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"Sport"
Drucksache 214/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/103 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht - COM(2018) 336 final
... Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in verschiedenen Urteilen (insbesondere in den Rechtssachen "Vnuk", "Andrade" und "Torreiro"7) den Anwendungsbereich der Richtlinie präzisiert. Im "Vnuk-Urteil" vom September 2014 wurde der Anwendungsbereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nach Artikel 3 der Richtlinie dahin gehend geklärt, dass diese Versicherungspflicht für jede Benutzung eines Fahrzeugs in seiner "gewöhnlichen Funktion" gilt, und zwar unabhängig vom Ort der Nutzung. Im Urteil in der Rechtssache Rodrigues de Andrade vom 28. November 2017 wurde klargestellt, dass die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nur für die "gewöhnliche Verwendung als Transportmittel" unabhängig von den Merkmalen des Geländes gilt, ausschließlich Unfällen, bei denen das Fahrzeug in rein landwirtschaftlichen Funktionen benutzt wurde. In diesen Urteilen wurde insbesondere klargestellt, dass Kraftfahrzeuge, unabhängig von ihren besonderen Merkmalen, in der Regel als Beförderungsmittel eingesetzt werden sollen und dass die Verwendung eines solchen Fahrzeugs jede Verwendung eines Fahrzeugs umfasst, die seiner normalen Funktion als Beförderungsmittel entspricht, unabhängig davon, auf welchem Gelände das Kraftfahrzeug verwendet wird und ob es sich in Bewegung befindet oder nicht. Aus dem Urteil geht klar hervor, dass Unfälle, die bei der gewöhnlichen Verwendung eines Fahrzeugs als Transportmittel, einschließlich seiner Verwendung auf privaten Grundstücken, verursacht werden, weiterhin in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
Drucksache 556/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest -Verordnung
... "Fahrzeuge und Ausrüstungen für den Transport von Schweinen, mit denen ein Betrieb oder eine Schlachtstätte angefahren worden ist, der oder die in einem in Teil I, II oder III des Anhangs des Durchführungsbeschlusses
Drucksache 571/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Fahrgastrechte stärken - Entschädigungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verspätungen und Ausfällen im Flug- und Bahnverkehr automatisieren"
... 1. Der Bundesrat begrüßt den im August 2018 von Bund und Ländern durchgeführten Luftfahrtgipfel als ersten Schritt, die Flugunternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, ihr Transportversprechen zuverlässiger zu erfüllen und Flugverspätungen weiter zu minimieren und Kapazitätsengpässe abzubauen.
Drucksache 185/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität - eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft
... Selbstfahrende Fahrzeuge werden unser Leben verändern - genauso wie die Dampflokomotive und das Kraftfahrzeug dies in der Vergangenheit getan haben. Sie werden die Zukunft des Straßenverkehrs maßgeblich mitgestalten und könnten zu einer deutlichen Senkung der Transportkosten führen. Sie könnten ein Wegbereiter für neue Dienstleistungen sein und neue Möglichkeiten bieten, der steigenden Mobilitätsnachfrage im Personen- und Güterverkehr nachzukommen. Sind die richtigen Lösungen für die heutigen Anfangsschwierigkeiten einmal gefunden - und das ist unbedingt erforderlich -, könnten selbstfahrende Fahrzeuge die Straßensicherheit deutlich verbessern, denn Schätzungen zufolge sind 94 % der Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen2. Selbstfahrende Fahrzeuge könnten den Bürgerinnen und Bürgern Mobilität bieten, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht in der Lage sind (zum Beispiel ältere oder behinderte Menschen) oder schlecht ans öffentliche Verkehrsnetz angebunden sind. Durch solche selbstfahrenden Fahrzeuge könnten Car-Sharing-Systeme und die "Mobilität als Dienstleistung"3 (d.h. Verkauf von Fahrten anstatt Fahrzeugen) gefördert und darüber hinaus die Elektrifizierung der Fahrzeuge sowie die
Drucksache 70/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor - COM(2018) 109 final
... 6. Der Bundesrat begrüßt die Stärkung der Cybersicherheit. Die Einführung EU-weit einheitlicher Cybersicherheits-Standards ist aus Gründen des Verbraucherschutzes dringend erforderlich. Ziel ist es, einen Gleichlauf zwischen Verbraucherschutz und dem Ausführen von Finanzdienstleistungen herzustellen, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit des "EU-Passporting" für Finanzdienstleister im Europäischen Wirtschaftsraum für grenzüberschreitende Geschäfte besteht. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, darauf hinzuwirken, dass die Kommission der Cybersicherheit tatsächlich höchste Priorität einräumt, die sich im Zeitplan und in konkreten Maßnahmen der Kommission widerspiegeln sollte.
