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"Sozial- und"


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0508/05
0917/04B
0712/04B
0662/04
0176/04
0993/04B
0993/1/04
0466/04
0543/04B
0676/2/04
0676/04B
0544/04B
0586/04
0466/04B
0918/04
0917/1/04
0666/04
0856/03
Drucksache 85/11 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat stellt fest, dass der Jahreswachstumsbericht vor dem Hintergrund der Europa-2020-Strategie auch Aussagen zur Sozial- und Beschäftigungspolitik enthält und nimmt insoweit auf seine entsprechenden Stellungnahmen Bezug (BR-Drucksache 113/10(B), BR-Drucksache 113/10(B)(2), BR-Drucksache 113/10(B)(3), BR-Drucksache 267/10(B)).



Drucksache 27/11

... Der Sport kann durch seine positive Wirkung auf soziale Integration, Bildung und öffentliche Gesundheit sehr viel zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen. Er hilft mit, den Anstieg der Sozial- und Gesundheitsausgaben durch Verbesserung der Gesundheit und Produktivität der Bevölkerung und durch Förderung einer höheren Lebensqualität im Alter einzudämmen. Er trägt zum sozialen Zusammenhalt bei, indem er gesellschaftliche Barrieren niederreißt, und er verbessert durch seine Wirkungen im Bildungsbereich die Beschäftigungsfähigkeit der Bevölkerung. Ferner kann ehrenamtliche Tätigkeit im Sport zur Beschäftigungsfähigkeit, zur sozialen Integration und zu stärkerer bürgerschaftlicher Beteiligung insbesondere junger Menschen beitragen. Auf der anderen Seite ist der Sport zahlreichen Bedrohungen ausgesetzt, vor denen die Sportler, vor allem die jungen Sportler, und die Bürger ganz allgemein geschützt werden müssen, etwa Doping, Gewalt und Intoleranz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. EU-weite öffentliche Konsultation

1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Kampf gegen Doping

2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport

2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz

2.4. Gesundheitsförderung durch Sport

2.5. Soziale Integration im und durch den Sport

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

Kampf gegen Doping

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports

3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

Nachhaltige Finanzierung des Sports

Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

4. Die Organisation des Sports

4.1. Förderung von Good Governance im Sport

4.2. Sonderstellung des Sports

4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

4.5. Integrität von Sportwettkämpfen

4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

Die Organisation des Sports

Förderung von Good Governance im Sport

Sonderstellung des Sports

Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 635/11

... Das Neuausrichtungsszenario würde eine strukturelle Anpassung des Agrarsektors beschleunigen, wobei sich die Erzeugung nach den kosteneffizientesten Gebieten und ertragreichsten Sektoren verlagern würde. Zwar würden erheblich mehr Finanzmittel für den Umweltbereich bereitgestellt, gleichzeitig würde der Sektor jedoch auch größeren Gefahren ausgesetzt, weil die Marktintervention nur noch in begrenzten Maße möglich wäre. Außerdem wären damit bedeutende Sozial- und Umweltkosten verbunden, da sich die weniger wettbewerbsfähigen Gebiete erheblichen Einkommenseinbußen und einer Verschlechterung der Umweltsituation gegenübersähen, weil bei dieser Politik die Hebelwirkung der Direktzahlungen gekoppelt an die Cross-Compliance-Anforderungen verlorenginge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
In dieser Verordnung verwendete Begriffe

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Agrarfonds

Kapitel I
Agrarfonds

Artikel 3
Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben

Artikel 4
Ausgaben des EGFL

Artikel 5
Ausgaben des ELER

Artikel 6
Sonstige Finanzierungen, einschließlich der technischen Hilfe

Kapitel II
Zahlstellen und sonstige Einrichtungen

Artikel 7
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen und der Koordinierungsstellen

Artikel 8
Befugnisse der Kommission

Artikel 9
Bescheinigende Stellen

Artikel 10
Zulässigkeit der von den Zahlstellen getätigten Zahlungen

Artikel 11
Vollständige Auszahlung an die Begünstigten

Titel III
landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Grundsatz und Geltungsbereich

Artikel 13
Besondere Anforderungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 14
Zugang zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 15
Befugnisse der Kommission

Titel IV
Finanzielle Verwaltung der Fonds

Kapitel I
EGFL

Abschnitt 1
Ausgabenfinanzierung

Artikel 16
Finanzielle Obergrenze

Artikel 17
Monatliche Zahlungen

Artikel 18
Überweisung der monatlichen Zahlungen

Artikel 19
Verwaltungs- und Personalkosten

Artikel 20
Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention

Artikel 21
Erwerb von Satellitenaufnahmen

Artikel 22
Beobachtung der Agrarressourcen

Artikel 23
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt 2
Haushaltsdisziplin

Artikel 24
Einhaltung der Obergrenze

Artikel 25
Haushaltsdisziplin

Artikel 26
Verfahren der Haushaltsdisziplin

Artikel 27
Frühwarnsystem

Artikel 28
Referenzwechselkurs

Kapitel II
ELER

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen für den ELER

Artikel 29
Keine Doppelförderung

Artikel 30
Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen

Abschnitt 2
Finanzierung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 31
Finanzielle Beteiligung des ELER

Artikel 32
Mittelbindungen

Abschnitt 3
finanzielle Beteiligung an Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 33
Zahlungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 34
Zahlung des Vorschusses

Artikel 35
Zwischenzahlungen

Artikel 36
Zahlung des Restbetrags und Abschluss des Programms

Artikel 37
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Abschnitt 4
Finanzierung des Preises für Innovative Lokale Zusammenarbeit

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen an die Mitgliedstaaten

Artikel 40
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für den Preis für innovative lokale Zusammenarbeit

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 41
Agrar-Haushaltsjahr

Artikel 42
Einhaltung der Zahlungsfristen

Artikel 43
Kürzung und Aussetzung der monatlichen und Zwischenzahlungen

Artikel 44
Aussetzung der Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Informationen

Artikel 45
Zweckbindung der Einnahmen

Artikel 46
Getrennte Buchführung

Artikel 47
Finanzierung von Informationsmaßnahmen

Artikel 48
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Rechnungsabschluss

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 49
Vor-Ort-Kontrollen der Kommission

Artikel 50
Zugang zu den Informationen

Artikel 51
Zugang zu Dokumenten

Artikel 52
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt II
Rechnungsabschluss

Artikel 53
Rechnungsabschluss

Artikel 54
Konformitätsabschluss

Artikel 55
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt III
Unregelmäßigkeiten

Artikel 56
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 57
Besondere Bestimmungen für den EGFL

Artikel 58
Besondere Bestimmungen für den ELER

Artikel 59
Delegierte Befugnisse

Titel V
Kontrollsysteme und Sanktionen

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 60
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 61
Allgemeine Kontrollgrundsätze

Artikel 62
Anti-Umgehungsklausel

Artikel 63
Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen

Artikel 64
Kontrollbefugnisse der Kommission

Artikel 65
Einstellung, Kürzung und Ausschluss der Beihilfe

Artikel 66
Befugnisse der Kommission in Bezug auf Sanktionen

Artikel 67
Sicherheiten

Kapitel II
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 68
Geltungsbereich

Artikel 69
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 70
Elektronische Datenbank

Artikel 71
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 72
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 73
Beihilfe- und Zahlungsanträge

Artikel 74
System zur Identifizierung der Begünstigten

Artikel 75
Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und Beihilfekürzungen

Artikel 76
Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 77
Delegierte Befugnisse

Artikel 78
Durchführungsbefugnisse

Kapitel III
Prüfung von Maßnahmen

Artikel 79
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 80
Prüfung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 81
Ziele der Prüfung

Artikel 82
Zugang zu Geschäftsunterlagen

Artikel 83
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 84
Programmplanung

Artikel 85
Sonderdienste

Artikel 86
Berichte

Artikel 87
Zugang zu Informationen und Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission

Artikel 88
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Sonstige Kontrollbestimmungen

Artikel 89
Sonstige Kontrollen bei Marktmaßnahmen

Artikel 90
Kontrollen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Titel VI
Cross-Compliance

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 91
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 92
Betroffene Begünstigte

