[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2885 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sport"


⇒ Schnellwahl ⇒

0049/20
0015/20
0350/20B
0112/20
0278/20
0295/20
0068/20B
0386/20B
0011/20
0375/20
0314/20B
0375/20B
0175/20
0286/20
0280/1/20
0176/20
0008/20
0088/20B
0242/20
0094/20
0224/20
0344/20
0343/20
0359/20
0278/20B
0051/20B
0009/20
0164/20
0037/20
0452/20B
0208/20
0246/20
0068/1/20
0092/20
0160/1/20
0286/20B
0088/1/20
0085/20
0427/1/20
0033/20
0348/20
0157/20
0157/1/20
0268/20
0185/20
0088/20
0306/1/20
0255/20
0278/1/20
0386/20
0051/1/20
0452/1/20
0033/20B
0062/20
0139/20
0259/20
0160/20B
0265/20B
0158/1/20
0033/1/20
0098/20
0098/1/20
0333/20
0106/20B
0157/20B
0280/20B
0350/1/20
0158/20B
0002/20
0106/20
0392/20
0094/20B
0021/20
0239/1/20
0314/1/20
0265/1/20
0552/1/19
0521/19
0481/19
0155/1/19
0637/19
0400/19B
0579/19
0170/19
0399/1/19
0179/19B
0230/19B
0363/1/19
0013/1/19
0544/19B
0453/1/19
0578/1/19
0421/19
0517/19
0248/19
0067/19B
0666/19
0288/19
0651/19
0150/1/19
0425/19
0425/19B
0213/19
0068/1/19
0635/19
0572/19
0158/1/19
0490/19
0068/19B
0490/1/19
0586/19
0541/1/19
0254/1/19
0544/19
0645/19B
0150/19
0207/19
0155/19B
0209/19
0579/19B
0634/19
0067/1/19
0585/19
0579/1/19
0490/19B
0481/19B
0213/19B
0495/19
0621/19B
0346/1/19
0578/19B
0453/19
0168/19
0490/2/19
0308/19
0017/19B
0075/19
0518/19
0137/19B
0013/19B
0557/19
0213/1/19
0399/19B
0346/19B
0591/19B
0127/19
0401/19
0563/1/19
0552/19B
0394/19
0621/19
0399/19
0230/1/19
0231/19
0304/19
0324/19
0645/19
0548/19
0450/19
0363/19B
0584/19
0575/19
0068/19
0150/19B
0578/19
0429/19
0665/19
0453/19B
0066/19
0534/19
0450/19B
0633/19
0501/18
0349/18
0603/18B
0376/4/18
0219/18
0571/18
0372/18B
0347/18
0207/3/18
0430/18B
0423/18
0603/1/18
0054/1/18
0618/18B
0209/1/18
0617/18
0468/18
0153/18B
0037/18B
0618/1/18
0376/18B
0391/18
0209/18B
0234/18B
0551/18B
0556/1/18
0054/3/18
0543/18
0460/18B
0352/18B
0423/18B
0270/18B
0207/1/18
0569/18
0387/18
0252/18
0197/18B
0061/18
0563/18
0198/18
0423/1/18
0152/18
0207/18B
0197/1/18
0153/1/18
0270/1/18
0012/18B
0284/1/18
0066/18
0015/18
0012/1/18
0206/18
0027/18
0234/1/18
0443/18
0173/18
0016/18
0551/18
0560/18B
0055/18
0426/18
0560/1/18
0460/1/18
0058/18
0054/18B
0070/1/18
0309/18
0352/1/18
0214/18
0556/18B
0571/18B
0185/18
0070/18B
0556/18
0222/18
0037/1/18
0430/1/18
0352/18
0667/17
0777/17
0126/1/17
0418/1/17
0441/17B
0757/17
0315/1/17
0182/17B
0061/1/17
0039/17B
0595/17
0441/1/17
0709/17
0711/1/17
0106/17
0121/17
0221/17
0719/17
0206/17
0039/1/17
0108/17
0721/17
0127/1/17
0708/17
0612/17
0412/17
0419/1/17
0189/1/17
0429/17B
0439/17B
0419/17B
0426/1/17
0136/17
0200/17B
0121/2/17
0440/1/17
0385/17
0711/17
0073/1/17
0646/1/17
0004/17
0537/17
0464/17
0106/1/17
0085/1/17
0108/17B
0410/17
0200/17
0182/1/17
0058/17
0125/17
0426/17B
0439/1/17
0675/17
0596/17
0127/17
0419/17
0374/1/17
0604/17
0231/17
0424/1/17
0127/17B
0243/17
0488/17
0726/17
0138/17
0173/17
0428/17
0569/1/17
0184/17
0014/17
0039/17
0061/17B
0233/17B
0121/17B
0713/17
0438/1/17
0013/17
0110/17B
0374/17B
0360/17
0717/17
0417/17B
0696/17
0573/17
0108/1/17
0711/17B
0121/1/17
0416/1/17
0005/17
0315/17B
0233/17
0120/17
0387/17
0725/17
0429/1/17
0411/17
0692/17
0148/16
0735/1/16
0592/16
0812/16
0371/16
0011/16
0409/16
0533/16
0072/16
0302/16
0270/16
0049/16B
0580/16
0769/16
0335/16B
0432/16B
0103/1/16
0797/16B
0235/16
0562/16
0619/16B
0357/16
0803/1/16
0806/1/16
0118/16
0540/16
0535/1/16
0121/16
0332/16
0502/16
0236/1/16
0604/16
0655/16B
0783/16B
0236/16B
0459/16
0271/16
0803/16B
0126/1/16
0239/16B
0783/1/16
0125/16
0541/16B
0747/1/16
0746/16
0294/1/16
0168/16
0648/16
0244/16
0432/16
0618/16
0542/16
0678/16
0620/16B
0126/16
0298/16
0194/16
0038/16B
0396/16
0481/16
0239/1/16
0021/16
0358/16
0103/16
0294/16B
0303/16
0432/1/16
0356/16
0721/16
0126/16B
0079/16
0169/16B
0604/16B
0521/16
0049/1/16
0258/16
0038/1/16
0235/16B
0239/16
0154/16
0287/16
0604/1/16
0078/16B
0546/16
0748/16
0797/1/16
0310/16B
0738/1/16
0138/16
0806/16B
0435/16
0063/16
0290/16B
0747/16B
0078/16
0746/16B
0433/16
0768/16
0030/16
0787/16B
0358/16B
0389/16
0254/1/16
0215/16B
0498/16
0651/1/16
0541/1/16
0506/16
0540/16B
0169/16
0398/16
0127/16
0164/16
0281/16
0166/16
0338/16B
0205/16
0124/16
0467/16
0415/16
0620/1/16
0188/16
0029/16
0655/1/16
0787/1/16
0542/16B
0168/16B
0338/16
0542/1/16
0103/16B
0290/1/16
0114/16
0335/16
0289/16
0550/16
0650/16
0310/16
0335/1/16
0201/16
0052/16
0126/1/15
0055/15B
0211/15
0300/15B
0362/15B
0599/1/15
0317/15B
0414/15
0036/15
0317/15
0126/15B
0373/15
0184/15
0120/15B
0446/15
0432/15B
0129/15B
0129/1/15
0510/1/15
0020/15
0416/15
0024/15
0353/15B
0005/15
0439/1/15
0340/15
0367/1/15
0556/15
0510/15B
0337/15B
0057/15
0329/15B
0110/15
0362/1/15
0440/15B
0337/1/15
0619/15
0509/15
0119/15
0283/15
0311/15B
0127/15B
0354/15B
0559/1/15
0212/15B
0252/15
0096/15
0063/15
0559/15
0500/15
0144/15
0465/15
0312/15
0556/15B
0056/15
0540/15
0441/15B
0046/15
0439/15B
0447/15
0499/15
0594/15
0127/1/15
0329/1/15
0441/1/15
0440/1/15
0456/15
0199/15
0096/15B
0071/15
0432/15
0034/15
0055/1/15
0123/14B
0102/14B
0191/1/14
0653/14B
0641/14B
0435/1/14
0458/1/14
0607/1/14
0424/14B
0009/14
0432/14
0088/14B
0236/14
0445/14
0131/14
0218/14B
0413/1/14
0077/14B
0337/14
0618/14
0198/1/14
0236/14B
0088/1/14
0541/14
0393/1/14
0033/14
0120/1/14
0303/14
0163/14
0543/1/14
0580/14
0203/14
0424/14
0445/1/14
0308/14
0204/14B
0406/14
0318/14
0293/1/14
0653/14
0102/1/14
0191/8/14
0653/1/14
0458/14B
0204/1/14
0534/14
0607/14B
0042/1/14
0218/14
0199/1/14
0270/14
0378/14
0445/14B
0319/14X
0313/1/14
0647/14
0236/1/14
0033/1/14
0543/14B
0198/14B
0238/14
0042/14B
0033/14B
0604/14
0084/14
0198/14
0004/14
0283/14
0422/1/14
0313/14B
0509/14
0400/14
0400/14B
0199/14
0393/14B
0016/14
0435/14B
0244/14
0429/1/14
0233/14
0072/14
0445/2/14
0429/14
0400/1/14
0199/14B
0608/14
0413/14B
0429/14B
0543/14
0120/14B
0244/1/14
0303/14B
0730/1/13
0296/1/13
0333/13
0437/1/13
0556/13
0207/13
0263/13
0193/13
0764/13
0171/1/13
0687/13B
0113/13
0737/13
0150/13
0325/13B
0286/13B
0113/1/13
0442/1/13
0689/1/13
0212/13
0087/13
0032/13
0445/13B
0110/13
0581/1/13
0778/1/13
0266/13B
0683/13
0190/13B
0556/13B
0324/1/13
0141/13B
0023/13
0516/13
0286/1/13
0308/13
0058/13
0479/13
0368/13
0175/13
0665/1/13
0682/13
0199/1/13
0182/13
0183/13
0307/13
0581/13B
0038/13
0728/1/13
0318/13
0687/13
0059/13
0804/13B
0807/13B
0800/1/13
0730/13B
0120/1/13
0017/13
0325/13
0147/13
0814/1/13
0199/13B
0326/13
0022/13
0321/13
0814/13B
0688/13B
0230/13
0004/1/13
0141/1/13
0141/13
0492/13
0234/1/13
0190/13
0120/13
0296/13B
0515/13
0062/13
0526/1/13
0247/13
0689/13B
0158/13
0807/1/13
0060/13
0561/1/13
0636/13
0120/13B
0348/13
0819/1/13
0066/13
0778/13B
0804/1/13
0324/13B
0751/13
0185/13
0430/13
0068/13
0814/13
0445/1/13
0447/13
0444/13
0188/13
0437/13B
0520/13
0688/1/13
0048/13
0100/13
0757/13
0421/13B
0347/13
0055/1/13
0570/1/13
0728/13B
0325/1/13
0055/13B
0559/13
0665/13B
0234/13B
0668/13
0109/13
0031/13
0180/13
0063/13
0650/13
0526/13B
0819/13B
0503/1/12
0040/12B
0752/12B
0091/12
0414/1/12
0376/12
0399/12
0752/12
0472/12B
0218/1/12
0672/12
0632/12
0363/12
0312/12B
0185/1/12
0262/12
0579/12
0046/12
0631/12B
0379/12B
0440/12
0675/12
0315/12
0819/2/12
0277/12
0745/12B
0676/12
0557/12
0802/12
