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"Spezialdiensten"
Drucksache 212/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa - COM(2015) 192 final
... 21. Er lehnt ferner die Gleichordnung von offenem Internet und Spezialdiensten (managed services) ab. Vielmehr ist von einem klaren Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten des offenen Internets gegenüber Spezialdiensten auszugehen. Jegliche Abweichungen von diesem Grundsatz sollen nur auf Grund eines abschließenden Katalogs von eng definierten Ausnahmen mit objektiv überprüfbaren Kriterien zulässig sein. Anderenfalls würden Spezialdienste, die aufgrund hoher Infrastruktur- und Unterhaltskosten für die Netze im Interesse der Telekommunikationsanbieter liegen, zu einer Marginalisierung des offenen Internets und so zu einer nicht hinnehmbaren Beschränkung der Inhalte- und Meinungsvielfalt führen. Der Bundesrat hebt deshalb hervor, dass bei Geschäftsmodellen, die Verträge mit begrenztem Breitbandvolumen vorsehen, bestimmte Datendienste nicht beliebig aus dem Volumenverbrauch herausgerechnet bzw. nicht beliebig von einer Drosselung nach Verbrauch des gebuchten Datenvolumens ausgenommen werden dürfen (Verbot sogenannten Zero-Ratings). Die Möglichkeit, beliebige Inhalte, Anwendungen und Dienste per Vertrag zu Spezialdiensten des jeweiligen Telekommunikationsanbieters mit zugesicherter Dienstqualität zu erklären, lehnt er ab. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 29. November 2013 (BR-Drucksache 689/13(B)) und bekräftigt diese an dieser Stelle, insbesondere die Ziffern 16 bis 30 zu Netzneutralität bzw. dem Best-Effort-Prinzip und dabei auch die hier nicht wiedergegebenen Ziffern 22 bis 25 sowie 27 bis 30.
Zur Mitteilung allgemein
Allgemeine Bestimmungen
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft
Zu Bildungsfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 104/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Stärkung der Vielfalt und der pluralistischen Berichterstattung in einem europäischen digitalen Binnenmarkt"
... 10. Der Bundesrat äußert Bedenken hinsichtlich einer grundlegenden Unterscheidung zwischen Spezialdiensten der Telekommunikationsanbieter und sonstigen Internetzugangsdiensten. Innerhalb der begrenzten Übertragungskapazitäten am jeweiligen Breitbandanschluss des Endkunden beanspruchen solche Spezialdienste eine höhere Übertragungsqualität und treten so in einen Verdrängungswettbewerb mit den übrigen Inhalten, Diensten und Anwendungen des nach dem Best-Effort-Prinzip funktionierenden, offenen Internets. Eine solche Unterscheidung macht Investitionen in den weiteren Breitbandausbau und das offene Internet wirtschaftlich unattraktiv und schafft stattdessen Anreize zur Verschlechterung und Diskriminierung aller Inhalte, Anwendungen und Dienste, die keinen Spezialdienst des jeweiligen Telekommunikationsanbieters darstellen. Nach Ansicht des Bundesrates kann eine solche Unterscheidung kurz- oder mittelfristig zur Etablierung eines Zwei-KlassenInternets auf Anbieter- und Endnutzerseite führen. Der Bundesrat lehnt ferner die Gleichordnung von offenem Internet und Spezialdiensten (managed services) ab. Vielmehr ist von einem klaren Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten des offenen Internets gegenüber Spezialdiensten auszugehen. Anderenfalls würden die meist auf höhere Gewinnerzielung angelegten Spezialdienste zu einer Marginalisierung des offenen Internets und so zu einer nicht hinnehmbaren Beschränkung der Inhalte- und Meinungsvielfalt führen.
