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25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schwerbehindertenausweises"


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Drucksache 432/20 (Beschluss)

... Nach dem Wortlaut des § 33 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 EStG-E kann der behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschbetrag von 4 500 Euro von Schwerstpflegebedürftigen (Pflegegrad 4 oder 5) nur beansprucht werden, wenn sie zugleich im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "aG" oder "H" sind. Nach § 65 Absatz 2 Satz 2 EStDV steht dem Merkzeichen "H" die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger gleich. Von daher stellt sich die Frage, ob mit der ausdrücklichen gesetzlichen Nennung des Merkzeichens "H" die lediglich durch die EStDV gleichgestellten Schwerstpflegebedürftigen von dem behinderungsbedingten FahrtkostenPauschbetrag ausgeschlossen sind. Ein Ausschluss der Schwerstpflegebedürftigen erscheint jedoch nicht angezeigt. In den Fällen mit steuerlicher Auswirkung würden die Schwerstpflegebedürftigen ansonsten die Versorgungsbehörden um die Ausstellung eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises bemühen müssen.

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Drucksache 432/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 33 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b, Buchstabe c Doppelbuchstabe aa0 -neu-, Doppelbuchstabe bb § 33b Absatz 2, Absatz 3 Satz 1, Satz 3 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 65 Absatz 1 EStDV

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 432/1/20

... Nach dem Wortlaut des § 33 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 EStG-E kann der behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschbetrag von 4 500 Euro von Schwerstpflegebedürftigen (Pflegegrad 4 oder 5) nur beansprucht werden, wenn sie zugleich im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "aG" oder "H" sind. Nach § 65 Absatz 2 Satz 2 EStDV steht dem Merkzeichen "H" die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger gleich. Von daher stellt sich die Frage, ob mit der ausdrücklichen gesetzlichen Nennung des Merkzeichens "H" die lediglich durch die EStDV gleichgestellten Schwerstpflegebedürftigen von dem behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrag ausgeschlossen sind. Ein Ausschluss der Schwerstpflegebedürftigen erscheint jedoch nicht angezeigt. In den Fällen mit steuerlicher Auswirkung würden die Schwerstpflegebedürftigen ansonsten die Versorgungsbehörden um die Ausstellung eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises bemühen müssen.

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Drucksache 432/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 33 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b, Buchstabe c Doppelbuchstabe aa0 -neu-, Doppelbuchstabe bb § 33b Absatz 2, Absatz 3 Satz 1, Satz 3 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 65 Absatz 1 EStDV

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 82/20

... 1. Die derzeitige Bezeichnung des Schwerbehindertenausweises und mögliche alternative Benennungsmöglichkeiten,

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Drucksache 82/20




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Es ist normal, verschieden zu sein vom 23. November 2018 (BR-Drs. 495/18 Beschluss)

Zu Punkt 1 des Entschließungsantrages:

Zu Punkt 2 des Entschließungsantrages:

Zu den Punkten 3 und 4 des Entschließungsantrages:


 
 
 


Drucksache 495/18

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass in verschiedenen Bundesländern Initiativen ergriffen worden sind, mit denen sich betroffene Menschen für eine Umbenennung des Schwerbehindertenausweises einsetzen. Die Menschen, die hinter diesen Initiativen stehen, sehen sich durch den von Gesetzes wegen so bezeichneten Ausweis auf ihre Behinderung reduziert. Das empfinden sie als diskriminierend; teilweise schämen sie sich beim Vorzeigen des Ausweises in Öffentlichkeitssituationen.



Drucksache 495/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass in verschiedenen Ländern Initiativen ergriffen worden sind, mit denen sich betroffene Menschen für eine Umbenennung des Schwerbehindertenausweises einsetzen. Die Menschen, die hinter diesen Initiativen stehen, sehen sich durch den von Gesetzes wegen so bezeichneten Ausweis auf ihre Behinderung reduziert. Das empfinden sie als diskriminierend; teilweise schämen sie sich beim Vorzeigen des Ausweises in Öffentlichkeitssituationen.

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Drucksache 495/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Es ist normal, verschieden zu sein


 
 
 


Drucksache 742/16

... 2. die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass Assistenzhunde im Schwerbehindertenausweis nach § 69 Abs. 5


 
 
 


Drucksache 742/16 (Beschluss)

... 2. die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass Assistenzhunde im Schwerbehindertenausweis nach § 69 Absatz 5

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Drucksache 742/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen anerkennen

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.


 
 
 


Drucksache 184/12

... Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung

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Drucksache 184/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1885: Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung


 
 
 


Drucksache 617/06

... Nach derzeitiger Rechtslage ist der Mehrbedarf davon abhängig, dass die Leistungsberechtigten tatsächlich einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis besitzen; der Besitz eines entsprechenden Feststellungsbescheides nach dem

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Drucksache 617/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (860-12)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Preiswirkungsklausel

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 376/18 PDF-Dokument



Drucksache 428/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 428/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 631/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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