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"Signale"
Drucksache 701/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Moderne europäische Entwicklungstendenzen gebieten möglichst dezentralisierte Aufgabenerledigung und Deregulierung, wo immer dies sachgerecht erscheint. Eine Verlagerung zwingender nationaler Verantwortlichkeiten auf die europäische Ebene würde falsche politische Signale setzen. Vielmehr muss verdeutlicht werden, dass die EU bei einem staatenübergreifenden Einsatz nationaler Ressourcen im Katastrophenfall wichtige Vermittlungs- und Koordinierungsaufgaben übernehmen kann. Der Bundesrat hält vor diesem Hintergrund eine eingehende Erörterung der Mitteilung - zunächst und zuvörderst in den fachlich zuständigen Arbeitsgruppen - auf europäischer Ebene für angezeigt.
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... - Im anstehenden Weißbuch über die künftige Verkehrspolitik wird ein Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Verkehrs und zur Verringerung seiner Ölabhängigkeit vorgestellt werden. Hierzu gehören Initiativen zur Steigerung der Energieeffizienz des Verkehrssystems, darunter die Förderung einer umweltfreundlichen städtischen Mobilität sowie multimodaler Verkehrslösungen, intelligentes Verkehrsmanagement und Energieeffizienz-Standards für alle Fahrzeuge, angemessene ökonomische Signale sowie die Förderung langfristig tragbarer Verhaltensweisen. In diesem Zusammenhang sollten Kennzeichnungssysteme für effizientere Kraftfahrzeuge untersucht werden.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 259/10 (Beschluss)
... Für verschiedene, in der Datenschutzpraxis bedeutsame Fallgestaltungen privater und gewerblicher Datenverarbeitung, wie z.B. Fahrzeugdatenspeicher, Bewertungsportale im Internet, soziale Netzwerke, Identifizierungsverfahren oder die Erfassung von WLAN-Daten, sind wirksame Schutzrechte zur Abwehr von Gefährdungen der informationellen Selbstbestimmung zu entwickeln. Dazu zählt auch eine Regelung über die obligatorische Löschung von im Internet bereitgestellten personenbezogenen Daten. Angesichts der zunehmenden Möglichkeiten der Verknüpfung personenbezogener Daten sollte die Modernisierung des Datenschutzrechts zudem die Risiken der geschäftsmäßigen Bildung von Nutzerprofilen und der Akkumulierung und Aggregierung von Nutzerdaten gerade unter den Bedingungen zunehmender Kommunikation über das Internet in allen Lebensbereichen aufgreifen. Besonderes Augenmerk erfordert außerdem der Schutz des Einzelnen vor einer zielgerichteten visuellen oder örtlichen Identifizierung durch neue Technologien. Die von mehreren Unternehmen angekündigten Gesichtserkennungsdienste widersprechen, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung, dem Recht der informationellen Selbstbestimmung, da dies die jederzeitige Identifizierbarkeit im öffentlichen Raum sowie die Bestimmung des Aufenthaltsorts durch Dritte grundsätzlich ausschließt. Bei der planmäßigen Erfassung und Kartografierung von WLAN-Netzen besteht die Gefahr, dass diese Daten mit personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten der WLAN-Nutzer verknüpft werden. Es ist daher erforderlich, klare Regelungen für die geschäftsmäßige planmäßige Erfassung und Kartografierung von Funknetzdaten zu schaffen, die einerseits einen wirksamen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der ungewollten Nutzung ihrer persönlichen Daten bieten, andererseits aber auch nicht die Verwendung moderner Technologien unbeabsichtigt erschweren oder verhindern. Da sich bereits weitere technische Möglichkeiten zur Erfassung von WLAN-Daten durch die Auswertung der Signale von sog. Smartphones abzeichnen, sollte die Regelung auch eine entsprechende Erfassung von Daten aus Mobiltelefonen und vergleichbaren Sendeanlagen mit einbeziehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 30b Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 634/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelung des Zugangs zum öffentlich-staatlichen Dienst, der von dem weltweiten Satellitennavigationssystem bereitgestellt wird, das aus dem Programm Galileo hervorgegangen ist KOM (2010) 550 endg.
