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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schwellenbetrags"


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Drucksache 772/08

... 4. Beibehaltung des aktuellen Schwellenbetrags von 12 500 EUR für die Befreiung der Zahlungsdienstleister von der Meldepflicht,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 772/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Begründung

Allgemeiner Hintergrund

Derzeitige Vorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

Einholung und Nutzung von Fachwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen und entsprechende Inlandszahlungen

Artikel 4
Erleichterung der automatischen Zahlungsabwicklung

Artikel 5
Zahlungsbilanzstatistisch begründete Meldepflichten

Artikel 6
Zuständige Behörden

Artikel 7
Beschwerdeverfahren

Artikel 8
Außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren

Artikel 9
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 10
Sanktionen

Artikel 11
Anwendung auf andere Währungen als den Euro

Artikel 12
Revisionsklausel

Artikel 13
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 168/08

... (4) Nach § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 und 4, § 3 Abs. 1 und 2 GwG - neu sind Spielbanken (Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 GwG - neu) zur Aufzeichnung der im Rahmen der Identifizierung erhobenen Daten verpflichtet wenn sie Spielmarken im Wert von 2 000 Euro oder mehr kaufen oder verkaufen. Nach dem bisherigen § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GwG bestand diese Pflicht bereits beim Kauf oder Verkauf von Spielmarken im Wert von 1 000 Euro. Die Bundesregierung hat insoweit von der durch Artikel 10 Abs. 1 der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie eingeräumten Entlastungsmöglichkeit Gebrauch gemacht und die staatlichen Anforderungen an Spielbanken durch Verdoppelung des Schwellenbetrags deutlich reduziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen und Verpflichtete

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtete

Abschnitt 2
Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen

§ 3
Allgemeine Sorgfaltspflichten

§ 4
Durchführung der Identifizierung

§ 5
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 6
Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 7
Ausführung durch Dritte

§ 8
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 9
Interne Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, Anzeigepflichten und Datenverwendung

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen

§ 11
Anzeige von Verdachtsfällen

§ 12
Verbot der Informationsweitergabe

§ 13
Freistellung von der Verantwortlichkeit

§ 14
Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden

§ 15
Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen

Abschnitt 4
Aufsicht und Bußgeldvorschriften

§ 16
Aufsicht

§ 17
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25c
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 25d
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 25e
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 25f
Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 25g
Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten

§ 25h
Verbotene Geschäfte

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen

§ 80d
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 80e
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 80f
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

Artikel 5
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 9
Änderung der Monatsausweisverordnung

Artikel 10
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

Neufassung des Geldwäschegesetzes

Änderung des Kreditwesengesetzes

Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

a Bürokratiekosten infolge geänderter Informationspflichten

b Bürokratiekosten infolge neuer Informationspflichten

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

4. Informationspflichten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

§ 1
(Begriffsbestimmungen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 2
(Verpflichtete)

Zu Absatz 1

Absatz 2

§ 3
(Allgemeine Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Absatz 5

Zu Absatz 6

§ 4
(Durchführung der Identifizierung)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

§ 5
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Absatz 4

§ 6
(Verstärkte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Absatz 3

§ 7
(Ausführung durch Dritte)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 8
(Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 9
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 10
(Zentralstelle für Verdachtsanzeigen)

§ 11
(Anzeige von Verdachtsfällen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

§ 12
(Verbot der Informationsweitergabe)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 13
(Freistellung von der Verantwortlichkeit)

§ 14
(Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden)

§ 15
(Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen)

§ 16
(Aufsicht)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 17
(Bußgeldvorschriften)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 25c
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

§ 25d
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 2

§ 25e
(Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung)

§ 25f
(Verstärkte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 25g
(Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten)

§ 25h
(Verbotene Geschäfte)

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 80c
(Verpflichtete Unternehmen)

§ 80d
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 80e
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 80f
(Vereinfachungen bei der Kundenidentifizierung)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 24. Januar 2008: NKR-Nr. 165: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung


 
 
 


Drucksache 606/1/05

... Zudem dürfte die in Artikel 9 enthaltene Handlungsvorgabe der Anforderung des vollständigen Datensatzes beim Zahlungsverkehrsdienstleistungsunternehmen auf Grund der Vielzahl von unvollständigen Auftraggeberdaten bei Überweisungen aus Drittstaaten zu erheblichen Mehraufwendungen für das Institut des Begünstigten führen. Denn es ist nicht berücksichtigt, dass die FATF-Sonderempfehlung VII in Verbindung mit ihrer jüngst überarbeiteten Interpretationsnote den FATF-Mitgliedstaaten erlaubt, für Überweisungen bis zu l 000 Dollar oder dem Gegenwert in Euro von der Pflicht zur vollständigen Übermittlung der Auftraggeberdaten abzusehen. Dies bedeutet, dass Überweisungen unterhalb dieses Schwellenbetrags aus Drittstaaten, die von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen, regelmäßig unvollständig sein werden und die europäischen Empfängerinstitute Überweisungen aus diesen Ländern entsprechend Artikel 9 Nr. 2 nach mehrfacher Unvollständigkeit der Angaben nicht mehr annehmen dürften. Folglich bedarf es einer entsprechenden Ausnahmeregelung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/1/05




Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 16

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 606/05 (Beschluss)

... Zudem dürfte die in Artikel 9 enthaltene Handlungsvorgabe der Anforderung des vollständigen Datensatzes beim Zahlungsverkehrsdienstleistungsunternehmen auf Grund der Vielzahl von unvollständigen Auftraggeberdaten bei Überweisungen aus Drittstaaten zu erheblichen Mehraufwendungen für das Institut des Begünstigten führen. Denn es ist nicht berücksichtigt, dass die FATF-Sonderempfehlung VII in Verbindung mit ihrer jüngst überarbeiteten Interpretationsnote den FATF-Mitgliedstaaten erlaubt, für Überweisungen bis zu l 000 Dollar oder dem Gegenwert in Euro von der Pflicht zur vollständigen Übermittlung der Auftraggeberdaten abzusehen. Dies bedeutet, dass Überweisungen unterhalb dieses Schwellenbetrags aus Drittstaaten, die von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen, regelmäßig unvollständig sein werden und die europäischen Empfängerinstitute Überweisungen aus diesen Ländern entsprechend Artikel 9 Nr. 2 nach mehrfacher Unvollständigkeit der Angaben nicht mehr annehmen dürften. Folglich bedarf es einer entsprechenden Ausnahmeregelung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/05 (Beschluss)




Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Artikel 5
Nr. 2 Abs. 1 konstituiert eine umfassende Überprüfungspflicht des überweisenden Kreditinstituts im Hinblick auf alle Überweisungsvorgänge. Diese Regelung ist zu weit gehend.

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 16

Zu Artikel 20


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.