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48 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schweinehaltung"


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Drucksache 94/20

... eingehalten werden. Diese Ausnahme im nationalen Recht wurde geschaffen, um die weitere An- wendung traditioneller Methoden auf allen Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufen von Lebensmitteln zu ermöglichen sowie den Bedürfnissen von Lebensmittelunternehmen in Regionen in schwieriger geografischer Lage Rechnung zu tragen, weil der Transport extensiv gehaltener Rinder in einen Schlachthof aufgrund der Wildheit der Tiere ohne Beeinträchtigung der Fleischqualität oft nicht möglich und wirtschaftlich nicht tragbar ist. Zudem besteht die Gefahr von Verletzungen bei Mensch und Tier durch die erhebliche Beunruhigung der Tiere bei Einfangversuchen für die Verladung. Die gleichen Aspekte gelten auch beim Transport extensiv gehaltener Schweine, weshalb auch diese in der Ausnahmeregelung berücksichtigt werden sollen. Die Methode der Betäubung ist davon losgelöst tierschutzrechtlich zu betrachten. Auch bei der extensiven Schweinehaltung handelt es sich um eine traditionelle Methode, deren Anwendung weiterhin ermöglicht werden sollte.



Drucksache 94/20 (Beschluss)

... eingehalten werden. Diese Ausnahme im nationalen Recht wurde geschaffen, um die weitere Anwendung traditioneller Methoden auf allen Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufen von Lebensmitteln zu ermöglichen sowie den Bedürfnissen von Lebensmittelunternehmen in Regionen in schwieriger geografischer Lage Rechnung zu tragen, weil der Transport extensiv gehaltener Rinder in einen Schlachthof aufgrund der Wildheit der Tiere ohne Beeinträchtigung der Fleischqualität oft nicht möglich und wirtschaftlich nicht tragbar ist. Zudem besteht die Gefahr von Verletzungen bei Mensch und Tier durch die erhebliche Beunruhigung der Tiere bei Einfangversuchen für die Verladung. Die gleichen Aspekte gelten auch beim Transport extensiv gehaltener Schweine, weshalb auch diese in der Ausnahmeregelung berücksichtigt werden sollen. Die Methode der Betäubung ist davon losgelöst tierschutzrechtlich zu betrachten. Auch bei der extensiven Schweinehaltung handelt es sich um eine traditionelle Methode, deren Anwendung weiterhin ermöglicht werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung


 
 
 


Drucksache 587/1/19

... 23. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Änderungen notwendig sind, um den Tierschutz einzuhalten. Dabei müssen Tierhalterinnen und Tierhalter jedoch auf dem Weg zu höheren als den gesetzlich festgelegten Mindeststandards deutlich mehr Unterstützung als bislang erfahren. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung schnellstmöglich Vorschläge zu Fördermaßnahmen für den Bereich Tierschutz vorlegt. Darüber hinaus fordert der Bundesrat ein schlüssiges Konzept der Bundesregierung, wie der weitere Finanzierungsbedarf für einen Umbau der Tierhaltung und insbesondere auch für Investitionen in die Schweinehaltung gedeckt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 24

Zu Artikel 1

Abschnitt 6a
Anforderungen an das Halten von Junghennen

§ 37a
Anwendungsbereich

§ 37b
Sachkunde

§ 37c
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 37d
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 37e
Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen

§ 37f
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 6b
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

§ 37g
Anwendungsbereich

§ 37h
Sachkunde

§ 37i
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere

§ 37j
Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Inhaltsübersicht , Nummer 01a - neu - § 2 Nummer 3a - neu - , Nummer 01b - neu - Überschrift Abschnitt 2 , Nummer 01c - neu - § 11a - neu - , Nummer 9 § 45 Absatz 2b - neu -

§ 11a
Anbindehaltung von Rindern

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 01

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13a Absatz 1 Satz 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Absatz 4 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 24 Absatz 4 Satz 1a - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 24 Absatz 5 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 26 Absatz 1 Satz 2

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a - neu -

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1 Nummer 6

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 6

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 , Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 3 , Buchstabe c § 30 Absatz 3 Satz 3

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 02a - neu - , Buchstabe e § 30 Absatz 8

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 2

18. Hauptempfehlung zu Ziffer 19*

Zu Artikel 1 Nummer 9

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 9

20. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 1 Nummer 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 3

24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 587/6/19

... -Nutztierhaltungsverordnung soll die lang erwartete und dringend notwendige Rechtssicherheit auf dem Gebiet der Schweinehaltung bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/6/19




Zu Artikel 1 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 587/5/19

... Die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung soll die lang erwartete und dringend notwendige Rechtssicherheit auf dem Gebiet der Schweinehaltung bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/5/19




Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 405/3/18

... Januar 2019 würde erhebliche Strukturveränderungen in der Schweinehaltung zur Folge haben. Ziel ist somit auch, ein Einbrechen der Ferkelproduktion in Deutschland zu verhindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 405/3/18




‚A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Regelung des § 6 Absatz 1 Satz 5 - Schmerzbehandlung

2. Änderung des § 21 Absatz 1 TierSchG

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 556/1/18

... -Verordnung sind davon Schlachtstätten nicht erfasst. Aus Gründen der Seuchenprävention ist die Ergänzung erforderlich, um eine Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge nach dem Entladen der Schweine und vor dem erneuten Anfahren einer Schweinehaltung zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2b Absatz 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Satz 3 Nummer 1, Nummer 2 SchwPestV

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 11 Absatz 2 Nummer 5 SchwPestV

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 12 Absatz 2 SchwPestV

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe 0a - neu - § 14f Absatz 1 Nummer 5 - neu - SchwPestV

