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77 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Spirituosen"


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Drucksache 523/19

... Das aktuelle Leistungsbild des Böttcherhandwerks betrifft schwerpunktmäßig die Herstellung von Holzfässern für die Lagerung von Lebensmitteln, insbesondere Bier, Wein und Spirituosen. Da das Holz unmittelbar mit dem Lebensmittel in Berührung kommt, ist eine fachlich qualifizierte Ausübung des Handwerks unerlässlich, um Gefahren für Leben und Gesundheit der mit den Fässern und den in den Fässern gelagerten Produkten in Berührung kommenden Dritten zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere Hygieneansprüche im Umgang mit Lebensmitteln, aber auch die Auswahl des unbehandelten Rohstoffes Holz im Hinblick auf Qualität und Unbedenklichkeit des verwendeten Materials. Auch insoweit hätte die Vergleichbarkeit mit dem Schreiner- und Tischlerhandwerk bereits 2004 Berücksichtigung finden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Handwerksordnung

§ 126

Anlage
A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)

Anlage
B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Fliesen -, Platten- und Mosaikleger:

5 Estrichleger:

Behälter - und Apparatebauer:

5 Parkettleger:

Rollladen - und Sonnenschutztechniker:

Drechsler Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher:

5 Böttcher:

5 Glasveredler:

5 Raumausstatter:

Orgel - und Harmoniumbauer:

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4988, BMWi: Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürgern

Verwaltung Länder

II.2. Weitere Kosten

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 536/18

... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Namen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln sowie den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 709/1/16

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Namen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln sowie den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen - COM(2016) 750 final; Ratsdok. 15121/16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/1/16




1. Zur Vorlage insgesamt

a Zu Artikel 2 Begriffsbestimmungen

b Zu Artikel 4 Klassifizierung von Spirituosen

c Zu Artikel 5 Delegierte Befugnisse

d Zu Artikel 21 und 28 Antrag auf Eintragung von Namen, Änderung einer Produktspezifikation

e Zu Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe a Delegierte Befugnisse

f Zu Artikel 38 Absatz 6 Delegierte Befugnisse

g Zu Anhang I Nummer 2 Technische Begriffsbestimmung Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs


 
 
 


Drucksache 709/16 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Namen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln sowie den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen - COM(2016) 750 final; Ratsdok. 15121/16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/16 (Beschluss)




1. Zur Vorlage insgesamt

2. Zu einzelnen Bestimmungen

a Zu Artikel 2 Begriffsbestimmungen

b Zu Artikel 4 Klassifizierung von Spirituosen

c Zu Artikel 5 Delegierte Befugnisse

d Zu Artikel 21 und 28 Antrag auf Eintragung von Namen, Änderung einer Produktspezifikation

e Zu Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe a Delegierte Befugnisse

f Zu Artikel 38 Absatz 6 Delegierte Befugnisse

g Zu Anhang I Nummer 2 Technische Begriffsbestimmung Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs


 
 
 


Drucksache 476/16

... /EU ausgewiesen. Erfolgt die Herstellung von Nahrungsmitteln, insbesondere Spirituosen nicht durch Brennen von Melasse, unterfällt diese Herstellung der Nummer 7.34.2. Werden keine Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnisse hergestellt, sind die Anlagen nach Nummer 4.1.2 als Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse, hier Alkohole, zu genehmigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gleichstellung von Männern und Frauen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben des Verordnungsentwurfs

Oneinoneout Konzept

Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen

4 Befristung/Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3816: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 608/14

... Spirituosen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/14




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erstellung der harmonisierten Indizes

Artikel 4
Vergleichbarkeit der harmonisierten Indizes

Artikel 5
Datenanforderungen

Artikel 6
Periodizität

Artikel 7
Fristen, Austauschnormen und Revisionen

Artikel 8
Pilotstudien

Artikel 9
Qualitätssicherung

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang 1
Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95

Anhang
Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (ECOICOP)


 
 
 


Drucksache 660/13

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 (ABl. EU (Nr.) L 39 S. 16) dürfen im Einklang mit Anhang II Nummer 5 Buchstabe d Satz 2 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

§ 19
Herstellen von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A.,Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsschaumwein außerhalb des bestimmten Anbaugebiets (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes).

§ 20
Herstellen von Landwein außerhalb des Landweingebiets (zu § 22 Absatz 2 Nummer 2 des Weingesetzes)

§ 40
Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

Artikel 2
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

§ 23
Begleitpapier, Ermächtigungen (zu § 30 Satz 1 Nr. 2 i. V.m.

§ 41
Übergangsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts

Artikel 4
Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Verordnungsgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

4. Weitere Kosten

VI. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2453: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 208/1/13

... Die Beschränkung der Verordnung auf bepfandete Getränkeverpackungen wird dazu führen, dass der Verbraucher für bestimmte Getränkesegmente, wie z.B. Säfte, Spirituosen, Wein, Sekt, alkoholhaltige bzw. molkehaltige Mischgetränke usw. weiterhin keine Information darüber erhält, ob es sich hierbei um Mehrweg- oder ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen handelt. Bei Gebindegrößen unter 0,1 Liter und über 3 Liter erfolgt ebenfalls keine Kennzeichnung. Das Ziel der Verordnung, den Anteil der Mehrweggetränkeverpackungen zu steigern, wird damit alleine nicht erreichbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/1/13




Hauptempfehlung zu Ziffer 4

3 Kennzeichnungspflichten

Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 409/11

... 2010. erreichten die Ausfuhren europäischer Agrarerzeugnisse einen Wert von über 90 Mrd. EUR. Davon entfielen 64 % auf Fertigprodukte, und hier standen Spirituosen und Weine an erster Stelle (16 %). Heute erfolgt der Export von Agrarerzeugnissen nahezu ohne jegliche Erstattung (385 Mio. EUR im Jahre 2010 im Vergleich zu mehr als 6 Mrd. EUR noch 2000). Voraussetzung dafür war eine wettbewerbsfähige europäische Landwirtschaft mit Agrarerzeugnissen, die ein günstiges Umfeld auf den Weltmärkten für sich nutzen konnten; weltweit jedoch herrscht ein scharfer Wettbewerb, und Europa wird durch aggressivere Anbieter zunehmend zurückgedrängt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/11




1. Einleitung: Warum ein Grünbuch über die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2. Europäischer Mehrwert bei der Informations- und Absatzförderungspolitik

2.1. Vor welchen Herausforderungen steht die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2.1.1. Stärken und Schwächen der bislang durchgeführten Maßnahmen

2.1.2. Mit welchen Zielen lässt sich der größte europäische Mehrwert erreichen?

Frage 1:

3. Der Binnenmarkt: Aufwertung des landwirtschaftlichen Binnen-Markts durch seine Erzeugnisse

3.1. Der regionale und örtliche Markt

3.1.1. Chancen auf den regionalen und lokalen Märkten

3.1.2. Instrumente zur Entwicklung der regionalen und lokalen Märkte

3.1.3. Verwaltungsmodalitäten der Förderung für den regionalen und lokalen Markt

Frage 2:

3.2. Der europäische Binnenmarkt: die Bindung zwischen den Europäern und der Landwirtschaft stärken

3.2.1. Spezielle Erfordernisse und Ziele für die Förderung im Binnenmarkt nicht regional und lokal

Frage 3:

3.2.2. Maßnahmenfür den Binnenmarkt ohne regionalen und lokalen Markt

Frage 4:

4. Der Aussenmarkt mit seiner immer Stärkeren Konkurrenz: Ein Vorzugsplatz der Absatzförderung für Europäische Erzeugnisse

4.1. Die Stellung der europäischen Landwirtschaft auf dem Weltmarkt festigen

Frage 5:

4.2. Maßnahmen für den Außenmarkt

Frage 6:

5. Programminhalt Verwaltungsmodalitäten für den Binnen- und den Aussenmarkt

5.1. Wer sollten die Begünstigten sein?

Frage 7:

5.2. Mehr Kohärenz mit den übrigen GAP-Instrumenten

Frage 8:

5.3. Maßnahmen besser abgrenzen und klarer definieren

Frage 9:

Frage 10:

5.4. Geografische Herkunft und/oder Markennamen stärker zur Geltung bringen

Frage 11:

Frage 12:

5.5. Wie kann man eine Programmverwaltung durch mehrere Länder fördern?

Frage 13:

Frage 14:

5.6. Wie sollte die Programmumsetzung aussehen?

Frage 15:

5.7. Wie hoch sollte die europäische Mittelausstattung zur Erreichung unserer Ziele sein?

6. Schlussbemerkungen: öffentliche Debatte weitere Massnahmen

Frage 16:


 
 
 


Drucksache 518/11

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/8910 nicht für aromatisierte Weinerzeugnisse gelten, müssen Sondervorschriften für den Schutz geografischer Angaben bei aromatisierten Weinerzeugnissen festgelegt werden. Die geografischen Angaben sollten dazu dienen, aromatisierte Weinerzeugnisse als Erzeugnisse eines Staates, einer Region oder eines Orts in dem Hoheitsgebiet zu kennzeichnen, wobei eine bestimmte Qualität, ein bestimmter Ruf oder andere Merkmale des aromatisierten Weinerzeugnisses im Wesentlichen seinem geografischen Ursprung zugeordnet werden können, und sollten von der Kommission in ein Register eingetragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Angleichung an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

3. Wesentliche Änderungen

4. AUFBAU des Verordnungsentwurfs

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung Kategorien von aromatisierten Weinerzeugnissen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmung

Kapitel II
Bezeichnung, Aufmachung Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen

Artikel 3
Herstellungsverfahren und Analysemethoden für aromatisierte Weinerzeugnisse

Artikel 4
Verkehrsbezeichnungen

Artikel 5
Zusätzliche Angaben zu den Verkehrsbezeichnungen

Artikel 6
Angabe der Herkunft

Artikel 7
Bei der Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen verwendete Sprachen

Artikel 8
Strengere Vorschriften der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Übertragene Befugnisse

Kapitel III
Geografische Angaben

Artikel 10
Begriffsbestimmung

Artikel 11
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 12
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 13
Antragsteller

Artikel 14
Nationales Vorverfahren

Artikel 15
Prüfung durch die Kommission

Artikel 16
Einspruchsverfahren

Artikel 17
Entscheidung über den Schutz

Artikel 18
Homonyme

Artikel 19
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 20
Beziehung zu Marken

Artikel 21
Schutz

Artikel 22
Register

Artikel 23
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 24
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 25
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 26
Löschung

Artikel 27
Bestehende geschützte geografische Angaben

Artikel 28
Gebühren

Artikel 29
Übertragene Befugnisse

Artikel 30
Durchführungsbefugnisse

Artikel 31
Ohne Unterstützung des Ausschusses nach Artikel 36 zu erlassende Durchführungsrechtsakte

Kapitel IV
Allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 32
Kontrolle und Überprüfung von aromatisierten Weinerzeugnissen