0458/1/12
0170/12
0413/12
0108/12B
0517/1/12
0508/12
0472/1/12
0024/1/12
0761/1/12
0725/12
0086/1/12
0535/1/12
0420/12B
0520/12
0818/12B
0414/12B
0470/12
0420/12
0371/1/12
0581/1/12
0031/12
0819/12B
0295/12
0557/12B
0767/1/12
0476/12
0687/12
0819/1/12
0683/12
0688/12
0478/12
0224/12
0548/12
0040/12
0651/12
0663/12
0016/12
0618/12
0806/12B
0190/12
0808/12
0181/12
0575/12
0434/12
0300/12
0389/1/12
0300/1/12
0486/12
0313/12
0806/1/12
0367/12
0454/12
0581/12B
0573/12
0525/1/12
0559/2/12
0147/12
0603/1/12
0157/12
0371/12B
0603/12
0157/12B
0263/1/12
0159/12
0615/12
0253/12
0761/12B
0246/12B
0661/12
0218/12B
0397/12
0300/12B
0085/12
0389/12B
0185/12B
0740/12
0376/12B
0767/12B
0806/12
0264/12
0032/1/12
0458/12B
0310/12
0263/12
0074/12
0379/12
0731/12
0312/1/12
0631/12
0721/12
0503/12B
0818/1/12
0610/12
0820/12
0672/1/12
0108/12
0246/1/12
0487/12
0717/12
0466/12
0292/12
0517/12B
0021/12
0265/12
0371/12
0557/1/12
0624/12
0428/12X
0024/12B
0817/1/12
0396/12
0608/1/12
0608/12
0136/12
0397/1/12
0577/12
0535/12
0459/1/12
0745/1/12
0156/12
0746/12
0603/12B
0263/12B
0809/12
0672/12B
0040/1/12
0086/12B
0761/12
0549/12
0681/12
0608/12B
0819/12
0599/12
0128/11
0409/11
0854/4/11
0513/11B
0165/11
0314/11B
0072/11
0052/11
0342/11
0343/11B
0505/2/11
0325/11
0861/1/11
0377/11
0407/11
0783/11
0317/11B
0520/1/11
0513/11
0214/8/11
0854/11
0390/11
0713/11
0858/11
0836/11
0035/11
0710/11
0079/11B
0214/7/11
0314/1/11
0378/11
0513/1/11
0653/1/11
0176/1/11
0713/11B
0565/1/11
0767/1/11
0368/11
0314/11
0214/11
0597/11
0079/1/11
0761/11B
0524/1/11
0027/11B
0255/11
0576/11
0179/1/11
0228/11
0230/11
0103/11
0740/11
0583/11
0706/1/11
0179/11B
0767/11B
0487/11B
0090/11
0528/11
0214/11B
0620/11
0370/11
0079/11
0653/11B
0831/1/11
0258/11
0150/2/11
0817/11
0571/11
0624/11
0395/11
0761/11
0487/4/11
0628/11
0834/1/11
0121/11
0767/2/11
0713/1/11
0214/2/11
0650/11
0344/11
0512/11B
0650/2/11
0214/9/11
0844/11
0056/11
0809/11
0626/11
0216/11
0216/11X
0041/11
0111/11
0237/11
0070/11
0574/11
0555/11
0058/11
0806/11B
0861/11B
0214/1/11
0214/3/11
0043/11
0150/11B
0639/11
0067/11
0487/1/11
0831/11B
0533/1/11
0264/11
0539/11B
0088/11
0625/11
0036/11
0142/11
0317/1/11
0399/11B
0089/11
0123/11
0720/11
0578/1/11
0343/1/11
0854/1/11
0834/11B
0761/1/11
0833/11
0806/1/11
0367/11
0054/11
0103/1/11
0214/5/11
0232/11
0259/11
0256/11
0340/1/11
0831/11
0662/11
0214/4/11
0179/11
0341/11B
0228/1/11
0505/11B
0636/11
0565/11B
0068/11
0360/11
0323/11B
0512/1/11
0362/11
0045/11
0228/11B
0062/11
0041/11B
0655/11
0214/6/11
0821/11
0029/1/11
0487/2/11
0197/11
0231/11
0849/11B
0347/11
0590/11
0342/1/11
0027/11
0733/11
0323/1/11
0597/11B
0127/11
0685/1/11
0706/11B
0487/3/11
0825/11
0315/11
0037/11
0073/11
0607/11
0331/2/11
0176/11
0597/1/11
0190/11
0216/11B
0874/11
0340/11B
0378/11B
0349/11
0323/11
0773/11
0565/11
0462/11
0305/11
0505/1/11
0660/11
0520/11B
0524/11B
0849/1/11
0379/11
0176/11B
0661/10
0879/10
0507/10
0616/10
0466/1/10
0170/10
0680/3/10
0178/10
0810/10
0775/10
0323/10
0244/10
0205/10
0175/10
0580/1/10
0701/10B
0857/10
0080/10
0796/10
0289/1/10
0031/10B
0161/10
0874/10
0443/10B
0536/10
0716/10
0506/10
0104/10
0821/10
0792/10
0737/10
0069/10B
0551/10
0738/10
0454/10
0857/1/10
0188/1/10
0774/10
0259/10B
0188/10B
0034/10
0701/10
0312/10
0035/10
0661/2/10
0168/10
0152/10
0845/10B
0679/10
0490/10B
0660/10B
0289/10
0438/10
0487/1/10
0461/10
0483/10
0188/10
0454/10B
0575/10
0016/10
0267/1/10
0315/10
0459/1/10
0278/10
0016/2/10
0845/1/10
0329/10
0599/1/10
0879/10B
0694/10
0493/10
0444/10
0732/10
0873/10
0698/10
0286/10B
0616/1/10
0262/10
0504/10
0231/10
0100/10
0169/10
0466/10B
0260/10
0235/10
0675/1/10
0580/10B
0861/10
0612/10
0850/10
0052/10
0443/1/10
0312/10B
0155/10
0243/10
0335/10
0675/10
0857/10B
0725/10
0487/10B
0454/1/10
0849/10
0289/10B
0771/10
0443/10
0016/1/10
0822/10
0267/10B
0247/10B
0693/10
0286/1/10
0660/1/10
0154/10
0802/10
0312/1/10
0281/10
0118/10
0031/1/10
0230/10
0561/10
0740/10
0530/10
0821/1/10
0144/10
0773/10
0305/10
0532/3/10
0824/10
0701/1/10
0868/10
0772/10
0258/10
0616/10B
0421/10
0075/10
0849/1/10
0773/10B
0490/1/10
0599/10B
0675/10B
0031/10
0018/10
0001/2/10
0084/10
0182/10
0158/10B
0813/10
0303/10
0422/10
0773/1/10
0247/10
0117/10
0158/10
0259/2/10
0789/2/10
0428/10
0497/10
0016/10B
0158/1/10
0812/10
0645/1/10
0459/10B
0661/1/10
0057/10
0805/10
0219/10
0747/10
0545/10
0282/1/09
0088/09B
0273/09
0614/09B
0070/09B
0291/09
0577/09B
0868/09
0221/09
0070/09
0282/3/09
0825/1/09
0730/09
0479/09
0559/09B
0712/1/09
0280/1/09
0068/1/09
0107/09
0391/2/09
0756/09
0280/09
0228/09
0866/09
0024/1/09
0216/09
0432/09
0805/09
0815/09
0274/09
0756/1/09
0094/09
0225/09
0281/1/09
0274/09B
0786/09
0259/09
0173/09
0665/1/09
0672/09
0399/1/09
0281/09B
0712/09B
0577/09
0280/09B
0173/1/09
0846/09
0348/09
0202/1/09
0431/09
0282/09
0828/09
0019/09
0603/09B
0087/09
0311/09
0530/09B
0068/09B
0100/09
0558/09
0190/09
0656/09
0399/09
0282/4/09
0192/09
0664/09
0381/09
0339/09
0665/09
0278/09A
0018/09
0756/09B
0226/09
0174/09
0049/09
0616/09
0577/2/09
0613/09
0068/09
0088/1/09
0035/09
0249/09
0295/09
0274/1/09
0819/09
0825/09B
0566/2/09
0402/09
0620/09B
0386/09
0281/09
0119/09B
0296/1/09
0286/09
0338/09
0074/09
0402/09B
0528/09B
0153/1/09
0603/09
0007/09
0817/09
0688/09
0282/2/09
0171/6/09
0282/5/09
0624/1/09
0816/09
0282/09B
0391/09
0912/09
0202/09B
0391/1/09
0154/09
0024/09
0530/09
0434/09
0781/09
0559/09
0164/09
0130/09
0009/09
0322/09
0620/09
0551/09
0341/1/09
0773/09
0258/09
0665/09B
0137/09
0528/09
0758/09
0387/09
0058/09
0278/09
0280/09A
0702/09
0024/09B
0088/09
0391/09B
0889/09
0184/09
0099/09
0163/09
0530/1/09
0081/09
0603/1/09
0781/09B
0490/09
0189/09
0522/09
0825/09
0577/1/09
0214/09
0202/09
0727/09
0119/2/09
0023/09
0155/09
0048/09
0548/09
0614/09
0566/09B
0399/09B
0786/1/09
0735/09
0786/09B
0402/1/09
0087/1/09
0173/09B
0528/1/09
0070/1/09
0620/1/09
0165/09
0806/09
0491/09
0473/09
0103/09
0187/09
0359/09
0294/09
0781/1/09
0402/08B
0499/08
0563/08
0763/08
0123/08
0348/1/08
0174/08
0389/08
0525/08
0853/08B
0348/08
0361/08
0022/08
0029/08
0226/08
0688/08
0780/08
0400/08
0487/08
0183/08
0551/08
0766/5/08
0294/1/08
0960/08
0340/08
0010/3/08
0692/08
0648/08B
0917/08
0039/08B
0433/08
0096/08B
0379/08
0780/08B
0684/08
0828/08
0499/08B
0556/08
0129/08B
0148/08
0596/08
0385/08
0012/08
0361/1/08
0766/1/08
0401/08
0196/08
0766/08
0104/08
0185/08
0765/08
0951/08
0668/08
0019/08
0963/1/08
0133/08
0668/2/08
0185/1/08
0964/08B
0185/08B
0618/1/08
0145/08
0873/1/08
0476/08
0520/08
0710/08
0538/3/08
0914/08
0140/08
0514/08
0209/08
0668/08B
0485/08
0462/08
0058/08
0855/08
0010/08A
0625/08
0007/1/08
0137/08
0766/4/08
0334/08
0294/08B
0168/08
0687/08
0567/08
0353/08
0399/08
0559/1/08
0606/1/08
0568/1/08
0084/08
0999/08
0378/08
0096/2/08
0648/08
0716/08
0760/08
0294/08
0527/08B
0933/08
0024/08B
0037/08
0160/08B
0906/08
0402/08
0559/08
0820/08
0753/08B
0458/08
0559/3/08
0134/1/08
0655/08
0428/08B
0964/1/08
0924/08
0166/08
0486/08
0963/08
0433/08B
0566/1/08
0032/08
0880/08
0681/08
0106/08
0021/08
0134/08B
0833/08
0952/08
0433/1/08
0668/1/08
0402/1/08
0030/08
0753/1/08
0808/08
0104/1/08
0398/08
0466/08
0193/08
0036/08
0265/08
0882/08
0176/08
0591/08
0527/08
0550/1/08
0492/08
0883/08
0588/08
0260/08
0129/08
0428/08
0753/08
0116/1/08
