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"Schutzvorschriften"
Drucksache 615/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt - COM(2012) 584 final
... /EG, d.h. die Schutzvorschriften in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit, werden von der Richtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Kontext und Ziele des Vorschlags und Gründe dafür
• Bestehende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Vorschlags
2. Ergebnis der Konsultation der interessierten Kreise Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Elemente
• Vereinfachung und Senkung von Verwaltungskosten
• Überarbeitung
• Informationen aus den Mitgliedstaaten
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Grundlegende Anforderungen
Artikel 4 Bereitstellung von Informationen zur Konformität von Kombinationen aus Software und Funkanlagen
Artikel 5 Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
Artikel 6 Inverkehrbringen
Artikel 7 Inbetriebnahme und Verwendung
Artikel 8 Mitteilung von Spezifikationen zu den Schnittstellen und Funkanlagenklassen
Artikel 9 Freier Verkehr von Funkanlagen
Kapitel II Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
Artikel 10 Verpflichtungen der Hersteller
Artikel 11 Bevollmächtigte
Artikel 12 Verpflichtungen der Einführer
Artikel 13 Verpflichtungen der Händler
Artikel 14 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
Artikel 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel III Konformität von FUNKAnlageN
Artikel 16 Vermutung der Konformität und harmonisierte Normen
Artikel 17 Konformitätsbewertungsverfahren
Artikel 18 EU-Konformitätserklärung
Artikel 19 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
Artikel 20 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Artikel 21 Technische Unterlagen
Kapitel IV Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 22 Notifizierung
Artikel 23 Notifizierende Behörden
Artikel 24 Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 25 Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 26 Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 27 Vermutung der Konformität von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 28 Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 29 Anträge auf Notifizierung
Artikel 30 Notifizierungsverfahren
Artikel 31 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 32 Änderungen der Notifizierungen
Artikel 33 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
Artikel 34 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 35 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen
Artikel 36 Informationspflichten der notifizierten Stellen
Artikel 37 Erfahrungsaustausch
Artikel 38 Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel V Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte Schutzklauselverfahren
Artikel 39 Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte
Artikel 40 Verfahren zur Behandlung von Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene
Artikel 41 Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 42 Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Funkanlagen
Artikel 43 Formale Nichtkonformität
Kapitel VI Der Ausschuss, Durchführungsrechtsakte, Delegierte Rechtsakte
Artikel 44 Ausschussverfahren
Artikel 45 Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel VII Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 46 Sanktionen
Artikel 47 Überprüfung und Berichterstattung
Artikel 48 Übergangsbestimmungen
Artikel 49 Umsetzung
Artikel 50 Aufhebung
Artikel 51 Inkrafttreten
Artikel 52 Adressaten
Anhang I nicht unter diese Richtlinie fallende Geräte
Anhang II Produkte, die unter die Definition von Funkanlagen Fallen
Anhang III Konformitätsbewertung
Modul A interne Fertigungskontrolle
Anhang IV Konformitätsbewertungsmodule
Module B + C EU-Baumusterprüfung + Konformität mit der Bauart auf Grundlage der internen Fertigungskontrolle
Modul B EU-Baumusterprüfung
Modul C Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle
Anhang V Konformitätsbewertung
Modul H Umfassende Qualitätssicherung
Anhang VI Inhalt der technischen Unterlagen
Anhang VII Konformitätserklärung
Anhang VIII Vereinfachte Konformitätserklärung
Anhang IX Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 345/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Die nationalen Behörden sollten auch gemeinsame Marktüberwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen durchführen, z.B. gemeinsame Maßnahmen ("sweeps") zur Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften.
Drucksache 264/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über den Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis (Schuldnerverzeichnisabdruckverordnung - SchuVAbdrV )
... Für die Wirtschaft ist kein bezifferbarer neuer Erfüllungsaufwand zu identifizieren. Durch die eingeführte Möglichkeit, Abdrucke elektronisch zu erteilen, wird es zu einer Reduktion händischer Bearbeitung kommen. Die Modernisierung der Datenschutzvorschriften führt zu einem Bürokratieabbau. Die damit verbundenen voraussichtlichen Einsparungen sind derzeit nicht quantifizierbar.
Drucksache 721/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt - COM(2012) 663 final
... Eine strenge Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften ist zwar von entscheidender Bedeutung, jedoch reicht sie nicht aus. Um die Vorteile des Binnenmarktes voll auszuschöpfen, müssen die Verbraucher - darunter Bürger und kleine Unternehmen - in die Lage versetzt werden und Anreize dafür verspüren, eine aktive Rolle auf dem Markt zu spielen.