Artikel 33
Informationsaustausch

Artikel 34
Befugnisse der Kommission

Artikel 35
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 37
Aufhebung

Artikel 38
Übergangsmaßnahmen

Artikel 39
Inkrafttreten

Anhang I
Technische Spezifikationen, Anforderungen Einschränkungen

1 Aromatisierung

2 Süßung

3 Zusatz von Alkohol

4 Zusatzstoffe und Färbung

5 Zusatz von Wasser

6 Für die Herstellung von aromatisierten Weinerzeugnissen ist der Zusatz von Kohlendioxid zulässig.

7 Alkoholgehalt

Anhang II
Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinerzeugnisse

A. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weine

1. Aromatisierter Wein

2. Aromatisierter gespriteter Wein

3. Wein-Aperitif

4. Wermut oder Wermutwein

5. Bitterer aromatisierter Wein

6. Aromatisierter Wein mit Ei

7. Väkevä viiniglögi/Starkvinsglögg

B. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Getränke

1. Aromatisiertes weinhaltiges Getränk

2. Gespritetes aromatisiertes weinhaltiges Getränk

3. Sangria

4. Clarea

5. Zurra

6. Bitter soda

7. Kalte Ente

8. Glühwein

9. Viiniglögi/Vinglögg

10. Maiwein

11. Maitrank

12. Pelin

C. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Cocktails

1. Aromatisierter weinhaltiger Cocktail

2. Weinhaltiger Cocktail

3. Aromatisierter Traubenperlmost

4. Weincocktail

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 47/11

... Getränke-Verordnung ist zu ändern, um im Rahmen der EU-Spirituosenverordnung eine einzelstaatliche Erlaubnis für die Verwendung von – nicht im EU-Recht anerkannten geografischen Angaben zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Erste Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

Artikel 2
Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Zu Artikel 2

Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 2

Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 815/10 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat anerkennt, dass die Regelungen über geografische Angaben für Wein, Spirituosen oder aromatisierte Weine nicht Bestandteil des Verordnungsvorschlags sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/10 (Beschluss)




- Zu Artikel 31

- Zu Artikel 33 Absatz 1 Satz 2

- Zu Artikel 37


 
 
 


Drucksache 815/1/10

... 3. Der Bundesrat anerkennt, dass die Regelungen über geografische Angaben für Wein, Spirituosen oder aromatisierte Weine nicht Bestandteil des Verordnungsvorschlags sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/1/10




Zu Artikel 31

Zu Artikel 33

Zu Artikel 37


 
 
 


Drucksache 661/10

... Nach der Sonderauswertung wurden für Einpersonenhaushalte der Referenzgruppe im Jahr 2008 durchschnittliche Verbrauchsausgaben von 8,11 Euro für alkoholische Getränke ermittelt. Davon entfielen - nach dem Wägungsschema des allgemeinen Preisindex - rechnerisch 11,35 Prozent für Spirituosen, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht dem Zweck der Flüssigkeitsaufnahme dienen. Es verbleiben dann von den 8,11 Euro noch 7,19 Euro für alkoholische Getränke, die durch alkoholfreie Getränke zu substituieren sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

§ 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

§ 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

§ 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

§ 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

§ 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

§ 8
Regelbedarfsstufen

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Leistungsformen

§ 10
Zumutbarkeit

§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11b
Absetzbeträge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

§ 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

§ 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

§ 21
Mehrbedarfe

§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

§ 22a
Satzungsermächtigung

§ 22b
Inhalt der Satzung

§ 22c
Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

§ 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

§ 26
Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

§ 27
Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine

§ 30a
Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

§ 31
Pflichtverletzungen

§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

§ 32
Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

§ 33
Übergang von Ansprüchen

§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen

§ 34b
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

§ 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren

§ 36
Örtliche Zuständigkeit

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 37
Antragserfordernis

§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 41
Berechnung der Leistungen

§ 42
Auszahlung der Geldleistungen

§ 42a
Darlehen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

§ 44
Veränderung von Ansprüchen

§ 44d
Geschäftsführerin, Geschäftsführer.

§ 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 27
Leistungsberechtigte

§ 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

§ 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe

§ 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

Dritter Abschnitt

§ 34
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

§ 35
Unterkunft und Heizung

§ 35a
Satzung

§ 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

§ 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

§ 40
Verordnungsermächtigung

§ 42
Umfang der Leistungen

§ 116a
Rücknahme von Verwaltungsakten

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 134
Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

§ 136
Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
§ 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 55a

Artikel 5
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

§ 5a
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Artikel 8
Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folgeänderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände

6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen

7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. Änderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungsänderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. Bürokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung

5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschlüssel

a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach Köpfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begründung der Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu § 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31b

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 34b

Zu § 35

Zu Nummer 32

Zu § 36

Zu § 36a

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43a

Zu § 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 27

Zu § 27a

Zu § 27b

Zu § 28

Zu § 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu § 35

Zu § 35a

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 194/09

... Diese Entschließungen fügen sich, ohne dass sich ihre rechtliche Bedeutung ändert, zumeist in umfassendere Normen ein, die meistens in Form von Kodices abgefasst und entsprechend den von der Organisation verabschiedeten Entschließungen aktualisiert werden. Bisher hat die OIV mehrere Normenkodices veröffentlicht, die alle Mitglieder als Referenz zugrunde legen (z.B. Internationaler Kodex der Önologie, Internationaler Kodex der önologischen Praxis, Sammelband der internationalen Methoden zur Analyse von Wein und Traubenmosten, Sammelband der internationalen Methoden zur Analyse von Spirituosen, Norm für internationale Wettbewerbe für Wein und Spirituosen weinbaulichen Ursprungs und Internationale Norm zur Kennzeichnung von Weinen und Branntweinen weinbaulichen Ursprungs).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/09




Empfehlung der Kommission an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, mit der Internationalen Organisation für Rebe und Wein OIV Verhandlungen über die Bedingungen und Modalitäten des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft aufzunehmen und zu führen

A. Begründung

1. Einleitung

2. Zuständigkeit der Gemeinschaft für Angelegenheiten, mit denen die OIV befasst ist

3. Mitgliedschaft der Gemeinschaft

3.1 Status der Europäischen Gemeinschaft und Teilnahme der Kommission an den Arbeiten der OIV

3.2 Notwendigkeit einer Mitgliedschaft der Gemeinschaft

3.3 Antrag auf Mitgliedschaft

a Etappen des Beitritts

b Verfahrensvorschriften

3.4 Koordinierung und Verteilung der Befugnisse zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

4. Übergangsmassnamen

5. Schlussfolgerungen

B. Empfehlung

Anhang Verhandlungsrichtlinien


 
 
 


Drucksache 535/09

... Man unterscheidet zwischen drei Regelungen (für Wein, Spirituosen sowie Agrarerzeugnisse und Lebensmittel) und zwei Instrumenten, der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) und der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/09




1. Einleitung

2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse

Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen

3. Jüngste Entwicklungen

Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse

4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen

4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU

4.2. Vermarktungsnormen

Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:

- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:

Fakultative vorbehaltene Angaben:

Internationale Normen:

4.3. Geografische Angaben

4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft

4.5. Traditionelle Spezialitäten

5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik

5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen

5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 775/1/08

... 14. - Der Bundesrat spricht sich für die Beibehaltung sektorspezifischer Regelungen für Wein und Spirituosen und gegen die Überführung in horizontale Qualitätsregelungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 mit geschützten geografischen Angaben bzw. geschützten Ursprungsbezeichnungen aus.



Drucksache 235/08

... Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/45/EG, welche die Packungsgrößen nunmehr für alle Erzeugnisse in Fertigpackungen außer für Wein und Spirituosen liberalisiert. Die – mit Wirkung zum 11. April 2009 aufgehobenen – Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG sahen für eine Reihe von flüssigen und nicht flüssigen Erzeugnissen in Fertigpackungen verbindliche Nennfüllmengen vor. Bei bestimmten Erzeugnissen schlossen sie jede weitere auf nationaler Ebene festgelegte Nennfüllmenge aus. Bei den meisten Erzeugnissen waren neben den gemeinschaftsrechtlichen jedoch auch weitere verbindliche nationale Nennfüllmengen erlaubt; ebenso verbindliche Nennfüllmengen für Erzeugnisse, die gemeinschaftsrechtlich gar nicht erst erfasst worden waren. Die Vorgaben der Fertigpackungsrichtlinien wurden in Deutschland durch § 1 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 der Fertigpackungsverordnung umgesetzt und durch weitere autonome verbindliche Packungsgrößen – auch für weitere Erzeugnisse – ergänzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fertigpackungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1) Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen

1. Nach Volumen verkaufte Erzeugnisse Angabe der Menge in Milliliter

2. Begriffsbestimmungen für die Erzeugnisse

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Fertigpackungen


 
 
 


Drucksache 178/08

... Mit dem materiellrechtlichen Inkrafttreten neuer gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für Spirituosen (Verordnung (EG) Nr. 110/2008) zum 20. Mai 2008 wird eine Überarbeitung der nationalen Vorschriften erforderlich, die dieses unmittelbar geltende Gemeinschaftsrecht ergänzen und die Grundlage seiner Durchführung sind. Auf Grund des Umfangs des Änderungsbedarfes einerseits und der Dringlichkeit einzelner Änderungsmaßnahmen andererseits soll die Überarbeitung in zwei Schritten erfolgen und ihren Abschluss in einer späteren Ablöseverordnung zur Alkoholhaltigen Getränke-Verordnung finden. Vorab bedarf es einer Änderungsverordnung zur Aufrechterhaltung materiellrechtlicher Vorschriften für das Herstellen und Inverkehrbringen der Spirituosen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

§ 9a
Korn oder Kornbrand

§ 12
Straftaten

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Artikel 3
Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

Artikel 5
Änderung der Bierverordnung

Artikel 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel

II. Verordnungsfolgen § 62 Abs. 2 i. V. m. § 44 GGO

II.1 Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vollzugsaufwand

II.2 Kosten- und Preiswirkungen

II.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten

III. Befristung der Verordnung

IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 537/08

... Zu den länger etablierten gemeinschaftlichen Schutzsystemen gehören der Schutz geographischer Angaben und die gemeinschaftlichen Sortenschutzrechte. Die Europäische Gemeinschaft verfügt über Registrierungssysteme für Weine sowie für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) und mit geschützter geographischer Angabe (g.g.A.), die später auch auf Spirituosen ausgeweitet wurden.27 Diese Systeme bieten dem Verbraucher die Gewähr, dass er ein authentisches Produkt erwirbt, das seine Identität oder seinen Ruf der Herkunftsregion verdankt. Systeme zum Schutz geographischer Angaben haben eine andere Funktion und eine andere Zielsetzung als Markenschutzsysteme. Beide Systeme tragen jedoch dazu bei, Produktnamen vor Missbrauch und Nachahmung zu schützen. Die Kommission nimmt derzeit eine Ex-post-Bewertung der allgemeinen Anwendung des Systems für Agrarerzeugnisse seit 1992 vor. Im Rahmen dieser Studie wird auch die Beziehung zu Marken untersucht. Darüber hinaus wird die Kommission im Jahr 2008 ein Grünbuch zur Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse veröffentlichen. Mit dem Grünbuch soll eine Konsultation der interessierten Kreise zu Produktnormen, Erzeugungsbedingungen und Qualitätssystemen, einschließlich der Weiterentwicklung der Systeme zum Schutz geographischer Angaben, eingeleitet werden. Die Kommission stellt des Weiteren Überlegungen dazu an, wie der Schutz geographischer Angaben für andere Produkte als Agrarerzeugnisse – zum Nutzen der Produzenten in den Ländern Europas wie auch in Drittländern – erleichtert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 775/08

