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"Schutzvorschriften"


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0939/04
0821/04
0967/04
0657/04B
0849/03
Drucksache 335/1/07

... Die Schutzvorschriften gegen Geflügelpest sehen vor, dass in exponierte Geflügelhaltungen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2,* Abs. 3, Nr. 2 § 3 GeflAufstV

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird aufgehoben.

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 1 Abs. 7 und 8 - neu - GeflAufstV *

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 bis 4 - neu - § 4 Abs. 2 - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 7, 8 und 9, Anlage zu § 1 Abs. 5 Satz 4 und § 4 Abs. 2 Satz 2 GeflAufstV *

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

4. Zu Artikel 1a - neu - § 3 Satz 1 Geflügelpestschutzverordnung


 
 
 


Drucksache 275/07 (Beschluss)

... Allerdings bestimmt § 11 Abs. 3 TMG hinsichtlich des Datenschutzes, dass für Telemediendienste, die überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen und damit insbesondere für Internet-Access-Provider einschlägig sind, die Datenschutzvorschriften des



Drucksache 128/07

... Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten haben eine Fülle von Umweltschutzvorschriften erlassen. Mehreren Studien1 zufolge sind die derzeit in den Mitgliedstaaten geltenden Sanktionen jedoch nicht immer ausreichend, um die Gemeinschaftspolitik im Bereich Umweltschutz wirksam durchzuführen. Nicht in allen Mitgliedstaaten werden gravierende



Drucksache 68/07

... Absatz 11 a. F. hatte lediglich deklaratorische Wirkung. Inhaltlich könnte er in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Länder angesprochen werden, um den Vollzugsbehörden das Verhältnis zwischen den bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften in § 14



Drucksache 470/07

... Während einige Arbeitnehmer die Erfahrung machen, dass hohe Flexibilität mit geringer Sicherheit einhergeht, unterliegen andere vertraglichen Vereinbarungen, die Versetzungen erschweren oder verzögern. Dies gilt insbesondere für strenge Beschäftigungsschutzvorschriften gegen Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen. Aus Untersuchungen ergibt sich11, dass durch strenge Beschäftigungsschutzvorschriften12 zwar die Zahl der Entlassungen verringert wird, aber auch die Zahl der Übergänge von der Arbeitslosigkeit in das Erwerbsleben zurückgeht. Bei Entscheidungen über Neueinstellungen berücksichtigen die Firmen, dass möglicherweise hohe Entlassungskosten zu erwarten sind. Diese Überlegung ist insbesondere für kleine Unternehmen von Bedeutung. Entsprechende Analysen13 legen auch nahe, dass strenge Beschäftigungsschutzvorschriften auf die Gesamtarbeitslosigkeit zwar nur begrenzte Auswirkungen haben, sie aber gerade für die Gruppen abträglich sein können, die beim Eintritt in den Arbeitsmarkt am ehesten mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, wie junge Menschen, Frauen, ältere Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose. Frauen zum Beispiel neigen eher als Männer dazu, zwischen einem Arbeitsverhältnis und Erwerbslosigkeit zu pendeln, insbesondere dann, wenn sie Berufs- und Familienleben miteinander vereinbaren wollen, und sind daher von durch strenge Beschäftigungsschutzvorschriften verursachten Einstellungsrückgängen stärker betroffen. Strenge Beschäftigungsschutzvorschriften regen häufig dazu an, auf ein ganzes Spektrum von Zeitverträgen mit geringer Schutzwirkung – die oft mit Frauen und jungen Menschen geschlossen werden – zurückzugreifen; dabei bestehen nur beschränkte Möglichkeiten, in unbefristete Arbeitsverhältnisse zu gelangen14. Die Folge ist eine Segmentierung des Arbeitsmarkts, gegen die man mit Hilfe der Flexicurity angehen will. Strenge Beschäftigungsschutzvorschriften haben natürlich auch positive Auswirkungen; insbesondere regen sie Unternehmen dazu an, in Ausbildungsmaßnahmen zu investieren, und sie fördern die Loyalität und eine höhere Produktivität der Beschäftigten.



Drucksache 265/07

... (2) Die grenzüberschreitende Wirkung von Schädigungen des Bodens kann von den Mitgliedstaaten besser bilateral geregelt werden; die Einführung von EU-Bodenschutzvorschriften würde - vor allem durch überzogene Berichts- und Kartierungspflichten - erhebliche einmalige und dauerhafte Kosten für die Behörden nach sich ziehen.



Drucksache 72/07

... v) Umweltschutzvorschriften,



Drucksache 64/07

... Absatz 9 Satz 9 stellt klar, dass außerhalb des Anwendungsbereichs des Absatzes 9 Satz 1 bis 8 Auskunft über personenbezogene Daten nur unter Beachtung der jeweils einschlägigen Datenschutzvorschriften erteilt werden darf.



