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"Schutzvorschriften"


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0967/04
0657/04B
0849/03
Drucksache 615/12

... /EG, d.h. die Schutzvorschriften in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit, werden von der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Kontext und Ziele des Vorschlags und Gründe dafür

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Vorschlags

2. Ergebnis der Konsultation der interessierten Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Elemente

Vereinfachung und Senkung von Verwaltungskosten

Überarbeitung

Informationen aus den Mitgliedstaaten

Europäischer Wirtschaftsraum

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Grundlegende Anforderungen

Artikel 4
Bereitstellung von Informationen zur Konformität von Kombinationen aus Software und Funkanlagen

Artikel 5
Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien

Artikel 6
Inverkehrbringen

Artikel 7
Inbetriebnahme und Verwendung

Artikel 8
Mitteilung von Spezifikationen zu den Schnittstellen und Funkanlagenklassen

Artikel 9
Freier Verkehr von Funkanlagen

Kapitel II
Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

Artikel 10
Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 11
Bevollmächtigte

Artikel 12
Verpflichtungen der Einführer

Artikel 13
Verpflichtungen der Händler

Artikel 14
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

Artikel 15
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel III
Konformität von FUNKAnlageN

Artikel 16
Vermutung der Konformität und harmonisierte Normen

Artikel 17
Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 18
EU-Konformitätserklärung

Artikel 19
Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 20
Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Artikel 21
Technische Unterlagen

Kapitel IV
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 22
Notifizierung

Artikel 23
Notifizierende Behörden

Artikel 24
Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 25
Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 26
Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 27
Vermutung der Konformität von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 28
Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 29
Anträge auf Notifizierung

Artikel 30
Notifizierungsverfahren

Artikel 31
Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 32
Änderungen der Notifizierungen

Artikel 33
Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

Artikel 34
Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 35
Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen

Artikel 36
Informationspflichten der notifizierten Stellen

Artikel 37
Erfahrungsaustausch

Artikel 38
Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel V
Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte Schutzklauselverfahren

Artikel 39
Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte

Artikel 40
Verfahren zur Behandlung von Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 41
Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 42
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Funkanlagen

Artikel 43
Formale Nichtkonformität

Kapitel VI
Der Ausschuss, Durchführungsrechtsakte, Delegierte Rechtsakte

Artikel 44
Ausschussverfahren

Artikel 45
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel VII
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 46
Sanktionen

Artikel 47
Überprüfung und Berichterstattung

Artikel 48
Übergangsbestimmungen

Artikel 49
Umsetzung

Artikel 50
Aufhebung

Artikel 51
Inkrafttreten

Artikel 52
Adressaten

Anhang I
nicht unter diese Richtlinie fallende Geräte

Anhang II
Produkte, die unter die Definition von Funkanlagen Fallen

Anhang III
Konformitätsbewertung

Modul A interne Fertigungskontrolle

Anhang IV
Konformitätsbewertungsmodule

Module B + C EU-Baumusterprüfung + Konformität mit der Bauart auf Grundlage der internen Fertigungskontrolle

Modul B EU-Baumusterprüfung

Modul C Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle

Anhang V
Konformitätsbewertung

Modul H Umfassende Qualitätssicherung

Anhang VI
Inhalt der technischen Unterlagen

Anhang VII
Konformitätserklärung

Anhang VIII
Vereinfachte Konformitätserklärung

Anhang IX
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 345/12

... Die nationalen Behörden sollten auch gemeinsame Marktüberwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen durchführen, z.B. gemeinsame Maßnahmen ("sweeps") zur Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften.



Drucksache 264/12

... Für die Wirtschaft ist kein bezifferbarer neuer Erfüllungsaufwand zu identifizieren. Durch die eingeführte Möglichkeit, Abdrucke elektronisch zu erteilen, wird es zu einer Reduktion händischer Bearbeitung kommen. Die Modernisierung der Datenschutzvorschriften führt zu einem Bürokratieabbau. Die damit verbundenen voraussichtlichen Einsparungen sind derzeit nicht quantifizierbar.



Drucksache 721/12

... Eine strenge Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften ist zwar von entscheidender Bedeutung, jedoch reicht sie nicht aus. Um die Vorteile des Binnenmarktes voll auszuschöpfen, müssen die Verbraucher - darunter Bürger und kleine Unternehmen - in die Lage versetzt werden und Anreize dafür verspüren, eine aktive Rolle auf dem Markt zu spielen.