... Dies erklärt, warum die EU Register mit geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse, Lebensmittel, Wein und Spirituosen eingerichtet hat, die es erleichtern sollen, den Namen der in Betracht kommenden Erzeugnisse als geistiges Eigentum zu schützen. Die "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 775/08




Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen

2 Einleitung

Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen

Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene

3 Grünbuch

Teil I
Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen

1. EU-Bewirtschaftungsauflagen

Frage 1:

2. Vermarktungsnormen

2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen

Frage 2:

2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen

Frage 3:

2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen

5 Selbstregulierung

Vereinfachte EU-Verordnung

Frage 4:

Teil II
Besondere EU-Qualitätsregelungen

3. Geografische Angaben

3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben

5 Schutz

5 Durchsetzungsmaßnahmen

Frage 5:

3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben

Frage 6:

3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern

Frage 7:

3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen

Frage 8:

3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben

Frage 9:

3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben

Frage 10:

4. Garantiert traditionelle Spezialitäten

Frage 11:

5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft

Frage 12:

6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage

Frage 13:

7. Weitere EU-Regelungen

Frage 14:

Teil III
Zertifizierungsregelungen

8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln

8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele

Frage 15:

8.2. EU-Aufsicht

8.3. Aufwands- und Kostensenkung

Frage 17:

8.4. Internationale Dimension

Frage 18:

3 Fazit

Frage 19:


 
 
 


Drucksache 235/1/08

... a) In Zeile 6 Spalte 2 der Tabelle ist die Begriffsbestimmung für Spirituosen wie folgt zu fassen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a § 1 Abs. 1 FertigPackV

2. Zu Artikel 1 Nr. 14 Anlage 7 Nr. 1.1.2 Satz 2 FertigPackV

3. Zu Anlage 1 Nr. 2 Zeile 6 Spalte 2 der Tabelle und Fußnote 4 FertigPackV


 
 
 


Drucksache 571/08

... 4. Der Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Erzeugnisse im Sinne von Artikel 118b gilt unbeschadet der geschützten geografischen Angaben für Spirituosen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates* und umgekehrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/08




Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags: Vervollständigung des neuen GAP-Rechtsrahmens, der Verordnung über die einheitliche GMO EG Nr. 1234/2007

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte und Hauptmerkmale der horizontalen GMO

Rechtsgrundlage

Inhalt des Vorschlags

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Vereinfachung

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird wie folgt geändert:

Artikel 55
Quotensysteme und Produktionspotenzial.

Abschnitt IV
Verfahrensvorschriften für Zucker- und Milchquoten”.

Abschnitt IV
A Produktionspotenzial im Weinsektor

Unterabschnitt I
Widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85a
Nach dem 31. August 1998 getätigte widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85b
Obligatorische Regularisierung der vor dem 1. September 1998 getätigten widerrechtlichen Anpflanzungen

Artikel 85c
Kontrolle des Nichtinverkehrbringens und der Destillation

Artikel 85d
Flankierende Maßnahmen

Artikel 85e
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt II
Vorübergehende Pflanzungsrechtregelung

Artikel 85f
Laufzeit

Artikel 85g
Vorübergehendes Rebpflanzungsverbot

Artikel 85h
Neuanpflanzungsrechte

Artikel 85i
Wiederbepflanzungsrechte

Artikel 85j
Nationale und regionale Reserve von Pflanzungsrechten

Artikel 85k
Erteilung von Pflanzungsrechten aus der Reserve

Artikel 85l
De minimis

Artikel 85m
Strengere nationale Vorschriften

Artikel 85n
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt III
Rodungsregelung

Artikel 85o
Laufzeit

Artikel 85p
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Artikel 85q
Bedingungen für die Inanspruchnahme

Artikel 85r
Höhe der Rodungsprämie

Artikel 85s
Verfahren und Finanzmittel

Artikel 85t
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 85u
Ausnahmen

Artikel 85v
De minimis

Artikel 85w
Ergänzende einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 85x
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt IV
B Stützungsprogramme im Weinsektor

Unterabschnitt I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 103i
Geltungsbereich

Artikel 103j
Vereinbarkeit und Kohärenz

Unterabschnitt II
Einreichung und Inhalt von Stützungsprogrammen

Artikel 103k
Einreichung von Stützungsprogrammen

Artikel 103l
Inhalt der Stützungsprogramme

Artikel 103m
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 103n
Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme

Unterabschnitt III
Besondere Stützungsmassnahmen

Artikel 103o
Betriebsprämienregelung und Unterstützung für Weinbauern

Artikel 103p
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103q
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103r
Grüne Weinlese

Artikel 103s
Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 103t
Ernteversicherung

Artikel 103u
Investitionen

Artikel 103v
Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103w
Destillation von Trinkalkohol

Artikel 103x
Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103y
Verwendung von konzentriertem Traubenmost

Artikel 103z
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Unterabschnitt IV
Verfahrensvorschriften

Artikel 103za
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel I
Vermarktungs- und Herstellungsvorschriften

Abschnitt I
Vermarktungsvorschriften

Artikel 113c
Vermarktungsregeln zur Verbesserung und Stabilisierung des gemeinsamen Marktes für Weine

Artikel 113d
Besondere Vorschriften für die Vermarktung von Wein

Abschnitt I
A Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und traditionelle Begriffe im Weinsektor

Artikel 118a
Geltungsbereich

Unterabschnitt I
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Artikel 118b
Begriffsbestimmungen

Artikel 118c
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 118d
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 118e
Antragsteller

Artikel 118f
Nationales Vorverfahren

Artikel 118g
Prüfung durch die Kommission

Artikel 118h
Einspruchverfahren

Artikel 118i
Entscheidung über den Schutz

Artikel 118j
Homonyme

Artikel 118k
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 118l
Beziehung zu Marken

Artikel 118m
Schutz

Artikel 118n
Register

Artikel 118o
Benennung der zuständigen Kontrollbehörde

Artikel 118p
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 118q
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 118r
Löschung

Artikel 118s
Bestehende geschützte Weinnamen

Artikel 118t
Gebühren

Unterabschnitt II
Traditionelle Begriffe

Artikel 118u
Begriffsbestimmungen

Artikel 118v
Schutz

Abschnitt I
B Kennzeichnung und Aufmachung im Weinsektor

Artikel 118w
Begriffsbestimmung

Artikel 118x
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften

Artikel 118y
Obligatorische Angaben

Artikel 118z
Fakultative Angaben

Artikel 118za
Sprachen

Artikel 118zb
Anwendung

Abschnitt II
A Herstellungsvorschriften im Weinsektor

Unterabschnitt I
Keltertraubensorten

Artikel 120a
Klassifizierung von Keltertraubensorten

Unterabschnitt II
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120b
Geltungsbereich

Artikel 120c
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120d
Von den Mitgliedstaaten beschlossene restriktivere Vorschriften

Artikel 120e
Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120f
Zulassungskriterien

Artikel 120g
Analysemethoden

Abschnitt I
B Regeln für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände im Weinsektor

Artikel 125o
Anerkennung

Artikel 133a
Besondere Sicherheit im Weinsektor

Unterabschnitt V
Sonderbestimmungen für Einfuhren von Wein

Artikel 158a
Besondere Einfuhranforderungen für Wein

Artikel 175
Anwendung der Artikel 81 bis 86 des EG-Vertrags

Artikel 182a
Einzelstaatliche Beihilfe für Dringlichkeitsdestillation

Artikel 185a
Weinbaukartei und Aufstellung über das Produktionspotenzial

Artikel 185b
Obligatorische Mitteilungen im Weinsektor

Artikel 185c
Begleitdokumente und Register im Weinsektor

Artikel 185d
Benennung der zuständigen einzelstaatlichen Behörden im Weinsektor

Artikel 188a
Mitteilungen und Bewertung im Weinsektor

Artikel 190a

Artikel 194a
Kompatibilität mit dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 196
Organisation des Verwaltungsausschusses

Artikel 203b
Übergangsbestimmungen im Weinsektor

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006

Artikel 1

Artikel 3
Aufhebungen und befristete weitere Anwendung

Artikel 4
Inkrafttreten

Anhang I

Teil IIIa
: Begriffsbestimmungen für den Weinsektor

Anhang II

Anhang Xb
Haushaltsmittel für Stützungsprogramme (gemäß Artikel 103n Absatz 1)

Anhang Xc
Haushaltsmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 190a Absatz 3

Anhang Xd
Haushaltsmittel für die Rodungsregelung

Anhang Xe
Flächen, die die Mitgliedstaaten für nicht rodungsfähig erklären können (gemäß Artikel 85u Absätze 1, 2 und 5) in ha

Anhang III

Anhang XIb
Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1. Wein

2. Jungwein

3. Likörwein

4. Schaumwein

5. Qualitätsschaumwein

6. Aromatischer Qualitätsschaumwein

7. Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure

8. Perlwein

9. Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

10. Traubenmost

11. Teilweise gegorener Traubenmost

12. Teilweise gegorener Traubenmost aus eingetrockneten Trauben

13. Konzentrierter Traubenmost

14. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

15. Wein aus eingetrockneten Trauben

16. Wein aus überreifen Trauben

17. Weinessig

Anlage zu
Anhang XIb Weinbauzonen

Anhang IV

Anhang XVa
Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen

A. Anreicherungsgrenzen

B. Anreicherungsverfahren

C. Säuerung und Entsäuerung

D. Behandlungen

Anhang XVb
Einschränkungen

A. Allgemeines

B. Frische Trauben, Traubenmost und Traubensaft

C. Weinmischungen

D. Nebenerzeugnisse

Anhang V


 
 
 


Drucksache 775/08 (Beschluss)

... - Der Bundesrat spricht sich für die Beibehaltung sektorspezifischer Regelungen für Wein und Spirituosen und gegen die Überführung in horizontale Qualitätsregelungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 mit geschützten geografischen Angaben bzw. geschützten Ursprungsbezeichnungen aus.



