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"Sperre"


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0798/04
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0682/04
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0818/04
Drucksache 793/06

... F. in der Erwägung, dass Nachrichtensperren oder ungeeignete Kommunikationsstrategien von Regierungen und zwischenstaatlichen Behörden zu Misstrauen, Irreführung und Desinformation führen können,



Drucksache 623/06

... sregister eingetragen waren, diese Eintragung aber widerrufen wurde. Allerdings darf ein Widerruf der Registrierung wegen des Grundrechts auf Berufsfreiheit und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit regelmäßig nicht länger als drei Jahre den Zugang zum Beruf versperren. Bei der Antragstellung ist deshalb anzugeben, ob in den vergangenen drei Jahren ein Widerruf erfolgte (vgl. Begründung zu § 13 Abs. 1 Nr. 4).



Drucksache 359/1/06

... Ist die Schlüssigkeit der Beanstandung streitig, darf die Sperre nur durchgeführt werden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/1/06




1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG

5. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG

7. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG

8. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 43a Satz 1 TKG

9. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG

10. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG

11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG

12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 1 TKG

13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TKG

14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG

15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG

16. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

18. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG

19. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG

25. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 1 Satz 1 TKG

26. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG

27. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG

28. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 1 TKG

29. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 4 und 5 TKG

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG

33. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66c Abs. 1 Satz 2 TKG

34. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG

36. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG

37. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 30/06

... 5.2. Zu sperrender Betrag:



Drucksache 94/06 (Beschluss)

... Die Regelung dient der Klarstellung. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift müssen von der Veränderungssperre auch solche Grundstücke erfasst sein, für die eine Baugenehmigung nur mit Zustimmungsvorbehalt der Luftfahrtbehörden erteilt werden kann.



Drucksache 141/06

... Airbus S.A.S. betreibt zur Zeit die Weiterentwicklung der A330-Familie. Der Bund hat im Haushalt 2006 hierfür die notwendigen haushaltstechnischen Voraussetzungen für die Ausreichung verzinslicher, rückzahlbarer Darlehen für die deutsche Luftfahrtindustrie geschaffen. Das Ausfallrisiko aus diesen Darlehensverhältnissen einschließlich evtl. Zinsbeträge kann der Bund aufgrund einer im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen zu schließenden Vereinbarung tragen. Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 820 Mio. € (für zukünftige Haushaltsjahre) deckt das Darlehens- und Zinsrisiko ab. Diese Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Für die Weiterentwicklung eines Triebwerkes durch den Triebwerkhersteller Rolls Royce Deutschland Ltd. & Co. KG wird mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150 Mio. € in gleicher Weise Vorsorge getroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 176/06

... " jede Verarbeitung oder jede Vorgangsreihe von Verarbeitungen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, Konsultieren, die Benutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten von Daten; als Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne dieses Vertrags gilt auch die Mitteilung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Treffers;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Entwurf

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Artikel 1
Grundsätze

Kapitel 2
DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Artikel 2
Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien

Artikel 3
Automatisierter Abruf von DNA-Profilen

Artikel 4
Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen

Artikel 5
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 6
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 7
Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen

Artikel 8
Daktyloskopische Daten

Artikel 9
Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten

Artikel 10
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 11
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 12
Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern

Artikel 13
Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen

Artikel 14
Übermittlung personenbezogener Daten

Artikel 15
Nationale Kontaktstelle

Kapitel 3
Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 16
Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 17
Flugsicherheitsbegleiter

Artikel 18
Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 19
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Kapitel 4
Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration

Artikel 20
Dokumentenberater

Artikel 21
Aufgaben der Dokumentenberater

Artikel 22
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Artikel 23
Unterstützung bei Rückführungen

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Artikel 24
Gemeinsame Einsatzformen

Artikel 25
Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr

Artikel 26
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 27
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 28
Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 29
Schutz und Beistand

Artikel 30
Allgemeine Haftungsregelung

Artikel 31
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 32
Dienstverhältnisse

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Artikel 33
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich

Artikel 34
Datenschutzniveau

Artikel 35
Zweckbindung

Artikel 36
Zuständige Behörden

Artikel 37
Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten

Artikel 38
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit

Artikel 39
Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung

Artikel 40
Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz

Artikel 41
Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 42
Erklärungen

Artikel 43
Ministerkomitee

Artikel 44
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 45
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 46
Kosten

Artikel 47
Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften

Artikel 48
Ratifikation, Annahme, Genehmigung

Artikel 49
Verwahrer

Artikel 50
Inkrafttreten

Artikel 51
Beitritt

Artikel 52
Kündigung

Anlage 1
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Anlage 2
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Gemeinsame Erklärung

I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

II. Das Königreich Belgien erklärt

III. Das Königreich Spanien erklärt

IV. Die Französische Republik erklärt

V. Das Königreich der Niederlande erklärt

VI. Die Republik Österreich erklärt

VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Kapitel 2
DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

Zu Artikel 18

„II. Das Königreich Belgien erklärt

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2


 
 
 


Drucksache 660/06

... "Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn neben den dort genannten Rechtsfolgen ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als neun Monate beträgt, oder eine Sperre von nicht mehr als neun Monaten angeordnet oder beantragt worden ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Zitiergebot

Artikel 5
Übergangsvorschrift

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummern 7 bis 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 754/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission zur Einführung eines grenzüberschreitenden europäischen Verfahrens, mit der ein Gläubiger die Zahlung eines ihm geschuldeten Geldbetrages in der Weise sicherstellen kann, dass dem Schuldner die Verfügungsgewalt über Guthaben entzogen wird, die sich auf einem oder mehreren Bankkonten innerhalb der EU befinden. Ein auf dieser Grundlage ergangener Pfändungsbeschluss wäre eine Maßnahme, die von einem Gericht in einem summarischen Verfahren angeordnet und den Gläubiger lediglich dazu berechtigen würde, Guthaben zu sperren, nicht aber deren Herausgabe zu veranlassen. Regeln zur vorläufigen Pfändung müssten auch die Rechte des Schuldners schützen. Dieser müsste die Möglichkeit haben, den Pfändungsbeschluss anzufechten, und es müsste sichergestellt werden, dass ihm ein bestimmter Betrag zum Lebensunterhalt verbleibt.