Drucksache 828/07

... Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Maßnahmen zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.



Drucksache 931/07

... Verpflichtungen im Zusammenhang mit Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsbedingungen



Drucksache 112/1/07

... Für solche legislative Vorhaben fehlt der EG nicht nur die Rechtsetzungskompetenz, sondern in der Praxis auch ein Bedürfnis. Eine tatsächliche Zurückhaltung, über die Binnengrenzen der EG Rechtsgeschäfte zu tätigen, ist in vielen Fällen nicht auf eine als unzureichend empfundene Abstimmung von Verbraucherschutzvorschriften zurückzuführen.



Drucksache 865/07

... ". Für andere Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, beispielsweise im Bereich der Abfallwirtschaft, der Wasserversorgung oder der Abwasserbehandlung, gibt es keine spezielle EU-Regelung. Dafür sind auf bestimmte Teilaspekte der Dienstleistung andere Gemeinschaftsvorschriften anwendbar, etwa die Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen und die Umweltund Verbraucherschutzvorschriften. Darüber hinaus unterliegt eine Reihe von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse den Vorschriften der



Drucksache 169/07

... 25. fordert die Kommission auf, neue Impulse im Bereich Verbraucherschutz zu geben, vor allem zur Konsolidierung und Überprüfung der Errungenschaften im Sinne des Verbraucherschutzes, um die Wirksamkeit der Verbraucherschutzpolitik und der Verbraucherrechte zu stärken, zur Gewährleistung des Schutzes schutzbedürftiger Verbraucher, zur Stärkung der Information und des Bewusstseins der Verbraucher für Rechte und Rechtsmittel, z.B. durch eine EU-weite Informationskampagne, und zum Schutz der Interessen der Verbraucher in einschlägigen politischen Bereichen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Verbraucherschutzvorschriften auf keinen Fall dazu dienen dürfen, neue Hemmnisse innerhalb des Binnenmarkts aufzubauen, sondern vielmehr sicherstellen sollten, dass die Verbraucher in allen Mitgliedstaaten in den Genuss des bereits erreichten hohen Schutzniveaus kommen;



Drucksache 354/1/07

... Die Einführung der Unternehmergesellschaft unter völligem Verzicht auf ein Stammkapital ohne besondere Gläubigerschutzvorschriften stellt einen Fremdkörper im deutschen GmbH-Recht dar und konterkariert den Gesetzeszweck der Bekämpfung von Missbräuchen.



Drucksache 150/07 (Beschluss)

... Damit trägt das Beleihungssystem den Interessen aller Beteiligten angemessen Rechnung: Der Gläubiger darf durch die Eröffnung eines beschränkten Wettbewerbs und die eigenverantwortliche wirtschaftliche Tätigkeit des Gerichtsvollziehers eine deutliche Verstärkung der Leistungsanreize und damit erhebliche Verbesserungen der Effizienz der Zwangsvollstreckung erwarten. Die Landesjustizverwaltungen können künftig unabhängig von den haushalterischen Stellenvorgaben eine bedarfsorientierte Schaffung oder Einziehung von Beleihungsstellen gewährleisten und die erheblichen gegenwärtigen Subventionen abbauen. Für die betroffenen Gerichtsvollzieher selbst ergeben sich grundlegend neue Gestaltungsspielräume. Die Entscheidungen über den Einsatz von Personal- und Sachmitteln können stärker an den konkreten Bedürfnissen des Einzelfalls orientiert werden; die Eröffnung des beschränkten Wettbewerbs bietet Potenzial für Einkommenszuwächse. Darüber hinaus wird mit der Lösung aus dem Beamtenverhältnis und der Schaffung berufsständischer Strukturen eine erhebliche Aufwertung des Berufsstandes verbunden sein. Die Belange des Schuldners werden dabei weiterhin durch die unveränderten verfahrensrechtlichen Schutzvorschriften und Rechtsbehelfsmöglichkeiten sowie durch eine effektive staatliche Aufsicht gewahrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu § 33

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 862/07

... 1. Dieser Artikel gilt unbeschadet der gemeinschaftlichen Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere der Richtlinien



Drucksache 275/1/07

... Allerdings bestimmt § 11 Abs. 3 TMG hinsichtlich des Datenschutzes, dass für Telemediendienste, die überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen und damit insbesondere für Internet-Access-Provider einschlägig sind, die Datenschutzvorschriften des



Drucksache 150/07

... Die Entscheidungen über den Einsatz von Personal- und Sachmitteln können stärker an den konkreten Bedürfnissen des Einzelfalls orientiert werden; die Eröffnung des beschränkten Wettbewerbs bietet Potential für Einkommenszuwächse. Darüber hinaus wird mit der Lösung aus dem Beamtenverhältnis und der Schaffung berufsständischer Strukturen eine erhebliche Aufwertung des Berufsstandes verbunden sein. Die Belange des Schuldners werden dabei weiterhin durch die unveränderten verfahrensrechtlichen Schutzvorschriften und Rechtsbehelfsmöglichkeiten sowie durch eine effektive staatliche Aufsicht gewahrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absätzen 4 und 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Amtstätigkeit und Verfahren