Artikel 93
Cross-Compliance-Vorschriften

Artikel 94
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen

Artikel 95
Informationen für die Begünstigten

Kapitel II
Kontrollsystem und Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance

Artikel 96
Kontrolle der Cross-Compliance

Artikel 97
Anwendung der Sanktion

Artikel 98
Anwendung der Sanktion in Bulgarien und Rumänien

Artikel 99
Berechnung der Sanktion

Artikel 100
Beträge aus der Nichteinhaltung der Cross-Compliance

Artikel 101
Delegierte Befugnisse

Titel VII
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Informationsaustausch

Artikel 102
Übermittlung von Informationen

Artikel 103
Vertraulichkeit

Artikel 104
Befugnisse der Kommission

Kapitel II
Verwendung des Euro

Artikel 105
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Wechselkurs und maßgeblicher Tatbestand

Artikel 107
Schutzmaßnahmen und Abweichungen

Artikel 108
Verwendung des Euro durch nicht an der Euro-Zone teilnehmende Mitgliedstaaten

Kapitel III
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 109
Jährlicher Finanzbericht

Artikel 110
Monitoring und Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 111
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 112
Ausschussverfahren

Artikel 113
Aufhebung

Artikel 114
Übergangsbestimmungen

Artikel 115
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang I
Mindestumfang der landwirtschaftlichen Betriebsberatung in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, Biodiversität, Gewässerschutz, Meldung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten sowie Innovation gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c

Anhang II
Cross-Compliance-Vorschriften gemäß Artikel 93 SMR: Grundanforderungen an die Betriebsführung

Anhang III
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 127/11

... "Richter in Insolvenzsachen sollen über belegbare Kenntnisse auf den Gebieten des Insolvenzrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie über Grundkenntnisse der für das Insolvenzverfahren notwendigen Teile des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts und des Rechnungswesens verfügen. Einem Richter, dessen Kenntnisse auf diesen Gebieten nicht belegt sind, dürfen die Aufgaben eines Insolvenzrichters nur zugewiesen werden, wenn der Erwerb der Kenntnisse alsbald zu erwarten ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 21
Anordnung vorläufiger Maßnahmen.

§ 22a
Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

§ 104a
Teilnahme am System eines zentralen Kontrahenten

§ 210a
Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit

§ 225a
Rechte der Anteilsinhaber

§ 238a
Stimmrecht der Anteilsinhaber

§ 246a
Zustimmung der Anteilsinhaber

§ 251
Minderheitenschutz

§ 253
Rechtsmittel

§ 254a
Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans

§ 254b
Wirkung für alle Beteiligten

§ 259a
Vollstreckungsschutz

§ 259b
Besondere Verjährungsfrist

§ 270a
Eröffnungsverfahren

§ 270b
Vorbereitung einer Sanierung

§ 270c
Bestellung des Sachwalters

§ 271
Nachträgliche Anordnung

§ 276a
Mitwirkung der Überwachungsorgane

§ 348
Zuständiges Insolvenzgericht, Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte.

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
[einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz]

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 7
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz – InsStatG)

§ 1
Insolvenzstatistik

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Hilfsmerkmale

§ 4
Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft; Verordnungsermächtigung

§ 5
Veröffentlichung und Übermittlung

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 9
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick

II. Änderung der Insolvenzordnung

1. Gläubigereinfluss stärken

2. Insolvenzplanverfahren ausbauen

3. Blockaden durch Rechtsmittel vermeiden

4. Insolvenzplan und Masseverbindlichkeiten

5. Eigenverwaltung stärken

6. Stärkere Konzentration von Zuständigkeiten

III. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes

IV. EU-rechtliche Vorgaben

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu § 259a

Zu § 259b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu § 270a

Zu § 270b

Zu § 270c

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu § 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1390: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen


 
 
 


Drucksache 37/11

... 68. Glauben Sie, dass die Anwendung des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung als Standardverfahren es einfacher machen würde, politikrelevante Überlegungen (z.B. Umwelt-, Sozial- und Innovationspolitik) besser zu berücksichtigen? Würde dies zu einem zu hohen Risiko von Diskriminierung und Wettbewerbsbeschränkung führen?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


Drucksache 181/1/11

... 16. Förderkredite dienen insbesondere der Förderung von wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Zielen. Sie werden zu günstigeren als marktüblichen Konditionen herausgegeben.



Drucksache 190/11

... Das sozial- und arbeitsmarktpolitische Ziel besteht darin, die Erwerbs- und Verdienstchancen der Alleinerziehenden - hin zu mehr Teilzeitarbeit mit höherem Stundenumfang und hin zu mehr Vollzeitarbeit - zu erhöhen und mit der gezielten finanziellen Förderung die Aktivierung in Richtung 1. Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dies bedeutet auch, dass ein die Existenz sicherndes Erwerbseinkommen die materielle Basis zur Verbesserung der sozialen Lage von hilfebedürftigen Alleinerziehenden-Haushalten schaffen soll. "Gute Arbeit für Alleinerziehende" bedeutet aber auch, dass die arbeitsmarktpolitischen Akteure ihre Anstrengungen - gemeinsam und unter Wahrung ihrer jeweiligen Verantwortung - verstärken und aufeinander abstimmen.



Drucksache 43/1/11

... 8. Auch der Bundesrat ist der Auffassung, dass es sich beim Schulabbruch um ein komplexes Problem handelt, das sich nicht allein mit Blick auf die Bildung lösen lässt. Wie die Kommission sieht der Bundesrat daher die Notwendigkeit einer Kooperation mit einer Vielzahl von Akteuren aus dem Bildungs-, Jugend-, Sozial- und Beschäftigungsbereich. Im Hinblick auf die Bildung gilt es, der vorschulischen und außerschulischen Bildung größere Aufmerksamkeit zu widmen und auch nicht formale und informelle Bildungsprozesse einzubeziehen. Während die frühkindliche Bildungsarbeit insofern für den schulischen Erfolg entscheidend ist, als während dieses Zeitraums eine Prägung für die gesamte weitere Bildungsbiographie erfolgt, ist die außerschulische Bildung von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung der Persönlichkeit, die Befähigung zur aktiven Teilhabe an der Gesellschaft und damit auch für den Zugang zum Arbeitsmarkt.



Drucksache 581/1/10

... § 4 Absatz 4 Satz 2 SGB V in der Fassung des Gesetzesentwurfs sieht für die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen eine Begrenzung für die Jahre 2011 und 2012 vor. Hiervon auszunehmen sind Mehrausgaben, die aufgrund der Durchführung der Sozialversicherungswahlen im Jahr 2011 zu Lasten der Krankenkassen anfallen. Die Verwaltungskostenbudgetierung soll nicht zu Lasten der Auszubildenden der Krankenkassen gehen. Daher sind Verwaltungsmehrausgaben für die Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus sozial- und arbeitsmarktpolitischen Gründen ebenfalls von der Verwaltungskostenbegrenzung auszunehmen.



Drucksache 461/10 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, sich bei der Kommission und im Ministerrat für eine "Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlenbergwerke" einzusetzen, die die Umsetzung der nationalen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur sozial- und umweltverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland bis 2018 ermöglicht. Dazu ist es notwendig, dass die EU den Mitgliedstaaten die Gewährung von Stilllegungshilfen bis zum Jahr 2018 gestattet und zudem die Ausgestaltung der Degressionslinie in die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten legt.



