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0619/05B
0248/05
0140/05B
0286/1/05
0267/05
0619/05
0813/05
0854/2/05
0053/05
0140/05
0321/1/05
0361/2/05
0319/05
0732/05
0619/1/05
0018/05
0286/05B
0773/05
0941/05
0490/05
0914/1/05
0428/05
0243/05
0318/05
0481/05
0546/05B
0271/05
0352/05
0569/05B
0914/05B
0429/05
0762/05
0569/1/05
0569/05
0924/05B
0944/05
0321/05B
0631/05
0924/05
0137/05
0948/1/05
0361/4/05
0321/05
0714/05
0390/05
0436/05
0162/05
0210/1/05
0924/1/05
0485/05
0269/04
0846/04B
0918/1/04
0846/1/04
0662/1/04
0767/04
0846/2/04
0622/04
0720/04
0983/3/04
0438/04
0892/1/04
0892/04
0280/04
0918/04B
0450/04
0892/04B
0734/04
0664/04
0662/04B
1011/04
0365/04
0613/04
0889/04
0856/03
Drucksache 701/10 (Beschluss)

... Moderne europäische Entwicklungstendenzen gebieten möglichst dezentralisierte Aufgabenerledigung und Deregulierung, wo immer dies sachgerecht erscheint. Eine Verlagerung zwingender nationaler Verantwortlichkeiten auf die europäische Ebene würde falsche politische Signale setzen. Vielmehr muss verdeutlicht werden, dass die EU bei einem staatenübergreifenden Einsatz nationaler Ressourcen im Katastrophenfall wichtige Vermittlungs- und Koordinierungsaufgaben übernehmen kann. Der Bundesrat hält vor diesem Hintergrund eine eingehende Erörterung der Mitteilung - zunächst und zuvörderst in den fachlich zuständigen Arbeitsgruppen - auf europäischer Ebene für angezeigt.



Drucksache 738/10

... - Im anstehenden Weißbuch über die künftige Verkehrspolitik wird ein Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Verkehrs und zur Verringerung seiner Ölabhängigkeit vorgestellt werden. Hierzu gehören Initiativen zur Steigerung der Energieeffizienz des Verkehrssystems, darunter die Förderung einer umweltfreundlichen städtischen Mobilität sowie multimodaler Verkehrslösungen, intelligentes Verkehrsmanagement und Energieeffizienz-Standards für alle Fahrzeuge, angemessene ökonomische Signale sowie die Förderung langfristig tragbarer Verhaltensweisen. In diesem Zusammenhang sollten Kennzeichnungssysteme für effizientere Kraftfahrzeuge untersucht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 259/10 (Beschluss)

... Für verschiedene, in der Datenschutzpraxis bedeutsame Fallgestaltungen privater und gewerblicher Datenverarbeitung, wie z.B. Fahrzeugdatenspeicher, Bewertungsportale im Internet, soziale Netzwerke, Identifizierungsverfahren oder die Erfassung von WLAN-Daten, sind wirksame Schutzrechte zur Abwehr von Gefährdungen der informationellen Selbstbestimmung zu entwickeln. Dazu zählt auch eine Regelung über die obligatorische Löschung von im Internet bereitgestellten personenbezogenen Daten. Angesichts der zunehmenden Möglichkeiten der Verknüpfung personenbezogener Daten sollte die Modernisierung des Datenschutzrechts zudem die Risiken der geschäftsmäßigen Bildung von Nutzerprofilen und der Akkumulierung und Aggregierung von Nutzerdaten gerade unter den Bedingungen zunehmender Kommunikation über das Internet in allen Lebensbereichen aufgreifen. Besonderes Augenmerk erfordert außerdem der Schutz des Einzelnen vor einer zielgerichteten visuellen oder örtlichen Identifizierung durch neue Technologien. Die von mehreren Unternehmen angekündigten Gesichtserkennungsdienste widersprechen, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung, dem Recht der informationellen Selbstbestimmung, da dies die jederzeitige Identifizierbarkeit im öffentlichen Raum sowie die Bestimmung des Aufenthaltsorts durch Dritte grundsätzlich ausschließt. Bei der planmäßigen Erfassung und Kartografierung von WLAN-Netzen besteht die Gefahr, dass diese Daten mit personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten der WLAN-Nutzer verknüpft werden. Es ist daher erforderlich, klare Regelungen für die geschäftsmäßige planmäßige Erfassung und Kartografierung von Funknetzdaten zu schaffen, die einerseits einen wirksamen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der ungewollten Nutzung ihrer persönlichen Daten bieten, andererseits aber auch nicht die Verwendung moderner Technologien unbeabsichtigt erschweren oder verhindern. Da sich bereits weitere technische Möglichkeiten zur Erfassung von WLAN-Daten durch die Auswertung der Signale von sog. Smartphones abzeichnen, sollte die Regelung auch eine entsprechende Erfassung von Daten aus Mobiltelefonen und vergleichbaren Sendeanlagen mit einbeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 30b
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 634/1/10