Drucksache 235/08 (Beschluss)

... a) In Zeile 6 Spalte 2 der Tabelle ist die Begriffsbestimmung für Spirituosen wie folgt zu fassen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a § 1 Abs. 1 FertigPackV

2. Zu Artikel 1 Nr. 14 Anlage 7 Nr. 1.1.2 Satz 2 FertigPackV

3. Zu Anlage 1 Nr. 2 Zeile 6 Spalte 2 der Tabelle und Fußnote 4 FertigPackV


 
 
 


Drucksache 111/1/08

... 18. Die Ausnahme von Wein, Spirituosen und Bier von der verpflichtenden Angabe des Zutatenverzeichnisses ist aus Sicht der Verbraucherinteressen und vor dem Hintergrund der Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Erlass der EU-Spirituosenverordnung nicht nachvollziehbar. Der Verordnungsvorschlag sieht derzeit vor, dass die Kommission fünf Jahre nach Inkrafttreten einen Bericht zur Anwendung von Artikel 19 "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/1/08




1. Zur Vorlage insgesamt

11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe e

12. Zu Artikel 2 Abs. 2 Buchstabe l

14. Zu Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b Nr. iii

15. Zu Artikel 7 Abs. 1

16. Zu Artikel 8 Abs. 3

Zu Artikel 20

22. Zu Artikel 29 Abs. 1 Buchstabe b

23. Zu Artikel 41

25. Zu Artikel 53

26. Zu Anhang I

27. Zu Anhang XI Teil B

28. Zu Anhang XI


 
 
 


Drucksache 828/08

... 4. Alkohol und alkoholhaltige Getränke 2 Liter Spirituosen oder Schaumwein und 2 Liter Wein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz – TrZollG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung

§ 3
Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 4
Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung

§ 5
Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 6
Vereinfachte Zollanmeldung

§ 7
Einfuhr - Höchstmengen

§ 8
Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 9
Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 10
Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 11
Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen

§ 12
Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung

§ 13
Beendigung der Truppenverwendung

§ 14
Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland

§ 15
Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 16
Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung

§ 17
Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung

§ 18
Rationsmengen

§ 19
Abgabenschuld, Abgabenschuldner

§ 20
Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung

§ 21
Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere

§ 22
Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 23
Vertretung

§ 24
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 25
Ermächtigungen

§ 26
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll

Artikel 3
Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 3 § 2

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der zoll-, verbrauchsteuer- und monopolrechtlichen Bestimmungen des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung

§ 105a
Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 714: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der truppenzollrechtlichen Vorschriften und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 351/08

... In Kapitel XXVII (Spirituosen) des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung):

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum

Artikel 1

Artikel 2

1. Anpassung des Hauptteils des EWR-Abkommens

a Präambel:

b Artikel 2:

c Artikel 117

d Artikel 126

e Artikel 129

2. Anpassung der Protokolle zum EWR-Abkommen

Addendum zu Protokoll 38a Über den EWR-Finanzierungsmechanismus für die Republik Bulgarien und Rumänien

Artikel 1

Artikel 2

1. Anwendung des Artikels 112 des Abkommens

2. Binnenmarkt-Schutzklausel

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Anhang
A Verzeichnis nach Artikel 3 des Übereinkommens

Teil I

Teil II
Sonstige Anpassungen der Anhänge zum EWR-Abkommen

Anhang
B Verzeichnis nach Artikel 4 des Übereinkommens

2 Schlussakte

Gemeinsame Erklärungen und sonstige Erklärungen der derzeitigen Vertragsparteien und der neuen Vertragsparteien des Übereinkommens

Sonstige Erklärungen einer oder mehrerer Vertragsparteien des Übereinkommens

Abkommen

A. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Anhang
Abkommen über ein norwegisches Kooperationsprogramm zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung in Bulgarien zwischen dem Königreich Norwegen und der Republik Bulgarien im Folgenden Vertragsparteien genannt

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Finanzrahmen

Artikel 3
Laufzeit

Artikel 4
Schwerpunktbereiche

Artikel 5
Obergrenzen für die Kofinanzierung

Artikel 6
Verwaltung

Artikel 7
Inkrafttreten

B. Schreiben des Königreichs Norwegen

Abkommen

A. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Anhang
Abkommen über ein norwegisches Kooperationsprogramm zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung in Rumänien zwischen dem Königreich Norwegen und Rumänien im Folgenden Vertragsparteien genannt

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Finanzrahmen

Artikel 3
Laufzeit

Artikel 4
Schwerpunktbereiche

Artikel 5
Obergrenzen für die Kofinanzierung

Artikel 6
Verwaltung

Artikel 7
Inkrafttreten

B. Schreiben des Königreichs Norwegen

Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island aus Anlass des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Sonderbestimmungen nach Artikel 2 des Zusatzprotokolls

Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen aus Anlass des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Denkschrift

A . Vorgeschichte

B . Würdigung des Übereinkommens

C. Systematik des Übereinkommens

D. Inhaltdes Übereinkommens

4 Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

E . Schlussakte

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens zum Europäischen Wirtschaftsraum vom 25. Juli 2007


 
 
 


Drucksache 178/1/08

... "(2) Abweichend von § 9 dürfen in Anlage 4 Nr. 11 bis 16 aufgeführte Spirituosen bis zum 20. Mai 2009 nach den bis zum 19. Mai 2008 geltenden Vorschriften hergestellt und unter den vorbehaltenen Bezeichnungen bis zum Abbau der Vorräte in den Verkehr gebracht werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/1/08




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 111/08

... – Angesichts der Besonderheiten von Wein, Spirituosen und Bier sieht der Vorschlag vor, dass die Kommission über die Anwendung der geltenden Regeln zur Aufzählung der Zutaten und zur vorgeschriebenen Nährwertkennzeichnung auf diesen Erzeugnissen berichten wird mit der Möglichkeit, dass spezifische Maßnahmen erlassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Teilnehmer

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Neufassung

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze im Bereich der Information über Lebensmittel

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Grundsätze für die Pflicht zur Information über Lebensmittel

Artikel 5
Anhörung der Behörde

Kapitel III
Allgemeine Anforderungen an die Information über Lebensmittel und Pflichten der Lebensmittelunternehmer

Artikel 6
Grundlegende Anforderung

Artikel 7
Lauterkeit der Informationspraxis

Artikel 8
Pflichten

Kapitel IV
Vorgeschriebene Informationen über Lebensmittel

Abschnitt 1
Inhalt und Darstellungsform

Artikel 9
Liste der vorgeschriebenen Angaben

Artikel 10
Weitere vorgeschriebene Angaben für bestimmte Arten oder Kategorien von Lebensmitteln

Artikel 11
Abweichungen von den Vorschriften in Bezug auf vorgeschriebene Angaben

Artikel 12
Maße und Gewichte

Artikel 13
Verfügbarkeit und Platzierung vorgeschriebener Informationen über Lebensmittel

Artikel 14
Darstellungsform der vorgeschriebenen Angaben

Artikel 15
Versandverkauf

Artikel 16
Sprachliche Anforderungen

Artikel 17
Fehlen bestimmter vorgeschriebener Angaben

Abschnitt 2
Detaillierte Bestimmungen für vorgeschriebene Angaben

Artikel 18
Bezeichnung des Lebensmittels

Artikel 19
Verzeichnis der Zutaten

Artikel 20
Fehlen des Verzeichnisses der Zutaten

Artikel 21
Fehlende Angabe der Bestandteile von Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis

Artikel 22
Kennzeichnung bestimmter Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen

Artikel 23
Quantitative Angabe der Zutaten

Artikel 24
Nettomenge

Artikel 26
Gebrauchsanweisung

Artikel 27
Alkoholgehalt

Abschnitt 3
Nährwertdeklaration

Artikel 28
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 29
Inhalt

Artikel 30
Berechnung

Artikel 31
Form der Angabe

Artikel 32
Angabe auf der Grundlage einer Portion

Artikel 33
Andere Formen der Angabe

Artikel 34
Darstellungsform

Kapitel V
Freiwillige information über Lebensmittel

Artikel 35
Geltende Anforderungen

Artikel 36
Darstellung

Kapitel VI
Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene

Artikel 37
Grundsatz

Artikel 38
Einzelstaatliche Bestimmungen über weitere vorgeschriebene Angaben

Artikel 39
Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 40
Alkoholische Getränke

Artikel 41
Einzelstaatliche Maßnahmen für nicht fertig abgepackte Lebensmittel

Artikel 42
Mitteilungsverfahren

Artikel 43
Einzelheiten

Kapitel VII
Ausarbeitung nationaler Regelungen

Artikel 44
Nationale Regelungen

Artikel 45
Konformitätsvermutung

Artikel 46
Maßnahmen der Gemeinschaft

Artikel 47
Durchführungsbestimmungen

Kapitel VIII
Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 48
Technische Anpassungen

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

Artikel 51
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006

Artikel 52
Aufhebung

Artikel 53
Inkrafttreten

Anhang I
Spezielle Begriffsbestimmungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4

Anhang II
Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen

Anhang III
Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss

Anhang IV
Lebensmittel, für die eine Nährwertdeklaration nicht vorgeschrieben ist

Anhang V
Bezeichnung des Lebensmittels und spezielle zusätzliche Angaben

Teil
A Bezeichnung

Teil
B Vorgeschriebene Angaben zur Ergänzung der Bezeichnung

Teil
C Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung Hackfleisch/faschiertes

Anhang VI
Angabe und Bezeichnung von Zutaten

Teil
A Spezielle Vorschriften für die Angabe von Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils

Teil
B Bezeichnung bestimmter Zutaten, bei denen die spezifische Bezeichnung durch die Angabe einer Kategorie ersetzt werden kann

Teil
C Nennung bestimmter Zutaten mit der Bezeichnung der betreffenden Klasse, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder der EG-Nummer

Teil
D Bezeichnung von Aromen im Zutatenverzeichnis

Teil
E Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten

Anhang VII
Quantitative Angabe der Zutaten

Anhang VIII
Angabe der Nettomenge

Anhang IX
Mindesthaltbarkeitsdatum

Anhang X
Alkoholgehalt

Anhang XI
Referenzmengen

Teil
A Referenzmengen für die Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen (Erwachsene)

Teil
B Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind (Erwachsene)

Anhang XII
Umrechnungsfaktoren

Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Energie

Anhang XIII
Abfassung und Gliederung der Nährwertdeklaration

Teil
A Abfassung der Nährwertdeklaration

Teil
B Gliederung der Nährwertdeklaration in Bezug auf Bestandteile von Kohlenhydraten und Fett

Teil
C Reihenfolge der Energie- und Nährwerte in einer Nährwertdeklaration

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 111/08 (Beschluss)

... 17. Die Ausnahme von Spirituosen von der verpflichtenden Angabe des Zutatenverzeichnisses ist aus Sicht der Verbraucherinteressen und vor dem Hintergrund der Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Erlass der EU-Spirituosenverordnung nicht nachvollziehbar. Der Verordnungsvorschlag sieht derzeit vor, dass die Kommission fünf Jahre nach Inkrafttreten einen Bericht zur Anwendung von Artikel 19 "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/08 (Beschluss)




Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 20

Zu Artikel 29

Zu Artikel 29

Zu Artikel 41

Zu Artikel 44

Zu Artikel 53

Zu Anhang I

Zu Anhang XI Teil B


 
 
 


Drucksache 782/08

... c) zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen sowie Branntwein, Likör und andere Spirituosen der Unterpositionen 2208 2012 bis 2208 9078 des Zolltarifs

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten - Auswirkungen auf die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zollverordnung

Artikel 2
Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993

§ 1a
Sendungen von geringem Wert

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRGesetz: NKR-Nr. 711: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993


 
 
 


Drucksache 178/08 (Beschluss)

... "(2) Abweichend von § 9 dürfen in Anlage 4 Nr. 11 bis 16 aufgeführte Spirituosen bis zum 20. Mai 2009 nach den bis zum 19. Mai 2008 geltenden Vorschriften hergestellt und unter den vorbehaltenen Bezeichnungen bis zum Abbau der Vorräte in den Verkehr gebracht werden."