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Abschnitt 6 Verwaltungsverfahren, Personalakten

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 404/07

... " eine Situation der Rechtsunsicherheit haben entstehen lassen, soweit es um die notwendigen Datenschutzgarantien im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung und der Weitergabe von Daten zwischen der EU und den USA im Interesse der öffentlichen Sicherheit und insbesondere der Terrorismusvorbeugung und -bekämpfung geht; betont, dass Daten, soweit notwendig, im Einklang mit dem geltenden Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über Rechtshilfe und Auslieferung und unter Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Datenschutzvorschriften ausgetauscht werden sollten; ist der Auffassung, dass die Weitergabe personenbezogener Daten auf einer geeigneten Rechtsgrundlage, in Verbindung mit eindeutigen Regeln und Bedingungen, erfolgen und durch einen hinreichenden Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten der einzelnen Bürger abgesichert sein muss;



Drucksache 733/07

... (1a) Bedarf ein Projekt im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, das nicht von einer Behörde durchgeführt wird, nach anderen Rechtsvorschriften keiner behördlichen Entscheidung oder Anzeige an eine Behörde, so ist es der für nach Landesrecht zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese kann die Vorlage der zur Prüfung erforderlichen Unterlagen verlangen und die Durchführung des Projekts zeitlich befristen oder anderweitig beschränken, um die Einhaltung der Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 bis 5 sicherzustellen. Trifft die Behörde innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Entscheidung, kann mit der Durchführung des Projekts begonnen werden. Wird mit der Durchführung eines Projekts ohne die erforderliche Anzeige begonnen, kann die Behörde die vorläufige Einstellung anordnen. Liegen im Falle des Absatzes 2 die Voraussetzungen der Absätze 3 bis 5 nicht vor, hat die Behörde die Durchführung des Projekts zu untersagen. Satz 1 bis 5 ist nur insoweit anzuwenden, als Schutzvorschriften der Länder, einschließlich der Vorschriften über Ausnahmen und Befreiungen, keine strengeren Regelungen für die Zulassung von Projekten enthalten. § 4 Abs. 2 des Allgemeinen



Drucksache 722/07

... enthalten auch zahlreiche Umweltschutzvorschriften (z. B: das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe - MARPOL), auf die die Bezeichnung "



Drucksache 502/07

... 2. fordert die Kommission auf, sich neben ihren Bemühungen um verbesserte Verbraucherschutzvorschriften auch auf die Entwicklung geeigneter Normen für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr zu konzentrieren, an die sich die Inhaber des Europäischen Vertrauenssiegels im grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr freiwillig halten würden;



Drucksache 782/07

... unterliegt; betont, dass zusätzliche Sicherheiten für Daten zur Rasse und ethnischen Herkunft gegeben sein müssen, da diese Daten für andere Ziele im Bereich Justiz und Inneres zweckentfremdet werden können, beispielsweise zur Erstellung von ethnischen Profilen; bekräftigt seine Forderung nach Annahme eines Rahmenbeschlusses zum Datenschutz, damit unter anderem gewährleistet ist, dass jeder Abgleich von Daten zwischen dem ersten und dem dritten Pfeiler strengen Datenschutzvorschriften unterliegt;



Drucksache 383/07

... Über die technischen Ebene hinaus muss man jedoch der Tatsache Rechnung tragen, dass das Fehlen oder die Nichtdurchsetzung elementarer Arbeits- und Umweltschutzvorschriften in engem Zusammenhang mit der strukturellen Armut und anderen sozialen und rechtlichen Problemen in einigen Regionen Südasiens – namentlich dem Fehlen von Eigentumsrechten der Anlagenbetreiber und den häufig extrem kurzen Pachtverträgen für Küstenland, der Schwäche der Strafverfolgungsbehörden und schlechter Staatsführung – steht. Um nachhaltige Änderungen zu bewirken, muss die Hilfe daher in einen breiteren Rahmen eingebettet werden.



Drucksache 22/07

... (13) Es obliegt den Mitgliedstaaten, sich zu vergewissern, dass die für Eisenbahnnetze generell geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzvorschriften bei der Planung, dem Bau, der Inbetriebnahme und dem Betrieb beachtet werden.



Drucksache 30/1/06

... eine andersartige Regelungsstruktur auf. Entsprechend ist mit Blick auf Artikel 34 des Verordnungsvorschlags anzumerken, dass das ausländische Gericht nicht zwingend die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO zu beachten hat. Der Bundesrat weist daher darauf hin, dass im Falle des In-Kraft-Tretens der Verordnung mit dem vorliegenden Inhalt eine entsprechende Anpassung des deutschen Zivilprozessrechts in Erwägung gezogen werden muss, um die Gefahr einer Inländerdiskriminierung zu vermeiden.



