9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schutzverband"
Drucksache 176/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... Der Entwurf sieht die Einführung des Rechtsschutzinstruments der zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vor. Danach sollen eingetragene Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit erhalten, zugunsten von mindestens zehn betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender bzw. anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen zu lassen (Feststellungsziele). Die Musterfeststellungsklage soll ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt werden. Die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher sollen jedoch die Möglichkeit erhalten, ihre Ansprüche gegen die beklagte Partei mit verjährungshemmender Wirkung und ohne Anwaltszwang zu einem Klageregister anzumelden. Außerdem soll das Musterfeststellungsurteil Bindungswirkung für nachfolgende Klagen der Verbraucherinnen und Verbraucher entfalten. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit einer einvernehmlichen Regelung aufgrund einer erfolgreichen Musterentscheidung, insbesondere als Grundlage für Einigungen der Parteien im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung.
Drucksache 730/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schutz von Unternehmen vor irreführenden Vermarktungspraktiken und Gewährleistung der wirksamen Durchsetzung - Überarbeitung der Richtlinie 2006/114 /EG über irreführende und vergleichende Werbung - COM(2012) 702 final
... 17. Vgl. insbesondere die folgenden Rechtssachen: C-362/88 GB-INNO-BM; C-373/90 Strafverfahren gegen X; C-126/91 Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft; C-210/96 Gut Springenheide und Tusky; C-220/98 Estee Lauder; C-112/99 Toshiba Europe; C-44/01 Pippig Augenoptik; C-71/02, Herbert Karner Industrie-Auktionen; C-228/03 Gillette; C-59/05 Siemens; C 533/ 06 O2 Holdings; C487/07 L'Oréal; C-414/06 Lidl Belgium; C-159/09 Lidl.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Richtlinie und IHRE Anwendung in den Mitgliedstaaten
2.1. Entwicklung und Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über Werbung im Geschäftsverkehr
2.2. Überblick über die Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten
3. öffentliche Konsultation und ermittelte Probleme
3.1. Die gängigsten irreführenden Vermarktungspraktiken
3.2. Betrügerische Adressbuchfirmen
3.2.1. Hintergrund
3.2.2. Daten zum Ausmaß des Problems
3.2.3. Gesetzgebungs- und Durchsetzungsmaßnahmen gegen betrügerische Adressbuchfirmen
3.3. Allgemeines Echo der Konsultation
4. Bewertung der Kommission
4.1. Vermarktungspraktiken, die legislativer Maßnahmen auf EU-Ebene bedürfen
4.2. Vergleichende Werbung
5. weitere Schritte
5.1. Verstärkte Durchsetzung der bestehenden Vorschriften als unmittelbare Maßnahme
5.2. Vorlage eines Legislativvorschlags
5.2.1. Neue materiellrechtliche Vorschriften über irreführende Vermarktungspraktiken
5.2.2. Neues Verfahren der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 51/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr COM(2012) 10 final; Ratsdok. 5833/12
... ). Für das Datenschutzrecht ist allerdings nicht evident, dass die von einer Rechtsverletzung Betroffenen bei einer Klage der Unterstützung durch einen Datenschutzverband bedürften, und nicht stattdessen einen der gesetzlich vorgesehenen Bevollmächtigten, insbesondere einen Rechtsanwalt, beauftragen könnten.
Drucksache 96/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (2006 bis 2010) KOM (2006) 13 endg.; Ratsdok. 5734/06
... Als Teil einer neuen Initiative haben der Vizepräsident der Kommission, Günter Verheugen, und Kommissar Janez Potocnik am 7. November 2005 in Brüssel eine Konferenz über Alternativen zu Tierversuchen einberufen, als Ausgangspunkt sozusagen für eine Europäische Partnerschaft zwischen Kommission und Industrie zur Förderung von Alternativen zum Tierversuch. Im Rahmen dieser Partnerschaft einigten sich der Europäische Ausschuss der Chemischen Industrie (CEFIC), der Europäische Pflanzenschutzverband (ECPA), der Europäische Verband der Bioindustrien (EuropaBio), der Verbindungsausschuss der Europäischen Industrieverbände für Parfümerie- und Körperpflegemittel (COLIPA), der Internationale Verband der Seifen- und Waschmittelindustrie (AISE) und der Europäische Pharma-Verband (EFPIA) darauf, die so genannte 3R-Erklärung von Brüssel umzusetzen. Auf der Grundlage dieser Erklärung wird eine Task Force aus Interessengruppen gebildet, die im ersten Quartal 2006 ein Aktionsprogramm mit konkreten kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen erarbeitet soll. Mit diesem Aktionsprogramm soll ermittelt werden, welche Hindernisse dem Fortschritt im Wege stehen, und es werden geeignete Lösungen vorgeschlagen, die die Entwicklung, Validierung und rechtliche Akzeptanz alternativer Methoden fördern sollen beispielsweise:
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Eine Vereins-WBK nach § 10 Abs. 2 Satz 2 kann einem schießsportlichen Verein für Schusswaffen des Vereins erteilt werden, wenn er die Rechtsform einer juristischen Person aufweist (z.B. eingetragener Verein, nicht ausreichend ist jedoch die Organisation als nichtrechtsfähiger Verein oder als Schießleistungs(sport)gruppe ohne Rechtspersönlichkeit). Die Mitgliedschaft des Vereins in einem anerkannten Schießsportverband ist in der Regel erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schießsport nach den Regeln einer genehmigten Sportordnung (siehe 8.1) betrieben wird. Auf jagdliche Vereinigungen, die im Deutschen Jagdschutzverband organisiert sind, ist die Regelung entsprechend anzuwenden. Der Schießsport ist dann nach der Schießvorschrift des Deutschen Jagdverbandes(DJV) zu betreiben.
Drucksache 401/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
... Der Bedeutung der Umweltverbände und der Verbände, die sich mit Fragen des Lärmschutzes befassen, wird Rechnung getragen, indem in Absatz 1 Satz 3 festgelegt wird, dass Vertreter dieser Institutionen dem Beratenden Ausschuss angehören. Wenn bisher in Satz 3 einzig schon die Bundesvereinigung gegen Fluglärm als Lärmschutzverband erwähnt wird, entfällt jetzt diese namentliche Erwähnung, um die Regelung zu öffnen auch für weitere Verbände. Durch die Änderung des Satzes 3 wird zudem festgelegt, dass der Beratende Ausschuss um einen Vertreter des für diesen Bereich sachverständigen Umweltbundesamtes erweitert wird.
Drucksache 908/05
Verordnungsantrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... es vom 25. März 2002 (BGBl I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1827), anerkannten Naturschutzverbandes gelten als genehmigt.“
Drucksache 280/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ausbau der Katastrophenschutzkapazitäten in der Europäischen Union KOM (2004) 200 endg.; Ratsdok. 7890/04
... Eine koordinierende Funktion der EU unter Nutzung nationaler Ressourcen verspricht einen bedeutend höheren Wirkungsgrad als die Schaffung eines multinationalen Katastrophenschutzverbandes mit schwerfälliger Kommandostruktur.
Drucksache 280/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ausbau der Katastrophenschutzkapazitäten in der Europäischen Union KOM (2004) 200 endg.; Ratsdok. 7890/04
... Eine koordinierende Funktion der EU unter Nutzung nationaler Ressourcen verspricht einen bedeutend höheren Wirkungsgrad als die Schaffung eines multinationalen Katastrophenschutzverbandes mit schwerfälliger Kommandostruktur.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.