Drucksache 242/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder - COM(2012) 196 final
... - in Zusammenarbeit mit den einschlägigen nationalen Akteuren einen Mechanismus schaffen und EU-weit einführen, der es Kindern ermöglicht, unter Verwendung ihrer Dienste schädliche Inhalte und Verhaltensweisen zu melden. Dieser Mechanismus sollte sichtbar, leicht auffindbar, wiedererkennbar und für alle zugänglich sein sowie jederzeit während des Online-Aufenthalts zur Verfügung stehen, wenn ein Kind ihn brauchen könnte. Er sollte eindeutige und allgemeinverständliche Meldekategorien und eine klare Backoffice-Infrastruktur bieten, damit eine schnelle und angemessene Bearbeitung sichergestellt ist. Die Bearbeitung der Meldungen sollte im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften erfolgen.
Drucksache 820/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak erzeugnissen und verwandten Erzeugnissen COM(2012) 788 final
... /EG erhält die Kommission die Befugnis, technische Vorschriften im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit und der Identifizierung zu erlassen, doch machte sie hiervon keinen Gebrauch. Da sich das Konzept der Rückverfolgbarkeit in den zurückliegenden Jahren weiterentwickelt hat, müssen die Vorschriften betreffend die Rückverfolgbarkeit und die Sicherheitsmerkmale angepasst und ergänzt werden. Der Vorschlag sieht ein EU-System für die Verfolgung und Rückverfolgung von Packungen von Tabakerzeugnissen entlang der Lieferkette (außer Einzelhandel) vor. Die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass die Hersteller von Tabakerzeugnissen Datenspeicherverträge mit unabhängigen Dritten schließen, damit die Unabhängigkeit des Systems, die volle Transparenz sowie die dauernde Zugriffsmöglichkeit der Mitgliedstaaten und der Kommission gewährleistet sind. Bei der Bearbeitung personenbezogener Daten sollen die relevanten Datenschutzvorschriften beachtet werden, einschließlich der Bestimmungen und Vorkehrungen gemäß der Richtlinie
Drucksache 656/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Änderung des Vorschlags COM(2011) 628 final/2 der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik - COM(2012) 551 final; Ratsdok. 14314/12
... /EG auf ihre Rechte im Rahmen der Datenschutzvorschriften und auf die Verfahren für die Ausübung dieser Rechte hin.
Drucksache 817/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
... Die Streichung der "erheblichen Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden" als Sonderfall führt dazu, dass grundsätzlich alle Bauverträge (mit Ausnahme der Verträge über den Bau von neuen Gebäuden, bei dem jedem Verbraucher die Tragweite seiner Entscheidung ohne weiteres bewusst sein wird) den neuen Schutzvorschriften für Verbraucher unterfallen. Durch die Streichung werden Abgrenzungsschwierigkeiten und sich daraus ergebende Streitfälle vermieden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 1, § 312g Absatz 2 Nummer 13 BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 3 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB , Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a § 9 Absatz 3 PAngV
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 §§ 312a und 312b BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b Absatz 1 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b1 - neu - BGB
§ 312b1 Vertragsschluss bei Telefonwerbung
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 i1 - neu - BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 358 Absatz 4 Satz 1 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 360 Absatz 1 Satz 2 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 443 Absatz 1 BGB
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 443 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 474 Absatz 3 BGB
Zu Artikel 1
18. Zu den Artikeln 1 und 2
Zu Artikel 5
1. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PAngV
Drucksache 298/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum COM(2012) 225 final
... Das CPC-Netz (Netz der nationalen Behörden, die für die Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften zuständig sind) wird seine koordinierten Aktionen, die sogenannten Sweeps, zwischen 2012 und 2014 weiterhin einmal jährlich durchführen und dabei auch künftig in vielfältiger Weise von der Kommission unterstützt werden. Bei Bedarf wird die Kommission vermehrt Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um gegen die nicht ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts vorzugehen. Sie ist zurzeit dabei, den Regelungsbereich, die Wirksamkeit und die operationellen Verfahren der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz eingehend zu überprüfen. Ende 2014 wird sie einen Bericht darüber vorlegen, wie sich die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Durchsetzung verbessern ließe, und erforderlichenfalls Änderungen der Bestimmungen vorschlagen.
Drucksache 608/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... j) Sicherstellen der Einsatz- und Betriebsfähigkeit der Rettungsmittel einschließlich Beachten sowie Einhalten der Hygienevorschriften und rechtlichen Arbeits- und Unfallschutzvorschriften,
Drucksache 134/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG - COM(2012) 73 final
... (i) der Zentralverwahrer gewährleistet, dass der Dienstleister die Standards der betreffenden Datenschutzvorschriften erfüllt, die unter der Annahme, dass der Dienstleister seinen Sitz in der Europäischen Union hat, gelten würden. Der Zentralverwahrer ist dafür verantwortlich, dass diese Standards von den beiden Parteien vertraglich geregelt und eingehalten werden.