0766/08B
0498/08
0550/08B
0452/08
0993/08
0403/08
0339/08
0566/08B
0023/08
0263/08
0538/2/08
0544/08
0980/08
0229/08
0007/08B
0349/1/08
0048/08
0279/08
0298/08
0827/08
0831/08
0233/08
0065/08
0800/08
0437/08
0773/08
0873/08B
0017/08
0580/08
0964/08
0832/08
0505/1/08
0384/08
0915/08
0160/08
0532/08
0230/08
0372/08
0024/1/08
0160/1/08
0029/08B
0963/08B
0105/08
0349/08
0692/08B
0575/1/08
0819/08
0853/08
0840/08
0301/08
0302/08
0526/08
0630/08
0913/08
0024/08
0104/08B
0172/08B
0606/08B
0172/08
0814/08
0082/08
0568/08B
0873/08
0795/08
0692/1/08
0138/08
0129/1/08
0172/1/08
0766/2/08
0039/08
0505/08B
0713/08
0520/1/08
0396/08
0361/08B
0016/08
0399/08B
0879/08
0499/1/08
0374/08
0112/08
0020/08
0253/08
0010/1/08
0853/1/08
0567/1/08
0766/3/08
0348/08B
0482/08
0627/08
0568/08
0938/07
0269/07
0426/07
0702/07
0434/07
0844/1/07
0434/07B
0831/07
0923/07
0106/1/07
0952/07
0277/07
0731/07B
0222/07
0838/07
0223/1/07
0210/07
0715/07
0574/1/07
0574/07B
0598/07
0938/1/07
0235/07
0433/07
0159/07
0558/07
0276/07
0076/07
0718/07
0674/07
0082/07
0129/07B
0223/07
0544/07B
0896/07
0059/07B
0272/07B
0223/2/07
0378/07
0446/07
0731/07
0026/07B
0789/07
0026/1/07
0547/07
0692/07
0752/07
0106/07B
0675/07
0810/07
0641/07
0040/07
0373/07
0127/07
0320/1/07
0682/1/07
0797/1/07
0027/07B
0838/07B
0914/07
0008/1/07
0734/07
0643/07B
0146/07
0777/07
0667/07
0666/07
0601/07
0040/07B
0533/07
0069/07
0823/07
0544/8/07
0844/07B
0230/07
0918/07
0681/07
0320/07B
0075/07
0065/1/07
0824/07
0489/1/07
0196/07
0800/07
0574/07
0165/07
0844/07
0938/07B
0589/07
0065/07B
0775/07
0461/07
0747/1/07
0504/07
0512/07
0196/07B
0227/07
0263/07
0678/07
0113/07
0057/07
0223/07B
0604/1/07
0223/5/07
0492/07
0776/07
0764/07B
0474/07
0412/07
0040/1/07
0719/07
0225/07
0117/1/07
0546/07
0008/07B
0307/07
0361/07
0204/07
0736/07
0196/1/07
0068/07
0567/1/07
0385/07
0473/07B
0589/1/07
0579/1/07
0583/07
0251/07
0889/07
0429/07
0064/07
0358/07
0277/1/07
0026/07
0129/1/07
0055/07
0864/1/07
0272/07
0473/1/07
0223/4/07
0931/07
0129/07
0419/07
0788/07
0888/07
0108/07
0197/07
0085/07
0860/07
0915/07
0796/2/07
0489/07B
0797/07
0135/07
0816/07
0932/07
0474/1/07
0612/07
0929/07
0511/07
0059/1/07
0241/07
0355/1/07
0800/1/07
0535/07B
0275/1/07
0778/07
0055/07B
0298/07
0124/07
0272/1/07
0838/2/07
0797/07B
0063/07
0355/07B
0023/07
0701/07
0535/1/07
0408/07
0489/07
0682/07
0677/07
0640/07
0826/07
0544/7/07
0823/07B
0643/07
0906/07
0403/07
0136/07
0572/2/07
0604/07
0538/07
0329/07
0282/07
0939/07
0722/07
0380/07
0838/1/07
0059/07
0580/07B
0679/07
0800/07B
0417/07
0117/07B
0469/07
0383/07B
0065/07
0080/07
0764/07
0081/07
0681/1/07
0383/07
0166/07
0229/07
0728/07
0223/3/07
0665/07
0383/1/07
0837/07
0275/07
0673/07
0022/07
0681/07B
0682/07B
0604/07B
0568/07
0460/07
0823/1/07
0179/07
0567/07B
0864/07B
0027/1/07
0295/07
0579/07
0277/07B
0420/07
0563/07
0214/07
0021/07
0580/07
0924/07
0233/07
0016/07
0365/06
0612/06
0265/06B
0364/1/06
0659/06
0414/06
0038/06
0658/06
0247/06
0314/06
0391/06
0366/06
0938/06
0505/06
0101/06B
0081/15/06
0330/06
0096/06
0329/06
0678/1/06
0308/06
0073/06B
0569/06
0259/06
0206/06
0054/06
0198/06
0642/06
0175/1/06
0460/06
0510/06
0175/06B
0484/06
0930/06
0364/06B
0072/06
0460/06B
0936/06
0553/06B
0004/06
0672/06
0701/06
0880/06
0917/06
0636/06
0002/06B
0764/06
0863/06
0054/1/06
0427/1/06
0744/06B
0293/06
0330/06B
0002/06
0754/1/06
0285/1/06
0884/06
0427/06B
0901/06
0078/1/06
0744/06
0795/06
0078/06B
0723/06
0868/06
0285/06
0365/1/06
0162/1/06
0206/1/06
0678/06
0361/06
0029/06
0563/1/06
0474/06
0054/06B
0688/06
0505/06B
0033/06
0162/06
0507/06
0936/1/06
0883/06
0830/06
0005/06
0788/06
0119/06
0017/06
0171/06
0261/06
0006/06
0073/06
0260/06
0509/06
0081/06
0131/06
0668/06
0804/06
0909/1/06
0101/1/06
0285/06B
0570/06
0947/06
0931/06
0403/06B
0910/06
0081/3/06
0081/18/06
0791/06
0680/06
0709/06B
0128/06
0364/06
0201/06
0801/06
0155/06
0600/06
0104/06
0257/06
0101/06
0909/06
0206/06B
0130/06
0330/1/06
0944/06
0265/1/06
0178/06
0205/06
0040/06
0084/06
0528/06B
0081/9/06
0623/06
0473/06
0365/06B
0011/06
0744/1/06
0081/16/06
0884/06B
0936/2/06
0936/06B
0398/06
0038/06B
0081/17/06
0207/06
0365/2/06
0081/10/06
0398/06B
0553/1/06
0302/06
0486/06
0141/06
0462/06
0176/06
0020/06
0403/06
0587/06
0162/06B
0751/1/06
0629/06
0175/06
0724/06
0563/06B
0398/1/06
0143/06
0754/06B
0635/06
0745/06
0678/06B
0362/06
0589/06
0782/06
0755/06
0211/06
0528/1/06
0696/06
0358/06
0075/06
0306/06
0485/06
0527/06
0705/06
0303/06
0073/1/06
0265/06
0948/05
0606/05
0240/05
0655/05
0097/05B
0431/05
0166/05
0229/05B
0312/05B
0015/1/05
0552/05B
0626/05
0933/05
0298/1/05
0870/05
0730/05
0672/05B
0912/05
0323/05B
0293/05
0790/05
0466/05
0412/05
0424/05
0582/05
0807/05
0194/05
0252/05
0251/05
0094/05
0849/05
0540/05
0710/05
0829/05
0184/05
0329/05B
0247/1/05
0672/1/05
0250/05
0248/05
0331/05
0778/05B
0471/05
0478/05
0285/05
0089/05B
0097/1/05
0313/05
0286/1/05
0078/05
0763/05
0290/05
0897/05
0009/05
0667/05
0091/05B
0780/05
0479/05B
0706/05
0275/1/05
0053/05
0312/05
0932/05
0246/05
0711/1/05
0464/05
0778/05
0232/05
0947/05
0432/05
0202/05
0045/05B
0923/05
0013/05
0227/05
0086/05B
0252/05B
0872/05
0011/05
0732/05
0091/1/05
0331/1/05
0912/1/05
0911/05
0853/05B
0286/05B
0479/2/05
0247/05
0249/05
0401/05
0773/05
0241/05
0721/05
0711/05
0252/1/05
0086/1/05
0748/05
0163/1/05
0912/05B
0229/1/05
0078/05B
0873/05
0208/05
0555/05
0392/05
0640/05
0318/05
0946/05
0642/05
0761/05
0045/05
0245/05
0010/05
0711/05B
0089/05
0262/05
0089/1/05
0323/05
0245/05B
0110/05
0298/05
0035/05
0395/05
0588/05
0275/05B
0541/05B
0473/1/05
0352/05
0015/05
0202/05B
0287/05
0102/05
0246/1/05
0449/05
0766/05
0132/1/05
0015/05B
0788/05
0363/05
0332/05
0789/1/05
0769/05
0724/05
0917/05
0894/05
0225/05
0552/1/05
0819/1/05
0492/05
0687/05
0479/1/05
0312/1/05
0498/05
0914/05
0361/05B
0817/05
0758/05
0726/05
0132/05B
0591/05
0924/05
0197/05
0336/05
0097/05
0166/05B
0636/05
0853/05
0898/05
0541/1/05
0473/05
0173/05
0622/05
0087/05
0012/05
0323/1/05
0694/05
0423/05
0853/1/05
0183/05
0132/05
0473/05B
0541/05
0660/05
0229/05
0219/05
0078/1/05
0883/05
0329/1/05
0246/05B
0703/05
0331/05B
0654/05
0715/05
0237/05
0008/05
0399/05
0910/05
0809/05
0846/05
0672/05
0524/05
0942/05
0293/05B
0348/05
0275/05
0247/05B
0095/05
0202/1/05
0824/05
0361/05
0607/05
0764/05
0269/04
0566/1/04
0569/04
0980/04
0753/04B
0802/1/04
0525/04
0666/04B
0952/04
0727/1/04
0681/04
0919/04
0413/04B
0566/04B
0551/04B
0683/3/04
0166/04
0596/04
0666/2/04
0336/04
0664/2/04
0983/04
0919/3/04
0610/04
0417/04B
0802/04B
0331/04B
0903/04
0985/04
0576/04
0720/04
0890/1/04
0304/04B
0782/04
0891/04
0889/2/04
0280/04
0408/04
0753/1/04
0280/1/04
0688/1/04
0919/2/04
0280/04B
0184/04
1009/04
0450/04
0688/04B
0681/04B
0571/04
0734/04
0681/1/04
0429/04
0380/04
0128/04B
0904/04
0705/04B
0939/04
0301/04
0525/04B
0688/04
0269/2/04
0891/1/04
0664/04
0890/04B
0891/04B
0995/04
0105/04
0707/4/04
0955/04
0525/1/04
0940/04B
0664/04B
0429/04B
0889/1/04
1011/04
0808/04
0940/04
0985/1/04
0889/04B
0709/04
0417/1/04
0613/04
0441/04
0707/2/04
0707/04
0667/04
0889/04
0591/04
0915/04
0184/04B
0021/04B
0269/04B
0847/03
0244/03
0049/03
0490/03B
0450/03
0595/03
0504/03
0325/03B
0661/03B
0831/03
0485/1/03
0715/03
0595/2/03
0762/03
0595/03B
0485/03B
Drucksache 335/16