Drucksache 242/12

... - in Zusammenarbeit mit den einschlägigen nationalen Akteuren einen Mechanismus schaffen und EU-weit einführen, der es Kindern ermöglicht, unter Verwendung ihrer Dienste schädliche Inhalte und Verhaltensweisen zu melden. Dieser Mechanismus sollte sichtbar, leicht auffindbar, wiedererkennbar und für alle zugänglich sein sowie jederzeit während des Online-Aufenthalts zur Verfügung stehen, wenn ein Kind ihn brauchen könnte. Er sollte eindeutige und allgemeinverständliche Meldekategorien und eine klare Backoffice-Infrastruktur bieten, damit eine schnelle und angemessene Bearbeitung sichergestellt ist. Die Bearbeitung der Meldungen sollte im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften erfolgen.



Drucksache 820/12

... /EG erhält die Kommission die Befugnis, technische Vorschriften im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit und der Identifizierung zu erlassen, doch machte sie hiervon keinen Gebrauch. Da sich das Konzept der Rückverfolgbarkeit in den zurückliegenden Jahren weiterentwickelt hat, müssen die Vorschriften betreffend die Rückverfolgbarkeit und die Sicherheitsmerkmale angepasst und ergänzt werden. Der Vorschlag sieht ein EU-System für die Verfolgung und Rückverfolgung von Packungen von Tabakerzeugnissen entlang der Lieferkette (außer Einzelhandel) vor. Die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass die Hersteller von Tabakerzeugnissen Datenspeicherverträge mit unabhängigen Dritten schließen, damit die Unabhängigkeit des Systems, die volle Transparenz sowie die dauernde Zugriffsmöglichkeit der Mitgliedstaaten und der Kommission gewährleistet sind. Bei der Bearbeitung personenbezogener Daten sollen die relevanten Datenschutzvorschriften beachtet werden, einschließlich der Bestimmungen und Vorkehrungen gemäß der Richtlinie



Drucksache 656/12

... /EG auf ihre Rechte im Rahmen der Datenschutzvorschriften und auf die Verfahren für die Ausübung dieser Rechte hin.



Drucksache 817/1/12

... Die Streichung der "erheblichen Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden" als Sonderfall führt dazu, dass grundsätzlich alle Bauverträge (mit Ausnahme der Verträge über den Bau von neuen Gebäuden, bei dem jedem Verbraucher die Tragweite seiner Entscheidung ohne weiteres bewusst sein wird) den neuen Schutzvorschriften für Verbraucher unterfallen. Durch die Streichung werden Abgrenzungsschwierigkeiten und sich daraus ergebende Streitfälle vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 1, § 312g Absatz 2 Nummer 13 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 3 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB , Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a § 9 Absatz 3 PAngV

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 §§ 312a und 312b BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b Absatz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b1 - neu - BGB

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 i1 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 358 Absatz 4 Satz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 360 Absatz 1 Satz 2 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 443 Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 443 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 474 Absatz 3 BGB

Zu Artikel 1

18. Zu den Artikeln 1 und 2

Zu Artikel 5

1. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PAngV


 
 
 


Drucksache 298/12

... Das CPC-Netz (Netz der nationalen Behörden, die für die Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften zuständig sind) wird seine koordinierten Aktionen, die sogenannten Sweeps, zwischen 2012 und 2014 weiterhin einmal jährlich durchführen und dabei auch künftig in vielfältiger Weise von der Kommission unterstützt werden. Bei Bedarf wird die Kommission vermehrt Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um gegen die nicht ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts vorzugehen. Sie ist zurzeit dabei, den Regelungsbereich, die Wirksamkeit und die operationellen Verfahren der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz eingehend zu überprüfen. Ende 2014 wird sie einen Bericht darüber vorlegen, wie sich die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Durchsetzung verbessern ließe, und erforderlichenfalls Änderungen der Bestimmungen vorschlagen.



Drucksache 608/12

... j) Sicherstellen der Einsatz- und Betriebsfähigkeit der Rettungsmittel einschließlich Beachten sowie Einhalten der Hygienevorschriften und rechtlichen Arbeits- und Unfallschutzvorschriften,



Drucksache 134/12

... (i) der Zentralverwahrer gewährleistet, dass der Dienstleister die Standards der betreffenden Datenschutzvorschriften erfüllt, die unter der Annahme, dass der Dienstleister seinen Sitz in der Europäischen Union hat, gelten würden. Der Zentralverwahrer ist dafür verantwortlich, dass diese Standards von den beiden Parteien vertraglich geregelt und eingehalten werden.



Drucksache 340/12

... (25) Aufsichtsstellen und Datenschutzbehörden sollten zusammenarbeiten und Informationen austauschen, um dafür zu sorgen, dass die Datenschutzvorschriften von den Diensteanbietern ordnungsgemäß angewandt werden. Der Informationsaustausch sollte sich insbesondere auf Sicherheitsverletzungen und auf Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten erstrecken.