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14f Absatz 4 Nummer 2 SchwPestV


 
 
 


Drucksache 405/2/18

... Die Verschiebung des Inkrafttretens des Verbotes der betäubungslosen Kastration ist erforderlich, um Ergebnisse derzeit laufender Studien für die Praxis zu berücksichtigen und ggf. die zeitnahe Zulassung geeigneter Tierarzneimittel durch einen pharmazeutischen Unternehmer weiter voranzubringen. Gleichzeitig ist erklärtes Ziel, durch gemeinsame Anstrengungen von Erzeugern, Politik und Verbraucherverbänden eine breitere Akzeptanz für die Impfung gegen Ebergeruch ("Immunokastration") zu erreichen. Ein Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Kastration zum 1. Januar 2019 würde erhebliche Strukturveränderungen in der Schweinehaltung zur Folge haben. Ziel ist somit auch, ein Einbrechen der Ferkelproduktion in Deutschland zu verhindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 405/2/18




Zum Gesetzentwurf insgesamt

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Regelung des § 6 Absatz 1 Satz 5 - Schmerzbehandlung

2. Änderung des § 21 Absatz 1 TierSchG

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 556/18 (Beschluss)

... -Verordnung sind davon Schlachtstätten nicht erfasst. Aus Gründen der Seuchenprävention ist die Ergänzung erforderlich, um eine Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge nach dem Entladen der Schweine und vor dem erneuten Anfahren einer Schweinehaltung zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2b Absatz 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Satz 3 Nummer 1, Nummer 2 SchwPestV

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 11 Absatz 2 Nummer 5 SchwPestV

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 12 Absatz 2 SchwPestV

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe 0a - neu - § 14f Absatz 1 Nummer 5 - neu - SchwPestV

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14f Absatz 4 Nummer 2 SchwPestV


 
 
 


Drucksache 352/18

... /EG /EG Rechnung getragen (Erweiterung um in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten); im Übrigen wird dann im Hinblick auf die Aufstallung auf die Regelung des § 13 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 3 verwiesen und insoweit auf eine Wiederholung des entsprechenden Regelungsinhaltes verzichtet (Buchstabe a). Mit der Einfügung in Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 wird klargestellt, dass das Verbot des Verbringens u.a. gehaltener Vögel nur für solche Betriebe gilt, in denen gehaltene Vögel im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung gehalten werden. Andere Betriebe, wie z.B. Rinder- und Schweinehaltungen, sind von dem Verbot nicht betroffen (Buchstabe b).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 385/17

... Schweinehaltungshygieneverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 2a
Früherkennung

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2887: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Maul- und Klauenseuche - Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 118/16

... Das Ressort geht davon aus, dass nur sehr wenige Betriebe von der Option Gebrauch machen werden. Denn eine Öffnung noch vor Ort ist vor allem dann für einen Tierhalter sinnvoll, wenn der Verdacht einer hochansteckenden Krankheit besteht und wegen der Größe des Tierbestands bzw. des Ansteckungsrisikos möglichst schnell Gegenmaßnahmen eingeleitet werden sollen. Da vor allem bei der Schweinehaltung die Ansteckungsgefahr vergleichsweise hoch ist, hat das Ressort für die Ermittlung einer möglichen Fallzahl die Schweine haltenden Betriebe (Gesamtzahl 25.800) in den Fokus genommen. Das Ressort geht ferner davon aus, dass vor allem solche Betriebe von der Option Gebrauch machen werden, bei denen entweder entsprechende Räumlichkeiten ganz oder teilweise bereits vorhanden sind oder solche Betriebe, die sehr groß sind und bei denen deshalb ein entsprechender Bedarf besteht. Das Ressort nimmt auf dieser Grundlage an, dass voraussichtlich 2 % der Schweine haltenden Betriebe, das sind 516 Betriebe, von der Option Gebrauch machen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

§ 1
Geltungsbereich

§ 2a
Grundsatz für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten

§ 3
Beseitigungspflicht

§ 4
Ausnahmen

§ 10
Aufbewahrungspflicht

§ 12a
Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung

§ 13a
Strafvorschriften

§ 15
Begriffsbestimmungen

§ 16
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Artikel 3

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

Verwaltung der Länder

Verwaltung des Bundes

2.3. Weitere Kosten

Bürgerinnen Bürger

5 Wirtschaft

2.4. Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 502/16

... Für die Entnahme der Proben bei Hausschweinen fallen keine zusätzlichen Kosten an, da die im Rahmen der Untersuchungen nach § 8 Absatz 1 der SchweinehaltungshygieneVerordnung anfallenden Proben ohnehin (serologisch) auf KSP untersucht werden. Soweit das Probenkontingent von 13.640 Proben mit diesen Proben nicht erfüllt wird, können Proben aus der Untersuchung auf Aujeszkysche Krankheit herangezogen werden. Je serologische Untersuchung entstehen Kosten von etwa 5 Euro, sodass bei den angenommenen 13.640 Untersuchungen von Hausschweinen auf Klassische Schweinepest Untersuchungskosten von insgesamt 68.200 Euro entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Mitteilungen der Länder

§ 4
Weitergehende Maßnahmen

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4) Probenschlüssel für die nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 durchzuführenden Untersuchungen auf das Virus der Klassischen Schweinepest

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3672: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Abschließende Stellungnahme des NKR


 
 
 


Drucksache 458/14

... Schweinehaltungshygieneverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

§ 2a
Verbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen

Artikel 3
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Brucellose-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 7
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Artikel 10
Aufhebung der Sperrbezirksverordnung