Drucksache 367/06

... Der Netzanschluss verbindet das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der Gasanlage des Anschlussnehmers, gerechnet von der Versorgungsleitung bis zu den Innenleitungen der Gebäude und Grundstücke. Er besteht aus der Netzanschlussleitung, einer gegebenenfalls vorhandenen Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes, Isolierstück, Hauptabsperreinrichtung und gegebenenfalls Haus-Druckregelgerät. Auf ein Druckregelgerät sind die Bestimmungen über den Netzanschluss auch dann anzuwenden, wenn es hinter dem Ende des Netzanschlusses innerhalb des Bereichs der Kundenanlage eingebaut ist.



Drucksache 240/06

... 13. vertritt die Auffassung, dass die Kommission, der Rat und das Parlament zusätzliche Initiativen in Erwägung ziehen sollten, wenn der belarussische Staat nicht für eine freie und faire Präsidentschaftswahl sorgt, unter anderem eine Ausdehnung der Visasperre auf weitere Personen, insbesondere diejenigen, die während der bevorstehenden Wahlen für etwaige Fälschungen verantwortlich sind, und das Einfrieren der Konten von Vertretern des belarussischen Staates ;



Drucksache 805/05

... 10. ist der Auffassung, dass Kommission, Rat und Parlament das Verfahren zur Ausweitung der Visasperre für offizielle belarussische Vertreter, die an Verfolgungen beteiligt waren, einleiten sollten, wenn die belarussischen Behörden nicht dafür sorgen, dass sich die Lage im Hinblick auf die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit verbessert, sondern sich die Situation weiter verschlechtert; ist der Auffassung, dass die Sanktionen gegen das Regime von Präsident Lukaschenko auch das Einfrieren von Vermögenswerten, die belarussische Staatsorgane im Ausland deponiert haben, umfassen sollten;



Drucksache 606/05

... (2) Mit den Verordnungen (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus9 und (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan10 wurden Maßnahmen getroffen, die die Terrorismusfinanzierung durch Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Gruppen und Organisationen unterbinden sollen. Mit dem gleichen Ziel wurden darüber hinaus Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, das Finanzsystem vor der Durchleitung von Geldern und anderen wirtschaftlichen Ressourcen für terroristische Zwecke zu schützen. Mit der Richtlinie 2005/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche einschließlich der Finanzierung des Terrorismus11 soll gegen den Missbrauch des Finanzsystems zu Geldwäschezwecken und zur Terrorismusfinanzierung vorgegangen werden. Doch versperren all diese Maßnahmen Terroristen und anderen Straftätern nicht gänzlich den Zugang zu Zahlungsverkehrssystemen und berauben sie nicht gänzlich der Möglichkeit, auf diesem Wege ihre Gelder zu transferieren.



Drucksache 15/1/05

... 3.1 Der Platz zum Aufbau und Laden des Feuerwerks (Abbrennplatz) ist ab dem Beginn des Aufbauens nach allen Seiten so deutlich abzusperren oder zu kennzeichnen, dass Unbeteiligte die Platzgrenze ohne weiteres erkennen können.



Drucksache 626/05

... 11. Große Talsperren und Stauseen.



Drucksache 672/05 (Beschluss)

... Die nach Artikel 15 Abs. 1 vorgesehene Betriebssperre lässt unberücksichtigt, dass es zahlreiche Verlustgeschehen gibt, die nicht erregerbedingt sind. In solchen Fällen ist eine Sperre - vor allem mit der vorgesehenen Dauer - unangemessen. Vergleichbares gilt in Fällen bestimmter erregerbedingter Verluste, wenn kurzfristig wirksame Therapiemaßnahmen ergriffen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/05 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 26

Zu den Artikeln 28

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52


 
 
 


Drucksache 601/05

... Die Umsetzung und Durchsetzung der Antidiskriminierungsgesetze auf individueller Ebene reicht nicht aus, um die komplexen und tief verwurzelten Verhaltensmuster zu verändern, die Ursache der Ungleichbehandlung bestimmter Bevölkerungsgruppen sind. Wir müssen über eine Antidiskriminierungspolitik hinausgehen, die lediglich darauf abstellt, die Ungleichbehandlung von Einzelpersonen zu verhindern. Die EU sollte ihre Bemühungen zur Förderung der Chancengleichheit für alle verstärken, um die strukturellen Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die Zuwanderern, ethnischen Minderheiten, behinderten Menschen, älteren und jüngeren Arbeitskräften und anderen vulnerablen Gruppen nach wie vor den Weg versperren.



Drucksache 790/05

... 11. Große Talsperren und Stauseen.



Drucksache 807/05

... - Fahrsperren bei Alkoholisierung des Fahrers („Alcolocks“): stellt fest, dass etwa 10 000 Verkehrsunfälle jährlich auf Alkohol am Steuer zurückzuführen sind; fordert die Kommission dringend auf, den Einsatz von zuverlässigen Fahrsperren bei Alkoholisierung des Fahrers in Fahrzeugen zu fördern; erachtet einen schrittweisen Ansatz als vorteilhaft, der von Maßnahmen zur Rehabilitation wiederholt straffälliger Fahrer, von freiwilligen Maßnahmen und dem gewerblichen Kraftverkehr ausgeht;



Drucksache 408/05

... 2. bei jedem Abruf anhand eines Verzeichnisses über den Umfang der dem Abrufenden eingeräumten Abrufbefugnis. Benutzerkennungen und Passwörter sind nach höchstens fünf aufeinander folgenden Fehlversuchen zum Aufbau einer Verbindung zu sperren.