Drucksache 737/10

... Parallel dazu trägt die Handelsliberalisierung zum weiteren Anstieg des Wohlstandsniveaus und der Einkommen in den Industrieländern, auch in der EU, bei. Offenheit schafft Arbeitsplätze. Wir dürfen andererseits nicht verleugnen, dass die Anpassungskosten in bestimmten Bereichen und Wirtschaftszweigen bisweilen hoch sein können; deshalb brauchen wir einzelstaatliche und europäische Strategien für die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, um Arbeitnehmern und Unternehmen die Anpassung zu erleichtern. Dieses Anliegen sollte sich in unseren Haushaltsprioritäten widerspiegeln, und zwar in Übereinstimmung mit der Haushaltsüberprüfung der Kommission vom Oktober 201 08. Wir haben bei der Erstellung dieser Mitteilung EU-weite Konsultationen geführt. Diese Konsultationen und unsere internen Überlegungen lieferten die Hauptzutaten für die handelspolitische Agenda, die die Kommission im Rahmen des jetzigen Mandats zu verfolgen gedenkt. Sie wird sich dabei auf den neuen institutionellen Rahmen des Lissabon-Vertrags stützen. Das sollte als wichtige Gelegenheit verstanden werden, denn dieser verleiht der EU-Handelspolitik größere Transparenz und Legitimität, gibt dem Europäischen Parlament die Möglichkeit, in Handelsfragen mitzureden, und schafft darüber hinaus die Voraussetzungen für eine wechselseitige Intensivierung unserer Maßnahmen in der Handelspolitik und im Außenbereich sowohl in Brüssel als auch in den EU-Delegationen in 136 Ländern der Welt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/10




Mitteilung

1. Kontext und Grundlinien

Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels

2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen

2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft

2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland

2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland

3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums

3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems

3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen

3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung

4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung

5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Handel und Außenbeziehungen

7. Fazit

1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms

2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften

3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011

4. Durchsetzung unserer Rechte

Anhang

Abbildung 1:

Abbildung 2:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 69/10 (Beschluss)

... Behörden sind aufgrund besonderer Vorschriften bzw. höchstrichterlicher Rechtsprechung auskunfts- bzw. beratungspflichtig (vgl. dazu näher Schoreit/Groß, a.a.O., § 1 Rnr. 89 f.). Diese Pflichten bestehen insbesondere gegenüber sozial schwachen Bürgern im Rahmen der Fürsorge in der Sozial- und Jugendhilfe, gegenüber Schwerbehinderten, Strafgefangenen oder Asylsuchenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E

b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 664/1/10

... Die Heranziehung der Förderbanken der Länder zu einem nationalen Abwicklungsfonds nach europäischen Vorgaben oder einem einzigen EU-Abwicklungsfonds wäre nicht sachgerecht. Die Beitragspflicht dieser Institute wäre nicht nur im Hinblick auf ihren gesetzlichen Förderauftrag kontraproduktiv (Wahrnehmung von Förderaufgaben insbesondere auf den Gebieten der Struktur- und Wirtschaftspolitik sowie der Sozial- und Wohnraumpolitik). Sie trüge auch nicht der Tatsache Rechnung, dass diese Institute kein Risiko für die Stabilität des Finanzsystems bedeuten, da sie der Gewährträgerhaftung unterfallen. Dies bedeutet, dass eine Inanspruchnahme des Abwicklungsfonds von vornherein ausgeschlossen ist. Zudem unterstehen die Förderinstitute einer besonderen staatlichen Aufsicht. Auch haben sie die jüngste Finanzkrise aufgrund ihrer konservativen Geschäftspolitik nicht zu vertreten.



Drucksache 139/10

... werden dem Sozial- und Wohngeldrecht angepasst. Hierdurch wird der Schutz des Existenzminimums in Zwangsvollstreckungs- und Sozialrecht harmonisiert. Durch die neue Verweisungstechnik auf die Normen des Sozial- und Wohngeldrechts ist eine Dynamisierung und eine stets mit dem Sozial- und Wohngeldrecht parallel verlaufende Anpassung der geschützten Beträge gewährleistet, ohne dass es einer eigenen Dynamisierungsnorm bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 811
Unpfändbare Sachen

§ 850
Pfändungsschutz für Einkommen

§ 850a
Unpfändbares Einkommen

§ 850c
Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 37

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 4
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 5
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 811

Zu § 811

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 661/2/10

... a) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung vom 9. Februar 2010 bleibt weit hinter den verfassungsrechtlichen, sozial- und bildungspolitischen Erfordernissen zurück.



Drucksache 839/10

... Der Umgang mit Migration und die Integration von Migrantinnen und Migranten steht jetzt auf europäischer und nationaler Ebene ganz oben auf der politischen Agenda. Mehr als 30 Millionen Menschen oder 6,4 % der EU-Bevölkerung sind nicht Staatsangehörige des betreffenden Landes. Zwei Drittel von ihnen sind Drittstaatsangehörige. Obwohl Migration ein wichtiger Teil der Lösung für Europas Probleme in den Bereichen Wirtschaft, Demografie und Wettbewerbsfähigkeit sein kann, erweist sich die Ausarbeitung eines umfassenden und wirkungsvollen politischen Rahmens für die Integration als große Herausforderung. Der Prozess, in dessen Verlauf Menschen Teil einer neuen Gesellschaft werden, ist sehr komplex und erfordert Anstrengungen in verschiedenen Bereichen. Er umfasst den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, staatlichen Leistungen (vor allem Wohlfahrts- und Bildungsleistungen), privaten Dienstleistungen (Banken, Versicherung usw.), den Aufbau sozialer und kultureller Beziehungen zur Gemeinschaft und Teilhabe an politischen Prozessen. Es gibt umfangreiche Daten zur intergenerationellen Übertragung („Vererbung“) von Benachteiligung innerhalb der Migrationsbevölkerung. Darüber hinaus erleben die zweite und dritte Generation von Migrantinnen und Migranten Diskriminierung beim Zugang sowohl zu Beschäftigung als auch zu Waren und Dienstleistungen. Trotzdem ist die erfolgreiche Bewältigung der Herausforderung der Integration von entscheidender Bedeutung für den europäischen sozialen Zusammenhalt und eng mit der Zukunft der europäischen Wohlfahrtssysteme verbunden. Ob das „Europa 2020“-Ziel der sozialen Eingliederung und des sozialen Zusammenhalts erreicht werden kann, hängt vor allem von der Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedsstaaten ab, Sozial- und Migrationspolitik zusammenzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 839/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Herausforderungen

2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen

2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen

2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile

3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung

3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen

Zugang zur Beschäftigung

Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen

Bildungs - und Jugendpolitik

Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung

Branchenspezifische Politik

Externe Dimension

5 Sozialverträglichkeitsprüfung

3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt

Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “

Der Beitrag der EU-Fonds

3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen

3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft

Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen

Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln

3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten

4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010

5. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 534/1/10

... und KWG ergibt sich, dass nach dem Gesetzentwurf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) von der Bankenabgabe ausgenommen ist. Im Gegensatz zur KfW werden sämtliche Förderinstitute der Länder sowohl rechtlich selbstständige als auch rechtlich unselbstständige von dieser Regelung nicht erfasst. Hierfür ist kein sachlicher Grund erkennbar. Diese Institute unterstehen ebenso wie die KfW einer besonderen staatlichen Aufsicht, und ihnen obliegt die monetäre Förderung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben. Darüber hinaus trifft die mit der Bankenabgabe verfolgte Lenkungswirkung, eine risikoadäquate Unternehmensführung der Kreditinstitute sicherzustellen, auch auf die Förderinstitute der Länder nicht zu. Ebenso wie die KfW sind die Landesförderinstitute nicht in den Geschäftsbereichen tätig, die für die Entstehung der aktuellen Finanzmarktkrise ursächlich waren; vielmehr obliegt ihnen die monetäre Ausführung von öffentlichem Fördergeschäft. Im Rahmen ihres gesetzlich zugewiesenen Förderauftrags nehmen sie Förderaufgaben insbesondere auf den Gebieten der Struktur- und Wirtschaftspolitik sowie der Sozial- und Wohnraumpolitik wahr. Ebenso wie die KfW - und im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind sie nicht in Geschäftsbereichen und Finanzprodukten mit einem hohen Risiko wie etwa Leerverkäufe oder Handelsderivate tätig. Eigenerträge werden von ihnen wieder für das Fördergeschäft eingesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG allgemein

3. Zu Artikel 1 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

6. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

12. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

19. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

20. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

23. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

24. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG

25. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

26. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

27. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG

28. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 532/2/10

... Während die Verursacher der Finanz- und Wirtschaftskrise weitestgehend verschont bleiben, entfällt ein wesentlicher Teil der Sparmaßnahmen auf die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Für die Folgen der Finanzkrise müssen nach dem Gesetzentwurf vor allem Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner, Familien mit niedrigem Einkommen, Kinder und Jugendliche aufkommen, die einen Großteil der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/2/10