Drucksache 340/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt - COM(2012) 238 final
... (25) Aufsichtsstellen und Datenschutzbehörden sollten zusammenarbeiten und Informationen austauschen, um dafür zu sorgen, dass die Datenschutzvorschriften von den Diensteanbietern ordnungsgemäß angewandt werden. Der Informationsaustausch sollte sich insbesondere auf Sicherheitsverletzungen und auf Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten erstrecken.
Drucksache 746/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU COM(2012) 698 final
... 56. Zusätzlich zu den Anforderungen in den EU-Verbraucherschutzvorschriften, die Unternehmer verpflichten, den Verbrauchern klare und transparente Informationen zu geben, insbesondere über ihr Rücktrittsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen.
Drucksache 757/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 - innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert - COM(2012) 736 final
... Aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und Patienten: Überprüfung der Datenschutzvorschriften
Drucksache 170/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG )
... XI ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht ausreichend. Hintergrund ist vermutlich die Entscheidung des Sozialgerichts Münster vom 24. Juni 2011 (S 6 P 14/11), wonach die datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung schriftlich erteilt werden muss. Dies kann bei nicht mehr einwilligungsfähigen Bewohnerinnen und Bewohnern und nicht am Ort der Prüfung anwesenden rechtlichen Vertreterinnen und Vertretern die Durchführung von Prüfungen erschweren, die auch nach heimrechtlichen Vorschriften unangemeldet erfolgen. Auch wenn man die Auffassung vertreten kann, dass die Regelungen über die unangemeldeten Prüfungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch und in den landesheimrechtlichen Gesetzen leges speciales gegenüber den allgemeinen Datenschutzvorschriften sind, die regelmäßig die Schriftform für die Einwilligung erfordern, sollte zur eindeutigen Regelung aber eine Formulierung aufgenommen werden, nach der die Einwilligung zumindest ausnahmsweise auch mündlich (telefonisch) erfolgen kann, wenn andernfalls die unangemeldete Prüfung erschwert würde. Im Hinblick auf den Zweck der unangemeldeten Prüfung, die dem Schutz der Pflegebedürftigen dient, erscheint es vertretbar, an die Form der Einwilligungserklärung ausnahmsweise geringere Anforderungen als im allgemeinen Datenschutzrecht zu stellen.
Drucksache 617/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht KOM (2011) 635 endg.; Ratsdok. 15429/11
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, durch Maßnahmen im Bereich des Vertragsrechts die Entwicklung des europäischen Binnenmarkts weiter zu fördern, es Unternehmen zu ermöglichen, bei grenzüberschreitenden Geschäften Standardisierungsvorteile zu nutzen und ihre vertragsrechtsbedingten Transaktionskosten zu reduzieren, und zugleich durch umfassende Verbraucherschutzvorschriften ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.
Drucksache 513/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung eines Gemeinschaftssystems zur Registrierung von Beförderern radioaktiven Materials KOM (2011) 518 endg.
... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob der Kommission vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen über das "Registrierungssystem" unterbreitet werden sollen. Die Bundesregierung möge im Rahmen dieser Prüfung auch die bisherigen Erfahrungen der Länder berücksichtigen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung weiterhin, die Länder über das Ergebnis ihrer Prüfung zu informieren.
Drucksache 407/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (20. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) KOM(2011) 348 endg.
Schutzvorschriften
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Konsultation der Betroffenen Kreise Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Expositionsgrenzwerte, Orientierungswerte und Auslösewerte
Artikel 4 Ermittlung der Exposition und Bewertung der Risiken
Artikel 5 Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken
Artikel 8 Gesundheitsüberwachung
Artikel 11 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 14 Umsetzung
Drucksache 357/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Abschluss des ersten Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik - Orientierungen für die Politik der Mitgliedstaaten 2011 - 2012 KOM (2011) 400 endg.
... - Einige Mitgliedstaaten leiden immer noch unter einer Segmentierung ihrer Arbeitsmärkte in unterschiedliche Vertragsverhältnisse und müssen entschlossener auf eine wirkungsvolle – und faire – Kombination von Flexibilität und Sicherheit in Arbeitsverträgen („Flexicurity“) hinarbeiten. Sie sollten u.a. ihre Kündigungsschutzvorschriften so austarieren, dass sie Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Erwerbsbeteiligung, die branchenübergreifende Mobilität und die Ansammlung von Humankapital bieten.