Drucksache 746/12

... 56. Zusätzlich zu den Anforderungen in den EU-Verbraucherschutzvorschriften, die Unternehmer verpflichten, den Verbrauchern klare und transparente Informationen zu geben, insbesondere über ihr Rücktrittsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen.



Drucksache 757/12

... Aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und Patienten: Überprüfung der Datenschutzvorschriften



Drucksache 170/12 (Beschluss)

... XI ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht ausreichend. Hintergrund ist vermutlich die Entscheidung des Sozialgerichts Münster vom 24. Juni 2011 (S 6 P 14/11), wonach die datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung schriftlich erteilt werden muss. Dies kann bei nicht mehr einwilligungsfähigen Bewohnerinnen und Bewohnern und nicht am Ort der Prüfung anwesenden rechtlichen Vertreterinnen und Vertretern die Durchführung von Prüfungen erschweren, die auch nach heimrechtlichen Vorschriften unangemeldet erfolgen. Auch wenn man die Auffassung vertreten kann, dass die Regelungen über die unangemeldeten Prüfungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch und in den landesheimrechtlichen Gesetzen leges speciales gegenüber den allgemeinen Datenschutzvorschriften sind, die regelmäßig die Schriftform für die Einwilligung erfordern, sollte zur eindeutigen Regelung aber eine Formulierung aufgenommen werden, nach der die Einwilligung zumindest ausnahmsweise auch mündlich (telefonisch) erfolgen kann, wenn andernfalls die unangemeldete Prüfung erschwert würde. Im Hinblick auf den Zweck der unangemeldeten Prüfung, die dem Schutz der Pflegebedürftigen dient, erscheint es vertretbar, an die Form der Einwilligungserklärung ausnahmsweise geringere Anforderungen als im allgemeinen Datenschutzrecht zu stellen.



Drucksache 617/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, durch Maßnahmen im Bereich des Vertragsrechts die Entwicklung des europäischen Binnenmarkts weiter zu fördern, es Unternehmen zu ermöglichen, bei grenzüberschreitenden Geschäften Standardisierungsvorteile zu nutzen und ihre vertragsrechtsbedingten Transaktionskosten zu reduzieren, und zugleich durch umfassende Verbraucherschutzvorschriften ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.



Drucksache 513/11 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob der Kommission vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen über das "Registrierungssystem" unterbreitet werden sollen. Die Bundesregierung möge im Rahmen dieser Prüfung auch die bisherigen Erfahrungen der Länder berücksichtigen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung weiterhin, die Länder über das Ergebnis ihrer Prüfung zu informieren.



Drucksache 407/11 Schutzvorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Konsultation der Betroffenen Kreise Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Expositionsgrenzwerte, Orientierungswerte und Auslösewerte

Artikel 4
Ermittlung der Exposition und Bewertung der Risiken

Artikel 5
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken

Artikel 8
Gesundheitsüberwachung

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Umsetzung


 
 
 


Drucksache 357/11

... - Einige Mitgliedstaaten leiden immer noch unter einer Segmentierung ihrer Arbeitsmärkte in unterschiedliche Vertragsverhältnisse und müssen entschlossener auf eine wirkungsvolle – und faire – Kombination von Flexibilität und Sicherheit in Arbeitsverträgen („Flexicurity“) hinarbeiten. Sie sollten u.a. ihre Kündigungsschutzvorschriften so austarieren, dass sie Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Erwerbsbeteiligung, die branchenübergreifende Mobilität und die Ansammlung von Humankapital bieten.



Drucksache 523/11

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative diese nationalen Zuständigkeiten für die Ausstellung von Bescheinigungen für Online-Sammelsysteme und für die Koordinierung und Überprüfung von Unterstützungsbekundungen sowie die Ausstellung der Bescheinigung über die Zahl der gültigen Bekundungen zu bestimmen. Zudem werden das Verfahren der Überprüfung von Unterstützungsbekundungen geregelt und Sanktionen festgelegt. Außerdem wird durch eine Ergänzung der Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung das Verfahren des Datenaustauschs zwischen Bundesverwaltungsamt und Meldebehörden technisch konkretisiert. Nicht erforderlich ist die Aufnahme besonderer Datenschutzvorschriften: Zum einen enthält Artikel 12 EBI-Verordnung hinreichend normenklare und bestimmte Regelungen zum Datenschutz, die unmittelbar anwendbar sind. Zum anderen verlangt Artikel 12 Absatz 1 der EBI-Verordnung generell die Beachtung der EG-Datenschutzrichtlinie