Drucksache 556/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest -Verordnung
... e) die Fahrzeuge und die beim Transport benutzten Ausrüstungsgegenstände unverzüglich nach dem Transport von dem Transportunternehmer nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde und im Falle der Schweinepest nach Maßgabe des Anhangs II Nummer 1 der Richtlinie 2001/89/EG, im Falle der Afrikanischen Schweinepest nach Maßgabe des Anhangs II Nummer 1 der Richtlinie 2002/60/EG gereinigt und desinfiziert werden."
Drucksache 222/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel COM(2018) 317 final
... Der Vorschlag zielt darauf ab, alle mit der Herstellung zu Ausfuhrzwecken zusammenhängenden notwendigen Handlungen, die vorgelagerte (z.B. Lieferung von Zwischenerzeugnissen und Wirkstoffen) und nachgelagerte Handlungen (Transport, Lagerung, Verpackung, Sortierung und die eigentliche Ausfuhr) umfassen, nicht als Verletzung eines SPC gelten zu lassen. Da diese Handlungen in verschiedenen Mitgliedstaaten durchgeführt werden können, in denen ein SPC gilt, sind für eine wirksame Lösung Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... dd) Der Bundesrat begrüßt das mit dem E-Goverment-Gesetz, dem Onlinezugangsgesetz und dem Portalverbund verbundene Ziel der Bundesregierung, für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen einen vollständigen digitalen Zugang zu allen Verwaltungsleistungen zu eröffnen. Er betont die Erfordernisse der größtmöglichen Kompatibilität zwischen dem Portalverbund mit dem geplanten zentralen digitalen Zugangstor der EU-Kommission sowie der Mindestharmonisierung der einzelnen Verwaltungsportale im Portalverbund zur Gewährleistung einer möglichst hohen Nutzerfreundlichkeit. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbesondere auf die Verwendung einer möglichst einheitlichen Systematik zur Strukturierung von Lebens- und Geschäftslagen hinzuwirken und die Erstellung einheitlicher Leistungsbeschreibungen weiter voranzutreiben.
Drucksache 430/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
(Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)
... wird für den Datentransport bundeseinheitlich der IT-Standard XGewerbeanzeige verbindlich vorgegeben. Eine automatisierte Datentrennung, die eine Datenfilterung nach Empfangsstelle vornimmt, kann im Rahmen des IT-Standards XGewerbeanzeige nicht geleistet werden. Um einen funktionsfähigen Standard zu etablieren, auf dessen Grundlage ein medienbruchfreier elektronischer Transport von Daten an eine Vielzahl unterschiedlicher Stellen ermöglicht wird, ist es unumgänglich, Abläufe zu vereinheitlichen und auf adressatenbezogene Differenzierungen zu verzichten. Die nach dem gegenwärtigen Gesetzeswortlaut erforderliche Datentrennung müsste also vor Weiterleitung der Daten über XGewerbeanzeige händisch durchgeführt werden. Dies würde aber dem Zweck der Gewerbeanzeigenverordnung zuwiderlaufen, die Datenübermittlung voll elektronisch abzuwickeln.
Drucksache 352/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest -Verordnung
... aa) In Buchstabe b werden nach dem Wort "Transportfahrzeug" die Wörter "oder unter amtlicher Überwachung" eingefügt.
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... - Schaffung eines "E-competence Centre" als zentrales Informationsportal und einer elektronischen Bibliothek bewährter Verfahren im Bereich der Auftragsvergabe und - Einrichtung eines EU-weiten Netzwerks nationaler Zentren für die Innovationsauftragsvergabe
Drucksache 777/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben (ABl. L 80 vom 23.3.2002, S. 35).