A. Zur grundsätzlichen Kritik am Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011

B. Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes 2011

C. Sanierung und Konsolidierung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen

D. Zu den sozial unausgewogenen Einzelmaßnahmen im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011


 
 
 


Drucksache 673/10

... Sofern diese Leistungsempfänger nicht über einen Versicherungsschutz verfügen bzw. versicherungspflichtig sind, wird ihre Krankenbehandlung von den Krankenkassen im Rahmen des § 264 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) übernommen. Hierbei werden diese Personen zwar nicht Mitglied einer Krankenkasse, leistungs- und verfahrensrechtlich aber den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt. Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und den Sozial- und Jugendhilfeträgern besteht ein Kostenerstattungsverfahren, so dass nicht Versicherungsbeiträge, sondern alle Aufwendungen, die den Krankenkassen durch die Übernahme der Krankenbehandlung entstehen, zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von bis zu 5 % der abgerechneten Leistungsaufwendungen erstattet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Kosten- und Preiswirkungsklausel

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 189a
Mitgliedschaft von Leistungsbeziehern nach dem Achten Buch

§ 203b
Meldepflicht bei Leistungsbezug nach dem Achten Buch, dem Zwölften Buch und dem Asylbewerberleistungsgesetz

§ 232b
Beitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Leistungen nach dem Zwölften Buch, dem Achten Buch und dem Asylbewerberleistungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 40
Übernahme von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, Krankenhilfe

Artikel 3
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 30a
Meldepflicht bei Leistungsbezug nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Artikel 8
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzes

III. Gesetzeskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

1. Gesetzliche Krankenversicherung

Strukturelle Maßnahmen

2. Soziale Pflegeversicherung

3. Bund, Länder und Gemeinden

Finanzielle Auswirkungen auf den Bund

Finanzielle Auswirkungen für Länder und Gemeinden

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht


 
 
 


Drucksache 223/10

... Die EU hat dank ihrer führenden Position im Handels- und Entwicklungsbereich und ihres gleichzeitigen Engagements im Sozial- und Umweltbereich die Möglichkeit, einen kohärenten Ansatz für die globale Gesundheitspolitik zu konzipieren. Die fünf Prioritäten, die kürzlich von der EU im Zusammenhang mit der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung vereinbart wurden, betreffen die wesentlichen Faktoren, die die globale Gesundheit beeinflussen. Dies sind: Handel und Finanzierung, Migration, Sicherheit, Ernährungssicherheit und Klimawandel. Eine verstärkte Berücksichtigung der Auswirkungen der Politik in diesen und anderen Bereichen, z.B. Bildung und Stärkung der Rolle der Jugendlichen, auf die Entwicklung wird auch zur Verbesserung der globalen Gesundheit beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/10




Mitteilung

Mitteilung

1. Bewältigung globaler Gesundheitsprobleme

Global Governance im Gesundheitsbereich und internationale Rahmenkonzepte

2. Die Legitimation des Handelns der EU

3. Die EU muss eine Vision entwickeln, ihre Stimme erheben und handeln

3.1. Governance als Herausforderung: Koordinierung der globalen Akteure durch starke Führung

3.2. Universalität: Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle

3.3. Politikkohärenz: Gesundheitspolitik kann nicht isoliert betrieben werden

3.4. Wissen: Investitionen in eine Forschung, die allen zugute kommt

4. Ein verstärktes Engagement der EU

4.1. Eine demokratische und alle einbeziehende Governance

4.2. Eine qualitativ hochwertige medizinische Grundversorgung für alle: Zielländer, Inhalte und Modalitäten

4.3. Kohärenz zwischen den verschiedenen Bereichen der EU-Politik mit Bezug zur globalen Gesundheit

4.4. Forschung sowie Dialog und Maßnahmen, die evidenzbasiert sind

4.5 Bessere Ergebnisse durch verstärkte Koordinierung, Monitoring und Kapazitätenaufbau


 
 
 


Drucksache 575/10

... Geschlechtsbezogene Ungleichheiten gibt es auch bei der Versorgung mit Gesundheits- und Pflegeleistungen sowie im Hinblick auf die gesundheitliche Situation. Frauen und Männer sind mit jeweils unterschiedlichen Gesundheitsrisiken und Krankheiten konfrontiert, denen in der medizinischen Forschung sowie in den Gesundheitsdiensten angemessene Aufmerksamkeit zuteil werden muss. Es ist zu gewährleisten, dass Sozial- und Gesundheitsdienste ihr Angebot weiterhin so verbessern, dass sie auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern eingehen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit

2. Gleiches Entgeld für Gleiche Gleichwertige Arbeit

4 Leitaktionen

3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen

4 Leitaktionen

4. Schutz der Würde Unversehrtheit – der Gewalt Aufgrund des Geschlechts EIN ENDE setzen

4 Leitaktionen

5. Gleichstellung in der Aussenpolitik

4 Leitaktionen

6. Querschnittsfragen

6.1. Geschlechterrollen

6.2. Rechtslage

6.3. Governance und Instrumente der Gleichstellung

4 Leitaktionen


 
 
 


Drucksache 694/10

... Es sind ferner besondere Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass dieser zunehmende Wettbewerbsdruck von aufstrebenden Volkswirtschaften nicht auf Wachstumsstrategien gründet, die in großem Umfang robuste protektionistische Maßnahmen zur Exportförderung und zur Benachteiligung von Einfuhren beinhalten. Tatsächlich werden zunehmend Maßnahmen solcher Art festgestellt, z.B. unzulässige nichttarifäre Handelshemmnisse, versteckte Subventionen, diskriminierende Praktiken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, erzwungener Technologietransfer, Wechselkurssteuerung und eine unzureichende Durchsetzung von Sozial- und Umweltschutzvorschriften. Es ist daher wesentlich, solche wettbewerbsverzerrenden staatlichen Eingriffe auch weiterhin genau zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Marktzugangsstrategie der EU ist ein wichtiges Instrument für den Umgang mit den verschiedenen Handelshemmnissen, mit denen europäische Unternehmen auf den Märkten von Drittländern konfrontiert sind. Besondere Aufmerksamkeit ist daher im Rahmen einer Stärkung der Strategie auf Bereiche wie das öffentliche Auftragswesen, ausländische Direktinvestitionen und Beschränkungen für Rohstoffexporte zu richten. Gleichermaßen sind der wirksame Schutz und die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum sowie geographische Informationen in Drittländern eine unerlässliche Voraussetzung dafür, dass europäische Unternehmen – und insbesondere diejenigen, die in innovativen Bereichen aktiv sind – auf Drittmärkten konkurrenzfähig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/10




Mitteilung

1. Europa braucht die Industrie

2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik

3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie

3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung

3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

4. Stärkung des Binnenmarkts

4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen

4.2. Wettbewerbspolitik

4.3. Verbesserung der Infrastruktur

5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation

5.1. Industrielle Innovation

5.2. Qualifikationsbasis

6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen

6.1. Handel und internationale Regulierung

6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern

7. Förderung der industriellen Modernisierung

7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz

7.2. Strukturelle Überkapazitäten

7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen

8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz

8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger

8.2. Nachhaltige Mobilität

8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette

8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige

8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz

9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik


 
 
 


Drucksache 698/10

... Es handelt sich um ein gemeinsames Vorgehen, das die Kommission in die Pflicht nimmt, aber auch das Parlament und den Rat entsprechend ihren jeweiligen Rollen und Verfahren einbindet. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschusses und der Ausschuss der Regionen werden die lokalen und regionalen Mandatsträger, die Sozial- und Wirtschaftspartner, die Verbände und die Akteure der Zivilgesellschaft in die Diskussion einbeziehen. Darüber hinaus wird die Binnenmarktakte in den kommenden Monaten in ganz Europa zur Diskussion gestellt. Eine Übersetzung der Akte in sämtliche Landessprachen wird den Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente, den regionalen Behörden – auch von Regionen in äußerster Randlage – sowie den Sozialpartnern und den Akteuren im Wirtschafts- und Sozialbereich und der Zivilgesellschaft zugeleitet. Interessierten Kreisen werden spezifische Informationsinstrumente zur Verfügung gestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. EIN starkes, nachhaltiges faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