... 2. Aus Gründen des Subsidiaritätsprinzips (vgl. Erwägungsgrund 16) werden die Verantwortlichkeiten für die Nutzung und Verwaltung des PRS sowie für die Kontrolle der Herstellung der Empfänger, ihrer Sicherheit und ihrer Ausfuhr auf die Organe der EU und die Mitgliedstaaten verteilt. Unter dem Aspekt der Gewährleistung der Dienstkontinuität auch in den schwersten Krisenfällen und der Folgen eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften (vgl. Erwägungsgrund 4) sollte eine größere Konzentration der Verantwortlichkeiten angestrebt werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verantwortlichkeiten für diesen mit sehr hohen Sicherheitsanforderungen (Verfügbarkeit, Integrität, streng beschränkter Nutzerkreis, geheime Signalverschlüsselung) versehenen Dienst nicht weniger breit, als im Vorschlag vorgesehen, gestreut werden sollten.
Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Die Versteigerung von Ein- und Ausspeisekapazitäten vermeidet Diskriminierungen, wie sie bei Anwendung eines reinen Prioritätsprinzips z.B. durch Informationsvorsprünge etablierter Transportkunden gegenüber neuen bzw. kleineren Transportkunden entstehen können. So wird im Gegensatz zum Prioritätsprinzip gewährleistet, dass einzelne Transportkunden nicht aufgrund eines Informationsvorsprungs gegenüber anderen Transportkunden bevorzugt werden. Bei einer Auktion der knappen Kapazitäten werden zudem verlässlichere, marktbasiertere Ausbausignale gesetzt, die sich im jeweiligen Kapazitätspreis widerspiegeln.
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... hat vom 12. April bis 20. Mai 2010 als erste europäische Regulierungsbehörde die Frequenzen der sog. Digitalen Dividende versteigert. Diese waren insbesondere durch die Umstellung von analogen zu digitalen Rundfunksignalen freigeworden. Sie wurden aufgrund ihrer guten Verwendbarkeit für eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Mobilfunkdiensten kurzfristig mit Zustimmung der Bundesländer für die Schließung insbesondere der Lücken der (Festnetz-)Breitbandversorgung freigegeben.
Drucksache 634/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelung des Zugangs zum öffentlich-staatlichen Dienst, der von dem weltweiten Satellitennavigationssystem bereitgestellt wird, das aus dem Programm Galileo hervorgegangen ist KOM (2010) 550 endg.
... 2. Aus Gründen des Subsidiaritätsprinzips (vgl. Erwägungsgrund 16) werden die Verantwortlichkeiten für die Nutzung und Verwaltung des PRS sowie für die Kontrolle der Herstellung der Empfänger, ihrer Sicherheit und ihrer Ausfuhr auf die Organe der EU und die Mitgliedstaaten verteilt. Unter dem Aspekt der Gewährleistung der Dienstkontinuität auch in den schwersten Krisenfällen und der Folgen eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften (vgl. Erwägungsgrund 4) sollte eine größere Konzentration der Verantwortlichkeiten angestrebt werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verantwortlichkeiten für diesen mit sehr hohen Sicherheitsanforderungen (Verfügbarkeit, Integrität, streng beschränkter Nutzerkreis, geheime Signalverschlüsselung) versehenen Dienst nicht weniger breit, als im Vorschlag vorgesehen, gestreut werden sollten.
Drucksache 490/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... In Satz 1 werden die Telekommunikationsdienste bestimmt, die in den in § 1 Absatz 2 genannten Fällen sichergestellt werden müssen für die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, für die Verwaltung, die Wirtschaft, die Katastrophenschutz-, Zivilschutz- und Hilfsorganisationen sowie für die Streitkräfte und Träger lebens- oder verteidigungswichtiger Aufgaben. Satz 2 verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, die Anschlüsse bereitstellen, die für das Aufrechterhalten der sicherzustellenden Telekommunikationsdienste erforderlich sind, oder die Übertragungswege bereitstellen, diese Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Satz 3 bestimmt, dass die Telekommunikationsunternehmen, die Übertragungswege mit höheren Datenübertragungsraten als 50 Mbit/s bereitstellen, ihre Verpflichtung nach Satz 2 erfüllt haben, wenn sie die Bereitstellung von Übertragungswegen mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s aufrechterhalten. Höhere Datenübertragungsraten sind nicht zur verpflichtenden Mindestversorgung im Sinne dieses Gesetzes zu zählen. Von der Bestimmung des Satzes 2 sind auch die bisher gesondert geregelten Übertragungswege zur Übermittlung von Ton- und Fernsehsignalen erfasst.
Drucksache 771/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.
