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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Spiritus"


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Drucksache 871/10

... Auf Grund der Tatsache, dass nun auch Minzöl-Präparate freiverkäuflich werden, die einen Zusatz von 5 % Ethanol (Europäisches Arzneibuch) enthalten, sind keine zusätzlichen Risiken zu erwarten. Bei dem ähnlich zusammengesetzten Pfefferminzöl sind nach der Verordnung Hilfsstoffe ohne Mengenbegrenzung zulässig. Zudem ist nach der Verordnung auch Pfefferminzspiritus, bestehend aus 10 % Pfefferminzöl und 90 % Ethanol, von der Apothekenpflicht befreit.



Drucksache 173/05

... II °C 110 kPa (1,10 bar) nicht übersteigt, z.B. Benzin, Spiritus, Petroleum, Alkohole außer Methanol, Farb-, Klebstoff- und Lackabfälle mit der Zusatzgefahr "giftig" vgl. Gruppe 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Ausnahme 1 E Beförderung gefährlicher Güter über den Hindenburgdamm von und nach Sylt

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 3 und § 3

2 Verladung

3 Sonstige Vorschriften

3.1 Beladevorschriften

3.2 Zwischenwagen oder Elemente einer fest gekuppelten Einheit

3.3 Schriftliche Weisungen

3.4 Beförderungsausschluss

3.5 Straßenfahrzeuge mit ungereinigten leeren Tanks

4 Angaben im Beförderungspapier

Ausnahme 2 - offen -

Ausnahme 3 - offen -

Ausnahme 4 - offen -

Ausnahme 5 - offen -

Ausnahme 6 - offen -

Ausnahme 7 E, S Zuständigkeiten nach § 6 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe b GGVSE

Ausnahme 8 B Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren

Ausnahme 9 B, E, S Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff

Ausnahme 10 - offen -

Ausnahme 11 - offen -

Ausnahme 12 - offen -

Ausnahme 13 S Beförderung von Gasen der Klasse 2, Klassifizierungscode 3F in Tanks ohne Beachtung des § 7 GGVSE

Ausnahme 14 S Beförderung von bestimmten Stoffen der Klasse 3 in Tanks ohne Beachtung des § 7 GGVSE

Ausnahme 15 - offen -

Ausnahme 16 - offen -

Ausnahme 17 - offen -

Ausnahme 18 S Beförderungspapier

Ausnahme 19 B, E, S Beförderung von Stoffen mit polyhalogenierten Dibenzodioxinen und -furanen

Ausnahme 20 B, E, S Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle

Ausnahme 21 B, E, S Zusammenpacken von Patronen mit Waffenpflegemitteln

1 Zusammenpackungszulassung

1.1 Abweichend von

2 Verpackung

3 Sonstige Vorschriften

4 Angaben im Beförderungspapier / Frachtbrief

Ausnahme 22 E, S Saug-Druck-Tanks

Ausnahme 23 - offen -

Ausnahme 24 S Beförderung von Eichnormalen und Zapfsäulen

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1

2 Vorschriften für Eichnormale und Zapfsäulen

3 Zusätzliche Anforderungen an Eichnormale und Zapfsäulen mit Fassungsräumen über 1 000 Liter in den Fällen der Nummer 1 Buchstabe a

Ausnahme 25 S Versandstücke mit kleinen Mengen verschiedener Güter ohne Beschriftung mit der Kennzeichnungsnummer

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1

2 Stoffe und Mengengrenzen

3 Sonstige Vorschriften

4 Angaben im Beförderungspapier

5 Geltungsdauer

Ausnahme 26 - offen

Ausnahme 27 S Beförderung von festen Stoffen der Klasse 4.1, UN 3175 in gedeckten Fahrzeugen, Containern, Abrollbehältern, Absetzmulden und Wechselbehältern

1 Abweichend von § 3

2 Vorschriften zum Bau und Betrieb der Behälter

3 Angaben im Beförderungspapier

4 Geltungsdauer

Ausnahme 28 E, S Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 3

2 Tabelle der Gefahrgüter

3 Verpackung

4 Höchstmenge

5 Sonstige Vorschriften

6 Angaben im Beförderungspapier

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


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