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"Signalisierungscharakter"


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Drucksache 967/08

... " Telefonanschlüssen nicht direkt angewählt und somit auch Notrufverbindungen zu örtlich nicht zuständigen Abfragestellen nicht aufgebaut werden können. Notrufanschlüsse können mithin nur aus ihrem Einzugsgebiet erreicht werden. Diese Vorgehensweise ist deshalb möglich, weil die Notrufnummern 110 und 112 nicht unmittelbar den Zielanschluss (Notrufanschluss) bezeichnen, sondern lediglich einen Signalisierungscharakter haben, auf Grund dessen der Netzbetreiber oder Telefondiensteanbieter die tatsächliche Rufnummer des Notrufanschlusses der örtlich zuständigen Notrufabfragestelle ermitteln muss, und zwar in Abhängigkeit von dem vom Telekommunikationsnetz gemeldeten Standort der Person, die den Notruf absetzt, und den dem Netzbetreiber oder Telefondiensteanbieter ebenfalls bekannten Einzugsbereichen. Damit den Netzbetreibern und Telefondiensteanbietern diese Einzugsbereiche und die tatsächlichen Rufnummern der Notrufanschlüsse bekannt sind, stellt ihnen die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 967/08




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Verordnung

Verordnung

§ 1
Notrufnummern

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einzugsgebiete

§ 4
Notrufverbindungen

§ 5
Anforderungen an Notrufanschlüsse

§ 6
Technische Richtlinie

§ 7
Übergangsvorschriften

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1 Zielsetzung

2 Sachverhalt

3 Erledigung durch Private/Selbstverpflichtung

4 Informationspflichten

5 Befristung

6 Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen

7 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

8 Änderungen zur geltenden Rechtslage

9 Gesetzesfolgen

9.1 Einahmen und Ausgabe der öffentlichen Haushalte

9.2 Kosten

9.2.1 Auswirkungen auf Haushalte der Länder und Kommunen

9.2.2 Kosten für die Wirtschaft

9.2.3 Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau und Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher

9.3 Bürokratiekosten

9.4 Überprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 736: Verordnung über Notrufverbindungen


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.