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"Signale"
Drucksache 174/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... , die überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, also neben der Übertragungsdienstleistung noch eine inhaltliche Dienstleistung anbieten. Diese sind zugleich Telemediendienste und fallen damit mit Ausnahme der Vorschriften zum Datenschutz auch unter das TMG und die darin enthaltenen Regeln zum Herkunftslandprinzip, zur Zugangsfreiheit und zur Haftungsprivilegierung. Dieser Regelungszusammenhang ist europarechtlich vorgegeben, denn diese Dienste fallen als Dienste der Informationsgesellschaft und zugleich elektronische Kommunikationsdienste unter die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Bürgerportalgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Bürgerportal
§ 2 Zuständige Behörde
Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
§ 3 Eröffnung eines Bürgerportalkontos
§ 4 Sichere Anmeldung zu einem Bürgerportalkonto
§ 5 Postfach- und Versanddienst
§ 6 Identitätsbestätigungsdienst
§ 7 Verzeichnisdienst
§ 8 Speicherplatz
Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
§ 9 Aufklärungs- und Informationspflichten
§ 10 Sperrung und Auflösung des Bürgerportalkontos
§ 11 Einstellung der Tätigkeit
§ 12 Vertragsbeendigung
§ 13 Dokumentation
§ 14 Verbraucherschutz
§ 15 Datenschutz
§ 16 Auskunftsanspruch
Abschnitt 4 Akkreditierung
§ 17 Akkreditierung von Diensteanbietern
§ 18 Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis
§ 19 Gleichstellung ausländischer Dienste
Abschnitt 5 Aufsicht
§ 20 Aufsichtsmaßnahmen
§ 21 Mitwirkungspflicht
§ 22 Informationspflicht
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Gebühren und Auslagen
§ 25 Rechtsverordnung
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
§ 5a Elektronische Zustellung gegen Zugangsbestätigung über Bürgerportale
Artikel 4 Evaluierung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Gründe für sichere Bürgerportale
3. Verfassungsmäßigkeit
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Kosten
• Akkreditierung von Diensteanbietern
• Betrieb von Bürgerportalen
• Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten Diensteanbieters
Informationspflichten und Kosten für Bürgerinnen und Bürger
Informationspflichten und Kosten für die Verwaltung
Im Einzelnen:
V. Nutzenbetrachtungen
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Akkreditierung
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 Aufsicht
Zu § 20
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 21
Zu § 22
Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer n
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 734: Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 909/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen (COP 15)
... 10. würdigt die Zusage Japans, seine Emissionen bis 2020 um 25 % zu reduzieren, und begrüßt die positiven Signale aus China; fordert die USA in Anbetracht dieser Entwicklungen auf, die im Wahlkampf gesetzten Ziele verbindlich festzulegen und auf diese Weise ein starkes Signal zu setzen, dass die führenden Industriestaaten entschlossen sind, im Kampf gegen den Klimawandel voranzugehen; betont in diesem Zusammenhang zudem, dass es von größter Wichtigkeit ist, dass auch Indien einen Beitrag leistet;
Drucksache 153/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... hörbares Signal wie ein
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 3 Satz 2 - neu - StVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO
3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 StVO
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 1 StVO
5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 8 StVO
6. Zu Artikel 1 Nummer 22, Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1, § 42 Absatz 2 und § 49 Absatz 3 Nummer 4 und Nummer 5 StVO
7. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 5 StVO
8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 6 - neu - StVO
9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 und 7 lfd. Nummer 21 Spalte 3 Satz 2 - neu - StVO
10. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummern 11 - neu -, 12 - neu - und 13 - neu - StVO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 18 Spalte 3 Textteil Erläuterung, lfd. Nummer 19 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu -, lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu - StVO
12. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 StVO
13. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 26 und zu Nummern 36 bis 40 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO
14. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO
15. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 StVO
16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 63.2 Spalte 3 StVO
17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 Buchstabe c Satz 1 und Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe d - neu - und Buchstabe e - neu - StVO
18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe c Satz 2 StVO
19. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 7 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 Buchstabe d StVO
20. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 10 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 3 StVO
21. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - und 4b - neu - Nummer 19.1 Spalte StVO und Nummer 19.1.1 Spalte StVO BKatV
22. Zu Artikel 2 Nummer 10 Nummer 47 Spalte Tatbestand BKatV
23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Nummer 146 Spalte Tatbestand BKatV
24. Zu Artikel 2 Nummer 33 - neu - Nummern 189.2.1 Spalte Tatbestand, 189.3.1 Spalte Tatbestand und 214.1 Spalte Tatbestand BKatV
Drucksache 804/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... " birgt ein großes Potenzial für die Bereitstellung einer breiten Palette von Diensten, weil die Funksignale in diesem Frequenzbereich eine große Reichweite haben und entsprechende Geräte sich auch leicht im Inneren von Gebäuden nutzen lassen. Hier bietet sich Europa die einmalige Chance, nicht nur den wachsenden Bedarf an Funkfrequenzen zu decken, die nicht zuletzt auch für die Bereitstellung drahtloser Breitbandanschlüsse in ländlichen Gebieten benötigt werden, um somit die digitale Kluft zu überbrücken, und die Einführung von neuen drahtlosen Diensten wie Mobilfunk-Breitbanddiensten der nächsten Generation zu fördern, sondern auch die Entwicklung des terrestrischen Rundfunks voranzutreiben. Die digitale Dividende kann daher einen erheblichen Beitrag zur Verwirklichung der in Lissabon formulierten Ziele für Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum leisten und wichtige soziale, kulturelle und wirtschaftliche Bedürfnisse der europäischen Bürger befriedigen helfen.
Drucksache 153/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... hörbares Signal wie ein
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 3 Satz 2 - neu - StVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO
3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 StVO
4. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 30 Absatz 3 Nummer 4 Nummern 5 bis 10 - neu - StVO :
5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 1 StVO
6. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 8 StVO
7. Zu Artikel 1 Nummer 22, Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1, § 42 Absatz 2 und § 49 Absatz 3 Nummer 4 und Nummer 5 StVO
8. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 45 Absatz 9 Satz 2 StVO
9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 5 StVO
10. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 6 - neu - StVO
11. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 und 7 lfd. Nummer 21 Spalte 3 Satz 2 - neu - StVO
12. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummern 11 - neu -, 12 - neu - und 13 - neu - StVO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 18 Spalte 3 Textteil Erläuterung, lfd. Nummer 19 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu -, lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu - StVO
14. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 StVO
15. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 26 und zu Nummern 36 bis 40 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO
16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO
17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 StVO
18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 63.2 Spalte 3 StVO
19. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 Buchstabe c Satz 1 und Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe d - neu - und Buchstabe e - neu - StVO
20. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe c Satz 2 StVO
21. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 7 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 Buchstabe d StVO
22. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 10 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 3 StVO
23. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - und 4b - neu - Nummer 19.1 Spalte StVO und Nummer 19.1.1 Spalte StVO BKatV
24. Zu Artikel 2 Nummer 10 Nummer 47 Spalte Tatbestand BKatV
25. Zu Artikel 2 Nummer 28 Nummer 146 Spalte Tatbestand BKatV
26. Zu Artikel 2 Nummer 33 - neu - Nummern 189.2.1 Spalte Tatbestand, 189.3.1 Spalte Tatbestand und 214.1 Spalte Tatbestand BKatV
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 55. Wie in jedem anderen Wirtschaftssektor ist auch im Verkehr wirtschaftliche Effizienz nur dann möglich, wenn die Preise alle von den Nutzern tatsächlich verursachten – internen und externen – Kosten widerspiegeln. Preise, die die relative Knappheit von Gütern oder Dienstleistungen widerspiegeln, vermitteln den Wirtschaftsakteuren wesentliche Informationen. Bessere Preissignale wären für das Verkehrssystem besonders vorteilhaft. Eine Preisdifferenzierung zwischen der Straßennutzung zu Stoßzeiten gegenüber der Nutzung außerhalb der Hauptverkehrszeiten ist selten. Auch gibt es keine wirtschaftlichen Anreize für die Nutzung von Fahrzeugen mit geringeren Lärmemissionen und von Verkehrsträgern mit höherer Sicherheit und besserer Umweltverträglichkeit.