... Über Erasmus+ werden transnationale Kooperationsprojekte sowie die Unterstützung politischer Reformen finanziert.27 Allein 2014 wurden mehr als 1700 Projekte in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport unterstützt. Ab 2016 erhalten Aktionen und Projekte Priorität, die im Zeichen der Zielsetzungen der Pariser Erklärung Inklusion und grundlegende Werte fördern. Daher stehen nun 400 Mio. EUR zur Entwicklung neuer Strategien und Projekte zur Förderung dieser Prioritäten zur Verfügung; weitere 13 Mio. EUR sollen ausgegeben werden, um bürgernahe Initiativen zu verbreiten und auszubauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz fördern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern

- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken

- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 289/16

... /EG gewährleistet werden. Die Bestimmungen dieser Verordnung sollten daher u.a. für elektronisch erbrachte nicht audiovisuelle Dienstleistungen gelten, deren Hauptmerkmal die Bereitstellung des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen und deren Nutzung ist, vorbehaltlich jedoch des besonderen Ausschlusses gemäß Artikel 4 und der in Artikel 9 vorgesehenen späteren Überprüfung dieses Ausschlusses. Audiovisuelle Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen, die in erster Linie in der Bereitstellung des Zugangs zu Übertragungen von Sportveranstaltungen bestehen und auf der Grundlage von ausschließlichen Gebietslizenzen erbracht werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Der Zugang zu Finanzdienstleistungen für Privatkunden, einschließlich Zahlungsdienste, sollte unbeschadet der Vorschriften dieser Verordnung betreffend Nichtdiskriminierung bei Zahlungen ebenfalls aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zugang zu Online-Schnittstellen

Artikel 4
Zugang zu Waren oder Dienstleistungen

Artikel 5
Nichtdiskriminierung aus Gründen im Zusammenhang mit der Zahlung

Artikel 6
Vereinbarungen über den passiven Verkauf

Artikel 7
Durchsetzung durch die Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 8
Unterstützung für Verbraucher

Artikel 9
Überprüfungsklausel

Artikel 10
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG

Artikel 11
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 550/16

... 2. zum Transport von Erdgas Angaben über die Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten,



Drucksache 650/16

... Dieser kann zum einen durch die Anordnung von Auflagen oder Bedingungen für den Betrieb gentechnischer Anlagen der Sicherheitsstufen 1 und 2 zusätzlicher Erfüllungsaufwand entstehen. Die Kosten hängen insoweit von der Art der angeordneten Maßnahmen ab. Voraussichtlich ist der Erfüllungsaufwand gering, da nur sehr wenige Fälle betroffen sein dürften. Durch die unentgeltliche Bereitstellung von Proben zu Überwachungszwecken entsteht der Wirtschaft ebenfalls Erfüllungsaufwand. Dessen Höhe variiert je nach Preis des betroffenen Produkts, ist insgesamt aufgrund der geringen Mengen jedoch als gering anzusehen. Für die Wirtschaft entsteht, soweit der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen im Einzelfall auf der Grundlage dieses Gesetzes beschränkt oder verboten wird, allenfalls nur ein sehr geringer Erfüllungsaufwand. Beim Erlass einer Anbaubeschränkung oder eines Anbauverbots haben sich die betroffenen Landwirte hierüber zu informieren, was mit einem geringfügigen, nicht messbaren zeitlichen Aufwand verbunden ist. Darüber hinaus kann sich Erfüllungsaufwand ergeben, falls Anbaubeschränkungen in Form von Bewirtschaftungsauflagen erlassen werden. Die Kosten hängen insoweit entscheidend von der Art der Bewirtschaftungsauflagen ab. Durch die erweiterte Mitteilungspflicht für das Standortregister beim Anbau zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken wird eine Informationspflicht ausgeweitet. Der Erfüllungsaufwand hierfür entsteht einmalig und ist als marginal anzusehen. Da Anbaubeschränkungen oder -verbote nicht Handel mit bzw. Transport und Lagerung von dem betreffenden gentechnischen Saatgut betreffen, weil sie den freien Warenverkehr von gentechnisch veränderten Organismen als Erzeugnis oder in Erzeugnissen nicht beeinträchtigen dürfen, entsteht im Übrigen kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft.