Drucksache 523/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative diese nationalen Zuständigkeiten für die Ausstellung von Bescheinigungen für Online-Sammelsysteme und für die Koordinierung und Überprüfung von Unterstützungsbekundungen sowie die Ausstellung der Bescheinigung über die Zahl der gültigen Bekundungen zu bestimmen. Zudem werden das Verfahren der Überprüfung von Unterstützungsbekundungen geregelt und Sanktionen festgelegt. Außerdem wird durch eine Ergänzung der Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung das Verfahren des Datenaustauschs zwischen Bundesverwaltungsamt und Meldebehörden technisch konkretisiert. Nicht erforderlich ist die Aufnahme besonderer Datenschutzvorschriften: Zum einen enthält Artikel 12 EBI-Verordnung hinreichend normenklare und bestimmte Regelungen zum Datenschutz, die unmittelbar anwendbar sind. Zum anderen verlangt Artikel 12 Absatz 1 der EBI-Verordnung generell die Beachtung der EG-Datenschutzrichtlinie
Drucksache 85/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jahreswachstumsbericht - Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an KOM(201 1) 11 endg.; Ratsdok. 18066/10
... 15. Der Bundesrat stellt fest, dass der Bericht auch Forderungen enthält, die über den Rahmen der Europa-2020-Strategie hinausgehen. Vor dem Hintergrund der Kompetenzverteilung und Subsidiarität sowie der Komplexität der angerissenen beschäftigungs- und sozialpolitischen Themen lehnt der Bundesrat konkrete Forderungen an die Mitgliedstaaten im Jahreswachstumsbericht ab. Dies gilt besonders für die Vorschläge zur Arbeitslosenunterstützung und zur Änderung der Kündigungsschutzvorschriften.
Drucksache 639/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg; Ratsdok. 14450/11
... 13. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der
Drucksache 513/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung eines Gemeinschaftssystems zur Registrierung von Beförderern radioaktiven Materials KOM (2011) 518 endg.
... 16. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob der Kommission vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen über das "Registrierungssystem" unterbreitet werden sollen. Die Bundesregierung möge im Rahmen dieser Prüfung auch die bisherigen Erfahrungen der Länder berücksichtigen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung weiterhin, die Länder über das Ergebnis ihrer Prüfung zu informieren.
Drucksache 876/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Initiative "Chancen für junge Menschen" KOM (2011) 933 endg.
... - Zugang zum Arbeitsmarkt: einen (ersten) Arbeitsplatz finden Junge Menschen mit relevanten Kompetenzen und mit Arbeitserfahrung auszustatten ist notwendig, aber allein nicht ausreichend. Der Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt sollte verbessert werden. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere, gegebenenfalls im Einklang mit den vorhandenen Empfehlungen, in Abstimmung mit den Sozialpartnern ihre Kündigungsschutzvorschriften dahingehend reformieren, dass übermäßig starre Regelungen für unbefristete Verträge gelockert werden und diejenigen, die außerhalb des Arbeitsmarktes stehen, geschützt werden und ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert wird.15 Die Mitgliedstaaten sollten die möglichen Auswirkungen übermäßiger Lohnnebenkosten auf die Nachfrage nach der Arbeitskraft von Neueinsteigern auf dem Arbeitsmarkt beachten.
Drucksache 387/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch KOM (2011) 385 endg.
... Die Gemeinschaft ist für die Festlegung einheitlicher Strahlenschutzvorschriften zuständig, mit denen ein hoher Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gesichert werden soll. Die Mitgliedstaaten müssen diese in ihr innerstaatliches Recht umsetzen und sie anwenden.
Drucksache 799/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates KOM (2011) 828 endg.
... 32. Ein solches Konzept bietet kosteneffizientere Lösungen für Umweltprobleme an Flughäfen und befreit die Unternehmen, die definitionsgemäß ein internationales Netz betreiben, von einem Sammelsurium unterschiedlicher Lärmschutzvorschriften.
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 18. fordert Indien mit Nachdruck auf, für angemessene Datenschutzvorschriften zu sorgen, damit es den Status eines Landes mit einem angemessenen Schutzniveau erreicht, um dadurch auf der Grundlage und im Einklang mit den EU-Vorschriften die Übertragung personenbezogener Daten aus der EU zu ermöglichen;
Drucksache 850/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
... Absatz 1 Satz 1 normiert, dass die nationalen Behörden mit Eurojust alle Informationen austauschen, die zur Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust gemäß den Artikeln 4 und 5 des Eurojust-Beschlusses sowie zur Wahrnehmung der spezifischen Datenschutzvorschriften nach dem Eurojust-Beschluss erforderlich sind. Satz 2 legt fest, dass hierzu zumindest die Informationen gemäß den Absätzen 5, 6 und 7 gehören. Die Umsetzung im nationalen Recht erfolgt durch eine Anpassung von § 6 EJG.
Drucksache 617/2/11
Antrag der Länder Hessen, Bayern, Niedersachsen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, durch Maßnahmen im Bereich des Kaufrechts die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes weiter zu fördern, es Unternehmen zu ermöglichen, bei den grenzübergreifenden Kaufverträgen Standardisierungsvorteile zu nutzen sowie ihre vertragsrechtsbedingten Transaktionskosten zu reduzieren und zugleich durch umfassende Verbraucherschutzvorschriften ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.