Drucksache 145/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Tätigkeitsberichte 2012/2013 der Bundesnetzagentur Telekommunikation und Post mit den Sondergutachten der Monopolkommission Telekommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhalten und Post 2013: Wettbewerbsschutz effektivieren - Drucksachen 18/209 und 18/210
... 5. Der Bundesrat setzt sich für die Gewährleistung der Netzneutralität ein (vgl. BR-Drucksache 689/13(B), Ziffer 16 f). Der Bundesrat sieht im Zusammenhang mit Managed Services zwingenden Bedarf für regulatorische Rahmenbedingungen, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass beliebige Inhalte, Anwendungen und Dienste per Vertrag zu Spezialdiensten des jeweiligen Telekommunikationsanbieters mit zugesicherter Dienstqualität erklärt werden.
Drucksache 145/2/15
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Tätigkeitsberichte 2012/2013 der Bundesnetzagentur Telekommunikation und Post mit den Sondergutachten der Monopolkommission Telekommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhalten und Post 2013: Wettbewerbsschutz effektivieren - Drucksachen 18/209 und 18/210
... "e) Der Bundesrat setzt sich für die Gewährleistung der Netzneutralität ein (vgl. BR-Drucksache 689/13(B), Ziffer 16 f). Der Bundesrat sieht im Zusammenhang mit Managed Services zwingenden Bedarf für regulatorische Rahmenbedingungen, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass beliebige Inhalte, Anwendungen und Dienste per Vertrag zu Spezialdiensten des jeweiligen Telekommunikationsanbieters mit zugesicherter Dienstqualität erklärt werden."
Drucksache 145/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Tätigkeitsberichte 2012/2013 der Bundesnetzagentur Telekommunikation und Post mit den Sondergutachten der Monopolkommission Telekommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhalten und Post 2013: Wettbewerbsschutz effektivieren - Drucksachen 18/209 und 18/210
... e) [Der Bundesrat setzt sich für die Gewährleistung der Netzneutralität ein (vgl. BR-Drucksache 689/13(B), Ziffer 16 f.). Ebenso wie die Monopolkommission (BT-Drucksache 18/209, S. 388, Ziffer 21*) stellt der Bundesrat fest, dass durch die Realisierung von Managed Services (Spezialdiensten) Innovationsanreize auf Seiten der Dienste- und Inhalteanbieter nicht grundsätzlich geschwächt werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang geeignete regulatorische Rahmenbedingungen (z.B. Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot, Katalog von eng definierten Ausnahmen mit objektiv überprüfbaren Kriterien).]
Drucksache 689/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... 16. Der Bundesrat nimmt die Intention der Kommission zur Kenntnis, die "Bereitstellung und Inanspruchnahme eines offenen Internetzugangs" - ein Thema, welches derzeit unter dem Stichwort "Netzneutralität" auch auf nationaler Ebene intensiv diskutiert wird - zu regeln. Er ist der Ansicht, dass der vorliegende Verordnungsvorschlag nicht geeignet ist, um eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am offenen Internet als einem zentralen Medium unserer Informationsgesellschaft zu gewährleisten. Der Bundesrat stellt insbesondere fest, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen offensichtlich eine Abkehr vom offenen Internet einhergeht, und äußert insbesondere seine Bedenken gegen die grundlegende Unterscheidung zwischen Internetzugangsdiensten und Spezialdiensten.
Zur Vorlage allgemein
Zum Umfang der Harmonisierung
Zur EU-weiten Genehmigung
Zur Frequenzvergabe
Zur Netzneutralität
Zum Best-Effort-Prinzip
Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz
Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen
2 Gesamtempfehlung
2 Direktzuleitung
Drucksache 689/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21 /EG und 2002/22 //EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... 19. Der Bundesrat stellt insbesondere fest, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen offensichtlich eine Abkehr vom offenen Internet einhergeht, und äußert insbesondere seine Bedenken gegen die grundlegende Unterscheidung zwischen Internetzugangsdiensten und Spezialdiensten.
Zur Vorlage allgemein
Zum Umfang der Harmonisierung
Zur EU-weiten Genehmigung
Zur Frequenzvergabe
Zur Netzneutralität
Zum Best-Effort-Prinzip
Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz
Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen
2 Gesamtempfehlung
2 Direktzuleitung
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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