... Ohne eine gut funktionierende Weitergabe von Marktsignalen werden die langfristigen Perspektiven für die Landwirtschaft und ihr Anteil an der Wertschöpfung durch die Lebensmittelversorgungskette untergraben. Wichtige Aspekte, denen Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, sind die derzeitigen Ungleichgewichte zwischen den Verhandlungspositionen entlang der Kette, das Ausmaß an Wettbewerb auf jeder Stufe der Kette, die vertraglichen Beziehungen, die erforderliche Restrukturierung und Konsolidierung des Agrarsektors, Transparenz und die Funktionsweise der Märkte für Agrarrohstoffderivate.
Drucksache 634/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelung des Zugangs zum öffentlich-staatlichen Dienst, der von dem weltweiten Satellitennavigationssystem bereitgestellt wird, das aus dem Programm Galileo hervorgegangen ist KOM (2010) 550 endg.
... In der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 20081 sind die Voraussetzungen für die weitere Durchführung der beiden europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS festgelegt. Im Anhang dieser Verordnung sind die konkreten Ziele der Programme definiert. Darin ist vorgesehen, dass das System, das aus dem Programm Galileo hervorgeht, fünf Dienste bereitstellen soll, darunter einen öffentlich-staatlichen Dienst („Public Regulated Service“ – PRS), der ausschließlich staatlich autorisierten Benutzern für sensible Anwendungen, die eine hochgradige Dienstkontinuität erfordern, vorbehalten ist, und der sich robuster und verschlüsselter Signale bedient.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung der Beteiligten Folgenabschätzung
A. die Problemstellung
B. das Gewählte Vorgehen die Alternativen
C. Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten die übrigen Beteiligten
D. EIN echter Konsens
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Allgemeine Grundsätze für den Zugang zum PRS
Artikel 3 Mit der Funktionsweise des Systems zusammenhängende Autorisierung des Zugangs
Artikel 4 Schutz von Verschlusssachen
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Die zuständige PRS-Behörde
Artikel 7 Aufgabe der Sicherheitszentrale
Artikel 8 Herstellung der Empfänger und Sicherheitsmodule und ihre Sicherheit
Artikel 9 Ausfuhrkontrollen
Artikel 10 Referenzstationen mit PRS-Geräten
Artikel 11 Anwendung der Gemeinsamen Aktion 2004/552/GASP
Artikel 12 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 13 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 14 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Anhang
Drucksache 701/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Moderne europäische Entwicklungstendenzen gebieten möglichst dezentralisierte Aufgabenerledigung und Deregulierung, wo immer dies sachgerecht erscheint. Eine Verlagerung zwingender nationaler Verantwortlichkeiten auf die europäische Ebene würde falsche politische Signale setzen. Vielmehr muss verdeutlicht werden, dass die EU bei einem staatenübergreifenden Einsatz nationaler Ressourcen im Katastrophenfall wichtige Vermittlungs- und Koordinierungsaufgaben übernehmen kann. Der Bundesrat hält vor diesem Hintergrund eine eingehende Erörterung der Mitteilung - zunächst und zuvörderst in den fachlich zuständigen Arbeitsgruppen - auf europäischer Ebene für angezeigt.
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 1. stellt fest, dass es mannigfaltige Ursachen für die aktuelle Krise gibt und sie sowohl unmittelbare als auch langfristige Auswirkungen hat; stellt weiterhin fest, dass mehrere Warnsignale übersehen wurden und der Umfang der Krise wie auch ihre Auswirkungen und externen Effekte unterschätzt wurden;
Drucksache 813/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse KOM (2010) 728 endg.
... Einer der wesentlichen Aspekte der Arbeiten der HLG betraf Bereiche, die mit der Struktur des Marktes und dessen Akteuren zusammenhängen: Vertragsbeziehungen, Verhandlungsmacht, Erzeugerorganisationen und Branchenverbände. Durch die derzeitige Marktstruktur wurden Aspekte der Milchkrise des Jahres 2009 erheblich verschärft, was darauf zurückzuführen ist, dass der Reformprozess im Milchsektor bedeutend später einsetzte als in anderen Sektoren (im Grunde genommen erst 2003). Die lange bestehenden festen Quoten und hohen institutionellen Preise bei faktischen Absatzgarantien für Molkereierzeugnisse führten zu Verkrustungen des Marktes. Die strukturelle Anpassung wurde oft gehemmt, die Akteure der Produktionskette wurden nicht angespornt, auf Marktsignale wie etwa Preisschwankungen zu reagieren, und hatten kaum Anreize zu Innovation und Produktivitätssteigerungen. Die Reform im Milchsektor sollte Reformen in anderen Sektoren folgen, die auf eine viel stärkere Marktorientierung mit "bäuerlicher Handlungsfreiheit" ausgerichtet waren. Dies sollte zu mehr Effizienz führen und der EU-Landwirtschaft Marktchancen in diesem Sektor innerhalb und außerhalb der EU eröffnen.