Drucksache 438/05

... § 45k Sperre

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes190-4

Artikel 2
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes367-3

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes900-15

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45p
Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

Artikel 4
Weitere Änderung des Telekommunikations- gesetzes900-15

§ 451
Kurzwahldienste

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66j
Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 66l
Umgehungsverbot

Artikel 5
Weitere Änderungen des Telekommunikationsgesetzes900-15

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a)

3 Nutzungsvertrag


 
 
 


Drucksache 672/1/05

... Die nach Artikel 15 Abs. 1 vorgesehene Betriebssperre lässt unberücksichtigt, dass es zahlreiche Verlustgeschehen gibt, die nicht erregerbedingt sind. In solchen Fällen ist eine Sperre - vor allem mit der vorgesehenen Dauer - unangemessen. Vergleichbares gilt in Fällen bestimmter erregerbedingter Verluste, wenn kurzfristig wirksame Therapiemaßnahmen ergriffen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/1/05




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 3

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 26

Zu den Artikeln 28

Zu Artikel 50

Begründung

Zu Artikel 52


 
 
 


Drucksache 248/05

Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Fortleitung oder Abgabe von Energie, soweit sie nicht lediglich der Übertragung von Signalen dienen, dies schließt die Verteileranlagen der Letztverbraucher sowie bei der Gasversorgung auch die letzte Absperreinrichtung vor der - Verbrauchsanlage ein,



Drucksache 796/05

... Übermittlungssperre



Drucksache 911/1/05

... " gestrichen und klargestellt werden, dass eine Autorisierung ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann. Ergänzend könnte festgeschrieben werden, dass im Zweifelsfall der Zahlungsdienstleister nachzuweisen hat, dass eine schlüssige Erklärung vorliegt. Artikel 43 Abs. 2 am Ende bestimmt, dass der Zahlungsdienstleister das Zahlungsverifikationsinstrument nur sperren darf, wenn er sich zuvor im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bemüht hat, den Inhaber dieses Instruments zu kontaktieren, um zu prüfen, ob ein Betrug vorliegt. Hier ist zu berücksichtigen, dass in der Zeit, in der die Bank vor Sperre des Zugriffsinstruments versucht, mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, erhebliche Schäden durch tatsächlichen Missbrauch entstehen können. Deswegen sollte es dem Zahlungsdienstleister möglich sein, jedenfalls bei dringenden Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Verwendung das Zugriffsinstrument sofort, vor Kontaktaufnahme mit dem Zahlungsdienstnutzer zu sperren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/1/05




Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 24

Zu Artikel 41

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52

Zu Artikel 60

Zu Artikel 65


 
 
 


Drucksache 92/05 (Beschluss)

... Die Universaldienstrichtlinie sieht im Anhang I die unentgeltliche Erbringung bestimmter Leistungen (Einzelverbindungsnachweis und selektive Sperre) vor. Der Gesetzentwurf setzt diese Verpflichtung in den §§ 45d Abs. 2 und 45e TKG-E jedoch für alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit um und geht damit über die Verpflichtung nach der Universaldienstrichtlinie hinaus. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu überprüfen, ob die Verpflichtungen nach den §§ 45d Abs. 2 und 45e TKG-E nicht auf die in § 78 Abs. 2 Nr. 1



Drucksache 3/05

... § 246a führt entgegen dem Vorschlag der Regierungskommission Corporate Governance keine allgemeine Registersperre für strukturändernde, eintragungsbedürftige Hauptversammlungsbeschlüsse ein. Eine Registersperre ist keine zwingende Voraussetzung für ein Freigabeverfahren. Der Gesetzentwurf knüpft das Freigabeverfahren an die Erhebung der Klage als solcher an. Eine Entscheidung des Registerrichters gemäss § 127 FGG, die beantragte Eintragung auszusetzen, ist für die Einleitung des Freigabeverfahrens nicht erforderlich.



Drucksache 327/05

... Dienstbezeichnungen der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Bundesgrenzschutz zu regeln. Diesem Regelungszweck genügt die Verordnung sowohl im Hinblick auf die Änderungen der Dienstbezeichnungen im Jahre 1976 als auch im Hinblick auf die sonstige Fortentwicklung des Bundesgrenzschutz-Laufbahnrechtes nicht mehr. Sie kann deshalb aufgehoben werden. Darüber hinaus ist von der Grenzschutzdienstpflicht seit mehreren Jahrzehnten kein Gebrauch mehr gemacht worden, so dass die entsprechenden Regelungen durch §§ 48 bis 61 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz vom 18. August 1972 (BGBl. I S. 1834), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), mit einer „Sperre“ versehen wurden, wonach ihre Anwendung nur zulässig ist, wenn der Bundestag der Anwendung zuvor durch Beschluss zugestimmt hat (Artikel 3 Abs. 2 des Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978)). Im Falle der Zustimmung müssten die entsprechenden Regelungen zur laufbahnrechtlichen Ausgestaltung grundlegend neu gefasst werden.