Drucksache 85/1/11

... 15. Der Bundesrat stellt fest, dass der Bericht auch Forderungen enthält, die über den Rahmen der Europa-2020-Strategie hinausgehen. Vor dem Hintergrund der Kompetenzverteilung und Subsidiarität sowie der Komplexität der angerissenen beschäftigungs- und sozialpolitischen Themen lehnt der Bundesrat konkrete Forderungen an die Mitgliedstaaten im Jahreswachstumsbericht ab. Dies gilt besonders für die Vorschläge zur Arbeitslosenunterstützung und zur Änderung der Kündigungsschutzvorschriften.



Drucksache 639/1/11

... 13. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der



Drucksache 513/1/11

... 16. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob der Kommission vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen über das "Registrierungssystem" unterbreitet werden sollen. Die Bundesregierung möge im Rahmen dieser Prüfung auch die bisherigen Erfahrungen der Länder berücksichtigen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung weiterhin, die Länder über das Ergebnis ihrer Prüfung zu informieren.



Drucksache 876/11

... - Zugang zum Arbeitsmarkt: einen (ersten) Arbeitsplatz finden Junge Menschen mit relevanten Kompetenzen und mit Arbeitserfahrung auszustatten ist notwendig, aber allein nicht ausreichend. Der Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt sollte verbessert werden. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere, gegebenenfalls im Einklang mit den vorhandenen Empfehlungen, in Abstimmung mit den Sozialpartnern ihre Kündigungsschutzvorschriften dahingehend reformieren, dass übermäßig starre Regelungen für unbefristete Verträge gelockert werden und diejenigen, die außerhalb des Arbeitsmarktes stehen, geschützt werden und ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert wird.15 Die Mitgliedstaaten sollten die möglichen Auswirkungen übermäßiger Lohnnebenkosten auf die Nachfrage nach der Arbeitskraft von Neueinsteigern auf dem Arbeitsmarkt beachten.



Drucksache 387/11

... Die Gemeinschaft ist für die Festlegung einheitlicher Strahlenschutzvorschriften zuständig, mit denen ein hoher Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gesichert werden soll. Die Mitgliedstaaten müssen diese in ihr innerstaatliches Recht umsetzen und sie anwenden.



Drucksache 799/11

... 32. Ein solches Konzept bietet kosteneffizientere Lösungen für Umweltprobleme an Flughäfen und befreit die Unternehmen, die definitionsgemäß ein internationales Netz betreiben, von einem Sammelsurium unterschiedlicher Lärmschutzvorschriften.



Drucksache 370/11

... 18. fordert Indien mit Nachdruck auf, für angemessene Datenschutzvorschriften zu sorgen, damit es den Status eines Landes mit einem angemessenen Schutzniveau erreicht, um dadurch auf der Grundlage und im Einklang mit den EU-Vorschriften die Übertragung personenbezogener Daten aus der EU zu ermöglichen;



Drucksache 850/11

... Absatz 1 Satz 1 normiert, dass die nationalen Behörden mit Eurojust alle Informationen austauschen, die zur Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust gemäß den Artikeln 4 und 5 des Eurojust-Beschlusses sowie zur Wahrnehmung der spezifischen Datenschutzvorschriften nach dem Eurojust-Beschluss erforderlich sind. Satz 2 legt fest, dass hierzu zumindest die Informationen gemäß den Absätzen 5, 6 und 7 gehören. Die Umsetzung im nationalen Recht erfolgt durch eine Anpassung von § 6 EJG.



Drucksache 617/2/11

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, durch Maßnahmen im Bereich des Kaufrechts die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes weiter zu fördern, es Unternehmen zu ermöglichen, bei den grenzübergreifenden Kaufverträgen Standardisierungsvorteile zu nutzen sowie ihre vertragsrechtsbedingten Transaktionskosten zu reduzieren und zugleich durch umfassende Verbraucherschutzvorschriften ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.



Drucksache 650/2/11

... 5. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Umweltschutzvorschriften beim Ausbau der transeuropäischen Netze. Er hebt hervor, dass neben den obligatorischen



Drucksache 617/1/11

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, durch Maßnahmen im Bereich des Vertragsrechts die Entwicklung des europäischen Binnenmarkts weiter zu fördern, es Unternehmen zu ermöglichen, bei grenzüberschreitenden Geschäften Standardisierungsvorteile zu nutzen und ihre vertragsrechtsbedingten Transaktionskosten zu reduzieren, und zugleich durch umfassende Verbraucherschutzvorschriften ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.



