39 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schwebebahn"
Drucksache 246/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... Im Bereich der Eisenbahnen des Bundes und der Magnetschwebebahnen obliegt der Vollzug dieses Gesetzes für Schienenfahrzeuge sowie für ortsfeste Anlagen zur ausschließlichen Befüllung von Schienenfahrzeugen dem Eisenbahn-Bundesamt, soweit die Aufgaben des Gesundheitsamtes und der zuständigen Behörde nach den §§ 37 bis 39 und 41 betroffen sind."
Drucksache 456/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
... es, § 1 des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes sowie den jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften," zu ersetzen.
Drucksache 127/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
... Mit § 5 Absatz 3 des Entwurfs zum Haftpflichtgesetz (HPflG-E) wird die Gefährdungshaftung bei dem Betrieb einer Schienen- oder Schwebebahn nach § 1 Haftpflichtgesetz (HPflG) und bei dem Betrieb von Energieanlagen nach § 2 HPflG sowie die Verschuldenshaftung für Repräsentanten nach § 3 HaftPflG bei tödlichen Unfällen um einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld ergänzt. Die Regelung entspricht inhaltlich § 844 Absatz 3 BGB-E.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gentechnikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 5 Änderung des Produkthaftungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Umwelthaftungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Atomgesetzes
Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Haftpflichtgesetzes
Artikel 10 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Anwendungsbereich
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4007, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Votum
Drucksache 422/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... (115) Das Allgemeine Magnetschwebebahngesetz vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1019), das zuletzt durch Artikel 509 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Drucksache 310/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz - EEG 2016)
... 40. Schienenbahn jedes Unternehmen, das zum Zweck des Personen- oder Güterverkehrs Fahrzeuge wie Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen oder nach ihrer Bau- und Betriebsweise ähnliche Bahnen auf Schienen oder die für den Betrieb dieser Fahrzeuge erforderlichen Infrastrukturanlagen betreibt,
Drucksache 319/14 (Begründung)
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV )
... Bei Straßenbahnen wird in der Schall 03 [2012] zwischen Nieder- und Hochflurfahrzeugen unterschieden, da sich hier insbesondere durch die Lage der Aggregate unterhalb des Bodens oder auf dem Dach Unterschiede in der Schallabstrahlung ergeben; darüber hinaus wird zwischen Straßenbahnen und U-Bahn-Fahrzeugen unterschieden. Schwebebahnen werden nicht von der Schall 03 [2012] erfasst.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Wesentliche Bestimmungen
1. Berechnungsverfahren
2. Berechnung der Schallausbreitung
3. Unterschiede zwischen Schall 03 [1990] sowie Akustik 04 [1990] und Schall 03 [2012]
4. Vergleichsrechnung zwischen Schall 03 [1990] und Akustik 04 [1990] sowie Schall 03 [2012]
5. Schienenbonus
6. Anerkennung akustischer Kennwerte
III. Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Alternativen
VI. Befristung
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
VIII. Weitere Kosten
IX. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
1. Fahrzeugarten von Eisenbahnen
2. Fahrzeugarten von Straßenbahnen
3. Geschwindigkeit
4. Fahrbahnarten
5. Schallminderungstechniken am Gleis
6. Brücken
7. Rangier- und Umschlagbahnhöfe
8. Straßenbahnen
9. Schallausbreitung
10. Auffälligkeit von Eisenbahngeräuschen
11. Berücksichtigung von abweichender Bahntechnik und von schalltechnischen Innovationen Grundlage für die Beurteilung, ob eine abweichende Bahntechnik oder eine schalltechnische Innovation vorliegt, ist die messtechnische Ermittlung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2164: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
Drucksache 314/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
... 1. der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen, soweit diese Fahrzeuge den Bestimmungen des Bundes zum Bau und Betrieb solcher Bahnen unterliegen,
Drucksache 278/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Drucksache 568/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... (20) In § 6 Abs. 2 Satz 2 des Allgemeinen Magnetschwebebahngesetzes vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1019), das zuletzt durch ... geändert worden ist, werden die Wörter "
Drucksache 278/09A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... Zu Artikel 8 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Drucksache 395/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI )
... Anlagen des Schienenverkehrs nach § 44 Nummer 2 schließen Seilbahnen, Standseilbahnen und Magnetschwebebahnen mit ein.
Drucksache 229/08
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 des Geräte - und Produktsicherheitsgesetzes
... Hinsichtlich der Seilschwebebahnen zum reinen Gütertransport ohne Personenbeförderung, z.B. als Forst-, Alm-, Spreng- oder Berghüttenseilbahn findet z.Zt. ein Klärungsprozess auf europäischer Ebene statt. Diese sind bisher als seilgeführte Einrichtungen vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen. Da sie auch nicht vom Anwendungsbereich der Seilbahnrichtlinie erfasst werden, unterliegen sie nationalen Vorschriften. Es ist beabsichtigt, im Leitfaden der Europäischen Kommission zur Maschinenrichtlinie eine Klarstellung und Erläuterung hinsichtlich dieser speziellen Güterseilbahnen aufzunehmen.