... 2. Aus Gründen des Subsidiaritätsprinzips (vgl. Erwägungsgrund 16) werden die Verantwortlichkeiten für die Nutzung und Verwaltung des PRS sowie für die Kontrolle der Herstellung der Empfänger, ihrer Sicherheit und ihrer Ausfuhr auf die Organe der EU und die Mitgliedstaaten verteilt. Unter dem Aspekt der Gewährleistung der Dienstkontinuität auch in den schwersten Krisenfällen und der Folgen eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften (vgl. Erwägungsgrund 4) sollte eine größere Konzentration der Verantwortlichkeiten angestrebt werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verantwortlichkeiten für diesen mit sehr hohen Sicherheitsanforderungen (Verfügbarkeit, Integrität, streng beschränkter Nutzerkreis, geheime Signalverschlüsselung) versehenen Dienst nicht weniger breit, als im Vorschlag vorgesehen, gestreut werden sollten.



Drucksache 312/10

... Die Versteigerung von Ein- und Ausspeisekapazitäten vermeidet Diskriminierungen, wie sie bei Anwendung eines reinen Prioritätsprinzips z.B. durch Informationsvorsprünge etablierter Transportkunden gegenüber neuen bzw. kleineren Transportkunden entstehen können. So wird im Gegensatz zum Prioritätsprinzip gewährleistet, dass einzelne Transportkunden nicht aufgrund eines Informationsvorsprungs gegenüber anderen Transportkunden bevorzugt werden. Bei einer Auktion der knappen Kapazitäten werden zudem verlässlichere, marktbasiertere Ausbausignale gesetzt, die sich im jeweiligen Kapazitätspreis widerspiegeln.



Drucksache 438/10

... hat vom 12. April bis 20. Mai 2010 als erste europäische Regulierungsbehörde die Frequenzen der sog. Digitalen Dividende versteigert. Diese waren insbesondere durch die Umstellung von analogen zu digitalen Rundfunksignalen freigeworden. Sie wurden aufgrund ihrer guten Verwendbarkeit für eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Mobilfunkdiensten kurzfristig mit Zustimmung der Bundesländer für die Schließung insbesondere der Lücken der (Festnetz-)Breitbandversorgung freigegeben.



Drucksache 634/10 (Beschluss)

... 2. Aus Gründen des Subsidiaritätsprinzips (vgl. Erwägungsgrund 16) werden die Verantwortlichkeiten für die Nutzung und Verwaltung des PRS sowie für die Kontrolle der Herstellung der Empfänger, ihrer Sicherheit und ihrer Ausfuhr auf die Organe der EU und die Mitgliedstaaten verteilt. Unter dem Aspekt der Gewährleistung der Dienstkontinuität auch in den schwersten Krisenfällen und der Folgen eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften (vgl. Erwägungsgrund 4) sollte eine größere Konzentration der Verantwortlichkeiten angestrebt werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verantwortlichkeiten für diesen mit sehr hohen Sicherheitsanforderungen (Verfügbarkeit, Integrität, streng beschränkter Nutzerkreis, geheime Signalverschlüsselung) versehenen Dienst nicht weniger breit, als im Vorschlag vorgesehen, gestreut werden sollten.



Drucksache 490/10

... In Satz 1 werden die Telekommunikationsdienste bestimmt, die in den in § 1 Absatz 2 genannten Fällen sichergestellt werden müssen für die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, für die Verwaltung, die Wirtschaft, die Katastrophenschutz-, Zivilschutz- und Hilfsorganisationen sowie für die Streitkräfte und Träger lebens- oder verteidigungswichtiger Aufgaben. Satz 2 verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, die Anschlüsse bereitstellen, die für das Aufrechterhalten der sicherzustellenden Telekommunikationsdienste erforderlich sind, oder die Übertragungswege bereitstellen, diese Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Satz 3 bestimmt, dass die Telekommunikationsunternehmen, die Übertragungswege mit höheren Datenübertragungsraten als 50 Mbit/s bereitstellen, ihre Verpflichtung nach Satz 2 erfüllt haben, wenn sie die Bereitstellung von Übertragungswegen mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s aufrechterhalten. Höhere Datenübertragungsraten sind nicht zur verpflichtenden Mindestversorgung im Sinne dieses Gesetzes zu zählen. Von der Bestimmung des Satzes 2 sind auch die bisher gesondert geregelten Übertragungswege zur Übermittlung von Ton- und Fernsehsignalen erfasst.



