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"Schwerbehindertenquotient"


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Drucksache 217/1/12

... Das Verfahren zur Erstattung der Fahrgeldausfälle ist äußerst komplex. In den Ländern werden jährlich mehrere zehntausend Linienfahrten erhoben, um den Erstattungsanspruch der Verkehrsunternehmer gegenüber dem jeweiligen Land zu begründen. Diese Erhebungen sind verwaltungsaufwendig, kostenintensiv und von den Erstattungsbehörden weitgehend nicht nachvollziehbar. Gerade in Ballungsräumen mit generell hohem Fahrgastaufkommen können Fehler während der Erhebung z.B. in überfüllten Fahrzeugen nie ausgeschlossen werden. Solche Fehler können erhebliche nachteilige Wirkungen nach sich ziehen. Modellrechnungen zeigen, dass schon ein einziger fehlerhaft erfasster freifahrtberechtigter Fahrgast den Erstattungsanspruch maßgeblich verändern kann. Je nach Betriebsgröße, Schwerbehindertenquotient, Rundungssituation und Höhe der Fahrgeldeinnahmen ließen sich Auswirkungen zwischen rund 400 Euro und 34 500 Euro abbilden.

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Drucksache 217/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 150 Absatz 2 SGB IX

2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 15 1a - neu - SGB IX

§ 151a
Ersetzung bundesrechtlicher Vorschriften durch Landesrecht


 
 
 


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