Drucksache 271/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
... Die mit der Gesetzesänderung eintretende Harmonisierung der Genehmigungs- und Aufsichtszuständigkeiten nach dem Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr und nach den Rechtsvorschriften für Magnetschwebebahnen wird eine Kostenreduktion im Bundeshaushalt bewirken.
Drucksache 759/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
... und dem Haftpflichtgesetz vom 4. Januar 1978 (BGBl. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2674). Das Haftpflichtgesetz regelt die Haftung des Betreibers einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn bei Unfällen gegenüber Fahrgästen oder Dritten. Nach § 1 Haftpflichtgesetz ist der Unternehmer dem Geschädigten zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, wenn beim Betrieb der Schienenbahn oder der Schwebebahn ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Die Haftung ist verschuldensunabhängig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)
§ 1
§ 2
Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 3 Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 5 Beförderungsbedingungen
§ 14 Informationen
§ 17 Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
§ 37 Schlichtungsstelle
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel der Regelung
II. Notwendigkeit einer Regelung
1. Bisherige Rechtslage
2. Rechtslage nach Inkrafttreten der Verordnung EG Nr. 1371/2007
3. Anpassung des nationalen Rechts
III. Inhalt der Regelung
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VII. Sonstige Kosten
VIII. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 620: Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
Drucksache 271/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Nach den magnetschwebebahnrechtlichen Vorschriften ist bei Anwenderstrecken das Eisenbahn-Bundesamt Genehmigungs-, Aufsichts- und Planfeststellungsbehörde.
Drucksache 271/08
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
... Die mit der Gesetzesänderung eintretende Harmonisierung der Genehmigungs- und Aufsichtszuständigkeiten nach dem Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr und nach den Rechtsvorschriften für Magnetschwebebahnen wird eine Kostenreduktion im Bundeshaushalt bewirken.
Drucksache 559/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... oder dem Magnetschwebebahnplanungsgesetz bezeichnet sind.
Drucksache 555/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... Die Definition stellt klar, dass der Gewährleistungsauftrag mit dem BSPFVG nur hinsichtlich des öffentlichen Eisenbahnverkehrs ausgefüllt wird. Der Verkehr mit sonstigen spurgeführten Verkehrsmitteln, wie der Straßenbahn, der U-Bahn oder der Magnetschwebebahn, bleibt unberührt.
Drucksache 555/2/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... Die Definition stellt klar, dass der Gewährleistungsauftrag mit dem BSPFVG nur hinsichtlich des öffentlichen Eisenbahnverkehrs ausgefüllt wird. Der Verkehr mit sonstigen spurgeführten Verkehrsmitteln, wie der Straßenbahn, der U-Bahn oder der Magnetschwebebahn, bleibt unberührt.
Drucksache 764/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
... (2) Das Eisenbahn-Bundesamt ist Planfeststellungsbehörde und Bauaufsichtsbehörde für Betriebsanlagen von Magnetschwebebahnen."
Drucksache 94/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
... Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Drucksache 94/2/06
Antrag der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte - Antrag des Landes Hessen -Punkt 14 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
... Magnetschwebebahnen
Drucksache 94/06
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte
... Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Drucksache 363/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
... das Wort ", Magnetschwebebahnen" zu streichen ist.
Drucksache 706/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße KOM (2005) 319 endg.; Ratsdok. 11508/05
... 28. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Magnetschwebebahn nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen sollte, da die Magnetschwebebahn ein Verkehrsmittel sui generis ist und bei der Magnetschwebebahn Infrastruktur und Verkehr untrennbar miteinander verzahnt sind. Er geht davon aus, dass der Verordnungsvorschlag dem Rechnung trägt. Die Magnetschwebebahn gehört zwar zu den spurgeführten Verkehrsmitteln, mangels Fahren auf einer Schiene aber nicht zum Schienenverkehr. Somit fällt sie auch nicht unter die in Artikel 1 Abs. 2 genannten "andere Arten des Schienenverkehrs".
Drucksache 363/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
... das Wort ", Magnetschwebebahnen" zu streichen ist.
Drucksache 363/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Drucksache 706/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße KOM (2005) 319 endg.; Ratsdok. 11508/05
... 18. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Magnetschwebebahn nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen sollte, da die Magnetschwebebahn ein Verkehrsmittel sui generis ist und bei der Magnetschwebebahn Infrastruktur und Verkehr untrennbar miteinander verzahnt sind.
Drucksache 69/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Drucksache 164/17
Drucksache 200/18
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Dreizehnte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Drucksache 319/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs-lärmschutzverordnung -
Drucksache 343/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 355/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
Drucksache 367/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG )
Drucksache 434/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Drucksache 434/18(neu)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Drucksache 559/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.