Drucksache 310/16

... Zu diesem Zweck werden für die Jahre 2021 bis 2024 zwei Ausschreibungsrunden durchgeführt. Im Interesse eines kontinuierlichen Zubaus ist das jährliche Ausschreibungsvolumen in dem gesamten Zeitraum 2021 bis 2030 mit 730 MW jeweils gleich hoch. Dies greift wichtige Punkte aus dem "Wismarer Appell"4 der Küstenländer auf. Schließlich wird im weiteren Verfahren zu diesem Gesetz geprüft, wie der Ausbau der Windenergie auf See kurzfristig mit der Netzanbindung und dem Netzausbau an Land besser synchronisiert wird. Dies betrifft die Übergangsphase bis zum Beginn des zentralen Modells. Auch in dieser Zeit soll erreicht werden, dass der auf See erzeugte Strom bis an Land und weiter zum Verbraucher transportiert wird.



Drucksache 335/1/16

... 4. In der Mitteilung kündigt die Kommission die Einrichtung eines Netzwerks an, das in Schulen, Jugend- und Sportclubs sowie Justizvollzugsanstalten den direkten Kontakt mit positiven Vorbildern ermöglichen soll. Der Bundesrat erkennt an, dass der direkte Kontakt mit Vorbildern in jungen Menschen Entwicklungen anstoßen kann, welche die theoretische Behandlung von Wertevermittlung und Antiradikalisierung im Unterricht effektiv ergänzen können. Der Besuch von Unternehmern, Künstlern oder Aussteigern aus einem radikalisierten Umfeld als "Inklusionsbotschafter" muss jedoch in pädagogische Konzepte eingebettet sein. Diese fallen in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, in Deutschland der Länder, und können auch aus fachlicher Sicht nur von diesen erarbeitet werden. Der Bundesrat spricht sich zudem für die Förderung bestehender Netzwerke aus, auch um Parallelstrukturen zu vermeiden.



Drucksache 201/16

... "Hierbei sind die Satzbeschreibung OSCI-XMeld (§ 3 Absatz 1 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) und das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport (§ 3 Absatz 2 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) in der im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils geltenden Fassung zu Grunde zu legen."



Drucksache 52/16

... (5) Solange sich ein einfacher Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von mehr als 50 bar·Liter im Verantwortungsbereich des Einführers befindet, ist dieser dafür verantwortlich, dass die Lagerungs- und Transportbedingungen die Übereinstimmung des einfachen Druckbehälters mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der Richtlinie



Drucksache 126/1/15

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/1/15




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 Nummer 2 AntiDopG

6. Zu Artikel 1 § 4 AntiDopG - Schaffung einer Kronzeugenregelung

10. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG

11. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG

12. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG

13. Zu Artikel 1 Aufnahme einer Verjährungsregelung

14. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG

15. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG


 
 
 


Drucksache 55/15 (Beschluss)

... Der Bundesgerichtshof hat am 1. Juli 2014 entschieden, dass ein Geschädigter mangels datenschutzrechtlicher Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Absatz 2 TMG keinen Anspruch gegenüber einem Online-Bewertungsportal auf Auskunft über Namen und Anschrift desjenigen Nutzers habe, der in dem Portal unwahre und damit unzulässige Tatsachenbehauptungen über ihn aufstellt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - VI ZR 345/13; BGHZ 201, 380 - 386).



Drucksache 211/15

... Abschließend möchte die Kommission darauf hinweisen, dass sie im Zusammenhang mit der Konvention gegen die Manipulation von Sportereignissen beabsichtigt, im Einklang mit den EU-Verfahren fur internationale Vereinbarungen in einem ersten Schritt dem Ministerrat einen Vorschlag für einen Beschluss vorzulegen, durch den die Kommission zur Unterzeichnung der Konvention im Namen der Europäischen Union ermächtigt werden soll.



Drucksache 300/15 (Beschluss)

... Unseriöse Kaffeefahrten, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind, stellen trotz gesetzgeberischer Maßnahmen und einer breiten Aufklärung der Verbraucher immer noch einen verbraucherpolitischen Missstand dar. Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, die gewerberechtlich als sogenannte "Wanderlager" einzustufen sind. Nach Medienrecherchen beträgt der Umsatz der Branche 500 Millionen Euro im Jahr. Genaue Zahlen liegen mangels statistischer Erhebungen nicht vor. Oft locken die Veranstalter in Zeitungsinseraten und Hauswurfsendungen mit kostenlosem Transport zum Veranstaltungsort und niedrigen Preisen. Sie versprechen den Teilnehmern Geschenke, Gewinne und viele Angebote. In der Realität enden die langen, ermüdenden Busfahrten häufig in einem abgelegenen Landgasthof, wo die Verletzlichkeit der Teilnehmer mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt wird. Vielfach werden Produkte verkauft, die die Teilnehmer nicht verwenden können oder die unverhältnismäßig hohe Preise haben, die durch falsche Anpreisungen gerechtfertigt werden. Dabei machen die Veranstalter ein besonders gutes Geschäft mit Produkten, die auf das gesteigerte Interesse an ausgewogener Ernährung und Gesundheit der Teilnehmer abzielen. Aber auch der zunehmende Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen birgt ein erhebliches Risiko und Schädigungspotenzial für die Verbraucher. Zudem wird eine Tendenz beobachtet, den Ort der Verkaufsveranstaltung ins Ausland zu verlagern und somit die gewerberechtliche Anzeigepflicht zu umgehen.



Drucksache 362/15 (Beschluss)

... "Als Händler im Sinne dieses Gesetzes gilt auch jeder, der wesentliche Teile des Verkaufsablaufs nach der Bestellung, wie Lagerung, Kommissionierung, Transport und Auslieferung, vornimmt."



Drucksache 599/1/15

... Zu klären ist zum Beispiel, warum das "abschließende Recyclingverfahren" zwar keine mechanische Trennung mehr zulässt, wohl aber eine chemische, physikalische, nasse, thermische oder cryogene Trennung. Es beginnt, sobald die Abfallmaterialien einem Produktionsprozess zugeführt werden, aber es bleibt unklar, auf welcher Stufe der Behandlungskette dies stattfindet und an welcher Stelle im Weiteren die Quoten ermittelt werden. Für Papier beginnt das "abschließende Recyclingverfahren" gewöhnlich mit dem Einfüllen des Altpapiers in den Pulper. Das vorhergehende Recyclingverfahren wäre dann die Sammlung und der Transport des Altpapiers, da eine Sortierung in der Regel nicht stattfindet. Für Flüssigkeitskartons, die in den gleichen Prozess gelangen, ist jedoch die LVP-Sortierung ein vorhergehendes Recyclingverfahren. Bei Kunststoffen dürfte es sehr von der Qualität der Kunststoffabfälle und der jeweiligen Verfahrenstechnik abhängen, wann von einem abschließenden Recyclingverfahren zu sprechen ist. Bei Aluminium mit den vielen Verbunden kann es die Pyrolyseanlage sein, aber auch die nachfolgend erforderliche Schmelze, vielleicht aber auch bereits die vorhergehende Sortierung oder mechanische Aufbereitung.



Drucksache 317/15 (Beschluss)

... Da Anbaubeschränkungen oder -verbote nicht Handel, Transport und Lagerung mit dem betreffenden gentechnischen Saatgut betreffen, weil sie den freien Warenverkehr von gentechnisch veränderten Organismen als Erzeugnis oder in Erzeugnissen nicht beeinträchtigen dürfen, entsteht im Übrigen kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. In der Summe sind somit eher Einsparungen für die Wirtschaft zu erwarten.



Drucksache 414/15

... 5. So haben beispielsweise in Bezug auf den Westbalkan zahlreiche Mitgliedstaaten die über die Deckung der aus dem Rücktransport erwachsenden Kosten hinausgehende Unterstützung der freiwilligen Rückkehr eingestellt, um keine weiteren Migranten anzuziehen.



Drucksache 36/15

... Strafbar sind damit die in der oben genannten Absicht vorgenommenen Reisen in gleicher Weise, sobald der Täter in das Versuchsstadium eintritt. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Handlungen des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne weitere Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollen. Die neu eingefügte Norm stellt hierbei auf die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ab. Das Unternehmen der Ausreise wird daher vorliegen, wenn die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ohne weitere Zwischenschritte unmittelbar bevorsteht. Hierbei ist nach dem Transportmittel zu differenzieren. Erfolgt der Transport mittels eines Flugzeuges, wird der Beginn des Unternehmens der Ausreise anzunehmen sein, wenn der Antritt des Fluges zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland nunmehr unmittelbar bevorsteht. Erfolgt der Transport auf dem Landweg, wird der Beginn des Unternehmens der Ausreise dann eintreten, wenn zum Überschreiten der Landesgrenzen angesetzt wird. Dem Verlassen der Bundesrepublik Deutschland können die Ermittlungsbehörden somit künftig auch unter strafrechtlichen Aspekten entgegentreten.