Artikel 11

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 318/13

... -Nutztierhaltungsverordnung werden EG-rechtliche Vorgaben zum Beschäftigungsmaterial für Schweine umgesetzt und es werden Regelungen geschaffen, die der Stärkung der Gesundheit und Vitalität von Schweinen aller Nutzungsrichtungen sowie der Sachkunde des Schweinehalters dienen. Zusätzlich sollen - für alle Nutztiere geltend - zur Gewährleistung der gebotenen Qualität des Tränkewassers vom Tierhalter regelmäßige Eigenkontrollen durchgeführt werden. Außerdem soll das Mindestplatzangebot für jedes Schwein um etwa 30 % angehoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E. 1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Beteiligten

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

§ 30a
Besondere Anforderungen an die Vermehrung von Schweinen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs Die Änderungen betreffen

III. Verordnungsgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Auswirkungen des Verordnungsentwurfs

1. Geschlechterspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

VI. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 752/13

... Erste Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

§ 11
Anordnungsbefugnis

§ 13
Übergangsregelungen

Abschnitt 1
Gehäuftes Verenden

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerrinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Bedeutung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2273: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 752/13 (Beschluss)

... Die Afrikanische Schweinepest tritt seit 2011 vermehrt in der Ukraine und in Russland auf. Die Ausbreitung erfolgt Richtung Westen, zuletzt war im Juni 2013 ein Ausbruch in Weißrussland in der Grenzregion zu Polen zu verzeichnen. Folgerichtig steigt das Risiko für einen Ausbruch auch in der Europäischen Union und in Deutschland. Aus diesem Grund sollte bei einem vermehrten Auftreten von Verendungen und ungeklärten Todesfällen, Kümmerern, fiebrigen Erkrankungen oder bei erfolgloser antibiotischer Behandlung in Schweinehaltungen immer auch auf Afrikanische Schweinepest untersucht werden. Der Begriff "Schweinepest" wird in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 2 Satz 2 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 8 Absatz 1 Satz 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 13


 
 
 


Drucksache 819/1/13

... 14. Im Rahmen der Folgenabschätzung zum Entwurf der NERC-Richtlinie stellt die Kommission fest, dass 20 Prozent der Anlagen zur Schweinehaltung und 60 Prozent der Anlagen zur Geflügelhaltung in Europa unter die IE-Richtlinie fallen. Das in der Überarbeitung befindliche BVT-Merkblatt "Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen" formuliert diesbezügliche Anforderungen. Das Merkblatt muss Anforderungen vorgeben, die den Zielen der NERC-Richtlinie entsprechen und die für diese Anlagen in allen Mitgliedstaaten unabhängig von deren Minderungsverpflichtung einzuhalten sind. Die Festlegung eines anspruchsvollen Standes der Technik ist in dem vorliegenden zweiten Entwurf des BVT-Merkblatts noch nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich für eine entsprechende Weiterentwicklung des Merkblatts einzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass beispielsweise in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen bereits per Erlass für große Schweinehaltungsanlagen Abluftreinigungsanlagen gefordert werden, die eine Emissionsreduzierung für Ammoniak um 70 Prozent gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/1/13




Zur Vorlage allgemein und zu den Minderungszielen

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 752/1/13

... Die Afrikanische Schweinepest tritt seit 2011 vermehrt in der Ukraine und in Russland auf. Die Ausbreitung erfolgt Richtung Westen, zuletzt war im Juni 2013 ein Ausbruch in Weißrussland in der Grenzregion zu Polen zu verzeichnen. Folgerichtig steigt das Risiko für einen Ausbruch auch in der Europäischen Union und in Deutschland. Aus diesem Grund sollte bei einem vermehrten Auftreten von Verendungen und ungeklärten Todesfällen, Kümmerern, fiebrigen Erkrankungen oder bei erfolgloser antibiotischer Behandlung in Schweinehaltungen immer auch auf Afrikanische Schweinepest untersucht werden. Der Begriff "Schweinepest" wird in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 2 Satz 2 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 8 Absatz 1 Satz 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 13


 
 
 


Drucksache 819/13 (Beschluss)

... 10. Im Rahmen der Folgenabschätzung zum Entwurf der NEC-Richtlinie stellt die Kommission fest, dass 20 Prozent der Anlagen zur Schweinehaltung und 60 Prozent der Anlagen zur Geflügelhaltung in Europa unter die IE-Richtlinie fallen. Das in der Überarbeitung befindliche BVT-Merkblatt "Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen" formuliert diesbezügliche Anforderungen. Das Merkblatt muss Anforderungen vorgeben, die den Zielen der NEC-Richtlinie entsprechen und die für diese Anlagen in allen Mitgliedstaaten unabhängig von deren Minderungsverpflichtung einzuhalten sind. Die Festlegung eines anspruchsvollen Standes der Technik ist in dem vorliegenden zweiten Entwurf des BVT-Merkblatts noch nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich für eine entsprechende Weiterentwicklung des Merkblatts einzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass beispielsweise in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen bereits per Erlass für große Schweinehaltungsanlagen Abluftreinigungsanlagen gefordert werden, die eine Emissionsreduzierung für Ammoniak um 70 Prozent gewährleisten.

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Drucksache 819/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein und zu den Minderungszielen

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 555/12 (Beschluss)

... ), nicht aber spezifische Tiergesundheitsdaten (z.B. Impfstatus gegen best. Viruskrankheiten) oder Daten aus Hygienevorschriften (z.B. Schweinehaltungshygiene-Verordnung) an die für die Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Behörden übermittelt werden dürfen. Daher ist das Wort "Viehverkehrsverordnung" durch "die für das Tierseuchenrecht zuständigen Behörden" zu ersetzen.