Drucksache 650/2/11
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes COM(2011) 650 final; Ratsdok. 15629/11 Drucksache: 650/11 in Verbindung mit
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" COM(2011) 665 final; Ratsdok. 16176/11 Drucksache: 656/11
... 5. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Umweltschutzvorschriften beim Ausbau der transeuropäischen Netze. Er hebt hervor, dass neben den obligatorischen
Drucksache 617/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht KOM (2011) 635 endg.; Ratsdok. 15429/11
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, durch Maßnahmen im Bereich des Vertragsrechts die Entwicklung des europäischen Binnenmarkts weiter zu fördern, es Unternehmen zu ermöglichen, bei grenzüberschreitenden Geschäften Standardisierungsvorteile zu nutzen und ihre vertragsrechtsbedingten Transaktionskosten zu reduzieren, und zugleich durch umfassende Verbraucherschutzvorschriften ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.
Drucksache 309/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Lebensversicherung und Naturkapital - Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 KOM (2011) 244 endg.
... 3b) Kommission und Mitgliedstaaten werden ihre Zusammenarbeit mit Schlüsselsektoren verbessern und weiterhin Leitfäden ausarbeiten, um deren Verständnis der Naturschutzvorschriften der EU und die Bedeutung dieser Vorschriften für das weitere Wirtschaftswachstum zu verbessern.
Drucksache 639/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg.; Ratsdok. 14450/11
... Die Kommission (GD ENER) hat mehrere Projekte und Studien zu spezifischen Strahlenschutzthemen initiiert und unterstützt, deren Ergebnisse von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden (Radiation Protection Series)6. Im Rahmen der Projekte, Studien und Konferenzen wurden besondere Schwierigkeiten bei der Umsetzung der geltenden Strahlenschutzvorschriften sowie Problembereiche ermittelt, die im derzeitigen Strahlenschutzsystem nicht ausreichend berücksichtigt sind.
Drucksache 838/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) KOM (2011) 873 endg.
... Darüber hinaus ist Artikel 24 der Charta von Bedeutung, da viele irreguläre Migranten und Opfer des Menschenhandels Minderjährige sind. Artikel 1 Absatz 3 sieht ausdrücklich vor, dass die Mitgliedstaaten und die Agentur den besonderen Bedürfnissen von Kindern, Opfern des Menschenhandels, Personen, die dringend medizinische Versorgung oder internationalen Schutz benötigen, Personen in Seenot und anderen Personen, die sich in einer besonders schwierigen Situation befinden, Vorrang einräumen. Artikel 8 der Charta über den Schutz personenbezogener Daten ist ebenfalls von maßgeblicher Bedeutung, da der Datenaustausch personenbezogene Daten umfassen kann; in diesem Fall finden die Datenschutzvorschriften Anwendung und müssen in vollem Umfang beachtet werden.
Drucksache 867/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) KOM (2011) 838 endg.
... Der Erweiterungsprozess ist mit einer Ausdehnung der internen Politikbereiche der EU auf die Empfängerländer verbunden. Er leistet einen wichtigen Beitrag u.a. zur Ausweitung des Binnenmarkts, des Europäischen Raums des Rechts, der Sicherheit und der Freiheit und der transeuropäischen Energie- und Verkehrsnetze, zur Förderung von Beschäftigung, Qualifizierung, Bildung und sozialer Inklusion, zur Verringerung der Armut, zum Schutz der Umwelt und zur Verringerung der grenzübergreifenden Luft- und Wasserverschmutzung, zur Anpassung an die Gemeinsame Agrarpolitik und die Gemeinsame Fischereipolitik, zur Diversifizierung der Energiequellen6 und zur Förderung der Ressourceneffizienz, zur Verbesserung der Katastrophenvorsorge und -bewältigung und zur Erreichung eines stärker integrierten und strategisch ausgerichteten Ansatzes in Bezug auf Meerespolitik, Spitzenforschung, digitale Agenda usw. Auch die Konvergenz mit der Klimapolitik und den Klimaschutzvorschriften der EU bringt den Erweiterungsländern durch die Förderung einer kohlstoffarmen Entwicklung und die Schaffung ökologisch verträglicherer Arbeitsplätze einen erheblichen Nutzen.
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Zur Stärkung des Verbrauchervertrauens in den Binnenmarkt müssen weitere konkrete Maßnahmen getroffen werden. Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die von ihnen erworbenen Waren sicher sind, unabhängig davon, wo sie produziert wurden. Daher bedarf es dringend einer Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Auch die Unternehmen erwarten, dass die Mitgliedstaaten EU-weit einheitliche Schutzvorschriften anwenden. Deshalb wird die Kommission in Zusammenarbeit mit Zoll- und Marktaufsichtsbehörden einen mehrjährigen Aktionsplan zur Marktüberwachung, auch an den Außengrenzen der Europäischen Union, ausarbeiten, der dann von den Mitgliedstaaten umzusetzen sein wird. Um sicherzustellen, dass die Verbraucher zuverlässige Informationen über die Umweltverträglichkeit von Produkten erhalten, wird die Kommission im Rahmen des Aktionsplans für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch eine Initiative zum ökologischen Fußabdruck von Produkten vorschlagen.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
Drucksache 639/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg; Ratsdok. 14450/11
... 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der
Drucksache 306/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Übertragung bestimmter den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums betreffender Aufgaben, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) KOM (2011) 288 endg.