Drucksache 126/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
... Dieses Regelbeispiel ist dahingehend zu erweitern, dass hiervon auch Fälle erfasst werden, in denen die Tat "aus einer Menschenmenge heraus" begangen wird. Gerade bei Demonstrationen oder Sportveranstaltungen kommt es nicht selten vor, dass gewaltbereite Personen den Schutz einer größeren Personengruppe oder Menschenansammlung dazu nutzen, um mit Mitteln körperlicher Gewalt gegen Polizeibeamte, Feuerwehr und Rettungskräfte vorzugehen. Die besondere Gefährlichkeit und damit Strafwürdigkeit derartiger Handlungen ergibt sich daraus, dass der Täter im Schutz und in der Anonymität der Masse handelt, er hierdurch in der Tatausführung bestärkt wird und die typische Eigendynamik von Menschenmengen geeignet ist, bei dem Täter das Gefühl persönlicher Verantwortung zurückzudrängen und die Verfolgung entsprechender Taten zu erschweren. Die Variante der gemeinschaftlichen Begehung deckt die genannten Konstellationen häufig nicht ab, da ein bewusstes Zusammenwirken mehrerer Personen am Tatort vielfach nicht vorliegt oder jedenfalls nicht nachweisbar ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 StGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 114 Absatz 1, Absatz 2a - neu - StGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1 Nummer 3
Drucksache 418/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess - und Eichverordnung
... Im landwirtschaftlichen Lieferverkehr war es bisher für Massentransporte von Erntegut möglich, dass gespeicherte Gewichtswerte der Kraftfahrzeuge zur Bestimmung des Nettowertes herangezogen wurden. Dafür waren Leerwägungen von Kraftfahrzeugen morgens und abends (zur Berücksichtigung der Tankfüllung) ausreichend. Spätestens seit dem 31. Dezember 2016 müssen diese Werte unmittelbar vor oder nach jeder Wägung des beladenen Kraftfahrzeugs ermittelt werden. Dies führt zu erheblichen Behinderungen bei der Annahme des Erntegutes.
Drucksache 441/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor - COM(2017) 281 final; Ratsdok. 9668/17
... Die Einführung eines Zulassungsverfahrens für so genannte Kleintransporter verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Von derzeit rund 2,8 Millionen in Deutschland zugelassenen Lastkraftwagen hatten rund 524 000 Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 t, hingegen ist die Zahl der Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von bis zu dieser Grenze mit rund 2,278 Millionen mehr als viermal so hoch (Daten des Kraftfahrtbundesamtes zum 1. Januar 2016). Selbst wenn man davon ausgeht, dass mit einem geringeren Anteil dieser Fahrzeuge gewerblicher Güterkraftverkehr versehen wird, sowie ein vereinfachtes Verfahren zugrunde legt, dürfte davon auszugehen sein, dass sich der Personalbedarf in den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden mehr als verdoppelt. Besonders in der Einführungsphase dürfte sowohl wegen der Zahl der Anträge als auch wegen des bestehenden Beratungsbedarfs bei erstmaliger Antragstellung von einem noch erheblich höheren Personalbedarf auszugehen sein.
Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... Gleichzeitig bestehen für die Mitgliedstaaten nur äußerst geringe Anreize, über das Katastrophenschutzverfahren der Union Unterstützung anzubieten, da aus dem EU-Haushalt lediglich ein Teil der Transportkosten finanziert wird. Allerdings ist der Transport bei den meisten Einsätzen nicht die teuerste Komponente: Die operativen Kosten liegen wesentlich höher. Beispielsweise entsprechen die Kosten für die Beförderung eines großen mobilen Lazaretts nur einem Bruchteil der Kosten für seinen Betrieb, die sich auf rund 6 Mio. EUR pro Monat belaufen. Ebenso ist der Flug eines Flugzeugs von Frankreich nach Portugal günstig im Vergleich zu den Kosten, die sein mehrtägiger Einsatz vor Ort verursacht. Die Kosten für den Einsatz dieser Mittel werden nicht aus dem EU-Haushalt finanziert.
Drucksache 315/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... Beispielhaft sind folgende Netzwerke zu nennen, welche Gefahr laufen, auch in den Anwendungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zu fallen. Dies sind Sharing-Plattformen, Online-Speicherdienste, eCommerce-Plattformen, E-Mail- und internetbasierte Kurznachrichtendienste und (Online-)Chats, Auktionsplattformen, Gaming-Netzwerke, Reiseportale, Rubrikenseiten, Vergleichsportale oder Ratgebercommunities.
Drucksache 182/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass rechtlich selbstständige Betreiber von Wettvertriebsstätten für Sportwetten und Pferdewetten geldwäscherechtlich unter den Begriff der gruppenangehörigen Unternehmen des Veranstalters im Sinne von § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG-E fallen.
1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG
6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG
10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG
11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG
16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG
17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 § 18 GwG
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E
24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG
25. Zu Artikel 1 § 32 GwG
26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG
27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG
28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG
30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.