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Drucksache 555/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 57 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Nummer 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 58 Absatz 3 - neu -

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, Satz 2 - neu -*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1, § 58b*

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a - neu -

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu -, § 58b Überschrift, Absatz 1 Satz 4 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 und § 58b Absatz 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, 4 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 2, § 58d Absatz 2 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 4, Satz 5, Satz 6, Satz 7, Absatz 2, Absatz 2a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

20. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 1

23. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 4 - neu -

24. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1

25. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 1 Nummer 2

26. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 2

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 1 und 2 einleitender Satzteil und Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

28. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 bis 5 - neu -

29. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 2

30. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3a - neu -

31. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu -

32. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 4 - neu -

33. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 1

35. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 3 - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 3 Nummer 4 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e - neu -

§ 58e
Zentrale Datenbank

38. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69b Absatz 1

39. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - bis 23a4 - neu -

Zu Nummer 23a4

40. Zum Gesetzentwurf allgemein

41. Zum Gesetzentwurf allgemein

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

44. Zum Gesetzentwurf insgesamt

45. Zum Gesetzentwurf insgesamt

46. Zum Gesetzentwurf insgesamt

47. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 555/1/12

... ), nicht aber spezifische Tiergesundheitsdaten (z.B. Impfstatus gegen best. Viruskrankheiten) oder Daten aus Hygienevorschriften (z.B. Schweinehaltungshygiene-Verordnung) an die für die Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Behörden übermittelt werden dürfen. Daher ist das Wort "Viehverkehrsverordnung" durch "die für das Tierseuchenrecht zuständigen Behörden" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3, Satz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a *

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 57 Absatz 2 Satz 1 *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Nummer 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 58 Absatz 3 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, Satz 2 - neu - *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1, § 58b *

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu -, § 58b Überschrift, Absatz 1 Satz 4 - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 und § 58b Absatz 2

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, 4 - neu -

20. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 2, § 58d Absatz 2 Nummer 1

21. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 4, Satz 5, Satz 6, Satz 7, Absatz 2, Absatz 2a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 2

24. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3

25. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 1

26. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 4 - neu -

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

30. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 2

31. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 1 und 2 einleitender Satzteil und Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 bis 5 - neu -

33. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 2

34. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3a - neu -

35. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 4 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 1

39. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 3 - neu -

40. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 3 Nummer 4 - neu -

41. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e - neu -

§ 58e
Zentrale Datenbank

42. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69b Absatz 1

43. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - bis 23a3 - neu -

44. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - *

45. Zu Artikel 2 Absatz 1 Inkrafttreten

46. Zum Gesetzentwurf allgemein

47. Zum Gesetzentwurf allgemein

48. Zum Gesetzentwurf insgesamt

49. Zum Gesetzentwurf insgesamt

50. Zum Gesetzentwurf insgesamt

51. Zum Gesetzentwurf insgesamt

52. Zum Gesetzentwurf insgesamt

53. Zum Gesetzentwurf insgesamt

54. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 164/09 (Beschluss)

... Ähnliche Konstellationen finden sich in der geplanten Änderung der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung, die Tierhalter zur Meldung von zweimaligen erfolglosen Behandlungen mit Antibiotika verpflichtet, oder im Rahmen der BVD-Bekämpfung, deren Meldepflicht sinnvollerweise auf die Untersuchungseinrichtung zu übertragen wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 3 EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung

2. Zu Artikel 6 Nummer 3 und 5 § 25 Satz 1 Nummer 5, § 49 Absatz 1 Nummer 8 GeflPestSchV

3. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 53a GeflPestSchV

§ 53a
Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen

4. Zu Artikel 6a - neu - § 14a Absatz 6, Absatz 7, § 25 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a SchwPestV 1988

Artikel 6a
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 163/09 (Beschluss)

... Schweinehaltungshygieneverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 , Nummer 4 § 7a Absatz 1 Satz 2 bis 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 , Nummer 5 § 9 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - , Nummer 11 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 bis 15 RindTBV

§ 3

2. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Schweinehaltungshygieneverordnung

3. Zu Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung

4. Zu Artikel 6a - neu - § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

5. Zu Artikel 6b - neu - Artikel 2 Absatz 1 und 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6b
Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 163/1/09

... Schweinehaltungshygieneverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 , Nummer 4 § 7a Absatz 1 Satz 2 bis 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 , Nummer 5 § 9 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - , Nummer 11 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 bis 15 RindTBV *

§ 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1 Tuberkulose-Verordnung

3. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Schweinehaltungshygieneverordnung

4. Zu Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung

5. Zu Artikel 6a - neu - § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

6. Zu Artikel 6b - neu - Artikel 2 Absatz 1 und 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6b
Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 163/09

... Schweinehaltungshygieneverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tuberkulose-Verordnung

§ 3

Artikel 2
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 3
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 5
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Haushaltsangaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 1)

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 6
Mit Artikel 6 werden die Bestimmungen des Artikels 9 Abs. 1 der Entscheidung 2006/805/EG der Kommission vom 24. November 2006 mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten (ABl. L 329 vom 25.11.2006, S. 67) in die Schweinepest-Verordnung übernommen.