... Durch diesen Artikel werden die Vertreter der Mitgliedstaaten und des privaten Sektors verpflichtet, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 1. März 2010 und im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften dem Amt die für die Tätigkeiten der Beobachtungsstelle relevanten statistischen Daten und Rechtsprechungsinformationen zur Verfügung zu stellen und das Amt über ihre eigenen diesbezüglichen Strategien zu unterrichten.
Drucksache 582/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik: Gewährleistung der wirksamen Durchführung der EU-Politik durch das Strafrecht KOM (2011) 573 endg.
... - Das in der Mitteilung enthaltene Stufenkonzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts bedarf der Ergänzung, soweit es die Bedingungen eines auf Artikel 83 Absatz 2 AEUV gestützten Vorgehens der EU zum Gegenstand hat. Als Ausnahmetatbestand ist die Norm bewusst sehr eng gefasst. Im Vertrag von Lissabon wurde damit dem Umstand Rechnung getragen, dass der Erlass von Strafnormen die demokratische Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten besonders empfindlich berührt. Artikel 83 Absatz 2 AEUV setzt daher für Maßnahmen der EU voraus, dass eine Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten "unerlässlich" ist. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 zum Vertrag von Lissabon muss hierzu nachweisbar feststehen, dass "ein gravierendes Vollzugsdefizit tatsächlich besteht und nur durch Strafandrohung beseitigt werden kann". Es muss nachgewiesen werden, dass die Wirksamkeit des EU-Rechts nur dadurch erreicht werden kann, dass die strafrechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten insgesamt in einem Mindestmaß angeglichen und hierzu die konkret vorgeschlagenen Strafvorschriften in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Vollzugsdefizite müssen folglich gerade in den Mitgliedstaaten feststellbar sein, die insoweit über keine bzw. keine hinreichenden strafrechtlichen Schutzvorschriften verfügen.
Drucksache 723/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014-2020 KOM (2011) 707 endg.
... 8. Ausarbeitung, Bewertung der Umsetzung, Monitoring, Evaluierung, Durchführung und Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften und anderen einschlägigen Regulierungsinitiativen durch die Mitgliedstaaten und Förderung von Mit- und Selbstregulierungsinitiativen
Drucksache 85/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jahreswachstumsbericht - Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an KOM (2011) 11 endg.; Ratsdok. 18066/10
... 10. Der Bundesrat stellt fest, dass der Bericht auch Forderungen enthält, die über den Rahmen der Europa-2020-Strategie hinausgehen. Vor dem Hintergrund der Kompetenzverteilung und Subsidiarität sowie der Komplexität der angerissenen beschäftigungs- und sozialpolitischen Themen lehnt der Bundesrat konkrete Forderungen an die Mitgliedstaaten im Jahreswachstumsbericht ab. Dies gilt besonders für die Vorschläge zur Arbeitslosenunterstützung und zur Änderung der Kündigungsschutzvorschriften.
Drucksache 550/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union KOM(2010) 609 endg.
... Soweit die Erwägungen zur Frage der Einführung eines Verfahrens zur Sicherstellung einer einheitlichen Datenschutz-Praxis im Binnenmarkt Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips begegnen, so möchte die Kommission darauf hinweisen, dass die Gewährleistung einer kohärenten Anwendung der Datenschutzvorschriften im gesamten Binnenmarkt und die Zusammenarbeit der nationalen Datenschutzbehörden insbesondere für grenzüberschreitende Aktivitäten multinationaler Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind. Gleichzeitig verfolgt die Kommission das Ziel, die Rechtsstellung und die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden zu stärken und zu harmonisieren. Bei der Frage eines Klagerechts für Datenschutzbehörden und Verbände geht es vor allem darum, wie ein effektiver Rechtsschutz auch in Fällen sichergestellt werden kann, in denen die Verletzung von Datenschutzrechten eine Vielzahl von Personen in vergleichbarer Situation betrifft.
Drucksache 73/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität KOM (2011) 32 endg.
... Der Vorschlag steht somit nicht nur mit den geltenden Datenschutzvorschriften und -grundsätzen im Einklang, sondern sieht auch eine Reihe von Garantien vor, die sicherstellen sollen, dass er dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit uneingeschränkt entspricht und ein hohes Maß an Grundrechtsschutz gewährleistet.
