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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sonderverwaltungsregion"


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Drucksache 144/20

... Der Ausbruch des SARS-CoV-2-Virus hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Luftfahrtunternehmen und hat seit Beginn des Jahres 2020 weltweit zu einem signifikanten Rückgang des Flugverkehrs geführt. Für europäische Luftfahrtunternehmen wurden diese Auswirkungen erstmals im Januar 2020 bei Flügen in die und aus der Volksrepublik China sowie in die und aus der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China deutlich; seitdem hat die Ausbreitung des Virus allerdings zu einer generellen Verschlechterung der Lage, auch in Europa, geführt. Die weitere Entwicklung der Epidemie oder die Dauer ihrer Auswirkungen lässt sich nicht absehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex\-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 10a

Artikel 12a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12b
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 276/13

... Mit der Verordnung soll ferner festgelegt werden, dass zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 284/2011 der Kommission vom 22. März 2011 mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist, entsprechende Warenlieferungen nur über bestimmte Eingangsorte nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung

§ 11a
Besondere Vorschriften für die Einfuhr

Artikel 2
Änderung der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung

Artikel 3
Änderung der BVL-Übertragungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Inhalt der Verordnung

Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2021: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 112/11

... 11. Zwar sind Hongkong und Macau streng genommen keine Länder, sondern Sonderverwaltungsregionen der Volksrepublik China, doch werden sie zum Zwecke dieser Evaluierung als Länder behandelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/11




Mitteilung

1. Einführung

2. Evaluierung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen

2.1. Datenqualität

2.2. Anwendung der EU-Rückübernahmeabkommen

2.3. Rückübernahme eigener Staatsangehöriger

2.4. Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen

2.5. Durchbeförderung und beschleunigte Verfahren

3. Evaluierung der laufenden Verhandlungen der „offenen Verhandlungsrichtlinien

3.1. Mangel an Anreizen

3.2. Mangelnde Flexibilität

4. Überwachung der Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen Verbesserung der Menschenrechtsgarantien

4.1. Überwachungsmechanismus

4.2. Die aktuelle Politik in Sachen Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen

4.3. Maßnahmenoptionen zur Verbesserung der Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen und Überwachung von deren Durchführung

I. Verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu internationalem Schutz und Rechtsmitteln in der Praxis

II. Aussetzungsklauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen

III. Besondere Klauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen für die freiwillige Ausreise

IV. Einforderung der Beachtung der Menschenrechte von Rückkehrern

V. Einführung eines Follow-up-Mechanismus für Rückkehrer im Rückübernahmeland und für die Beachtung der Menschenrechte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 882/08 (Beschluss)

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin



Drucksache 908/08 (Beschluss)

Gesetz zu den Abkommen vom 26. Mai 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen und über die Überstellung flüchtiger Straftäter



Drucksache 565/08 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu den Abkommen vom 26. Mai 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen und über die Überstellung flüchtiger Straftäter



Drucksache 908/08

Gesetz zu den Abkommen vom 26. Mai 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen und über die Überstellung flüchtiger Straftäter



Drucksache 882/08

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin A. Problem und Ziel Die Verordnung soll Angelegenheiten regeln, die mit der Tätigkeit des Wirtschaftsund Handelsbüros der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin zusammenhängen, insbesondere die Rechtsstellung des Büros und seiner Bediensteten in Deutschland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 882/08




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtsstellung

Artikel 3
Unverletzlichkeit der Geschäftsräume

Artikel 4
Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke

Artikel 5
Verkehrsfreiheit

Artikel 6
Immunität von der Gerichtsbarkeit und Eingriffen der Verwaltungsbehörden

Artikel 7
Zeugnispflicht

Artikel 8
Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten

Artikel 9
Befreiung der Räumlichkeiten des Büros von der Besteuerung

Artikel 10
Befreiung der Dienstkraftfahrzeuge des Büros und bestimmter Privatfahrzeuge der entsandten Mitarbeiter von der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungssteuer

Artikel 11
Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen

Artikel 12
Weitere steuerliche Regelungen

Artikel 13
Befreiung vom System der sozialen Sicherheit

Artikel 14
Befreiung von der Ausländermeldepflicht, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis

Artikel 15
Ausweise

Artikel 16
Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften

Artikel 17
Haftpflichtversicherung

Artikel 18
Private Erwerbstätigkeit

Artikel 19
Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind

Artikel 20
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung

Begründung

Zu Artikel 1

Artikel 151

Artikel 156

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 511/06

... Die Kommission schlägt vor, die Personengruppe British Nationals (Overseas) in Anhang II aufzunehmen. Die weitaus meisten dieser Personen, die eine Bindung zum Hoheitsgebiet von Hongkong haben, sind auch Inhaber eines Passes der Sonderverwaltungsregion Hongkong und insofern von der Visumpflicht durch die Mitgliedstaaten befreit. Wie die Mitgliedstaaten bei Diskussionen in den Arbeitsgruppen des Rates bereits wiederholt festgestellt haben, deutet nichts darauf hin, dass von diesen British Nationals (Overseas) ein Migrationsrisiko oder ein Risiko für die öffentliche Ordnung ausgeht. British Nationals (Overseas) sind von Hongkong zurückzunehmen. Der Pass, der ihnen ausschließlich von britischen Behörden ausgestellt wird, weist besondere Sicherheitsmerkmale auf. Aus all diesen Gründen erscheint die (von neun Mitgliedstaaten ohne bisherige Probleme bereits vorgenommene) Aufhebung der Visumpflicht für diese Personen in vollem Umfang gerechtfertigt. Daher sollen mit Artikel 5 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags die British Nationals (Overseas) in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgenommen werden. Allerdings muss eine besondere Rubrik angefügt werden, da diese Personen nicht die Staatsangehörigkeit eines Drittlands besitzen und aufgrund des in ihrem Besitz befindlichen Reisedokuments auch nicht als Staatsangehörige des Gebiets von Hongkong angesehen werden können.

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Drucksache 511/06




Begründung

1. Überprüfung der Anhänge der Verordnung:

1.1. Übertragung von Drittländern von einem Anhang in den anderen:

1.2. Visumregelung für bestimmte Kategorien von Drittstaatsangehörigen:

2. Regelung für Inhaber von Pässen, bei denen es sich nicht um die üblichen Pässe handelt:

3. Umwandlung einiger Bestimmungen, denen zufolge die Mitgliedstaaten Ausnahmen von der Visumpflicht vorsehen können, in einheitliche Bestimmungen zur Befreiung von der Visumpflicht:

3.1. Personen mit Flüchtlingsstatus und Staatenlose:

3.2. An Schulreisen teilnehmende Schüler:

4. Einführung einer neuen Bestimmung, der zufolge Personen, die im Rahmen des Kleinen Grenzverkehrs Grenzen überschreiten, von der Visumpflicht befreit sind:

5. Einführung einer Bestimmung, der zufolge Angehörige von Streitkräften, die im Rahmen der NATO und der Partnerschaft für den Frieden Missionen durchführen, von der Visumpflicht ausgenommen werden können:

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 563/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.