Artikel 7
Artikel 7 regelt das Inkrafttreten.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 852: Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 164/1/09

... Ähnliche Konstellationen finden sich in der geplanten Änderung der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung, die Tierhalter zur Meldung von zweimaligen erfolglosen Behandlungen mit Antibiotika verpflichtet, oder im Rahmen der BVD-Bekämpfung, deren Meldepflicht sinnvollerweise auf die Untersuchungseinrichtung zu übertragen wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/1/09




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 3 EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung

2. Zu Artikel 6 Nummer 3 und 5 § 25 Satz 1 Nummer 5, § 49 Absatz 1 Nummer 8 GeflPestSchV

3. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 53a GeflPestSchV

§ 53a
Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen

4. Zu Artikel 6a - neu - § 14a Absatz 6, Absatz 7, § 25 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a SchwPestV 1988

Artikel 6a
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 416/07

... Schweinehaltungshygieneverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 2
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 3
Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 4
Änderung der Fleischermeisterverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt

Artikel 6
Änderung der Revierjäger-Ausbildungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Revierjäger / Revierjägerin und über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Pferdewirt und über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung zum Pferdewirt

Artikel 9
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister / Geprüfte Tierpflegemeisterin

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Spezieller Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 24. Mai 2007: Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Anpassung an das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsrecht


 
 
 


Drucksache 129/07

... Insbesondere den betroffenen Wirtschaftskreisen, hier Schaf- und Ziegenhaltern, entstehen im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 Kosten, die insbesondere im Zusammenhang mit der Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen, der Meldung von Daten an die zuständige Behörde oder die von dieser beauftragten Stelle oder der Ausstellung eines Begleitpapiers bei der Verbringung von Tieren stehen. Für Schweinehalter können Kosten bei der Ausfertigung eines Begleitpapiers entstehen, die jedoch vorab nicht quantifiziert werden können. Die Kosten dürften jedoch insgesamt gering bleiben, da das Begleitpapier durch andere gleichwertige Dokumente, z.B. Lieferscheine, ersetzt werden kann, sofern dort die geforderten Angaben enthalten sind. Für Rinderhalter wird mit dem Wegfall des Rinderpasses beim innerstaatlichen Verbringen von Rindern eine nicht zu quantifizierende Kostenentlastung verbunden sein. Auch entfallen die Kosten für die Ausstellung von neuen Rinderpässen für aus anderen Mitgliedstaaten verbrachten oder aus Drittländern eingeführten Rindern. Für den Fall, dass die zuständige Behörde genehmigt, dass die zweite Ohrmarke einen elektronischen Speicher trägt, können Kosten für Rinderhalter für die Beschaffung dieser Ohrmarke und den dafür erforderlichen Lesegeräten entstehen. Die Kosten können jedoch vorab nicht quantifiziert werden, da nicht bekannt ist, in welche* Umfang Rinderhalter von der Option Gebrauch machen werden. Kosteninduzierte Einzelpreisänderungen können nicht ausgeschlossen werden. Spürbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind aufgrund des Umfangs der Belastungen nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen

§ 1
Viehtransportfahrzeuge

§ 2
Viehladestellen

Abschnitt 2
Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten

§ 3
Viehausstellungen, Viehmärkte

§ 4
Anzeige, Beschränkung und Verbot

§ 5
Auftrieb

§ 6
Amtstierärztliche Untersuchung

§ 7
Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten

Abschnitt 3
Gastställe

§ 8
Gastställe

Abschnitt 4
Viehkastrierer

§ 9
Viehkastrierer

Abschnitt 5
Wanderschafherden

§ 10
Wanderschafherden

Abschnitt 6
Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen

§ 11
Anzeige

§ 12
Viehhandelsunternehmen

§ 13
Transportunternehmen

§ 14
Sammelstellen

§ 15
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen

§ 16
Ruhen der Zulassung

Abschnitt 7
Reinigung und Desinfektion

§ 17
Transportmittel

§ 18
Flächen, Räume und Gerätschaften

§ 19
Dung, Streumaterial und Futterreste

Abschnitt 8
Zeugnisse, Kontrollbücher

§ 20
Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse

§ 21
Viehhandels- und Transportkontrollbücher

§ 22
Desinfektionskontrollbuch

§ 23
Kastration- und Klauenpflegekontrollbuch

§ 24
Deckregister

§ 25
Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters

Abschnitt 9
Tierhaltung

§ 26
Anzeige und Registrierung

Abschnitt 10
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000

§ 27
Kennzeichnung

§ 28
Anzeige der Kennzeichnung

§ 29
Anzeige von Bestandsveränderungen

§ 30
Rinderpass

§ 31
Bestandsregister

§ 32
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 11
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004

§ 33
Kennzeichnung

§ 34
Begleitpapier

§ 35
Bestandsregister

§ 36
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 12
Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

§ 37
Kennzeichnung

§ 38
Anzeige der Übernahme

§ 39
Begleitpapier

§ 40
Bestandsregister

§ 41
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 13
Kennzeichnung von Einhufern

§ 42
Equidenpass

Abschnitt 14
Sonstige Tierhaltungen

§ 43
Tierhaltung in besonderen Fällen

Abschnitt 15
Schlussvorschriften

§ 44
Ordnungswidrigkeiten

§ 45
Übergangsvorschriften

§ 46
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Anlage 1
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3) Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 2
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 3
(zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher

A. Viehhandelskontrollbuch

B. Transportkontrollbuch

C. Desinfektionskontrollbuch

Anlage 4
(zu § 27 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung

1. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

2. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

1. und 2. Ohrmarke Rückseite/Dornteil

Anlage 5
(zu § 27 Abs. 3 und § 30 Abs. 2) Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 2 Satz 2

1. Art des Strichcodes

1.1 Kriterien des Strichcodetyps

1.2 Prüfziffernberechnung

2. Strichcode auf der Ohrmarke § 27 Abs. 3 Satz 2

3. Strichcode auf dem Rinderpass § 30 Abs. 2 Satz 2

Anlage 6
(zu§ 28 und§ 31Abs. 1) Rasseschlüssel

Anlage 7
(zu § 30 Abs. 1)