Drucksache 176/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... - eigenen Kontrollen der Angaben und Dokumente, die der potenzielle Kunde vorlegen muss, und - Kontrollen durch Überprüfungskontrolleure unter Einhaltung der Auflagen der EU-Datenschutzvorschriften.
Drucksache 305/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
... In diesem Rahmen wird das HABM auch die laufende Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden und die Kooperation mit den privaten Akteuren verbessern, unter anderem durch Aufbau eines neuen elektronischen Informationsaustauschs und eines Frühwarnsystems für Produktfälschungen und -nachahmungen. Die Kommission hat 2010 eine externe Studie veröffentlicht, in der eine Bestandsaufnahme der vorhandenen IT-Systeme vorgenommen wird, die für den Aufbau eines entsprechenden Netzes genutzt werden könnten 47. Diese Studie wird die Grundlage bilden für weitere Konsultationen und Bewertungen, deren Ziel es sein wird, kosteneffiziente Lösungen zu finden, Synergien mit bestehenden Systemen und laufenden Projekten zu schaffen und bis Ende 2012 ein Konzept für ein solches elektronisches Netz präsentieren zu können. Das Netz würde in vollem Einklang mit den Datenschutzvorschriften der EU betrieben.
Drucksache 582/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik: Gewährleistung der wirksamen Durchführung der EU-Politik durch das Strafrecht KOM (2011) 573 endg.
... - Das in der Mitteilung enthaltene Stufenkonzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts bedarf der Ergänzung, soweit es die Bedingungen eines auf Artikel 83 Absatz 2 AEUV gestützten Vorgehens der EU zum Gegenstand hat. Als Ausnahmetatbestand ist die Norm bewusst sehr eng gefasst. Im Vertrag von Lissabon wurde damit dem Umstand Rechnung getragen, dass der Erlass von Strafnormen die demokratische Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten besonders empfindlich berührt. Artikel 83 Absatz 2 AEUV setzt daher für Maßnahmen der EU voraus, dass eine Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten "unerlässlich" ist. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 zum Vertrag von Lissabon muss hierzu nachweisbar feststehen, dass "ein gravierendes Vollzugsdefizit tatsächlich besteht und nur durch Strafandrohung beseitigt werden kann". Es muss nachgewiesen werden, dass die Wirksamkeit des EU-Rechts nur dadurch erreicht werden kann, dass die strafrechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten insgesamt in einem Mindestmaß angeglichen und hierzu die konkret vorgeschlagenen Strafvorschriften in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Vollzugsdefizite müssen folglich gerade in den Mitgliedstaaten feststellbar sein, die insoweit über keine bzw. keine hinreichenden strafrechtlichen Schutzvorschriften verfügen. Für ein Vorgehen nach Artikel 83 Absatz 2 AEUV genügt also nicht bereits die Feststellung, dass verwaltungs- oder zivilrechtliche Sanktionsregelungen zur wirksamen Durchführung der Politik der Union nicht ausreichen und keine alternativen Sanktionsmittel der EU zur Verfügung stehen. Vielmehr muss zusätzlich feststehen, dass die vorhandenen strafrechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten hierzu aufgrund ihrer Diversität ebenfalls nicht genügen, solange sie nicht in einem Mindestmaß angeglichen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon mit Blick auf Artikel 83 Absatz 2 AEUV nur deshalb als mit dem
Drucksache 96/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine bessere Governance für den Binnenmarkt mittels verstärkter administrativer Zusammenarbeit - Eine Strategie für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Binnenmarkt-Informationssystems (Internal Market Information System/IMI) KOM (2011) 75 endg.
... festgelegt. Die spezifischen Bestimmungen zur Gewährleistung der vollständigen Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften sind Gegenstand von zwei Kommissionsentscheidungen und einer Empfehlung12. Um datenschutzbedingte Probleme bei der Ausweitung des IMI zu vermeiden, gedenkt die Kommission, im ersten Halbjahr 2011 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vorzulegen. Dieses horizontale, vom Rat und vom Europäischen Parlament zu verabschiedende Rechtsinstrument wird einen umfassenden Datenschutzrahmen schaffen, der vor allem im Hinblick auf die Ausweitung des IMI und unter Berücksichtigung der Vorschläge des EDPS13 einen höheren Grad an Rechtssicherheit einführt.
Drucksache 847/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... Für das Arbeitsvertragsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer gelten grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften einschließlich des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 13a Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze
§ 13b Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten
§ 19 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu § 13a
Zu § 13b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1465: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
Drucksache 707/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union KOM (2010) 609 endg.
... Ein Aspekt, der vielen Befragten, besonders multinationalen Unternehmen, die meisten Probleme bereitet, ist die trotz der gemeinsamen EU-Regelung unzureichende Harmonisierung der verschiedenen Datenschutzvorschriften der Mitgliedstaaten. Nach Ansicht der Befragten müssen die Rechtssicherheit erhöht, der Verwaltungsaufwand verringert und gleiche Bedingungen für die Unternehmen und die anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen gewährleistet werden.