31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG
32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E
34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG
35. Zu Artikel 1 § 56 GwG
36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
Drucksache 61/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... "Tritt der schießsportliche Verein aus einem nach Absatz 1 anerkannten Schießsportverband aus, ist der Verein verpflichtet, der zuständigen Behörde unverzüglich die Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind, zu benennen." '
1. Zu Artikel 1 allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 1 WaffG
6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 2 WaffG
7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG
8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c - neu - § 58 Absatz 13 - neu - WaffG , Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 2 Abschnitt A1 Nummer 1.1 WaffG , Doppelbuchstabe aa 1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 - neu -WaffG , Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa:
Zu Dreifachbuchstabe bbb:
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG
10. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV
12. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 39/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
... In Artikel 2 Nummer 5 sind in § 21a Absatz 4 Satz 2 die Wörter "einem Luftsportverein" zu streichen.
Drucksache 595/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung des Marktorganisationsgesetz es und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
... Die bisherige Regelungsbefugnis der Mitgliedstaaten zur Festlegung der weiten Entfernung im Hinblick auf die Berücksichtigung von Transportkosten bei der Feststellung des Wertes der vermarkteten Erzeugung besteht nicht mehr. Mit Artikel 22 Absatz 6 Buchstabe b der delegierten Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 441/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor
... Die Einführung eines Zulassungsverfahrens für so genannte Kleintransporter versursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Von derzeit rund 2,8 Millionen in Deutschland zugelassenen Lastkraftwagen hatten rund 524 000 Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 t, hingegen ist die Zahl der Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von bis zu dieser Grenze mit rund 2,278 Millionen mehr als viermal so hoch (Daten des Kraftfahrtbundesamtes zum 1. Januar 2016). Selbst wenn man davon ausgeht, dass mit einem geringeren Anteil dieser Fahrzeuge gewerblicher Güterkraftverkehr versehen wird, sowie ein vereinfachtes Verfahren zugrunde legt, dürfte davon auszugehen sein, dass sich der Personalbedarf in den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden mehr als verdoppelt. Besonders in der Einführungsphase dürfte sowohl wegen der Zahl der Anträge als auch wegen des bestehenden Beratungsbedarfs bei erstmaliger Antragstellung von einem noch erheblich höheren Personalbedarf auszugehen sein.
Drucksache 709/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... ➢ Es kommt vor, dass Feuerwehrleute an der Grenze warten müssen, bevor ihnen erlaubt wird, ihren Kolleginnen und Kollegen auf der anderen Seite der Grenze zu helfen. In mehreren Mitgliedstaaten gelten für Krankenwagen Einschränkungen beim Transport von Patientinnen und Patienten in das Nachbarland.
Mitteilung
1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union
2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN
3. HANDLUNGSANSÄTZE
3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs
3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens
3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung
3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung
3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland
3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen
3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit
3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens
3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 711/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppen "Integrität" sowie "Qualifikation und Entwicklung der Humanressourcen im Sport" der Kommission im Rahmen des Arbeitsplans der EU für den Sport 2017 bis 2020
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppen "Integrität" sowie "Qualifikation und Entwicklung der Humanressourcen im Sport" der Kommission im Rahmen des Arbeitsplans der EU für den Sport 2017 bis 2020
Drucksache 106/17
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates für ein Bundesprogramm "Sportinfrastrukturförderung in Deutschland"
Entschließung des Bundesrates für ein Bundesprogramm "Sportinfrastrukturförderung in Deutschland"
Drucksache 121/17
... Kommunen und Sportverbände weisen darauf hin, dass aufgrund der derzeit geltenden Ruhezeiten Sportvereine aufgrund von Beschwerden der Anwohner insbesondere verpflichtet worden seien, die Zahl der Jugendmannschaften zu begrenzen bzw. keine neuen Mitglieder mehr aufzunehmen. Ferner seien die Nutzungszeiten von Sportanlagen beschränkt worden. Darüber hinaus verhinderten die Ruhezeiten die wohnortnahe neue Errichtung von Sportanlagen; Sportanlagen würden in Außenbereiche verdrängt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Anhang 2 Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Absatz 4 darstellen
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
7. Evaluierung
8. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
1. Zu § 2 Absatz 2
2. Zu § 5 Absatz 4 in Verbindung mit dem neuen Anhang 2
Zu Artikel 2
Drucksache 221/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... Maltodextrin ist ein leicht verfügbares Kohlenhydrat, das häufig als Energieträger in Sportlernahrung eingesetzt wird.
Drucksache 719/17
... . Zwar betrifft die einheitliche Stromgebotszone unmittelbar nur die Gestaltung und den geografischen Zuschnitt des Strommarktes. Die dafür wesentlichen rechtlichen und netztechnischen Grundlagen werden jedoch durch die Gewährung uneingeschränkten Netzzugangs geschaffen. So setzt eine einheitliche Stromgebotszone voraus, dass Strom unabhängig vom Ort seiner Erzeugung zu Kunden im gesamten Bundesgebiet transportiert werden kann. Deshalb müssen die Betreiber von Übertragungsnetzen auf technischem Wege dafür Sorge tragen, dass für Handelstransaktionen auf dem Strommarkt jederzeit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Um dies sicherzustellen, wird Betreibern von Übertragungsnetzen durch die Verordnung untersagt, den Netzzugang an die Bedingung zu knüpfen, dass eine Kapazitätsvergabe durchgeführt wird.