1.1. Kreativität fördern und schützen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.2. Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.4. Innovation und langfristige Investitionen finanzieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.5. Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.6. Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein

Vorschlag

Vorschlag

2. Vertrauen wiedergewinnen und die Europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen

2.1. Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.2. Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.3. Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.4. Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.5. Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

3. DIALOG, Partnerschaft, EVALUIERUNG – die Instrumente einer Guten Binnenmarktgovernance

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.1 Kreativität fördern und schützen

2.2 Die Solidarität im Binnenmarkt stärken


 
 
 


Drucksache 139/10 (Beschluss)

... werden dem Sozial- und Wohngeldrecht angepasst. Hierdurch wird der Schutz des Existenzminimums im Zwangsvollstreckungs- und Sozialrecht harmonisiert. Durch die neue Verweisungstechnik auf die Normen des Sozial- und Wohngeldrechts ist eine Dynamisierung und eine stets mit dem Sozial- und Wohngeldrecht parallel verlaufende Anpassung der geschützten Beträge gewährleistet, ohne dass es einer eigenen Dynamisierungsnorm bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 811
Unpfändbare Sachen

§ 850
Pfändungsschutz für Einkommen

§ 850a
Unpfändbares Einkommen

§ 850c
Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 40

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 4
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 5
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

3 Gesetzgebungskompetenz

3 Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu den Nummern 13 bis 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 680/5/10

... Während die Verursacher der Finanz- und Wirtschaftskrise weitestgehend verschont bleiben, entfällt ein wesentlicher Teil der Sparmaßnahmen auf die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Zudem wird durch den Gesetzentwurf die Binnennachfrage geschwächt und der Aufschwung gefährdet. Sinnvoll wäre stattdessen, die Finanzierung der Krisenkosten und der Haushaltskonsolidierung nach dem Verursacher- und dem Leistungsfähigkeitsprinzip auszurichten. Die Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer wäre eine Möglichkeit, die Lasten gerechter auszugestalten. Neben dem fiskalischen Effekt bewirkt diese Steuer auch, dass von der Realwirtschaft losgelöste Spekulationen auf den Finanzmärkten eingedämmt werden.



Drucksache 698/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat betont die Rolle der Sozialpartner bei der Antizipation struktureller Veränderungen im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts und dem sich abzeichnenden Beschäftigungs- und Qualifizierungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 539/10 (Beschluss)

... erarbeitet, der mit Abschlussbericht vom 11. März 2010 vorgestellt worden ist und der als Grundlage für die Aufnahme einer Regelung in den vorliegenden Gesetzentwurf dienen könnte. Die Arbeitsgruppe hat der in den Ländern differierenden Ressortierung der Ausführungsgesetze durch die Beteiligung von Landessozial- und Justizverwaltungen Rechnung getragen.



Drucksache 534/10 (Beschluss)

... und KWG ergibt sich, dass nach dem Gesetzentwurf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) von der Bankenabgabe ausgenommen ist. Im Gegensatz zur KfW werden sämtliche Förderinstitute der Länder sowohl rechtlich selbstständige als auch rechtlich unselbstständige von dieser Regelung nicht erfasst. Hierfür ist kein sachlicher Grund erkennbar. Diese Institute unterstehen ebenso wie die KfW einer besonderen staatlichen Aufsicht, und ihnen obliegt die monetäre Förderung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben. Darüber hinaus trifft die mit der Bankenabgabe verfolgte Lenkungswirkung, eine risikoadäquate Unternehmensführung der Kreditinstitute sicherzustellen, auch auf die Förderinstitute der Länder nicht zu. Ebenso wie die KfW sind die Landesförderinstitute nicht in den Geschäftsbereichen tätig, die für die Entstehung der aktuellen Finanzmarktkrise ursächlich waren; vielmehr obliegt ihnen die monetäre Ausführung von öffentlichem Fördergeschäft. Im Rahmen ihres gesetzlich zugewiesenen Förderauftrags nehmen sie Förderaufgaben insbesondere auf den Gebieten der Struktur- und Wirtschaftspolitik sowie der Sozial- und Wohnraumpolitik wahr. Ebenso wie die KfW - und im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind sie nicht in Geschäftsbereichen und Finanzprodukten mit einem hohen Risiko wie etwa Leerverkäufe oder Handelsderivate tätig. Eigenerträge werden von ihnen wieder für das Fördergeschäft eingesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG

3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 849/10

... Durch das große Engagement der Zivildienstleistenden hat sich der Zivildienst zu einer geachteten und beachteten sozial- und jugendpolitischen Institution entwickelt. Seit 1961 die ersten Kriegsdienstverweigerer ihren "zivilen Ersatzdienst" antraten, haben über 2,5 Millionen junge Männer Dienst geleistet. Allein in 2009 wurden über 90 000 Zivildienstleistende einberufen. Mehr als 37 000 Dienststellen ermöglichen den Zivildienst durch Bereitstellung von bundesweit rund 170 000 Einsatzplätzen überwiegend im Bereich der Pflegehilfe/Betreuung, aber auch im Umwelt- und Naturschutz sowie in der Landschaftspflege.



Drucksache 698/1/10

... 47. Infolge der zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung im Binnenmarkt nimmt die Zahl grenzüberschreitender industrieller Umstrukturierungen zu. Das stellt alle Beteiligten, besonders aber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die betroffenen Regionen, vor Probleme, da die Anwendbarkeit nationalen Rechts und nationaler Instrumente im grenzüberschreitenden Kontext eingeschränkt ist. Der Bundesrat begrüßt daher die Initiative der Kommission, eine Konsultation der Sozialpartner mit dem Ziel einzuleiten, einen europäischen Rahmen für die Antizipation industrieller Umstrukturierungen auszuarbeiten. Der Bundesrat betont die Rolle der Sozialpartner bei der Antizipation struktureller Veränderungen im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts und dem sich abzeichnenden Beschäftigungs- und Qualifizierungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/1/10




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 561/10

... Auch die Absolventen berufsbezogener Bildungsgänge und von Hochschulen müssen unterstützt werden, damit sie schnellstmöglich zu ihrer ersten Vollzeitstelle kommen. Die Einrichtungen des Arbeitsmarktes, insbesondere die öffentlichen Arbeitsverwaltungen, verfügen über das notwendige Knowhow, um junge Menschen über Anstellungschancen zu informieren und ihnen bei der Stellensuche behilflich zu sein - sie müssen dabei jedoch den spezifischen Bedürfnissen junger Menschen Rechnung tragen, insbesondere, indem sie Partnerschaften mit Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Sozial- und Berufsberatungsstellen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eingehen, wobei letztere auch im Rahmen der Politik der sozialen Verantwortung der Unternehmen unterstützend tätig werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/10




1. Einleitung

1.1. Schwerpunkt der Initiative

2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen

3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft

4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen

4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken

4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität

5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung

5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf

5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen

5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen

5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit

6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme

7. überwachung und Berichterstattung

8. Informationskampagne

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 264/10

... Allerdings gibt es auch zahlreiche Hindernisse für die Mobilität. Einige dieser Hindernisse haben mit Visabestimmungen, sozial- und steuerrechtlichen Regelungen sowie anderen Verwaltungshürden oder fehlendem Zugang zu korrekten Informationen44 zu den verschiedenen rechtlichen, regulatorischen, prozeduralen und finanziellen Aspekten zu tun, die der Mobilität in der Kulturbranche zugrunde liegen. An der Beseitigung dieser Hindernisse wird bereits gearbeitet45, deshalb wird hier nicht näher auf sie eingegangen.