Drucksache 499/06

... ") zur Überprüfung des Rechtsrahmens als aus den Beiträgen zu der von der Kommission durchgeführten Konsultation über den Umfang des Universaldienstes25 geht hervor, dass grundlegende Überlegungen über die Rolle und den Begriff des Universaldienstes im 21. Jahrhundert angestellt werden müssen. Ferner stellt sich die Frage nach dem richtigen Gleichgewicht zwischen sektorspezifischer Regulierung und übergreifenden Verbraucherschutzvorschriften und ob ein Einheitskonzept für den Universaldienst in einer Union mit 25 Mitgliedstaaten überhaupt noch sinnvoll ist. Aus diesen Gründen hat die Kommission die Absicht, 2007 ein Grünbuch über den Universaldienst zu veröffentlichen, um damit eine breite Diskussion dieser Fragen einzuleiten.



Drucksache 31/1/06

... Der Bundesrat weist zu Artikel 5 Abs. 3 Buchstabe c des Verordnungsvorschlags darauf hin, dass hier eine Diskrepanz mit Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EUGVVO) besteht: Mietverträge über Grundstücke sollen aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen werden. Damit ist in diesem Bereich auch eine freie Rechtswahl zu Gunsten des Rechts eines Drittstaats möglich. Das Verfahrensrecht sieht jedoch in Artikel 22 Abs. 1 EUGVVO einen ausschließlichen Gerichtsstand vor. Damit wird u. a. das Ziel verfolgt, die in der Regel zwingenden Mieterschutzvorschriften am Belegenheitsort durchzusetzen. Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wird daher angeregt, hier eine freie Rechtswahl im Rahmen von Verbrauchermietverträgen auszuschließen und grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem das Grundstück gelegen ist, Geltung zu verschaffen.



Drucksache 96/06

... Berücksichtigung - auf der Grundlage bester verfügbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse und international anerkannter Leitlinien (z.B. Empfehlungen des Europarates) - der Notwendigkeit der weiteren Harmonisierung der Schutzvorschriften für andere landwirtschaftlich genutzte Arten wie Puten oder Milchkühe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziele

3. Aktionsbereiche

4. Künftige Massnahmen

5. BUDGETÄRE Erwägungen

6. GEPLANTE Aktionen IM Bereich Schutz und WOHLBEFINDEN von Tieren1

Strategische Grundlage

1. AKTIONSBEREICH 1 - Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das WOHLBEFINDEN von Tieren

1.1. Hintergrund

1.2. Der Tierschutz als Eckpfeiler von Gemeinschaftspolitiken

1.3. Der Tierschutz im Mittelpunkt der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

2. AKTIONSBEREICH 2 - prioritäre FÖRDERUNG einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren und der Anwendung des 3R-PRINZIPS

2.1. Hintergrund

2.2. Ein Europäisches Zentrum bzw. Labor für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren

2.3. Anwendung neuer Methoden zur praktischen Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen

2.4. Anwendung des 3R-Prinzips auf Tierversuche

3. AKTIONSBEREICH 3 - Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren

3.1. Hintergrund - das integrierte Konzept

3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen

4. AKTIONSBEREICH 4 - Sicherstellung, DASS Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen Informiert werden und SICH ihrer ROLLE bei der FÖRDERUNG des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren VOLL bewusst SIND

4.1. Hintergrund - der Wandel der öffentlichen Meinung

4.2. Bisherige Erfolge

4.3. Informierte Tierbetreuer/Tierhalter und Bürger - die besten Verfechter des Tierschutzes

5. AKTIONSBEREICH 5 - weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung NEUER Initiativen

5.1. Hintergrund

5.2. Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE

5.3. Förderung des Tierschutzes im Rahmen der multilateralen und bilateralen Beziehungen der EU

5.4. Tierschutzaufklärung in Entwicklungsländern und Eröffnung neuer


 
 
 


Drucksache 329/06

... (2) Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines in § 1 genannten Grundes wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen eines in § 1 genannten Grundes besondere Schutzvorschriften gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 678/1/06

... Aus dem Text der Umwelthaftungsrichtlinie selbst wird nicht klar, ob die natürlichen Lebensräume und Arten innerhalb der FFH- und EG-Vogelschutz-Richtlinie (Natura 2000-Richtlinien) gemeint sind. Bei einer systematischen Auslegung des Europarechts ist davon auszugehen, dass es sich nur um die natürlichen Lebensräume und Arten innerhalb der Natura 2000-Gebiete handeln kann. So ergibt sich z.B. aus dem dritten Erwägungsgrund der Umwelthaftungsrichtlinie eine Verflechtung der Umwelthaftungsrichtlinie mit den Natura 2000-Richtlinien. Die Natura 2000-Richtlinien sehen außerhalb der Natura 2000-Gebiete keine Schutzvorschriften für die Arten und Lebensraumtypen, für die Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden sollen, vor. Es wäre völlig systemwidrig, wenn die Haftung (nach dem Umweltschadensgesetz) weiter gehen würde als der Schutz (nach den Natura 2000-Richtlinien). Daher ist bei der Auslegung und Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in nationales Recht auch der schutzgebietsbezogene Ansatz der Natura 2000-Richtlinien zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/1/06