Drucksache 206/17
... "Speichert oder nutzt ein Transportbeteiligter nachweislich die Daten über den Zweck nach Satz 2 hinaus, ist er von der weiteren Datenübermittlung auszuschließen. Speichert oder nutzt ein Transportbeteiligter nachweislich die Daten noch nach Abschluss des Warentransportes, soll er von der weiteren Datenübermittlung ausgeschlossen werden. Die Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes haben die Transportbeteiligten auf ihre Pflichten nach den Sätzen 2 und 3 sowie auf die Folge von Verstößen nach den Sätzen 4 und 5 hinzuweisen."
Drucksache 39/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
... In Artikel 2 Nummer 5 sind in § 21a Absatz 4 Satz 2 die Wörter "einem Luftsportverein" zu streichen.
Drucksache 108/17
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Mieterstrommodellen
... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Mieterstrommodelle zum Erfolg der Energiewende erheblich beitragen können. Zum einen steigern Mieterstrommodelle die Akzeptanz der Energiewende, da Mieterinnen und Mieter sich aktiv an der Umsetzung der Energiewende beteiligen und finanziell teilhaben können. Zum anderen können Mieterstrommodelle das Angebotsportfolio von vielen Unternehmen erweitern und so dringend benötigte Geschäftsmodelle entstehen.
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
... 5. Wainwright, S., Peters, J., Clean Power for Transport Infrastructure Deployment. Final Report for the European Commission (Saubere Energie für den Verkehr - Aufbau der Infrastruktur. Abschlussbericht für die Europäische Kommission), Brüssel 2016.
Drucksache 127/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld |
... Der Begriff "Anhänger" umfasst dabei alle hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Fahrzeuge, mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden. Somit unterliegen die Halter aller Kfz-Anhänger, ob mit einem Kfz verbunden oder nicht, der Gefährdungshaftung; dies giltauch für Anhänger, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 6c PflVG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 FZV nicht der Versicherungspflicht unterliegen wie zum Beispiel Pferdesportanhänger und Sportbootstrailer (vgl. Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage 2014, § 7 StVG, Rn. 4).
1. Zu den Artikeln 1 bis 10
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 1374 Absatz 2 BGB
'Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
3. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG
'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Begründung
a Allgemeines
b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG
c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG
Drucksache 708/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/73 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt COM(2017) 660 final
... Die Verwirklichung eines integrierten Gasmarktes ist ein Eckpfeiler des EU-Projekts zur Schaffung einer Energieunion. Von einem guten Funktionieren des Gasbinnenmarktes wird ausgegangen, wenn das Gas ungehindert und zu einem fairen Preis zwischen den Mitgliedstaaten dorthin fließen kann, wo es am dringendsten benötigt wird. Ein funktionierender Gasmarkt ist eine Voraussetzung für die Verbesserung der Gasversorgungssicherheit in der Europäischen Union. Da Gas hauptsächlich durch Rohrleitungen transportiert wird, bilden vor allem die Verbindung zwischen den Gasnetzen der Mitgliedstaaten und der diskriminierungsfreie Zugang zu diesen Netzen die Grundlage für ein effizientes Funktionieren des Marktes. Sie sind auch eine Voraussetzung dafür, dass in Notsituationen Gas sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch zu benachbarten Drittländern geliefert wird. Die EU ist in hohem Maße von Gaseinfuhren aus Drittländern abhängig, und es ist im besten Interesse der EU und der Gaskunden, dass ein möglichst hoher Grad an Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit auch hinsichtlich der Rohrleitungen aus diesen Ländern herrscht.