Drucksache 781/10

... 159. nimmt die vom Europäischen Rat vereinbarten fünf Leitzielvorgaben zur Kenntnis, die sich auf die Beschäftigungsquote, Forschung und Entwicklung, die Treibhausgasemissionen, das Bildungsniveau und die soziale Eingliederung beziehen; betont, dass diese Leitzielvorgaben im Rahmen einer konsequenten und kohärenten Strategie zur nachhaltigen Entwicklung formuliert werden sollten, in der die Agenden der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik zusammengefasst sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 421/10

... 27. befürwortet eine Pädagogik, die eine regelmäßigere Anhörung und eine größere Beteiligung der Schüler an der Gestaltung des Bildungsprozesses, eine aktive Beteiligung der Schülereltern an der Bildungsgemeinschaft und die Entwicklung von Vertrauensbeziehungen zwischen Schüler- und Lehrerschaft gestattet und so den Initiativgeist und den Erwerb von Sozial- und Bürgerkompetenzen im Sinne einer aktiven Bürgerschaft fördert;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 421/10




2 Vorschulbildung

Primar - und Sekundarbildung

2 Hochschulbildung

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Lebensbegleitendes Lernen


 
 
 


Drucksache 760/3/10

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Konsolidierung des Bundeshaushalts weder ausgewogen noch nachhaltig ist. Während die Verursacher der Finanz- und Wirtschaftskrise weitestgehend verschont bleiben, entfällt ein wesentlicher Teil der Sparmaßnahmen auf die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Damit wird die Binnennachfrage geschwächt und der Aufschwung aufs Spiel gesetzt. Sinnvoll wäre es stattdessen, die Finanzierung der Krisenkosten nach dem Verursacher- und dem Leistungsfähigkeitsprinzip auszurichten.



Drucksache 426/10

... 46. erinnert daran, dass für junge Hochschulabsolventen das Unternehmertum mit Erwerbszweck in seinen verschiedenen Formen als eine der beruflichen Alternativen zu erwägen ist und dass es zwingend notwendig ist, dass Hochschuleinrichtungen ihren Studierenden vertiefte Kenntnisse über alle unternehmerischen Formen einschließlich Sozial- und Solidarwirtschaft vermitteln, indem sie die Studierenden beispielsweise ermutigen, ihre eigenen ausgegliederten Unternehmen zu gründen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/10




Lebenslanges Lernen

Mobilität, Partnerschaften und Lehrpläne

2 Forschung

Bewährte Verfahren


 
 
 


Drucksache 834/10

... Zwischen 2008 und 2010 wurden in den bereits bestehenden beratenden Ausschüssen für den Massenzahlungsverkehr (Expertengruppe „Zahlungsverkehrsmarkt“, Zahlungsverkehrsausschuss und EU-Forum der nationalen SEPA-Koordinierungsausschüsse) Gespräche und ein Meinungsaustausch mit Mitgliedstaaten, Finanzinstituten, Verbraucherorganisationen und anderen Sozial- und Wirtschaftspartnern geführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

Einholung und Nutzung von Fachwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erreichbarkeit

Artikel 4
Interoperabilität

Artikel 5
Anforderungen an Überweisungen und Lastschriften

Artikel 6
Interbankenentgelte für Lastschriften

Artikel 7
Ausnahmen

Artikel 8
Zahlungszugang

Artikel 9
Zuständige Behörden

Artikel 10
Sanktionen

Artikel 11
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Artikel 12
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 13
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 14
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 15
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 16
Überprüfung

Artikel 17
Übergangsbestimmungen

Artikel 18
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

Artikel 19
Inkrafttreten

Anhang
Technische Anforderungen (Artikel 5)


 
 
 


Drucksache 735/10

... 24. fordert die Kommission auf, einen strikten und verbindlichen Rahmen festzulegen, wonach Unternehmen ihre Umwelt-, Sozial- und Verwaltungspraktiken offenlegen müssen, sowie Maßnahmen zu prüfen, durch die die Verpflichtungen institutioneller Investoren gegenüber Unternehmen in Bezug auf die Investitionsrisiken von schlechten Umweltpraktiken verstärkt werden;



Drucksache 539/1/10

... erarbeitet, der mit Abschlussbericht vom 11. März 2010 vorgestellt worden ist und der als Grundlage für die Aufnahme einer Regelung in den vorliegenden Gesetzentwurf dienen könnte. Die Arbeitsgruppe hat der in den Ländern differierenden Ressortierung der Ausführungsgesetze durch die Beteiligung von Landessozial- und Justizverwaltungen Rechnung getragen.



Drucksache 789/2/10

... dass die Bundesregierung und die Mehrheitsfraktionen im Deutschen Bundestag wertvolle Zeit haben verstreichen lassen. Statt die Chance zu nutzen und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Armut und zur Sicherstellung von Teilhabe von Kindern zu schaffen, haben sie im Alleingang und kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist ein Gesetz vorgelegt, das verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Regelungen enthält und hinter den sozial- und bildungspolitischen Erfordernissen weit zurück bleibt.



Drucksache 581/10 (Beschluss)

... § 4 Absatz 4 Satz 2 SGB V in der Fassung des Gesetzesentwurfs sieht für die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen eine Begrenzung für die Jahre 2011 und 2012 vor. Hiervon auszunehmen sind Mehrausgaben, die aufgrund der Durchführung der Sozialversicherungswahlen im Jahr 2011 zu Lasten der Krankenkassen anfallen. Die Verwaltungskostenbudgetierung soll nicht zu Lasten der Auszubildenden der Krankenkassen gehen. Daher sind Verwaltungsmehrausgaben für die Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus sozial- und arbeitsmarktpolitischen Gründen ebenfalls von der Verwaltungskostenbegrenzung auszunehmen.



Drucksache 867/10

... (6) Mit der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft5 wurde ein System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen eingeführt, das den Anforderungen der Wirtschafts-, Sozial- und Regionalpolitik der Union entsprach. Dieses System war weitgehend konsistent mit dem internationalen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (System of National Accounts – SNA 1993), das im Februar 1993 von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen angenommen wurde, um die internationale Vergleichbarkeit der Ergebnisse in allen Mitgliedsländern der Vereinten Nationen sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 867/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Methodik

Artikel 3
Übermittlung der Daten an die Kommission

Artikel 4
Qualitätsbewertung

Artikel 5
Anwendungsbeginn und erste Datenübermittlung

Artikel 6
Ausnahmeregelungen

Artikel 7
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 8
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 9
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen

Artikel 12
Übergangsvorschriften

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 219/10

... 6. bekräftigt seine Unterstützung für die Bemühungen der EU, diesen Bedrohungen und Herausforderungen durch die Entwicklung eines umfassenden und vorausschauenden Ansatzes entgegenzutreten, indem die verschiedenen zivilen und militärischen Maßnahmen und Vorgehensweisen, die der EU und ihren Mitgliedstaaten zu Gebote stehen, gebündelt werden, nämlich Konfliktverhütung und Krisenmanagement, Finanzhilfe und Entwicklungszusammenarbeit, Sozial- und Umweltpolitik, diplomatische und handelspolitische Instrumente sowie Erweiterung; betont, dass eine solche Koordinierung ziviler und militärischer Maßnahmen einen echten zusätzlichen Nutzen bei den Maßnahmen der EU zur Krisenbewältigung mit sich bringt;

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Drucksache 219/10




Europäische Sicherheitsstrategie: ein ganzheitlicher Ansatz

Vertrag von Lissabon und Strukturen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Militärische Operationen und zivile Missionen

Somalia – Horn von Afrika

Afghanistan und Pakistan

2 Balkan

2 Kaukasus

Naher und Mittlerer Osten

Afrikanische Länder südlich der Sahara

2 Haiti

Auswertung der gewonnenen Erfahrungen

2 Übungspolitik

Durchgehende Berücksichtigung der Gleichstellung von Mann und Frau und der Menschenrechte

Nichtverbreitung und Abrüstung

Entwicklung der Fähigkeiten

Finanzierung der GSVP

2 Partnerschaften

2 EU–NATO

EU -Vereinte Nationen

EU–Afrikanische Union

EU – Vereinigte Staaten von Amerika

Beteiligung von Drittstaaten an der ESVP

Rechte des Parlaments


 
 
 


Drucksache 177/10

... D. in der Erwägung, dass die Europäische Union ein Subjekt des internationalen Rechts ist und dass aufgrund des Inhalts ihrer Verträge und der Regeln für ihre Tätigkeit die ausdrückliche Absicht besteht, die Integration ihrer Politikbereiche auf wirtschafts-, sozial- und allgemeinpolitischem Gebiet zu gewährleisten, was auch für die GFP gilt,