Drucksache 29/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010 KOM (2010) 4 endg.
... -Richtlinie der EU, die die Grundlage für die Naturschutzvorschriften der EU bilden, stärker vorangetrieben wurde. Das Natura-2000-Netz der EU, das als weltgrößtes Netz von Schutzgebieten 17 % des Gebiets der EU erfasst, schreibt Erfolgsgeschichte. Die
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... 56 Im Einklang mit den Datenschutzvorschriften.
Drucksache 553/10 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur -Benutzungsverordnung (EIBV)
... Für den Fall, dass der Bund sich entschließt, das Verfahren zur Erleichterung für die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Halter zu bündeln oder wenn er die Bonusauszahlungen selbst übernimmt, soll er die Möglichkeit haben, eine Stelle, z.B. das Eisenbahn-Bundesamt, mit der Abwicklung zu beauftragen. Die Betreiber der Schienenwege, die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Halter und weitere Beteiligte sind zu verpflichten, mitzuwirken. Das Eisenbahn-Bundesamt kann durch geeignete stichprobenweise Kontrollen bei allen Beteiligten eventuellen Missbrauchsversuchen entgegenwirken. Vorsätzlich falsche Angaben würden zudem den Straftatbestand des Betrugs erfüllen. Die anfallenden Daten sind gemäß den Datenschutzvorschriften zu schützen.
Drucksache 553/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur -Benutzungsverordnung (EIBV) - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... Für den Fall, dass der Bund sich entschließt, das Verfahren zur Erleichterung für die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Halter zu bündeln oder wenn er die Bonusauszahlungen selbst übernimmt, soll er die Möglichkeit haben, eine Stelle, z.B. das Eisenbahn-Bundesamt, mit der Abwicklung zu beauftragen. Die Betreiber der Schienenwege, die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Halter und weitere Beteiligte sind zu verpflichten, mitzuwirken. Das Eisenbahn-Bundesamt kann durch geeignete stichprobenweise Kontrollen bei allen Beteiligten eventuellen Missbrauchsversuchen entgegenwirken. Vorsätzlich falsche Angaben würden zudem den Straftatbestand des Betrugs erfüllen. Die anfallenden Daten sind gemäß den Datenschutzvorschriften zu schützen.
Drucksache 139/10
Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
... Ein transparentes und effektives System der Forderungsrealisierung im Wege der Zwangsvollstreckung erfordert ein ebenso transparentes und effektives System des Pfändungsschutzes. Verständliche, praktikable und mit verwandten Rechtsgebieten kompatible Pfändungsschutzvorschriften entsprechen sowohl den Interessen von Gläubigern und Schuldnern als auch den Interessen der Drittschuldner.
Drucksache 259/10 (Beschluss)
... 3.10. Präzisierung der Anforderungen an die Wirksamkeit von Einwilligungen, z.B. durch das Verbot, auf die Einwilligung zurückzugreifen, wenn dadurch in Erlaubnistatbeständen enthaltene Schutzvorschriften für die Betroffenen umgangen werden;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 30b Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 168/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010
... -Immissionsschutzgesetzes, die für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien geeignet sind und die einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. Damit betrifft die Verordnung Freilichtbühnen, Freizeitparks, Vergnügungsparks, Freiluftgaststätten, Festplätze, Sportplätze, Rummelplätze, Marktplätze und ähnliche Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Aufenthalt bei Fernsehdarbietungen im Freien genutzt werden. Die Verordnung gilt somit nicht für den privaten Bereich; sie regelt weder den Lärmschutz beim privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen und Balkonen sowie in Gärten und an anderen Orten, noch trifft sie überhaupt Aussagen zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Betriebs. Insoweit bleiben Immissionsschutzvorschriften der Länder unberührt, welche die Benutzung von Tongeräten näher regeln.
Drucksache 160/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung von Statistikgesetzen
... Soweit dieses Gesetz keine anders lautenden Bestimmungen enthält, gelten die allgemeinen Bestimmungen des BStatG subsidiär. Dies ist insbesondere für die Geheimhaltung der übermittelten Daten der Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit von Bedeutung, die dem Steuer- beziehungsweise dem Sozialgeheimnis unterliegen. Diesen Schutzvorschriften ist die statistische Geheimhaltung nach § 16 BStatG gleichwertig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken (Verwaltungsdatenverwendungsgesetz – VwDVG)
§ 1 Übermittlung und Verwendung
§ 2 Daten der Finanzbehörden
§ 3 Daten der Bundesagentur für Arbeit
§ 4 Rückfragen
§ 5 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 5 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
IV.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5 Vollzugsaufwand
IV.2 Kosten- und Preiswirkungen
IV.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
5 Unternehmen
5 Verwaltung
V. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1111: Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung von Statistikgesetzen
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.