Drucksache 612/17
... ff) im Sektor Transport und Verkehr Software zum Betrieb von Anlagen oder Systemen zur Beförderung von Personen und Gütern im Luftverkehr, im Schienenverkehr, in der See- und
Drucksache 412/17
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
... Der Bescheid über die Vergütung von Vorsteuerbeträgen soll durch das BZSt grundsätzlich in elektronischer Form übermittelt werden. Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. 1 S. 1679) ist nach § 87a Absatz 7 AO bei der Versendung elektronisch erlassener Verwaltungsakte ein sicheres Verfahren zu verwenden. Ein sicheres Verfahren liegt nach dieser Vorschrift insbesondere vor, wenn der Verwaltungsakt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und mit einem geeigneten Verfahren verschlüsselt ist oder eine De-Mail-Nachricht versendet wird. Damit die Vorgaben des § 87a AO eingehalten werden, sollen die Bescheide den am Vorsteuer-Vergütungsverfahren teilnehmenden Unternehmern zukünftig nach § 122a AO durch ein Abhol-Postfach mit Verschlüsselung über ein Vorsteuervergütungsportal (VAT Refund-Portal) bekannt gegeben werden. Stimmt der Empfänger des Bescheids der Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf nach § 122a AO nicht zu, ist ihm der Bescheid schriftlich zu erteilen.
Drucksache 419/1/17
... Die Einführung untertägiger Kapazitäten auch an Nichtkopplungspunkten kann zu einem geänderten Buchungsverhalten führen. Sofern wirtschaftlich von Vorteil und technisch möglich, wird der jeweilige Transportkunde von lang-auf kurzfristige Kapazitätsbuchungen umstellen und zunehmend eine strukturierte Beschaffung vornehmen. Daraus können Netzentgelterhöhungen für die Kunden resultieren, die weiterhin auf langfristige Kapazitätsbuchungen angewiesen sind. Damit es nicht zu einer nachhaltigen, nicht verursachungsgerechten Umverteilung der Transportkosten kommt, erfolgt eine Evaluierung durch die Fernleitungsnetzbetreiber nach § 11 Absatz 3
Drucksache 189/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final, Ratsdok. 15120/16
... Herkömmliche Biokraftstoffe leisten heute den überwiegenden Beitrag zur Dekarbonisierung und zur Einsparung von Treibhausgasen im Verkehrssektor. Bereits im bisherigen Umfang der EU-Erzeugung dienen sie darüber hinaus zur Stützung der regionalen Kreislaufwirtschaft. Greifbare Alternativen sind gerade im Transportsektor bislang nicht erkennbar. Zudem dienen die anfallenden Koppelprodukte als wesentlicher Baustein verschiedener Eiweißstrategien.
Drucksache 429/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final
... 8. Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, dass das Hochschulranking "U-Multirank" nach wie vor methodische sowie inhaltliche Schwächen aufweist und von vielen Hochschulen sehr kritisch gesehen wird. So führt die Vermengung der Daten von Hochschulen, die sich aktiv durch Ausfüllen eines Fragenbogens beteiligen, und von Hochschulen, die durch Rückgriff auf bibliometrische Daten aus bestehenden Datenbanksystemen beteiligt sind, dazu, dass diese Daten bereits wegen der unterschiedlichen Erhebungssystematik nicht vergleichbar sind und nur wenig Aussagekraft besitzen. Darüber hinaus erscheint die Datenbasis insgesamt noch dünn und wenig transparent. Der Bundesrat bemängelt zudem, dass die Kommission bei "U-Multirank" das Ziel, nach 2017 eine von "Erasmus+" unabhängige Finanzierung zu gewährleisten, nicht erreicht hat und daher weiterhin Mittel aus dem EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport in "U-Multirank" fließen.
Drucksache 439/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/22 /EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und zur Festlegung spezifischer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67 /EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor - COM(2017) 278 final; Ratsdok. 9671/17
... 4. Die Schaffung besonderer Entsenderegelungen für den Straßenverkehr verbessert indes weder den Schutz der dort Beschäftigten noch wirkt sie auf ein "level playing field" der im Straßenverkehr tätigen Unternehmen hin. Vielmehr lassen die Regelungen eine zwar für die einzelnen Beschäftigten zeitlich begrenzte, für die Unternehmen aber womöglich darüber hinausgehende Möglichkeit zur Unterschreitung des deutschen gesetzlichen Mindestlohns entstehen. Auf diese Weise geben diese Regelungen zu Lasten insbesondere deutscher Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Dumping-Praktiken einen rechtlichen Rahmen. Die mitunter hohe Mobilität der im Transportsektor Beschäftigten als Kriterium für sektorspezifische Ausgrenzungen zu erheben, steht in deutlichem Widerspruch zum Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 96/71/EG vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Diesem zufolge muss der Dienstleistungserbringer einen harten Kern klar definierter Schutzbestimmungen unabhängig von der Dauer der Entsendung einhalten.