 
 
 


Drucksache 769/1/07

... k) Alkohol - Spirituosen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/1/07




1. Gruppe Steuerharmonisierung Umsatzsteuerharmonisierung

2. Beratender Ausschuss für die Mehrwertsteuer

3. Arbeitsgruppe I Mehrwertsteuer


 
 
 


Drucksache 475/07

... (24) Das Konzept von Qualitätsweinen in der Gemeinschaft basiert unter anderem auf den besonderen Merkmalen, die auf den geografischen Ursprung des Weins zurückgehen. Diese Weine werden für die Verbraucher durch geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben kenntlich gemacht, ohne dass die derzeitige Regelung diesbezüglich jedoch bis ins Letzte durchgestaltet ist. Damit sich die Beanspruchung des Rangs eines Qualitätserzeugnisses auf einen transparenten und ausgefeilteren Rahmen stützen kann, sollte eine Regelung geschaffen werden, nach der die Anträge auf eine Ursprungsbezeichnung oder eine geografische Angabe entsprechend dem Ansatz geprüft werden, der bei der gemeinschaftlichen Qualitätspolitik für andere Lebensmittel als Wein und Spirituosen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel12 angewendet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Nutzung von externem Expertenwissen

Weinseminar

Mitteilung der Kommission und Folgenabschätzung

Europäische Organe

Anhörung von Interessengruppen

Wichtigste Anliegen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Ziele der Reform

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.1. Überarbeitete, vereinfachte und gezieltere Regulierungsmaßnahmen

3.2. Aufstellung von nationalen Finanzrahmen, damit die Mitgliedstaaten ihre jeweilige Lage verbessern können

3.3. Schaffung eines nachhaltigeren Sektors durch verstärkte Anwendung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums

3.4. Bessere Verbraucherinformationen über europäische Weine

3.5. Verhütung von Umweltrisiken

3.6. Eröffnung von Alternativen für weniger wettbewerbsfähige Erzeuger

3.7. Handel mit Drittländern

3.8. Stärkere Kohärenz der GAP, Vereinfachung und volle Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Stützungsmassnahmen

Kapitel I
Stützungsprogramme

Abschnitt 1
Einleitende Bestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Vereinbarkeit und Kohärenz

Abschnitt 2
Stützungsprogramme

Artikel 5
Einreichung von Stützungsprogrammen

Artikel 6
Inhalt der Stützungsprogramme

Artikel 7
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 8
Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme

Abschnitt 3
Besondere Stützungsmassnahmen

Artikel 9
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 10
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 11
Grüne Weinlese

Artikel 12
Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 13
Ernteversicherung

Artikel 14
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Abschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 15
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 16
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Mittelübertragung

Artikel 17
Mittelübertragung auf die Entwicklung des ländlichen Raums

Titel III
Regulierungsmassnahmen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 18
Klassifizierung von Keltertraubensorten

Artikel 19
Erzeugung und Inverkehrbringen

Kapitel II
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 20
Geltungsbereich

Artikel 21
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 22
Von den Mitgliedstaaten beschlossene restriktivere önologische Verfahren

Artikel 23
Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen

Artikel 24
Zulassungskriterien

Artikel 25
Analysemethoden

Artikel 26
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Abschnitt 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 27
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Abschnitt 2
Schutzantrag

Artikel 28
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 29
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 30
Antragsteller

Abschnitt 3
Schutzverleihendes Verfahren

Artikel 31
Nationales Vorverfahren

Artikel 32
Prüfung durch die Kommission

Artikel 33
Einspruchverfahren

Artikel 34
Entscheidung über den Schutz

Abschnitt 4
Sonderfälle

Artikel 35
Homonyme

Artikel 36
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 37
Beziehung zu Marken

Abschnitt 5
Schutz und Kontrolle

Artikel 38
Schutz

Artikel 39
Register

Artikel 40
Zuständige Kontrolleinrichtungen

Artikel 41
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 42
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 43
Löschung

Artikel 44
Bestehende geschützte Weinnamen

Abschnitt 6
Allgemeine Vorschriften

Artikel 45
Durchführungsbestimmungen

Artikel 46
Gebühren

Kapitel IV
Kennzeichnung

Artikel 47
Begriffsbestimmung

Artikel 48
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften

Artikel 49
Obligatorische Angaben

Artikel 50
Fakultative Angaben

Artikel 51
Sprachen

Artikel 52
Anwendung

Artikel 53
Durchführungsbestimmungen

Kapitel V
Erzeuger- und Branchenorganisationen

Artikel 54
Erzeugerorganisationen

Artikel 55
Branchenorganisationen

Artikel 56
Anerkennungsverfahren

Artikel 57
Vermarktungsregeln

Artikel 58
Überwachung

Artikel 59
Mitteilungen

Titel IV
Handel mit Drittländern

Kapitel I
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 60
Allgemeine Grundsätze

Artikel 61
Kombinierte Nomenklatur

Kapitel II
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 62
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 63
Lizenzerteilung

Artikel 64
Gültigkeit der Lizenzen

Artikel 65
Sicherheit

Artikel 66
Besondere Sicherheit

Artikel 67
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Schutzmaßnahmen

Artikel 68
Schutzmaßnahmen

Artikel 69
Zusätzliche Einfuhrzölle

Artikel 70
Aussetzung des aktiven und passiven Veredelungsverkehrs

Artikel 71
Durchführungsbestimmungen

Kapitel IV
Einfuhrregeln

Artikel 72
Einfuhranforderungen

Artikel 73
Zollkontingente

Artikel 74
Durchführungsbestimmungen

Titel V
Produktionspotenzial

Kapitel I
Widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 75
Nach dem 1. September 1998 getätigte widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 76
Obligatorische Regularisierung der vor dem 1. September 1998 getätigten widerrechtlichen Anpflanzungen

Artikel 77
Destillation

Artikel 78
Flankierende Maßnahmen

Artikel 79
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Vorübergehende Pflanzungsrechtregelung

Artikel 80
Vorübergehendes Rebpflanzungsverbot

Artikel 81
Neuanpflanzungsrechte

Artikel 82
Wiederbepflanzungsrechte

Artikel 83
Nationale und regionale Reserve von Pflanzungsrechten

Artikel 84
Erteilung von Pflanzungsrechten aus der Reserve

Artikel 85
De minimis

Artikel 86
Strengere nationale Vorschriften

Artikel 87
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Rodungsregelung

Artikel 88
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Artikel 89
Laufzeit der Maßnahme

Artikel 90
Bedingungen für die Inanspruchnahme

Artikel 91
Höhe der Rodungsprämie

Artikel 92
Verfahren und Finanzmittel

Artikel 93
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Artikel 94
Ausnahmen

Artikel 95
Betriebsprämienregelung

Artikel 96
De minimis

Artikel 97
Ergänzende einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 98
Durchführungsbestimmungen

Titel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 99
Weinbaukartei

Artikel 100
Aufstellung

Artikel 101
Laufzeit der Weinbaukartei und der Aufstellung

Artikel 102
Obligatorische Angaben

Artikel 103
Begleitdokumente und Register

Artikel 104
Verwaltungsausschussverfahren

Artikel 105
Finanzmittel

Artikel 106
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 107
Überwachung

Artikel 108
Kontrollen und Verwaltungssanktionen sowie diesbezügliche Berichte

Artikel 109
Bezeichnung der zuständigen nationalen Behörden

Artikel 110
Durchführungsbestimmungen

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Änderungen

Artikel 111
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2702/1999

Artikel 112
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000

Artikel 113
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

Artikel 114
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Kapitel II
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 115
Übergangsbestimmungen

Artikel 116
Anwendbarkeit der Vorschriften für staatliche Beihilfen

Artikel 117
Aufhebung

Artikel 118
Inkrafttreten und Geltung

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
Haushaltsmittel für Stützungsprogramme und Mindestanteil für Absatzförderung gemäß Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 5

Anhang III
Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (gemäß Artikel 17 Absatz 3)

Anhang IV
Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Anhang V
Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen

A. Anreicherungsgrenzen

B. Anreicherungsverfahren

C. Säuerung und Entsäuerung

D. Behandlungen

Anhang VI
Einschränkungen

A. Allgemeines

B. Frische Trauben, Traubenmost und Traubensaft

C. Weinmischungen

D. Nebenerzeugnisse

Anhang VII
Haushaltsmittel für die Rodungsregelung

Anhang VIII
Flächen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Rodungsregelung für nicht rodungsfähig erklären können (gemäß Artikel 94 Absätze 1 und 3) in ha

Anhang IX
Weinbauzonen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 769/07 (Beschluss)

... k) Alkohol - Spirituosen



Drucksache 769/07

... k) Alkohol - Spirituosen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/07




Gremien des Rates

1. Gruppe Steuerharmonisierung

4 Umsatzsteuerharmonisierung

Direkte Steuern

4 Verkehrsteuern

4 Sonderverbrauchsteuern

Gremien der Kommission

2. Beratender Ausschuss für die Mehrwertsteuer

3. Arbeitsgruppe I Mehrwertsteuer


 
 
 


Drucksache 376/07

... c) Informationsmaßnahmen zur Gemeinschaftsregelung für Qualitätsweine b.A., Weine mit geographischer Angabe und Spirituosen mit geographischer Angabe oder traditioneller Angabe;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/07




Begründung

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Artikel 3
Betroffene Sektoren und Erzeugnisse

Artikel 4
Listen der für Maßnahmen in Frage kommenden Themen, Erzeugnisse und Länder

Artikel 5
Leitlinien

Artikel 6
Für die Durchführung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen zuständige Organisationen

Artikel 7
Erarbeitung und Übermittlung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

Artikel 8
Auswahl von Informations- und Absatzförderungsprogrammen

Artikel 9
Verfahren in Ermangelung von Informationsprogrammen für den Binnenmarkt

Artikel 10
Auf Initiative der Kommission durchzuführende Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Artikel 11
Für die Durchführung der Programme und Maßnahmen zuständige Stellen