Anlage 8
(zu § 31 Abs. 1) Bestandsregister für Rinderhaltungen

Anlage 9
(zu § 33 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Nummer 1

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil) ohne Beschriftung

Abschnitt
C (Rückseite/Lochteil)

Nummer 2

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil)

Anlage 10
(zu § 34 Abs. 1)

Anlage 11
(zu § 35 Abs.l)

A. Angaben zum Betrieb

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen

D. Angaben im Fall der Überprüfung

Anlage 12
(zu § 41 Abs. 1) Bestandsregister für Schweinehaltungen


 
 
 


Drucksache 365/06

... Sofern die Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen in einer Biogas- oder Kompostierungsanlage verarbeitet werden und die Biogas- oder Kompostierungsanlage sich auf einem Betrieb mit Nutztieren befindet, sind tierseuchenrechtliche Anforderungen an die Küchen- und Speiseabfälle und an den Betrieb der Anlagen zu stellen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Küchen- und Speiseabfälle Tierseuchenerreger enthalten können (hier insbesondere das Virus der Schweinepest). Um eine mögliche Verbreitung des Virus in die Schweinehaltung zu vermeiden, ist es daher erforderlich, dass die Küchen- und Speiseabfälle vor dem Verbringen in einen Betrieb mit Nutztieren pasteurisiert werden, damit bereits im Vorfeld evtl. vorhandene Tierseuchenerreger abgetötet werden. (Absatz 2 Nr. 1)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung

§ 3
Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen

§ 4
Sonstige Küchen- und Speiseabfälle

§ 5
Betriebe mit Nutztierhaltung

Teil 3
Transport- und Nachweisverpflichtungen

§ 6
Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle

§ 7
Anzeige und Betriebsregistrierung

§ 8
Reinigung und Desinfektion

§ 9
Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten

Teil 4
Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 1
Verarbeitungsmethoden

§ 10
Verarbeitungsmethoden

Abschnitt 2
Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten

§ 11
Anlagen zur Pasteurisierung

Abschnitt 3
Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten

Unterabschnitt 1
Anforderungen an Biogasanlagen

§ 12
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage

§ 13
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 14
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 15
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 2
Anforderungen an Kompostierungsanlagen

§ 16
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage

§ 17
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 18
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 19
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 3
Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen

§ 20
Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 21
Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 22
Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung

Unterabschnitt 4
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

§ 23
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

Abschnitt 4
Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall

§ 24
Verbrennungsanlagen

§ 25
Ablagerung auf Deponien

Teil 5
Registrierung und Zulassung

§ 26
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen

Teil 6
Ausnahmen

§ 27
Ausnahmen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1 und 4) Handelspapiere

Handelspapier für Fermentationsrückstände oder Komposte*

Anlage 2
(§ 9 Abs. 5) Muster für Aufzeichnungen

Anlage 3
(zu § 21 Abs. 1) Probenahme

Anlage 4
(zu § 23 Abs. 1) Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind

Anlage 5
(zu § 26 Abs. 1) Nummernschlüssel für die Betriebsart

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte

C. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu §§ 12

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29


 
 
 


Drucksache 119/1/06

... Die alte deutsche Schweinehaltungsverordnung sah für Schweine über 125 kg Spaltenweiten von höchstens 22 mm vor. Zusätzlich war eine Fertigungsungenauigkeit bei einzelnen Spalten von höchstens 3 mm erlaubt. Zukünftig ist für Jungsauen, Sauen und Eber eine Spaltenweite von 20 mm geregelt, Toleranzen für Fertigungsungenauigkeiten sind nicht vorgesehen. Den Betrieben sollte auch für diese Umbaumaßnahme die von der EU vorgesehene Übergangszeit bis 31. Dezember 2012 zugestanden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht ,* Nr. 2 § 2 Nr. 5 bis 16 , Nr. 3a § 13 , Nr. 3b § 13a - neu -, § 13b - neu - , Nr. 7 § 26 Abs. 1 Nr. 17 , Nr. 8 § 27 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, 2 - neu -

A. Allgemeines

B. Einzelvorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 13

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4 Satz 2 *

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 3

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 6

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 11

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

12. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 13 Satz 2 - neu -

13. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 14


 
 
 


Drucksache 936/06

... Die Verordnung legt daher Maßnahmen im Bereich der Mastschweinehaltung fest.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Untersuchung

§ 3
Untersuchungsergebnisse

§ 4
Aufzeichnungen und Kategorisierung

§ 5
Begleitpapiere

§ 6
Maßnahmen

§ 7
Informationspflicht

§ 8
Beauftragung

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Übergangsvorschriften

§ 11
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 2) Stichprobenschlüssel

Anlage 2
(zu § 5) Begleitpapier

Anlage 3
(zu § 4 Abs. 2) Bewertung der Ergebnisse

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand:

3. Sonstige Mehrkosten:

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 119/06

... Für eine tiergerechte Schweinehaltung ist das an den Gewichtsgrenzen des Art. 3 Nr. 1 Buchstabe a der Richtlinie 91/630/EWG ausgerichtete Flächenangebot zielführend,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 16
Anwendungsbereich

§ 17
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine

§ 18
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel

§ 19
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen

§ 20
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber

§ 21
Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen

§ 22
Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln

§ 23
Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln

§ 24
Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen

§ 25
Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemeines

3 Einzelvorschriften

Zusätzliche Begründung zu § 2 Nr. 5 und § 16:

Zusätzliche Begründung zu § 17 Abs. 3 Nr. 5:

Zusätzliche Begründung zu § 17 Abs. 4:

Zusätzliche Begründung zu § 25 Abs. 7:

Zu § 27


 
 
 


Drucksache 364/06

... Schweinehaltungshygieneverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Bioabfallverordnung