Drucksache 329/05

... p) den Ländern Befugnisse zu Landesregelungen eingeräumt worden sind, ist die Außerwirksamsetzung nicht dahin misszuverstehen, dass der Bund insoweit für (bestehende oder) zukünftige landesrechtliche Regelungen etwa Sperren im Sinne von Artikel 72 Absatz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes(105-7)

§ 1c
Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen

Artikel 2
Aufhebung des Zuordnungsergänzungsgesetzes(105-7-2)

Artikel 3
Aufhebung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes(105-11)

Artikel 5
Aufhebung der Ermäßigungssatz-Anpassungsverordnung(105-26)

Artikel 6
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das

Artikel 8
Aufhebung des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts(114-2)

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrecht gewordenen ehemaligen bayerischen Landesrechts(114-3)

Artikel 11
Auflösung des Betreuungsgesetzes(200-3)

Artikel 12 Aufhebung des Gesetzes über die Änderung des § 29 des Grundsteuergesetzes(2330-3-1)

Artikel 14
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz(300-1)

Artikel 15
Auflösung des Justiz mitteilungsgesetzes und Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze(300-1/1)

Artikel 16
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz(300-1-1)

Artikel 17
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes(300-2)

Artikel 18
Auflösung des Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte(300-2/1)

Artikel 19
Auflösung des Gesetzes zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen(300-2-1)

Artikel 21
Aufhebung der Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung(300-5)

Artikel 22
Aufhebung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts(300-6)

Artikel 24
Aufhebung des Gesetzes über das Gerichtswesen in Berlin(300-8)

Artikel 25
Aufhebung der Zweiten Verordnung über die Zuständigkeit in Justizverwaltungssachen(300-12)

Artikel 27
Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1)

Artikel 28
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1/1)

Artikel 29
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1/2)

Artikel 30
Auflösung des Gesetzes zur Verkürzung der Juristenausbildung(301-1/3)

Artikel 31
Aufhebung der Verordnung über das allgemeine Dienstalter der Richter in besonderen Fällen(301-1-1)

Artikel 33
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der

Artikel 34
Auflösung des Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter(301-4-2)

Artikel 35
Änderung des Rechtspflegergesetzes(302-2)

Artikel 36
Auflösung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs(302-4)

Artikel 37
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes(302-5)

Artikel 39
Änderung der Bundesnotarordnung(303-1)

Artikel 40
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze(303-1/1)

Artikel 41
Aufhebung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts(303-2)

Artikel 44
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung,der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze(303-8/2)

Artikel 45
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für

Artikel 47
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der

Artikel 48
Änderung des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes(310-1)

Artikel 49
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung(310-2)

§ 33
Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren

Artikel 50
Änderung der Zivilprozessordnung(310-4)

Artikel 51
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften(310-4/2)

Artikel 52
Auflösung des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes(310-4/3)

Artikel 53
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes,des Beurkundungsgesetzes und zur Umwandlung des Offenbarungseides in eine eidesstattliche Versicherung(310-4-1)

Artikel 54
Auflösung des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren(310-4-2)

Artikel 56
Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der

Artikel 57
Änderung des Gesetzes über die Unzulässigkeit der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen(310-12)

Artikel 59
Änderung des Gesetzes über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt(310-15)

Artikel 61
Auflösung des Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften(310-18)

Artikel 62
Auflösung des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe(310-19)

Artikel 64
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen(310-20)

Artikel 65
Änderung des Gesetzes zur Überleitung der Zuständigkeit der Obersten

Artikel 67
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung(312-1)

Artikel 68
Auflösung des Opferschutzgesetzes(312-2/1)

Artikel 70
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung(312-2-3)

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen(312-3-1)

Artikel 73
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes(312-7)

Artikel 75
Aufhebung der Zweiten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-2)

Artikel 76
Aufhebung der Dritten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-3)

Artikel 78
Aufhebung der Fünften Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem

Artikel 79
Aufhebung der Sechsten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nachdem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-6)

Artikel 81
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes(312-7-3)

Artikel 82
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts(312-8-1)

Artikel 84
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes(312-11)

Artikel 85
Auflösung des Strafverfahrensänderungsgesetzes 1987(312-12)

Artikel 87
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung des Verfahrens auf dem Gebiet des Beurkundungsrechts(315-5)

Artikel 88
Änderung der Grundbuchordnung(315-11)

Artikel 89
Aufhebung der Verordnung zur Änderung des Verfahrens in Grundbuchsachen(315-11-1)

Artikel 90
Aufhebung der Verordnung über den Rechtsverkehrbis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher bei dem Amtsgericht in Burgsteinfurt(315-11-5)

Artikel 92
Auflösung der Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts(315-11-10-1)

Artikel 93
Aufhebung des Gesetzes über die Eintragung von Zinssenkungen im Grundbuch(315-12)

Artikel 94
Auflösung der Verordnung zur Aufhebung überholter Grundbuchvorschriften

Artikel 95
Änderung der Schiffsregisterordnung(315-18)

Artikel 96
Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung und zur Regelung anderer Fragen des Registerrechts(315-18-2)

Artikel 97
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung(315-19)

Artikel 98
Änderung der Handelsregisterverordnung(315-20)

Artikel 99
Auflösung des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes(315-21-1)

Artikel 100
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen(316-1)

Artikel 101
Änderung der Verordnung zur Ausführung des deutschtürkischen Abkommens über den Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929(319-4-1)

Artikel 103
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen(319-20)

Artikel 104
Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910(319-41)

Artikel 105
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes(320-1)

Artikel 106
Auflösung des Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetzes(320-1/1)

Artikel 107
Aufhebung der Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt(320-1-2)

Artikel 108
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter)(320-2)

Artikel 109
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze(340-1/1)

Artikel 110
Auflösung des Gesetzes zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig(340-1/2)

Artikel 111
Aufhebung der Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig(340-1/2-1)

Artikel 112
Auflösung des Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren(340-5)

Artikel 113
Auflösung des FGO-Änderungsgesetzes(350-1/1)

Artikel 114
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze(350-1/2)

Artikel 115
Auflösung des Artikels XI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften(360-3)

Artikel 116
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften(360-4)

Artikel 117
Auflösung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994(360-5)

Artikel 118
Änderung der Kostenordnung(361-1)