Drucksache 433/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung von Motorrädern
... " des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen – heute Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom Februar 2001 enthielt das Ziel, möglichst alle Kraftfahrzeuge mit ABV auszurüsten. Das BMVBS hat daraufhin auf internationaler Ebene bereits mehrfach auf das oben genannte Ziel – insbesondere auf die obligatorische Ausrüstung der Motorräder mit ABV – hingewirkt. Leider sind bislang weder aus Brüssel von der Europäischen Kommission noch aus der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE) in Genf von den Vertragsparteien des geänderten Übereinkommens von 1958 (ECE-Übereinkommen) noch von den Vertragspartnern des Übereinkommens von 1998 (Global Übereinkommen) positive Signale zur Unterstützung der deutschen Forderung nach obligatorischer Ausstattung von Motorrädern mit ABV gekommen. In einem Gespräch mit der Europäischen Kommission am 05.12.2008 in Bonn wurde nochmals auf die BMVBS-Position hingewiesen; die Kommission nahm diese leider nur zur Kenntnis.
Drucksache 334/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... Einige Privatpersonen und Unternehmen (vor allem in wetterabhängigen Sektoren wie Landwirtschaft, Tourismus) können in der Lage sein, auf Marktsignale oder durch den Klimawandel bedingte Umweltveränderungen zu reagieren ("
Drucksache 624/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung - Antrag des Freistaates Sachsen -
... , mit denen die technische Beschaffenheit und zum Teil die Benutzung von so genannten Heckwarnsystemen geregelt sind sowie in einigen Ländern - u. a. in Hessen - zusätzlich die Verkehrslenkung mittels Blinkpfeilen zugelassen wird. Damit wird für die Feuerwehren die Möglichkeit geschaffen, an Einsatzstellen verkehrsbeeinflussende Signale geben zu können, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu verbessern. Deshalb wäre die mit dem Verordnungsantrag des Freistaates Sachsen vorgeschlagene Fassung des § 52 Absatz 11 Satz 2
Zu Artikel 1
7. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 11 Satz 2 StVZO
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 72 Absatz 2 Bestimmung zu § 57a Absatz 1 - neu - StVZO
9. Zu Artikel 1 Nummer 2* - neu - Anlage XIX Nummer 1.2 Satz 2 StVZO
Drucksache 195/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... " auf europäischer Ebene wären wichtige Signale für die Ernsthaftigkeit der Bemühungen der neuen Kommission in diesem Bereich. EU-Sozialpolitik
Drucksache 532/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr und zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung
... Wegen des nahezu geräuschlosen Fahrverhaltens ist das Fahrzeug analog den Mofas und Fahrrädern mit einer Glocke für notwendige Gefahrensignale auszurüsten. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind hingegen nicht zulässig.
Drucksache 154/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... Bei Lichtzeichenanlagen, die im Rahmen einer Zuflussregelungsanlage aufgestellt werden, sind abweichend hiervon für Rot mindestens 2 s und für die Übergangssignale Rot und Gelb (gleichzeitig) bzw. Gelb mindestens 1 s zu wählen.
Drucksache 62/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
... Für Telemedien, die überwiegend in der Übertragung von Signalen über die Telekommunikationsnetze bestehen (Access-Providing, E-Mail-Dienste), ordnet § 11 Absatz 3 TMG dem entsprechend an, dass nur bestimmte datenschutzrechtliche Normen des
1*. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 Absatz 3 - neu § 8 Absatz 4 - neu § 9 Absatz 4 Nummer 3 - neu § 10 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 BSIG
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 BSIG
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 BSIG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1a - neu - BSIG
5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu - BSIG
6. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 3 und 9 TMG *
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
7. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 9, § 16 Absatz 2 Nummer 5 TMG
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
8. Zu Artikel 3 § 19 Absatz 9 TMG
Drucksache 204/09
... Die Frequenzbereiche 161,9625 – 161,9875 MHz und 162,0125 – 162,0375 MHz sind zusätzlich dem Mobilfunkdienst über Satelliten (Richtung Erde-Weltraum) auf sekundärer Basis für den Empfang von Signalen des automatischen Identifizierungssystems (AIS) im mobilen Seefunkdienst zugewiesen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2499), die durch die Verordnung vom 23. August 2006 (BGBl. I S. 1977) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