Drucksache 771/10

... Ohne eine gut funktionierende Weitergabe von Marktsignalen werden die langfristigen Perspektiven für die Landwirtschaft und ihr Anteil an der Wertschöpfung durch die Lebensmittelversorgungskette untergraben. Wichtige Aspekte, denen Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, sind die derzeitigen Ungleichgewichte zwischen den Verhandlungspositionen entlang der Kette, das Ausmaß an Wettbewerb auf jeder Stufe der Kette, die vertraglichen Beziehungen, die erforderliche Restrukturierung und Konsolidierung des Agrarsektors, Transparenz und die Funktionsweise der Märkte für Agrarrohstoffderivate.



Drucksache 634/10

... In der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 20081 sind die Voraussetzungen für die weitere Durchführung der beiden europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS festgelegt. Im Anhang dieser Verordnung sind die konkreten Ziele der Programme definiert. Darin ist vorgesehen, dass das System, das aus dem Programm Galileo hervorgeht, fünf Dienste bereitstellen soll, darunter einen öffentlich-staatlichen Dienst („Public Regulated Service“ – PRS), der ausschließlich staatlich autorisierten Benutzern für sensible Anwendungen, die eine hochgradige Dienstkontinuität erfordern, vorbehalten ist, und der sich robuster und verschlüsselter Signale bedient.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der Beteiligten Folgenabschätzung

A. die Problemstellung

B. das Gewählte Vorgehen die Alternativen

C. Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten die übrigen Beteiligten

D. EIN echter Konsens

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze für den Zugang zum PRS

Artikel 3
Mit der Funktionsweise des Systems zusammenhängende Autorisierung des Zugangs

Artikel 4
Schutz von Verschlusssachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Die zuständige PRS-Behörde

Artikel 7
Aufgabe der Sicherheitszentrale

Artikel 8
Herstellung der Empfänger und Sicherheitsmodule und ihre Sicherheit

Artikel 9
Ausfuhrkontrollen

Artikel 10
Referenzstationen mit PRS-Geräten

Artikel 11
Anwendung der Gemeinsamen Aktion 2004/552/GASP

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 14
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten

Anhang


 
 
 


Drucksache 701/1/10

... Moderne europäische Entwicklungstendenzen gebieten möglichst dezentralisierte Aufgabenerledigung und Deregulierung, wo immer dies sachgerecht erscheint. Eine Verlagerung zwingender nationaler Verantwortlichkeiten auf die europäische Ebene würde falsche politische Signale setzen. Vielmehr muss verdeutlicht werden, dass die EU bei einem staatenübergreifenden Einsatz nationaler Ressourcen im Katastrophenfall wichtige Vermittlungs- und Koordinierungsaufgaben übernehmen kann. Der Bundesrat hält vor diesem Hintergrund eine eingehende Erörterung der Mitteilung - zunächst und zuvörderst in den fachlich zuständigen Arbeitsgruppen - auf europäischer Ebene für angezeigt.



Drucksache 781/10

... 1. stellt fest, dass es mannigfaltige Ursachen für die aktuelle Krise gibt und sie sowohl unmittelbare als auch langfristige Auswirkungen hat; stellt weiterhin fest, dass mehrere Warnsignale übersehen wurden und der Umfang der Krise wie auch ihre Auswirkungen und externen Effekte unterschätzt wurden;



Drucksache 813/10

... Einer der wesentlichen Aspekte der Arbeiten der HLG betraf Bereiche, die mit der Struktur des Marktes und dessen Akteuren zusammenhängen: Vertragsbeziehungen, Verhandlungsmacht, Erzeugerorganisationen und Branchenverbände. Durch die derzeitige Marktstruktur wurden Aspekte der Milchkrise des Jahres 2009 erheblich verschärft, was darauf zurückzuführen ist, dass der Reformprozess im Milchsektor bedeutend später einsetzte als in anderen Sektoren (im Grunde genommen erst 2003). Die lange bestehenden festen Quoten und hohen institutionellen Preise bei faktischen Absatzgarantien für Molkereierzeugnisse führten zu Verkrustungen des Marktes. Die strukturelle Anpassung wurde oft gehemmt, die Akteure der Produktionskette wurden nicht angespornt, auf Marktsignale wie etwa Preisschwankungen zu reagieren, und hatten kaum Anreize zu Innovation und Produktivitätssteigerungen. Die Reform im Milchsektor sollte Reformen in anderen Sektoren folgen, die auf eine viel stärkere Marktorientierung mit "bäuerlicher Handlungsfreiheit" ausgerichtet waren. Dies sollte zu mehr Effizienz führen und der EU-Landwirtschaft Marktchancen in diesem Sektor innerhalb und außerhalb der EU eröffnen.