Drucksache 309/11

... 3b) Kommission und Mitgliedstaaten werden ihre Zusammenarbeit mit Schlüsselsektoren verbessern und weiterhin Leitfäden ausarbeiten, um deren Verständnis der Naturschutzvorschriften der EU und die Bedeutung dieser Vorschriften für das weitere Wirtschaftswachstum zu verbessern.



Drucksache 639/11

... Die Kommission (GD ENER) hat mehrere Projekte und Studien zu spezifischen Strahlenschutzthemen initiiert und unterstützt, deren Ergebnisse von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden (Radiation Protection Series)6. Im Rahmen der Projekte, Studien und Konferenzen wurden besondere Schwierigkeiten bei der Umsetzung der geltenden Strahlenschutzvorschriften sowie Problembereiche ermittelt, die im derzeitigen Strahlenschutzsystem nicht ausreichend berücksichtigt sind.



Drucksache 838/11

... Darüber hinaus ist Artikel 24 der Charta von Bedeutung, da viele irreguläre Migranten und Opfer des Menschenhandels Minderjährige sind. Artikel 1 Absatz 3 sieht ausdrücklich vor, dass die Mitgliedstaaten und die Agentur den besonderen Bedürfnissen von Kindern, Opfern des Menschenhandels, Personen, die dringend medizinische Versorgung oder internationalen Schutz benötigen, Personen in Seenot und anderen Personen, die sich in einer besonders schwierigen Situation befinden, Vorrang einräumen. Artikel 8 der Charta über den Schutz personenbezogener Daten ist ebenfalls von maßgeblicher Bedeutung, da der Datenaustausch personenbezogene Daten umfassen kann; in diesem Fall finden die Datenschutzvorschriften Anwendung und müssen in vollem Umfang beachtet werden.



Drucksache 867/11

... Der Erweiterungsprozess ist mit einer Ausdehnung der internen Politikbereiche der EU auf die Empfängerländer verbunden. Er leistet einen wichtigen Beitrag u.a. zur Ausweitung des Binnenmarkts, des Europäischen Raums des Rechts, der Sicherheit und der Freiheit und der transeuropäischen Energie- und Verkehrsnetze, zur Förderung von Beschäftigung, Qualifizierung, Bildung und sozialer Inklusion, zur Verringerung der Armut, zum Schutz der Umwelt und zur Verringerung der grenzübergreifenden Luft- und Wasserverschmutzung, zur Anpassung an die Gemeinsame Agrarpolitik und die Gemeinsame Fischereipolitik, zur Diversifizierung der Energiequellen6 und zur Förderung der Ressourceneffizienz, zur Verbesserung der Katastrophenvorsorge und -bewältigung und zur Erreichung eines stärker integrierten und strategisch ausgerichteten Ansatzes in Bezug auf Meerespolitik, Spitzenforschung, digitale Agenda usw. Auch die Konvergenz mit der Klimapolitik und den Klimaschutzvorschriften der EU bringt den Erweiterungsländern durch die Förderung einer kohlstoffarmen Entwicklung und die Schaffung ökologisch verträglicherer Arbeitsplätze einen erheblichen Nutzen.



Drucksache 232/11

... Zur Stärkung des Verbrauchervertrauens in den Binnenmarkt müssen weitere konkrete Maßnahmen getroffen werden. Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die von ihnen erworbenen Waren sicher sind, unabhängig davon, wo sie produziert wurden. Daher bedarf es dringend einer Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Auch die Unternehmen erwarten, dass die Mitgliedstaaten EU-weit einheitliche Schutzvorschriften anwenden. Deshalb wird die Kommission in Zusammenarbeit mit Zoll- und Marktaufsichtsbehörden einen mehrjährigen Aktionsplan zur Marktüberwachung, auch an den Außengrenzen der Europäischen Union, ausarbeiten, der dann von den Mitgliedstaaten umzusetzen sein wird. Um sicherzustellen, dass die Verbraucher zuverlässige Informationen über die Umweltverträglichkeit von Produkten erhalten, wird die Kommission im Rahmen des Aktionsplans für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch eine Initiative zum ökologischen Fußabdruck von Produkten vorschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/11