Drucksache 317/15

... Da Anbaubeschränkungen oder -verbote nicht Handel, Transport und Lagerung mit dem betreffenden gentechnischen Saatgut betreffen, weil sie den freien Warenverkehr von gentechnisch veränderten Organismen als Erzeugnis oder in Erzeugnissen nicht beeinträchtigen dürfen, entsteht im Übrigen kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. In der Summe sind somit eher Einsparungen für die Wirtschaft zu erwarten.



Drucksache 126/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG

5. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG

6. Zu Artikel 1 § 9 und § 10 AntiDopG

7. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG


 
 
 


Drucksache 373/15

... eq für 2011, die durch den Einsatz der quoten- und steuerrechtlich geförderten Biokraftstoffe gegenüber fossilen Kraftstoffen erzielt wurden. Dabei sind sämtliche direkte Treibhausgasemissionen, die aus dem Anbau der Rohstoffe, inklusive solchen aus bekannten Landnutzungsänderungen, dem Transport und der Verarbeitung resultieren, berücksichtigt. Emissionen, die auf Verlagerungseffekten beruhen, sind jedoch nicht enthalten. Daher können die Auswirkungen im Hinblick auf den Klimaschutz nicht abschließend beurteilt werden.



Drucksache 184/15

... Die Änderung der Ferienreiseverordnung trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Betroffen sind die Managementregeln(3) "Klimaschutz", der Nachhaltigkeitsindikator 2 "Klimaschutz", die Lebensqualitätsindikatoren 11 "Mobilität sichern" und 13 "Luftqualität". Durch die Freigabe stauunauffälliger Autobahnstrecken werden Staus auf Ausweichstreck en, Umwegfahrten und somit unnötiger CO 2-Ausstoß vermieden. Die Verordnung bildet die Grundlage für eine sichere, zügige und reibungslose A bwicklung des Ferienreiseverkehrs in den Hauptreisezeiten (Managementregel (3); Indikatoren 2, 13). Die Fr eigabe nicht m ehr benötigter Verbotsstrecken fördert den ungehinderten Gütertransport (Indikator 11a).



Drucksache 120/15 (Beschluss)

... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 24 GG für die Lärmbekämpfung beinhaltet diese Einschränkung auf den Bereich der Straße hingegen nicht. Sie ist vielmehr umfassend zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm zu verstehen. Ausgenommen ist lediglich der Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm, der z.B. von sozialen Einrichtungen und Sportanlagen ausgeht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zur Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 KInvFErrG

7. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b KInvFG

8. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - KInvFG

9. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c KInvFG

10. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d KInvFG

11. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a KInvFG

12. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b KlnvFG

13. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c KlnvFG

14. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 3 KlnvFG

15. Zu Artikel 2 § 4 Absatz 1 KInvFG

16. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 KInvFG

17. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 Satz 1 KInvFG

18. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 1 AufbHG

19. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 2 AufbHG


 
 
 


Drucksache 446/15

... Es wird eine Regelung zum minder schwerer Fall in das Gesetz aufgenommen: Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn ein altruistischer Schleuser, der eine erstbzw. einmalige Schleusung ohne kommerzielle Gewinninteressen durchführt, z.B. in dem er mit seinem Privatfahrzeug zwei Ausländer über die Grenze transportiert. Solchen besonderen und altruistischen Fallgestaltungen soll mit der Regelung zu einem minder schweren Fall angemessen Rechnung getragen werden.



Drucksache 432/15 (Beschluss)

... Diese Entwicklung steht in Widerspruch zu den praktischen Bedürfnissen der Fahrzeughersteller und -händler. Denn die Fahrzeuge müssen, bevor sie an die Händler bzw. die Kundinnen und Kunden ausgeliefert werden, betriebsfähig gemacht werden. Die entsprechenden Einrichtungen und Dienstleistungen sind meist nicht unmittelbar vor Ort beim Fahrzeughersteller oder -händler verfügbar. Die Zulassung eines Fahrzeugs allein zu diesem Zweck würde zu einem unverhältnismäßig großen Wertverlust führen. Die Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens scheidet ebenfalls aus, weil auch dieses gemäß § 16a Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur für Überführungs- und Probefahrten genutzt werden darf. Den finanziellen Aufwand eines Transports mit einem Anhänger können insbesondere die vielen mittelständischen Unternehmen nicht leisten. Diese Fahrten können auch nicht immer mit einer gemäß § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulässigen Fahrt verbunden werden.



Drucksache 129/15 (Beschluss)

... Kraftwerksanschlüsse an das Übertragungsnetz werden in der Regel einsystemig ausgeführt. Damit unterscheiden sie sich vom vermaschten Stromtransportnetz, das redundant, also zweisystemig ausgestattet ist. In Niedersachsen bestehen Sachverhaltskonstellationen, bei denen wegen der engen Ortslage eine Erdverkabelung von Seiten des zuständigen Netzbetreibers favorisiert wird. Beispielsweise möchte der Netzbetreiber TenneT vom Umspannwerk Conneforde das Kraftwerk Maade in Wilhelmshaven mit einem einsystemigen Erdkabel anschließen. Eine Gesetzesänderung brächte hier Rechtssicherheit. Die bestehende Gesetzeslage erlaubt eine Erdverkabelung nicht zwingend. Die insoweit vorgeschlagene Aufnahme als C-Pilotprojekt für Erdkabel im Sinne von § 2 Absatz 3 BBPlG führt nicht rechtssicher zu einer Lösung, da die Anschlussleitung auch weiterhin nicht als Bestandteil des Verbundnetzes aufgefasst werden kann.



Drucksache 129/1/15

... Kraftwerksanschlüsse an das Übertragungsnetz werden in der Regel einsystemig ausgeführt. Damit unterscheiden sie sich vom vermaschten Stromtransportnetz, das redundant, also zweisystemig ausgestattet ist. In Niedersachsen bestehen Sachverhaltskonstellationen, bei denen wegen der engen Ortslage eine Erdverkabelung von Seiten des zuständigen Netzbetreibers favorisiert wird. Beispielsweise möchte der Netzbetreiber TenneT vom Umspannwerk Conneforde das Kraftwerk Maade in Wilhelmshaven mit einem einsystemigen Erdkabel anschließen. Eine Gesetzesänderung brächte hier Rechtssicherheit. Die bestehende Gesetzeslage erlaubt eine Erdverkabelung nicht zwingend. Die insoweit vorgeschlagene Aufnahme als C-Pilotprojekt für Erdkabel im Sinne von § 2 Absatz 3 BBPlG führt nicht rechtssicher zu einer Lösung, da die Anschlussleitung auch weiterhin nicht als Bestandteil des Verbundnetzes aufgefasst werden kann.



Drucksache 510/1/15

... 28. Hierdurch sollen nach Aussage der Kommission neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen geschaffen werden. Diese Überprüfung darf jedoch nicht mittelbar dazu führen, dass europäische Förderprogramme wie das Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport "Erasmus+" sowie das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" [gekürzt oder inhaltlich] zu stark an wenigen thematisch engen Prioritäten ausgerichtet werden. Diese Programme profitieren gerade von der Vielfalt ihrer Themenstellungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 20/15

... 18. Ausschuss für Bildungsfragen und Weisungssitzungen zum Ministerrat "Bildung, Jugend, Kultur und Sport"; Bereich Bildung Nordrhein-Westfalen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union (Jörg Janßen) Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport (einschl. audiovisueller Bereich)



Drucksache 416/15

... - Ein individuelles Dienstleistungsangebot, das die Bedürfnisse und die Fähigkeiten der langzeitarbeitslosen Person widerspiegelt und auf Maßnahmen beruht, die auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen (Hilfe bei der Arbeitssuche, Schulungen einschließlich Sprachkurse, Arbeitserfahrung, Validierung nichtformalen und informellen Lernens, Mentoring, Schuldenberatung, Rehabilitation, Kinderbetreuungs- und Pflegeangebote, Wohn- und Transportkostenzuschüsse) und einen individuellen Weg für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt skizzieren.



Drucksache 24/15

... Artikel 16 regelt die Durchbeförderung. Er sieht in Absatz 1 vor, dass jeder Mitgliedstaat als Drittmitgliedstaat den Transport der verurteilten Person vom Ausstellungsstaat in den Vollstreckungsstaat durch sein Hoheitsgebiet nach Maßgabe seines Rechts bewilligen muss, sofern der Ausstellungsstaat ihn hierzu unter Vorlage einer Kopie einer Bescheinigung ersucht, für die das in Anhang I des Rahmenbeschlusses Freiheitsstrafen wiedergegebene Standardformular zu verwenden ist. Die Vorschrift findet insofern nur auf die Überstellung aus einem Mitgliedstaat an einen anderen Mitgliedstaat Anwendung. Sie gilt nicht für die Überstellung aus einem Drittstaat an einen Mitgliedstaat oder aus einem Mitgliedstaat an einen Drittstaat.