1. Zu Artikel 1 § 1 USchadG

2. Zu Artikel 1 § 1 Satz 2 USchadG *

3. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 USchadG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe c USchadG

5. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 USchadG

8. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 6 USchadG

9. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 8 USchadG

10. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG

11. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

12. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

13. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu - USchadG

14. Zu Artikel 1 §§ 4 bis 7 USchadG

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 USchadG

16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 - neu - USchadG

17. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu - USchadG

18. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 3 - neu - USchadG *

19. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 3 - neu - USchadG *

20. Zu Artikel 1 § 9 USchadG

21. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 USchadG

22. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3 USchadG *

23. Zu Artikel 1 § 10 USchadG

24. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 USchadG

25. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

26. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

27. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

28. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

29. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 USchadG

30. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 3, 4, 5 und 6 zu § 3 Abs. 1 USchadG

31. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - Inhaltübersicht zum WHG

32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 21 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG

33. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 BNatSchG

34. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG *

36. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 - neu - BNatSchG *

37. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

38. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 2 und 3 BNatSchG *

39. Zu Artikel 3 Nr. 3 und 4 § 21 Abs. 4 und § 21a BNatSchG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 10/06

... " eingeführt und Überschneidungen zwischen abfallrechtlichen Bestimmungen und anderen Umweltschutzvorschriften beseitigt. Zweitens erfolgt die Aufhebung der Altölrichtlinie und die Übertragung ihrer Bestimmungen zur Sammlung von Altöl in die



Drucksache 556/06

... /EG in deutsches Recht umsetzen (Herkunftslandprinzip, Zulassungsfreiheit, Informationspflichten der Anbieter, Verantwortlichkeit). Diese bleiben abgesehen von den erforderlichen redaktionellen Änderungen weitestgehend unverändert. Weiterhin werden die Datenschutzvorschriften für Tele- und Mediendienste in das



Drucksache 159/06

... Artikel 7 Buchstabe b enthält zentrale Bestimmungen des Übereinkommens. Artikel 7 Buchstabe b Ziffer i verpflichtet die Vertragsstaaten, ein Einfuhrverbot zu statuieren für gestohlenes Kulturgut aus dem Bestand von Museen, religiösen oder weltlichen öffentlichen Baudenkmälern oder ähnlichen Einrichtungen im Ursprungsvertragsstaat. Artikel 7 Buchstabe b Ziffer i gilt nicht als Verpflichtung zum Aufbau eines umfassenden Einfuhrkontrollsystems, sondern zielt darauf ab, die Voraussetzungen zur Wiedererlangung solchen Kulturgutes zu schaffen. Die Reichweite des Einfuhrverbots legt auch den Umfang der Rückgabeverpflichtung des Artikels 7 Buchstabe b Ziffer ii fest. Der kritische Punkt dabei ist die Behandlung von Kulturgut, dessen Bestandszugehörigkeit - und damit auch das Vorliegen eines "Diebstahls“ - im Einzelfall schwierig oder kaum feststellbar ist. Dies betrifft den sensiblen und weiten Bereich von Plündergut aus Tempeln, Gräbern, archäologischen Stätten u. a., das die Ursprungsvertragsstaaten illegal verlassen hat. Einige "Import“-Vertragsstaaten haben Vorschriften erlassen, welche nicht oder nicht nur auf das Vorliegen eines Diebstahls, sondern auf das der illegalen Ausfuhr abstellen (z.B. Australien, Kanada). Die Anwendung von Einfuhrschutzvorschriften wird von einigen Vertragsstaaten von der Gewährung der Gegenseitigkeit abhängig gemacht (Kanada, USA, Schweiz).



Drucksache 895/06

... (4) Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Anrechnung von Wehr- und Ersatzdienstzeiten, Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach Mutterschutzvorschriften, Zeiten der Beurlaubung wegen Inanspruchnahme von Elternzeit und Zeiten eines vorübergehenden Verzichts auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Schwangerschaft oder Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen auf die Zeiten nach Absatz 3 Satz 2 sowie bei einer erneuten Bestellung über die Zeiten einer vorübergehenden Amtsniederlegung nach § 48b auf die bisherige Amtstätigkeit zu treffen.“



Drucksache 701/06

... Gemäß Artikel 23 der IGV dürfen Staaten von Reisenden verlangen, dass sie ihren Zielort angeben, damit aus gesundheitlichen Gründen Kontakt zu den Reisenden aufgenommen werden kann. Es gibt derzeit kein standardmäßiges internationales Vorgehen für die Rückverfolgung von Kontakten, aber sofern die Datenschutzvorschriften vollständig eingehalten werden, ist dies ein nützliches Instrument für die öffentliche Gesundheit.



