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"Screening-Instrumente"


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Drucksache 774/08

... 3. Das Anliegen, die Kinder-Richtlinien in Bezug auf spezifische Fragestellungen zur Erkennung von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung weiter zu entwickeln, war Gegenstand der Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Grundsätzlich enthalten die Kinder-Richtlinien bereits Untersuchungen auf Symptome wie ernsthafte Verletzungsfolgen, Hämatome, Entwicklungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Da die Ursachen für derartige Befunde vielfältig sein können, sind oftmals jedoch keine verlässlichen Rückschlüsse möglich. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Gemeinsamen Bundesausschuss gebeten zu prüfen, inwieweit das Kinderuntersuchungsprogramm um spezielle Untersuchungen auf Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung ergänzt werden kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 13. September 2007 nach intensiver Auswertung der vorliegenden nationalen und internationalen Datenlage beschlossen, kein bevölkerungsbasiertes Screening zur Früherkennung von Kindesmisshandlung in die Kinder-Richtlinien aufzunehmen, da es derzeit keine standardisierten und validen Screening-Instrumente auf Kindesmisshandlung gebe und einem fraglichen Nutzen ein möglicherweise hohes Schadenspotential durch falsch positive Ergebnisse entgegen stehe. Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Schreiben vom 19. November 2007 den Gemeinsamen Bundesausschuss aufgefordert, die Thematik im Rahmen der weiteren Überarbeitung der Kinder-Richtlinien regelmäßig zu verfolgen, neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Früherkennung von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung zu prüfen und gegebenenfalls das Kinderuntersuchungsprogramm zu ergänzen. Des Weiteren hat das Bundesministerium für Gesundheit dem Gemeinsamen Bundesausschuss zur Auflage gemacht, in die Kinder-Richtlinien einen Hinweis aufzunehmen, dass der untersuchende Arzt oder die Ärztin bei erkennbaren Zeichen einer Kindesvernachlässigung oder -misshandlung die notwendigen Schritte einzuleiten hat. Eine entsprechende Ergänzung der Kinder-Richtlinien ist am 16. April 2008 in Kraft getreten.

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Drucksache 774/08




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung von Maßnahmen gegen die Gefährdung des Kindeswohls

3 Allgemeines

Zu den Forderungen im Einzelnen


 
 
 


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