Drucksache 508/10

... 46. bedauert den eng gefassten Flexicurity-Ansatz des Rates und der Kommission; fordert die Kommission und den Rat auf, sich zur Agenda für Gute Arbeit zu bekennen und sie in die nächste Generation der Integrierten Leitlinien und der Europäischen Beschäftigungsstrategie aufzunehmen: Förderung der Arbeits- und Beschäftigungssicherheit für Arbeitnehmer, ein rechtebasierter Ansatz für aktive Arbeitsmarktpolitik und lebenslanges Lernen, umfassende Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, allgemeine und gleiche Sozial- und Arbeitnehmerrechte für alle, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Verbesserung der Beschäftigungsqualität und Wohlergehen am Arbeitsplatz;

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Drucksache 508/10




A. Atypische Verträge

B. Flexicurity und gesicherte berufliche Laufbahnen

C. Neue Formen sozialen Dialogs


 
 
 


Drucksache 417/09

... 18. verweist auf die Bedeutung der transparenten Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, die einen entscheidenden Entwicklungsfaktor darstellen; fordert die Verhandlungsführer bei der Aushandlung des endgültigen WPA nachdrücklich auf, diesem Verfahren umfassend Rechnung zu tragen und die bewährten Verfahren aufzuzeigen, damit Côte d’Ivoire den größtmöglichen Nutzen aus diesen Ressourcen ziehen kann; bekräftigt in diesem Zusammenhang die in seiner Entschließung vom 13. März 2007 zur sozialen Verantwortung der Unternehmen1 (2006/2133(INI)) zum Ausdruck gebrachten Ansichten und fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu gewährleisten, dass transnationale Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die Produktionsstätten in den AKP-Staaten betreiben, sich an die Kernarbeitsnormen der IAO, die Sozial- und Umweltvereinbarungen und die internationalen Übereinkommen halten, um weltweit ein Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum und hohen Sozial- und Umweltstandards zu erreichen;



Drucksache 658/09

... Die Mitgliedstaaten haben ebenso wie die aufeinanderfolgenden Forschungsrahmenprogramme der Kommission erheblich in die Grippe-Forschung investiert und eine Reihe von Projekten zur Impfstoffentwicklung finanziell gefördert. Zwar konzentrierten sich die meisten dieser Projekte auf Pandemie-Impfstoffe, doch sie umfassten auch neue Konzepte, wie intranasale Verabreichung, zellbasierte Verfahren zur Impfstoffherstellung und die Prüfung neuer Adjuvantien, die für saisonale Impfstoffe relevant sind. Dennoch bedarf es verstärkter Sozial- und Verhaltensforschung, epidemiologischer Studien zur Impfstoffwirksamkeit und -effizienz sowie fortlaufender Prüfung der oben genannten biologischen und technologischen Innovationen, um das Ziel eines besseren Schutzes der Bevölkerung zu erreichen. An der Finanzierung sollten sich Impfstoffhersteller und öffentliche Hand beteiligen.

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Drucksache 658/09




Begründung

3 Einleitung

Allgemeine Krankheitslast

Schätzungen der mit der Krankheit verbundenen Kosten

Effizienz und Effektivität von Impfungen

Begründung

Gesundheitlicher Nutzen der Grippe-Impfung und Zusammenhang mit der Bereitschaftsplanung für eine Grippepandemie

Notwendigkeit von Verhaltensänderungen sowie organisatorischer Veränderungen und Forschungsbedarf

Zusammenarbeit in Europa

Definition von Risikogruppen

Zweck dieses Vorschlags

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 407/09

... 19. begrüßt den Afrikanischen Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrat (ECOSOCC) als ein Mittel zur Herstellung partnerschaftlicher Beziehungen zwischen afrikanischen Regierungen und der Zivilgesellschaft; ist jedoch besorgt darüber, dass die afrikanische Zivilgesellschaft bisher kaum an der Umsetzung der Gemeinsamen Strategie beteiligt ist, und fordert, dass vor allem auf afrikanischer Seite unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um in enger Zusammenarbeit mit Interessengruppen Verfahren für die Ermittlung, Erfassung und wirksame Einbeziehung repräsentativer nichtstaatlicher Akteure zu erarbeiten;

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Drucksache 407/09




Schaffung einer Architektur EU-Afrika

Rolle der Parlamente

Zivilgesellschaft und nichtstaatliche Akteure

2 Partnerschaften

Frieden und Sicherheit

Staatsführung und Menschenrechte

Handel, wirtschaftliche Entwicklung und regionale Integration

Schlüsselfragen der Entwicklung

Weitere Aspekte der Strategie

2 Ausblick


 
 
 


Drucksache 673/09

... " wurden im 7. Forschungsrahmenprogramm die gemeinschaftlichen Forschungsanstrengungen in den Bereichen Hirnforschung und Gesundheitsforschung verstärkt. Dabei werden folgende Fragen behandelt: Verständnis der Krankheitsmechanismen, psychische Gesundheit der Patienten, Präventionsstrategien für ein gesundes Altern und gerechter Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. Angesichts der großen Herausforderungen, vor die die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzerkrankungen das Gesundheitswesen stellen, können vielversprechende Forschungsbereiche unterstützt werden, insbesondere durch die Förderung einer verstärkten Koordinierung zwischen Grundlagenforschung und klinischer Forschung. Beispiele für möglicherweise interessante Bereiche sind die Erforschung der Pathophysiologie der Erkrankung, einschließlich epidemiologischer und klinischer Versuche, Forschung in der Gesundheitsökonomie sowie den Sozial- und Geisteswissenschaften, um dazu beizutragen, die psychologischen und sozialen Aspekte der Erkrankung zu verstehen, sowie die Forschung zu sozialen Pflegemodellen, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren bei der Ausbildung der Pflegekräfte. Darin kommt der breite Konsens zum Ausdruck, dem zufolge sich die Patientenversorgung nicht auf Arzneimittelbehandlung beschränken, sondern auch nicht pharmakologische Ansätze umfassen sollte.

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Drucksache 673/09




Mitteilung

1. Einleitung und Problemstellung

1.1. Hintergrund

1.2. Die Problematik

2. Ziele und Gemeinschaftsmaßnahmen

2.1. Frühzeitig handeln, um Demenzen zu erkennen und ein gesundes Altern zu fördern

Aktionen:

2.2. Gemeinsame europäische Anstrengungen zum besseren Verständnis von

Aktionen:

2.3. Unterstützung nationaler Solidarität in Bezug auf Demenzerkrankungen:

Aktionen:

2.4. Wahrung der Rechte von Menschen mit Demenzerkrankungen

Aktion:

3. Fazit und Ausblick


 
 
 


Drucksache 228/09

... 167. fordert die Sozial- und Tarifpartner in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene auf, gemeinsam ökonomische Strategien für den jeweiligen Sektor zu entwickeln, um vorhandene Potenziale zu erkennen und strategisch auszuschöpfen,

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Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 429/09

... Q. in der Erwägung, dass das Freihandelsabkommen als notwendige Voraussetzung für die Förderung von menschenwürdiger Arbeit durch die wirksame Umsetzung der zentralen IAO-Arbeitsnormen im Lande Verpflichtungen zu sozialen und Umweltstandards sowie zur nachhaltigen Entwicklung ebenso enthalten sollte wie zur wirksamen Umsetzung international vereinbarter Standards im Sozial- und Umweltbereich,

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Drucksache 429/09




2 Allgemeines

2 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

2 Investitionen

Öffentliches Auftragswesen

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Sonstige Erwägungen


 
 
 


Drucksache 871/09

... 3. unterstreicht die Notwendigkeit, die Bemühungen zur Bewältigung der Auswirkungen neurodegenerativer Erkrankungen, insbesondere der Alzheimer- und der Parkinson-Krankheit, auf sozial- und gesundheitspolitischer Ebene dringend zu verstärken, und zwar vor dem Hintergrund des Alterns der europäischen Bevölkerung und zu dem Zweck, die einzelstaatlichen Gesundheitssysteme zukunftsfähig zu machen;



Drucksache 826/09

... Nach einer umfassenden Analyse der für BONUS-169 in Frage kommenden interessierten Kreise auf lokaler, nationaler, regionaler und europäischer Ebene sind Konsultationsforen für die Interessengruppen einzurichten und Mechanismen zu schaffen, mit denen die Einbeziehung der Interessengruppen aller einschlägigen Sektoren gestärkt und institutionalisiert werden kann, damit kritische Lücken ermittelt, die Schwerpunkte der Forschungsthemen festgelegt und die Übernahme der Forschungsergebnisse verbessert werden können. Hierzu sind Wissenschaftler, nicht nur von den Meereswissenschaften, sondern auch von anderen einschlägigen Naturwissenschaften sowie von den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einzubeziehen, um die notwendige Multidisziplinarität bei der Ausarbeitung des strategischen Forschungsplans, seiner strategischen Vision und der Forschungsschwerpunkte zu gewährleisten.