Drucksache 419/17 (Beschluss)
... Die Einführung untertägiger Kapazitäten auch an Nichtkopplungspunkten kann zu einem geänderten Buchungsverhalten führen. Sofern wirtschaftlich von Vorteil und technisch möglich, wird der jeweilige Transportkunde von lang-auf kurzfristige Kapazitätsbuchungen umstellen und zunehmend eine strukturierte Beschaffung vornehmen. Daraus können Netzentgelterhöhungen für die Kunden resultieren, die weiterhin auf langfristige Kapazitätsbuchungen angewiesen sind. Damit es nicht zu einer nachhaltigen, nicht verursachungsgerechten Umverteilung der Transportkosten kommt, erfolgt eine Evaluierung durch die Fernleitungsnetzbetreiber nach § 11 Absatz 3
Drucksache 426/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1288/2013, (EU) Nr. 1293/2013 , (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU - COM(2017) 262 final; Ratsdok. 9845/17
... 4. Der Bundesrat konstatiert, dass sich die in Artikel 26 des Kommissionsvorschlags vorgesehenen Änderungen der Verordnung für das Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport "Erasmus+" nicht auf die für die Schaffung des Solidaritätskorps aus Sicht der Kommission notwendige Anpassung des Basisrechtsakts des Förderprogramms beschränken. So wird nicht nur der Jugendbereich von den Änderungsvorschlägen tangiert, sondern die Budgetverteilung auch in anderen Punkten grundlegend geändert.
Drucksache 136/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... "(1) Solange der Einführer einen Explosivstoff oder einen pyrotechnischen Gegenstand aufbewahrt oder verbringt oder aufbewahren oder verbringen lässt, muss er gewährleisten, dass dessen Lagerungs- oder Transportbedingungen die Übereinstimmung des Explosivstoffs mit den Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der Richtlinie
Drucksache 200/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
Drucksache 121/2/17
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in enger Abstimmung mit den Ländern vollziehbare Regelungen für eine Privilegierung von durch Kinder und Jugendliche verursachtem Lärm bei der Nutzung von Sportanlagen zu erarbeiten und diese schnellstmöglich umzusetzen.
Drucksache 440/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Meldung der CO2 -Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge - COM(2017) 279 final; Ratsdok. 9939/17
... 10. Der Bundesrat sieht diesen Handlungsbedarf auch in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Automobilindustrie und des Transportgewerbes. Für die deutschen Automobilhersteller und Zulieferer steht ihr guter Ruf auf dem Spiel und für das Transportgewerbe führen fehlerhafte Angaben der Automobilindustrie zu nachteiligen Investitionsentscheidungen. Diese Risiken müssen kurzfristig durch geeignete Maßnahmen überwunden werden.
Drucksache 385/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der MKS -Verordnung
... - und Klauenseuche in einem Schlachthof, während des Transports und an Grenzkontrollstellen der jeweils zuständigen Behörde ermöglichen, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Weiterverbreitung des Erregers zu vermeiden.
Drucksache 711/17
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppen "Integrität" sowie "Qualifikation und Entwicklung der Humanressourcen im Sport" der Kommission im Rahmen des Arbeitsplans der EU für den Sport 2017 bis 2020
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppen "Integrität" sowie "Qualifikation und Entwicklung der Humanressourcen im Sport" der Kommission im Rahmen des Arbeitsplans der EU für den Sport 2017 bis 2020
Drucksache 73/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
... Der Zahlung vermiedener Netzentgelte an dezentrale Erzeugungsanlagen liegt der Gedanke zugrunde, durch lastnahe Erzeugung würden lange Strom-Transportwege vermieden und damit Infrastrukturkosten eingespart, insbesondere auf vorgelagerten Netzebenen. Demgegenüber muss das vorgelagerte Netz allein schon für den Fall vorgehalten werden, dass die dezentrale Erzeugung im nachgelagerten Netz nicht zur Verfügung steht, aus welchen Gründen auch immer. Dezentrale Einspeisungen mögen deshalb zwar die Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen reduzieren, sie führen aber dort nicht zum Rückbau oder verringertem Ausbau von Netzinfrastruktur und senken entsprechend auch nicht die dort anfallenden Netzkosten.
Drucksache 646/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
... mit Rohöl beliefert werden, die Umweltbelastungen durch den notwendigen Transport von Mineralölprodukten aus ausländischen Raffinerien ansteigen würden. Die damaligen Ausführungen gelten unverändert.