2. In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort durchgehende gestrichen.
3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:
Anlage Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen
Teil A: Tabelle
Teil B: Nutzungsbestimmungen
Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung
II. Notwendigkeit der Verordnung
III. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 641: Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
Drucksache 13/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einheitengesetzes und des Eichgesetz es, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
... Zudem entfällt der bisherige § 1 Abs. 3 ZeitG, da er den Charakter einer Erläuterung hatte, die bei der Formulierung des Zeitgesetzes in der Fassung von 1978 wegen der nur kurze Zeit zurückliegenden Einführung der koordinierten Weltzeit (Universal Coordinated Time, UTC) zum 1. Januar 1972 als erforderlich erachtet worden war, nun jedoch veraltet ist. Die koordinierte Weltzeit wird unter der Verantwortung der Organe der internationalen Meterkonvention vom Bureau International des Poids et Mesures (BIPM) durch statistisch gewichtetes Zusammenführen von Zeitsignalen aus den nationalen Metrologieinstituten gewonnen. Die PTB stellt die Grundlage der gesetzlichen Zeit dadurch sicher, dass sie sich maßgeblich an der Realisierung der koordinierten Weltzeit beteiligt.
Drucksache 525/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen KOM (2008) 400 endg.; Ratsdok. 12041/08
... signifikanter” Gewichtung können Zuschlagskriterien aber eine erhebliche Signalwirkung auf den Markt ausüben. Je nach Art des Produkts und der Anzahl und Gewichtung der übrigen – nicht umweltorientierten – Zuschlagskriterien gilt eine Gewichtung von 15 % oder mehr als
1. Einleitung
1.1. Potenzieller Nutzen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens
1.2. Politischer Hintergrund
1.3. Maßnahmen auf europäischer Ebene
1.4. Hindernisse bei der Durchsetzung der umweltorientierten Beschaffung
2. Ziele
3. Gemeinsamer Ansatz für ein umweltorientiertes Beschaffungswesen
3.1. Beschaffungsprozess
3.2. Umweltleistung
4. Gemeinsame GPP-Kriterien
4.1. Aufstellung gemeinsamer GPP-Kriterien
4.2. Schwerpunktbereiche
5. GPP-Ziele
5.1. GPP-Ziel in der erneuerten Strategie für nachhaltige Entwicklung
5.2. Spezifische GPP-Ziele bei der Durchführung der Finanzierungsmechanismen der EU
5.2.1. Beschaffung unter Verwendung von EU-Mitteln durch Behörden der Mitgliedstaaten
5.2.2. Beschaffung in der Europäischen Kommission
6. Verbindlich vorgeschriebene Massnahmen
7. Leitlinien
8. Umweltorientierte Beschaffung und Innovation
9. Verankerung von GPP-Kriterien in der privaten Beschaffung
10. GPP-Indikatoren – Überwachung und Referenzwerte - Zeitplan
11. Schluss und künftiges Vorgehen
Drucksache 315/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
... 3. unentgeltlich Messfahrten auf dem Schienennetz der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes durchzuführen, bei denen insbesondere als Parameter die Gleisgeometrie, der Zustand des Fahrdrahtes oder der Stromschienen, das Schienenquerprofil, die Schienenoberfläche, der Zustand der Signale sowie die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Untergrundes gemessen werden.
Drucksache 297/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)
... Die Hohen Vertragsparteien – (PP1) in Bekräftigung der Bestimmungen der Genfer Abkommen vom 12. August 1949 (insbesondere der Artikel 26, 38, 42 und 44 des I. Genfer Abkommens) und soweit anwendbar, ihrer Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 (insbesondere der Artikel 18 und 38 des Zusatzprotokolls I und des Artikels 12 des Zusatzprotokolls II), welche die Verwendung der Schutzzeichen betreffen (PP2) in dem Wunsch, die genannten Bestimmungen zu ergänzen, um ihren schützenden Wert und ihren universellen Charakter zu stärken, (PP3) in Anbetracht dessen, dass dieses Protokoll das anerkannte Recht der Hohen Vertragsparteien nicht berührt, die Zeichen weiter zu verwenden, die sie in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen aus den Genfer Abkommen und, soweit anwendbar, aus deren Zusatzprotokollen bereits verwenden, (PP4) eingedenk dessen, dass sich die Verpflichtung zur Achtung der durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle geschützten Personen und Objekte aus dem Schutz ergibt, den ihnen das Völkerrecht gewährt und nicht von der Verwendung der Schutzzeichen, Kennzeichen oder Erkennungssignale abhängig ist, (PP5) unter Betonung der Tatsache, dass den Schutzzeichen keine religiöse, ethnische rassische, regionale oder politische Bedeutung