Drucksache 259/2/10

... Für verschiedene, in der Datenschutzpraxis bedeutsame Fallgestaltungen privater und gewerblicher Datenverarbeitung, wie z.B. Fahrzeugdatenspeicher, Bewertungsportale im Internet, soziale Netzwerke, Identifizierungsverfahren oder die Erfassung von WLAN-Daten, sind wirksame Schutzrechte zur Abwehr von Gefährdungen der informationellen Selbstbestimmung zu entwickeln. Dazu zählt auch eine Regelung über die obligatorische Löschung von im Internet bereitgestellten personenbezogenen Daten. Angesichts der zunehmenden Möglichkeiten der Verknüpfung personenbezogener Daten sollte die Modernisierung des Datenschutzrechts zudem die Risiken der geschäftsmäßigen Bildung von Nutzerprofilen und der Akkumulierung und Aggregierung von Nutzerdaten gerade unter den Bedingungen zunehmender Kommunikation über das Internet in allen Lebensbereichen aufgreifen. Besonderes Augenmerk erfordert außerdem der Schutz des Einzelnen vor einer zielgerichteten visuellen oder örtlichen Identifizierung durch neue Technologien. Die von mehreren Unternehmen angekündigten Gesichtserkennungsdienste widersprechen, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung, dem Recht der informationellen Selbstbestimmung, da dies die jederzeitige Identifizierbarkeit im öffentlichen Raum sowie die Bestimmung des Aufenthaltsorts durch Dritte grundsätzlich ausschließt. Bei der planmäßigen Erfassung und Kartografierung von WLAN-Netzen besteht die Gefahr, dass diese Daten mit personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten der WLAN-Nutzer verknüpft werden. Es ist daher erforderlich, klare Regelungen für die geschäftsmäßige planmäßige Erfassung und Kartografierung von Funknetzdaten zu schaffen, die einerseits einen wirksamen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der ungewollten Nutzung ihrer persönlichen Daten bieten, andererseits aber auch nicht die Verwendung moderner Technologien unbeabsichtigt erschweren oder verhindern. Da sich bereits weitere technische Möglichkeiten zur Erfassung von WLAN-Daten durch die Auswertung der Signale von sog. Smartphones abzeichnen, sollte die Regelung auch eine entsprechende Erfassung von Daten aus Mobiltelefonen und vergleichbaren Sendeanlagen mit einbeziehen.



Drucksache 812/10

... (a) der Abschluss von Transaktionen oder das Erteilen von Kauf- bzw. Verkaufsaufträgen für Energiegroßhandelsprodukte, die – falsche oder irreführende Signale für das Angebot von Energiegroßhandelsprodukten, die Nachfrage danach oder ihren Preis geben oder geben könnten, oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.2.1. Subsidiaritätsprinzip

4.2.2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.3. Einzelerläuterung

4.3.1. Eindeutige und kohärente Regeln

4.3.2. Flexible und kompatibel Regeln

4.3.3. Maßnahmen, um Marktmissbrauch wirksam aufzudecken und davor abzuschrecken Marktüberwachung

Meldung von Daten

Untersuchung und Durchsetzung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot von Insider-Handel und Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider- Informationen

Artikel 4
Verbot der Marktmanipulation

Artikel 5
Spezifizierung der Begriffsbestimmungen von Insider-Informationen und Marktmanipulation

Artikel 6
Marktüberwachung

Artikel 7
Datenerhebung

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen der Agentur und anderen Einrichtungen

Artikel 9
Datenschutz und Betriebszuverlässigkeit

Artikel 10
Umsetzung der Verbote von Marktmissbrauch

Artikel 11
Zusammenarbeit auf Unionsebene

Artikel 12
Berufsgeheimnis

Artikel 13
Sanktionen

Artikel 14
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 17
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 263/09

... (1) Informationstechnische Netze im Sinne dieses Gesetzes sind die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, die die Übertragung von Signalen ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)