Drucksache 259/2/10
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetz es - Antrag der Länder Hamburg und Saarland -
... Für verschiedene, in der Datenschutzpraxis bedeutsame Fallgestaltungen privater und gewerblicher Datenverarbeitung, wie z.B. Fahrzeugdatenspeicher, Bewertungsportale im Internet, soziale Netzwerke, Identifizierungsverfahren oder die Erfassung von WLAN-Daten, sind wirksame Schutzrechte zur Abwehr von Gefährdungen der informationellen Selbstbestimmung zu entwickeln. Dazu zählt auch eine Regelung über die obligatorische Löschung von im Internet bereitgestellten personenbezogenen Daten. Angesichts der zunehmenden Möglichkeiten der Verknüpfung personenbezogener Daten sollte die Modernisierung des Datenschutzrechts zudem die Risiken der geschäftsmäßigen Bildung von Nutzerprofilen und der Akkumulierung und Aggregierung von Nutzerdaten gerade unter den Bedingungen zunehmender Kommunikation über das Internet in allen Lebensbereichen aufgreifen. Besonderes Augenmerk erfordert außerdem der Schutz des Einzelnen vor einer zielgerichteten visuellen oder örtlichen Identifizierung durch neue Technologien. Die von mehreren Unternehmen angekündigten Gesichtserkennungsdienste widersprechen, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung, dem Recht der informationellen Selbstbestimmung, da dies die jederzeitige Identifizierbarkeit im öffentlichen Raum sowie die Bestimmung des Aufenthaltsorts durch Dritte grundsätzlich ausschließt. Bei der planmäßigen Erfassung und Kartografierung von WLAN-Netzen besteht die Gefahr, dass diese Daten mit personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten der WLAN-Nutzer verknüpft werden. Es ist daher erforderlich, klare Regelungen für die geschäftsmäßige planmäßige Erfassung und Kartografierung von Funknetzdaten zu schaffen, die einerseits einen wirksamen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der ungewollten Nutzung ihrer persönlichen Daten bieten, andererseits aber auch nicht die Verwendung moderner Technologien unbeabsichtigt erschweren oder verhindern. Da sich bereits weitere technische Möglichkeiten zur Erfassung von WLAN-Daten durch die Auswertung der Signale von sog. Smartphones abzeichnen, sollte die Regelung auch eine entsprechende Erfassung von Daten aus Mobiltelefonen und vergleichbaren Sendeanlagen mit einbeziehen.
Drucksache 812/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts KOM (2010) 726 endg.
... (a) der Abschluss von Transaktionen oder das Erteilen von Kauf- bzw. Verkaufsaufträgen für Energiegroßhandelsprodukte, die – falsche oder irreführende Signale für das Angebot von Energiegroßhandelsprodukten, die Nachfrage danach oder ihren Preis geben oder geben könnten, oder
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.2.1. Subsidiaritätsprinzip
4.2.2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.3. Einzelerläuterung
4.3.1. Eindeutige und kohärente Regeln
4.3.2. Flexible und kompatibel Regeln
4.3.3. Maßnahmen, um Marktmissbrauch wirksam aufzudecken und davor abzuschrecken Marktüberwachung
Meldung von Daten
Untersuchung und Durchsetzung
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand, Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verbot von Insider-Handel und Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider- Informationen
Artikel 4 Verbot der Marktmanipulation
Artikel 5 Spezifizierung der Begriffsbestimmungen von Insider-Informationen und Marktmanipulation
Artikel 6 Marktüberwachung
Artikel 7 Datenerhebung
Artikel 8 Informationsaustausch zwischen der Agentur und anderen Einrichtungen
Artikel 9 Datenschutz und Betriebszuverlässigkeit
Artikel 10 Umsetzung der Verbote von Marktmissbrauch
Artikel 11 Zusammenarbeit auf Unionsebene
Artikel 12 Berufsgeheimnis
Artikel 13 Sanktionen
Artikel 14 Beziehungen zu Drittländern
Artikel 15 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 17 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 18 Inkrafttreten
Drucksache 263/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform
... (1) Informationstechnische Netze im Sinne dieses Gesetzes sind die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, die die Übertragung von Signalen ermöglichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
II. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)
§ 1 Stabilitätsrat
§ 2 Aufgaben des Stabilitätsrates
§ 3 Regelmäßige Haushaltsüberwachung
§ 4 Drohende Haushaltsnotlage
§ 5 Sanierungsverfahren
Artikel 2 Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz
§ 1 Kreditermächtigungen
§ 2 Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben
§ 3 Bereinigung um finanzielle Transaktionen