Artikel 119
Aufhebung der Verordnung über Auflassungen, landesrechtliche Gebühren und Mündelsicherheit(361-3 / 404-11)

Artikel 120
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und anderer Gesetze(367-2)

Artikel 121
Auflösung des Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften(368-2)

Artikel 122
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche(400-1)

§ 14
Übergangsvorschrift zum Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz

Artikel 123
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches(400-2)

Artikel 124
Auflösung des Eheschließungsrechtsgesetzes(400-2/3)

Artikel 125
Auflösung des Handelsrechtsreformgesetzes(400-2/4)

Artikel 126
Auflösung des Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetzes(400-2/7)

Artikel 127
Änderung des Gleichberechtigungsgesetzes(400-3)

Artikel 128
Änderung des Familienrechtsänderungsgesetzes(400-4)

Artikel 129
Änderung des Umwelthaftungsgesetzes(400-9)

Artikel 130
Auflösung des Gesetzes über die Umwelthaftung(400-9/1)

Artikel 131
Änderung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts(401-7)

Artikel 132
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften(402-12-1)

Artikel 133
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften(402-12-2)

Artikel 134
Auflösung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes(402-12-5)

Artikel 135
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin(402-24-12)

Artikel 136
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin(402-24-13)

Artikel 137
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes undder Verordnung über das Erbbaurecht(403-1-1)

Artikel 138
Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht(403-6)

Artikel 139
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht(403-6-1)

Artikel 140
Auflösung des Sachenrechtsänderungsgesetzes(403-23-1)

Artikel 141
Änderung des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder(404-18)

Artikel 142
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts(404-19-1)

Artikel 143
Änderung des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs(404-19-4)

Artikel 144
Auflösung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge(404-23)

Artikel 145
Aufhebung der Zweiten Verordnung zur Neuregelung der im Handelsgesetzbuch sowie in der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen(4101-2)

Artikel 146
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über das Seefrachtrecht(4101-3)

Artikel 147
Aufhebung der Verordnung über das Liegegeld in der Binnenschifffahrt(4103-3)

Artikel 148
Aufhebung der Verordnung zur vorübergehenden Änderung einiger Vorschriften des Frachtrechts der Binnenschifffahrt(4103-4)

Artikel 149
Aufhebung des Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften(4124-2)

Artikel 150
Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften(4125-1)

§ 155

Artikel 151
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes(4125-5)

Artikel 152
Aufhebung der Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes vom 30. Oktober 1934(4125-5-1)

Artikel 153
Änderung des Scheckgesetzes(4132-1)

Artikel 154
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Scheckgesetz(4132-2)

Artikel 155
Änderung des Wechselgesetzes(4133-1)

Artikel 156
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Wechselgesetz(4133-2)

Artikel 157
Aufhebung des Gesetzes über die Fortsetzung aufgelöster saarländischer Unternehmen(4140-3)

Artikel 158
Aufhebung des Gesetzes über Bekanntmachungen(415-1)

Artikel 159
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes(421-1-2)

Artikel 160
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze(424-1-3/1)

Artikel 161
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze(424-3-7)

Artikel 162
Änderung der Patentanwaltsordnung(424-5-1)

Artikel 163
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(43-1/1)

Artikel 164
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(43-7)

Artikel 165
Aufhebung des Gesetzes betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst(440-9)

Artikel 166
Änderung der Urheberrechtsschiedsstellenverordnung(440-12-2)

Artikel 167
Änderung des Strafgesetzbuches(450-2)

Artikel 168
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-2/1)

Artikel 169
Auflösung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität(450-2/2)

Artikel 170
Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-5)

Artikel 171
Auflösung des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-11)

Artikel 172
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-1)

Artikel 173
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-3)

Artikel 174
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-5)

Artikel 175
Auflösung des Neunten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-14)

Artikel 176
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch(450-16)

Artikel 177
Auflösung des 3. Verjährungsgesetzes(450-16/1)

Artikel 179
Auflösung des Sechzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-19)

Artikel 180
Auflösung des Zwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-20)

Artikel 181
Auflösung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes(450-27)

Artikel 182
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität(453-18-1-1)

Artikel 183
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung einer Deutschen Verrechnungskasse(7410-2)

Artikel 185
Aufhebung des Gesetzes über die Deutsche Landesrentenbank(7625-2)

Artikel 186
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes(7631-1)

Artikel 187
Aufhebung der Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag(7632-1-1)

Artikel 188
Aufhebung der Dritten Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag(7632-1-3)

Artikel 189
Aufhebung der Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechts der Vertragsversicherung(7632-3)

Artikel 190
Änderung des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung(7811-1)

Artikel 191
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung(7811-1-1)

Artikel 193
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahlerzeugenden Industrie(801-3)

Artikel 194
Aufhebung der Verordnung über die Ausbildung von Studenten, die vor dem 1. September 1990 an den juristischen Sektionen der Universitäten der Deutschen Demokratischen Republik immatrikuliert worden sind(III-4)

Artikel 195
Aufhebung der Disziplinarordnung(III-6)

Artikel 196
Aufhebung der Richterassistentenordnung(III-9)

Artikel 197
Aufhebung der Anordnung über die Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern für die Gerichte und Staatlichen Notariate(III-10)

Artikel 198
Aufhebung der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche(III-16)

Artikel 199
Änderung des Vermögensgesetzes(III-19)

Artikel 200
Auflösung des Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen(III-19/1)

Artikel 201
Auflösung des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes(III-19-2)

§ 29
Verordnungsermächtigung

Artikel 204
Aufhebung der Investitionsvorrang-Zuständigkeitsübertragungsverordnung(III-19-4-3)

Artikel 205
Auflösung des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes(III-23)

Artikel 207
Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz(BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz)

§ 1
Unanwendbarkeit von Maßgaben

§ 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 208
Änderungen weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 209
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 911/05 (Beschluss)