§ 1
Stabilitätsrat

§ 2
Aufgaben des Stabilitätsrates

§ 3
Regelmäßige Haushaltsüberwachung

§ 4
Drohende Haushaltsnotlage

§ 5
Sanierungsverfahren

Artikel 2
Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz

§ 1
Kreditermächtigungen

§ 2
Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben

§ 3
Bereinigung um finanzielle Transaktionen

§ 4
Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme

§ 5
Konjunkturkomponente

§ 6
Ausnahmesituationen

§ 7
Kontrollkonto

§ 8
Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 3
Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)

§ 1
Konsolidierungshilfen

§ 2
Konsolidierungsverpflichtungen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -

§ 1
Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Datenaustausch über das Verbindungsnetz

§ 4
Beschlüsse über das Verbindungsnetz

§ 5
Vergabe

§ 6
Betrieb

§ 7
Kosten

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 5
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

§ 1
Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten

§ 2
Aufgaben

§ 3
Datenübermittlung

§ 4
Kontrollnummer, Datenabgleich

§ 5
Datennutzung

§ 6
Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern

Artikel 6
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 21a
Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Artikel 7
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 14
(Evaluation)

§ 15
(Ermächtigungen)

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 195/2/09

... " auf europäischer Ebene wären wichtige Signale für die Ernsthaftigkeit der Bemühungen der neuen Kommission in diesem Bereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/2/09




Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken/Lissabon-Strategie nach 2010

Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau voranbringen

EU -Sozialpolitik

EU -Gesundheitspolitik

EU -Klimapolitik

Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik

2 Energieversorgungssicherheit

Stockholm -Programm

Schutz der Grundrechte

EU -Übersetzungsstrategie

EU -Finanzreform

EU -Kohäsionspolitik

Kommunale Daseinsvorsorge

Demografische Entwicklung

2 Telekommunikation

Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 173/09

... 8. pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und P2, die als Seenotsignalmittel zur Ausrüstung von Schiffen fremder Staaten in den Geltungsbereich des Gesetzes eingeführt oder verbracht werden, soweit sie nicht in den allgemeinen Verkehr gelangen,



Drucksache 577/09

... 8. pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und P2, die als Seenotsignalmittel zur Ausrüstung von Schiffen fremder Staaten in den Geltungsbereich des Gesetzes eingeführt oder verbracht werden, soweit sie nicht in den allgemeinen Verkehr gelangen,



Drucksache 431/09

... 33. begrüßt die jüngsten Erklärungen des amerikanischen Vizepräsidenten Joe Biden auf der Europäischen Sicherheitskonferenz in München, denen zufolge die Vereinigten Staaten von Amerika die Konsultationen mit ihren NATO-Bündnispartnern und Russland über das amerikanische Raketenabwehrsystem fortsetzen werden und die neue Regierung ferner die Kosten und die Effizienz des Systems prüfen werden; stellt fest, dass es einige Signale aus Russland gibt, die Pläne auszusetzen, Kurzstreckenraketen vom Typ Iskander in Kaliningrad zu stationieren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/09




Bilaterale institutionelle Fragen

Globale Herausforderungen

Regionale Fragen

Verteidigung, Rüstungskontrolle und Sicherheitsfragen

Wirtschafts - und Handelsfragen


 
 
 


Drucksache 62/09 (Beschluss)

... Für Telemedien, die überwiegend in der Übertragung von Signalen über die Telekommunikationsnetze bestehen (Access-Providing, E-Mail-Dienste), ordnet § 11 Absatz 3 TMG dem entsprechend an, dass nur bestimmte datenschutzrechtliche Normen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 Absatz 3 - neu § 8 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu Absatz 4 - neu § 9 Absatz 4 Nummer 3 - neu § 10 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 BSIG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 BSIG

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 BSIG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1a - neu - BSIG

5. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 3 und 9, § 16 Absatz 2 Nummer 5 TMG

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

6. Zu Artikel 3 § 19 Absatz 9 TMG


 
 
 


Drucksache 312/09

... D. in der Erwägung, dass die Internalisierung in eine umfassendere Politik eingebunden werden muss, damit sowohl die Ko-Modalität als auch ein nachhaltiges Verkehrssystem gefördert werden, und dass diese Politik auch die Förderung der Forschung, die Finanzierung der Infrastrukturen, die Öffnung der Märkte und die Standardisierung beinhalten muss; in der Erwägung, dass diese Preissignale an sich jedoch nicht ausreichen, um das Verhalten der Benutzer zu ändern, wenn ihnen nicht die notwendigen Alternativen geboten werden (umweltfreundlichere Fahrzeuge, alternative Verkehrsformen usw.),



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.