§ 4 Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme
§ 5 Konjunkturkomponente
§ 6 Ausnahmesituationen
§ 7 Kontrollkonto
§ 8 Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan
§ 9 Übergangsregelung
Artikel 3 Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)
§ 1 Konsolidierungshilfen
§ 2 Konsolidierungsverpflichtungen
§ 3 Finanzierung
§ 4 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -
§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Datenaustausch über das Verbindungsnetz
§ 4 Beschlüsse über das Verbindungsnetz
§ 5 Vergabe
§ 6 Betrieb
§ 7 Kosten
§ 8 Übergangsregelung
Artikel 5 Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)
§ 1 Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten
§ 2 Aufgaben
§ 3 Datenübermittlung
§ 4 Kontrollnummer, Datenabgleich
§ 5 Datennutzung
§ 6 Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern
Artikel 6 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Artikel 7 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 11 Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 12 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 14 (Evaluation)
§ 15 (Ermächtigungen)
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 10
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
• Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 4
Zu § 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 13
Drucksache 195/2/09
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Saarland
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... " auf europäischer Ebene wären wichtige Signale für die Ernsthaftigkeit der Bemühungen der neuen Kommission in diesem Bereich.
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... 8. pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und P2, die als Seenotsignalmittel zur Ausrüstung von Schiffen fremder Staaten in den Geltungsbereich des Gesetzes eingeführt oder verbracht werden, soweit sie nicht in den allgemeinen Verkehr gelangen,
Drucksache 577/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... 8. pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und P2, die als Seenotsignalmittel zur Ausrüstung von Schiffen fremder Staaten in den Geltungsbereich des Gesetzes eingeführt oder verbracht werden, soweit sie nicht in den allgemeinen Verkehr gelangen,
Drucksache 431/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA (2008/2199(INI))
... 33. begrüßt die jüngsten Erklärungen des amerikanischen Vizepräsidenten Joe Biden auf der Europäischen Sicherheitskonferenz in München, denen zufolge die Vereinigten Staaten von Amerika die Konsultationen mit ihren NATO-Bündnispartnern und Russland über das amerikanische Raketenabwehrsystem fortsetzen werden und die neue Regierung ferner die Kosten und die Effizienz des Systems prüfen werden; stellt fest, dass es einige Signale aus Russland gibt, die Pläne auszusetzen, Kurzstreckenraketen vom Typ Iskander in Kaliningrad zu stationieren;
Drucksache 62/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
... Für Telemedien, die überwiegend in der Übertragung von Signalen über die Telekommunikationsnetze bestehen (Access-Providing, E-Mail-Dienste), ordnet § 11 Absatz 3 TMG dem entsprechend an, dass nur bestimmte datenschutzrechtliche Normen des
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 Absatz 3 - neu § 8 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu Absatz 4 - neu § 9 Absatz 4 Nummer 3 - neu § 10 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 BSIG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 BSIG
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 BSIG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1a - neu - BSIG
5. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 3 und 9, § 16 Absatz 2 Nummer 5 TMG
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
6. Zu Artikel 3 § 19 Absatz 9 TMG
Drucksache 312/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zur umweltgerechten Ausgestaltung des Verkehrs und zur Internalisierung externer Kosten (2008/2240(INI))
... D. in der Erwägung, dass die Internalisierung in eine umfassendere Politik eingebunden werden muss, damit sowohl die Ko-Modalität als auch ein nachhaltiges Verkehrssystem gefördert werden, und dass diese Politik auch die Förderung der Forschung, die Finanzierung der Infrastrukturen, die Öffnung der Märkte und die Standardisierung beinhalten muss; in der Erwägung, dass diese Preissignale an sich jedoch nicht ausreichen, um das Verhalten der Benutzer zu ändern, wenn ihnen nicht die notwendigen Alternativen geboten werden (umweltfreundlichere Fahrzeuge, alternative Verkehrsformen usw.),
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.