Mitteilung

1. Einleitung

Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens

Eine fruchtbare und anregende Debatte

Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen

Nachhaltiges Wachstum

Intelligentes Wachstum

Integratives Wachstum

Eine integrierte Strategie

2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen

2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU

2.2. Mobilität der Bürger

2.3. Rechte des geistigen Eigentums

2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts

2.5. Dienstleistungen

2.6. Netze

2.7. Digitaler Binnenmarkt

2.8. Soziales Unternehmertum

2.9. Steuern

2.10. Sozialer Zusammenhalt

2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen

2.12. Öffentliches Auftragswesen

3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts

Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung

Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit

Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften

Gleiche Spielregeln für alle

Spielregeln auf globaler Ebene

4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung

Anhang 1
Leitaktionen

Anhang 2
Indikatoren für den Binnenmarkt


 
 
 


Drucksache 639/11 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der



Drucksache 306/11

... Durch diesen Artikel werden die Vertreter der Mitgliedstaaten und des privaten Sektors verpflichtet, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 1. März 2010 und im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften dem Amt die für die Tätigkeiten der Beobachtungsstelle relevanten statistischen Daten und Rechtsprechungsinformationen zur Verfügung zu stellen und das Amt über ihre eigenen diesbezüglichen Strategien zu unterrichten.



Drucksache 582/1/11

... - Das in der Mitteilung enthaltene Stufenkonzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts bedarf der Ergänzung, soweit es die Bedingungen eines auf Artikel 83 Absatz 2 AEUV gestützten Vorgehens der EU zum Gegenstand hat. Als Ausnahmetatbestand ist die Norm bewusst sehr eng gefasst. Im Vertrag von Lissabon wurde damit dem Umstand Rechnung getragen, dass der Erlass von Strafnormen die demokratische Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten besonders empfindlich berührt. Artikel 83 Absatz 2 AEUV setzt daher für Maßnahmen der EU voraus, dass eine Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten "unerlässlich" ist. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 zum Vertrag von Lissabon muss hierzu nachweisbar feststehen, dass "ein gravierendes Vollzugsdefizit tatsächlich besteht und nur durch Strafandrohung beseitigt werden kann". Es muss nachgewiesen werden, dass die Wirksamkeit des EU-Rechts nur dadurch erreicht werden kann, dass die strafrechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten insgesamt in einem Mindestmaß angeglichen und hierzu die konkret vorgeschlagenen Strafvorschriften in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Vollzugsdefizite müssen folglich gerade in den Mitgliedstaaten feststellbar sein, die insoweit über keine bzw. keine hinreichenden strafrechtlichen Schutzvorschriften verfügen.



Drucksache 723/11

... 8. Ausarbeitung, Bewertung der Umsetzung, Monitoring, Evaluierung, Durchführung und Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften und anderen einschlägigen Regulierungsinitiativen durch die Mitgliedstaaten und Förderung von Mit- und Selbstregulierungsinitiativen



Drucksache 85/11 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat stellt fest, dass der Bericht auch Forderungen enthält, die über den Rahmen der Europa-2020-Strategie hinausgehen. Vor dem Hintergrund der Kompetenzverteilung und Subsidiarität sowie der Komplexität der angerissenen beschäftigungs- und sozialpolitischen Themen lehnt der Bundesrat konkrete Forderungen an die Mitgliedstaaten im Jahreswachstumsbericht ab. Dies gilt besonders für die Vorschläge zur Arbeitslosenunterstützung und zur Änderung der Kündigungsschutzvorschriften.



Drucksache 550/11

... Soweit die Erwägungen zur Frage der Einführung eines Verfahrens zur Sicherstellung einer einheitlichen Datenschutz-Praxis im Binnenmarkt Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips begegnen, so möchte die Kommission darauf hinweisen, dass die Gewährleistung einer kohärenten Anwendung der Datenschutzvorschriften im gesamten Binnenmarkt und die Zusammenarbeit der nationalen Datenschutzbehörden insbesondere für grenzüberschreitende Aktivitäten multinationaler Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind. Gleichzeitig verfolgt die Kommission das Ziel, die Rechtsstellung und die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden zu stärken und zu harmonisieren. Bei der Frage eines Klagerechts für Datenschutzbehörden und Verbände geht es vor allem darum, wie ein effektiver Rechtsschutz auch in Fällen sichergestellt werden kann, in denen die Verletzung von Datenschutzrechten eine Vielzahl von Personen in vergleichbarer Situation betrifft.



Drucksache 73/11

... Der Vorschlag steht somit nicht nur mit den geltenden Datenschutzvorschriften und -grundsätzen im Einklang, sondern sieht auch eine Reihe von Garantien vor, die sicherstellen sollen, dass er dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit uneingeschränkt entspricht und ein hohes Maß an Grundrechtsschutz gewährleistet.



Drucksache 176/11

... - eigenen Kontrollen der Angaben und Dokumente, die der potenzielle Kunde vorlegen muss, und - Kontrollen durch Überprüfungskontrolleure unter Einhaltung der Auflagen der EU-Datenschutzvorschriften.