... Artikel 43 Abs. 2 am Ende bestimmt, dass der Zahlungsdienstleister das Zahlungsverifikationsinstrument nur sperren darf, wenn er sich zuvor im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bemüht hat, den Inhaber dieses Instruments zu kontaktieren, um zu prüfen, ob ein Betrug vorliegt. Hier ist zu berücksichtigen, dass in der Zeit, in der die Bank vor Sperre des Zugriffsinstruments versucht, mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, erhebliche Schäden durch tatsächlichen Missbrauch entstehen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/05 (Beschluss)




Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

23. Zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten sollte wie bereits in der EU-Überweisungsrichtlinie

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 24

Zu Artikel 41

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52

Zu Artikel 60

Zu Artikel 65


 
 
 


Drucksache 616/05

... l. I S. 3510) zu, personenbezogene Daten einer zu schützenden Person zu sperren, so wird zu dem betreffenden Personenstandseintrag ein Sperrvermerk eingetragen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden aus diesem Eintrag ist nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der Zeugenschutzdienststelle zulässig. Jedes Ersuchen um Benutzung ist der Zeugenschutzdienststelle unverzüglich mitzuteilen. Teilt die Zeugenschutzdienststelle dem Standesamt mit, dass die Sperrung des Personenstandseintrags nicht mehr erforderlich ist, so ist der Sperrvermerk zu streichen.



Drucksache 911/05

... v) gegebenenfalls ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass sich der Zahlungsdienstleister gemäß Artikel 43 Absatz 2 das Recht vorbehält, ein Zahlungsverifikationsinstrument zu sperren, wenn die Ausgaben den Verdacht einer betrügerischen Verwendung nahe legen, sowie gegebenenfalls Angabe der Person, mit der sich der Zahlungsdienstleister in diesem Fall in Verbindung zu setzen hat;



Drucksache 337/05

Verordnung zur Festlegung einer Veränderungssperre zur Sicherung der Standorterkundung für eine Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle im Bereich des Salzstocks Gorleben (Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung -



Drucksache 210/05

... 1. entgegen § 21 Abs.1 zu einer Liefersperre oder Bezugssperre auffordert,



Drucksache 249/05

... Im Störungsfall kann der Betreiber der Schienenwege einzelne Schienenwege solange sperren, wie es zur Wiederherstellung der Befahrbarkeit des Systems erforderlich ist. Reichen seine technischen Mittel nicht aus, kann er verlangen, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen die notwendige Hilfe stellen. Die den Eisenbahnverkehrsunternehmen dafür entstehenden Kosten müssen grundsätzlich erstattet werden. Ob in diesen Fällen das Entgelt herabgesetzt werden muss, richtet sich nach den Schienennetz-Benutzungsbedingungen.



Drucksache 2/05

... Nach der vorgesehenen Kostenerstattungsregelung trägt der Musterbeklagte das Kostenrisiko für den Fall, dass die Summe der ihm zu erstattenden Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren geringer ist als die von ihm aus dem Gesamtwert gezahlten Gebühren. Eine solche Verteilung des Prozesskostenrisikos erscheint indes unvermeidlich. Für den Musterbeklagten kommt eine Haftungsbeschränkung nicht in Betracht, da die im Rechtsbeschwerdeverfahren getroffene Entscheidung in sämtlichen zugrunde liegenden Hauptsacheverfahren für bzw. gegen ihn wirkt. Eine Erweiterung der Erstattungspflicht des Musterklägers und der Beigeladenen würde für diese ein enormes zusätzliches Kostenrisiko bedeuten und ihnen den Zugang zur Rechtsbeschwerdeinstanz faktisch versperren. Wie im Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz führt die nunmehr auch im Bereich des Musterverfahrens vorgesehene Verschiebungen des Kostenrisikos zu Gunsten des Anspruchstellers und zu Lasten des an dem Verfahren beteiligten Unternehmens zu einer Stärkung des Rechtsschutzes für Anleger.



Drucksache 811/1/05

... "Daher sind die Wiederausgabesperren von Kfz-Kennzeichen bei den Kfz-Zulassungsstellen von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Zum einen ist dies aus Gründen der Vereinheitlichung sinnvoll, zum anderen können durch diese Verfahrensweise falsche Treffer vermieden werden.



Drucksache 546/05 (Beschluss)

... Eine Zwangsheirat liegt dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch eine Drucksituation zur Ehe gezwungen wird, wobei in der überwiegenden Zahl der Fälle Mädchen und junge Frauen betroffen sind. Die Betroffene wird zur Ehe gezwungen und findet entweder mit ihrer Weigerung kein Gehör oder wagt es nicht, sich zu widersetzen, weil Eltern, Familie, Verlobte und Schwiegereltern mit den unterschiedlichsten Mitteln versuchen, Druck auf sie auszuüben. Dazu gehören physische und sexuelle Gewalt, Nötigungen (durch Drohungen, Einsperren, Entführung, psychischer und sozialer Druck sowie emotionale Erpressung), Einschränkungen in Bezug auf Lebensstil und Bewegungsspielraum und andere erniedrigende und kontrollierende Handlungen - in drastischen Fällen bis hin zu Ehrenmorden.



Drucksache 337/05 (Beschluss)

Verordnung zur Festlegung einer Veränderungssperre zur Sicherung der Standorterkundung für eine Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle im Bereich des Salzstocks Gorleben (Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung -



Drucksache 110/05

... 17. Übermittlungssperren



Drucksache 940/05

... betrieben hat, im Fall der Insolvenzeröffnung sowohl unter dem Vorbehalt der einmonatigen Rückschlagsperre des§ 88



Drucksache 811/05 (Beschluss)

... "Daher sind die Wiederausgabesperren von Kfz-Kennzeichen bei den Kfz-Zulassungsstellen von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Zum einen ist dies aus Gründen der Vereinheitlichung sinnvoll, zum anderen können durch diese Verfahrensweise falsche Treffer vermieden werden.