Artikel 12
Programmbegleitung

Artikel 13
Finanzierung

Artikel 14
Gemeinschaftsausgaben

Artikel 15
Durchführungsvorschriften

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Anhörung

Artikel 18
Bericht

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle gemäss Artikel 19

1. Verordnung EG Nr. 2702/1999.

2. Verordnung EG Nr. 2826/2000.


 
 
 


Drucksache 830/06

... Die Akteure der Spirituosenkette haben in den meisten Mitgliedstaaten aktiv an der Durchsetzung nationaler Vorschriften mitgewirkt und ihren Willen bekundet, eine aktivere Rolle bei der Durchsetzung von Regulierungs- und Selbstregulierungsmaßnahmen zu übernehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/06




1. Einleitung

2. Handlungsauftrag

3. Handlungsbedarf

4. Konsultations- und Folgenabschätzungsprozess

5. Fünf Schwerpunkte und entsprechende bewährte Verfahren

5.1. Schutz von Jugendlichen, Kindern und des Kindes im Mutterleib Ziele

5.1.1. Begründung

5.1.2. Bewährte Verfahren

5.2. Senkung der Zahl der Verletzungen durch alkoholbedingte Straßenverkehrsunfälle27

5.2.1. Begründung

5.2.2. Bewährte Verfahren

5.3. Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz

5.3.1. Begründung

5.3.2. Bewährte Verfahren

5.4. Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Auswirkungen schädlichen und riskanten Alkoholkonsums und angemessene Konsummuster

5.4.1. Begründung

5.4.2. Bewährte Verfahren

5.5. Aufbau und Aktualisierung einer gemeinsamen Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse auf EU-Ebene

5.5.1. Begründung

5.5.2. Was erforderlich ist

6. Drei Aktionsebenen

6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission

6.2. Subsidiarität: Erfassung der von den Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen

6.2.1. Einzelstaatliche Maßnahmen

6.2.2. Lokale Maßnahmen

6.3. Maßnahmenkoordinierung auf EU-Ebene

6.3.1. Alkohol und das Gesundheitsforum

6.3.2. Alkohol am Steuer

6.3.3. Werbung

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 590/06 (Beschluss)

... In dem vorliegenden Vorschlag ist für Blausäure in alkoholischen Getränken eine Höchstmenge von 35 mg/kg festgesetzt. Derzeit befindet sich die Spirituosenverordnung (Verordnung (EWG) Nr. 1576/89) in Überarbeitung, die möglicherweise eine Erniedrigung des Blausäuregehalts in Steinobstbränden vorsieht. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, dass der in Anhang III Teil B festzusetzende Grenzwert für Blausäure mit den Anforderungen der Spirituosen-Verordnung (Nachfolgeregelung zur Verordnung (EWG) Nr. 1576/89) in Einklang gebracht wird.



Drucksache 171/06

... a) insgesamt 1 Liter destillierte Getränke und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol, oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/06




Begründung

1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl der Instrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Entsprechungstabelle

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Kapitel II
Befreiungen

Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Abschnitt 2
Schwellenwerte

Artikel 8

Abschnitt 3
Höchstmengen

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Kapitel III
Sonderfälle

Artikel 14

Kapitel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 590/1/06

... - Grenzwerte für Blausäure In dem vorliegenden Vorschlag ist für Blausäure in alkoholischen Getränken eine Höchstmenge von 35 mg/kg festgesetzt. Derzeit befindet sich die Spirituosenverordnung (Verordnung (EWG) Nr. 1576/89) in Überarbeitung, die möglicherweise eine Erniedrigung des Blausäuregehalts in Steinobstbränden vorsieht. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, dass der in Anhang III Teil B festzusetzende Grenzwert für Blausäure mit den Anforderungen der Spirituosen-Verordnung (Nachfolgeregelung zur Verordnung (EWG) Nr. 1576/89) in Einklang gebracht wird.



Drucksache 477/06

... Zu den Binnenmarktmaßnahmen gehören traditionelle Maßnahmen wie die Dringlichkeitsdestillation von Weinüberschüssen und die Destillation von Wein, der aus Trauben erzeugt wurde, die nicht ausschließlich als Keltertraubensorten eingestuft sind. Das Ziel ist die Begrenzung des Preisverfalls. Mit der obligatorischen Destillation von Weintrub und Trester, Nebenerzeugnissen der Weinbereitung, soll das übermäßige Auspressen der Trauben verhindert und die Weinqualität verbessert werden. Schließlich gibt es die Destillation von Tafelwein zu Trinkalkohol zur Verwendung in der Spirituosenindustrie; sie hat den Zweck, bestimmte Teile des Trinkalkoholsektors als traditionelle Absatzmöglichkeit für Wein zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/06




Mitteilung

3 Hintergrund

1. derzeitige LAGE des Weinmarkts und mittelfristige Vorausschau

2. Die derzeitige GMO für WEIN

3. Probleme mit der derzeitigen GMO und veränderte Rahmenbedingungen

3.1. Marktlage

3.2. Regulierung des Produktionspotenzials

3.3. Marktstützungsmaßnahmen

3.4. Weinbereitungsverfahren, geografische Angaben und Etikettierung

3.5. Gesundheit und Lebensstil

4. Ziele einer neuen EU-Weinpolitik

5. IN der Folgenabschätzung untersuchte und abgelehnte Optionen

5.1. Beibehaltung des Status quo, gegebenenfalls mit geringfügigen Anpassungen

5.2. Reform in Anlehnung an die GAP-Reform

5.3. Deregulierung des Weinmarkts

6. Grundlegende Reform der GMO für WEIN

6.1. Grundlegende Reform der GMO – Variante A - einstufig

6.2. Grundlegende Reform der GMO – Variante B - zweistufig

6.3. gemeinsame Merkmale der VARIANTEN A und B

6.3.1. Abschaffung der Marktsteuerungsinstrumente und Einführung zukunftsweisender Maßnahmen

6.3.2. Nationaler Finanzrahmen

6.3.3. Entwicklung des ländlichen Raums

6.3.4. Qualitätspolitik/geografische Angaben

6.3.5. Weinbereitungsverfahren

6.3.6. Anreicherung

6.3.7. Etikettierung

6.3.8. Absatzförderung und Information

6.3.9. Umweltschutz

6.3.10. WTO

7. SO genannte vorschriftswidrige und UNZULÄSSIGE Pflanzungen

8. Auswirkungen auf den Haushalt

9. Schlussbemerkungen


 
 
 


Drucksache 375/06

... 23. bedauert den mangelnden Fortschritt bei dem Register für Wein und Spirituosen und der Ausdehnung des Schutzes geografischer Angaben auf andere Erzeugnisse; weist darauf hin, dass ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis auch von diesen Punkten abhängt;



Drucksache 247/06

... Spirituosen COICOP 02.1.1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/06




Begründung

1. WARUM eine Verordnung über Kaufkraftparitäten KKP ?

2. WIRTSCHAFTLICHER Hintergrund

2.1 BIP-VERGLEICHE

2.2 Was sind KKP?

3. Verwendung von KKP IN der Kommission

3.1 Struktur- und Kohäsionsfonds

3.2 Berichtigungskoeffizienten

3.3 Preisvergleiche

4. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Aufgaben und Zuständigkeiten

Artikel 5
Übermittlung der Basisinformationen

Artikel 6
Statistische Einheiten

Artikel 7
Qualitätskriterien und Qualitätskontrolle

Artikel 8
Periodizität

Artikel 9
Verbreitung

Artikel 10
Berichtigungskoeffizienten

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 13
Überprüfung und Bericht

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Methodik

1. METHODIKHANDBUCH und Arbeitsprogramm

2. BASIS-Informationen

2.1 Bestandteile der BASIS-Informationen

2.2 Verfahren zur Einholung der BASIS-Informationen

3. nationale Durchschnittspreise

4. jährliche Durchschnittspreise

5. QUALITÄT

5.1 Mindeststandards für BASIS-Informationen

5.2 Mindeststandards für die Validierung der Preiserhebungsergebnisse

5.3 Berichterstattung und Bewertung

6. Verfahren der Verbraucherpreiserhebung

7. BERECHNUNGSVERFAHREN

7.1 Berechnung bilateraler Paritäten auf der Ebene der Einzelpositionen

7.2 SCHÄTZUNG fehlender bilateraler Paritäten

7.3 Berechnung bilateraler Paritäten auf aggregierter Ebene

7.4 Berechnung transitiver multilateraler KKP

8. Übermittlung

9. Veröffentlichung

10. BERICHTIGUNGEN

Anhang II
Einzelposition gemäß Artikel 3

Konsumausgaben der Privaten Haushalte für den Individualverbrauch

Nahrungsmittel und Alkoholfreie Getränke

ALKOHOLISCHE Getränke, Tabakwaren und Drogen

Bekleidung und Schuhe

Wohnung, Wasser, Strom, GAS und andere Brennstoffe

Hausrat und Haushaltsführung

4 Gesundheitswesen

4 Verkehr

4 Nachrichtenübermittlung

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Verpflegungs - und Beherbergungsdienstleistungen

andere Waren und Dienstleistungen

BANKdieNSTLEISTUNGEN gegen unterstelltes Entgelt COICOP 12.6.1

SALDO der Ausgaben gebietsansässiger IM Ausland und der Ausgaben Gebietsfremder IM Wirtschaftsgebiet

Konsumausgaben der Privaten Organisationen OHNE Erwerbszweck für den Individualverbrauch

4 WOHUNGSWESEN

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

sonstige Dienstleistungen

Konsumausgaben des Staates für den Individualverbrauch

4 WOHUNGSWESEN

4 Gesundheitswesen

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

Konsumausgaben des Staates für den Kollektivverbrauch

kollektive Dienstleistungen

Ausgaben für Bruttoanlageinvestitionen

Maschinen und Ausrüstungen

4 Bauarbeiten

Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen

4 Vorratsveränderungen

Nettozugang an Wertsachen

SALDO der Exporte und Importe

Exporte von Waren und Dienstleistungen

Importe von Waren und Dienstleistungen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 590/06

... (Comite Vins, Confederation Europeenne des Producteurs de Spiritueux, Verwaltungsausschuss für Wein, Europäischer Verband der Spirituosenhersteller)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen politischen Maßnahmen