Drucksache 538/06 (Beschluss)

... Nicht zuletzt im Interesse der von der Verordnung (EG) 2006/2004 über die Zusammenarbeit der Behörden im Verbraucherschutz geforderten effektiven Bekämpfung grenzüberschreitender Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften sind Zuständigkeitsüberschneidungen kontraproduktiv.



Drucksache 847/1/06

... Im Sinne der von der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit der Behörden im Verbraucherschutz geforderten effektiven Bekämpfung grenzüberschreitender Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften hält der Bundesrat dementsprechend zwar weiterhin eine Zuständigkeit des BVL auch für grenzüberschreitende Verstöße gegen die in Umsetzung der Preisangabenrichtlinie erlassenen Vorschriften für erforderlich, im Interesse des europarechtlich gebotenen zügigen Inkrafttretens des Gesetzes ist jedoch von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen.



Drucksache 754/1/06

... "). Innerstaatlich gelten hierbei zu Gunsten des Schuldners die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850a ff.



Drucksache 696/3/06

... 22. Bevor weitere Bodenschutzvorschriften für die Landwirtschaft auf EU-Ebene erlassen werden, ist zunächst abzuwarten, bis die GAP-Reform in den Mitgliedstaaten umgesetzt und ihre positiven Bodenschutzeffekte bewertet worden sind.



Drucksache 64/06

... 6. Zwar sieht der geänderte Vorschlag für Kleinkredite nicht mehr die Anwendung aller Vorschriften der Richtlinie vor. Der Kreditgeber wird aber weiterhin zu umfangreichen vorvertraglichen (Artikel 6 Abs. 2) und vertraglichen Informationen (Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe a bis g und j, Abs. 3) verpflichtet. Das Risiko für den Verbraucher bei Kleinkrediten ist jedoch so überschaubar, dass es - wie auch bisher - keiner besonderen Schutzvorschriften bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/06




Zum Richtlinienvorschlag - allgemein -

Geltungsbereich der Richtlinie

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Kreditverträge mit beschränktem Pflichtenkreis

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Standardinformationen in der Werbung

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Vorvertragliche Informationen

Zu Artikel 5

19. Zu Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe d und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe e

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

2 Ausnahmen

Zu Artikel 7

Vertragliche Informationen

Zu Artikel 9

Unbefristete Kreditverträge und langfristige Verträge

Zu Artikel 12

2 Widerrufsrecht

Zu Artikel 13

Vorzeitige Rückzahlung

Zu Artikel 15

2 Forderungsabtretung

Zu Artikel 16

Überschreiten des Gesamtkreditbetrags

Zu Artikel 17

Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung

Zu Artikel 21

Zu Artikel 21

2 Übergangsmaßnahmen

Zu Artikel 26


 
 
 


Drucksache 349/06

... Hinzu kommt, dass dem restriktiven Konzept, das einige Mitgliedstaaten in Bezug auf die Veröffentlichung von Informationen anwenden, häufig nationale Datenschutzvorschriften zu Grunde liegen, die über die auf EU-Ebene festgelegten Mindestanforderungen20 hinausgehen, von Land zu Land unterschiedlich sind und häufig durch nationale Traditionen und kulturelle Wahrnehmungen und Empfindlichkeiten bestimmt sind.



Drucksache 895/1/06

... "(4) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Anrechnung von Wehr- und Ersatzdienstzeiten, Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach Mutterschutzvorschriften und Zeiten der Beurlaubung wegen Inanspruchnahme von Elternzeit auf die Dauer des Anwärterdienstes nach Absatz 3 Satz 2 sowie bei einer erneuten Bestellung über die Zeiten einer vorübergehenden Amtsniederlegung nach § 48b auf die bisherige Amtstätigkeit zu treffen. Sie können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."



Drucksache 678/06

... -Richtlinie auszuweisenden Gebiete beschränkt, bei denen nach den europäischen Vorgaben eine Verträglichkeitsprüfung stattzufinden hat, ist es erforderlich, auch solche Ausnahmen für Auswirkungen vorzusehen die auf der Grundlage gleichwertiger nationaler Naturschutzvorschriften ausdrücklich genehmigt wurden. Dies setzt aber voraus, dass eine Verträglichkeitsprüfung objektiv nicht erforderlich ist. Dazu zählt die Eingriffsregelung nach § 19