Drucksache 305/11

... In diesem Rahmen wird das HABM auch die laufende Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden und die Kooperation mit den privaten Akteuren verbessern, unter anderem durch Aufbau eines neuen elektronischen Informationsaustauschs und eines Frühwarnsystems für Produktfälschungen und -nachahmungen. Die Kommission hat 2010 eine externe Studie veröffentlicht, in der eine Bestandsaufnahme der vorhandenen IT-Systeme vorgenommen wird, die für den Aufbau eines entsprechenden Netzes genutzt werden könnten 47. Diese Studie wird die Grundlage bilden für weitere Konsultationen und Bewertungen, deren Ziel es sein wird, kosteneffiziente Lösungen zu finden, Synergien mit bestehenden Systemen und laufenden Projekten zu schaffen und bis Ende 2012 ein Konzept für ein solches elektronisches Netz präsentieren zu können. Das Netz würde in vollem Einklang mit den Datenschutzvorschriften der EU betrieben.



Drucksache 582/11 (Beschluss)

... - Das in der Mitteilung enthaltene Stufenkonzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts bedarf der Ergänzung, soweit es die Bedingungen eines auf Artikel 83 Absatz 2 AEUV gestützten Vorgehens der EU zum Gegenstand hat. Als Ausnahmetatbestand ist die Norm bewusst sehr eng gefasst. Im Vertrag von Lissabon wurde damit dem Umstand Rechnung getragen, dass der Erlass von Strafnormen die demokratische Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten besonders empfindlich berührt. Artikel 83 Absatz 2 AEUV setzt daher für Maßnahmen der EU voraus, dass eine Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten "unerlässlich" ist. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 zum Vertrag von Lissabon muss hierzu nachweisbar feststehen, dass "ein gravierendes Vollzugsdefizit tatsächlich besteht und nur durch Strafandrohung beseitigt werden kann". Es muss nachgewiesen werden, dass die Wirksamkeit des EU-Rechts nur dadurch erreicht werden kann, dass die strafrechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten insgesamt in einem Mindestmaß angeglichen und hierzu die konkret vorgeschlagenen Strafvorschriften in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Vollzugsdefizite müssen folglich gerade in den Mitgliedstaaten feststellbar sein, die insoweit über keine bzw. keine hinreichenden strafrechtlichen Schutzvorschriften verfügen. Für ein Vorgehen nach Artikel 83 Absatz 2 AEUV genügt also nicht bereits die Feststellung, dass verwaltungs- oder zivilrechtliche Sanktionsregelungen zur wirksamen Durchführung der Politik der Union nicht ausreichen und keine alternativen Sanktionsmittel der EU zur Verfügung stehen. Vielmehr muss zusätzlich feststehen, dass die vorhandenen strafrechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten hierzu aufgrund ihrer Diversität ebenfalls nicht genügen, solange sie nicht in einem Mindestmaß angeglichen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon mit Blick auf Artikel 83 Absatz 2 AEUV nur deshalb als mit dem



Drucksache 96/11

... festgelegt. Die spezifischen Bestimmungen zur Gewährleistung der vollständigen Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften sind Gegenstand von zwei Kommissionsentscheidungen und einer Empfehlung12. Um datenschutzbedingte Probleme bei der Ausweitung des IMI zu vermeiden, gedenkt die Kommission, im ersten Halbjahr 2011 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vorzulegen. Dieses horizontale, vom Rat und vom Europäischen Parlament zu verabschiedende Rechtsinstrument wird einen umfassenden Datenschutzrahmen schaffen, der vor allem im Hinblick auf die Ausweitung des IMI und unter Berücksichtigung der Vorschläge des EDPS13 einen höheren Grad an Rechtssicherheit einführt.



Drucksache 847/10

... Für das Arbeitsvertragsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer gelten grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften einschließlich des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 13a
Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze

§ 13b
Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten

§ 19
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1465: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung


 
 
 


Drucksache 707/10

... Ein Aspekt, der vielen Befragten, besonders multinationalen Unternehmen, die meisten Probleme bereitet, ist die trotz der gemeinsamen EU-Regelung unzureichende Harmonisierung der verschiedenen Datenschutzvorschriften der Mitgliedstaaten. Nach Ansicht der Befragten müssen die Rechtssicherheit erhöht, der Verwaltungsaufwand verringert und gleiche Bedingungen für die Unternehmen und die anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen gewährleistet werden.