2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung betroffener Kreise

1. Klarstellung des Anwendungsbereichs

2. Definition des Begriffs Aromen

2.1 Eingeschränkte Verwendung des Begriffs natürlich

2.2 Einführung der Kategorie sonstige Aromen

3. Neue Kennzeichnungsvorschriften

3.1 Kennzeichnungskosten

3.2 Verbraucherinformation

4. Höchstwerte für toxikologisch bedenkliche Stoffe

5. Monitoring der aufgenommenen Mengen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

1. Keine Maßnahmen

1.1 Wirtschaftliche Folgen

1.2 Soziale Folgen

2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen

2.1 Wirtschaftliche

2.2 Soziale Folgen

3. Deregulierung im Bereich Aromen

3.1 Wirtschaftliche Folgen

3.2 Soziale Folgen

4. Änderung der Richtlinie 88/388/EWG des Rates

4.1 Wirtschaftliche Folgen

4.2 Soziale Folgen

5. Vorschlag für eine neue Verordnung

5.1 Wirtschaftliche Folgen

5.1.1 Folgen für die Unternehmen unter dem Gesichtspunkt des Verwaltungsaufwands

5.1.2 Folgen für Innovation und Forschung

5.1.3 Folgen für die Haushalte

5.1.4 Folgen für Drittländer und die internationalen Beziehungen

5.1.5 Folgen für staatliche Behörden

5.2 Soziale Folgen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begrifsbestimmungen

Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung von Aromen, Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften und Ausgangsstoffen

Artikel 4
Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften

Artikel 5
Vorhandensein bestimmter Stoffe

Artikel 6
Verwendung bestimmter Ausgangsstoffe

Artikel 7
Aromen, die nicht bewertet und zugelassen werden müssen

Kapitel III
Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in oder auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffen

Artikel 8
Aromen und Ausgangsstoffe, die bewertet und zugelassen werden müssen

Artikel 9
Gemeinschaftsliste der Aromen und Ausgangsstoffe

Artikel 10
Aufnahme von Aromen und Ausgangsstoffen in die Gemeinschaftsliste

Artikel 11
Aromen oder Ausgangsstoffe, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fallen

Kapitel IV
Kennzeichnung

Abschnitt 1
Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 12
Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 13
Allgemeine Informationspflichten bei der Kennzeichnung von Aromen

Artikel 14
Spezielle Informationspflichten für die Verkehrsbezeichnung von Aromen

Abschnitt 2
Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 15
Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Kapitel V
Verfahrensvorschriften und Durchführung

Artikel 16
Berichterstattung durch die Lebensmittelunternehmer

Artikel 17
Überwachung und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Änderung der Anhänge II bis V

Artikel 20
Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung

Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 21
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 22
Erstellung einer Gemeinschaftsliste für Aromen und Ausgangsstoffe sowie Übergangsregelung

Artikel 23
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1576/89

Artikel 24
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1601/91

Artikel 25
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2232/96

Artikel 26
Änderung der Richtlinie 2000/13/EG

Artikel 27
Inkrafttreten

Anhang I
Gemeinschaftsliste der zur Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe

Anhang II
Liste herkömmliche Lebensmittelzubereitungsverfahren zur Gewinnung von natürlichen Aromastoffen und natürlichen Aromaextrakten

Anhang III
Vorhandensein bestimmter Stoffe

Teil
A Stoffe, die Lebensmitteln nicht als solche zugesetzt werden dürfen

Teil
B Höchstmengen für bestimmte Stoffe, die von Natur aus in Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften vorkommen, in bestimmten zusammengesetzten Lebensmitteln, denen Aromen und/oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zugesetzt worden sind

Anhang IV
Liste der Ausgangsstoffe, deren Verwendung bei der Herstellung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften Einschränkungen unterliegt

Teil
A Ausgangsstoffe, die nicht zur Herstellung von Aromen und Lebensmitteln mit Aromaeigenschaften verwendet werden dürfen

Teil
B Bedingungen für die Verwendung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die aus bestimmten Ausgangsstoffen hergestellt wurden

Anhang V
Bedingungen für die Herstellung thermisch gewonnener Aromen und Höchstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Aromen

Teil
A Herstellungsbedingungen:

Teil
B Höchstmengen bestimmter Stoffe


 
 
 


Drucksache 16/06

... 2. Der Wunsch der Marktteilnehmer, Agrarerzeugnisse und Lebensmittel zu schützen, die durch ihren geografischen Ursprung gekennzeichnet sind, hatte einige Mitgliedstaaten veranlasst so genannte „kontrollierte Ursprungsbezeichnungen“ zu entwickeln. Ziel ist es die unterschiedlichen Verfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten für andere Erzeugnisse als Wein und Spirituosen (die gesonderten Gemeinschaftsregelungen unterliegen) zu harmonisieren, den Marktteilnehmern hierdurch einheitliche Wettbewerbsbedingungen und einen starken und wirksamen Schutz gegen die widerrechtliche Verwendung der betreffenden Bezeichnungen zu geben und letztendlich den Erzeugnissen mit Ursprungsbezeichnung oder geografischer Angabe mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/06




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Artikel 3
Gattungsbezeichnungen sowie Überschneidungen mit Namen von Pflanzensorten, Tierrassen, gleichlautenden Bezeichnungen und Marken

Artikel 4
Spezifikation

Artikel 5
Antrag auf Eintragung

Artikel 6
Prüfung durch die Kommission

Artikel 7
Einspruch, Entscheidung über die Eintragung

Artikel 8
Bezeichnungen, Angaben und Zeichen

Artikel 9
Genehmigung einer Änderung der Spezifikation

Artikel 10
Kontrollregelung

Artikel 11
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikation durch die Marktteilnehmer

Artikel 12
Löschung

Artikel 13
Schutz

Artikel 14
Beziehungen zwischen Marken und geografischen Angaben

Artikel 15
Verwaltungsausschuss für geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen

Artikel 16
Durchführungsvorschriften

Artikel 17
Übergangsvorschriften

Artikel 18
Gebühren

Artikel 19

Artikel 20

Anhang I
Lebensmittel im Sinne von Artikel 1 Absatz 1:

Anhang II
Agrarerzeugnisse im Sinne von Artikel 1 Absatz 1:

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 760/05

... d) Getreide, das als Ausgangsstoff für Destillate für Spirituosen verwendet wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Siebente Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

Artikel 2
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 2000/2001 bis 2004/2005

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 947/1/05

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 947/1/05




2. Rechtsgrundlage

3. Kategorisierung von Spirituosen Kapitel I Artikel 3 und 4

4. Zusatz von Aromastoffen zu Spirituosen der Kategorie A Brände und der Kategorie B Spezifische Spirituosen Kapitel I Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe c und Abs. 2 Buchstabe c

5. Abrundung von Bränden bzw. Süßung spezifischer Spirituosen Kapitel I Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe d und Abs. 2 Buchstabe d

6. Geografische Angaben Kapitel III Artikel 14 bis 16 i. V. m. Anhang III

7. Ausschussverfahren Kapitel IV Artikel 19 bis 21

8. Ermächtigungsnorm für die Kommission, alle Bestimmungen zu ändern Kapitel IV Artikel 22

9. Anhang I - Technische Begriffsbestimmungen und Vorschriften Nr. 1 Buchstabe g: Zulassung von Süßungsmitteln gemäß Richtlinie 94/35/EG

10. Anhang II - Kategorien von Spirituosen

- Nummer 3 Getreidespirituose, im Besonderen: Korn/Kornbrand

- Nummer 5 Brandy oder Weinbrand

- Nummer 9 Obstbrand

- Nummer 13 Brände unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht , die durch Mazerieren und Destillieren gewonnen werden

- Nummer 14 Geist

- Nummer 17 Spirituose mit Wacholder

- Nummer 41 Eierlikör und Nummer 42 Likör mit Eizusatz

- Nummer 45 Topinambur

11. Anhang III - Geografische Angaben

- Nummer 3 Getreidebrand - Korn/Kornbrand

- Nummer 5 Brandy

- Nummer 9 Obstbrand

- Nummer 17 Spirituosen mit Wacholder - Genever

- Nummer 31 Likör

12. Weitere Mängel

- Hinweise zu einzelnen Spirituosen Anhang II

-- Zu Nummer 1 Rum

-- Zu Nummer 2 Whisky

-- Zu Nummer 12 Bierbrand

-- Zu Nummer 34 Guignolet, Nummer 35 Punch au rhum, Nummer 36 Sloe Gin, Nummer 37 Sambuca, Nummer 38 Mistrà, Nummer 39 Maraschino und Nummer 40 Nocino

- Neuaufnahme von spezifischen Spirituosen in die Kategorie B

-- Rum-Verschnitt

-- Spirituose mit Wermut

13. Nationale Regelungen für Korn


 
 
 


Drucksache 947/05

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 947/05




Begründung

Aufbau des Verordnungsentwurfs

Vorschlag

Kapitel I
Begriffsbestimmung und Klassifizierung von Spirituosen

Artikel 1
Definition des Begriffs Spirituose

Artikel 2
Ursprung des Ethylalkohols

Artikel 3
Kategorien von Spirituosen

Artikel 4
Allgemeine Regeln betreffend die Kategorien von Spirituosen

Artikel 5
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten

Kapitel II
Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen

Artikel 6
Verkehrsbezeichnung

Artikel 7
Besondere Vorschriften für die Verkehrsbezeichnungen

Artikel 8
Spezielle Vorschriften für die Verwendung von Verkehrsbezeichnungen und geografischen Angaben

Artikel 9
Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von Mischungen

Artikel 10
Besondere Bestimmungen für die Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen

Artikel 11
Verbot der Verwendung von Bleikapseln

Artikel 12
Verwendete Sprachen bei der Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen

Kapitel III
Geografische Angaben

Artikel 13
Geografische Angaben

Artikel 14
Schutz geografischer Angaben

Artikel 15
Eintragung geografischer Angaben

Artikel 16
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1576/89 geschützte geografische Angaben

Kapitel IV
allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 17
Kontrolle und Schutz von Spirituosen

Artikel 18
Ausfuhr von Spirituosen

Artikel 19
Ausschuss

Artikel 20
Änderung der Anhänge

Artikel 21
Durchführungsbestimmungen

Artikel 22
Übergangs- und andere spezifische Maßnahmen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
Technische Begriffsbestimmungen und Vorschriften

3 Begriffsbestimmungen:

1. Süßung:

2. Mischung:

3. Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs:

4. Zusatz von Wasser:

5. Zusammenstellung, Blend, Blending:

6. Reifung:

7. Aromatisierung:

8. Färbung:

9. Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs :

10. Alkoholgehalt:

11. Gehalt an flüchtigen Bestandteilen:

12. Herstellungsort:

13. Bezeichnung:

14. Etikettierung:

15. Aufmachung:

16. Verpackung:

Anhang II
Kategorien von Spirituosen

Kategorie A: Brände

1. Rum

2. Whisky oder Whiskey

3. Getreidespirituose

4. Branntwein

5. Brandy oder Weinbrand

6. Tresterbrand oder Trester

7. Brand aus Obsttrester

8. Korinthenbrand oder Raisin Brandy

9. Obstbrand

10. Brand aus Apfel- oder Birnenwein

11. Hefebrand

12. Bierbrand oder Eau de vie de biere

Kategorie B: Spezifische Spirituosen

13. Brände unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht , die durch Mazerieren und Destillieren gewonnen werden