Artikel 2
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 3
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 4
Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 5
Änderung der Düngemittelverordnung

Artikel 6
Änderung der Fahrpersonalverordnung

Artikel 7
Änderung der Fleischermeisterverordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt

Artikel 9
Änderung der Revierjäger-Ausbildungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf

Artikel 11
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf

Artikel 12
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/ Geprüfte Tierpflegemeisterin

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

C. Spezieller Teil

Zu Artikel 1

4 Allgemein:

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4:

Zu 5.:

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 6:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 119/06 (Beschluss)

... Die alte deutsche Schweinehaltungsverordnung sah für Schweine über 125 kg Spaltenweiten von höchstens 22 mm vor. Zusätzlich war eine Fertigungsungenauigkeit bei einzelnen Spalten von höchstens 3 mm erlaubt. Zukünftig ist für Jungsauen, Sauen und Eber eine Spaltenweite von 20 mm geregelt, Toleranzen für Fertigungsungenauigkeiten sind nicht vorgesehen. Den Betrieben sollte auch für diese Umbaumaßnahme die von der EU vorgesehene Übergangszeit bis 31. Dezember 2012 zugestanden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

A Änderungen

1. Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht , Nr. 2 § 2 Nr. 5 bis 16 , Nr. 3b - neu - § 13 , Nr. 3c - neu - § 13a - neu -, § 13b - neu - , Nr. 7 § 26 Abs. 1 Nr. 17 , Nr. 8 § 27 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, 2 - neu -

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelvorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 13

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 3

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 6

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 11

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

11. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 13 Satz 2 - neu -

12. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 14

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 819/05 (Beschluss)

... Mit den Änderungen unter Buchstabe a wird für Rinderanlagen der Schwellenwert in der Spalte 1 angehoben und in der Spalte 2 entsprechend angepasst. Die Änderung orientiert sich dabei am geltenden Schwellenwert für die Mastschweinehaltung, bei dem vergleichsweise Auswirkungen einzuschätzen sind (z.B. bei den Ammoniakemissionen). Bei Anlagengrößen unterhalb des geänderten Schwellenwertes besteht das Genehmigungserfordernis damit in der Regel nur noch im vereinfachten Verfahren.



Drucksache 819/1/05

... -Richtlinie geben keine Schwellenwerte für Rinderanlagen vor folglich wird für Rinderanlagen der Schwellenwert in der Spalte 1 gestrichen und in der Spalte 2 angehoben. Die Änderung orientiert sich dabei am geltenden Schwellenwert für die Mastschweinehaltung, bei dem vergleichsweise Auswirkungen einzuschätzen sind (z.B. bei den Ammoniakemissionen), wobei jedoch auf Grund der Störungen der Nachbarschaft auf die Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden kann. Ab den benannten Anlagengrößen besteht das Genehmigungserfordernis damit in der Regel nur noch im vereinfachten Verfahren. Globale Fragen der Reduzierung von Ammoniakemissionen rechtfertigen kein umfangreiches Genehmigungserfordernis nach dem Immissionsschutzrecht, zur Verfügung stehende technische Anforderungen an die Anlagen der Rinderhaltung sind bereits über das baurechtliche Genehmigungserfordernis einzuhalten.



Drucksache 348/05

... 2. Bestätigen die Laborbefunde gemäß Absatz 1 das Vorhandensein aviärer Influenzaviren bei Schweinen, so kann die zuständige Behörde genehmigen, dass diese Schweine zu anderen Schweinehaltungsbetrieben oder zu ausgewiesenen Schlachthöfen verbracht werden, sofern durch Folgeuntersuchungen nachgewiesen wurde, dass das Risiko der Erregerverschleppung kaum nennenswert ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/05




Begründung

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Definition der Begriffe der Geflügelpest/aviären Influenza, der hochpathogenen aviären

Artikel 3
Sonstige Definitionen

Kapitel II
Überwachung, MitteilungEN und epidemiologische Untersuchungen

Artikel 4
Jährliche Überwachungsprogramme

Artikel 5
Seuchenmeldung und Mitteilungen

Artikel 6
Epidemiologische Untersuchung

Kapitel III
Massnahmen bei Seuchenverdacht

Artikel 7
Maßnahmen in Haltungsbetrieben

Artikel 8
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 9
Dauer der Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 10
Zusätzliche Maßnahmen infolge der epidemiologischen Untersuchung

Kapitel IV
Massnahmen bei Ausbruch hochpathogener AVIÄRER Influenza(HPAI)

Abschnitt 1
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 11
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 12
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 13
Ausnahmen für bestimmte Haltungsbetriebe

Abschnitt 2
Massnahmen für SEPARATE Produktionseinheiten und Kontaktbetriebe

Artikel 14
Maßnahmen bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in separaten Produktionseinheiten

Artikel 15
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Schutz- und Überwachungszonen, weitere Sperrgebiete

Artikel 16
Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen und weiteren Sperrgebieten bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI)

Artikel 17
Maßnahmen für Schutz- und Überwachungszonen

Abschnitt 4
Massnahmen für Schutzzonen

Artikel 18
Zählung, Betriebsbesichtigungen durch den amtlichen Tierarzt und Überwachung

Artikel 19
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 20
Verbot der Ver- oder Ausbringung von Einstreu oder Mist aus Haltungsbetrieben

Artikel 21
Messen, Märkte und sonstige Zusammenführungen, Aufstockung von Wildbeständen

Artikel 22
Verbot der Verbringung und der Beförderung von Geflügel, Vögeln anderer Spezies und Eiern

Artikel 23
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Geflügel zur unverzüglichen Schlachtung