Drucksache 348/06

... " der Europäischen Beweisanordnung vorgesehen (Buchstabe o)). Sind diese Vorschläge erst geltendes Recht, können Beweise im Wege eines vereinfachten Ersuchens überall in der EU erhoben werden. Sollte hierzu ein gemeinsamer Sockel an Schutzvorschriften vorgesehen werden um die Rechte des Einzelnen insbesondere bei Strafverfahren mit Auslandsberührung zu gewährleisten?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/06




Grünbuch über die Unschuldsvermutung

1. WARUM befasst SICH die EU mit der UNSCHULDSVERMUTUNG?

1.1. Hintergrund

1.2. Rechtsgrundlage

1.3. Das Haager Programm

1.4. Europäische Beweisanordnung

2. WAS IST unter der UNSCHULDSVERMUTUNG ZU VERSTEHEN?

2.1. Äußerung zur Schuld des Angeklagten vor dem Hauptverfahren

2.2. Untersuchungshaft

2.3. Beweislast

2.4. Schutz vor Selbstbelastung

2.5. Schweigerecht

2.6. Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern

2.7. Abwesenheitsverfahren

2.8. Terrorismusbekämpfung

2.9. Ende der Unschuldsvermutung


 
 
 


Drucksache 13/06

... Anwendbarkeit sonstiger Schutzvorschriften nach dem Recht der Vertragsparteien und bestimmten internationalen Verträgen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/06




Begründung

1. Einleitung

2. Die Genfer Akte

3. Rechtsgrundlage

4. Verfahren für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte

5. Erklärungen im Rahmen des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte

6. Erläuterung zu den Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

7. Weitere Maßnahmen, die durch den Beitritt der Gemeinschaft zu Genfer Akte erforderlich werden

8. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Genfer Akte vom 2. Juli 1999 EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Abkürzungen

Artikel 2
Anwendbarkeit sonstiger Schutzvorschriften nach dem Recht der Vertragsparteien und bestimmten internationalen Verträgen

Kapitel I
Internationale Anmeldung und Internationale Eintragung

Artikel 3
Berechtigung zur Einreichung einer internationalen Anmeldung

Artikel 4
Verfahren zur Einreichung einer internationalen Anmeldung

Artikel 5
Inhalt der internationalen Anmeldung

Artikel 6
Priorität

Artikel 7
Benennungsgebühren

Artikel 8
Berichtigung von Mängeln

Artikel 9
Anmeldedatum der internationalen Anmeldung

Artikel 1015
Internationale Eintragung, Datum der internationalen Eintragung, Veröffentlichung und vertrauliche Kopien der internationalen Eintragung

Artikel 11
Aufschiebung der Veröffentlichung

Artikel 12
Schutzverweigerung

Artikel 13
Besondere Erfordernisse hinsichtlich der Einheitlichkeit des Musters oder Modells

Artikel 14
Wirkungen der internationalen Eintragung

Artikel 15
Ungültigerklärung

Artikel 16
Eintragung von Änderungen und sonstigen Angaben hinsichtlich internationaler

Artikel 17
Erste Schutzfrist und Verlängerung der internationalen Eintragung und Schutzdauer

Artikel 18
Auskunft über veröffentlichte internationale Eintragungen

Kapitel II
Verwaltungsbestimmungen

Artikel 19
Gemeinsames Amt mehrerer Staaten

Artikel 20
Mitgliedschaft im Haager Verband

Artikel 21
Versammlung

Artikel 22
Internationales Büro

Artikel 23
Finanzen

Artikel 24
Ausführungsordnung

Kapitel III
Revision und Änderung

Artikel 25
Revision dieses Abkommens

Artikel 26
Änderung bestimmter Artikel durch die Versammlung

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 27
Möglichkeit, Vertragspartei dieses Abkommens zu werden

Artikel 28
Tag des Wirksamwerdens der Ratifikation und des Beitritts

Artikel 29
Verbot von Vorbehalten

Artikel 31
Anwendbarkeit der Fassungen von 1934 und 1960

Artikel 32
Kündigung dieses Abkommens

Artikel 33
Sprachen dieses Abkommens; Unterzeichnung Unterschrift

Artikel 34
Verwahrer

4 Erklärung

4 Erklärung

4 Erklärung


 
 
 


Drucksache 538/1/06

... Nicht zuletzt im Interesse der von der Verordnung (EG) 2006/2004 über die Zusammenarbeit der Behörden im Verbraucherschutz geforderten effektiven Bekämpfung grenzüberschreitender Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften sind Zuständigkeitsüberschneidungen kontraproduktiv.



Drucksache 31/06 (Beschluss)

... Damit ist in diesem Bereich auch eine freie Rechtswahl zu Gunsten des Rechts eines Drittstaats möglich. Das Verfahrensrecht sieht jedoch in Artikel 22 Abs. 1 EUGVVO einen ausschließlichen Gerichtsstand vor. Damit wird u. a. das Ziel verfolgt die in der Regel zwingenden Mieterschutzvorschriften am Belegenheitsort durchzusetzen. Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wird daher angeregt, hier eine freie Rechtswahl im Rahmen von Verbrauchermietverträgen auszuschließen und grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem das Grundstück gelegen ist, Geltung zu verschaffen.