14. Geist mit der Bezeichnung der verwendeten Frucht

15. Obstspirituose

16. Enzian

17. Spirituose mit Wacholder

18. Gin

19. Destillierter Gin

20. London Gin

21. Kümmel oder Spirituose mit Kümmel

22. Akvavit oder Aquavit

23. Spirituose mit Anis

24. Pastis

25. Pastis de Marseille

26. Anis

27. Destillierter Anis

28. Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter

29. Wodka

30. Aromatisierter Wodka

31. Likör

32. -creme unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffes

33. Creme de cassis

34. Guignolet

35. Punch au rhum

36. Sloe Gin

37. Sambuca

38. Misträ

39. Maraschino oder Marrasquino

40. Nocino

41. Eierlikör oder Advocaat/Avocat/Advokat

42. Likör mit Eizusatz

43. Väkevä glögi oder Spritglögg

44. Berenburg oder Beerenburg

45. Topinambur

Kategorie C: Sonstige Spirituosen

Anhang III
Geografische Ursprungsbezeichnungen

A. Brände

1. Rum

2. Whisky / Whiskey

3. Getreidebrand

4. Branntwein

5. Brandy

6. Tresterbrand

9. Obstbrand

10. Brand aus Apfel- oder Birnenwein

B. Spezifische Spirituosen

15. Obstspirituosen

16. Enzian

17. Spirituosen mit Wacholder

21. Kümmel oder Spirituose mit Kümmel

23. Spirituosen mit Anis

28. Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter

29. Wodka

31. Likör

C. Sonstige Spirituosen


 
 
 


Drucksache 538/05

... 25. fordert in Übereinstimmung mit den Doha-Verhandlungsmandaten pragmatische und kontinuierliche Fortschritte in den Bereichen, die nicht unter den Beschluss fallen, wie Antidumping- und Subventionsregelungen, handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS), Umweltdimension des internationalen Handels und geographische Angaben, unter anderem auch bei Fragen im Zusammenhang mit der Ausweitung ihres Schutzes auf andere Produkte als Wein und Spirituosen;



Drucksache 608/05

... dd) Getreide, das als Ausgangsstoff für Destillate für Spirituosen verwendet wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 947/05 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen KOM (2005)

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Drucksache 947/05 (Beschluss)




1. Rechtsgrundlage

2. Kategorisierung von Spirituosen Kapitel I Artikel 3 und 4

3. Zusatz von Aromastoffen zu Spirituosen der Kategorie A Brände und der Kategorie B Spezifische Spirituosen Kapitel I Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe c und Abs. 2 Buchstabe c

4. Abrundung von Bränden bzw. Süßung spezifischer Spirituosen Kapitel I Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe d und Abs. 2 Buchstabe d

5. Geografische Angaben Kapitel III Artikel 14 bis 16 i. V. m. Anhang III

6. Ausschussverfahren Kapitel IV Artikel 19 bis 21

7. Ermächtigungsnorm für die Kommission, alle Bestimmungen zu ändern Kapitel IV Artikel 22

8. Anhang I - Technische Begriffsbestimmungen und Vorschriften Nr. 1 Buchstabe g: Zulassung von Süßungsmitteln gemäß Richtlinie 94/35/EG

9. Anhang II - Kategorien von Spirituosen

- Nummer 3 Getreidespirituose, im Besonderen: Korn/Kornbrand

- Nummer 5 Brandy oder Weinbrand

- Nummer 9 Obstbrand

- Nummer 13 Brände unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht , die durch Mazerieren und Destillieren gewonnen werden

- Nummer 14 Geist

- Nummer 17 Spirituose mit Wacholder

- Nummer 41 Eierlikör und Nummer 42 Likör mit Eizusatz

- Nummer 45 Topinambur

10. Anhang III - Geografische Angaben

- Nummer 3 Getreidebrand - Korn/Kornbrand

- Nummer 5 Brandy

- Nummer 9 Obstbrand

- Nummer 17 Spirituosen mit Wacholder - Genever

- Nummer 31 Likör

-- Jägertee/Jagertee/Jagatee

-- Blutwurz neu

- Bärwurz neu

11. Weitere Mängel

- Hinweise zu einzelnen Spirituosen Anhang II

-- Zu Nummer 1 Rum

-- Zu Nummer 2 Whisky

-- Zu Nummer 12 Bierbrand

-- Zu Nummer 34 Guignolet, Nummer 35 Punch au rhum, Nummer 36 Sloe Gin, Nummer 37 Sambuca, Nummer 38 Mistrà, Nummer 39 Maraschino und Nummer 40 Nocino

- Neuaufnahme von spezifischen Spirituosen in die Kategorie B

-- Rum-Verschnitt

-- Spirituose mit Wermut

12. Nationale Regelungen für Korn


 
 
 


Drucksache 919/04

... Die Pfandpflicht wird begrenzt auf die Massengetränke Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure, vor allem weil der ökonomische Aufwand eines Rücknahme- und Pfandsystems nur bei einem ausreichend hohen Marktanteil gerechtfertigt ist. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind daher Fruchtsäfte und -nektare einschließlich Gemüsesäfte und -nektare, Wein, Spirituosen, Milch und diätetische Getränke. Ferner sind von der Pfandpflicht Einweggetränkeverpackungen, die nach einer vom Umweltbundesamt geprüften Ökobilanz-Untersuchung sowie unter Berücksichtigung weiterer Nachhaltigkeitskriterien als ökologisch vorteilhaft eingestuft werden können, ausgenommen. Dies gilt, aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen und der anschließenden Prüfungen, nunmehr neben dem PE-Schlauchbeutel auch für den Getränkekarton und den Standbodenbeute1. Außerdem wird die bestehende Mehrwegquoten-Regelung, die zwischen Marktsegmenten differenziert, durch eine unmittelbare Pfandpflicht ersetzt.

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Drucksache 919/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. 8 wird wie folgt gefasst:

§ 8
Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen

4. § 9 wird wie folgt gefasst:

§ 9
Pfanderhebungspflicht für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln und von Dispersionsfarben

5. § 10 wird wie folgt gefasst:

§ 10
Beschränkung der Pfanderstattungspflichten

6. § 15 wird wie folgt geändert:

7. § 16 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

8. Anhang I Nr. 1 Abs. 2 Satz 8 wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Kostenwirkungen

4. Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 967/1/04

... Hinsichtlich verbindlicher oder unverbindlicher Größenwerte für Nennfüllmengen bei Fertigpackungen mit Bier, Kaffee, Zucker, Wein, Limonade, Konfitüre oder Spirituosen gibt es keinen Unterschied.



Drucksache 967/04

... "Für bestimmte Erzeugnisse (z.B. Wein und Spirituosen) wurde jedoch eine vollständige Harmonisierung eingeführt: In diesen Fällen sind die von der Gemeinschaft festgelegten Größen für alle Marktteilnehmer verbindlich und besitzen Ausschließlichkeitscharakter, d.h. es gibt daneben keine einzelstaatlich vorgegebenen Größen mehr.

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Drucksache 967/04




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Geltendes Recht

1.2. Notwendigkeit einer überprüfung

1.3. Abschätzung der Auswirkungen von Handlungsalternativen

2. Ziele des Vorschlags

2.1. Deregulierung und Vereinfachung

2.2. Zeitliche Begrenzung

2.3. Form des Rechtsakts

2.4. Rechtsgrundlage

3. ÜBEREINSTIMMUNG mit den Gemeinschaftsgrundsätzen

3.1. Verhältnismäßigkeit

3.2. Subsidiarität

4. ÜBEREINSTIMMUNG mit der Gemeinschaftspolitik

4.1. Unternehmenspolitik

4.2. Verbraucherpolitik

4.3. Umweltpolitik

5. Bezug zum Arbeitsprogramm

6. Bedeutung für den EWR

7. EXTERNE Konsultation

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Freier Warenverkehr

Kapitel II
Spezifische Bestimmungen

Artikel 3
Inverkehrbringen und freier Verkehr mit bestimmten Erzeugnissen

Artikel 4

Artikel 5

Kapitel III
Aufhebungen, Änderungen und Schlussbestimmungen

Artikel 6
Aufgehobene Rechtsvorschriften

Artikel 7
Geänderte Rechtsvorschriften

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten

Anhang
WERTEREIHEN für Nennfüllmengen von Fertigpackungen

1. NACH Volumen verkaufte Erzeugnisse Angabe der MENGE IN Milliliter

2. NACH Gewicht verkaufte Erzeugnisse Angabe der MENGE IN GRAMM

3. Begriffsbestimmungen für die Erzeugnisse


 
 
 


Drucksache 799/04

... /EG über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (ABI. EU 2004 Nr. L 24 S. 65). Nach der Richtlinie sind Sucralose und Aspartam-Acesulfamsalz als neue Süßungsmittel u.a. bei Getränken aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nicht alkoholischen Getränken zugelassen.

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Drucksache 799/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

Artikel 2
Änderung der

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 707/04

... Eine Pfandpflicht beschränkt sich hiernach grundsätzlich auf die Getränke, in denen eine Abwägung des ökologischen Nutzens des Pflichtpfands einerseits mit dem ökonomischen Aufwand eines Rücknahme- und Pfandsystems andererseits die Einrichtung eines solchen der Produktverantwortung dienenden Systems rechtfertigt. Der hohe Aufwand eines Rücknahme- und Pfandsystems rechtfertigt sich zum einen nur bei einem ausreichend hohen Marktvolumen, das die Einrichtung eines effizienten und flächendeckenden Pfand- und Rücknahmesystems oder die Beteiligung an einem solchen ermöglicht. Dies ist bei den in § 8 Abs. 2 aufgeführten Getränken, die einen Anteil von 84,8 % des Getränkemarktes repräsentieren, der Fall. Dagegen bestehen bei den Getränkesegmenten Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäften sowie Milch Besonderheiten, die zu einem unangemessenen Verhältnis zwischen ökologischem Nutzen und dem Aufwand der Einrichtung eines Rücknahme- und Pfandsystems führen würden. Im Ergebnis ist eine Pfandpflicht deshalb nur auf die aufgezählten Getränkesegmente Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/04




1.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Überschrift und Abs. 1 Satz 6 , Abs. 2 , Nr. 6 § 15 Nr. 17

2.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2

3. Zu Artikel 2

4. Der federführende Ausschuss für Umwelt,


 
 
 


Drucksache 967/04 (Beschluss)

... Eine Unterscheidung zwischen Sektoren, in denen die Beibehaltung verbindlicher Größenwerte sinnvoll ist und in Sektoren, in denen dafür keine zwingenden Gründe festgestellt werden können, ist aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Hinsichtlich verbindlicher oder unverbindlicher Größenwerte für Nennfüllmengen bei Fertigpackungen mit Bier, Kaffee, Zucker, Wein, Limonade, Konfitüre oder Spirituosen gibt es keinen Unterschied.



Drucksache 622/04

... Erleichterung des Warenverkehrs unter anderem durch die vereinbarten Bestimmungen über Zoll und Zollfragen, Normen, technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen sowie den Handel mit Wein, Spirituosen und aromatisierten Getränken;

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Drucksache 622/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.