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Drucksache 826/09




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziele

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Bestehende Initiativen auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Massnahme

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungen

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

6. Anhörung der interessierten Kreise

6.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

6.2. Konsultation einschlägiger Akteure durch die Kommission

6.3. Konsultation der interessierten Kreise durch das BONUS-Konsortium

Vorschlag

Artikel 1
Gemeinschaftsbeitrag

Artikel 2
Durchführung von BONUS-169

Artikel 3
Bedingungen für den Gemeinschaftsbeitrag

Artikel 4
Mitwirkung der Gemeinsamen Forschungsstelle

Artikel 5
Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der BONUS-EWIV

Artikel 6
Auf die Beiträge anfallende Zinsen

Artikel 7
Kürzung, Zuruckhaltung oder Einstellung des Finanzbeitrags der Gemeinschaft

Artikel 8
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch die teilnehmenden Staaten

Artikel 9
Prüfung durch die Kommission und den Rechnungshof

Artikel 10
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 11
Teilnahme weiterer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder

Artikel 12
Beteiligung anderer Länder

Artikel 13
Jahresbericht und Bewertung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15

Anhang I
BONUS-169 - Ziele und Durchführung

1. Ziele

2. Strategiephase

2.1 Ziel

2.2 Leistungen

2.2.1 Der strategische Forschungsplan

2.2.2 Konsultationsforen für interessierte Kreise

2.2.3 Die Durchführungsmodalitaten

2.2.4 Gemeinschaftsförderung in der Strategiephase

3. Durchführungsphase

3.1. Ziele

3.2. Durchführung von BONUS-169-Projekten

3.3 Weitere Aktivitäten

3.4. Beiträge während der Durchführungsphase

3.5 Förderung von BONUS-169-Projekten

Anhang II
Verwaltung von BONUS-169

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 94/09

... 4. fordert einen integrierten Ansatz für den Küstentourismus im Kontext der Kohäsions-, Meeres-, Fischerei-, Umwelt-, Verkehrs-, Energie-, Sozial- und Gesundheitspolitik der Europäischen Union, um Synergien herzustellen und widersprüchliche Maßnahmen zu vermeiden; empfiehlt der Kommission, einen solchen integrierten Ansatz für das nachhaltige Wachstum des Küstentourismus, insbesondere im Zusammenhang mit der EU-Meerespolitik, als ein strategisches Ziel in ihrem Arbeitsprogramm 2010-2015 und auch bei der Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013 zu berücksichtigen;



Drucksache 535/09

... Auf der positiven Seite vermerkt die Kommission, dass Fragen wie die Irreführung von Verbrauchern infolge verschiedener Systeme mit ähnlichen Zielen von Initiativen wie dem ISEAL-Verhaltenskodex15 aufgenommen werden, der als internationale Referenz für die Aufstellung glaubhafter freiwilliger Sozial- und Umweltstandards gilt. Ferner machen die Verfechter der bestehenden Regelungen geltend, dass sie bereits beträchtliche Schritte zur Harmonisierung unternommen haben.

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Drucksache 535/09




1. Einleitung

2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse

Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen

3. Jüngste Entwicklungen

Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse

4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen

4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU

4.2. Vermarktungsnormen

Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:

- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:

Fakultative vorbehaltene Angaben:

Internationale Normen:

4.3. Geografische Angaben

4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft

4.5. Traditionelle Spezialitäten

5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik

5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen

5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 250/09

... B. in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft auf einem sozialen Paradigma basiert, das mit den Grundprinzipien des Europäischen Sozial- und Sozialfürsorgemodells im Einklang steht, und in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft heute dadurch eine zentrale Rolle für die Aufrechterhaltung und Stärkung dieses Modells spielt, dass sie Erzeugung und Angebot zahlreicher sozialer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse verwaltet,

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Drucksache 250/09




Allgemeine Anmerkungen

Anerkennung des Konzepts Sozialwirtschaft

Rechtliche Anerkennung: europäische Statuten für Verbände, Stiftungen und Gegenseitigkeitsgesellschaften

Anerkennung in der Statistik

Anerkennung als Sozialpartner

Sozialwirtschaft als Schlüsselakteur für die Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie

Zur Erreichung der Ziele erforderliche Mittel


 
 
 


Drucksache 426/09

... 32. stellt fest, dass die EIB und die EBWE mit anderen internationalen oder regionalen Finanzinstitutionen wie der Weltbank, der Asiatischen Entwicklungsbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank zusammenarbeiten müssen, um in Regionen, die von der Europäischen Union weiter entfernt sind, mehr Wirkung zu erzielen und bei ihrer Finanzierungstätigkeit unerwünschte Überschneidungen und Doppelfinanzierungen zu vermeiden; vertritt jedoch die Ansicht, dass die EIB neben multinationalen Entwicklungsbanken und -institutionen eine vorrangige Rolle bei der Förderung der umwelt-, sozial- und entwicklungspolitischen Ziele der Europäischen Union spielen sollte;



Drucksache 801/09

... Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Standards für Sozial- und Gesundheitsdienste zugunsten von HIV-Infizierten/Aidskranken sind je nach Land sehr unterschiedlich. Der Zugang zu Dienstleistungen und medizinischer Behandlung sowie zu Maßnahmen zur Prävention oder Schadensverringerung ist häufig beschränkt.4 Soziale Ausgrenzung, Diskriminierung aufgrund des HIV-Status und Nichtbeachtung der grundlegenden Menschenrechte von HIV-Infizierten/Aidskranken bleiben gang und gäbe. In einigen Ländern kann die HIV-Übertragung durch sexuellen Kontakt als Verbrechen angesehen werden.

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Drucksache 801/09




1. HIV in Europa

1.1. Einleitung

1.2. Epidemiologische Situation und künftige Trends

1.3. Rechtliche und soziale Situation – Hemmnisse und Besonderheiten

1.4. Politische Situation – Erklärungen und eingegangene Verpflichtungen

1.5. Der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von HIV/Aids 2006-2009

2. Die Antwort auf das Problem

2.1. Politische Führungsrolle

2.2. Einbindung der Zivilgesellschaft und der Menschen, die mit HIV/Aids leben

2.3. Umfassendere Verantwortung der Gesellschaft

2.4. Allgemeiner Zugang zu Prävention, Behandlung, Versorgung und Unterstützung

3. Prioritäten

3.1. Prioritäre Regionen

3.2. Prioritäre Gruppen – Hochrisikogruppen

4. Verbesserung des Kenntnisstands

4.1. Überwachung, Begleitung und Bewertung

4.2. Forschung und Medizin

5. Erwartete Ergebnisse

6. Aktionsplan, Überwachung und Bewertung


 
 
 


Drucksache 418/09

... 15. betont, wie wichtig die transparente Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ist, die einen entscheidenden Entwicklungsfaktor darstellen; fordert die Verhandlungsführer bei der Aushandlung des umfassenden WPA nachdrücklich auf, diesem Verfahren umfassend Rechnung zu tragen und die bewährten Verfahren aufzuzeigen, damit Ghana den größtmöglichen Nutzen aus diesen Ressourcen ziehen kann; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Entschließung vom 13. März 2007 zu der sozialen Verantwortung der Unternehmen: eine neue Partnerschaft1 und fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass transnationale Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die Produktionsstätten in AKP-Staaten haben, sich an die Kernarbeitsnormen der IAO, die Sozial- und Umweltvereinbarungen und die internationalen Übereinkommen halten, um weltweit ein Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum und hohen Sozial- und Umweltnormen zu erreichen;



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.