Drucksache 261/06

... (1) Die Durchführung dieses Protokolls wird den zentralen Zollbehörden der Republik Tadschikistan einerseits und den zuständigen Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und gegebenenfalls den Zollbehörden der Mitgliedstaaten andererseits übertragen. Sie treffen alle für seine Anwendung erforderlichen praktischen Maßnahmen und Vereinbarungen und tragen dabei den geltenden Datenschutzvorschriften Rechnung. Sie können den zuständigen Stellen Änderungen empfehlen die ihres Erachtens an diesem Protokoll vorgenommen werden müssen.



Drucksache 6/06

... Die Gemeinschaft ist für die Festlegung einheitlicher Strahlenschutzvorschriften zuständig, mit denen ein hoher Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gesichert werden soll. Die Mitgliedstaaten müssen diese in ihre einzelstaatlichen Rechtsvorschriften umsetzen und sie anwenden.



Drucksache 512/06

... Der gemeinsame Rechtsrahmen lässt den Mitgliedstaaten zwar durchaus einen gewissen Spielraum für die Lösung der beim Auslandsroaming festgestellten Probleme mit Hilfe anderer rechtlicher Maßnahmen, beispielsweise der Verbraucherschutzvorschriften. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der Auslandsroamingdienste, bei denen der auf der Großkundenebene tätige Netzbetreiber seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat als der Verbraucher, der diese Dienste nutzt, würde sich der Erlass von Vorschriften durch die Mitgliedstaaten als unwirksam erweisen und wegen der fehlenden Harmonisierung, die ja erst durch diesen Vorschlag eingeführt werden soll, zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Gemeinschaft führen.



Drucksache 155/06

... Nach geltendem Recht findet das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung gemäß seinem § 18 keine Anwendung auf Kultur- und Archivgut, das im öffentlichen Eigentum steht, soweit zu seiner Veräußerung nur oberste Bundes- oder Landesbehörden befugt sind oder nach besonderen gesetzlichen Vorschriften die Genehmigung einer aufsichtführenden Stelle der öffentlichen Verwaltung erforderlich ist. Da die Verfügung über solche Gegenstände ohnedies staatlicher Kontrolle unterliegt, sind Abwanderungsschutzvorschriften für sie entbehrlich. Damit entfällt indes zugleich die Möglichkeit, dieses Kulturgut in die Gesamtverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive aufzunehmen. Ohne Eintragung in das Verzeichnis besteht aber keine Möglichkeit, die Rückgabe des Kulturgutes im Rahmen des



Drucksache 205/06

... Sportplätze, Rummelplätze, Marktplätze und ähnliche Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Aufenthalt bei Fernsehdarbietungen im Freien genutzt werden. Die Verordnung gilt somit nicht für den privaten Bereich; sie regelt weder den Lärmschutz beim privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen und Balkonen sowie in Gärten und an anderen Orten, noch trifft sie überhaupt Aussagen zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Betriebs. Insoweit bleiben Immissionsschutzvorschriften der Länder unberührt, welche die Benutzung von Tongeräten regeln. Demgegenüber legt die Verordnung Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der genannten Anlagen fest, soweit es auf oder in den Anlagen um öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball Weltmeisterschaft 2006 geht. Die Anforderungen beziehen sich damit nicht nur auf "



Drucksache 719/06

... " ist eine einheitliche Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge geplant. In einem schrittweisen Vorgehen sollen die Arbeitsschutzvorschriften zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Die fachliche Prüfung, welche spezifischen Regelungen in den speziellen Verordnungen verbleiben müssen, ist noch nicht abgeschlossen. Die geplante vorübergehende Aufnahme von Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in die Verordnung Lärm und Vibrationen versteht sich als Übergangslösung. Sie ist bedingt durch die aufgrund Fristablaufs besonders dringliche Umsetzung der entsprechenden Richtlinien.



Drucksache 868/06 (Beschluss)

... 12. Im Arbeitsschutzrecht ist die Harmonisierung des Vorschriftenwerks bereits weit fortgeschritten. Änderungsbestrebungen unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung und Entbürokratisierung sollten in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer systematischen Evaluation von Arbeitsschutzvorschriften erwogen werden. Die Änderungsbestrebungen sollten in diesem Bereich insbesondere die Anpassung der Richtlinien an den technischen Fortschritt berücksichtigen.



Drucksache 30/06 (Beschluss)

... eine andersartige Regelungsstruktur auf. Entsprechend ist mit Blick auf Artikel 34 des Verordnungsvorschlags anzumerken, dass das ausländische Gericht nicht zwingend die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO zu beachten hat.



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Suchbeispiele:


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Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.