Drucksache 4/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... (24) Im Falle einer Stromversorgungskrise sollten die Mitgliedstaaten einander solidarisch unterstützen und dafür sorgen, dass Strom dorthin transportiert wird, wo er am dringendsten benötigt wird. Diese Zusammenarbeit sollte auf vorab vereinbarten Maßnahmen beruhen, die in den Risikovorsorgeplänen enthalten sind. Bei der Vereinbarung über die Zusammenarbeit sollten die Mitgliedstaaten soziale und wirtschaftliche Faktoren wie die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Es wird ihnen nahegelegt, bewährte Verfahren zu verbreiten und die Koordinierungsgruppe "Strom" als Diskussionsplattform zu nutzen, um verfügbare Optionen für die Zusammenarbeit und solidarische Regelungen, auch zu Kompensationsmechanismen, zu ermitteln. Die Kommission kann die Erarbeitung regional abgestimmter Maßnahmen in der betreffenden Region unterstützen.
Drucksache 537/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
... "Gegenüber einem Transportnetzbetreiber oder gegenüber einem vertikal integrierten Unternehmen und jedem seiner Unternehmensteile kann über Satz 1 hinaus in Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 Buchstabe b eine höhere Geldbuße verhängt werden; diese darf 10 Prozent des Gesamtumsatzes, den der Transportnetzbetreiber oder das vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen einschließlich ihrer Unternehmsteile im der Behördenentscheidung vorausgegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielt hat, nicht übersteigen. Die Höhe des Gesamtumsatzes kann geschätzt werden. Ein durch die Zuwiderhandlung erlangter Mehrerlös bleibt unberücksichtigt."
Drucksache 464/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
... Zudem verfügt das Unternehmen 2 über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.*
Drucksache 106/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für ein Bundesprogramm "Sportinfrastrukturförderung in Deutschland" - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
Entschließung des Bundesrates für ein Bundesprogramm "Sportinfrastrukturförderung in Deutschland" - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
Drucksache 85/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV -StVO)
... Auf die Anhörung kann verzichtet werden, wenn der Antragsteller im Rahmen des Antragsverfahrens den Nachweis geführt hat, dass ein Überqueren des höhengleichen Bahnübergangs mit dem/der vorgesehenen Fahrzeug oder Fahrzeugkombination gefahrlos und ohne Beeinträchtigungen möglich ist. Von der Anhörung kann ebenfalls abgesehen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass mit baugleichen Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen bereits entsprechende Transporte sicher durchgeführt wurden."
Drucksache 108/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Mieterstrommodellen
... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Mieterstrommodelle zum Erfolg der Energiewende erheblich beitragen können. Zum einen steigern Mieterstrommodelle die Akzeptanz der Energiewende, da Mieterinnen und Mieter sich aktiv an der Umsetzung der Energiewende beteiligen und finanziell teilhaben können. Zum anderen können Mieterstrommodelle das Angebotsportfolio von vielen Unternehmen erweitern und so dringend benötigte Geschäftsmodelle entstehen.
Drucksache 410/17
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... Eingeatmete Asbestfasern besitzen für den Menschen gesichert lokal tumorerzeugende Eigenschaften. Die grundsätzlich kanzerogene Wirkung von Asbestfasern ist für die Zielorgane Lunge und Kehlkopf seit vielen Jahren gesichert. Dies gilt aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse auch für das Ovar (Eierstock). Die Aufnahme von Asbestfasern erfolgt in erster Linie inhalativ mit der Atemluft. Durch den Selbstreinigungsmechanismus der Bronchien wird der größte Teil der deponierten Fasern zunächst in den Magen-Darm-Trakt überführt und von hier aus offenbar teilweise in die Bauchhöhle. Darüber hinaus werden neben einem Transport über die Lymphwege auch ein Transport über die Blutwege sowie das Eindringen von Asbestfasern in die serösen Höhlen des Brust- und Bauchraumes diskutiert.
Drucksache 200/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
Drucksache 182/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass rechtlich selbstständige Betreiber von Wettvertriebsstätten für Sportwetten und Pferdewetten geldwäscherechtlich unter den Begriff der gruppenangehörigen Unternehmen des Veranstalters im Sinne von § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG-E fallen.
1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG
6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG
10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG
11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG
16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG
17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 § 18 GwG
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E
24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG
25. Zu Artikel 1 § 32 GwG
26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG
27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG
28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG
30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.
31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG
32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E
34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG
35. Zu Artikel 1 § 56 GwG
36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG
37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG
Drucksache 58/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts
... ) erfüllen. Die Beamtinnen und Beamten können dadurch ihre vielfältigen Fähigkeiten und langjährigen beruflichen Erfahrungen weiterhin aktiv einbringen, indem sie sich im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich, im Bereich des Sports, der Integration oder im Zivil- und Katastrophenschutz für das Allgemeinwohl engagieren oder familienbedingte Pflegetätigkeiten wahrnehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
Artikel 2 Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Demografische Auswirkungen
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.