25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schwerbehindertenausweises"
Drucksache 432/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
... Nach dem Wortlaut des § 33 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 EStG-E kann der behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschbetrag von 4 500 Euro von Schwerstpflegebedürftigen (Pflegegrad 4 oder 5) nur beansprucht werden, wenn sie zugleich im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "aG" oder "H" sind. Nach § 65 Absatz 2 Satz 2 EStDV steht dem Merkzeichen "H" die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger gleich. Von daher stellt sich die Frage, ob mit der ausdrücklichen gesetzlichen Nennung des Merkzeichens "H" die lediglich durch die EStDV gleichgestellten Schwerstpflegebedürftigen von dem behinderungsbedingten FahrtkostenPauschbetrag ausgeschlossen sind. Ein Ausschluss der Schwerstpflegebedürftigen erscheint jedoch nicht angezeigt. In den Fällen mit steuerlicher Auswirkung würden die Schwerstpflegebedürftigen ansonsten die Versorgungsbehörden um die Ausstellung eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises bemühen müssen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 33 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b, Buchstabe c Doppelbuchstabe aa0 -neu-, Doppelbuchstabe bb § 33b Absatz 2, Absatz 3 Satz 1, Satz 3 EStG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 65 Absatz 1 EStDV
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 432/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
... Nach dem Wortlaut des § 33 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 EStG-E kann der behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschbetrag von 4 500 Euro von Schwerstpflegebedürftigen (Pflegegrad 4 oder 5) nur beansprucht werden, wenn sie zugleich im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "aG" oder "H" sind. Nach § 65 Absatz 2 Satz 2 EStDV steht dem Merkzeichen "H" die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger gleich. Von daher stellt sich die Frage, ob mit der ausdrücklichen gesetzlichen Nennung des Merkzeichens "H" die lediglich durch die EStDV gleichgestellten Schwerstpflegebedürftigen von dem behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrag ausgeschlossen sind. Ein Ausschluss der Schwerstpflegebedürftigen erscheint jedoch nicht angezeigt. In den Fällen mit steuerlicher Auswirkung würden die Schwerstpflegebedürftigen ansonsten die Versorgungsbehörden um die Ausstellung eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises bemühen müssen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 33 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b, Buchstabe c Doppelbuchstabe aa0 -neu-, Doppelbuchstabe bb § 33b Absatz 2, Absatz 3 Satz 1, Satz 3 EStG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 65 Absatz 1 EStDV
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 82/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"
... 1. Die derzeitige Bezeichnung des Schwerbehindertenausweises und mögliche alternative Benennungsmöglichkeiten,
Anlage Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Es ist normal, verschieden zu sein vom 23. November 2018 (BR-Drs. 495/18 Beschluss)
Zu Punkt 1 des Entschließungsantrages:
Zu Punkt 2 des Entschließungsantrages:
Zu den Punkten 3 und 4 des Entschließungsantrages:
Drucksache 495/18
Antrag der Länder Bremen, Berlin
Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass in verschiedenen Bundesländern Initiativen ergriffen worden sind, mit denen sich betroffene Menschen für eine Umbenennung des Schwerbehindertenausweises einsetzen. Die Menschen, die hinter diesen Initiativen stehen, sehen sich durch den von Gesetzes wegen so bezeichneten Ausweis auf ihre Behinderung reduziert. Das empfinden sie als diskriminierend; teilweise schämen sie sich beim Vorzeigen des Ausweises in Öffentlichkeitssituationen.
Drucksache 495/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass in verschiedenen Ländern Initiativen ergriffen worden sind, mit denen sich betroffene Menschen für eine Umbenennung des Schwerbehindertenausweises einsetzen. Die Menschen, die hinter diesen Initiativen stehen, sehen sich durch den von Gesetzes wegen so bezeichneten Ausweis auf ihre Behinderung reduziert. Das empfinden sie als diskriminierend; teilweise schämen sie sich beim Vorzeigen des Ausweises in Öffentlichkeitssituationen.
Anlage Entschließung des Bundesrates Es ist normal, verschieden zu sein
Drucksache 742/16
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen anerkennen
... 2. die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass Assistenzhunde im Schwerbehindertenausweis nach § 69 Abs. 5
Drucksache 742/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen anerkennen
... 2. die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass Assistenzhunde im Schwerbehindertenausweis nach § 69 Absatz 5
Anlage Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen anerkennen
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Drucksache 184/12
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung
...
Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung
§ 9 Übergangsregelung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1885: Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung
Drucksache 617/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Enwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Nach derzeitiger Rechtslage ist der Mehrbedarf davon abhängig, dass die Leistungsberechtigten tatsächlich einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis besitzen; der Besitz eines entsprechenden Feststellungsbescheides nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (860-12)
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
IV. Preiswirkungsklausel
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 376/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
Drucksache 428/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG )
Drucksache 428/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG )
Drucksache 631/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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