Drucksache 363/05

... § 11h Veränderungssperre, Vorkaufsrecht



Drucksache 615/05

... Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten



Drucksache 14/05

... Die mineralische Dichtungsschicht als Kern der Basisdichtung dient als dauerhaft wirkende Diffusions-, Sorptions- und Konvektionssperre. für diesen Zweck muss die eingebrachte Schicht - wie eine Maßnahme zur Vervollständigung oder Verbesserung der geologischen Barriere - weitgehend oder vollständig unbelastet sein. Allerdings ist bei den Zuordnungswerten den bautechnischen Besonderheiten der jeweiligen Deponieklasse Rechung zu tragen.



Drucksache 359/05

... (5) Sind die durch die Maßnahmen erlangten Daten zur Strafverfolgung und für eine etwaige gerichtliche Überprüfung nach Absatz 10 nicht mehr erforderlich, so sind sie unverzüglich zu vernichten. Die Vernichtung ist zu dokumentieren. Soweit die Vernichtung lediglich für eine etwaige Überprüfung nach Absatz 10 zurückgestellt ist, sind die Daten zu sperren; sie dürfen nur zu diesem Zweck verwendet werden.



Drucksache 679/05 Sperre


Drucksache 92/05

§ 45j Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens § 45k Sperre

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/05




A. Ziele

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Entwurf

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4

Artikel 2
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes 367-3

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftung

§ 451
(unbesetzt)

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45
P Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

Artikel 4
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 451
Kurzwahldienste

§ 661
Umgehungsverbot.

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66
J Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 661
Umgehungsverbot

Artikel 5
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a)

4 Nutzungsvertrag

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu 5 45 a Nutzung von Grundstücken

Zu § 45b

Zu § 45c

Zu § 45d

Zu § 45e

Zu § 45f

Zu § 45q

Zu § 45h

Zu 45i Beanstandungen

Zu § 451

Zu § 45k

Zu § 45m

Zu § 45n

Zu § 45o

Zu § 45p

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 66a

Zu § 66b

Zu § 66c

Zu § 66d

Zu § 66e

Zu § 66f

Zu § 66q

Zu § 66h

Zu § 66i

Zu § 66i

Zu § 66k

Zu § 661

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 436/05

... Zwangsheirat liegt dann vor, wenn mindestens einer der Eheschließenden durch eine Drucksituation zur Ehe gezwungen wird und mit seiner Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich zu widersetzen, weil Eltern, Familie, Verlobte und Schwiegereltern mit den unterschiedlichsten Mitteln Druck auf ihn ausüben. Zu den Druckmitteln gehören physische und sexuelle Gewalt, Nötigung durch Drohungen, Einsperren, Entführen, psychischen und sozialen Druck sowie emotionale Erpressung. Weiter wird Druck ausgeübt durch Einschränkungen in Bezug auf Lebensstil und Bewegungsspielraum und andere erniedrigende und kontrollierende Handlungen - in drastischen Fällen bis hin zu so genannten "Ehrenmorden". Zwangsheirat im engeren Sinne bezieht sich auf den erzwungenen Prozess der Eheschließung. Durch Sanktionen von Familien und Verwandten kommt es außerdem dazu, dass geschlossene Ehen gegen den Willen zumindest eines Ehepartners aufrechterhalten werden müssen und dass diesem eine Trennung verwehrt wird.



Drucksache 561/05

... (3) Daten, die einer Auskunftssperre nach § 495 Satz 1 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 491 Abs. 1 Satz 2 bis 6 der



Drucksache 317/05

... 11. fordert den Rat und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die Liste der Vertreter des belarussischen Staates zu erweitern, die der Visumsperre zur Verhinderung ihrer Einreise in das Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten unterliegen;



Drucksache 92/1/05

... Die Universaldienstrichtlinie sieht im Anhang I die unentgeltliche Erbringung bestimmter Leistungen (Einzelverbindungsnachweis und selektive Sperre) vor. Der Gesetzentwurf setzt diese Verpflichtung in den §§ 45d Abs. 2 und 45e TKG-E jedoch für alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit um und geht damit über die Verpflichtung nach der Universaldienstrichtlinie hinaus. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu überprüfen, ob die Verpflichtungen nach den §§ 45d Abs. 2 und 45e TKG-E nicht auf die in § 78 Abs. 2 Nr. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/1/05




2 A

§ 47b
Zwingende Vorschriften

§ 66g
Entstehung des Entgeltanspruchs

2 B


 
 
 


Drucksache 764/05

... jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Benutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

Konsultation Betroffener

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Gewähltes Mittel

4 Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Kapitel II
allgemeine Bestimmungen über die Rechtmässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 4
Grundsätze in Bezug auf die Qualität der Daten

Artikel 5
Kriterien für eine rechtmäßige Datenverarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 7
Fristen für die Speicherung personenbezogener Daten

Kapitel III
Formen der Datenverarbeitung

Artikel 8
Übermittlung und Bereitstellung personenbezogener Daten an die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten

Artikel 9
Überprüfung der Qualität der übermittelten oder zur Verfügung gestellten Daten

Artikel 10
Protokollierung und Dokumentierung

Artikel 11
Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats übersandt oder zur Verfügung gestellt wurden

Artikel 12
Übermittlung an andere zuständige Behörden

Artikel 13
Übermittlung an andere als die zuständigen Behörden

Artikel 14
Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen

Artikel 15
Übertragung an die zuständigen Behörden in Drittländern oder an internationale

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Ausnahmen von den Artikeln 12, 13, 14 und 15