Drucksache 353/15 (Beschluss)

... - Nummer 3 der bisherigen Gesetzesfassung wird gestrichen, da die bisher hiervon erfassten Beteiligungen in die konsolidierte Nettobetrachtung nach Absatz 5 einbezogen werden. - Die bisherige Rückausnahme in Nummer 5 für Kunstgegenstände etc. wird - ergänzt um den Begriff "Herstellung" - grundsätzlich unverändert in Nummer 3 aufgenommen. Diese Katalognummer ist auf einen Hinweis des Bundesfinanzministeriums hin um Wirtschaftsgüter erweitert worden, die ihrer Natur nach typischerweise der privaten Lebensführung dienen. Hierbei wird an die ertragsteuerlichen Wertungen in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 oder Nummer 7 des Einkommensteuergesetzes angeknüpft, die ein Abzugsverbot für solche Wirtschaftsgüter (z.B. Oldtimer, Sportflugzeuge) vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 und 6 ErbStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 ErbStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 9a - neu - §§ 13a Absatz 9 Satz 9 - neu und 30 Absatz 5 - neu - ErbStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 und 4 § 13a Absatz 10 Satz 2 - neu -, § 13b ErbStG

§ 13b
Begünstigtes Vermögen

Begründung

2 Allgemein

Im Einzelnen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 13b

Zu § 13b

Zu § 13b

Zu § 13b

Zu § 13b

Zu § 13b

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 13b ErbStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13c Absatz 1, 2, 3 und 4 ErbStG

Begründung

2 Allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Im Einzelnen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 28a Absatz 7, 8 und 9 ErbStG

Begründung

2 Allgemein

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 5/15

... Mit der Einführung einer Monitoringuntersuchung der über 132 Monate alten Rinder erfährt die Verwaltung eine Kostenbelastung (Kosten für BSE-Tests, Transport- und Probenahmekosten) in Höhe von etwa 673.240 Euro im Jahr.



Drucksache 439/1/15

... Die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze des Bußgeldes wegen eines Verstoßes gegen die Nachtflugbeschränkungen gemäß § 58 Absatz 1 Nummer 8a Luftverkehrsgesetz beträgt nach der derzeitigen Fassung des § 58 Absatz 2 bis zu 10 000 Euro und ist damit deutlich niedriger als bei anderen luftverkehrsrechtlichen Verstößen. Beispielsweise kann ein Luftsportgeräteführer, der sein Flugbuch nicht korrekt führt, nach § 58 Absatz 1 Nummer 10 mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro belangt werden.



Drucksache 340/15

... - Die Erlaubnisse gemäß § 54 Absatz 1 KrWG werden grundsätzlich uneingeschränkt erteilt, das heißt für alle gefährlichen Abfälle (vgl. den Erlaubnisvordruck in Anlage 4 AbfAEV). Im Einzelfall kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass noch auf bestimmte Abfallschlüssel zugeschnittene Transportgenehmigungen nach der damaligen



Drucksache 367/1/15

... Im Rahmen einer EU-Studie zu sozialen Aspekten und dem Schutz der Beschäftigten bei wettbewerblichen Ausschreibungen bei öffentlichen Schienenverkehrsdiensten und im Falle eines Betreiberwechsels als Folge haben die europäischen Sozialpartner im Sektor Eisenbahn (Europäische Transportarbeiter Föderation (ETF) und Gemeinschaft der europäischen Bahnen und Infrastrukturgesellschaften (CER)) im Jahr 2013 festgestellt, dass die nationale Eisenbahnpolitik bei einer Liberalisierung und einem grundsätzlich zu begrüßenden Wettbewerb nicht ohne ausreichende Berücksichtigung der Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Bereich funktioniert. In der "Joint Opinion" haben sich die Sozialpartner dafür ausgesprochen, dass es in diesem Bereich verpflichtend sein müsse, Sozialstandards auf nationaler oder regionaler Ebene festzulegen. Ein obligatorischer Personaltransfer im Falle eines Betreiberwechsels werde die Kontinuität der Dienstleistung für die Fahrgäste und Verkehrsbehörden sicherstellen. Damit sollen die Beschäftigten zum Zeitpunkt des Betreiberwechsels geschützt werden. Nur so könne man nach Auffassung der Branche dem Fachkräfte- und Nachwuchsmangel in der Branche entgegenwirken.



Drucksache 556/15

Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/15




Artikel 8
Evaluierung


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 15. Hierdurch sollen nach Aussage der Kommission neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen geschaffen werden. Diese Überprüfung darf jedoch nicht mittelbar dazu führen, dass europäische Förderprogramme wie das Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport "Erasmus+" sowie das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" gekürzt oder inhaltlich zu stark an wenigen thematisch engen Prioritäten ausgerichtet werden. Diese Programme profitieren gerade von der Vielfalt ihrer Themenstellungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 337/15 (Beschluss)

... Nach den Ausführungen der Bundesregierung in der Begründung soll geprüft werden, ob die nach europäischem Recht mögliche Festlegung spezifischer Flugbeschränkungsgebiete genutzt werden kann, um neuen, unverträglichen Lärmbelastungen zum Beispiel durch tieffliegende Sportflugzeuge zu begegnen. Diese, zumal mit hohem Verwaltungsaufwand verbundene, Möglichkeit reicht bei weitem nicht aus, um das bisherige, flächendeckend geltende und höhere Lärmschutzniveau bei Überlandflügen aufrechterhalten zu können.


 
 
 


Drucksache 57/15

... Hierunter fallen insbesondere Haftpflicht-, Feuer-, Hagel-, Transport-, Diebstahl-, Hausrat- und Rechtschutzversicherungen.



Drucksache 329/15 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begrüßt außerdem, dass sich die Kommission auf wesentliche inhaltliche Schwerpunkte konzentriert hat, die im Rahmen der Strategie der EU für den Alpenraum verfolgt werden sollen: Den Aufbau von Wohlstand, die Anbindung des Alpenraums sowie den Umweltschutz und die Verbesserung der Nachhaltigkeit im Energiebereich. Damit kann die Strategie der weiteren Entwicklung des Alpenraums einen dynamischen Rahmen geben. Im Schwerpunktbereich Wirtschaftswachstum und Innovation sollen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten Sektoren wie etwa der Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und deren nachgelagerte Bereiche, Energie, die Forschungslandschaft sowie die Aus- und Weiterbildung, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, gestärkt werden. Im Schwerpunktbereich Verkehr soll die Kombination verschiedener Transportmittel im Personen- und Güterverkehr gefördert werden. Im Bereich Kommunikation liegt der Fokus auf der digitalen Vernetzung der Menschen und der besseren Zugänglichkeit öffentlicher Dienste. Der dritte Schwerpunktbereich bezieht sich auf den Umweltschutz und damit auf Themen wie die Bewahrung von Ressourcen, ökologische Konnektivität, Risikomanagement und Klimawandel. Darüber hinaus soll der Alpenraum zur Modellregion für Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden.



Drucksache 110/15

... Die Nachhaltigkeit ergibt sich bezüglich der Managementregel Energie- und Ressourcenverbrauch sowie des Indikators Ressourcenschonung, da aufgrund der Änderung ca. 530 000 Anträge entfallen. Neben dem Papier für die Anträge wird auch Druckermaterial eingespart. Auch müssen diese Anträge nicht mehr per Post transportiert werden.



Drucksache 362/1/15

... "Als Händler im Sinne dieses Gesetzes gilt auch jeder, der wesentliche Teile des Verkaufsablaufs nach der Bestellung, wie Lagerung, Kommissionierung, Transport und Auslieferung, vornimmt."



Drucksache 440/15 (Beschluss)

... , nach dem eine Verantwortlichkeit ausgeschlossen ist, sofern er verkürzt - bis auf seine neutrale Vermittlerposition durch den Transport von Daten des Nutzers an der Rechtsverletzung des Nutzers nicht mitgewirkt hat (Mantz/Sassenberg, NJW 2014, S. 3537 ff.).



Drucksache 337/1/15

... Nach den Ausführungen der Bundesregierung in der Begründung soll geprüft werden, ob die nach europäischem Recht mögliche Festlegung spezifischer Flugbeschränkungsgebiete genutzt werden kann, um neuen, unverträglichen Lärmbelastungen zum Beispiel durch tieffliegende Sportflugzeuge zu begegnen. Diese, zumal mit hohem Verwaltungsaufwand verbundene, Möglichkeit reicht bei weitem nicht aus, um das bisherige, flächendeckend geltende und höhere Lärmschutzniveau bei Überlandflügen aufrechterhalten zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 337/1/15




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 LuftVO


 
 
 


Drucksache 619/15

... -Packrichtlinien (Cargo Transport Unit) (§ 3 Absatz 4 der bisherigen GGVSee) kann entfallen. Die Pflicht zur Erstellung eines Containerpackzertifikats ergibt sich aus Abschnitt 5.4.2 des IMDG-Codes und dessen Vorschriften müssen nach § 3 Abs. 1 GGVSee auch bei der Übergabe zur Beförderung eingehalten sein.



Drucksache 509/15

... Schließlich treibt die Kommission eine Reihe sektorspezifischer Initiativen voran, die für den Binnenmarkt von Relevanz sind. Beispielsweise werden weitere Maßnahmen zugunsten des Binnenmarkts für den Straßengüterverkehr dazu beitragen, dass die Transportleistungen besser und wettbewerbsfähiger werden. Die Kommission wird sich insbesondere damit befassen, die Regeln für den Marktzugang im Güterkraftverkehr einfacher und leichter durchsetzbar zu gestalten. Sie wird prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um für gleiche Ausgangsbedingungen bei der Personenbeförderung im Inland und für mehr Wettbewerb bei der Lastkraftwagenvermietung zu sorgen, um die Durchsetzung der einschlägigen



Drucksache 119/15

... c) von der Einhaltung von Anforderungen an Transportmittel, mit denen die Tiere, deren Teile oder die Erzeugnisse befördert werden,



Drucksache 283/15

... "Satz 1 Nummer 2 bis 4, 6, 8, 10 und 11 gilt nicht für Psychotherapeuten; Satz 1 Nummer 9 gilt nicht für Psychotherapeuten, soweit sich diese Regelung auf die Feststellung und die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit bezieht. Satz 1 Nummer 5 gilt für Psychotherapeuten in Bezug auf die Verordnung von Leistungen zur psychotherapeutischen Rehabilitation. Satz 1 Nummer 7 gilt für Psychotherapeuten in Bezug auf die Verordnung von Krankentransporten sowie Krankenhausbehandlung. Das Nähere zu den Verordnungen durch Psychotherapeuten bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6, 8 und 12."