Drucksache 29/10

... -Richtlinie der EU, die die Grundlage für die Naturschutzvorschriften der EU bilden, stärker vorangetrieben wurde. Das Natura-2000-Netz der EU, das als weltgrößtes Netz von Schutzgebieten 17 % des Gebiets der EU erfasst, schreibt Erfolgsgeschichte. Die



Drucksache 306/10

... 56 Im Einklang mit den Datenschutzvorschriften.



Drucksache 553/10 (Beschluss)

... Für den Fall, dass der Bund sich entschließt, das Verfahren zur Erleichterung für die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Halter zu bündeln oder wenn er die Bonusauszahlungen selbst übernimmt, soll er die Möglichkeit haben, eine Stelle, z.B. das Eisenbahn-Bundesamt, mit der Abwicklung zu beauftragen. Die Betreiber der Schienenwege, die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Halter und weitere Beteiligte sind zu verpflichten, mitzuwirken. Das Eisenbahn-Bundesamt kann durch geeignete stichprobenweise Kontrollen bei allen Beteiligten eventuellen Missbrauchsversuchen entgegenwirken. Vorsätzlich falsche Angaben würden zudem den Straftatbestand des Betrugs erfüllen. Die anfallenden Daten sind gemäß den Datenschutzvorschriften zu schützen.



Drucksache 553/10

... Für den Fall, dass der Bund sich entschließt, das Verfahren zur Erleichterung für die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Halter zu bündeln oder wenn er die Bonusauszahlungen selbst übernimmt, soll er die Möglichkeit haben, eine Stelle, z.B. das Eisenbahn-Bundesamt, mit der Abwicklung zu beauftragen. Die Betreiber der Schienenwege, die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Halter und weitere Beteiligte sind zu verpflichten, mitzuwirken. Das Eisenbahn-Bundesamt kann durch geeignete stichprobenweise Kontrollen bei allen Beteiligten eventuellen Missbrauchsversuchen entgegenwirken. Vorsätzlich falsche Angaben würden zudem den Straftatbestand des Betrugs erfüllen. Die anfallenden Daten sind gemäß den Datenschutzvorschriften zu schützen.



Drucksache 139/10

... Ein transparentes und effektives System der Forderungsrealisierung im Wege der Zwangsvollstreckung erfordert ein ebenso transparentes und effektives System des Pfändungsschutzes. Verständliche, praktikable und mit verwandten Rechtsgebieten kompatible Pfändungsschutzvorschriften entsprechen sowohl den Interessen von Gläubigern und Schuldnern als auch den Interessen der Drittschuldner.



Drucksache 259/10 (Beschluss)

... 3.10. Präzisierung der Anforderungen an die Wirksamkeit von Einwilligungen, z.B. durch das Verbot, auf die Einwilligung zurückzugreifen, wenn dadurch in Erlaubnistatbeständen enthaltene Schutzvorschriften für die Betroffenen umgangen werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 30b
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 168/10

... -Immissionsschutzgesetzes, die für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien geeignet sind und die einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. Damit betrifft die Verordnung Freilichtbühnen, Freizeitparks, Vergnügungsparks, Freiluftgaststätten, Festplätze, Sportplätze, Rummelplätze, Marktplätze und ähnliche Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Aufenthalt bei Fernsehdarbietungen im Freien genutzt werden. Die Verordnung gilt somit nicht für den privaten Bereich; sie regelt weder den Lärmschutz beim privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen und Balkonen sowie in Gärten und an anderen Orten, noch trifft sie überhaupt Aussagen zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Betriebs. Insoweit bleiben Immissionsschutzvorschriften der Länder unberührt, welche die Benutzung von Tongeräten näher regeln.



Drucksache 160/10

... Soweit dieses Gesetz keine anders lautenden Bestimmungen enthält, gelten die allgemeinen Bestimmungen des BStatG subsidiär. Dies ist insbesondere für die Geheimhaltung der übermittelten Daten der Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit von Bedeutung, die dem Steuer- beziehungsweise dem Sozialgeheimnis unterliegen. Diesen Schutzvorschriften ist die statistische Geheimhaltung nach § 16 BStatG gleichwertig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken (Verwaltungsdatenverwendungsgesetz – VwDVG)

§ 1
Übermittlung und Verwendung

§ 2
Daten der Finanzbehörden

§ 3
Daten der Bundesagentur für Arbeit

§ 4
Rückfragen

§ 5
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 5
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

IV.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5 Vollzugsaufwand

IV.2 Kosten- und Preiswirkungen

IV.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten

5 Unternehmen

5 Verwaltung

V. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1111: Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung von Statistikgesetzen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.