Artikel 24
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Eintagsküken

Artikel 25
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Junglegehennen

Artikel 26
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Brut- und Konsumeiern

Artikel 27
Ausnahme für die Direktbeförderung von verendetem Geflügel oder verendeten Vögeln anderer Spezies

Artikel 28
Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln

Artikel 29
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 30
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 31
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 6
Massnahmen für weitere Sperrgebiete

Artikel 32
Maßnahmen für weitere Sperrgebiete

Abschnitt 7
Ausnahmen und Biosicherheitsvorkehrungen

Artikel 33
Ausnahmen

Artikel 34
Biosicherheitsvorkehrungen

Abschnitt 8
Massnahmen bei HPAI-VERDACHT und HPAI-Bestätigung IN anderen Einrichtungen ALS Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 35
Untersuchung von HPAI-Verdachtsfällen in anderen Einrichtungen als Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 36
Maßnahmen für Schlachthöfe

Artikel 37
Maßnahmen für Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Artikel 38
Zusätzliche Maßnahmen für Schlachthöfe, Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Kapitel V
Massnahmen bei Ausbruch geringpathogener AVIÄRER Influenza(LPAI)

Abschnitt 1
Massnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 39
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 40
Ausnahmen für bestimmte Betriebe

Abschnitt 2
Massnahmen bei LPAI- Ausbruch IN separaten Produktionseinheiten und Kontaktbetrieben

Artikel 41
Maßnahmen bei LPAI-Ausbruch in separaten Produktionseinheiten

Artikel 42
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Abgrenzung von Sperrgebieten

Artikel 43
Abgrenzung von Sperrgebieten bei LPAI-Ausbruch

Artikel 44
Maßnahmen für das Sperrgebiet

Artikel 45
Dauer von Maßnahmen Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen gelten

Artikel 46
Ausnahmen

Kapitel VI
Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Massnahmen betreffend andere Tiere ALS GEFLÜGEL und VÖGEL anderer Spezies

Artikel 47
Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Artikel 48
Laboranalysen und Maßnahmen betreffend Schweine und andere Tiere

Kapitel VII
Reinigung, DESINFEKTION und Wiederbelegung

Artikel 49
Reinigung, Desinfektion und Behandlung

Artikel 50
Wiederbelegung von Haltungsbetrieben

Kapitel VIII
Diagnosemethoden, DIAGNOSEHANDBUCH und Referenzlaboratorien

Artikel 51
Diagnosemethoden und Diagnosehandbuch

Artikel 52
Referenzlaboratorien

Kapitel IX
Impfung

Abschnitt 1
Allgemeines Impfverbot

Artikel 53
Herstellung, Abgabe und Verwendung von Geflügelpestimpfstoffen

Abschnitt 2
Notimpfung

Artikel 54
Notimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 55
Genehmigung von Notimpfplänen

Artikel 56
Ausnahmen

Abschnitt 3
Schutzimpfung

Artikel 57
Schutzimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 58
Genehmigung von Schutzimpfplänen

Abschnitt 4
Impfstoffbanken

Artikel 59
Gemeinschaftliche Impfstoffbank

Artikel 60
Nationale Impfstoffbanken

Kapitel X
Gemeinschaftskontrollen, SANKTIONEN und Krisenpläne

Artikel 61
Gemeinschaftskontrollen

Artikel 62
Sanktionen

Artikel 63
Krisenpläne

Kapitel XI
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN und Ausschussverfahren

Artikel 64
Durchführungsvorschriften

Artikel 65
Ausschussverfahren

Kapitel XII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 66
Aufhebungen

Artikel 67
Übergangsvorschriften

Artikel 68
Umsetzung

Artikel 69
Inkrafttreten

Artikel 70
Adressaten

Begründung

Entwurf


 
 
 


Drucksache 482/04 (Beschluss)

... Der Vorschlag greift deshalb eine Formulierung entsprechend des derzeit üblichen Standards gemäß der Schweinehaltungsverordnung i.d.F. der Bekanntmachung von 18. Februar 1994 auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 5

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 6 bis 11, 12 und 13 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4 Tabelle

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 8

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 4

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 3 , Nr. 8 § 27 Abs. 13a - neu -

10. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a

11. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 14

12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 24 Abs. 2 Satz 1

13. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 4a - neu -

14. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 5a - neu -

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 482/1/04

... Der Vorschlag greift deshalb eine Formulierung entsprechend des derzeit üblichen Standards gemäß der Schweinehaltungsverordnung i.d.F. der Bekanntmachung von 18. Februar 1994 auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 5

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 6 bis 11, 12 und 13 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4 Tabelle

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 8

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 4

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

Zu Artikel 1

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a

12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 2 ,

13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 24 Abs. 2 Satz 1

14. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 4a - neu -

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 5a - neu -

16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12a - neu -


 
 
 


Drucksache 574/03 (Beschluss)

... Der Vorschlag greift deshalb eine Formulierung entsprechend des derzeit üblichen Standards gemäß der Schweinehaltungsverordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 18.02.1994 auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/03 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

2 Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 5

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 6 bis 11, 12 und 13 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 13 Abs. 1, Abs. 10 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - § 13 Abs. 2 Nr. 1

6. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 15

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 16 Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

10. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4 Tabelle

11. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4

12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 8

13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu -

14. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 3

15. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 4

16. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

17. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 3

18. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 3

19. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a

20. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 2 Satz 2

21. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 3

22. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 Satz 3

23. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 16

24. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 24 Abs. 2 Satz 1

25. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 2 Satz 1

26. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 2a - neu -

27. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 7 Satz 2

28. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 4

29. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 5

30. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9

31. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9

32. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

33. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 15a - neu -

Entschließung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.