Drucksache 311/15 (Beschluss)

... 2. mit Stützluftventilatoren (Durchtriebslüfter) mit einer Leistung von mindestens 40 000 cbm/Std., die so im Stall angeordnet sind, dass der erzeugte Luftstrom in Längsrichtung verläuft und vom nächsten Ventilator angesaugt und weitertransportiert wird. Der Abstand zwischen den Ventilatoren darf nicht mehr als 30 m und zu den Seitenwänden jeweils nicht mehr als 9 m betragen;



Drucksache 127/15 (Beschluss)

... ermöglicht sogar, den Mitgliedstaaten vorzuschreiben, dass EAG vornehmlich an Betriebe zur Wiederverwendung abzugeben sind. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden. Die Umsetzung ist sinnvoll nur möglich, wenn diese Geräte so früh wie möglich dem Abfallstrom entnommen und damit nicht durch Transporte unbrauchbar werden. Zwar werden über diesen Weg nach bisherigen Erfahrungen nicht sehr viele Geräte für eine Wiederverwendung aussortiert. Aber wenn die Prüfung erst nach Transporten in der Erstbehandlungsanlage stattfindet, reduziert sich der Anteil nochmals. Dies gilt auch für Geräte, die durch den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger optiert worden sind. Befürchtungen, dass über eine solche Separierung auch z.B. energieineffiziente Geräte weitergegeben werden oder einer Beraubung Vorschub geleistet wird, werden damit entkräftet, dass fachkundiges Personal solche Geräte bereits als ungeeignet aussortiert bzw. die Separierung unter den gleichen Bedingungen stattfindet wie die sonstige Erfassung der EAG. Das Personal kann zudem die Geräte auch Kategorien zuordnen und deren Masse registrieren.



Drucksache 354/15 (Beschluss)

... § 42 SGB XI hingegen beschränkt dies auf "die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege". Diese Eingrenzung stellt eine nicht notwendige Beschränkung dar und ist auch im Vergleich zu § 39 SGB XI schwer zu begründen; so können in der Verhinderungspflege beispielsweise Transportkosten bereits durch den Verhinderungspflegebetrag gedeckt werden, was hingegen in der Kurzzeitpflege derzeit nicht möglich ist.



Drucksache 559/1/15

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Vogelgrippe-Monitoring innerhalb der Geflügelwirtschaft zu intensivieren. Damit soll eine wirksamere Überwachung der potenziellen Vektoren wie Geräte, Fahrzeuge, Transportmaterial, Abfälle aus der Geflügelhaltung, Geflügelmist, Vogelfedern, geschlachtete Tiere usw. erfolgen.



Drucksache 212/15 (Beschluss)

... Bei einer Verständigung auf EU-weite Kriterien der Frequenzzuteilung sind die Spielräume der Mitgliedstaaten zur Sicherung der Meinungsvielfalt zu erhalten. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass ein Rundfunkspektrum erhalten bleibt, das neben der bestehenden Programmvielfalt einen wirtschaftlichen Betrieb von DVB-T und dessen Entwicklungsmöglichkeiten garantiert. Ebenso muss ein ausreichendes Spektrum für den Betrieb von PMSE (drahtlose Mikrofon- und Videotechnik in Kultur, Bildung und Sport) zur Verfügung stehen. Der Lamy-Bericht beschreibt, wie die Kommission eine frequenzpolitische Initiative im Bereich des UHF-Bandes ausgestalten könnte. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, sich gegenüber der Kommission dafür auszusprechen, dass der Lamy-Bericht, insbesondere mit seinem Vorschlag einer Frequenznutzungsgarantie für den Rundfunk, im REFIT des Telekom-Pakets bei einer anstehenden Revision des Telekom-Pakets sowie des "Radio Spectrum Policy Programmes" berücksichtigt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Allgemeine Bestimmungen

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft

Zu Bildungsfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 252/15

... Zertifizierung als Transportnetzbetreiber nach § 4a Abs. 1 EnWG



Drucksache 96/15

... In den vergangenen Jahren kam es zu vermehrten Blendangriffen mit Lasern gegen Luftfahrzeuge (z.B. Passagierflugzeuge und Hubschrauber), insbesondere in den Landephasen, die die Durchführung einer sicheren Landung gefährdeten bzw. erheblich erschwerten. Darüber hinaus wurden auch Blendangriffe gegen Kapitäne von Schiffen (z.B. Binnenfrachtschiffer auf dem Rhein), Führer von Schienen- und Straßenfahrzeugen (z.B. U-Bahnfahrer bei Einfahrt in den Haltebereich, LKW-Gefahrguttransporter auf Bundesautobahnen), aber auch gegen Sportler (z.B. Torwarte beim Elfmeterschießen) und Polizeivollzugsbeamte (z.B. bei Demonstrationen oder vorläufigen Festnahmen) festgestellt. Bei spielenden Kindern, die mit starken Lasern als bzw. in Verbraucherprodukten hantierten kam es zu schweren Augenverletzungen, die zum Teil zu Erblindungen führten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/15




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Eindämmung nicht konformer Laser als Verbraucherprodukt


 
 
 


Drucksache 63/15

... Versicherungsunternehmen (Solvabilität II) 14 wird es den Unternehmen ermöglichen, in stärkerem Umfang in langfristige Vermögenswerte zu investieren, da nationale Beschränkungen für die Zusammensetzung ihres Vermögensportfolios aufgehoben werden15. Darüber hinaus hat die Kommission sichergestellt, dass die Standardformel zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen langfristige Investitionen nicht erschwert, und die Kongruenz zwischen langfristigen Vermögenswerten und langfristigen Verbindlichkeiten gegeben ist16. Trotz der generellen Zustimmung zu diesem Schritt wurde in Bezug auf die Kalibrierung der Kapitalanforderungen an Versicherungsgesellschaften und Banken eine individuelle Behandlung von Infrastrukturinvestitionen gefordert. Hier sind weitere Arbeiten notwendig, um Infrastrukturkredite und/oder Kapitalbeteiligungen mit niedrigerem Risiko zu ermitteln und auf dieser Grundlage die aufsichtsrechtlichen Vorschriften gegebenenfalls zu überarbeiten und Infrastruktur-Unterklassen zu schaffen.



Drucksache 559/15

... 2. Für den Transport der Proben gelten die Mindestanforderungen nach Kapitel XII des Anhangs der Entscheidung



Drucksache 500/15

... Auf Dienstleistungen entfallen rund 70 % des BIP und der Beschäftigung in der EU, und ihre Bedeutung im Welthandel nimmt stetig zu. In der Vergangenheit konnten die meisten Dienstleistungen nur lokal erbracht werden. Durch den technischen Fortschritt hat sich das geändert, und die Ausfuhren von Dienstleistungen aus der EU haben sich innerhalb von 10 Jahren auf bis zu 728 Mrd. EUR im Jahr 2014 verdoppelt. Über den eigentlichen Handel mit Dienstleistungen hinaus erwerben, erbringen und verkaufen auch Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes heutzutage immer mehr Dienstleistungen, die ihnen den Verkauf ihrer Produkte ermöglichen. Diese Einbettung von Dienstleistungen in den Herstellungsprozess hat sich in den letzten Jahren beträchtlich verstärkt. Auf Dienstleistungen entfallen fast 40 % des Wertes der Warenausfuhren aus Europa. Etwa ein Drittel der Arbeitsplätze, die der Ausfuhr von Industrieerzeugnissen zugerechnet werden, sind in Unternehmen angesiedelt, die Hilfsdienstleistungen, etwa in den Bereichen Verkehr und Logistik, erbringen. Bei komplexen Anlagen wie Maschinen, Windkraftanlagen oder medizinischen Geräten sind Dienstleistungen wie Installierung, Unterstützung, Schulung und Wartung Teil des Pakets. Zahlreiche weitere Unternehmens-, Versicherungs-, Telekommunikations- und Transportdienste sind ebenfalls erforderlich.



Drucksache 144/15

... 2c. Entsorgung oder Beseitigung, einschließlich Transport und Versenkbohrungen, der bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl aus der Lagerstätte nach über Tage geförderten Flüssigkeiten geogenen Ursprungs (Lagerstättenwasser), soweit ihre Umweltauswirkungen nicht bereits im Rahmen von Vorhaben nach den Nummern 2, 2a oder 2b geprüft wurden;"



Drucksache 465/15

... es oder einer hierauf beruhenden Rechtsverordnung verpflichtet ist, und erfüllt der Betreiber seine Kostentragungspflicht aus der Vollstreckungshandlung nicht, so kann die Behörde die aus dieser Handlung entstehenden Kosten dem herrschenden Unternehmen neben dem Betreiber auferlegen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Pflichten der Betreiber zum Rückbau aus § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes sowie hinsichtlich der Entsorgungspflichten bis zur Endlagerung (insbesondere Konditionierung, Zwischenlagerung und Transport von radioaktiven Abfällen), der Ablieferung an ein Endlager nach § 9a Absatz 2 des Atomgesetzes und der Endlagerung nach § 9a Absatz 3 des Atomgesetzes.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.