[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Speisegelatine"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 645/1/16

... a) Stärke, Speisegelatine und Laktase und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/1/16




Zum Verordnungstitel,

'Artikel 3 Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 4
Änderung der Käseverordnung

Artikel 5
Neubekanntmachungserlaubnis

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 845/10 (Beschluss)

... "(8) Die zuständige Behörde hat Sammelstellen und Gerbereien die Genehmigung zur Abgabe von Rohstoffen für die Herstellung von Speisegelatine nach Anhang III Abschnitt XIV Kapitel I Nummer 5 und die Genehmigung zur Abgabe von Rohstoffen für die Herstellung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Kollagen nach Abschnitt XV Kapitel I Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 unter Vergabe einer Genehmigungsnummer zu erteilen. Absatz 5 Satz 3 gilt entsprechend. Absatz 7 gilt entsprechend, sofern die Betriebe in eine Mitteilung an das Bundesamt und eine Veröffentlichung durch das Bundesamt eingewilligt haben." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 845/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene

1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu und 02 - neu - Überschrift zu Abschnitt 2, § 2 Überschrift, Absatz 8 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nummer 1aneu - § 11


 
 
 


Drucksache 845/1/10

... "(8) Die zuständige Behörde hat Sammelstellen und Gerbereien die Genehmigung zur Abgabe von Rohstoffen für die Herstellung von Speisegelatine nach Anhang III Abschnitt XIV Kapitel I Nummer 5 und die Genehmigung zur Abgabe von Rohstoffen für die Herstellung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Kollagen nach Abschnitt XV Kapitel I Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 unter Vergabe einer Genehmigungsnummer zu erteilen. Absatz 5 Satz 3 gilt entsprechend. Absatz 7 gilt entsprechend, sofern die Betriebe in eine Mitteilung an das Bundesamt und eine Veröffentlichung durch das Bundesamt eingewilligt haben." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 845/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu und 02 - neu - Überschrift zu Abschnitt 2, § 2 Überschrift, Absatz 8 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a neu - § 11


 
 
 


Drucksache 202/09

... Kapitel I Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 dürfen Sammelstellen und Gerbereien auch Rohstoffe für die Herstellung von Speisegelatine bzw. Kollagen für den menschlichen Verzehr abgeben, wenn sie u. a. von der zuständigen Behörde hierfür ausdrücklich zugelassen wurden. Hinsichtlich der Zulassung hat sich nach einer eingehenden Prüfung ergeben, dass die deutsche von der englischen Sprachfassung offenkundig abweicht. Die genannte Abgabe ist nur aus Sammelstellen und Gerbereien zulässig, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeit eine Genehmigung erhalten haben. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat ein entsprechendes Korrigendum beim Generalsekretariat des Rates beantragt. Mit der Änderung unter Nummer 4 wird klargestellt, dass Sammelstellen und Gerbereien nicht der Pflicht zur Zulassung nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der AVV-Lebensmittelhygiene

§ 11
Transport von ungekühltem Fleisch nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

Abschnitt 6
Berücksichtigung bestimmter Leitlinien bei der Durchführung der Überwachung

§ 15
Probenahmehäufigkeiten bei der Herstellung kleiner Mengen Hackfleisch und Fleischzubereitungen nach Anhang I Kapitel 3 Nr. 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005

Artikel 2
Änderung der AVV-Zoonosen-Lebensmittelkette

Artikel 3
Bekantmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 744: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts


 
 
 


Drucksache 589/06

... viii) Blutplasma, Speisegelatine, Proteinhydrolysate und deren Salze, Milcheiweiß und Gluten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung betroffener Kreise Anhörungsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Anhörungsteilnehmer

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Auswirkungen auf die Umwelt

Andere als gesetzgeberische Maßnahmen

Andere als gesetzgerberische Maßnahmen

Deregulierung der Rechtsvorschriften über Zusatzstoffe

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Nähere Erläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gemeinschaftslisten der zugelassenen Zusatzstoffe

Artikel 4
Gemeinschaftslisten der Zusatzstoffe

Artikel 5
Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in die Gemeinschaftsliste sowie für deren Verwendung

Artikel 6
Besondere Bedingungen für Süßungsmittel

Artikel 7
Besondere Bedingungen für Farbstoffe

Artikel 8
Einteilung der Lebensmittelzusatzstoffe nach Funktionsgruppen

Artikel 9
Inhalt der Gemeinschaftslisten von Lebensmittelzusatzstoffen

Artikel 10
Festlegung der Höchstmengen

Artikel 11
Lebensmittelzusatzstoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003

Artikel 12
Spezifikationen von Lebensmittelzusatzstoffen

Kapitel III
Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln

Artikel 13
Verwendung von Zusatzstoffen in unbehandelten Lebensmitteln

Artikel 14
Verwendung von Farbstoffen und Süßungsmitteln in Säuglings- und Kleinkindnahrung

Artikel 15
Verwendung von Farbstoffen zur Kennzeichnung

Artikel 16
Migrationsgrundsatz

Artikel 17
Auslegungsentscheidungen

Artikel 18
Traditionelle Lebensmittel

Kapitel IV
Kennzeichnung

Abschnitt 1
Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 19
Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 20
Angaben zur Kenntlichmachung von Lebensmittelzutaten

Artikel 21
Angaben bei Beimengung anderer Stoffe oder Lebensmittelzutaten zu den Lebensmittelzusatzstoffen

Artikel 22
Angaben bei der Mischung von Lebensmittelzusatzstoffen mit anderen Lebensmittelzutaten

Artikel 23
Allgemeine Angaben über Lebensmittelzusatzstoffe

Abschnitt 2
Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 24
Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Abschnitt 3
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Artikel 25
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Kapitel V
Verfahrensvorschriften und Durchführung

Artikel 26
Informationspflichten

Artikel 27
Überwachung der Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen

Artikel 28
Ausschuss

Artikel 29
Gemeinschaftliche Finanzierung einer harmonisierter Politik

Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 30
Erstellung der Gemeinschaftslisten von Zusatzstoffen

Artikel 31
Erneute Bewertung zugelassener Zusatzstoffe

Artikel 32
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 34
Inkrafttreten

Anhang I
Funktionsgruppen von Zusatzstoffen in Lebensmitteln und Zusatzstoffen in Zusatzstoffen und Lebensmittelenzymen

Anhang II
Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung.

Anhang III
Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen und -enzymen zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung.

Anhang IV
Traditionelle Erzeugnisse, für die einzelne Mitgliedstaaten das Verbot der Verwendung bestimmter Zusatzstoffkategorien aufrechterhalten können


 
 
 


Drucksache 372/05

... Bei der genannten Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften handelte es sich um einen Regelungsansatz, der frühere Maßgabebeschlüsse des Bundesrates aus dem Jahr 2001 aufgriff und ein Verwendungsverbot für Wiederkäuerknochen bei der Herstellung von Speisegelatine und ein tierartunabhängiges Verwendungsverbot für Separatorenfleisch für die Herstellung von Fleischerzeugnissen vorsah. Das Vorhaben ist gemäß dem EG-rechtlichen Verfahren nach der Richtlinie



Drucksache 574/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.