zukommen soll, (PP6) unter Hervorhebung der Notwendigkeit, die uneingeschränkte Einhaltung der Verpflichtungen zu gewährleisten, die mit den durch die Genfer Abkommen und, soweit anwendbar ihre Zusatzprotokolle anerkannten Schutzzeichen verbunden sind, (PP7) eingedenk dessen, dass Artikel 44 des I. Genfer Abkommens zwischen der Verwendung der Schutzzeichen zum Schutz und ihrer Verwendung zur Bezeichnung unterscheidet (PP8) ferner eingedenk dessen, dass die nationalen Gesellschaften, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates tätig werden sicherstellen müssen, dass die Zeichen, die sie im Rahmen dieser Tätigkeit zu verwenden beabsichtigen, in dem Land, in dem die Tätigkeit stattfindet, und in dem Transitstaat oder den Transitstaaten verwendet werden dürfen, (PP9) im Bewusstsein der Schwierigkeiten, welche die Verwendung der bestehenden Schutzzeichen bestimmten Staaten und bestimmten nationalen Gesellschaften bereiten kann, (PP10) in Anbetracht der Entschlossenheit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sowie der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, ihre gegenwärtigen Namen und Zeichen beizubehalten – sind wie folgt übereingekommen:
Drucksache 157/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über eine innovative und nachhaltige forstbasierte Industrie in der EU: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung KOM (2008) 113 endg.; Ratsdok. 7154/08
... • Die Auswirkungen der Klimaschutzpolitik und des Emissionshandelssystems auf bestimmte Teile der Zellstoff- und Papierindustrie sind erheblich. Maßnahmen dieser Art können innovationsanregend wirken und die notwendigen wirtschaftlichen Signale setzen, um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen, nachhaltigen Wirtschaft möglichst kosteneffizient zu vollziehen. Gleichzeitig können sie anderen großen Verursacherländern einen Anreiz geben, ebenfalls ehrgeizige emissionssenkende Maßnahmen für die Zeit ab 2012 zu treffen. Im Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems vom 23. Januar sind die erforderlichen Maßnahmen vorgesehen, die nunmehr ausgearbeitet werden müssen.
1. Einleitung
2. Neue Herausforderungen für die forstbasierte Industrie der EU
a Zugang zu Rohstoffen
b Auswirkungen der Klimaschutzpolitik
c Innovation und FuE
d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern
e Kommunikation und Information
3. Ein integriertes Konzept für die Verbesserung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Forstbasierten Industrie der EU
3.1 Übergeordnete Ziele
3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der forstbasierten Industrie der EU
a Zugang zu Rohstoffen
b Klimaschutzpolitik und Umweltvorschriften
c Innovation und FuE
d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern
e Kommunikation und Information
Drucksache 99/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... und ein unzulässiges Anfahren gegen Halt zeigende Signale selbsttätig verhindert
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 15 Abs. 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 28 Abs. 1 Nr. 4
Drucksache 185/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... - Verbesserte Katastrophenschutzvorsorge, Frühwarnsysteme und Verwendung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112. Die Kommission arbeitet an Initiativen zur Katastrophenvorbeugung in der EU und in Drittländern. Für die meisten großen natürlichen Gefahren in Europa gibt es Frühwarnsysteme, nicht aber für Tsunamis im Mittelmeerraum, was ein großes Manko ist. Frühwarnsysteme können auch durch die Informationen verbessert werden die Bürger über Notrufe melden, besonders über die einheitliche europäische Notrufnummer 112. Darüber hinaus wird ein Austausch der Erfahrungen mit der Vorbereitung und Durchführung von Noteinsätzen auf europäischer Ebene zur Verbesserung des Systems der Notrufnummer 112 beitragen. Angesichts der zunehmenden Mobilität der Bürger innerhalb und außerhalb Europas ist es besorgniserregend, dass es keine einheitlichen Alarmsignale und -protokolle gibt. Auch sollte geprüft werden, ob Breitbandnetze und die mobile Kommunikation für die Zivil- und Katastrophenschutzdienste verbessert werden können und ob die Interoperabilität EU-weit sichergestellt werden sollte.
Drucksache 512/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Union im Katastrophenfall
... K. in der Erwägung, dass das Fehlen gemeinsamer Warnsignale und gemeinsamer Protokolle vor dem Hintergrund einer steigenden Mobilität der Bürger in der Union und in Drittländern ebenfalls Anlass zu großer Sorge gibt,
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