (drahtlose Mikrofon- und Videotechnik in Kultur, Bildung und Sport) zur Verfügung stehen. Der Lamy-Bericht beschreibt, wie die Kommission eine frequenzpolitische Initiative im Bereich des UHF-Bandes ausgestalten könnte. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, sich gegenüber der Kommission dafür auszusprechen, dass der Lamy-Bericht, insbesondere mit seinem Vorschlag einer Frequenznutzungsgarantie für den Rundfunk, im REFIT des Telekom-Pakets bei einer anstehenden Revision des Telekom-Pakets sowie des "Radio Spectrum Policy Programmes" berücksichtigt wird.
Zur Mitteilung allgemein
Allgemeine Bestimmungen
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft
Zu Bildungsfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 252/15
... Zertifizierung als Transportnetzbetreiber nach § 4a Abs. 1 EnWG
Drucksache 96/15
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Eindämmung nicht konformer Laser als Verbraucherprodukt
... In den vergangenen Jahren kam es zu vermehrten Blendangriffen mit Lasern gegen Luftfahrzeuge (z.B. Passagierflugzeuge und Hubschrauber), insbesondere in den Landephasen, die die Durchführung einer sicheren Landung gefährdeten bzw. erheblich erschwerten. Darüber hinaus wurden auch Blendangriffe gegen Kapitäne von Schiffen (z.B. Binnenfrachtschiffer auf dem Rhein), Führer von Schienen- und Straßenfahrzeugen (z.B. U-Bahnfahrer bei Einfahrt in den Haltebereich, LKW-Gefahrguttransporter auf Bundesautobahnen), aber auch gegen Sportler (z.B. Torwarte beim Elfmeterschießen) und Polizeivollzugsbeamte (z.B. bei Demonstrationen oder vorläufigen Festnahmen) festgestellt. Bei spielenden Kindern, die mit starken Lasern als bzw. in Verbraucherprodukten hantierten kam es zu schweren Augenverletzungen, die zum Teil zu Erblindungen führten.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Eindämmung nicht konformer Laser als Verbraucherprodukt
Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Versicherungsunternehmen (Solvabilität II) 14 wird es den Unternehmen ermöglichen, in stärkerem Umfang in langfristige Vermögenswerte zu investieren, da nationale Beschränkungen für die Zusammensetzung ihres Vermögensportfolios aufgehoben werden15. Darüber hinaus hat die Kommission sichergestellt, dass die Standardformel zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen langfristige Investitionen nicht erschwert, und die Kongruenz zwischen langfristigen Vermögenswerten und langfristigen Verbindlichkeiten gegeben ist16. Trotz der generellen Zustimmung zu diesem Schritt wurde in Bezug auf die Kalibrierung der Kapitalanforderungen an Versicherungsgesellschaften und Banken eine individuelle Behandlung von Infrastrukturinvestitionen gefordert. Hier sind weitere Arbeiten notwendig, um Infrastrukturkredite und/oder Kapitalbeteiligungen mit niedrigerem Risiko zu ermitteln und auf dieser Grundlage die aufsichtsrechtlichen Vorschriften gegebenenfalls zu überarbeiten und Infrastruktur-Unterklassen zu schaffen.
Drucksache 559/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-GeflügelpestMonitoring-Verordnung - WvGeflpestMonV )
... 2. Für den Transport der Proben gelten die Mindestanforderungen nach Kapitel XII des Anhangs der Entscheidung
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... Auf Dienstleistungen entfallen rund 70 % des BIP und der Beschäftigung in der EU, und ihre Bedeutung im Welthandel nimmt stetig zu. In der Vergangenheit konnten die meisten Dienstleistungen nur lokal erbracht werden. Durch den technischen Fortschritt hat sich das geändert, und die Ausfuhren von Dienstleistungen aus der EU haben sich innerhalb von 10 Jahren auf bis zu 728 Mrd. EUR im Jahr 2014 verdoppelt. Über den eigentlichen Handel mit Dienstleistungen hinaus erwerben, erbringen und verkaufen auch Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes heutzutage immer mehr Dienstleistungen, die ihnen den Verkauf ihrer Produkte ermöglichen. Diese Einbettung von Dienstleistungen in den Herstellungsprozess hat sich in den letzten Jahren beträchtlich verstärkt. Auf Dienstleistungen entfallen fast 40 % des Wertes der Warenausfuhren aus Europa. Etwa ein Drittel der Arbeitsplätze, die der Ausfuhr von Industrieerzeugnissen zugerechnet werden, sind in Unternehmen angesiedelt, die Hilfsdienstleistungen, etwa in den Bereichen Verkehr und Logistik, erbringen. Bei komplexen Anlagen wie Maschinen, Windkraftanlagen oder medizinischen Geräten sind Dienstleistungen wie Installierung, Unterstützung, Schulung und Wartung Teil des Pakets. Zahlreiche weitere Unternehmens-, Versicherungs-, Telekommunikations- und Transportdienste sind ebenfalls erforderlich.
Drucksache 144/15
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfung en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
... 2c. Entsorgung oder Beseitigung, einschließlich Transport und Versenkbohrungen, der bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl aus der Lagerstätte nach über Tage geförderten Flüssigkeiten geogenen Ursprungs (Lagerstättenwasser), soweit ihre Umweltauswirkungen nicht bereits im Rahmen von Vorhaben nach den Nummern 2, 2a oder 2b geprüft wurden;"
Drucksache 465/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz - Rückbau- und EntsorgungskostennachhaftungsG)
... es oder einer hierauf beruhenden Rechtsverordnung verpflichtet ist, und erfüllt der Betreiber seine Kostentragungspflicht aus der Vollstreckungshandlung nicht, so kann die Behörde die aus dieser Handlung entstehenden Kosten dem herrschenden Unternehmen neben dem Betreiber auferlegen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Pflichten der Betreiber zum Rückbau aus § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes sowie hinsichtlich der Entsorgungspflichten bis zur Endlagerung (insbesondere Konditionierung, Zwischenlagerung und Transport von radioaktiven Abfällen), der Ablieferung an ein Endlager nach § 9a Absatz 2 des Atomgesetzes und der Endlagerung nach § 9a Absatz 3 des Atomgesetzes.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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