Artikel 18
Unterrichtung auf Antrag der zuständigen Behörde

Kapitel IV
RECHTE der Betroffenen Person

Artikel 19
Informationsrecht bei der Erhebung von Daten von Personen mit deren Wissen

Artikel 20
Recht auf Information, wenn die Daten nicht von der betroffenen Person oder von der betroffenen Person ohne deren Kenntnis erhoben wurden

Artikel 21
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten

Artikel 22
Information Dritter über die Berichtigung, Löschung oder Sperrung

Kapitel V
Geheimhaltung und Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 23
Geheimhaltung

Artikel 24
Sicherheit

Artikel 25
Verzeichnis

Artikel 26
Vorabkontrolle

Kapitel VI
RECHTSBEHELFE und Haftung

Artikel 27
Rechtsbehelfe

Artikel 28
Haftung

Artikel 29
Sanktionen

Kapitel VII
KONTROLLSTELLE und Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 30
Kontrollstelle

Artikel 31
Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten

Artikel 32
Aufgaben

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 34
Beziehung zu anderen Instrumenten für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 268/04

... Absatz 1 definiert die überschwemmungsgefährdeten Gebiete in dem vorstehend beschriebenen Sinne und beauftragt den Landesgesetzgeber, die überschwemmungsgefährdeten Gebiete zu ermitteln. Eine förmliche Festsetzung ist nicht erforderlich. Die überschwemmungsgefährdeten Gebiete sind jedoch in Kartenform darzustellen, um ihnen die notwendige Publizität zu verschaffen. Zur sachlichen Rechtfertigung und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Detailregelung (Artikel 75 Abs. 2 GG) wird auf die Begründung zur insofern gleich gelagerten Vorschrift des § 31b Abs. 5 verwiesen. Die Länder sollen die Gebiete untersuchen, die bei einem Hochwasserereignis größer HQ 100 überschwemmt werden oder die beim Versagen der öffentlichen Hochwasserschutzeinrichtungen (Deiche, Dammbalkensysteme, sonstige mobile Einrichtungen etc.) überflutet weiden können. Dabei können die Länder zum Teil schon auf Erkenntnisse aus der Vergangenheit zurückgreifen. Stauanlagen im Sinne der. DIN 19700-10 (z.B. Talsperren) sind von den genannten öffentlichen Hochwasserschutzeinrichtungen nicht erfasst.



Drucksache 969/04

hinsichtlich der Verbringungssperren zu treffen, wie sie für Rinder bei Auftreten



Drucksache 952/04

... es verwenden. Das Zollkriminalamt prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die erhobenen Daten für die in § 23a Abs. 1 oder 3 bestimmten Zwecke erforderlich sind. Soweit die Daten für diese Zwecke nicht erforderlich sind, nicht zur Verfolgung einer Straftat im Sinne des Satzes 2 oder für eine Übermittlung nach § 23d benötigt werden sowie nicht mehr für eine Mitteilung nach Absatz 4 oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränkungsmaßnahme von Bedeutung sein können, sind sie unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Löschung sind in regelmäßigen Abständen von höchstens sechs Monaten Prüfungen durch einen Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, durchzuführen; die Prüfungen sind zu protokollieren. Daten, die nur zum Zwecke einer Mitteilung nach Absatz 4 oder der gerichtlichen Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränkung gespeichert bleiben, sind zu sperren; sie dürfen nur zu diesem Zweck verwendet werden.



Drucksache 727/1/04

... c) Bei der Beschäftigung im Rahmen der Fertighausmontage (§ 35) spricht sich der Bundesrat für die Beibehaltung der bislang geltenden Wiedereinreisesperre bei Aufenthalten von über sechs Monaten im Kalenderjahr aus (§ 4 Abs. 3 Satz 3 ASAV). Bei der durch die Neuregelung möglichen neunmonatigen Beschäftigung pro Kalenderjahr wäre - insbesondere auch angesichts der in der Baubranche jahreszeitlich bedingten verkürzten jährlichen Beschäftigungszeit - auch eine Einbindung deutscher Arbeitnehmer denkbar.



Drucksache 798/04

... (3) Absatz 2 Satz 1 findet erst Anwendung, wenn das nationale Eurojust-Mitglied mitteilt, dass ein Verlust der übermittelten Informationen bei Eurojust nicht zu besorgen ist. Das nationale Eurojust-Mitglied ist in regelmäßigen Abständen vom Generalbundesanwalt zu ersuchen, ob eine Mitteilung nach Satz 1 erfolgen kann. Bis zu einer Mitteilung nach Satz 1 sind die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 gespeicherten Informationen in dieser Datei nach ihrer Übermittlung an Eurojust zu sperren; bei einem Verlust der Informationen bei Eurojust darf eine erneute Übermittlung an Eurojust erfolgen.



Drucksache 767/04

... Eine Zwangsheirat liegt dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch eine Drucksituation zur Ehe gezwungen wird, wobei in der überwiegenden Zahl der Fälle Mädchen und junge Frauen betroffen sind. Die Betroffene wird zur Ehe gezwungen und findet entweder mit ihrer Weigerung kein Gehör oder wagt es nicht, sich zu widersetzen, weil Eltern, Familie, Verlobte und Schwiegereltern mit den unterschiedlichsten Mitteln versuchen, Druck auf sie auszuüben. Dazu gehören physische und sexuelle Gewalt, Nötigungen (durch Drohungen, Einsperren, Entführung, psychischer und sozialer Druck sowie emotionale Erpressung), Einschränkungen in Bezug auf Lebensstil und Bewegungsspielraum und andere erniedrigende und kontrollierende Handlungen - in drastischen Fällen bis hin zu Ehrenmorden.



Drucksache 720/04

bleiben, sind zu sperren; sie dürfen nur zu diesem Zweck



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.