Drucksache 256/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht
... Eine spezialisierte Nachsorge gibt es gegenwärtig vor allem im Bereich der forensischen Psychiatrie und - punktuell - für entlassene Sexualstraftäter. Allerdings ist sie deutlich zu gering ausgebaut da sich ihre Finanzierung schwierig gestaltet. Über ein Netz von forensischpsychiatrischen Nachsorgeeinrichtungen, die vom Land finanziert werden, verfügt bereits Hessen (vgl. Freese, „Ambulante Nachsorge nach Straf- und Maßregelvollzug“, in Egg (Hrsg.), „Ambulante Nachsorge nach Straf- und Maßregelvollzug“. 2004, S. 169 ff.). Die dortigen Erfahrungen sprechen dafür, dass ein flächendeckendes Nachsorgenetz auch dazu beitragen kann, die Verweildauer in den Kliniken auf einem angemessenen Stand zu halten. In Nordrhein-Westfalen wird aufbauend auf den bereits an mehreren Klinikstandorten etablierten Ambulanzen ein forensischpsychiatrisches Nachsorgenetz geschaffen. In Niedersachsen wurde 2004 beim Niedersächsischen Landeskrankenhaus (NLKH) Moringen eine Spezialambulanz für die forensische Nachsorge von Sexualdelinquenten eingerichtet; außerdem soll in Anbindung an bestehende Institutsambulanzen eine flächendeckende forensische Nachsorge geschaffen werden. Eine Nachsorgeambulanz für Sexualstraftäter unterhält z.B. die Sozialtherapeutische Abteilung der JVA-Lingen (Wischka, "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs
3. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
4. Gesetzesfolgen
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummern 3 bis 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 68a
Zu § 68b
Zu § 68c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 68e
Zu § 68f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
2. Zu Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
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